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Lärmbelästigung: Diese Sanktionen drohen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Bußgeldkatalog für Lärmbelästigung und Ruhestörung

VerstoßStrafe
Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit oder die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro Bußgeld
Verstoß gegen die vertraglich festgelegte Mittagsruhe im MiethausAbmahnung oder Kündigung des Mietvertrags
Rasenmähen am Sonntag oder an Feiertagenbis zu 50.000 Euro Bußgeld

FAQ: Lärmbelästigung

Wann liegt eine Lärmbelästigung vor?

Eine Lärmbelästigung liegt beispielsweise vor, wenn Sie sich zwischen 22 und 6 Uhr nicht an die Nachtruhe halten. Hier können Sie weitere Vorschriften aus dem Lärmbelästigungsgesetz nachlesen.

Ist eine Lärmbelästigung eine Ordnungswidrigkeit?

Ja. Die Lärmbelästigung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Dementsprechend kann diese mit einer Geldbuße sanktioniert werden.

Welche Sanktionen drohen für eine Ordnungswidrigkeit?

Für einen Verstoß gegen die Nachtruhe kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Weitere Sanktionen bei einer Lärmbelästigung können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Bei einer Ruhestörung ist Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert

Eine Lärmbelästigung durch einen Nachbar kann an den Nerven zerren
Eine Lärmbelästigung durch einen Nachbar kann an den Nerven zerren

Einer der häufigsten Gründe für einen Nachbarschaftsstreit ist die Lärmbelästigung durch Nachbarn.

Lautes Gelächter bei einem abendlichen Grillfest im Garten, dröhnende Musik mitten in der Nacht oder ständige handwerkliche Arbeiten unter Zuhilfenahme von ohrenbetäubenden Werkzeugen wie Hammer oder Bohrmaschine können selbst den friedlichsten Nachbarn erzürnen. Nicht jede Lärmbelästigung stellt allerdings einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar.

Damit Sie bei Bedarf Ihr Recht wahrnehmen können, möchten wir Ihnen in diesem Ratgeber die gesetzlichen Grundlagen zur Ruhestörung erläutern. Außerdem erhalten Sie praktische Informationen, um bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn richtig zu handeln.

Weiterführende Informationen zum Thema Lärm:

Rechtliche Vorschriften zur Ruhestörung

Nicht jede Lärmbelästigung durch den Nachbarn stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Lärmbelästigungs-Gesetz sieht vor, dass zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe herrschen soll. Auch an Sonn- und Feiertagen sind gesetzliche Ruhezeiten zu wahren.

Aktuell wurde jedoch im Zuge der Fußball-WM 2018 vom Bundesrat das Lärmschutzgesetz dem Public Viewing angepasst bzw. entsprechend gelockert, um Fußballfans während der Weltmeisterschaft auch nach 22 Uhr das gemeinsame verfolgen der Spiele zu ermöglichen. Bei jeder Partie darf bis zum Abpfiff gefeiert werden.

Hintergrund der Lockerung ist, dass die WM in Russland stattfindet und daher wegen der Zeitverschiebung einige Spiele erst um 21 Uhr deutscher Zeit beginnen und somit erst kurz vor 23 Uhr abgepfiffen werden. Es bleibt allerdings in letzter Instanz den Kommunen selbst überlassen, die Faninteressen gegen den Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung abzuwiegen. Außerdem handelt es sich um eine temporäre Lockerung der Gesetzeslage, die nur bis zum 31. Juli 2018 Gültigkeit besitzt.

Die Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer legen außerdem fest, an welchen Feiertagen solcherlei Ruhezeiten einzuhalten sind. Auch auf kommunaler Ebene können Ruhezeiten gesetzlich verankert werden. Während beispielsweise bundesweit keine Verordnungen zu Ruhezeiten am Mittag mehr existieren, können Kurorte diese festlegen. Bei Verstoß läge eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.

Übrigens ist in vielen Mietverträgen neben den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht auch eine Mittagsruhe für die Mieter vorgeschrieben. Der Vermieter kann Mieter abmahnen, sofern sie sich nicht an diese halten.

In einem persönlichem Gespräch auf das Lärmbelästigungs-Gesetz verweisen

In den gesetzlich verordneten Ruhezeiten darf es nicht zu einer übermäßigen Geräuschentwicklung kommen. Ist dies doch der Fall, können Sie Ordnungsamt und Polizei einschalten. Bevor Sie zu diesen Maßnahmen greifen, ist ein freundliches Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn angemessen, um nicht eine langfristige Fehde anzuzetteln. Auch falls es tagsüber – außerhalb der Ruhezeiten – zu unangemessener Lärmentwicklung beim Nachbarn kommt, ist ein persönliches Gespräch mit Ihrem Nachbarn sinnvoll. Vielleicht hat er gar nicht gemerkt, dass man seine Stereoanlage in dem gesamten Wohnblock hören kann. Bitten Sie ihn, auf die anderen Parteien Rücksicht zu nehmen, und weisen Sie ihn auf das Lärmbelästigungs-Gesetz hin.

Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit

Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) findet sich ein Paragraph zu unzulässigem Lärm. Dort heißt es:

“Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.”

Um nicht gegen das OwiG zu verstoßen und unzulässigen Lärm zu vermeiden, sollte man in der Wohnung die Zimmerlautstärke insbesondere während der gesetzlichen Ruhezeiten nicht überschreiten.

Die Zimmerlautstärke soll nicht überschritten werden

Mit Zimmerlautstärke ist diejenige Geräuschkulisse gemeint, die außerhalb der Wohnung des Verursachenden nicht mehr zu hören ist. Innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Es gibt jedoch in Deutschland keinen bestimmten Schallpegel, der die Zimmerlautstärke genau definiert. Was also eine Lärmbelästigung ist, ist auch eine subjektive Einschätzung. Gleichzeitig sind manche Wohnhäuser deutlich hellhöriger als andere, weswegen eine Lärmbelastung sofort deutlich störender ausfällt, obwohl die Zimmerlautstärke nur geringfügig überschritten wurde.

Gerichtliche Entscheidungen haben eine Lautstärke von 30 bis 40 dB als ruhestörend anerkannt. Dies sind jedoch nur Richtwerte – auch leiser Krach kann aufgrund seiner Beschaffenheit als besonders störend gelten und dementsprechend eine Anzeige aufgrund einer Lärmbelästigung durch den Nachbarn rechtfertigen.

Ruhezeiten am Wochenende

Für den einen ist es Musik, für den anderen Lärmbelästigung
Für den einen ist es Musik, für den anderen Lärmbelästigung

Am Samstag gelten keine besonderen Ruhezeiten außer der Nachtruhe. Am Sonntag jedoch besteht auch tagsüber eine Ruhezeit. Sie sollten also die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Allerdings darf am Sonntag Staub gesaugt werden und ähnliches. Es wäre lebensfremd, dies als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren.

Allerdings muss die Frage “Darf man sonntags Rasen mähen?” verneint werden. Dies gilt sonntags als Ruhestörung. Auch an den gesetzlichen Feiertagen – die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden – ist die Ruhezeit tagsüber zu wahren.

In der Sonntagsruhe sollte Lärm so gut es geht vermieden werden, um den nachbarschaftlichen Frieden nicht zu gefährden. Eine Ruhestörung am Sonntag verhindert für viele Arbeitnehmer die Erholung an einem arbeitsfreien Tag; darauf sollte man Rücksicht nehmen. Duschen oder die Waschmaschine benutzen ist aber zulässig, auch wenn dies gerade in hellhörigen Gebäuden doch recht geräuschintensiv ausfallen kann.

Eine Lärmanzeige beim Ordnungsamt stellen

Sollte die Lärmbelästigung durch den Nachbarn trotz eines freundlichen Hinweises bei ihm weiter anhalten, stehen den belästigten Nachbarn mehrere Optionen offen, um dem Einhalt zu gebieten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Lärmanzeige beim Ordnungsamt zu stellen. Hierfür sollten Sie die Lärmbelästigung ausführlich dokumentieren:

  • Vermerken Sie Datum und Tatzeit des Lärms.
  • Notieren Sie Namen und Anschrift von mehreren Zeugen, z.B. von Nachbarn, die sich ebenfalls von einer Ruhestörung belästigt fühlen
  • Bestandteil der Lärmanzeige sollte auch eine Beschreibung der Art des Lärms und dessen Intensität sein.

Eine Lärmanzeige können Sie nicht anonym stellen. Sie wird sonst nicht weiter bearbeitet. Allerdings erfährt der Ruhestörende nicht, wer ihn angezeigt hat. Hat das Ordnungsamt die Anzeige aufgrund einer Lärmbelästigung geprüft – und verifiziert, dass tatsächlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke in den Ruhezeiten vorlag – verschickt sie einen Anhörungsbogen an den Delinquenten.

Dieser erhält die Möglichkeit, sich zu der Tat zu äußern. Anschließend entscheidet die Behörde, ob ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit der Ruhestörung verhängt wird, und informiert den Betroffenen durch einen Bußgeldbescheid darüber. Sollte es zu einer wiederholten Lärmbelästigung kommen, wird das Bußgeld dementsprechend höher ausfallen; bei der ersten Lärmbelästigung bleibt es oft bei einer Verwarnung.

Mietminderung beim Vermieter androhen

Das Lärmbelästigungsgesetz sieht Ruhezeiten nach 22 Uhr vor
Das Lärmbelästigungsgesetz sieht Ruhezeiten nach 22 Uhr vor

Ihr Vermieter hat ein Interesse an ruhigen Mietern, denn bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn können diese ihre Miete mindern lassen. Schildern Sie deswegen Ihrem Vermieter die Ruhestörung, falls ein Nachbar immer wieder aufgrund einer Larmbelästigung auffällig wird.

Es hat sich die Anfertigung eines Lärmprotokolls über etwa zwei Wochen bewährt, welches Sie dem Vermieter überlassen. Er kann dann den lauten Nachbarn mit einer Abmahnung verwarnen und ihm bei Missachtung der gesetzlichen Ruhezeiten in der Wohnung den Mietvertrag kündigen.

Aber auch wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind, welche die Lärmbelästigung mindern werden – also z.B. die Dämmung der Zimmerdecken – ist der Vermieter im Bedarfsfall angehalten, für diese aufzukommen. Ansonsten hat der Mieter gute Chancen auf eine Mietminderung, bis die Missstände behoben sind.

Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn die Polizei informieren?

Die Hürde, bei einer Ruhestörung die Polizei zu informieren, ist hoch. Schließlich möchte man den nachbarschaftlichen Frieden nicht gefährden, indem man die Staatsgewalt einschaltet. Tatsächlich sollte die Benachrichtigung der Polizei nicht die erste Maßnahme bei einer Lärmbelästigung darstellen.

Bei einer Störung der Nachtruhe und nachdem sich der Nachbar gegenüber ihren Bitten nicht einsichtig gezeigt hat, können Sie die örtliche Polizei über die Ruhestörung informieren. Ein Polizeibeamter wird dann bei dem Übeltäter klingeln und ihn bitten, etwas leiser zu sein. Sollte erneut eine Beschwerde eingehen, kann bei gegebenem Anlass die Quelle des Lärms – z.B. eine Stereoanlage – polizeilich beschlagnahmt werden. Lärmbelästigung kann sogar als Körperverletzung gelten, und ist somit im Extremfall als Straftat einzustufen.

Wann darf ich Rasenmähen?

Wird der Sonntag für die anstehende Gartenarbeit eingeplant, so empfindet dies die Nachbarschaft möglicherweise als eine Lärmbelästigung durch Nachbarn und erstattet Anzeige aufgrund einer Ruhestörung. Darf man sonntags Rasenmähen? Wann ist Rasenmähen erlaubt?

Bis wann Rasenmähen erlaubt ist

Sonntags ist Rasenmähen nicht gestattet
Sonntags ist Rasenmähen nicht gestattet

Die gesetzlichen Regelungen zu den Ruhezeiten für das Rasenmähen sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der Bundesimmissonsschutzverordnung festgelegt. An Werktagen – also auch am Samstag – ist zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends das Rasenmähen erlaubt.

Darüber hinaus gibt es in manchen Kommunen weitere Ruhezeiten – Rasenmähen in diesen Zeitabschnitten gilt als Ordnungswidrigkeit und sollte dementsprechend unterlassen werden. In der Mittagsruhe ist Rasenmähen untersagt; da nicht alle Kommunen eine solche Ruhezeit festgelegt haben, sollten Sie eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung stellen, um zu ermitteln, wann Rasenmähen in Ihrer Region zulässig ist.

Rasenmähen am Sonntag oder an Feiertagen ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten generell verboten. Auch Laubbläser, Motorkettensägen und ähnliche lärmverursachende Geräte dürfen an Sonntagen, Feiertagen und während der Nachtruhe nicht verwendet werden. Missachtungen gegen das Verbot können ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Falls Sie über einen handbetriebenen Rasenmäher, der nicht motorisiert ist verfügen, können Sie die Frage “Wann darf man Rasenmähen” getrost mit “immer!” beantworten. Da ein solcher Rasenmäher keine Lärmbelästigung verursachen kann, können Sie mit diesem Modell Rasenmähen sonntags, in den Ruhezeiten, theoretisch sogar während der Nachtruhe.

Ist Hundebellen Lärmbelästigung?

Eine Lärmbelästigung durch Hundegebell stellt – sofern Sie in der Nacht stattfindet – eine Ruhestörung dar, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Auch tagsüber, außerhalb der Ruhezeiten, können genervte Nachbarn eine Ordnungswidrigkeit aufgrund einer Lärmbelästigung durch einen bellenden Hund anzeigen.

Er darf weder länger als 10 Minuten noch über den Tag verteilt länger als insgesamt 30 Minuten bellen, da ansonsten eine Ruhestörung vorliegt. Da keine Duldungspflicht besteht – man ist nicht verpflichtet, ständiges Hundegebell hinzunehmen – kann vor Gericht ein Unterlassungsanspruch erwirkt werden. Hierfür sollte ein Lärmprotokoll über mehrere Wochen geführt werden, um die Häufigkeit des Hundegebells zu belegen.

Nicht jede Lärmbelästigung muss akzeptiert werden

Hundebellen kann als Larmbelästigung gelten
Hundebellen kann als Larmbelästigung gelten

42 Prozent aller Deutschen fühlen sich aufgrund einer Lärmbelästigung durch Nachbarn gestört. Während Hundegebell als Lärmbelästigung anerkannt ist, müssen andere Lärmquellen akzeptiert werden;

ein Mietminderungsanspruch oder ein gerichtlich beglaubigter Unterlassungsanspruch haben in diesem Fall keine gesetzliche Grundlage. Laute Geräusche von Kindern beispielsweise muss die Nachbarschaft akzeptieren. Gute Chancen auf einen Unterlassungsanspruch bestehen dagegen bei diesen Lärmquellen:

  • Lärm durch Fernseher oder Stereoanlage
  • Arbeiten im Garten mit dem Laubsauger
  • Laute Musikinstrumente müssen nur eine bestimmte Zeitspanne lang geduldet werden. Ein Gericht entschied z.B. dass ein Schlagzeugspieler nur 45 Minuten am Tag üben dürfe, da sonst eine Lärmbelästigung vorliege
  • Technische Vorrichtungen im Haus wie der Aufzug oder die Heizung müssen vom Vermieter renoviert werden, wenn sie Lärm und Krach im Haus verursachen
  • Bei Feiern müssen ebenfalls die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden, da ansonsten eine Ruhestörung vorliegt. Ausnahme ist die aktuelle Lockerung des Lärmschutzgesetztes für Public Viewing Events im Rahmen der Fußball-WM 2018. Bis einschließlich 31. Juli dürfen Fans auch nach 22 Uhr bis zum Abpfiff jubeln.
  • Gaststätten oder Diskotheken in der Nachbarschaft, aufgrund derer es regelmäßig zu einer Lärmentwicklung in den Ruhezeiten kommt, müssen von der Nachbarschaft ebenfalls nicht geduldet werden.

Gesetzliche Ruhezeiten (Bayern)

Das Bayerische Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) sowie die Bayerische Biergartenverordnung behandeln das Thema Lärmbelästigung und legen die Gesetze für den Freistaat Bayern fest. Für Biergärten in Bayern gilt eine Betriebszeit von 7 Uhr bis 23 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums darf eine Lautstärke von 65 dB nicht überschritten werden. Ab etwa 22:30 Uhr werden in den Biergärten keine Getränke mehr ausgeschenkt, denn um 23 Uhr beginnt die nächtliche Ruhezeit.

Gesetzliche Ruhezeiten bei Baulärm

Eine Lärmbelästigung lässt sich manchmal nicht vermeiden, z.B. wenn es aufgrund von Baulärm zur Lärmentwicklung kommt. Doch auch hierzu gibt es gesetzliche Vorschriften. Die Ruhezeit ab 22 Uhr gilt natürlich auch für handwerkliche Arbeiten. Die meisten Handwerker allerdings arbeiten zwischen 8 und 20 Uhr und reizen somit nicht die gesamte mögliche Zeitspanne aus, um möglichst niemanden zu belästigen.

Bei einer Lärmbelästigung Ruhe bewahren

Eine Lärmbelästigung, insbesondere in der Nacht, kann eine Nervenprobe darstellen, gerade wenn ein “Störenfried” in der Nachbarschaft immer wieder übermäßig laut ist. Als ersten Schritt sollten Sie in einem persönlichem Gespräch den Übeltäter auf sein Fehlverhalten hinweisen. Kommen Sie damit nicht weiter, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und dem Ordnungsamt.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

64 Kommentare

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  1. Siegfried R
    Am 18. Juli 2023 um 1:21

    Ich wohne im Hochhaus neben einer Aral Tankstelle. Der Betreiber der selbigen hat 16 stunden einen Dieselgenerator, denke mal Diesel, am laufen und betreibt damit seine Preistafeln. Warscheinlich kommt der Sprit direkt aus den Tanks und der Generator ist unscheinbar mit in dem Laden verbaut, Abgase werden durch das dach geleitet via eines rohres. Also den ganzentag knattert das ding leise, aber Ich höre es im 9. stock auf meinem Balkon. Riecht auch manchmal, wenn der Wind richtig, oder besser Falsch steht, dreht.
    In meinen Augen Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung, Luftverpestung Feuergefahr und eventuell ja auch Betrug, jenachdem wie und wer für den Treibstoff aufkommt.
    was sagen Sie dazu?

    • Der Wissende
      Am 2. Januar 2024 um 14:56

      Bitte wenden sie sich einfach an ihr örtliches Ordnungsamt.

  2. ML
    Am 20. Juni 2023 um 14:16

    Guten Tag, wir wohnen in einer Mietswohnung. Unsere Nachbarn über uns drehen aktuell jeden Sonntag in der Zeit von 8-10 Uhr Ihren Radio so dermaßen auf, dass wir das in unseren Schlafzimmer hören und wach werden. Leider stört uns dieses Verhalten enorm in unserer Erholungsphase am Wochenende, das wir beide Vollzeit arbeiten gehen unter der Woche. Bei den Vermietern haben wir diese Lärmbelästigung bereits anzeigt. Was können wir diesbezüglich noch tun?

  3. Sascha T
    Am 25. August 2022 um 7:25

    Guten Tag !!! Ich wohne mit meiner Familie in einem Wohngebiet in dem auch ein Recyclinghof ansässig ist. Nun meine Frage!!! Ist es erlaubt , die schweren Maschinen ( Radlader, Gabelstapler etc.) schon vor 5Uhr zu betätigen und somit alle in der Nachbarschaft wecken ??? In den Sommermonaten besonders schlimm.

  4. eberhorn i
    Am 20. Juli 2022 um 12:42

    Guten Tag,
    wir haben einen neuen Nachbarn, der eine alte Scheune zu einem Wohnhaus mit Werkstatt umbaute. Während der Umbauphase haben wir immer wieder ein Auge zu gedrückt, da wir de Meinung waren, sie sollen so schnell wie Möglich einziehen können. Der Umbau ist abgeschlossen, jetzt arbeitet er als Hobby Bastler bis ultimo in der Werkstatt auch an So- und Feiertagen . Er wurde schon einige Male auf die Ruhestörung angesprochen, ohne Erfolg. Er bekommt von uns jetzt einen Schreiben mit der Bitte sich an die geltenden Regularien zu halten. mit einem Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Welche Möglichkeiten habe ich noch.

  5. Sunny
    Am 20. März 2021 um 8:00

    Leider wird gar nichts über Verhalten im Garten, insbesondere den Aufenthalt und Benutzung durch die Menschen selbst, geschrieben. Z.B. Sonntags oder in der Abendruhe.
    (Offensichtlich meint man, daß sein bez. des Lärmes oder dem Belästigungsfaktor kein Problem… Weit gefehlt… Dazu braucht es keine lauten Gartengeräte…)

    Wenn Sonntags Leute, insbesondere mit Gästen etc. im Garten sind, ist es ja durchaus bemerkbar, sogar im DG (Garten ist leider direkt an der Wand und unter mir…) Könnte mir denken, daß ich vieles was da läuft gar nicht hätte hinnehmen müssen…

    Oder wenn Leute abends da rauchen und Gesprächslärm erzeugen. (Hört man teils nicht direkt bei geschlossenem Fenster, aber ich müßte es doch eigentlich öffnen können? Dann dann ist es auf jeden Fall keine Zimmerlautstärke mehr und gehört eigentlich ins Haus, oder?

    Und was ist mit Sitzrunden ab 20h? Es passt überhaupt nicht mal zum Begriff Abendruhe. Die hört man auch bei geschlossenem Fenster. (Ich denke auch nicht, daß man das nur über DB beurteilen kann, da es wirklich direkt und sehr unangenehm im Wohnraum (nur ein Wohn-/Schlafzimmer) ist, ich einen Meter daneben, verbreitet immer sofort Unruhe und da ich das häufig um mich habe, macht es teils nervös oder man kann sich nicht gut konzentrieren, unabhängig handeln und die Privatsphäreverletzung ist auch enorm…) Allerdings würde man dann nie da zu der Zeit sitzen könne, was auch unrealistisch wäre im Sommer. Vermutlich sind dann wohl die Anzahl der Termine begrenzt?

  6. Johannes W
    Am 17. November 2020 um 22:42

    Darf man mit einen sehr leisen Mäher auch während der Ruhezeiten Rasen mähen? Wie laut darf dieser maximal sein?

  7. Anonymi
    Am 17. September 2020 um 19:32

    Zu den Einträgen vom 22. und 27.5. (Christina und Hülya bez. Aufenthalte im Garten…)

    Ich kann es gut verstehen… Es stellt eine unfassbare Belästigung dar, wenn Leute in Grüppchen ständig draußen labernd und schallend stundenlang rumsitzen! Zermürbend auch Dauer…

    M.E. völlig unterbewertet in der Lärm- und Nervskala und auch das gehört gesetzlich eingedämmt! Was soll das, das man in nächster Nähe (und überall anders auch zu hören) ständig solch einem Dauerlärm ausgesetzt sein darf?!! Nach 22h bleibendie dann einfach da sitzen… Das ist einfach zu lange und zu oft möglich und wird leider noch verstärkt durch die ungünstigen Faktoren, daß dort immer Zutritt besteht und keine zeitl. Begrenzung vorhanden ist.

    Und wieso muß da nicht an 20h wie im Wohnhaus wenigstens Abendruhe herrschen? Was bedeutet Zimmerlautstärke im Garten? (Diese 30 – 40 Db. Ist da der Sprecher gemeint?) Das würde doch bedeuten, daß Unterhaltungen eher nicht mehr möglich wären, was m.E. auch richtig wäre. Nur so herrscht nämlich Nachtruhe. Bzw. ab 20h, daß Menschen, die direkt über so einem Stück “Terrorfreifläche” wohnen, hoffentlich nichts mehr in ihrer Wohnung vom Aufenthalt mitbekommen sollten?

    Was kann man dagegen tun?

  8. Kirsten E.
    Am 18. August 2020 um 0:04

    Meine Nachbarin macht Mitten in der Nacht ihre Wohnung sauber Sie zieht ihren Staubsauger übern Fußboden da sitze ich Kerzen Grade im Bett,Sie wäscht auch Mitten in der Nacht weil dann höre ich ihre Maschine die haben Vier Hunde die sind ständig am Bellen in der Nacht manchmal Bellen die eine oder zwei Stunden das geht ganz schön auf die Nerven man fühlt sich nicht ausgeschlafen man ist Total geredert,dann sitzen die im Garten und machen ihre Musik so Laut das man unsere gar nicht mehr hört und jedes Wochenende Party von Abends bis um 2:00-3:00 Uhr war schon manchmal drauf dran die Polizei zu Rufen wegen Ruhestörung und immer die Hunde dabei.Leider macht der unser Vermieter nichts dagegen Wir hatten das dem Vermieter schon paar Mal gesagt er meinte nur da müßt ihr selber durch er hâlt sich raus.An wem kann man sich Wenden.Die fangen auch an zu Mobbing schmeißen mit Steinen auf unser Werkstattdach usw Wir haben mit denen sowieso Streß.Im Juni kam er dann rüber Voll wie ganzes Eckkneipe und Drohte mir Schläge an.ich habe mir geschworen macht der das noch Mal gehe ich zur Polizei und Zeige ihn an.Der ist da noch nicht Mal gemeldet und führt sich auf als ob er der Hausherr wâre.Wir wissen nicht mehr was Wir noch machen sollen.

  9. Steve
    Am 30. Juni 2020 um 14:20

    Guten Tag,

    gilt die Maschinenlärmschutzverordnung auch auf dem Dorf?
    Wir haben rings um unser Haus alte Bauerngüter die nur noch
    privat mit ein paar Hühnern und Schafen bewirtschaftet werden.
    Die Nachbarn beglücken uns zu fast jeder Tageszeit mit Motorsensenlärm.
    Oft stundenlang und zum Teil sogar Sonntags.
    Gewerblichen Hintergrund hat keiner von denen.
    Was kann man hier tun?

  10. Steve
    Am 21. Juni 2020 um 11:31

    Guten Tag,

    wir wohnen auf dem Dorf und beinahe täglich werden wir von den Nachbarn (mehrere)
    mit zum Teil stundenlangen benzinbetrieben Motorsensen / Freischneider Lärm um den Verstand gebracht. Es ist zum Teil wirklich unerträglich laut und meine Mutter und ich sind aus gesundheitlichen Gründen sowieso schon nervlich stark angeschlagen.

    Das traurige ist, dass die Nachbarn Flächen mähen die mit Balkenmäher oder normalem Rasenmäher genau so gut wenn nicht sogar besser bearbeitet werden könnten.
    Somit wäre der Einsatz des Freischneiders nicht notwendig.
    Aus bequemlichkeit nutzen diese jedoch die Benziner manchmal sogar Sonntags.
    Am meisten ärgert mich das wegen 4qm Gras für 2 Schafe statt einer normalen Sense ebenfalls der Benziner angeworfen wird.
    Ich weiß das es auch andere Nachbarn nervt aber in so einem kleinen Dorf will auch keiner so recht einen Konflikt beginnen.
    Anrufe bei Nachbarn bzw. Gesrpräche verlaufen immer im Sand ebenso der Ortsvorsteher getraut sich nicht mal mit allen tachless zu reden.

    1. Wie verhält sich das mit Ruhezeiten auf dem Dorf auch in Bezug auf die
    Maschinenlärmverordnung?

    2. Wenn der Lärm durch den Einsatz leiserer und verfügbarer Maschinen vermeidbar ist,
    müssten die Nachbarn sich dann daran halten?

    3. Was zum Teufel können wir tun?
    Es gibt schon so gute Akku Freischneider – der Benziner muss doch nicht mehr sein.

  11. Hülya Y.
    Am 22. Mai 2020 um 13:45

    Wir haben leider das falsche haus gekauft.Unsere nachbarn sind den ganzen sommer nur im garten.Das komplett haus hat ein pavillion gebaut die ganzen mietern kennen sich und sind dann komplett im garten jeden tag wenn guter wetter ist das bedeutet denn lärm von über 10 person manchmal auch mit lauter musik.Wir haben versucht denn zu sagen das es uns nicht passt sie haben natürlich weiter gemacht so dass wir die örtliche polizei alarmiert haben.Nachdem die polizei weg war haben die weiter gemacht.Wir kennen denn vermieter nicht mein mann versucht herauszufinden wem das haus gehört aber ich denke nicht das es etwas bringt.Wir sind nervlich am ende noch gestern müssten wir nachdem sie bis 23 uhr immer noch im garten ihre lauter gelächter hören die müssten wieder die polizei alarmieren.

  12. K.
    Am 3. Dezember 2019 um 13:14

    Hallo,
    ich wird bei mir zu Hause immer mit den Laubsauger gestört obwohl ich Miete zahle,und das jeden Tag in unsere Gegend (ausser sonntags) es geht bis Nervensystem, bis zum Seele,die können doch normalerweise mit kehren das erledigen die machen es mit sehr lauten Maschinen,welche Rechte habe ich und was kann ich dagegen machen damit ich meine absolute Ruhe habe??? ich rief mein Vermieter darüber aber fuer die ist es egal ich muss leiden,
    Gibt es Möglichkeiten die ich mich verteidigen kann???
    mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 17:50

      Hallo K.,

      eine Lärmbelästigung kann in der Regel gegenüber dem Ordnungsamt mitgeteilt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Christina
    Am 27. Mai 2019 um 11:56

    Hallo und guten Tag,
    Ich hab Nachbarn, die gerne grillen. Nicht nur an einem Tag, sondern dann gleich Samstag und Sonntag. Unter der Woche wird draußen zu Abend gegessen. Normalerweise sind dann 4 bis 6 Menschen mit dabei. Wir wohnen sehr dicht aufeinander. Das heißt 3 Meter Abstand von Gartenzaun zu Haustüre. Das Gebiet ist so verbaut , dass es auch noch sehr halt und die Menschen, wenn sie etwas getrunken haben, einfach laut werden. Ich habe es freundschaftlich versucht, versucht meine Musik lauter zu machen…. Es scheint wohl niemanden außer mich zu stören. Naja, die anderen Nachbarn werden dann dazu gebeten. Meine Mutter die in Nachbarhaus wohnt, stört es auch .
    Wie kann ich mich hier wehren
    Freundliche Grüße

  14. Gabi
    Am 17. Mai 2019 um 20:07

    Hallo
    Unser nette Nachbar hält im Garten hinter den Wohnhäusern ca. 20 Meter von unserem Wohn- uns Schlafzimmerfenster in einem Holzverschlag 2 Hühner und einen Hahn. Der fängt morgens spätestens um 4:30 Uhr an zu krähen und hört nicht wieder auf. Tagsüber ist es auch unerträglich. Alles reden hilft nicht. Was kann ich tun

  15. Deb
    Am 26. April 2019 um 23:30

    Kann man die Polizei dazu rechtlich zwingen, eine Anzeige wegen Ruhestörung zu schreiben? Weil die ja gerne 5 Augen zudrücken, wenn man die ruft.

  16. Sabine
    Am 9. Februar 2019 um 12:14

    Ein nettes Hallo,bitte eine Frage. Unser Nachbar sägt mit seiner sehr großen Starkstromsäge und natürlich Gehörschutz 1/2 – 1/3 große 1mtr. Holzstämme direkt neben seiner Grenze und das ist 3 mtr. vor unserer Haustüre in der Zeit bis 20 Uhr.
    Wir werden daher doch SEHR mit Lärm belästigt und Sägestaub haben wir auch überall. Darf er das? Direkt vorm Nachbarn seinem Eingang? Und wenn ja, bis wieviel Uhr Abends? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.

  17. Peter
    Am 27. August 2018 um 13:10

    Hallo, ich wohne im Reihenhaus, gegenüber und 2 Häuser weiter sind insgesamt 3 Hunde, die bellen am Tag wie verrückt. Mittagspause und Nachtruhe ab 22 Uhr ist für die Hunde und deren Besitzer ein Fremdwort. Muss ich Protokollieren, wann und wie lange die bellen, bevor ich Ordnungsamt einschalte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 16:52

      Hallo Peter,

      das ist in der Regel wahrscheinlich nicht zwangsläufig nötig, kann aber helfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Thomas S.
    Am 14. Juni 2018 um 20:02

    Sind laute Aktivitäten während der Ruhezeiten per se an Orten verboten, an denen es immer laut ist, wie an Autobahnen oder an Orten, die sich in großer Entfernung von ständig bewohnten Häusern befinden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:11

      Hallo Thomas,

      die jeweils gültigen Ruhezeiten sind laut Gesetz ausnahmslos zu beachten. Es gilt, dass Lärm zu vermeiden ist, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Robert F.
    Am 3. Juni 2018 um 11:33

    Hallo,
    schön dass diese Verordnungen nur in geringem Umfang für die Deutsche Bundesbahn zutreffen. Ist der Kosten/Nutzenfaktor nicht gegeben geschieht überhaupt nichts, im Gegenteil, es wird sogar noch ein Signal vor die Nase gesetzt, rein nach dem Motto, die paar Hansal zählen ja sowieso nichts, also können wir sie noch mehr schikanieren. Es ist ja so herrlich wenn um 2 Uhr Nachts ein Zug mit quietschenden Räder abbremst, ein Rumpel nach dem Anderen und bei wegfahren das Selbe, 24 Stunden 365 Tage. PS: Laufenbach ist das einzige Teilstück das bei der Lärmschutzverordung zwischen Passau und Regensburg nicht berücksichtigt wurde, wie schon gesagt, Kosten-/Nutzen nicht gegeben. Nach Anruf bei der Polizei haben die nur gelacht. PS: Unser Haus existiert schon länger als die Bahn.

  20. Jos5hkas
    Am 25. Dezember 2017 um 18:49

    Wie sieht es mit dem Gesetzlichen Lärmschutz vom 31.12 – 01.01 aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 10:46

      Hallo Jos5hkas,

      grundsätzlich gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für den Rest des Jahres. Allerdings werden die Regeln in der Silvesternacht meist großzügiger ausgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. MotzenMoh
    Am 19. September 2017 um 16:59

    Es gibt Deutschlehrbücher in Spanien, worin zur Auflockerung des Unterrichts und allgemeinen Erheiterung Auszüge aus einem deutschen Mietvertrag abgedruckt sind. Den besten Lacher erzielt der Begriff “Zimmerlautstärke” und erklären Sie mal einem Spanier, daß er ab 22 Uhr gefälligst leise zu feiern hat.

    Im Uralub genießt der deutsche Spießer den südlichen Lebensflair, zuhause ist das Ruhestörung. Vom wahren Leben keine Ahnung.

  22. Rudolf
    Am 14. April 2017 um 13:42

    Hallo,

    wen die SB Waschanlage am Feiertag bzw. stillen Karfreitag offen ist und mein dann sein Auto wäscht.

    SB Waschanlage befindet sich im Gewerbegebiet und somit keine Anwohner bzw. Häuser oder Wohnung vorhanden. Nur ein Holzhandel und ein Baumarkt.

    Mach ich mich dann strafbar wenn ich am Karfreitag die Anlage benütze?

    Und wie hoch wäre die Strafe bzw. das Bußgeld?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 11:30

      Hallo Rudolf,

      derartige Regelungen sind Ländersache. Allerdings würde hier keineswegs eine Straftat in Betracht kommen, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Peter S.
    Am 17. Februar 2017 um 16:41

    Unsere Nachbarn haben an der Grundstücksgrenze klappernde blechherzen und weitere Blechteile platziert, diese Teile klappern unentwegt auch in der Nacht bei Wind verstärkt, beschallen unser gesamtes Grundstück, sind selbst in den Innenräumen zu hören, müssen wir das hinnehmen, was können wir tun, Gespräch mit dem Nachbar erfolglos im Gegenteil er hat aufgerustet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 8:30

      Hallo Peter,

      Sie können eine Anzeige wegen Lärmbelästigung aufgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Josef
    Am 1. November 2016 um 20:09

    Vor 6 monaten sind in der Wohunung ueber uns Fluechtlinge eingezogen. Gleich danach fing der laermterror an. Nachts ist es fast unmoeglich zu schlafen da immer wieder etwas fallengelassen wird oder die einrichtung verschoben. Das mehrmalige ansprechen hat nichts gebracht, es wurde nur noch lauter. Auch die Polizei konnte nichts machen. Als die Polizei wieder gegangen ist wurde es nur noch lauter und das stmpfen wurde unertraeglich (natuerlich war das mit absicht wegen der Polizei). Das haustor ist jetzt imer vollgemuellt, und jedes mal wenn die den muell rausbringen verlieren sie die halbe tonne. Das Treppenhaus ist dreckig geworden und sie putzen nie ihr zeug. Muell und zigarezzenstuemmel fallen immer wieder aud unseren Balkon und jedes ansprechen auf die sitation bringz am ende nichts oder es wird nur schlimmer. Jetzt sind es mittlerweile 9 monate und wir sind schon am ueberlegen umzuziehen. Eine Nachbarin ist schon weggezogen wegen der laermbelaestigung. Was koennen wir machen.. den vermieter abmahnen hat nichts gebracht und ihm ist es egal solange die wohung geld einbringt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 8:27

      Hallo Josef,

      Sie können hier ein Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum anfertigen und dieses dem Vermieter zukommen lassen. Auch können Sie unter Umständen eine Mietminderung geltend machen, diesbezüglich sollten Sie sich jedoch vorher beim Mieterverein erkündigen, welche Minderung hier in Frage kommt. Darüber hinaus können Sie die die Lärmbelästigung weiterhin beim Vermieter, der Polizei oder dem Ordnungsamt anzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Wolfgang
    Am 9. September 2016 um 10:38

    Wir wohnen in einem Dorf in einem Haus. Im Sommer sitzen wir gerne abends auf der Terrasse und unterhalten uns (keine Party). Da unser Nachbar sein Schlafzimmerfenster zu unserer Terrasse hin hat, stören ihn unsere Gespräche, da er dabei nicht schafen könne. Ab wann besteht in diesem Fall eine unzumutbare Belästigung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 10:07

      Hallo Wolfgang,

      wenn Sie sich an die Ruhezeiten halten – ab 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr mittags – sollte es in der Regel gesetzlich keine Einwände geben.

      Da wir keine rechtliche Beratung durchführen dürfen, könnten Ihnen ein Anwalt eventuell weiterhelfen und Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Claudia
    Am 19. Juli 2016 um 13:51

    Hallo, ich wohne in einem reinen Wohngebiet mit Sportplatz auf dem auch Sonntags und Feiertags mittags Spiele stattfinden. Hierzu werden die Stadionlautsprecher angeschaltet, die wirklich sehr laut sind und sonst unter der Woche nie benutzt werden. Vor- und nach dem Spiel sowie in der Pause wird laute Musik durch die Lautsprecher gespielt; während des Spiels Ansagen der Spielernamen, Neuigkeiten des Vereins etc. Fällt das nicht in die Sonntagsruhe? Ich meine, der Lärm der Spieler stört nicht bzw. den hat man halt, wenn man am Sportplatz wohnt. Aber die Schallanlage muss doch nicht sein. Vielen Dank

    • redaktion bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juli 2016 um 10:47

      Hallo Claudia,

      dies ist aus unserer Sicht schwer zu beantworten, da es hierbei auf die genauen Umstände des Einzelfalles ankommt. Dabei spielt es unter anderem eine Rolle, welche Immissionsrichtwerte (in Dezibel) in dem Fall zu messen sind und zu welcher genauen Uhrzeit die Beschallungen stattfinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Claudia
        Am 22. Juli 2016 um 17:00

        Ich habe kein Dezibel-Messgerät; Kann ich mich da an das Ordnungsamt wenden? Es ist viel lauter, als es ein Rasenmäher oder sonstiges Gartengerät. Die Uhrzeit ist immer mittags; also zwischen 13 und 16 Uhr.

  27. Betty
    Am 19. Juli 2016 um 10:11

    Hallo, ich wohne in einem reinen Wohngebiet mit Sportplatz. Dort finden natürlich auch Sonntags Spiele statt; was aber ziemlich nervt, ist die Nutzung der Stadionlautsprecher-Anlage Sonntags. Laute Musik vor dem Spiel, in der Pause und danach und während des Spiels die Ansagen (Spielernamen, Hinweise auf Vereinstätigkeiten usw). Die Anlage ist wirklich ziemlich laut. Unter der Woche wird diese Anlage bei Spielen nie benutzt. Fällt das nicht auch unter die Sonntagsruhe oder muss ich das akzeptieren?

    • redaktion bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juli 2016 um 10:49

      Hallo Betty,

      dies ist aus unserer Sicht schwer zu beantworten, da es hierbei auf die genauen Umstände des Einzelfalles ankommt. Es spielt hierbei mitunter eine Rolle, welche Immissionsrichtwerte (in Dezibel) in dem Fall zu messen sind und zu welcher Tageszeit sich die Beschallungen ereignen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Stefan T.
    Am 26. Juni 2016 um 9:10

    Servus, ich betreibe eine kleine Tierhaltung. Um Heu zu “machen” ist man sehr vom Wetter abhängig.
    Bei uns auf dem Dorf wird dann manchmal auch am Sonntag nicht gemäht sondern das Gras geschnitten. Fällt das unter die Rasenmähverordnung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 10:23

      Hallo Stefan,
      das dürfte in der Regel kein Problem sein. Solange das Schneiden des Grases keine Lärmbelästigung darstellt, fällt es normalerweise auch nicht unter die Rasenmäherverordnung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Patricia B.
    Am 20. Mai 2016 um 20:36

    Ein kleiner Hinweis auf wiederholten, kleinen Fehler in Ihrem Text: Mehrfach wird der Vermieter leider Mieter genannt.

    Ansonsten bin ich dankbar, erfahren zu haben, dass Rasenmähen am Sonntag sogar mit hohem Bußgeld belegt wird. Kürzlich mähte mein Nachbar das nur 3 – 8 Meter neben meinem Wohn- und Arbeitszimmer gelegene Rasenstück von ca. 3 auf 6 Meter und “brauchte” dafür 45 Minuten!!! Da wir direkt neben einem Seniorenheim liegen, war die Zeit ab 10:45 Uhr äußerst ungünstig gewählt (in dieser Zeit wird dort üblicher Weise die Andacht in die Zimmer übertragen). Er fühlte sich absolut im Recht!

    Auch weitere Ruhestörungen (allnächtliches, stampfendes “Wandern” bis nachts um 3:00 Uhr monatelang) führten zum Erscheinen meines Vermieters bei mir. Just in dem Augenblick wagte sich der Nachbar dann auch noch, meine Wohnungstüre eintreten zu wollen … nun verlasse ich meine Wohnung nur noch sehr ängstlich, obwohl mein Vermieter mir erlaubte, ihn im Falle einer körperlichen Attacke sofort anzurufen – dann ginge die fristlose Kündigung an die Familie.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 11:41

      Hallo Patricia,
      danke für den Hinweis, wir haben den Text in diesem Punkt überarbeitet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Lutz
    Am 4. April 2016 um 7:52

    Hallo, ich habe gestern Nachmittag, also am So, mit meinem elektrischen Rasenmäher unsere kleinen Flächen vor dem Haus gemäht. Ein bei uns als klagefreudig bekannter Nachbar hat mich jetzt anscheinend gestern dabei gefilmt. Muss er mich vor einer Anzeige nicht wenigstens mündlich ansprechen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 12:20

      Hallo Lutz,
      Ihr Nachbar muss Sie vor der Anzeige nicht mündlich darauf ansprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Lärmbelästigung: Diese Sanktionen drohen
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