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Unfallgutachten: Ablauf, Kosten und Inhalt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein Unfallgutachten sorgt für Klarheit

Bei einem Verkehrsunfall kann ein Gutachten für Klarheit sorgen.
Bei einem Verkehrsunfall kann ein Gutachten für Klarheit sorgen.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist stets ein Ärgernis und führt nicht selten zu Streit. In der Regel können aus ihm Schadensersatzansprüche resultieren, die für heftigen Diskussionsstoff unter den Unfallbeteiligten sorgen. Wer diese Ansprüche nun wem gegenüber geltend machen kann und in welcher Höhe, ist dabei häufiger Streitpunkt unter den Parteien. Eine Einigung kann in der Regel nur schwer ohne die Inanspruchnahme eines Gerichts getroffen werden.

Häufig streiten die Betroffenen dann auch noch über verschiedene Schadenspositionen. Neben Ansprüchen auf Schmerzensgeld werden in der Regel auch Schadensersatzansprüche für Sachschäden geltend gemacht, welche zumeist an den am Unfall beteiligten Fahrzeugen entstanden sind.

Doch in welcher Höhe liegen die jeweiligen Unfallschäden im Einzelnen? Für den Laien sind in puncto Schaden in der Regel keine zutreffenden bzw. zuverlässigen Angaben zu machen. Oftmals fehlen hierbei einfach die besonderen Sachkenntnisse.

Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen und um eine unabhängige und zuverlässige Ermittlung der jeweiligen Schadenshöhe einzuholen, kann es unter Umständen ratsam sein, ein sogenanntes Unfallgutachten erstellen zu lassen.

Doch wann wird ein Unfallgutachter überhaupt benötigt? Was wird bei der Unfallbegutachtung alles überprüft und was kostet ein Unfallgutachten? Erstellt der TÜV ein solches Kfz-Unfallgutachten?

Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Unfallgutachten auf den Grund gegangen und haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

FAQ: Unfallgutachten

Was wird im Unfallgutachten geprüft?

Es wird beispielsweise der Wiederbeschaffungswert des Kfz vor dem Unfall ermittelt. Was sonst noch im Unfallgutachten unter die Lupe genommen wird, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten für das Gutachten werden anhand der Höhe des Unfallschadens bemessen. Je höher der Schaden, desto teurer das Gutachten.

Wer erstellt Unfallgutachten?

Das macht ein Sachverständiger (z. B. in der Werkstatt). Manchmal beauftragt die Kfz-Versicherung einen eigenen Sachverständigen.

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?

In welcher Höhe nach einem Unfall Gutachterkosten entstehen, hängt vom Umfang des Schadens ab.
In welcher Höhe nach einem Unfall Gutachterkosten entstehen, hängt vom Umfang des Schadens ab.

Grundsätzlich gilt im Rahmen von Zivilprozessen der Grundsatz, dass diejenige Partei, die eine für sich günstige Tatsache beweisen möchte, diesbezüglich beweisbelastet ist.

Dies bedeutet, dass sie selbst den Beweis darüber erbringen muss, dass die Sachlage ebenso ist, wie von ihr behauptet.

In der Regel reicht dafür aber der bloße Parteivortrag nicht aus. Denn zumeist behauptet die gegnerische Partei bzw. Versicherung exakt Gegenteiliges, sodass der Richter nicht zu beurteilen vermag, welchem der Vorträge nun Glauben zu schenken ist.

In derartigen Situationen kann eine unabhängige sachverständige Begutachtung der Schäden für Klarheit sorgen.

In den folgenden Situationen ist es sinnvoll, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen:

  • Sofern Sie die Reparaturkosten vom Unfallgegner (bzw. von der gegnerischen Haftpflichtversicherung) einzufordern wünschen, sollte die Höhe der dafür benötigten Kosten eindeutig beziffert sein.
  • Sofern Sie den Unfall selbst verschuldet haben, kann ein Unfallgutachten Klarheit darüber schaffen, ob Ihre Kaskoversicherung im Versicherungsfall für den Schaden greift oder nicht.
  • Im Falle eines Totalschadens können Sie vom Unfallgegner die Kosten eines gleichwertigen Fahrzeuges verlangen. Ein Unfallgutachter prüft für Sie, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder nicht.
Nicht vonnöten wird die Beauftragung von einem Unfallgutachter im Falle von Bagatellschäden sein, in denen eine bestimmte Schadenshöhe nicht überschritten wird. Bei einem Haftpflichtfall liegt die Grenze hierfür in der Regel bei etwa 750,- Euro. Hier reicht vor Gericht zumeist die fotographische Dokumentation der Schäden sowie ein entsprechender Kostenvoranschlag von Seiten Ihrer Autowerkstatt.

Gutachten nach einem Unfall: Was wird überprüft?

Es stellt sich zunächst die Frage, was im Rahmen der Begutachtung von Seiten des Sachverständigen überprüft wird. Im Gutachten zum Unfallschaden werden dabei verschiedene Aspekte überprüft. Neben dem exakten Unfallschaden, muss das Gutachten Schätzungen zum Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall enthalten.

In der Regel umfasst das Unfallgutachten die nachfolgend aufgeführten Aspekte:

  • Die Beschreibung der technischen Daten des Unfallfahrzeuges
  • Die Aufzählung der Sonderausstattung
  • Eine Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
  • Die Dokumentation sämtlicher Schäden am Fahrzeug durch Fotografien
  • Die Bestimmung des Reparaturweges
  • Eine Kalkulation der Reparaturkosten
  • Die voraussichtliche Dauer der Reparatur
  • Angaben zu älteren, nicht behobenen Schäden
  • Der Wiederbeschaffungswert vom Fahrzeug vor dem Unfall
  • Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung des Fahrzeuges
  • Ermittlung des Restwertes vom Fahrzeug nach dem Unfall
  • Schätzungen zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Liegt ein Totalschaden vor?)
  • Unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs

Unfallgutachten: Welche Kosten fallen an?

Autounfall: Ein Gutachten verursacht stets Kosten.
Autounfall: Ein Gutachten verursacht stets Kosten.

Ein Gutachten bei einem Unfall verursacht stets Kosten. In der Regel bemessen sich diese nach der jeweiligen Höhe des vorliegenden Schadens, die dann wiederum über bestimmte Tabellen errechnet werden. Je komplexer und umfangreicher die Schäden am Fahrzeug, umso aufwendiger das Gutachten und umso höher sind die dabei anfallenden Kosten.

In der Regel wird ein bestimmter Prozentsatz der Schadensmenge als Honorar berechnet. Dabei sinkt der Prozentsatz allerdings mit steigender Schadenshöhe. Eine pauschale Aussage darüber, welche Kosten ein Unfallgutachten verursacht, kann mithin nicht getroffen werden.

Beispiel: So kann es ggf. sein, dass bei einem Schaden in Höhe von 2.000,- Euro ein Prozentsatz von 30 % im Kostenvoranschlag für den Unfallgutachter berechnet wird. Dabei würde der Unfallgutachter dann einen Betrag in Höhe von 600 Euro erhalten. Ginge es hingegen um einen Schaden um rund 25.000,- Euro, könnte beispielsweise ein Prozentsatz von 8 % veranschlagt werden, was dann wiederum Kosten in Höhe von 2.000,- Euro bedeuten würde.

Wer zahlt die Kosten für einen Unfallgutachter?

Der hierzulande geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge (siehe u.a. BGH vom 22.07.2014, AZ: VI ZR 357/13) sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens Teil der Prozesskosten, welche wiederum diejenige Partei zu tragen hat, die im Prozess unterliegt.

Wer erstellt ein Unfallgutachten?

Bezüglich der Erstellung eines Unfallgutachtens sind die Parteien nicht gebunden. Diesbezüglich können sie frei wählen, wen sie als Unfallgutachter des Vertrauens beauftragen.

Selbst wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat, sind Sie dazu berechtigt, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu bestellen.

Unter anderem kann ein Unfallgutachten auch beim TÜV erstellt werden. Dieser erstellt auf Wunsch ein neutrales Schadensgutachten und berät unter anderem über die Höhe der Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges sowie über die weitere Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalles.

Kann ein Unfallgutachten beanstandet werden?

Ja. Ein Unfallgutachten kann unter Umständen von der gegnerischen Partei beanstandet werden. Obwohl der Sachverständige frei gewählt werden kann, ist der Unfallgegner berechtigt, das Kfz-Gutachten zu beanstanden, etwa aufgrund mangelnder Qualifikation des Unfallgutachters.

Ferner kann ein Unfallgutachten beanstandet werden, wenn es unbrauchbar oder viel zu einseitig ist (Parteigutachten). Ebenso kann ein Kfz-Gutachten beanstandet werden, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung seines Fahrzeugs durch einen Gegengutachter bewusst verhindert oder vereitelt.

Bevor Sie einen Unfallgutachter beauftragen, sollten Sie sich vorab kundig machen und über die entsprechenden Qualifikationen und die Seriosität des jeweiligen Anbieters informieren. So können Sie das Risiko einer Beanstandung des Unfallgutachtens zumindest im Vorfeld eindämmen.

Wird das Unfallgutachten von der Versicherung zugelassen?

Unfallgutachten: Liegt ein Totalschaden vor?
Unfallgutachten: Liegt ein Totalschaden vor?

Wer einen Unfall von Seiten seiner Vollkaskoversicherung erstattet bekommen haben möchte, der muss dieser die Höhe des Schadens beziffern.

In der Regel bestimmt diese dann selbst einen Unfallgutachter, um die Kosten hierfür möglichst gering halten zu können. Sollten Sie diesen Unfallgutachter jedoch nicht akzeptieren und einen eigenen bevorzugen, so können Sie dies tun. Allerdings werden die Kosten dafür dann im Regelfall nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Häufig setzen auch die Haftpflichtversicherungen bevorzugt eigene Sachverständige ein, die dann in der Regel ein Gutachten zu ihren eigenen Gunsten erstellen. Auch hierbei steht es Ihnen jedoch frei, einen eigenen Unfallgutachter zu wählen. Mit den Vorschlägen der gegnerischen Haftpflichtversicherung müssen Sie sich also ebenfalls nicht ohne Weiteres begnügen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Unfallgutachten: Ablauf, Kosten und Inhalt
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2 Kommentare

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  1. Markus S
    Am 5. Juli 2021 um 18:00

    Vielen Dank für die Informationen zu Unfallgutachten. Gut zu wissen, dass man einen Unfallgutachter seiner Wahl beauftragen kann. Mein Sohn hatte einen kleinen Unfall beim Ausparken und ich möchte selbst entscheiden können, wer das Gutachten erstellt.
    kfz-pruefstelle-berlin.de/unfallgutachten/

  2. Tyler P
    Am 5. März 2021 um 16:08

    Danke für diesen Beitrag zum Unfallgutachten. Mein Bruder hatte vor kurzem einen Unfall und möchte sich nun ein Kfz Gutachten erstellen lassen. Guter Tipp, sich vorab kundig zu machen und sich über die entsprechenden Qualifikationen und die Seriosität des jeweiligen Anbieters zu informieren. kfz-gutachter-berlin.online/spandau/

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