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Informationen zum Kfz-Gutachten nach einem Unfall

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Informationen zum Gutachten nach einem Verkehrsunfall

Bei einem Unfallschaden ist in der Regel ein Kfz-Gutachten nötig
Bei einem Unfallschaden ist in der Regel ein Kfz-Gutachten nötig

Kfz-Gutachten dienen dem Schadennachweis im Verkehrsunfallbereich. Allerdings gilt es bei der Beauftragung eines Sachverständigen allerhand zu beachten.

Der Textbeitrag informiert darüber, wie Haftpflicht- und Kaskoschaden zu unterscheiden sind, warum Geschädigte im Regelfall bei einem Unfallschaden ein Kfz-Gutachten vorlegen müssen und warum Gerichte auf der Grundlage von Schadensgutachten entscheiden.

Außerdem werden folgende Fragen beantwortet: Muss das Kfz nach einem Unfall zum Gutachten? Wer beauftragt den Gutachter? Welche Personen kommen als Unfallgutachter in Betracht? Wie bewertet der Gutachter das Auto? Warum dienen Schadengutachten als Grundlage der fiktiven Abrechnung? Was kostet ein Gutachten für ein Auto? Und lassen sich Kfz-Gutachten anfechten?

FAQ: Kfz-Gutachten

Wozu dient ein Kfz-Gutachten?

Mit dem Gutachten wird am Pkw der Schaden nach einem Verkehrsunfall festgestellt.

Wer bezahlt die Erstellung des Kfz-Gutachtens?

Bei einem fremdverschuldeten Unfall muss die Haftpflicht des Unfallverursachers dafür aufkommen. Handelt es sich hingegen um einen Fall für die Kasko-Versicherung, trägt diese in der Regel die Gutachterkosten.

Kann ein Kfz-Gutachten angefochten werden?

Ja, hat der Unfallgegner Zweifel, dass das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde oder dass die darin genannten Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind, kann er das Kfz-Gutachten anfechten.

Weitere Informationen zum Thema Kfz-Gutachten:

Unterschied Haftpflichtfall/Kaskoschaden

Bei der fremdverschuldeten Beschädigung seines Fahrzeuges erhält der Geschädigte vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an seinem Fahrzeug erforderlichen Kosten bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert erstattet (Haftpflichtfall). Im Teilkasko- und im Vollkaskobereich erhält der Versicherungsnehmer seinen Fahrzeugschaden nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Unterschiede ergeben sich, wenn Sachverständige mit einem Kfz-Gutachten beauftragt werden müssen.

Warum müssen Geschädigte im Regelfall bei einem Unfallschaden ein Gutachten vorlegen?

Das Schadengutachten erstellt ein Kfz-Sachverständiger
Das Schadengutachten erstellt ein Kfz-Sachverständiger

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist es unerlässlich, den entstandenen Schaden in irgendeiner Form beziffern zu können. Hier bedarf es konkreter Nachweise und einer realistischen Einschätzung der entstandenen Schäden. Diese kann ein Laie jedoch kaum glaubhaft machen, weshalb ein Kfz-Gutachten benötigt wird. In diesem lässt sich dann auch ablesen, ob die gemeldeten Schäden auch dem Unfallgeschehen entsprechen, also plausibel ist, dass sie durch den Crash entstanden seien.

Da der Schadennachweis gerade in Verkehrsunfallsachen Sachkompetenz erfordert, muss regelmäßig für das Auto ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Haftpflichtversicherer machen ihre Entschädigungsleistung bei größeren Schäden immer von der Vorlage eines Gutachtens nach einem Unfall abhängig. Ist die Schuldfrage klar, erfolgt die Unfall-Abrechnung nach Gutachten. Lediglich bei Bagatellschäden von im Einzelfall bis zu 750 € im Haftpflichtfall und 2.000 € im Kaskobereich akzeptieren die Versicherer den Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt mit Fotografien des Schadens. Höhere Schäden erfordern ein Sachverständigengutachten.

Das Schadensgutachten ist auch als Wertgutachten zu verstehen, wenn es darum geht, den Wiederbeschaffungswert zu bestimmen.

Im Kaskobereich kann es vorteilhaft sein, wenn der Kfz-Halter sein Fahrzeug, unabhängig von der Schadenshöhe, in einer Vertragswerkstatt des Versicherers vorfährt und dort reparieren lässt. Die Feststellungen der Vertragswerkstatt werden dann meist als verbindlich und vertrauenswürdig anerkannt. Ein Kfz-Gutachten erübrigt sich. Teils sehen Kaskoversicherungsverträge die Werkstattbindung sogar ausdrücklich vor. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Reparaturbestätigung aushändigen.

Gerichte entscheiden auf der Grundlage des Schadensgutachtens

Da der Verkehrsrichter im Streitfall eine Entscheidung treffen muss und nicht jeder Partei vorbehaltslos glauben kann, ist er gleichermaßen auf die Feststellungen eines Kfz-Unfall-Gutachters angewiesen. Dabei ist das Gericht nicht verpflichtet, ein eigenes Kfz-Gutachten einzuholen. Vielmehr kann es sich mit der Vorlage von einem Schadensgutachten eines Kfz-Sachverständigen durch den Geschädigten begnügen, zumindest solange nicht Anhaltspunkte für gravierende Mängel bestehen oder der Unfallgegner die Feststellungen des Unfallgutachters nicht bestreitet. Dann kann das Gericht vom Schadensgutachten des Geschädigten ausgehen.

Ein gerichtliches Gutachten gebietet sich auch dann, wenn der Unfallgegner für das Fahrzeug ein eigenes Gutachten in Auftrag gab und dieses zu einem abweichenden Ergebnis führt.

Wer beauftragt den Gutachter?

Im Kaskobereich darf der Versicherungsnehmer nicht wie ein bei einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall zur Beweissicherung selbständig ein kostenpflichtiges Sachverständigengutachten fürs Kfz im Auftrag geben. Die Versicherungsverträge enthalten regelmäßig Klauseln, wonach Sachverständigengutachten nur bezahlt werden, wenn sie von der Versicherung in Auftrag gegeben werden.

Nicht immer darf der Versicherungsnehmer den Gutachter selbst beauftragen
Nicht immer darf der Versicherungsnehmer den Gutachter selbst beauftragen

Hat der Versicherer nach dem Autounfall den Gutachter beauftragt, ist der Ausgleich der Werkstattrechnung meist unproblematisch. Auch hier ist festzustellen, dass die Schadenskalkulation des Gutachters beim Autounfall nicht immer voll berücksichtigt wird. Teils werden andere Stundenverrechnungssätze in Ansatz gebracht, häufig fehlen zusätzliche Positionen, wie Ersatzteilpreisaufschläge oder Verbringungskosten. Präventiv sollten Werkstatt und Versicherungsnehmer das Gutachten für das Auto nebst Kosten überprüfen, um später nicht mit Kürzungen durch den Versicherer konfrontiert zu werden.

Im Haftpflichtfall darf der Versicherungsnehmer den Sachverständigen hingegen selbst aussuchen. Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss die Kosten für das Kfz-Gutachten erstatten. Auch dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Kfz-Sachverständigengutachten eingeholt hat, darf der Geschädigte noch immer einen Gutachter seines Vertrauens beauftragen, dessen Kosten der Haftpflichtversicherer übernehmen muss (KG VersR 1977, 229).

Welche Personen kommen als Unfallgutachter in Betracht?

Idealerweise ist der Unfallgutachter ein „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Aufgrund seiner Qualifikation haben von ihm erstellte Kfz-Gutachten auch gegenüber Versicherern und Gerichten einiges Gewicht. Ansonsten benötigt ein Sachverständiger keinen Nachweis seiner Qualifikation. Er ist nicht verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu führen. Naturgemäß lassen sich die Feststellungen in einem Kfz-Gutachten weniger bestreiten, je qualifizierter sich eine Person als Sachverständiger ausweisen kann. Im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung kann der Sachverständige als sachverständiger Zeuge zur Grundlage des Rechtsstreites befragt werden. Je sachverständiger er ist, desto glaubwürdiger ist seine Aussage.

Wenden Sie sich idealerweise an einen Sachverständigen, der Ihnen vertrauensvoll erscheint. Der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung benannte Sachverständige muss von Ihnen nicht für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens in Anspruch genommen werden. Dieser darf jedoch in jedem Fall das Fahrzeug begutachten, Sie müssen ihm also Zugang gewähren und sollten das Fahrzeug nicht vorher reparieren lassen. Der gegnerische Gutachter kann auch die Kosten in einem erstellten Kfz-Gutachten genauer unter die Lupe nehmen und ggf. anzweifeln.

Wie bewertet der Gutachter das Auto?

In einem vom Kfz-Sachverständigen erstellten Schadengutachten finden sich in der Regel Angaben zu folgenden Sachverhalten:

  • Beschreibung der technischen Daten des Unfallfahrzeuges
  • Sonderausstattung
  • Darstellung und Dokumentation der Unfallschäden (Beschreibung und Fotos)
  • Einschätzung des Reparaturaufwands
  • Einschätzung der Reparaturkosten
  • Angabe zur unfallbedingten Wertminderung
  • Angaben zu älteren nicht reparierten Schäden
  • Zeitdauer der Reparatur
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall
  • Einschätzung zum Vorliegen eines Totalschadens
  • Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach dem Unfall
  • Unfallbedingte Ausfallzeit

Aus der unfallbedingten Ausfallzeit berechnen sich die Ansprüche des Geschädigten für einen Mietwagen, oder falls er auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet, eine Nutzungsausfallentschädigung.

Schadensgutachten ist Grundlage der fiktiven Abrechnung

Die Kosten für ein Unfallgutachten richten sich nach der Schadenhöhe
Die Kosten für ein Unfallgutachten richten sich nach der Schadenhöhe

Die Bedeutung eines Sachverständigengutachtens zeigt sich darin, dass Ermittlung der möglichen Reparaturkosten von der tatsächlichen Reparatur getrennt betrachtet werden. Der Versicherungsnehmer hat im Anschluss zwei Möglichkeiten:

  1. Er kann sein Fahrzeug reparieren lassen oder
  2. er lehnt die Reparatur ab und gibt das Unfallfahrzeug beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung oder verkauft den Wagen (fiktive Schadenregulierung). Die gegnerische Versicherung muss auf der Grundlage des im Kfz-Gutachten ermittelten Schadenbetrages die ermittelte Schadensumme bezahlen.

Was kostet ein Gutachten für ein Auto?

In Kaskoschadenbereich, in dem der Versicherer den Gutachter selbst beauftragt, zahlt der Versicherer auch die Kosten. Im Haftpflichtfall gehören die Sachverständigenkosten zu dem vom Schädiger zu ersetzenden Sachfolgeschaden. Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat dessen Kosten zu übernehmen. Bagatellschäden bis ca. 750 € werden meist ohne Gutachten fürs Fahrzeug abgerechnet.

Die Frage, was kostet ein Unfallgutachten, beantwortet sich nach der Schadenhöhe und wird über Tabellen ermittelt. Je größer und komplexer der Schaden und damit die Schadenerfassung, desto höher das Honorar.

Standardmäßig ist mit einem absteigenden Prozentsatz in Abhängigkeit von der Schadenhöhe zu rechnen (35 % bei 1.000 € Schaden = 350 € Gutachterhonorar, 7 % bei 20.000 € = ca. 1.400 €).

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten in besonders schwierigen Fällen rechnen Gutachter meist nach Stundenhonoraren ab.

Wann werden Gutachten beanstandet?

Der Unfallgegner kann das Kfz-Gutachten anfechten, wenn es der Geschädigte unterlassen hat, die Qualifikation des Sachverständigen zu überprüfen. Der Gegner braucht auch die Kosten eines unbrauchbaren und einseitigen Parteigutachtens nicht zu ersetzen, wenn im Kfz-Gutachten Schäden benannt werden, die nicht vorhanden sind oder nicht im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen. Gleichfalls sind Sachverständigenkosten nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung durch einen Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung bewusst verhindert hat.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Informationen zum Kfz-Gutachten nach einem Unfall
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63 Kommentare

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  1. T
    Am 30. November 2022 um 16:41

    Hallo, folgende Situation: Bus gegen geparktes Auto. Gutachter ermittelt Reparaturkosten von ca. 12.000€ netto, Wiederbeschaffungswert 20.000€ Restwert 7.650€, nicht verkehrssicher, reparaturwürdig. Nach meiner Auffassung kann ich fiktive Abrechnung verlangen, d.h Versicherung muß Reparaturkosten zahlen, was ich dann mit dem Auto mache ist meine Sache, auch ein späterer Verkauf. Versicherung steht auf dem Standpunkt sie kann den evtl. Käufer bestimmen denn sie hätte einen, der mehr bietet als die 7.650€ und sie kann die Schadenssumme kürzen. Rechtens?

  2. Tami
    Am 17. Oktober 2021 um 9:26

    Hallo,

    Ich habe vor ein paar Monaten ein Auto ganz leicht geschrammt, sodass im Grunde nur etwas Lack von meinem Auto auf dem anderem zu sehen war. Das Problem ist dass der Wagen genau an dieser Stelle schon ein Vorschaden hatte, dass hat der Besitzer selbst gesagt. Die Polizei hat dass allerdings nicht auf dem Unfallzettel notiert. Und ich kann mir auch nicht vorstellen dass das beim Gutachten “beachtet” worde. Weil der Betrag 5000€ beträgt.
    Die Sache geht mir nicht aus dem Kopf. Ich denke es ist nur ein Bagatellschaden. Im Internet steht dass diese allerdings nur bis 750€ kosten.
    Und ich dachte es muss der Wert des Autos vor dem Unfall wieder hergestellt werden. Da dass Auto allersings da schon einen Unfall hatte kann ich mir nicht vorstellen dass es 5000€ sind. So viel hat mein Auto gebraucht gekostet… :(
    Kann man das ganze noch anfechten wenn es 4 Monate zurück liegt und gibt es eine Chance für mich, also macht es Sinn dass anzufechten? Auch wenn die Versicherung die 5000€ schon ausgezahlt und das Auto “repariert” würde?
    MfG, ich hoffe Sie können mir helfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. November 2021 um 12:53

      Hallo Tami,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Dennis
    Am 17. August 2021 um 8:53

    Guten Tag,

    Ich stand mit meinem Seat ibiza an einer Kreuzung vor mir ein schwarzer Kia Sorento wollten beide nach rechts abbiegen sind beide gerade angefahren und mitten in der Kreuzung Kurve macht der kia eine abrupte bremsung und mich bin dann leicht dem kia hinten drauf gefahren. (mein seat hatte noch eine starke bremsung gemacht) sodass ich den kia am Ende nur leicht angetickt habe.

    Jetzt soll daraus ein Schaden von ca. 4500euro entstanden sein. Kratzer mit kleiner farbabplatzung.
    An meinem Seat ist aber kein Schaden zu sehen /erkennen. Keine Kratzer Beulen o. Ä.
    selbst eine Werkstatt die sich meinen Seat ibiza augenscheinlich angesehen hatte meine dass der Schaden an kia normal nicht von meinem Auto her kommen konnte. Da die Höhenunterschiede nicht zusammen passen. Und bei meinem keinerlei Schäden zu sehen sei.

    Was soll ich da jetzt machen? Alles auf sich beruhen lassen und als Haftpflicht Schaden weiterlaufen lassen oder lohnt es sich für mich da gegenan zu gehen.

    Polizei war da meinte aber die können auch nichts machen und ich währe halt der Unfallverursacher.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2021 um 10:59

      Hallo Dennis,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Deswegen können wir Ihnen auch nicht zu etwas raten oder abraten.

      Außerdem sind wir keine offizielle Behörde, sondern ein unabhängiger Informationsdienst. Setzen Sie sich am Besten noch einmal mit Ihrer Versicherung auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Gerhard
    Am 2. August 2021 um 13:43

    Durch ein Baufahrzeug wurde mein geparktes Fahrzeug beschädigt.
    Da die Seitenwand beeschädigt wurde und der Schaden u.U. höher als der Zeitgwert ist, habe ich über die Vertragswerkstatt einen Gutachter beauftragt. Da ich selbst nicht anwesend sein konnte, war meine Frau bei der Begutachtung mit dabei.
    Der Gutachter meinte, das er zur Wertermittlung auch eine Auktion mit einbeziehn müsste.
    Sollte bei der Auktion ein Restwert erzielt werden, der höher ist als der Zeitwert des Fahrzeugs, müsse ich das Angebot der Auktion annehmen und würde von der gegnerischen Versicherung nichts bekommen.
    Kann dies sein. für mich hört sich das an wie legalisierter Versicherungbetrug der Versicherung.
    Ich selbst bin der Meinung, das die Versicherung zumindest den Wiederbeschaffungswert (abzgl. Restwert) bezahlen muss, und mich nicht einfach zum Verkauf des Fahrzeugs zwingen um den Schaden bezahlt zu bekommen.
    Für eine Aufklärung wäre ich dankbar.
    Freundliche Grüße
    Gerhard

  5. amin
    Am 11. Juli 2021 um 12:05

    Ich habe einen Unfallschaden, wo der Gegner Schuld hatte und hat es auch zugegeben.
    Mein Auto BMW 430 XI M Paket Wert von 28000-30000 €
    Ich habe das Auto zu BMW Niederlassung bringen lassen und ich habe alles unterschrieben, dass sie sich um alles kümmern sollten und das auch für Gutachter unterschrieben, ich habe Gutachter nicht persönlich kennen gelernet sondern nur paarFormulare bekommen, wo ich nur unterschreiben sollte für Gutachter und für Reparatur des Autos und dass BMW sich um alles kümmern soll, weil ich nur das Auto repariert haben wollte. Jetzt bekomme das Gutachten, dass Reaparatur ca. 13000€ kostet, ich hatte ein Vorschaden an Heck(Stoßstange) aber habe es nicht repariert lassen, da es kaum zu sehen bzw. nicht anz sichtbar war, aber bei neuem Unfall ist Heck(Stoßstange) so beschädigt, dass es erneuert werden soll, also Gutachter hat das Teil rausgenommen und ich soll der Reparatur dafür übernehmen, BMW meinte die kommen mir entgegen und ich soll dafür nur ca. 300€ zahlen also habe es erstmal so hingenommen, dachte ok bezahle ich von Wertminderung was ich von Gegenseite bekomme also bei 13000€ Reparaturschaden hat man mir gesagt mindestens 10% Wertminderung also 1300€ was ich noch bekommen sollte, aber hier wird es interessant, der Gutachter hat Wertminderung mit 0 also keine angegeben, wie kann das sein! Aufgrund von letzte Schaden was ich nue 200€ Wertminderung hatte und bekommen hatte, aber jetzt ist es ein Unfall mit 13000€ Schaden (Achsebruch und vieles mehr) , der BMW Serviceberater meinte für ihn war auch es nicht zu verstehen und ich soll der Gutachter direkt kontaktieren, er hat mich immer weggedrückt wo ich versucht habe ihn zu erreichen habe ihn SMS und Mail geschrieben und versuche es Montag nochmal, meinte Frage: ist es normal? bekomme keine Wertminderung bei Unfallschaden von 13000€? was kann ich tun? da theoretisch ich den Gutachter bestellt habe, wenn auch indirekt über BMW, da ich dachte alles würde reibunglos laufen und ich gebe alles an BMW ab und die kümmern sich darum und es läuft alle am Ende Gut, jetzt muss ich 300€ für Stoßstange hinten anteilig bezahlen und mein Auto hat jetzt Wertminderung wo ich bei Verkauf das angeben soll also ich habe nach dem Unfall doch Verluste gemacht, da ich aktiv dafür bezahlen soll und mein Auto sehr große Unfallschaden hat was reparier wird aber dennoch, wäre der Unfall nicht passiert, hätte die ganze Schäden nicht gehabt und musste auch keine 300€ für Reparatur anteilig bezahlen. Was kann ich tun, da ich hier im NAchteil bin wegen dem Unfall, es kommt mir nicht mehr fair vor.
    ICh bitte um Ihren Rat

  6. Anne
    Am 20. November 2020 um 18:55

    Ich bin mit eine Frau Anfang des Jahre beim Rückwärtsausparken aneinander geraten. Beide haben wir Schäden am Auto. Meine Versicherung zahlte 50 % an die Frau und ich bekam von der Gegenseite , die Antwort, ich bekäme nichts, da die Frau nach ihren Aussagen stand, dies kann aber keiner Bezeugen, weiterhin sagte man mir ein Sachverständiger hätte dies laut Schaden auch bestätigt. Kann ein Sachverständiger dies bestätigen nachdem das Auto bewegt wurde ? Ich sollte auch gleich was unterschreiben, sicher ein Schuldeingeständnis, habe es aber nicht unterschrieben, das läuft nur schon so lange, was kann man mir raten….Rechtsschutz einschalten oder nicht.

  7. cem
    Am 28. Oktober 2020 um 17:34

    Hallo,
    werden nach einem unfall “verbesserungen” an einem kfz zb. Neuer Motor etc berücksichtig?

  8. Marco H.
    Am 9. Juli 2020 um 11:53

    Im November 2019 bin ich beim Rückwärtsfahren mit meinem Automatik Auto ohne das ich das Gaspedal betätigt habe auf ein Auto.
    Polizei war da Fotos wurden gemacht man hat am Auto wieder bei unserem noch beim gegnerischen was gesehen. Habe es auch unserer Versicherung gemeldet plötzlich kam Schreiben von Versicherung das der Schaden Lt. Gutachten von 4000 € bezahlt wurde. Ich fiel aus allen Wolken. Habe mich sofort an Versicherung und Gutachter gewendet um die bitte mir mitzuteilen mit welcher Geschwindigkeit man fahren musste um diesen Schaden Stoßstange Aufhängung Grill und und und zustande kommt. Bekam keine Antwort. Jetzt habe ich mich nochmals an den Gutachter Gewand und endlich mal ne Antwort bekommen. Ich bekomme keine Antwort da ich nicht der Auftraggeber bin. Was ich nicht verstehe habe das Gutachten vorliegen.
    Der Hintergrund der Frage war da der Geschädigte erst 3 Wochen später Gutachten hat machen lassen und er bekannt ist alkoholisiert zu fahren.
    Ist es normal das man keine Auskünfte bekommt, sondern nur zahlen darf ?

  9. Büttner
    Am 15. Mai 2020 um 16:27

    Mir ist jemand ins Auto gefahren.. Dieser hat zu 100 Prozent Schuld.. Daraufhin engagierte ich einen Gutachter.. Totalschaden Restwert 1800..
    Daraufhin verkaufte ich das Fahrzeug für 1750 Euro..
    Eine Woche später meinte die gegnerische Versicherung der Restwert läge bei 3400 Euro und nannte mir einen Autohändler der diesen Preis zahle.. Jetzt meine Frage.. Bekomme ich immernoch die Alte Schadenssumme ausgezahlt da ich mein Fahrzeug auf Grund vom Gutachten für 1750 Euro verkauft habe oder werden die 3400 Restwert mit einkalkuliert.
    MfG Büttner

  10. Herr M.
    Am 28. Juni 2019 um 22:08

    Moin Moin,

    mir ist jemand leicht hinten in die Anhängerkupplung. Bekannter Fachmann sagt, vom Rahmen etc. ist nichts beschädigt, ob die getroffene Anhängerkupplung aber noch 100% sicher ist kann er nicht sagen.
    Also habe ich geschaut, was eine Neue kosten würde; Auto ist schon älter, eBay sagt um die 200 euro. Für die Summe und die Größe des Schadens muss ich nicht unbedingt die Versicherung einschalten, das kann man privat regeln.
    Der Verursacher, dessen Name etc, ich habe bietet mir die Hälfte also 100 euro. Das Angebot muss ich leider ausschlagen, ich bin nicht Schuld an der Situation. Jetzt möchte der Verursacher ein Gutachten, aber privat von ihm gezahlt.
    Da stellt sich mir die Frage; ist das Gutachten nicht von vornherein teurer?
    Mir ist das einerlei, entweder ich habe die Bestätigung, dass die Kupplung 1a ist, oder ich bekomme eine Neue. Aber vom Verursacher scheint mir das reichlich kurz gedacht.

  11. Ralph S.
    Am 23. April 2019 um 12:41

    Hallo,

    ich habe eine Mercedes C-Klasse (240) Baujahr 2001, der “Motormässig” perfekt in Schuss ist, auch seitens der Karrosserie alles ok soweit.
    Nun ist mir ein Fahrzeug vorne rechts rein gefahren, mit Schaden an Motorhaube, Kotflügel und Kühlergrill sowie Scheinwerfer.
    Die Versicherung des Verursachers schickt mich zu Mercedes, wo mir klar ist, dass die Reparatur wohl teurer sein wird, als der Wiederbeschaffungswert (wohl auch über 130%).
    Habe ich die Möglichkeit einen Gutachter zu nehmen, der nicht mit Originalteilen von Mercedes rechnet und evtl. die Rep.kosten niedriger ansetzen kann/wird?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichem Gruß

    Ralph S.

  12. Markus B.
    Am 19. November 2018 um 19:39

    Wenn ich mir den Schaden ausbezahlen lasse bekomme ich ja den geschätzten Betrag ohne MwSt.

    Kann ich für Autoteile die ich selbst gekauft habe und reperiere die MwSt. nachfordern sofern ich dafür die Rechnung habe?
    Auch wenn ich nicht den kompletten Schaden am Auto beheben..?

  13. barcutean
    Am 21. Mai 2018 um 10:09

    Hallo, ich hatte ein umfall, jemand kamm von hof raus , und ist mir in die seite rein gefahren , wirtschafliche totalschaden nach einschatzung von sachverstandiger gegnerische versicherung , jetzt kommt die frage , der hat alles fotografiert und notiert , und weg wars , ohne irgendwas kontakt daten zu lasen
    Sagte er macht alles und schick mir per Email , seit 3 woche nix , und die versicherung sagt das auto ist 2700 euro wert ,
    Bekomme ich keine ergebnis von gutachter ??? ist doch mein auto , muss ich auch wissen ???? oder

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:08

      Hallo Barcutean,

      ob ein Gutachten vorlgelegt werden muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. Viele Gerichte urteilten jedoch, dass Versicherungen ein Gutachten vorlegen müssen. Übersteigt der Schaden die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro, haben Sie außerdem das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jutta B.
    Am 6. April 2018 um 14:31

    Hallo,

    es geht um einen normalen Haftpflichtschaden. Mein Wagen wurde beschädigt beim Ausparken eines anderen. Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen bei dem die Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen werden oder kann die gegnerische Versicherung darauf bestehen einen eigenen zu beauftragen.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 11:00

      Hallo Jutta B.,

      in der Regel können Sie einen Gutachter einbestellen. Die gegnerische Versicherung hat im Normalfall kein Anspruch darauf, auf einen eigenen Gutachter zu bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Simon H.
    Am 1. Dezember 2017 um 0:23

    Welchen Betrag des Gutachtens bekommt man als geschädigter eines Verkehrsunfalls erstattet?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 18:02

      Hallo Simon H.,

      die gegnerische Versicherung muss auf der Grundlage des im Kfz-Gutachten ermittelten Schadenbetrages die ermittelte Schadensumme bezahlen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Stefan
    Am 7. November 2017 um 17:44

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem und würde gerne um Ihre Einschätzung bitten.
    Mir ist auf einem Parkplatz ein Auto in die Front gefahren. Der Unfallgegner hat den Verantwortung dafür eingeräumt.
    Nun habe ich ein unabhängiges Gutachten machen lassen und den Fall auch gleich einem Anwalt übergeben.
    Des weiteren möchte den Schaden nicht reparieren lassen.
    Der Schaden beläuft sich laut Gutachten auf 3200€ Netto bezahlt wurde zuerst 2700€ und dann nach Anmahnung des Anwalts nochmal 100€ sprich bisher wurden 2800€ bezahlt.

    Nun argumentiert mein Anwalt wie folgt:
    – aussergerichtliche Schritte sind ausgeschöpft
    – laut Einschätzung des Anwalts wurden nur technische Abzüge vorgenommen und es wäre fraglich ob der angesetzte Reparaturweg für eine fachgerechte Reparatur erforderlich ist.
    – im gerichtlichen Verfahren kann das nur mit einem gerichtlichen Sachverständigengutachten bewiesen werden.
    – Das Kostenrisiko beträgt hier 2000€
    – Da ich keine Rechtschutzvereinbarung habe würde er von einer Klage absehen.

    Würde mich freuen wenn Sie Ihre Erfahrung hier einfließen lassen könnten.
    Ich habe das Gefühl dass ich hier eher etwas abgewiegelt werde.

    Mit freundlich Grüßen
    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:21

      Hallo Stefan,

      es tut uns leid, aber wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Micha
    Am 30. Oktober 2017 um 18:19

    Hallo,

    ich habe einen unverschuldeten Unfall. (Ganze linke Seite durch rechtsabbiegendes Fahrzeug aus Nebenstraße verschrammt) Mein Gutachter sagt, dass Fahrwerksteile und Lenkungsteile getauscht werden müssen, weil an den Reifen vorn und hinten sowie an der hinteren Felge Unfallspuren sind. Die Achsvermessung sagt, dass die Geometrie nicht stimmt. Die gegnerische Versicherung lehnt dies ab und will nur 2 neue Reifen bezahlen. Die Spur könne nicht verstellt sein beim Anprall am Reifen. Mein Anwalt zögert, eine Aussage zu machen.

    Wer hat Recht?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:24

      Hallo Micha,

      wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle, juristische Behörde. Insofern können wir hier keine Aussage treffen. Bitte setzen Sie sich noch einmal mit Ihrem Anwalt oder Gutachter auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Stefan
    Am 27. Oktober 2017 um 21:59

    Hallo, ich brauch dringend ihr hilfe,
    ich bin vorgestern in einem geparktes auto reingefahren und bissen gekratzt . Ich hab mit dem besitzer von dem auto gesprochen und der hat mir gesagt dass er das durch einen gutachter machen will (erstmal wusste ich nicht wie das lauft weil das ist erstmal bei mir passiert worden ).
    Heute hat er mir gesagt dass der Gutachter einen totalschaden im wert von 3000 euro festgestellt hat . aber da war nur ein kraten ( bei seinem auto ( golf5) ) und das kann niemand glauben.
    Heute habe ich aber mit meine versicherung gesprochen die ham zu mir gesagt dass wenn notwending ist schicken die zu mir auch eine gutachter dass der , die gegnerversichertes auto prufen kann .
    Jetzt keiner hat mir gesagt wie soll dass gehen , wer den Gutachter zahlt (zuerst hat die Versicherung gesagt dass das uber die Versicherung lauft) aber alles ist total chaos ..

    Konnen sie mir vielleicht raten was ich machen soll , weil die kosten konnen uberhaupt nicht im hohe von 3000 euro festgestellt sein . Und wie ich das am besten machen soll

    Vielen Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 9:59

      Hallo Stefan,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Deswegen können wir Ihnen auch nicht zu etwas raten oder abraten.

      Außerdem sind wir keine offizielle Behörde, sondern ein unabhängiger Informationsdienst. Setzen Sie sich am Besten noch einmal mit Ihrer Versicherung auseinander.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  19. Emre
    Am 14. August 2017 um 13:44

    Guten Tag
    Hatte einen Unfall gehabt wahr im Recht
    Habe einen Gutachter beauftragt und nach Erhalt des Gutachtens hat der gegnerische Versicherung auch einen Gutachter beauftragt und mein Gutachters Gutachten wahr nicht zu gebrauchen und die wollen jetzt mein Gutachter nicht zahlen weill der hat im Gutachten geschrieben Querdenker kaputt usw.. aber Spur könnte man wieder Werkseinstellungen wieder einstellen mein Gutachter hat mich angerufen und sagte das der gegnerische Versicherung sein Geld nicht zahlen will und will das ich ihm bezahle so steht im gesetzt sagte er mir frage ist muss ich mein Gutachter bezahlen ? Mit freundlichen grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 10:53

      Hallo Emre,

      grundsätzlich ist es so geregelt, dass die Versicherung des Unfallverursachers für ein Gutachten aufkommen muss. Eine Ablehnung der Übernahme der Kosten kann allerdings erfolgen, wenn die Kosten als unangemessen hoch bewertet werden. Auch bei Bagatellschäden (Schäden bis etwa 750 Euro) muss die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht zahlen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie weitergehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Garth000
    Am 11. Juni 2017 um 23:00

    Hallo,
    Mir fuhr auf einem Parkplatz eun Roller in mein Auto.
    Rollerfahrerin gab sofort zu, dass es ihr Verschulden war und meldete den Fall ihrer Haftpflichtversicherung.
    EinenTag später wurde mein Auto von der gegnerischen Versicherung begutachtet und der Schaden geschätzt.
    Das Gutachten war soweit i.O., jedoch wurde mit einem zu geringen Stundensatz und zu wenig Ersatzteilen gerechnet.
    Steht mir in diesem Fall – Gutachten wurde von Gegen-Gutachter ja schon erstellt – das Recht zu, einen Gutachter meiner Wahl/Kostenvoranschlag der Werkstatt meines Vertrauens bei der gegnerischen Versicherung einzureichen? Oder einen neuen Gutachter beauftragen?
    Gerne möchte ich den Schaden dirt (Stundensatz ist doppelt so hoch) reparieren lassen und nicht auf meinenKosten sitzen bleiben.
    Der Kostenvoranschlag beläuft sich schätzungsweise auf die doppelte Summe.
    Wie und wann teilt mir die Gegenversicherung mit, dass die Schuldfrage geklärt ist?
    Lohnt es sich in diesem Streitfall mit einem Anwalt zu arbeiten?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:44

      Hallo Garth000,

      Versicherungen spielen gern auf Zeit und versuchen die Kosten möglichst niedrig zu halten. Sie können zwar einen eigenen Gutachter beauftragen. Es kann aber sein, dass die Versicherung die Kosten dafür nicht übernimmt, sondern dass Sie diese selbst tragen müssen. Es kann sich bei Unfall-Streitfällen daher durchaus lohnen, einen Anwalt zu beauftragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Garth000
    Am 10. Juni 2017 um 17:43

    Hallo,
    Mir fuhr auf einem Parkplatz ein Roller in mein Auto rein.
    Rollerfahrerin hab sofort zu, dass es ihr Verschulden war und meldete den Fall ihrer Haftpflichtversicherung.
    Einen Tag später wurde mein Auto von der Gegenversicherung begutachtet und der Schaden geschätzt.

    Das Gutachten war soweit i.O., jedoch wurde mit einem zu geringen Stundensatz und zu wenig Ersatzteilen gerechnet..

    Steht mir in diesem Fall -Gutachten wurde von Gegen-Gutachter ja schon erstellt- das Recht zu, einen Gutachter meiner Wahl/Kostenvoranschlag der Werkstatt meines Vertrauens bei der gegnerischen Versicherung einzureichen? Oder einen neuen Gutachter beauftragen?

    Gerne möchte ich den Schaden dort (Stundensatz ist doppelt so hoch) reparieren lassen und nicht auf meinen Kosten sitzenbleiben.
    Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf schätzungsweise auf die doppelte Summe.

    Wie und wann teilt mir die Gegenversicherung mit, dass die Schuldfrage geklärt ist?
    Lohnt es sich in diesem Streitfall mit einem Anwalt zu arbeiten?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:48

      Hallo Garth000,

      ab einem Haftpflichtfall von etwa 750 Euro muss die gegnerische Versicherung für ein von Ihnen angefordertes Gutachten aufkommen. Sie haben dann das Recht dazu, einen eigenen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragden. In einem solchen Fall ist die Beratung durch einen Anwalt stets anzuraten, da die Versicherungen stets versuchen, die Kosten zu drücken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Carina
    Am 8. Juni 2017 um 20:33

    Hallo,

    ich bin mit meinem Auto ausversehen rückwärts in eine Hecke reingefahren.
    Ich habe es der Versicherung gemeldet und die Werkstatt hat festgestellt, dass die Bremsleitungen, der Tank und die Achse kaputt sind.

    Ich bin total verzweifelt, weil der Meister meinte, die Versicherung könnte es nicht übernehmen, obwohl ich VollKasko versichert bin.

    Ich brauche dringend mein Auto zurück..

    Die Werkstatt meinte der Schaden wäre sehr hoch und es müsse ein Gutachter kommen…
    Bitte helft mir..

    Übernimmt die Versicherung den Schaden? Habe 300 Euro Selbstbeteiligung…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:34

      Hallo Carina,

      das kommt letztlich auf Ihre Police und die Umstände an. In der Regel trägt die Vollkasko-Versicherung auch selbstverschuldete Schäden, solange diese nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erfolgt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Nicole L.
    Am 1. Juni 2017 um 19:16

    Mir ist Montag einer in mein parkendes Auto gefahren. (Bj 2014. grad mal 29000 km und als Neuwagen gekauft)
    Hinten ist die Stoßstange verbogen, zerdellt und natürlich zerkratz und die Rückleuchte angeschramt. Seine versicherung hat seit montag abend nicht auf meine email reagiert und der unfallverursacher musste erst warten bis sein chef aus dem urlaub kam, um heute mit ihm zusammen diese Schadensmeldung auszufüllen.
    Ich habe der versicherung schon angemerkt das ich ein Gutachten haben möchte und den Wertverlust geltend mache da Es der erste unfall an meinem “Neuwagen” ist.

    Jetzt meine Frage. Angenommen die Versicherung vom Gegner gibt mir das go nicht für Einen Gutachter, was dann? Und was ist wenn der Schaden sich unter 750 euro beläuft aber ich ein Gutachten wollte? Muss ich dann das zahlen obwohl es mein gutes recht ist, da mir ja reingefahren wurde? Wobei ich eh sagen muss eine stoßstange abschleifen, neu grundieren und lackieren geht schon ins geld, und eine rückleuchte kostet auch schon 100 euro.
    Wäre Es ratsam erst mal von einer werkstatt Einen groben kostenvoranschlag einzuholen bevor ein Gutachter bestellt wird? Und schreibt der Gutachter gleich neue autoteile auf oder geht er davon aus das die vorhanden so gut wie möglich repariert werden? Bin im moment echt ratlos weil das seit mehr als 8 jahren mein erster unfall ist, und ich keine ahnung mehr habe wie sowas abläuft. Wird das geld vom Wertverlust auch von der unfallverursacher versicherung gezahlt oder muss man das speziell anfordern? Oder ist das im gesamt Reperatur wert zusammengefasst?

    Vielen Dank für die beamtwortung der vielen Fragen und liebe grüße.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:07

      Hallo Nicole,

      bei einem Haftpflichtfall dürfen Sie als Geschädigte selbst einen Sachverständigen aufsuchen. Die gegnerische Versicherung muss die anfallenden Kosten dafür tragen. Bei Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro) wird kein Gutachten verlangt, weshalb die Versicherung dann auch nicht für die Kosten aufkommen muss. Auch die Wertminderung wird vom Sachverständigen festgestellt und zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet. Da es bei der Schadensregulierung häufig zu Schwierigkeiten kommt, raten wir dazu, einen kompetenten Anwalt um Hilfe zu bitten. Dieser kann Sie bezüglich aller weiteren Fragen beraten. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, soweit die Beauftragung eines Anwalts für erforderlich gehalten wird. In der Regel ist dies immer der Fall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Nicole
    Am 11. Februar 2017 um 13:59

    Hallo. Mir ist eine an mein parkendes Auto gefahren. Die herbei gerufene Polizei nahm nichts auf da diese es nicht für notwendig hielt bei diesem schaden. Also klärte ich das mit der gegnerischen Versicherung der vhv. Ich fuhr zur meiner Werkstatt wo schnell mal Fotos gemacht wurden und keine großen Fragen wie das ganze überhaupt passiert ist. Mir wurde gesagt ein kostenvoranschlag reicht und er schickt das an die Versicherung. Ich bekomme ein “okay” schreiben das die vhv den Unfallbedingten schaden übernehmen. Also würde darauf hin alles gemacht. 4 Monate später forderte mich die Werkstatt auf über 900 Euro zu bezahlen da die vhv nur die Hälfte zahlt weil ein lackkratzer und die Beilackierung nicht übernommen wird.
    Begründung: der Kratzer kann nicht vom Unfall stammen.
    Meine Fragen:

    Wieso schickt vhv mir dann ein okay schreiben wenn der Kratzer der auch im Kostenvoranschlag steht nicht zum Unfall gehören kann? Die hatten doch Zeit zum prüfen und Bilder lagen auch vor.

    Und wozu fährt man in eine Werkstatt um das von Fachleuten begutachten zu lassen und darauf zu vertrauen was sie da machen? Warum nur ein Kostenvoranschlag und ein Gutachter ? Und wieso wird so schlampig gearbeitet und was mit rein gezählt was nicht vom Unfall stammen kann geschweigeden nachgefragt wie es passierte.
    Die Beilackierung wurde auch ohne meines wissens wärend der Reparatur durch geführt nur der vhv mit geteilt die aber nicht darauf reagierte.
    Das kann doch nicht sein das mir einer an das Auto fährt und ich fast 1000 Euro selber zahlen soll ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:44

      Hallo Nicole,

      in Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser ist auch Experte für Fragen rund um Kfz-Versicherungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tom
    Am 18. November 2016 um 21:35

    Hallo!
    Ich suche möglichst aktuelle Gerichtsurteile zum Thema “Qualifikation des Sachverständigen”
    1) Wo steht, daß er den Nachweis nicht zu führen braucht?
    2) Wo steht, daß sein Gutachten abgelehnt werden kann, sofern der Geschädigte sich nicht vorab über seine Qualifikation informiert hat?
    –> Hier beißen sich die Aussagen ein wenig: Wenn der SV keinen Nachweis führen muß und der Geschädigte ihn jedoch vorher anfordern muß – wie soll dies praktikabel sein?

    Hintergund:
    Der Versicherung kommt Schadenhöhe recht hoch vor, bemängelt jedoch nicht konkret das Gutachten.
    Es wird ein Qualifikationsnachweis des freien SV durch die Versicherung angefordert.
    Es wird eine Gegenbesichtigung des KFZ durch die Versicherung verlangt, wobei das KFZ bereits behelfsmäßig repariert wurde.

    –> MUSS der SV seine Qualifikation darlegen? – Welche Handhabe besteht bei fehlendem Nachweis, jedoch adäquatem Gutachten?
    Vielen lieben Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 12:57

      Hallo Tom,

      der Nachweis dient der Stärkung seiner Glaubwürdigkeit. Er muss ihn zwar nicht führen, erscheint aber unglaubwürdiger, wenn er es nicht tut. Oft werden solche Sachverständigen auch vor Gericht gar nicht erst akzeptiert. Amtliche, staatliche oder auch verbandsanerkannte Gutachter sind dann notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Pascal H.
    Am 3. November 2016 um 22:32

    Ich fuhr in der 30er Zone auf meiner Spur Berg auf und hielt vor der Kreuzung an da die Ampel rot war und ich die Kreuzung nicht verstopfen wollte.Als ich dann anfuhr und schon bergabfuhr überholte mich ein anderer Autofahrer der auf die Gegenfahrbahn zog,als aber ein Auto ihm entgegen kam zog er direkt nach recht und fuhr mit links rein trotz bremsen und ausweichen konnte das nicht verhindert werden.
    Klar ist das sie schuld hat nun aber wollte sie kein unfallbogen ausfüllen und sich auch nicht äußern auch nicht vor der Polizei,deshalb meine Frage was soll ich jz tun bin Haftpflichtversichert und fahre ein altes Auto

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 10:48

      Hallo Pascal,
      da Sie den Vorfall direkt der Polizei gemeldet haben, sollte diese nach der Unfallaufnahme feststellen können, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Grundsätzlich haben Sie sowie auch Ihre Unfallgegnerin die Pflicht, den Unfall der Versicherung zu melden. Diese wird dann normalerweise alles weitere in die Wege leiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Virginie
    Am 23. Oktober 2016 um 20:55

    Guten Tag, ich hatte einen Peugeot 806 bj. 98, mit neuem TÜV und laut Werkstatt in einem sehr guten Zustand. Nun wurde mir an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen. Totalschaden. 1 Nacht musste ich im Krankenhaus bleiben. In der Werkstatt ,wo mein Auto abgeschleppt und geprüft wurde,sagte man mir das mein Auto nun einen schrottrestwert von Ca 1500€ hätte. Nun war der Gutachter da und meinte die Summe die ich von der Versicherung bekomme, wären 1450 Euro. Nun verstehe ich nicht ganz warum ich so wenig bekomme. Das ist doch Kein wiederbeschaffungspreis. Kann ich da Widerspruch einlegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 9:28

      Hallo Virginie,

      Sie haben immer die Möglichkeit, sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu beraten. Dieser kann einen möglichen Einspruch mit Ihnen zusammen abwägen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Lena
    Am 13. Oktober 2016 um 11:48

    Hallo

    Folgendes: Das Auto unserer Nachbarin steht genau neben unseren. Sie beschuldigt uns einen Lackschaden an ihrem Wagen verursacht zu haben. Wir haben alles abgestritten, weil wir das einfach nicht gewesen sind, es deutet auch nichts darauf hin, wir haben einen alten schaden an unserem Heck (das weiß sie auch) und da man nicht eindeutig den Zusammenhang von unserem Vorschaden zu ihrem Lack – und Kratzschaden erkennen kann, will sie einen Gutachter hinzuziehen. Kann der Gutachter einfach an unserem Wagen, welcher auf einem Privatparkplatz steht, irgendwelche Messungen und Gutachten durchführen? oder müssen wir angefragt werden?

    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2016 um 9:45

      Hallo Lena,
      normalerweise hat ein Gutachter nicht das Recht dazu, ohne Anfrage auf privatem Gelände ein Fahrzeug zu untersuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. rafo
    Am 24. September 2016 um 11:32

    Hallo erstmall

    Ich hatte einen unfall mir ist jemand in die seite gefahren (war auf der hauptstrasse) und sie ist einfach in mich reingefahren schaden 24,000 euro mit mwst
    Wollte geld ohne mwst also selber reparieren habe das auch getan
    Warte auf das geld von der versicherung seit 4 monaten
    Habe auch einen anwallt hatte bishen probleme da es angeblich zeugen gab die gesehn haben das ich zu schnell gefahren bin blödsinn
    Jetzt habe ich post von meiner bank bekommen und da stand drin das das fahrzeug alsntotalschaden abgerechnet wurde und ich die bank von der versicherung also gegner 3500 euro bekommen haben
    Ich fahre einen neuen mercedes c klasse bj 2015
    und jetzt will meine bank ein nachgutachten das ich das fahrzeug repariert habe und dann erst bekomme ich die 3500 euro
    Was soll ich mit demm geld nur denn scheinwerfer habe ich 1000 euro bezahlt plus noch lakier kosten haube flügel tür stoßstange ganz erlich ich bin seot 4 monaten sehr schlecht gelaunt habe fast nichts mehr von meinem lohn 3000 euro muss auch miete zahlen essen trinken rechnungen zahlen habe mein auto repariert knapp 11 tausend euro was kann ich machen hilft mir bitte einer weiter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. September 2016 um 10:25

      Hallo Rafo,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der sich im Versicherungsrecht auskennt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen Ihnen sich hier an einen Versicherungsexperten zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Sylvia
    Am 12. September 2016 um 17:18

    Auch möchte ich noch hinzufügen, das Auto des Unfallgegners ist alt, bisher nicht repariert worden. Es hat noch einen Wert von ca. 660 €. Die hälftigen Kosten aus dem Gutachten wurden aber in Höhe von 735 € übernommen, also eigentlich 1470 €.

    Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswerts des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
    BGH
    Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In einem solchen Fall, in dem das Kraftfahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist, kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur Ersatz der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges erforderlichen Kosten, also den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, verlangen. Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug dennoch reparieren, so können die Kosten nicht in einen vom Schädiger auszugleichenden wirtschaftlich vernünftigen (bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) und einen vom Geschädigten selbst zu tragenden wirtschaftlich unvernünftigen Teil aufgespalten werden. Ein vorgerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten hat im Rahmen der Schadensschätzung, die sich grundsätzlich an den Preisen der markengebundenen Fachwerkstatt zu orientieren hat, keine absolute Bedeutung für die Frage, welche Reparaturkosten tatsächlich im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ersatzfähig sind.

    Kann denn eine Versicherung, hier die VHV gegen jedes Recht verstoßen? Was kann ich dagegen tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2016 um 9:00

      Hallo Sylvia,

      auch Ihre Versicherung muss sich an die festgelegten Regeln Ihres Vertrages halten. Die Klauseln des Versicherungsvertrags sind dabei wichtig und entscheidend. Sie sollten sich mit Ihrem anwalt austauschen, welcher Ihre Versicherung kontaktieren sollte. Bei dieser sollte sich erkundigt werden. Denn ohne mit Ihnen in Kontakt zu treten, sollte die Entscheidung nicht übereilt getroffen werden. Dennoch ist es wichtig, dass der der Vertrag durchgesehen wird und die darin enthaltenen Klauseln geprüft werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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