Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) einfach erklärt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Welchen Vorgaben ein Fahrzeug in Deutschland entsprechen muss, um eine ABE zu erhalten

Unter welchen Umständen Hersteller eine ABE erhalten können, ist in § 20 StVZO festgehalten.
Unter welchen Umständen Hersteller eine ABE erhalten können, ist in § 20 StVZO festgehalten.

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge an sich sowie auch Fahrzeugteile konform mit bestimmten Vorgaben sein.

Sofern Sie sich bei Privatverkäufern umschauen oder beim Händler ein Auto kaufen wollen, sind diese meist serienmäßig und in der Regel bereits nach den hier gültigen Vorschriften produziert.

Anders sieht es aus, wenn Umbauten am Kfz vorgenommen wurden – der Eigner sich also dem Tuning verschrieben hat und das Fahrzeug nach den eigenen Vorstellungen modelliert hat.

Hierdurch riskiert er, die ABE fürs Auto oder Motorrad zu verlieren. Und das kann teuer werden, nämlich wenn er beim Fahren erwischt wird.

Wir informieren Sie deshalb unter anderem darüber, warum es die ABE überhaupt gibt und wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die ABE zusammenhängen.

FAQ: ABE – Betriebserlaubnis

Was ist unter einer Betriebserlaubnis zu verstehen?

Die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) stellt eine Erlaubnis dar, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen betreiben zu dürfen. Welche Fahrzeuge eine solche benötigen, ist in der StVO und in der StVZO bestimmt.

Drohen Sanktionen, wenn keine ABE vorhanden ist?

Ja, liegt keine Betriebserlaubnis vor, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Entsteht dadurch eine Gefährdung, sind es 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Was ist zu tun, wenn die Betriebserlaubnis verloren gegangen ist?

In einigen Fällen ist dann beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.

Der Bußgeldrechner zur Betriebserlaubnis

Weiterführende Ratgeber zum Thema ABE

Wann werden Fahrzeuge für den Verkehr zugelassen werden

Nicht mit jedem Fahrzeug darf in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden. Notwendige Voraussetzung ist daher meist seine Zulassung, die sich in der Regel auf folgende Verordnungen stützt:

  • die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO)

Für bestimmte Fahrzeugarten kann es hiervon Ausnahmen geben, da spezielle Erlaubnisverfahren existieren (§ 16 StVZO).

Kfz, die bauartdingt schneller als sechs km/h unterwegs sein können sowie Anhänger, benötigen in der Regel eine Zulassung. Um diese zu erhalten, sind häufig eine Erlaubsnis zum Betrieb sowie ein amtliches Kennzeichen, das ihrer Identifizierung dient, notwendig. Achtung: Eine Genehmigung ist auch für zulassungsfreie Fahrzeuge Pflicht.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die mit maximal 20 km/h unterwegs sind
  • Kleinkrafträder
  • bestimmte Anhänger, die z. B. als land- und forstwirtschaftliche Anhänger mit maximal 25 km/h hinter Zugmaschinen oder von selbst fahrenden Arbeitsmaschinen hinterher fahren

Als Betriebserlaubnis kann beim Moped und anderen zulassungsfreien Fahrzeugen dienen:

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch als „Certificate of Conformity“ (COC) bekannt (EU-Betriebserlaubnis)
  • die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • von einer befugten Prüfstelle ausgestelltes Gutachten, das eine Einzelgenehmigung ermöglicht gemäß EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • Erlaubnis zum Betrieb für Einzelfahrzeuge gemäß der Bestimmungen von § 21 StVZO

Bußgeldkatalog: Papiere, HU & Technik

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
HU über­zogen um folgen­den Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
…von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
…von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
…über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
AU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
…von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
…von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
…über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
HU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für Fahr­zeuge, für die eine Sicher­heitsprüfung vor­geschrie­ben ist, z.B. LKW):
…bis 2 Mo­nate15 €eher nicht
…von 2 bis zu 4 Mo­naten25 €eher nicht
…von 4 bis zu 8 Mo­naten60 €1Hier prüfen **
…über 8 Mo­nate75 €1Hier prüfen **
Melde­pflichtige Ände­rungen (neue An­schrift, Halterwechsel, Abmel­dung, Still­legung, Inbetrieb­nahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungs­stelle nicht mit­geteilt
15 €eher nicht
mit unzu­lässiger Misch­bereifung gefahren15 €eher nicht
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen30 €eher nicht
mit Reifen ohne Mindest­profiltiefe von 1,6 mm (EU -Norm seit 01.01.1992) gefahren
60 €1Hier prüfen **
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen75 €1Hier prüfen **
verkehrsun­sicheres Fahr­zeug betrieben25 €eher nicht
Fahrzeug betrie­ben ohne Betriebs­erlaubnis50 €eher nicht
Fahrzeug mit defektem Aus­puff betrieben20 €eher nicht
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vor­schriften über Lichter und Leuch­ten verstoßen
20 €eher nicht
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winter­reifen)
60 €1Hier prüfen **
…zusätzlich mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **

Was bedeutet ABE?

Unter welchen Umständen ein Fahrzeug zugelassen wird, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Sie hält fest, dass dies unter anderem nur geschieht, wenn die Vorschriften, die sie macht, eingehalten werden.

Grundsätzlich unterscheiden sich die a) ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und b) die EBE (Einzelbetriebserlaubnis) voneinander.

Bei der ABE handelt es sich um eine auf Basis einer Prüfung ausgestellte Erlaubnis für Hersteller, serienmäßig hergestellte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu betreiben. Um diese zu erhalten, sind sie dazu verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten selbst zu tragen und dafür einzustehen, dass die geprüften Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.

Eine ABE kann für Auto und Co., produziert im Ausland, unter anderem ausgestellt werden, …

Die EU-Betriebserlaubnis erhält ein Kfz, das die geltenden Bestimmungen einhält.
Die EU-Betriebserlaubnis erhält ein Kfz, das die geltenden Bestimmungen einhält.
  • wenn die Herstellung der Fahrzeuge in einem Land erfolgte, in dem der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bzw. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet (ABE für Hersteller oder Vertreter)
  • wenn der Hersteller beweisen kann, dass es ihm allein erlaubt ist, Fahrzeuge, die im Geltungsbereich der StVZO liegen, zu vertreiben

Damit eine ABE für ein Kfz ausgestellt wird, müssen Hersteller bzw. ihre Vertreter in einem Land leben bzw. ihren Sitz haben, in welchem der Vertrag zur Gründung der EWG bzw. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt.

Ob eine ABE erteilt wird, obliegt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Eine Betriebserlaubnis erhalten Antragsteller in der Regel nur, wenn sie die geforderten Dokumente vorlegen und die Prüfung eines amtlich geprüften Sachverständigen oder anderen Befugten über sich ergehen lassen. Zudem sind sie dazu verpflichtet, einen Fahrzeugbrief für jedes dem Typ entsprechende, zulassungspflichtige Fahrzeug auszufüllen. Diese hält das Kraftfahrt-Bundesamt in Blankoform vor.

Grundsätzlich kann die Behörde bei der ABE genehmigen, dass bestimmte Fahrzeugteile später, nach Erteilung der Erlaubnis noch ein- oder angebaut werden dürfen. Das muss im Antrag jedoch vermerkt werden.

Entsprechen die Angaben zur technischen Beschaffenheit nicht denen, auf die sich die Erteilung der ABE bezog, sind diese nur erlaubt, wenn ein gültiger Nachtrag im Dokument existiert oder aber beim KBA nachgefragt wurde, ob die angepeilten Modifikationen einer Erlaubnis bedürfen oder nicht. Verneint das Kraftfahrt-Bundesamt dies, ist keine Genehmigung erforderlich.

Das KBA stellt die ABE nur für eine bestimmte Zeit aus. Ist diese Frist abgelaufen, verliert sie ihre Gültigkeit. Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist auch dann nicht mehr gültig, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt diese widerruft oder durch Veränderungen am Fahrzeug keine Konformität mehr mit den Vorgaben besteht.

Einmal ausgestellt, sollten sich Hersteller von Fahrzeugen jedoch nicht in Sicherheit wähnen, sieht die StVZO doch, dass die Erlaubnis vom KBA und alle damit einhergehenden Verpflichtungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf ihre Einhaltung überprüft werden dürfen. Stellen die Kontrolleure hierbei ABE-Verstöße fest, ist es am Hersteller oder seinem Vertreter, für die Kosten der Untersuchung aufzukommen.

Was hat es mit der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge auf sich?

Neben der ABE kann eine Betriebserlaubis ebenfalls ausgestellt werden für Fahrzeuge, die keinem genehmigten Typ entsprechen. Die Betriebserlaubnis für ein Kfz wird unter diesen Umständen von der zuständigen Zulassungsstelle des Bundeslandes erteilt und das ausschließlich für das vorgestellte Kraftfahrzeug.

Es erhält die Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nur, wenn vorher ein Gutachten eingereicht wird, das ein amtlich anerkannter Sachverständiger erstellt hat. In diesem sollte das entsprechende Fahrzeug technisch beschrieben sein. Folgende Elemente sind dabei unter anderem vonnöten:

  • Fahrzeugart
  • Hubraum/Leistung
  • Gesamtgewicht
  • Fahrzeugabmessungen
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • etc.

Dem Antrag auf die Kfz-Betriebserlaubnis ist ferner eine Anlage hinzuzufügen, welche die technischen Vorgaben aufführt, die der Erteilung zugrundeliegen. Bestätigt der Gutachter die Konformität des Fahrzeuges mit ebenjenen Bestimmungen, nimmt sich die Kfz-Zulassungsstelle diese Informationen und trägt diese in die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. auch Teil II ein.

Die StVZO hält fest, dass das Fahrzeug erst nach Erlöschen der Erlaubnis wieder begutachtet werden darf.

Eine allgemeine Betriebserlaubnis für Anhänger (ABE) kann beim Hersteller angefragt werden.
Eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Anhänger kann beim Hersteller angefragt werden.

Bewahren Sie die Prüfprotokolle, auf denen das Gutachten basiert, gut auf, sie können noch bis zu zehn Jahre später von der Genehmigungs- oder auch Aufsichtsbehörde zur Ansicht verlangt werden.

Durchgeführt wird eine solche Kontrolle unter anderem vom Technischen Überwachungsverein (TÜV), der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei folgenden Fahrzeugen Vollgutachten erstellt:

  • Kfz, die mehr als sieben Jahre nicht in Betrieb waren. Zudem kann der Halter keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung, keine Einzelgenehmigungsbescheinigung oder eine Datenbestätigung vorweisen.
  • in die BRD importierte Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (zum Beispiel Russland, Kanada, etc.).

Unter bestimmten Umständen erhalten Sie vom TÜV die Erlaubnis auch, wen das Fahrzeug nicht in Gänze den Bestimmungen des EWG oder der StVZO entspricht. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn für die Umbauten so tief in die Tasche gegriffen oder so viel Zeit investiert werden müsste, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt wäre. In diesem Fall kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Wie hoch die Kosten hierfür ausfallen, bringen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle in Erfahrung.

Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeugteile

Nicht nur Hersteller serienmäßig produzierter Fahrzeuge können in Deutschland eine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten, sondern auch Teile von Fahrzeugen, die eine sogenannte technische Einheit bilden. Dazu zählen beispielsweise Alu-Felgen. Wollen Tuning-Begeisterte ihr Auto nun umbauen, müssen sie genau darauf achten, welche Bauteile sie verwenden, um nicht das Erlöschen der Erlaubnis zu riskieren.

Es gibt zum Teil Beschränkungen, die besagen, welche Fahrzeugteile, in welche Fahrzeuge wie genau ein- oder angebaut werden dürfen. Das wird in der Betriebserlaubnis vermerkt. Gegebenenfalls müssen diese baulichen Veränderungen sogar abgenommen werden von amtlichen Sachverständigen oder anderen Kraftfahrzeugsachverständigen, wie zum Beispiel dem TÜV. Ob dies vonnöten ist, bringen Sie aus dem beiliegenden Prüfzeugnis in Erfahrung.

Was beim und nach dem Ein- und Anbau zu beachten ist, geht aus dem zum Fahrzeugteil gehörenden Zertifikat hervor, das den Bestimmungen der StVZO entsprechen muss.

  • Es handelt sich entweder um eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (nach § 22 a StVZO).
  • Oder das Dokument stellt eine ABE für Fahrzeugteile dar (nach § 22 StVZO)
  • Ebenfalls ist es unter Umständen zulässig, ein nach EG-oder ECE-Richtlinien genehmigtes Fahrzeugteil zu montieren.

Werden hierzu zum Beispiel aus EU-Ländern stammende Fahrzeugteile nach Deutschland eingeführt, müssen diese eine EWG-Betriebserlaubnis besitzen. Mit dieser weisen die Hersteller nach, dass die hier gültigen Vorschriften eingehalten werden. Und woran erkennen Sie, dass diese vorliegt? Halten Sie Ausschau nach dem amtlichen E-Prüfzeichen (Genehmigungskennzeichen). Verbauen Sie das entsprechende Fahrzeugteil in Ihr Fahrzeug, sollte das Zeichen gut erkennbar sein. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass Sie die Betriebserlaubnis ständig parat haben.

Die Betriebserlaubnis für ein Mofa oder Moped ist dann gegeben, wenn das E-Prüfzeichen an den eingebauten Teilen entweder die:

  • EU-Richtlinie oder
  • ECE-Richtlinie

berücksichtigt. Während ersteres bestätigt, dass das dazugehörige Fahrzeugteil EG-typengenehmigt ist, bestätigt letztes, dass die Bauartgenehmigung bei der Herstellung des Teiles eingehalten wurde.

Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog in Bezug auf die Betriebserlaubnis vor?

Sie sind ohne gültige Betriebserlaubnis auf dem Motorrad unterwegs? Es droht Ihnen mindestens ein Verwarngeld.
Sie sind ohne gültige Betriebserlaubnis auf dem Motorrad unterwegs? Es droht Ihnen mindestens ein Verwarngeld.

Die Betriebserlaubnis ist ein wichtiges Dokument, auf das Sie ein wachsames Auge haben sollten, möchten Sie weder Verwarn-, noch Strafgelder zahlen. Mit welchem Betrag Sie zur Kasse gebeten werden, hängt davon ab, welchen Verstoß Sie sich geleistet haben. Darüber hinaus müssen Sie nicht nur mit zum Teil erheblichen Beträgen, sondern auch mit Punkten in Flensburg rechnen.

Im Folgenden werden auszugsweise einige mögliche Ahndungen aufgeführt:

  • Geraten Sie in eine Kontrolle und können oder wollen im Zuge dieser, die besondere Betriebserlaubnis oder die Bauartgenehmigung nicht vorzeigen, beträgt das Verwarngeld zehn Euro.
  • Nehmen Sie ein Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Erlaubnis für den Betrieb keine Gültigkeit mehr besitzt, erwartet Sie eine 50-Euro-Geldbuße.
  • Fahren Sie mit einem Fahrzeug wie einem Anhänger, dessen Betriebserlaubnis ungültig ist, und gefährdeten dabei die Verkehrssicherheit, müssen Sie mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg rechnen.
  • Die Inbetriebnahme eines Lkw bzw. Kraftomnibusses ohne gültige Betriebserlaubnis schlägt mit 180 Euro und einem Punkt zu buche.

Die Höhe der Sanktionen steigt erheblich an, wenn Sie nicht selbst im Lkw oder Auto ohne ABE bzw. sonstige Betriebserlaubnis unterwegs waren, sondern einen anderen zur Inbetriebnahme aufforderten.

  • Lassen Sie zu oder ordnen Sie die Inbetriebnahme eines Lkw bzw. Kraftomnibusses an, dessen Betriebserlaubnis keine Gültigkeit mehr besitzt und dabei noch die Verkehrssicherheit gefährdet, drohen eine Strafe von 270 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Lassen Sie zu oder ordnen Sie die Inbetriebnahme eines anderen Fahrzeuges an, dessen Betriebserlaubnis keine Gültigkeit mehr besitzt und dabei noch die Verkehrssicherheit gefährdet, drohen eine Strafe von 135 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie es riskieren wollen, so viel zu zahlen oder lieber mit einer gültigen ABE (oder anderen Betriebserlaubnis) unterwegs zu sein.

Was können Sie machen, wenn die Betriebserlaubnis abhandengekommen ist?

Auch heutzutage erfreuen sich gerade in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge wie Roller und Mopeds noch großer Beliebtheit. Nicht immer können die Verkäufer hierbei jedoch noch den nötigen Registrierschein vorlegen.

Sie fahren Mofa und die Betriebserlaubnis ist weg? Der TÜV überprüft die Konformität Ihres Fahrzeugs.
Sie fahren Mofa und die Betriebserlaubnis ist weg? Der TÜV überprüft die Konformität Ihres Fahrzeugs.

In diesem Fall hilft das Kraftfahrt-Bundesamt weiter, wo Sie die Betriebserlaubnis beantragen. Hier können Sie bestätigt kommen, dass eine ABE vorliegt. Das Angebot beschränkt sich auf die folgenden Fahrzeugarten:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mopeds und Mockicks
  • Nachweis für Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Leichtkrafträder, die früher als am 1.3.1992 zum ersten Mal inbetriebgenommen wurden
  • Nachweis für motorisierte Krankenfahrstühle, die früher als am 1.3.1991 inbetriebgenommen wurden

Haben Sie selbst die Betriebserlaubnis für Ihren Anhänger oder ähnliches verloren, müssen Sie diese nicht neu beantragen, sondern können sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Hierfür benötigen Sie u. a. den Kaufvertrag, der Sie als Eigentümer ausweist. Mit dieser gehen Sie anschließend zum Hersteller des Fahrzeugs und lassen sich von diesem die Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen. Alternativ hilft auch der TÜV weiter. Auf Basis seines Gutachtens können Sie bei der Zulassungsbehörde einen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Wollen Sie den Nachweis beim KBA beantragen, sollten Sie über folgende Informationen verfügen:

  • Ihr Vor- und Zuname
  • Straße, Postleitzahl und Ort, wo Sie wohnen
  • Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind
  • Typbezeichnung des Fahrzeugs
  • Fahrzeugidentifikations-Nr.
  • Baujahr
  • Hersteller
  • Gesamtgewicht (in kg)
  • Achsenanzahl

Gegen ein Entgelt von mindestens 13,09 pro Fahrzeug stellt Ihnen das KBA den gewünschten Nachweis aus.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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24 Kommentare

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  1. settanni
    Am 3. Juli 2022 um 11:59

    Sehr geehrter Herr/und/Damen

    Ich habe letztes Jahr auf mein Nissan 350 z neuen komplet ap Cat neuen auspuffanlage fon invidia mit ABE gutachten
    draufgebaut , letztes jahr alles ok uber Kontrollstazion Luxemburg , dieses jahr ist ABE nicht mehr in Luxemburgichen normen
    also mus ich mit dem wagen auf Tuv .

    ist das normal ???

    welchen normen endert ABE /Tuv

    Vielen dank

  2. Heidenfelder
    Am 14. Juni 2021 um 10:05

    Ich habe an meinen Reifen Metallventilkappen in Organge montiert und wurde von der Polizei kritiert das kein Gutachten vorliegt?!
    Es handelt sich doch um Zulassungfreie Artikel da man in ganz Deutschland keine Ventillkappen mit einem EPrüfzeichen oder oder sonstiges Gutachten erhält. Bis jetzt wurde ich in zwei Geschäften schon fast ausgelacht nachdem ich nachefragt habe. Da sogar der Autohersteller nichts aushändigt.
    Vielen Dank

  3. Jochen
    Am 29. April 2021 um 21:17

    Wo bekomme ich eine ABE für einen Überrollbügel her.
    Ist für einen Oldtimer.

  4. Arab T.
    Am 25. Juni 2020 um 17:38

    Sehr geehrter Herr/und/Damen

    Ich habe im Ausland ein e-bike bestellt, wobei leider außer einem Handbuch keine weiteren Dokumente mitgesendet wurden.
    Auf meine Nachfrage meldet sich der Hersteller leider nicht mehr.
    Auf dem Handbuch steht eine Nummer die sich patent no. Nennt. Diese wurde von Mitarbeitern der GTÜ-stelle in ulm als betriebserlaubnisnummer identifiziert.
    Die Haftpflichtversicherung braucht jedoch, damit im Schadensfall Ansprüche geltend gemacht werden können, eine Bestätigung, dass es sich um eine Betriebserlaubnis handelt. Dieses Dokument sollte vom TÜV ausgestellt werden.
    Könnte ich mit Ihnen einen Termin vereinbaren um diese Bestätigung zu erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen,

    T. Arab

  5. franziska
    Am 22. Juni 2020 um 2:19

    Hallo. Ich möchte einen Anhänger entsprechend der Einspuranhänger aus den 60er Jahren selbst bauen um einen Rollstuhl (ca. 150kg)einfach transportieren zu können. Was muss ich beachten, um diesen zulassen zu können? Es wird eine normale Kugelkopfkupplung am Zugfahrzeug verwendet.

  6. Wolfgang P.
    Am 4. März 2020 um 10:35

    Moin. Kann man das ABE Dokument oder vergleichbares bekommen, das ein Hersteller erhalten hat, als er den jeweiligen Typ/Baureihe beim KBA zugelassen hat? Der Hersteller sitzt in den USA, verkauft aber Fahrzeuge in Europa und auch in Deutschland. Ich möchte herausfinden, wie die Zulassungsbedingungen im Detail gestaltet sind.

  7. Roger
    Am 18. Februar 2020 um 20:08

    Wir haben ein E-Trike (gedrosselt auf 10 km/h für das vom Verkäufer nur italienisches Formular geliefert wurde. Ist das die ABE o.ä. oder brauchen wir was in deutsch?

  8. Loris C.
    Am 31. Januar 2020 um 16:28

    Hallo,

    Ich würde gerne eine neue ABE beantragen für ein Keeway Roller
    Würde das bei ihnen gehen?

  9. Micha
    Am 5. Dezember 2019 um 23:14

    Hallo
    Wie schaut es mit Fahrzeugen aus China aus habe mir ein Trike gekauft was noch kommt was brauche ich dafür es sind folgende daten auf der website.Genehmigungsmodus: EEC EPA DOT was bedeutet das im allgemeinen.Danke für die antwort im vorraus

  10. Michael
    Am 9. Oktober 2019 um 16:34

    Hallo,

    können sich mehrere ABE´s aufheben? Wenn ich z.B. andere Bremshebel mit ABE und Bremsleitungen mir ABE sowie Bremsbeläge mit ABE ans Motorrad baue?
    Danke, Michael

  11. Mauricio
    Am 20. August 2019 um 18:44

    Hallo,

    Rollerhersteller müssen auch die ABE?

    Grüße Mauricio

  12. Jakob
    Am 21. April 2019 um 9:42

    Hallo,
    ich habe ein motorisiertes Go Kart selbst gebaut, welches im Stande ist bis zu sechs Km/h zu fahren. Kann ich für das Go Kart eine Betriebserlaubnis beantragen ?
    Grüße Jakob

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2019 um 10:32

      Hallo Jakob,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an den TÜV zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Thilo H.
    Am 8. Dezember 2018 um 1:58

    Guten Tag. Ist die ABE für Leichtmetall-Felgen bei einer Kontrolle durch die Polizei in Papierform vorzuweisen? Ich habe eine PDF auf dem Smartphone, anders wurde die ABE vom Hersteller nicht zur Verfügung gestellt. Ich denke dabei an die Umwelt. Niemand sollte verlangen, dass jeder zweite Kraftfahrer in Deutschland 25 Seiten Papier ausdruckt für den unwahrscheinlich Fall. Ich bedanke mich im Voraus, beste Grüße, Thilo H.

  14. Stefan K.
    Am 1. November 2018 um 16:17

    Hallo,
    habe einen landwirtschaftlichen 3-seiten Kipper gekauft der bisher in der Landwirtschaft lief. Ich möchte ihn nun Privat nutzen und mit schwarzen Nummernschild nutzen. Brauche ich dafür eine ABE für den Anhänger ( ist keine vorhanden ).
    Hätte jemanden an der Hand der den gleich Anhänger hat mit ABE . Kann ich diese auch bei mir nutzen und ist diese mit der Fahrgestellnummer gekoppelt ?
    Schon mal Danke im vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 11:21

      Hallo Stefan,

      es sollte eine Betriebserlaubnis nötig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Brigitte K.
    Am 6. September 2018 um 16:48

    Hallo, sagt die ABE bzw. die EG-Übereinstimmungsbescheinigung etwas über das Alter des Fahrzeugs (hier Anhhänger) aus? Wenn die ABE im Januar 2016 erteilt wurde, heißt das dann auch, dass das Fahrzeug so alt ist?

    Gruß
    Brigitte K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:46

      Hallo Brigitte,

      ABE ist die Abkürzung für Allgemeine Betriebserlaubnis. Die Allgemeine Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp wird dem Fahrzeughersteller nach amtlicher Prüfung für seine serienmäßig hergestellten Fahrzeuge erteilt. Informationen über das Alter können Sie unter anderem beim Hersteller erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Yasmin
    Am 28. Mai 2018 um 10:16

    Hallöchen!
    Ich habe heute mit der marke meines Rollers telefoniert, da meine Betriebserlaubnis fehlerhaft ist . (Fahrzeug Identnummer hat nur 16 stellen, statt 17 Stellen .
    Darf ich, während die Betriebserlaubnis beim Händler zur Berichtigung liegt, den Roller weiter bewegen oder muss dieser stehen bleiben ?
    Ich habe mir eine Kopie der aktuellen ABE gemacht und führe diese im Portmonee mit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:23

      Hallo Yasmin,

      grundsätzlich müssen Sie die entsprechenden Unterlagen mitführen. Können Sie die Betriebserlaubnis nicht vorlegen, fällt ein Bußgeld von 10 Euro an. Kopien werden teilweise akzeptiert, müssen es aber nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jonathan S.
    Am 18. Mai 2018 um 22:27

    Hallo, wie sieht es den mit einem AHK Fahrradträger aus? Muss eine ABE vorliegen? Ich habe eine gekauft wo leider kein dabei war. Ich habe stundenlang im Internet gesucht, leider ohne Erfolg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:20

      Hallo Jonathan,

      in der Hinsicht ist die Gesetzgebung leider nicht ganz eindeutig. Fragen Sie am besten einen Experten (z.B. vom TÜV), ob Sie eine ABE benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. M,Thomas
    Am 2. Mai 2018 um 12:40

    Ich habe in ein Postfahrrad einen Hilfsmotor eingebaut ohne Rahmennummer oder Motornummer,wie kann ich ein Versicherungskennzeichen bekommen.Max 20km/h.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:27

      Hallo M,Thomas,

      bitte wenden Sie sich an eine Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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