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Autoposer: Welches Bußgeld droht bei illegalem Tuning?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auto-Protzer im Visier der Polizei

Wie sanktioniert der Bußgeldkatalog Autoposer?
Wie sanktioniert der Bußgeldkatalog Autoposer?

Wer sich einen schöner Sportwagen leistet oder besonders viel Liebe ins Tuning bzw. Umbauten investiert, möchte sein Fahrzeug nicht selten auch zur Schau stellen und die bewundernden Blicke ernten.

Die Suche nach Aufmerksamkeit kann dabei aber auch extreme Züge annehmen und dazu führen, dass sich Mitmenschen belästigt fühlen. Dies ist immer wieder der Fall, wenn sogenannte Autoposer in den Innenstädten unterwegs sind.

Doch was ist laut Definition ein Autoposer? Warum geht die Polizei gegen diese vor? Und welche Sanktionen können für Autoposer drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

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FAQ: Autoposer

Was ist ein Autoposer?

Dabei handelt es sich um Autofahrer, die gemeinsam mit ihrem Fahrzeug auffallen wollen und dafür meist unnötigen Lärm erzeugen. Nicht selten ist dies auch mit Tuning-Maßnahmen verbunden.

Warum ist das Autoposing ein Problem?

Die Lärmbelästigung und auch das unnötige Fahren im Kreis sind vor allem für Anwohner eine Belastung. Zudem verstößt das Verhalten gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Mit welchen Sanktionen müssen Autoposer rechnen?

Verursachen Autoposer unnötigen Lärm bei der Nutzung ihres Fahrzeugs, müssen sie 80 Euro zahlen. Fahren sie innerorts unnütz mit ihrem Kfz hin und her und belästigen dabei andere Personen, werden 100 Euro fällig. Sind sie trotz erloschener Betriebserlaubnis mit ihrem Fahrzeug unterwegs und führen damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit herbei, müssen sie sich auf ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Autoposer“

TatbestandBußgeldPunkte
Unnötiger Lärm bei der Nutzung eines Fahrzeugs
80 €
Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts
100 €
Autofahren trotz erloschener Betriebserlaubnis
50 €
Autofahren trotz erloschener Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
90 €1
Autofahren trotz erloschener Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt90 €

Autoposer – Eine Definition

Als Autoposer werden grundsätzlich Menschen bezeichnet, die mit ihren Fahrzeugen auffallen wollen. Die dafür genutzten Autos zeichnen sich in der Regel durch leistungsstarke Motoren und ggf. durch Tuning aus. Dabei wird das Auto fürs Posing allerdings nicht an einem malerischen Ort abgestellt. Stattdessen drehen Autoposer mit ihren Fahrzeugen in belebten Innenstädten ihre Runden und verursachen dabei absichtlich eine erhebliche Lärmbelästigung

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Insbesondere der erzeugte Lärm, der wohl vor allem dazu dient, die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen, ist der Polizei mittlerweile ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund haben sich in verschiedenen Städten mittlerweile Sonderkommissionen gebildet, die gezielt gegen Autoposer vorgehen. Wie diese zum Beispiel in Mannheim vorgehen, zeigt das nachfolgende Video:

Wie die Polizei in Mannheim gegen Autoposer vorgeht, sehen Sie in diesem Video.

Welche Sanktionen drohen für die Protzer?

Aufmerksamkeit für Auto: Fürs Posing sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor.
Aufmerksamkeit für Auto: Fürs Posing sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor.

In der StVO definiert der Gesetzgeber verschiedenste Regeln und Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. So besagen die Grundregeln aus § 1 StVO unter anderem, dass eine Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden ist.

Halten sich Fahrzeugführer nicht an diesen Grundsatz, müssen diese daher mit  Sanktionen rechnen. Diese Option besteht auch für Autoposer. Von Bedeutung können dabei unter anderem folgende Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog sein:

Ob der Bußgeldkatalog für diese Verfehlungen Verwarn- oder Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot vorsieht, verrät unsere Bußgeldtabelle. Diese finden Sie hier!

Allerdings beschränken sich die Verfehlungen der Autoposer nicht ausschließlich auf die zuvor aufgeführten Tatbestände. So stellten die Beamten der SoKo Autoposer in Hamburg bereits mehrere hundert Strafanzeigen. Zu den verfolgten Tatbeständen gehörten dabei unter anderem Drogen sowie Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen und illegale Autorennen. Das Verhalten von Autoposern kann also im Einzelfall auch strafrechtlich relevant sein. Statt eines Bußgelds kann in diesen Fällen – etwa bei Trunkenheit oder Straßenrennen – dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.

Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog müssen Autoposer bei unerlaubtem Tuning unter Umständen auch damit rechnen, dass ihr Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt wird.  

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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17 Kommentare

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  1. ClarissaC
    Am 31. August 2023 um 12:03

    sollte auch für fußwegfahrer und parker gelten strengere strafen, ist nämlich ziemlich schlimm gworden.

  2. Tacker
    Am 11. November 2021 um 13:12

    @ Kommentarschreiber

    Gut zu wissen, dass man damit nicht alleine ist, aber nicht nur im Ruhrgebiet ist das so, auch bei uns “auf dem Lande” hat sich das seit einigen Jahren geändert. Leider sind es auch nicht nur die von mir bereits erwähnten Aktivitäten allein, sondern regelrechter Psychoterror, auch Musik aus den Wohnungen in vollster Lautstärke, ständig die Wohnungstür zuknallen und vieles mehr gehören dazu.

  3. Tacker
    Am 11. November 2021 um 12:55

    Durch die Straße rasen und vom Parkplatz….

    Gute Idee, vlt. sollte mehrmals die Autotür auf dem Parkplatz zudröhnen auch dazu gehören, nebst laute Musik in vollster Lautstärke aufdrehen, bleibt nur die Frage, wer die dann mal zur Anzeige bringt, wenn das über Jahre schon niemand macht.

  4. Eckart M M
    Am 26. September 2021 um 20:21

    Der Lärm durch Autoposer und Motorräder ist auch im Ruhrgebiet ein großes Problem. Nicht jeder kann den Krach so leicht wegstecken, manche Menschen werden krank davon. Wir brauchen dringend strengere Gesetze und leisere Schalldämpfer. Dann funktioniert es auch mit der Rücksichtnahme. Übrigens: Klima und Umwelt haben eine starke Lobby viel nötiger als Autofahrer.

  5. Eckart M M
    Am 26. September 2021 um 17:31

    Ich wohne seit wenigen Monaten im Ruhrgebiet und wie an den vorherigen Wohnorten sind auch hier Autoposer ein großes Problem. Hinzu kommen rasende Motorräder und ständige Hupkonezerte. Ich wünsche mir von der neuen Bundeseregierung die Ablösung der Auto-Lobby durch eine Klima- und Umweltlobby. Dazu muss eine strengere Gesetzgebung gegen solches Rowdytum auf unseren Straßen gehören. Laute Auspuffanlagen gehören verboten und auch ein Hupverbot in Wohngebieten wäre zeitgemäß. Um von A nach B zu gelangen, muss ein Auto oder Motrrad fahren und keinen Lärm verursachen, von dem ich Panikattacken und Kopfschmerzen bekomme. Höhrere Strafen müssen her – viel höhere Strafen! Bis zu 5000 Euro bei Lärmbelästigung, bis zu 5 Punkte in Flensburg und bis zu 5 Monate Fahrverbot! Dann kapieren es diese Rowdys vielleicht mal! Jeder muss per Gesetz zum Klima- und Umweltschutz verpflichtet werden. Oder sollen unsere Kinder in so einer lauten und kaputten Welt leben?

  6. Birgit V
    Am 13. September 2021 um 9:24

    Genauso sehe ich das auch. Das komplette vergangene Wochenende von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag war, wie jedes Wochenende, wie Krieg. Trotz geschlossener Fenster waren presslufthammerartige Geräusche + Lautstärke jenseits jeglicher Dezibelgrenze von zu Discos umfunktionierten Autos bis früh morgens zu vernehmen. Es kann doch nicht sein, dass asoziale Personen Macht über die Gesundheit von Anwohnern haben. Ich habe alles versucht…es wird vonseiten der Politik und damit natürlich auch vonseiten der Polizei nichts dagegen unternommen. In Mannheim zum Beispiel funktioniert es ja auch. Warum nicht auch in anderen Städten wie hier in Aachen?

  7. Karl T
    Am 23. Juli 2021 um 17:01

    Unnötiger Lärm bei der Nutzung des Fahrzeugs: !0 €. Das ist natürlich viel zu wenig, aber “nichtsdestotrotz”:
    Durch eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit übersah ich innerorts ein Tempo 30 – Schild mit dem Zusatz Lärmschutz.
    Ich erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der aus Lärmschutzgründen maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h über ca. 70 € und einen Punkt in Flensburg.
    Außerdem: Das Tempo 30 Schild wurde aufgestellt, um die Anwohner vor dem Lärm von außerordentlich vielen LKWs zu schützen, die dort aus einem Gewerbegebiet in Richtung Autobahn vorbeifahren. Es gibt zusätzlich noch ein Nachtfahverbot für LKWs über 7,5 t.
    Eine besondere Verkehrsgefährdungssituation, die das Aufstellen eines Tempo 30 .- Schildes rechtfertigen könnte, liegt nicht vor.
    Warum mußte ich statt 10 € gleich 70 € bezahlen, obwohl ich nach Lage der Dinge keine Verkehrsgefärdung begangen habe, sondern ausschließlich einen von der Höhe her vermeidbaren Lärmpegel verursacht habe?

    • Rob
      Am 7. Juli 2023 um 23:17

      Hier gilt leider die straßenverkehrsordnung, Augen auf im straßenverkehr es gibt da keine Gnade durch den Staat. wenn der Staat feilschen würde würde alles wieder sofort ausgehebelt also nächstes Mal Augen auf

  8. RoLi
    Am 5. Juli 2021 um 15:00

    mit der Neuen Novelle der StVO 2021, soll angeblich vor der Wahl in Kraft treten, kommt endlich ein ordentliches, wenn auch für mich immer noch zu niedriges Bußgeld: ● Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.

  9. Unique
    Am 10. Juni 2021 um 10:18

    Solange die “Strafen” so Erbärmlich “niedrig” sind, werden uns (nicht nur) die Invasoren, weiterhin “Legal” auf der Tasche liegen und verpönen dürfen.

  10. PeterZ
    Am 31. Mai 2021 um 22:21

    Die Strafen sind noch immer lächerlich gering.
    Manchmal wünsche ich mir hier rigorose Schweizer Gesetze und Ordnungshüter.

    • Erik
      Am 28. August 2022 um 10:19

      Dann zieh in die Schweiz. Problem gelöst.

      • Max
        Am 20. Oktober 2022 um 11:06

        @ Erik: typische Antwort auf dem Niveau eines Grundschülers …
        1. Warum sollte jemand in ein anderes Land ziehen, wenn er sich rigorosere Gesetze bei klaren Missständen wünscht?
        2. Das Problem ist nicht gelöst, wenn der Leidtragende verschwindet … wie kann man nur so töricht denken?

  11. Autofahrer
    Am 16. April 2021 um 21:13

    was hat optisches Autotuning mit Dezibel zu tun? bitte ab sofort nur noch Elektroautos fahren, ach nein, die dürfen ja mit einen Geräuschgenerator ausgestattet werden. Da werden wieder Begriffe erfunden um Leute die ihr Auto indivdualisieren wollen zu Straftätern zu machen, 90% aller lauten Autos sind teure “Nobelkarossen” mit semilegalen Klappenauspuffen ab Werk. Golf GTIs mit DSG und leerem KAT. aber gesucht und angehalten werden nur “Poser”. Als Besitzer eines japanisches Sportwagens aus Ende der 80er wurde mir bei einer Kontrolle folgendes von einem Polizisten gesagt: “Hätten sie sich mal lieber einen Golf gekauft” nachdem erfolglos 1,5h nach einer nicht vorhanden Lachgaseinspritzung gesucht wurde.

    • Autoliebhaber
      Am 11. Juli 2022 um 19:57

      Mein Sohn hat leider auch mit so einer Sonderkommission machen dürfen – er fährt ein 3er Cabrio mit Performance-Abgasanlage. Diese ist Original von BMW mit E-Nummer (also für dieses Fahrzeug zugelassen), nicht manipuliert (war bei der Anschaffung Voraussetzung, damit es eben keine Probleme gibt). Jetzt wurde er aufgehalten und da bei der Geräuschmessung der Wert überschritten wurde ordneten die Beamten eine Messung beim TÜV an. Das Fahrzeug durfte aber nicht mehr gefahren werden (es wurde angeboten von uns, das Fahrzeug zur Polizei zu bringen und dort bis zur TÜV-Vorstellung unter Verwahrung zu nehmen) – stattdessen wurde es per Abschlepper zur Verwahrstelle und von dort zur TÜV-Begutachtung gebracht – jeweils Kosten von ca. 350 €.

  12. Roman
    Am 5. Mai 2020 um 14:51

    wie wird das geahndet wenn Autofahrer langsam an einen Anwohner ranfahren , das Fenster runterlassen das Radio voll aufdrehen und langsam weiterfahren, und was hat man für Möglichkeiten das abzustellen . Ansprechen und ermahnen hilft nichts.

  13. Samoht
    Am 24. April 2020 um 7:56

    Hier ist ausschließlich von Autoposern die Rede. Ich nehme an, das gilt auch für Motorräder,
    die höllischen Lärm bei hohen Drehzahlen und bei Tuningmassnahmen am Auspuff machen.
    Gelten die gesetzlichen Massnahmen auch für Motorräder?

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