
Restwert vom Auto bestimmt die Entschädigungsleistung nach einem Unfall
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. März 2023
Restwert nach einem Verkehrsunfall: Wie viel ist das Auto noch wert?
Der Restwert nach einem Unfall spielt eine maßgebliche Rolle, wenn das Auto einen Totalschaden erlitten und es der Geschädigte deshalb nicht mehr reparieren lassen, sondern verkaufen möchte.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Restwert vom Auto
Der Restwert ist der Wert eines Autos, den der Besitzer nach einem Unfall bei einem Verkauf noch bekommen kann.
Der Restwert wird in aller Regel von einem Sachverständigen ermittelt und in einem Kfz-Gutachten festgehalten.
Findet der Geschädigte keinen Käufer, muss sich die Versicherung des Unfallgegners um einen kümmern.
So ist bei einem Totalschaden der Restwert des Autos zu ermitteln

Die Reparaturunwürdigkeit und damit ein Totalschaden bei einem Auto ist anzunehmen, wenn die Reparatur aufgrund des Vergleichs zwischen dem Wiederbeschaffungswert (z.B. 5.000 €) und den notwendigen Reparaturkosten (6.000 €) als wirtschaftlich sinnlos anzusehen ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Der PKW-Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen kann.
Die Entschädigungsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Damit wird der Betrag erstattet, den das Altfahrzeug hatte und den der Geschädigte benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Ein neuwertiges Auto zählt nicht als Maßstab, da der Wertverlust des Gebrauchtwagen einzubeziehen ist.
- Wiederbeschaffungswert des Autos: 5.000 €
- Restwert des Autos: 1.000 €
- Entschädigungsleistung: 4.000 €
Ein Sachverständiger muss für das Auto den Restwert ermitteln
Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht. Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen. Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Im Haftpflichtschadensfall kann ihn der Geschädigte selbst beauftragen. Er hat für das Auto den Restwert zu berechnen. Steht der KFZ-Restwert fest, muss der Geschädigte das Auto zum Restwert unverzüglich verkaufen, um Standkosten zu vermeiden.
Der Übererlös ist auf den Restwert nach einem Unfall anzurechnen
Bei der Schadensberechnung ist der Betrag maßgebend, den der Geschädigte bei der bestmöglichen Verwertung des PKW tatsächlich erzielt (BGH DAR 1992, 172). Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, da er am Schadenfall nichts verdienen soll. Auf Verlangen der Versicherung muss er den tatsächlich erzielten Restwert nachweisen.
Geschädigter braucht keine Marktforschung zu betreiben

Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen, um für sein Fahrzeug einen möglichst höheren Preis als den im Gutachten festgestellten KFZ-Restwert zu erzielen (BGH DAR 1985, 218). Es genügt, wenn er sein Auto einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem vom Sachverständigen kalkulierten Preis bzw. Restwert des PKW anbietet und veräußert. Die Bewertung des Gutachters ist maßgebend. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, die Versicherung des Unfallgegners vor dem Verkauf zu informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, ein eventuell besseres Angebot zu machen (BGH DAR 1993, 251).
Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf die Möglichkeit eines eventuell höheren Restwertes verweisen, der bei einem Totalschaden als Restwert nur auf einem Sondermarkt oder durch die Einbeziehung spezialisierter Restwerteaufkäufer zu erzielen wäre. Er braucht sich nicht auf „Mondpreisangebote“ verweisen zu lassen (BGH DAR 1993, 251).
Findet der Geschädigte keinen Kaufinteressenten, kann er den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auffordern, einen Interessenten zu benennen, der bereit ist, das Fahrzeug zu dem Restwert des Autos nach dem Unfall zu kaufen.
Grundsätze im Überblick
- Der Geschädigte darf sein Fahrzeug nach einem Unfall zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige beim Totalschaden als Restwert ermittelt hat.
- Sofern der Haftpflichtversicherer ein höheres Restwertangebot unterbreitet, muss der Geschädigte dieses Angebot annehmen und darf das Fahrzeug nicht mehr zu dem im Sachverständigengutachten benannten Restwert verkaufen.
- Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf einem Sondermarkt zu erzielen gewesen wäre.
- Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, wenn er diesen mühelos ohne „überobligatorische Anstrengungen“ erzielen konnte. Sofern er sein Altfahrzeug beim Kauf eines neuen PKW in Zahlung gegeben hat, braucht er sich einen vom Händler eingeräumten Rabatt nicht als Übererlös anrechnen zu lassen (OLG KölnVersR 1994, 1290).
- Bei einem Neufahrzeug (Laufleistung bis 1000 Kilometer, einen Monat seit Zulassung), das in seiner Substanz erheblich beschädigt wurde, liegt ein unechter Totalschaden vor, der den Geschädigten zur Abrechnung auf Totalschadenbasis berechtigt.
- Wird das beschädigte Fahrzeug unrepariert veräußert, kann der Geschädigte nicht mehr die fiktiven Reparaturkosten verlangen, die er verlangen könnte, wenn er das Fahrzeug unrepariert weiter benutzen würde. In diesem Fall steht ihm nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zu.
- Der Geschädigte brauch sich nur auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis verweisen zu lassen, wenn der Restwert des Fahrzeuges den Schrottwert erreicht (BGH NJW 1985, 2469).
Hallo ich hatte einen Unfall und habe das Gutachten heute bekommen
Wiederbeschaffungswert 10700€ inkl.MwSt
Restwert 4050€ inkl.MwSt
Reparaturkosten 16180€inkl.MwSt
Ich werde daraus nicht schlau?
Mit wieviel Geld kann ich von der Versicherung rechnen
Danke
Hallo Birgit,
in diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Nachdem Sie dieses Gutachten bei der Versicherung vorgelegt haben, wird Ihnen mitgeteilt, mit wie viel Geld Sie rechnen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo , mein PKW wurde angefahren und ist Totalschaden . Der Gutachter hat einen Restwert von 1100 .- Euro festgelegt.
Ich habe den Wagen für diesen Preis verkauft.
Eine Woche später bekam ich Post von der Versicherung ,Sie hat für den Wagen einen Käufer der bezahlt 2090.- Euro .
Frage , ist mein Verkauf rechtlich korrekt ?
Der Gutachter sagte mir noch , ich muss den Wagen schnellstmöglich verkaufen , wenn jemand den Restwert bezahlt.
Hallo Schiesl,
das kommt darauf an, welche Abmachung Sie mit der Versicherung getroffen haben. Grundsätzlich sind Sie Eigentümer des Fahrzeugs und es steht Ihnen damit frei, das Fahrzeug zu veräußern. Dennoch ist es erforderlich stets im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung zu bleiben, um die Schadensregulierung bestmöglich abzuwickeln. In diesem Fall sollten Sie die Situation mit dem Versicher besprechen. Es ist denkbar, dass dies Einfluss auf die Erstattung der Schadenssumme hat. Dies bleibt allerdings abzuwarten. Im Zweifel bzw. Streitfall sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Habe von dem Gutachter eine Angebot bekommen, dass jemand 800€ für das Auto geben würde. Das Auto ist eine finanzeller Totalschaden. Jetzt sagt die Versicherung sie haben jemand gefunden der 2200€ zahlt.
Wie kann man kontrollieren ob die Versicherung auch die genauen Angaben des Schadens angegeben haben, da ja dort ein großer Unterschied in der Summe ist.
Hatte eigendlich einen bekannten der mir 1000€ geben wollte.
Viele grüße
Hallo Berends,
um dies zu kontrollieren, können Sie sich normalerweise einfach mit dem möglichen Käufer in Verbindung setzen und bei ihm nachfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hatte einen Unfall (mir wurde die Vorfahrt genommen) und mein verunfalltes Fahrzeug wurde als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Das Gutachten beziffert den Restwert auf 1100€ und den Wiederbeschaffungswert auf 3000€. Nun habe ich mir mittlerweile ein neues Auto gekauft und meinen Unfallwagen hat dieser Händler für 200€ in Zahlung genommen und mir daraufhin diesen Betrag angerechnet. Jetzt hat die gegnerische Versicherung einen höheren Restwert (217€) ermittelt. Welcher Wert ist denn jetzt bindend? Die 110€ aus meinem Gutachten, die 200€ vom Händler oder die 217€ von gegnerischen Versicherung?
Hallo Patricia,
in der Regel ist eher bindend, was das Gutachten bzw. die gegnerische Versicherung sagt. Da diese sogar noch mehr ermittelt hat, sollten Sie sich auf diesen Wert beziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hatte einen Autounfall. Mein Auto hat einen Totalschaden, welches ich aber noch abbezahlen muss. (ca. 7.000)
Reparaturkosten: 17.789,20
Wiederbeschaffungswertangabe: 8.100
Restwert 2.000
Meine Frage: Wie viel Geld bekomme ich? ich habe gedacht, dass die 8.100 der Zeitwert ist. Der Wert des Auto vor dem Unfall. Damit könnte ich das Auto abbezahlen und hätte dann noch circa 1.000 €.
Dann hat das Auto ja noch einen Restwert von 2.000 €.
Heißt das nicht, dass ich 3.000 € insgesamt bekomme?
Hallo Alina,
entscheidend sind der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Von der Versicherung bekommen Sie in der Regel die Differenz beider Werte ausgezahlt. In Ihrem Fall also 6.100 Euro. Zudem können Sie das Auto mit Totalschaden für 2.000 Euro veräußern. Entsprechend sollten Sie am Ende auf die 8.100 Euro kommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo mein Wagen hatte vor kurzen einen Auffahrundfall mit einem ermittelten wirtschaftlichen Totalschaden und einem begutachteten Wiederbeschaffungswert von 4300,- Euro ermittelt. Die gegnerische Versicherung möchte mir 2625,- Euro erstatten und hat mir einen Kaufangebot von 1700,- unterbreitet.
Nun ist der Wagen eigentlich schon 5 Tage vor dem Unfall von mir privat für 5600 Euro verkauft gewesen und der Käufer ist jedoch von seinem Kauf auf Grund des Schadens zurückgetreten. Was kann ich tun?
Hallo Ronny,
normalerweise haben Sie in dieser Situation keine andere Möglichkeit, als den Wagen an die Versicherung zu verkaufen. Der eigentliche Käufer hat in der Regel jegliches Recht, aufgrund des Schadens vom Kauf zurückzutreten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine grundsätzliche Frage.
folgendes Beispiel:
wirtschaftlicher Totalschaden
Wiederbeschaffungswert: 5000€
Restwert nach Unfall: 2000€
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und der Schaden mit der Versicherungen abgerechnet wird (hier: WBW-RW= 3000€ Erstattung), gehört dann der Versicherung das Fahrzeug oder kann ich zusätzlich das Fahrzeug nochmal zum Restwert veräußern!?
Danke vorab
Hallo Andreas,
da der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird – die Versicherung zahlt ihn also nicht – können Sie das Auto verkaufen, um diesen Restwert zu erlangen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
hatte heute einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen. Also keine Schuld.
Sagen wir mal wiederbeschaffungswert ist bei 6000 Euro
Auto ist noch 2000 wert. Reperatur kosten also 4000 Euro. Nun möchte ich aber das Auto nicht verkaufen und reparieren lassen. Würde die gegnerische Versicherung zahlen auch wenn das Auto ein wirtschaftlicher totalschaden ist?
Hallo Eike,
in der Regel sollte durch ein Gutachten abgeklärt werden, wie hoch der Schaden ist und ob dieser überhaupt behoben werden kann. Für die Schadensregulierung ist die gegnerische Versicherung zuständig, sodass diese Ihnen mitteilen sollte, in welcher Höhe dies geschehen wird. In diesem Fall sollten sie mit der Versicherung, falls Ihnen diese bekannt ist, in Verbindung treten und dies mit dieser abklären
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Am 03.01 wurde mein Fahrzeug Honda Civic EG 3 beschädigt.
Gutachter war am 17.01 anwesend und gestern ist das Gutachten hier angekommen.
Reparaturkosten ohne Mwst. 1433,-€
Wiederbeschaffungswert 1100,-€
Restwert 100,-€
Wiederbeschaffungsdauer 12 Kalendertage
Beurteilung Totalschaden
Verk. Sicherheit nicht gegeben.
Sind 12 Kalendertage nicht viel zu wenig da ich schon 30 Tage auf das Gutachten warten musste und in dieser zeit mein Fahrzeug nicht nutzen konnte ?
Mit welchen Leistungen kann ich rechnen bzw. was steht mir zu ?
Beste Grüße
Honda
Hallo Honda,
wir dürfen Sie leider nicht im Einzelfall beraten. Sie sollten dies mit Ihrem Rechtsbeistand besprechen. Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt mit dem Tag, an dem der Totalschaden festgestellt worden ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Redaktion von bussgeldkatalog.org
vielen dank für die Information zur Wiederbeschaffungsdauer.
Beste Grüße
Honda
Habe einen BMW als Unfall Gekauft,und diesen schaden sebst behoben.bin seit 48 Jahren KFZ Schlosser.
Nach einem Jahr ist mir einer ins Auto gefahren hinten links.der vorschaden war vorne rechts.
Da es von dem vorschaden kein Gutachten gibt,ich aber Rechnungen über neuteile belegen kann.
Sagt die versicherung es war ein Totalschaden,und ist mit dem Gutachten des jetzigen Schaden
nicht einverstanden.Weigert sich den Schaden zubegleichen.Das Gericht hat einen Obergutachter
beauftragt ein neues Gutachten zumachen.Der sagt sie müssen beweisen das es kein Totaschaden war.
Hat einer so was schon gehabt??
Lg Klaus
Ich habe einen Unfall gehabt, bei dem ich jemandem auf der Autobahn aufgefahren bin. Ich bin Vollkasko versichert mit 1000,- SB. Der Wagen (jetzt 2 Jahre alt) ist bzw. war vor dem Unfall ca 18000€ wert, Reparatur laut Gutachter soll ca 14000 kosten. Ich möchte dass der Wagen repariert wird, der Gutachter hat den Wagen aber für 48 Std in eine schrottbörse gestellt, um den Schrottwert zu ermitteln.
Ich war immer der Überzeugung, dass die Versicherung im Vollkasko Fall die Reparatur bezahlt, da sie noch nicht den Totalschaden darstellt und bin nun völlig verunsichert ..
Danke für evtl Tipps, Infos ..
Iris
Hallo Iris,
in der Regel kommt die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug auf, wenn dies wirtschaftlich einen Sinn ergibt. Andernfalls bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt. Einzelheiten dazu sollten Sie in Ihrem Vertrag finden.
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Hallo. Wir hatten letzte Woche einen Unfall mit einem LKW. Dieser hat laut BMW einen Schaden von 11000 Euro verursacht. Der Zeitwert des Autos liegt noch bei etwa 14.000.-15000 Euro. Den Restwert kenn ich leider noch nicht. Da dies leider schon der 3. Unverschuldete Unfall mit diesem Fahrzeug ist haben wir kein gutes Gefühl mehr mit diesem Auto. Die beiden letzten Reparaturen beliefen sie auf etwa 10.000 Euro. Wir möchten das Fahrzeug los werden ohne drauf zu legen. Problem ist. Es wird Finanziert und 16000 sind noch offen. Welche Möglichkeiten hab ich ihn zu verkaufen ohne Verlust. Vielen Dank.
Hallo Thomas,
leider bieten wir keine Finanz- oder Verkaufsberatung und müssen an dieser Stelle an einen Experten verweisen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Sohn (Alter 21 Studend) hat unter alkohoeinfluss ein Auto Beschädigt
Für die Tat wurde bereits ein Strafbefehl erlassen
Jetzt kommt vom Anwald des Geshädigten noch eine Schadensersatzforderung über 600 € inkl. MwSt aufgrund von Kostenvoranschlägen
Wenn ich das Auto in Mobile suche Baujahr 1992 erhalte ich Angebote von 150 – 400 €
Was kann ich tun?
Hallo Oliver,
grundsätzlich ist es ratsam, die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung erfolgen zu lassen. Diese wird Sie bzw. Ihren Sohn zwar aufgrund des Alkohols in Regress nehmen, allerdings können Sie dann sicher sein, dass die Regulierung korrekt erfolgt. Zu den genauen Zahlen können wir Ihnen aber nichts sagen. Welcher Restwert für ein Auto infrage kommt, muss in der Regel ein Gutachter entscheiden. Dieser hat zudem die örtlichen Gegebenheiten zu beachten. Im Zweifel können Sie sich ebenfalls an einen Anwalt wenden, allerdings müssen die Kosten Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung tragen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fahrzeug (keine 3 Jahre alt), wurde von einem LKW übersehen und zu einem wirtschaftlichen Totalschaden erklärt. An dem Fahrzeug wurden ursprünglich noch ein paar Extras, wie Standheizung, Tieferlegung usw. ein- bzw. angebaut. Der Zeitwert, laut Gutachten, ermöglicht mir aber gerade einmal die Beschaffung des eigentlichen Fahrzeuges (gebraucht, gleiches Modell und Grundausstattung), ohne die Extras.
Es entstehen weitere Kosten (für Material und Einbau), um den Wagen wieder so aussehen zu lassen wie den Alten.
Meine Frage: Muss ich nun wirklich für diese Kosten selbst aufkommen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
die Versicherung nur dazu verpflichtet, Ihnen der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu bezahlen. Ob dies in Ihrem Fall eingehalten wird, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.
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Hallo,ich bin geschädigter bei einem Unfall.Was bekomme ich von der gegnerischen Versicherung ?Zusammenfassung:Reperaturschaden Reperaturkosten ohne MwSt.EUR 3.976,21 Gesamtbetrag inkl.19,00%MwSt.EUR 4.731,69 Wiederbeschaffungswert(Steuerneutral)EUR 5.200,00 Restwert(Steuerneutral)EUR 1.200,00
Hallo Mario,
wir können nicht einschätzen, welche Zahlungen die gegnerische Versicherung tätigt.
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Mein Pkw hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat den Restwert auf 200E angesetzt. Wenige Tage nach Erhalt des Gutachtes habe ich Angebot für 300euro zu Verkaufen ,würde es gerne tun um die Standgebühr zu minimieren aber bin nicht sicher ob ich es darf ?,wegen Gegenerische Versicherung ? die brauchen noch ein paar wochen das sie es bearbeiten und meine standgebühren werden immer mehrer. Was soll ich tun?
Hallo Dado,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.
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Hallo,
ich war Geschädigte bei einem Unfall im Januar 2016.
Der Restwert meines Autos liegt bei 150Euro.
Jetzt möchte ich demnächst das Auto verkaufen.
Kann ich den Restwert von. 150 Euro verlangen oder ist das ein Problem wenn ich einen Käufer finden sollte, der
mir mehr dafür bezahlt?
Danke
Hallo Ulrike,
wird ein Übererlös erzielt, muss dieser angerechnet werden. da Sie als Geschädigte nicht am Schadenfall verdienen sollen.
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Guten tag ich hatte einen unverschuldeten Unfall.
Wiederbeschaffungswert 2700€
Reparaturkosten 2830€
Restwert 700€ ( Drei Angebote wurden ein geholt)
Das ergab das eingeholte Gutachten vom kfz sachverständigen.
Ich möchte das Fahrzeug weiter nuzten.
Die Versicherung hat jetzt ein eigenes Restwertangebot ermittelt in höhe von 1370€. Ist dieses Angebot rechtskräftig?
Der auszuzahlende Betrag wird dadurch deutlich geringer.
Hallo jakup,
da die Reparaturkosten so hoch sind, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung ersetzt in einem solchen Fall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent, lassen Sie die Arbeiten fachmännisch durchführen und behalten Sie das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang, muss die Versicherung die Reparaturkosten zahlen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem Fall kompetent beraten.
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Hallo!
Nach einem Unfall bei dem mein geparktes Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, ist ein Gutachten erstellt worden.
Die Reparaturkosten würden sich auf rund 26.000€ belaufen.
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 15.700€.
Der Restwert wurde auf 5700€ beziffert.
Im Gutachten stehen drei Angebote von Autohändlern. U.a. über die 5700€ vom Händler/Werkstatt wo mein Fahrzeug steht.
Muss der Händler dieses Angebot jetzt bezahlen wenn ich mein Fahrzeug an ihn verkaufen will?
Oder kann er dieses Angebot an Bedingungen knüpfen? Zum Beispiel, die 5700€ gibt es nur wenn ich auch dort ein neues Fahrzeug kaufe.
Nach einem Telefonat mit meinem Ansprechpartner dort, wurde mir so etwas durch die Blume gesagt, mitgeteilt…
Hallo Maik,
sofern es sich nicht um ein unverbindliches Angebot handelt, ist ein Kaufangebot in der Regel bindend.
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Danke für die schnelle Antwort!
Es war ein verbindliches Angebot gültig bis 15.06.
Hat sich aber mit dem heutigen Tag erledigt. Das Fahrzeug wurde ohne Bedingungen am heutigen Tag aufgekauft.
Ich denke der betreffende Ansprechpartner wollte sich nur kurz wichtig machen. Eventuell um mir ein wenig schlechtes Gewissen einzureden um dann dort doch ein anderes oder neues Fahrzeug zu kaufen.
Vielen Dank.
Hallo,
mein 16 Jahre alter Opel Astra ist durch einen Unfall ein Totalschaden.
Da er noch fahrbereit ist und ich auch kein Geld für ein neues Auto habe, will ich mir die Entschädigung auszahlen lassen. Jetzt hat die Versicherung ein verbindliches Angebot von einer Firma das ich mein Fzg für 103 € verkaufen soll. Muss ich es verkaufen?
Hallo Carmen,
hier finden Sie Informationen zur Abrechnung nach einem Unfall mit Totalschaden: https://www.bussgeldkatalog.org/totalschaden/#abrechnung_und_reparatur_beim_wirtschaftlichen_totalschaden
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Hallo liebes Team,
bei meinem Wagen handelt es sich wohl um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die Werkstatt bei der der Wagen steht, hat bei der Restwertermittlung seitens des Gutachters geboten und das höchste Gebot abgegeben.
Sollte ich mich für den Verkauf an diese (nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung) entscheiden, gibt es etwas was ich beachten muss?
Damit meine ich, was sollte nicht im Kaufvertrag stehen bzw. was sollte im Kaufvetrag stehen?
Könnte die Werkstatt auf mich zurückkommen und sagen, von manchen Schäden etc. hätte Sie nichts gewußt und Teile des Geldes zurückverlangen?
Sollte ich mir den Kaufvertrag zuschicken lassen, oder vor Ort unterschreiben?
Sollte die Abgabe der Papiere nach Eingang des Geldes erfolgen?
Mir geht es darum, falls ich verkaufe, dass im Nachhinein keine Ansprüche von Dritten in dieser Angelegenheit erhoben werden können.
Vielen Dank,
Jonas
Hallo Jonas,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen zur Erstellung eines Kaufvertrages an einen Anwalt verweisen.
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Reparaturkosten 5000€ lt Gutachten
Wiederbeschaffung 2700€
Restwert 810€
Entschädigung 1890€
Kosten Gutachten 644,15
Übernahme der Vers. des Verursachers 2534,15€
Was ist mit der 130% Regelung bei Reparatur?
Abschleppkosten?
Nutzungsausfall und wie hat der Nachweis auszusehen?
Ersatzfahrzeug?
Auslagenpauschale?
Autoverwertung hat 360€ geboten! Kann man das als Schrottpreis ansetzen?
Hallo Alina,
hier finden Sie alle Informationen zur Schadensregulierung nach einem Unfall: https://www.bussgeldkatalog.org/schadensregulierung/
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Hallo liebes Team,
ich hatte einen Wildunfall auf einer Dienstfahrt mit meinem Privatwagen.
Wir möchten das Auto gern im unreparierten Zustand verkaufen.
Angebot Ankäufer 5400 euro (= Restwert)
Laut Aussage der Versicherung wird uns folgendes angeboten
Reperaturbetrag (5962euro)- selbstbeteiligung (300 euro) – Restwert (5400) =262Euro
Bekomme also nur 5662 euro, obwohl der Wiederbeschaffungswert bei 9000 Euro liegt?
Das kann ich mir nicht vorstellen!
Hallo Linda,
in der Regel ergibt sich die Entschädigungsleistung aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.
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moin,
ich habe selber einen unfall verursacht, totalschaden, teilkasko versichert daher keine versicherungsleistung. ich hatte mein auto zwei tage und ich bin ca. 190 km gefahren. wie komme ich an einen restwerteinkäufer ohne einen teuren gutachterr noch zusätzlich bezahlen zu müssen ??? danke. lg. mocken
Hallo Frau Mocken,
wir können Ihnen leider keine Anbieter empfehlen.
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Moin,
mein Ford ist ein Wirtschaftlicher totalschaden mir wurde die vorfahrt genommen durch die bvg….
Gutachter von ford hat ermittelt:
Reparaturkosten inkl. MwSt. (überschlägig) 3.092,07€
Wiederbeschaffungsdauer 12-14 < Keine ahnung was genau damit gemeint ist.
Nutzungsausfallentschg. p. Tag 27€
Wiederbeschaffungswert (steuerneutral) 872€
Restwert (Steuerneutral) 30€
Will mein auto nicht reparieren lassen sondern selbst verkaufen.
Was kriege ich von der gegnerischen Versicherung gezahlt wenn ich das auto nicht Reparieren lassen will?
Muss ich der Gegnerischen versicherung den Verkaufspreis übermittel und wird dieser dann angerechnet?
mfg.
Hallo Kevin,
bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Alles Weitere ist mit der Versicherung abzusprechen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
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hallo :-)
ich hatte einen unverschuldeten auffahrunfall… mein auto stand an einer roten ampel und mir ist jemand aufgefahren. laut kostenvoranschlag der werkstatt ist ein erheblicher schaden von ca. 2000 euro an dem heck entstanden. die gegnerische versicherung hat daraufhin einen eigenen gutachter beauftragt. soweit so gut. dieser gutachter hat aber keinen kfz wert ermittelt, keinen rest wert ermittelt .. eigendlich garnichts ermittelt… er meinte nur trocken: das kfz ist so alt ( bj 1997 ) und der lack ist so schlecht ( es ging in dem kostenvoranschlag ja noch nicht mal um den lack sondern um die stoßstange unter der plastikverkleidung ) dass der auffahrunfall eh keinen weiteren schaden mehr angerichtet hat… geht das so einfach? oder kann ich einen neues gutachten anfordern?
liebe grüsse
Hallo Moira,
bei Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
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Hallo
hatte einen Wildunfall, der Schaden beträgt 5000Euro….der Wiederbeschaffungswert 4500. Der Restwert wurde mit 1500 angegeben. Was passiert jetzt wenn ich für das Auto als sogenannte Umweltprämie 3700euro bekomme?
Hallo Oliver,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung erteilen.
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Moin Moin,
mir ist ein Auto ausparkend rückwärts an die rechte Seite meines Autos gefahren.
Die Rechte Seite ist komplett kaputt. Schuldfrage ist geklärt.
Ich habe meinen Gutachter eingeschaltet:
Reparaturkosten – € 12500,00
Wiederbeschaffungswert – € 7200,00
Restwert – € 1750,00
——————————————
Ich würde erhalten 5450,00.
So.
Nun ist es so, dass ich mein Auto reparieren möchte. (für ca. € 2500,00)
Meine Frage ist jetzt:
Was passiert wenn mir nach der Reparatur wieder einer reinfährt ?
Kriege ich das dann wieder ersetzt ?
Gruß
Isi
Hallo,
auch bei einem erneuten Unfall müsste ein Gutachter den Wert des Fahrzeugs bewerten.
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Hallo.
Und zwar gab es heute leider einen Unfall in einer 30er Zone. Ich fuhr die 30er Zone entlang und aus einer rechts liegenden Einfahrt kam ein Auto RÜCKWÄRTS vom Grundstück raus gefahren und ich hatte leider keine Chance rechtzeitig zum Stillstand zu kommen. Ausweichen war unmöglich (enge Straße + links Seite 2 Kleinkinder auf dem
Gehweg) … mein Auto ist ein 98er 3er bmw dass mich damals 2.900€ gekostet hat.. vor 2 Jahren. Habe nun aber wirklich alle teile tauschen lassen so dass dieses Fahrzeug wie ein Neuwagen da steht. Die Schuldfrage ist meiner seits vom Tisch da er mir die Vorfahrt genommen hat was die Polizei auch indirekt mitgeteilt hat. Frage ist nun mit was kann man da ca rechnen da ich leider nun mal auf das Auto angewiesen bin + wirklich mein ganzes hab und gut gerade erst frisch da rein gesteckt habe!… 260.000 km allerdings dennoch Motor technisch etc alles wie frisch aus dem bmw Werk.. das Problem
Ist dass der e36 aufgrund des bald anstehenden H KENNHEICHENS mittlerweile sämtliche Preise übersteigt … fruher2.900€ vor 2 Jahren nun in diesem
Zustand und der vorhandenen vollaustattung ca. 7-9.000€ … die schwacke Liste ist sowieso der größte Mist da dies nun wirklich nie und nimmer stimmt ….
Hallo Gregor,
genaue Entschädigungsleistungen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da uns nötige Informationen fehlen und dies auch stets von der bearbeitenden Stelle abhängt. Wenn Sie den Wert Ihres Wagens korrekt bemessen haben wollen, sollten Sie einen TÜV-Sachverständiger beauftragen oder sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
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Ich hatte auch vor kurzem einen unverschuldeten Unfall. Reparaturkosten 15500€, Restwert 600, Wiederbeschaffung 3800€. Nach dem Gutachten hatte ich drei regionale Angebote und das höchste von 600€ hab ich angenommen. Nun gut zwei Wochen nach verkauft kommt die gegnerische Versicherung und hat ein Angebot von 880€. Das Auto ist nun verkauft und natürlich wollen sie die 280€ Drücken. Nun meine frage: Ist das nach so langer Zeit noch zulässig und ich habe gelesen das wenn ich 3 regionale Angebote habe ich davon ausgehen kann das es ok ist also das ich so gehandelt habe das ich möglichst das regional höchste gebot gezogen habe. Zudem ist es ja so hätte ich noch zwei Wochen gewartet hätte die gegnerische Versicherung auch noch weiter standgebühren für den Unfallwagen weiter zahlen müssen das is doch idiotisch oder seh ich das falsch?
Lg Heiko
Hallo Heiko,
wir dürfen Ihnen keine individuelle Rechtsberatung erteilen, wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt.
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Hallo, meine Freundin hatte einen Unfall.
Verstehe ich das richtig, wenn ich das Fahrzeug privat als wirtschaftlichen Totalschaden verkaufe und einen höheren Preis bekomme als der Angebende Restwert im Gutachten laut Gutachter ich das der Versicherung des Unfallgegners bekanntgeben muss und das anrechnen lasse muss?
Grüße und Danke
Hallo Sascha,
sofern die Verlicherung einen Nachweis verlangt, darf der Übererlös nicht verschwiegen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir ist letzte Woche jemand ins Auto gefahren. Ich finde die Wertermittlung über diese Foren im Internet ein Witz. Und realistisch ist das ja auch nicht. Es kann doch nicht sein, Das ich in mein Auto reingefahren bekomme und nur weil ich ein älteres Fahrzeug habe,bleibe ich auf Kosten sitzen oder soll den Wagen verkaufen an irgend einen Schrotthändler der auf mein Auto bietet. Fakt ist mein Auto ist Fahrbereit und er war vor dem Unfall auch in Ordnung. Sollte jetzt ein Händler auf mein Auto bieten, kann ich dagegen vorgehen? Es ist echt eine Frechheit das von einem Gebot im Internet abhängig ist ob ich meinen Schaden vollständig ersetzt bekomme oder nicht.. das ist für mich keine seriöse Wertbestimmung.
Hallo Olympic1106,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Unverschuldeter Unfall. Gegner hat alles eingestanden .
GUtachten der Dekra liegt vor und ist in Ordnung.
Reparaturkosten : 5.900 Euro
Wiederbeschaffungswert : 4.100 Euro
Restwert : 1.010 Euro , es ist ein Händler angegeben der das Auto zu dem Wert kaufen möchte
Das wir die Differenz bekommen ist uns klar-was ist mit dem Erlös aus dem Verkuaf die 1.010 Euro ?
wer bekommt den ?
Für 3.090 Euro bekomme ich kein gleichwertiges Auto :(
Danke für eine Info
Hallo Leute,
kann mir irgend jemand Auskunft zu meinem Unfall geben wegen Bezahlung Versicherung
Nach meiner Erkenntnis gibt es verschiedene Möglichkeiten mein Auto reperieren zu lassen.
Bei einer Regelung von 50/50 darf ich doch mein Auto auch Privat reperieren lassen ohne Rechnung da
ich ja von der Versicherung nur die Hälte des Nettowertes bekomme. Ist das richtig und wo kann
ich da nachlesen.
Vielen Dank im Voraus
Hallo!
ich hatte ein Autounfall – unverschuldet . Mein Auto ist ein Jahr alt. Ich habe einen Gutachter eingeschaltet .
Nach Gutachter:
-Wiederbeschaffung 19 000
-Reparaturkosten 15 699
-Restwert 9200
Kein Wort über Totalschaden. Die Gegnerischeversicherung hat das als Totalschaden angegeben, und nach dem Modell will sie abrechnen. Ich verstehe das nicht ! Es ist neues Auto ! Die Reparaturkosten sind kleiner als die Wiederbeschaffung.Habe ich die Möglichkeit das Auto Reparieren zu lassen ?
MfG
Mein Auto war verkauft. Kurz vor der Übergabe fuhr mir jemand rein. Der Gutachter nahm den Wert aus diesem Kaufvertrag, Reparaturkosten sind höher. Nun zweifelt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert an, der wohl niedriger liegen wird, als die schon angezahlte und vereinbarte Kaufsumme. Muss ich mich darauf einlassen, oder gilt der Wert aus dem Kaufvertrag, der ja vor dem unfall geschlossen wurde .. ?
Hallo zusammen vor kurzem ist mir jemand Hintern in mein Auto rein gefahren ich habe mir zu erst die Daten zu kommen lassen um es an einen gut achter weiter zu geben kurzer Zeit darauf hin (3 Tage) hatte ich ich ein gefunden wir hatten ein Termin beschlossen doch ein Tag vor den Termin ist ein total Schaden passier
wobei die Seite die betroffen war keinen Schaden erhielt . Der gut achter hat mir alle sämtliche Daten zu gesendet für das gut achten könnte jedoch kein Rest wert mehr ermitteln der wieder Beschaffungs wert liegt bei 2.990€ jetzt Frage ich mich wie die Versicherung vor gehen wird mir ist klar das sie sagen werden nach dem kleinen Park Unfall den sie hatten hatter der Wagen noch ein Rest wert gehabt des es ja nach den total Schafen nicht mehr gab. Ich habe ein Anwalt eingeschaltet. Aber wie das ganz genau weiter gehen weiß ich nicht. Hat vlt hier jemand vlt die selber Erfahrung gemacht?
Hallo mein Gutachter hat sich 5 Restwert Angebote ein geholt.
Sie Schwanken betragen 1605€, 1501€, 1500€ 575€ und 444€ welcher Betrag wird nun genommen?
Hallo,
mein PKW hat einen Sturmschaden, den die Teillasko übernimmt. Das Gutachten über die Reparaturkosten ist soweit in Ordnung. Der Restwert allerdings wurde über die Einstellung (ohne meine Genehmigung) auf einem Autoportal ermittelt, das für mich nicht einsehbar ist. Die Informationen, die ich darüber erhielt waren, dass es vier Gebote gäbe und mir ein verbindliches Angebot über 1000 Euro von einem polnischen Autohändler zugesandt wurde. Ist das jetzt wirklich gängige Praxis, wie die Versicherung meint? Mir erscheint das sehr unseriös. Es geht auch nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparaturkosten sich auf 1200 Euro/netto belaufen, der Eiederbeschaffungswert bei 2600 Euro liegt.
Viele Grüße
Lisa
Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug 1,5 Jahre
mir ist in das parkende Auto über 4 spuren der Unfallgegner reingerollt, hatte die Handbremse nicht angezogen
Was müsste die gegnerische Versicherung zahlen wenn ich das Auto zurückgebe an die Bank
Vertragswerkstatt :
Reparaturkosten ohne MwSt. 12,230
Wiederbeschaffung 20,097
Restwert 9.310
Wertminderung 1.250
VG
Angie
Hallo,
ich hatte einen Unfall und kurze zeit später wurde main Auto begutachtet. Das Resultat der Begutachtung:
Reparaturkosten: 5.346,77
Wiederbeschaffungswert: 9.800,00
Restwert: 4.000,00
Entschädigungsleitstung: 5.800,00
Meine Frage ist folgende: wenn ich mein Auto für 4000 Euro verkaufe und die Reperaturkosten ausbezahlt bekomme fehlen immer noch ca. 400 Euro.
Wo sind die 400 Euro untergegangen – meines Wissens nach müssen doch die Reperaturkosten und der Restwert in der Summe der Wiederbeschaffungswert sein – und gibt es eine effizientere Lösung als diese?
Ich bedanke mich im Voraus.
LG
hallo hätte eine frag kan ich mein Vater sein PKW kaufen für den Rest Wert oder muss er den aufkäufer von der Versicherung nehmen unsere Versicherung meint nein weil wir die selbe Adresse haben mfg
dar die versicherung einfach einen angenommenen verkaufspreis abziehen wenn ich das auto behalte? ich hab sogar einen neuen tüv …
Moin
Hatte einen unverschuldeten Unfall.
Wiederbeschaffungswert 11300€
Reparaturkosten 10600€ inkl. Mehrwertsteuer.
Restwert inkl. Mehrwertsteuer 5600€.
Lasse das Auto nicht Reparieren.
Was oder wie viel steht mir zu?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank
Hallo,
ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat als Wiederbeschaffungswert 31.000 € angesetzt.
Mittlerweile habe ich mir ein Auto mit viel weniger Ausstattung (z.B. Schalter statt Automatikgetriebe) gekauft, da ich für den Wiederbeschaffungswert kein vergleichbares Auto gefunden habe. Mein neues Auto hat nur 27.000 € gekostet.
Die gegnerische Versicherung hat mir nun aber lediglich den Kaufpreis von 27.000 € abzgl. Restwert erstattet und nicht den vom Gutachter angesetzten Wiederbeschaffungswert von 31.000 € abzüglich Restwert. Dies finde ich ungerecht, da das neue Auto ja viel weniger Ausstattung hat.
Was kann ich tun?
Hallo Zusammen und vielen Dank für die Mühe die Ihr Euch in der Redaktion für solche Fragen macht…
Ich hatte einen selbstverschuldeten Vollkaskoverkehrsunfall. Unfallaufnahme mit der Polizei/Meldung des Schadenfalls am gleichen Tag (Wochenende) an die Versicherung. Die Versicherung hat mich dann mit der Einholung eines kostenfreien Kostenvoranschlags beauftragt. Schadenhöhe demnach etwa 9900€ Netto. Wiederbeschaffungswert etwa 20000€. Nachdem ich den Kostenvoranschlag meiner Versicherung zugesandt hatte, ist wieder nichts passiert. Der Versicherungsfall zieht sich jetzt schon seit knapp 6 Wochen. Auf schriftliche Nachfrage wurde seitens der Versicherung eine Reparaturkostenübernahme, ohne meine Wissen an die Werkstatt gemailt, die den Kostenvoranschlag erstellt hatte. Ich habe dort keine Abtretungserklärung unterschrieben und möchte mittlerweile den PKW nicht mehr reparieren, d.h. fiktiv abrechnen. Dies habe ich der Versicherung bereits mittgeteilt und es passiert nun wieder nichts mehr.
Zur konkreten Frage: kann ich meinen beschädigten PKW zum jetzigen Zeitpunkt, also vor der Schadenregulierung durch die Versicherung verkaufen?
Grundsätzlich hat die Versicherung den Schaden und die Höhe der Reparatur durch die Reparaturbestätigung an die Werkstatt doch anerkannt?!
Kann ich mit einer Regulierung auch nach Verkauf rechnen? Was muss ich beachten oder sollte es besser gar nicht tun?
Vielen Dank im Voraus
Mike
Hallo Mike,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein Auto hat einen Totalschaden; ich war unverschuldet. Restwert wurde ermittelt für 3.500 €, Wiederbeschaffungswert liegt bei 9.950 €.
Muss ich das Auto an den Online-Anbieter für den Preis von 3500 verkaufen oder kann ich es woanders zu dem gleichen Wert veräußern. Ich lasse es für mich nicht reparieren und die Versicherung müsste somit eigentlich die Differenz bezahlen oder?
Hallo Helga,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder direkt an die Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo meine Frau hat einen Unfall mit meinem Mercedes E 53 amg gehabt . Der Wagen ist Baujahr 2019 und ist Vollkasko versichert und hat die junge Sterne Garantie. Bei dem Unfall gibt es keinen beschädigten außer mich nur eine bordsteinkante . Der Gutachter schreibt beim Unfall sind 30.000 schaden entstanden bei einem Restwert von 71.000.
was nun reparieren oder ist das ein Totalschaden . Was ist mit dem Restwert habe ich jetzt grundsätzlich überhaupt Optionen? Gutachten folgt erst Montag . Bitte um Hilfe….
Grüße Sebastian
Hallo Sebastian,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein neues Auto hatte vor 4 Wochen einen kleinen Auffahrunfall. Bis heute habe ich der Versicherung des Verursachers aber noch keine Bilder oder Gutachten geschickt, weil ich sehr viel zu tun hatte und es auch nicht reparieren lassen wollte sondern nur eine Entschädigung wollte.
Jetzt hat mein Auto einen Totalschaden, war Vollkasko versichert und ich bekomme den den Schaden von meiner Versicherung ersetzt.
Obwohl ich dem Gutachter sagte, dass ein paar Kratzer an der hinteren Stoßstange sind, steht es nicht in meinem Gutachten. Die Stoßstange wurde von dem Totalschaden nicht berührt.
Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich von der gegnerischen Versicherung noch meine Entschädigung erhalten oder muss ich meiner Versicherung noch einmal sagen, dass ein kleiner, nicht reparierter Schaden vorlag?
Vielen lieben Dank!
Wieli
Ich hatte einen Unfall und mein Auto wurde schwer beschädigt. Ein Polizeibericht wurde aufgenommen und ich ging zur Schadensbewertungsfirma und wir schickten einen Antrag auf Entschädigung der Garantiefirma für den Unfallverursacher, aber die Garantiefirma lehnte die Zahlung ab mir eine Entschädigung unter dem Vorwand, dass mein Auto einen alten Unfall hatte und ich keine Dokumente habe, die belegen, dass ich den Unfall repariert habe. Was ist Ihr alter Rat?