In der folgenden Tabelle erfahren Sie, welche Bußgelder in den einzelnen Bundesländern verhängt werden können, wenn Sie unerlaubt einen geschützten Baum (z. B. beim Klettern) beschädigen:
Bundesland
Bußgeld
Baden-Württemberg
keine Angabe
Bayern
50 - 5.000 €
Berlin
bis 50.000 €
Brandenburg
50 - 10.000 €
Bremen
50 - 5.000 €
Hamburg
50 - 50.000 €
Hessen
keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern
50 - 5.000 €
Niedersachsen
100 - 12.500 €
Nordrhein-Westfalen
40 - 7.500 €
Rheinland-Pfalz
keine Angabe
Saarland
50 - 7.500 €
Sachsen
50 - 5.000 €
Sachsen-Anhalt
keine Angabe
Schleswig-Holstein
keine Angabe
Thüringen
keine Angabe
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Klettern
Ist das Klettern auf Bäumen erlaubt?
Das Klettern auf Bäumen ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, eine Gemeinde- oder Parkverordnung untersagt dies ausdrücklich.
Was kostet es, unerlaubt auf Bäume zu klettern?
Die Sanktionen für das unerlaubte Klettern auf Bäume können je nach Bundesland variieren. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der jeweiligen Geldbußen.
Darf ich auf Dächer klettern?
Nein. In aller Regel dürfen Sie nicht auf fremde Dächer klettern. Dabei kann es sich um einen Hausfriedensbruch handeln. Beschädigen Sie das Dach droht zudem eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Gibt es ein gesetzliches Kletterverbot?
Klettern übt auf viele Menschen eine Faszination aus. Sowohl Kinder als auch Erwachsene wollen gerne hoch hinaus: um die Aussicht zu genießen, wegen der sportlichen Herausforderung oder einfach nur aus Spaß.
Doch dieser Spaß ist auch mit Risiken verbunden. Denn zum einen birgt die Kletterei häufig auch die Gefahr, abzustürzen und sich zu verletzen, und zum anderen verstoßen Sie damit womöglich auch gegen ein Gesetz.
Wann ist Klettern verboten und wann nicht? Wo ist es erlaubt, auf einen Baum zu steigen? Ist das Klettern im Wald grundsätzlich tabu? Wie wird das Klettern auf fremde Häuserdächer bestraft? Diese und weiter Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Spezielle Informationen zum Verhalten beim Klettern und Spielen:
Ist das Klettern auf Bäumen verboten oder erlaubt?
Sofern nicht der Kletterer selbst der Besitzer ist, gehören Bäume immer jemand anderem. Also ist das Klettern darauf doch verboten – oder?
Tatsächlich ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Baumkletterei grundsätzlich und überall im öffentlichen Raum verboten ist. Doch das Gegenteil ist hier der Fall: Solange es keine entsprechende Gemeinde- oder Parkverordnung gibt, die das Klettern untersagt, ist es erst einmal erlaubt.
Im Wald gilt ein Betretungsrecht, das den Aufenthalt – und damit auch das Laufen, Spielen und Klettern – gestattet, egal ob es sich um ein staatliches oder ein privates Waldgebiet handelt. Hierbei müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Aktivitäten im Wald – wie eben das Klettern auf Bäumen – dient der Erholung.
Die Aktivitäten im Wald behindern nicht den Naturschutz oder die Landschaftspflege.
Vereinfacht ausgedrückt heißt das: Sofern der Baum nicht in einem Naturschutzgebiet oder Biotop steht, es sich dabei nicht um ein Naturdenkmal oder eine geschützte Art handelt und der Baum beim Erklimmen nicht beschädigt wird, ist das Klettern grundsätzlich nicht verboten.
Das Betretungsrecht erlischt, wenn durch die Kletterei die Natur geschädigt wird, weil z. B. Tiere gestört werden oder die Pflanzen Schaden nehmen. Unter Umständen kann der Kletterer für solche Schäden sogar haftbar gemacht werden. Solange Sie aber naturverträglich klettern, müssen Sie keine rechtlichen Bedenken fürchten. Dies gilt für Bäume im Wald ebenso wie in Parks oder auf öffentlichen Spielplätzen.
Besteht allerdings ein Kletterverbot und wird dieses missachtet, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Auf Privatgrundstücken – ausgenommen Privatwälder – kann das Klettern generell verboten werden. Möchten Sie hier auf einen Baum hinauf, sollten Sie daher vorher den Besitzer um Erlaubnis fragen.
Ist das Klettern auf Dächern verboten?
Jemandem aufs Dach zu steigen – wortwörtlich – ist fast immer illegal. Hier braucht es kein „Klettern verboten“-Schild vor dem Gebäude, um dies zu untersagen.
Bei privaten Dächern liegt hier fast immer ein Hausfriedensbruch vor. Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche laut § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndetwerden kann. Zudem kann der Eigentümer Sie wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn Sie beim Klettern etwas kaputt machen.
Ebenso ist das Klettern verboten, wenn es sich um das Dach Ihrer Mietwohnung bzw. Ihres Mietshauses handelt. Denn das Dach gehört in der Regel nicht zur vermieteten Fläche und ist für den Mieter deshalb tabu. Gesicherte Dachterrassen sind davon natürlich ausgenommen.
Sind Sie allerdings selbst der Eigentümer des Dachs, ist das Klettern selbstverständlich nicht verboten und es steht Ihnen frei, sich auf Ihrem Dach aufzuhalten. Sie sollten jedoch ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um einen Absturz zu vermeiden.
Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.
Als was gilt eigentlich das verbotene Klettern auf einem Freileitungsmast, einen Antennenträger oder eine Brückenkonstruktion? Wie hoch sind die Strafen in Deutschland?
Ist es erlaubt auf Bushaltestelle zu klettern?
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