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Standkosten: Wann sind sie fällig?

Von Stephanie S.

Letzte Aktualisierung am: 3. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Standkosten

Was sind Standkosten?

Standkosten bezeichnen die Gebühr einer Kfz-Werkstatt für die Verwahrung eines beschädigten Fahrzeugs nach Unfällen bis zur Entscheidung, wie weiter mit dem Fahrzeug verfahren werden soll. Man bezeichnet sie deshalb auch als Standgebühr. Das Standgeld für einen Pkw variiert je nach Dauer, Region und Abstellplatz.

Wie hoch sind die Standkosten für eine Werkstatt?

Werkstätten dürfen Standgebühren erheben. Wurde das Auto beispielswiese nach einem Unfall abgeschleppt, berechnet die Werkstatt Standgeld als Ausgleich dafür, dass das Fahrzeug dort einen Stellplatz erhält. Der Tagessatz liegt in der Regel zwischen 10 und 15 Euro, abhängig davon, ob das Fahrzeug in einer Halle oder im Freien steht.

Wie hoch sind Standkosten beim Abschleppdienst?

Der Bundesgerichtshof legte einen Grundbetrag für das Abschleppen von 230 Euro netto zuzüglich eines Zuschlags von 15 Prozent für Sonn- und Nachtarbeit plus 19 Prozent Mehrwertsteuer fest. Dazu kommen Standgebühren in Höhe von 15 Euro pro Tag. Je nach Dauer der Verwahrung erhöht sich die Standgebühr für das Kfz.

Was sind eigentlich Standgebühren?

Standkosten für den Abschleppdienst fallen für alle Falschparker an.
Standkosten für den Abschleppdienst fallen für alle Falschparker an.

Unter Standkosten versteht man eine Gebühr, die ein Fahrzeughalter tragen muss, wenn sein Fahrzeug nach einem Unfall oder nach dem Abschleppen verwahrt wird.

Standkosten bezeichnen also die Gebühr einer Kfz-Werkstatt für die Verwahrung eines beschädigten Fahrzeugs bis zur Entscheidung, wie mit dem Fahrzeug verfahren werden soll.

In der Regel können Unfallgeschädigte die anfallenden Standkosten nach einem Unfall als sogenannte Folgekosten bei der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers einfordern und auf diese Weise problemlos rückerstatten lassen.

Haben Sie als Fahrzeughalter den Unfall hingegen selber verursacht, müssen Sie selbstverständlich auch die Kosten für die anfallenden Standgebühren tragen.

Welche Standkosten sind beim Abschleppdienst zu erwarten?

Die Standkosten nach einem Unfall werden in der Regel von der Werkstatt erhoben.
Die Standkosten nach einem Unfall werden in der Regel von der Werkstatt erhoben.

Stellt man sein Auto in einer Halteverbotszone ab oder hält länger als erlaubt, kann man im schlimmsten Fall abgeschleppt werden.

Wurde das Auto abgeschleppt, ist es ratsam, zunächst die Nummer der örtlichen Polizei oder Ordnungsamt-Stelle zu rufen. Dort erfahren Sie, wo Sie das Fahrzeug abholen können.

Der Grundbetrag für das Abschleppen liegt bei 230 Euro. Allerdings können die Kosten je nach Region und Umstand des Abschleppens variieren. Hinzu kommen Verwahrungsgebühren in Höhe von 15 Euro täglich.

Die Standkosten für einen Abschleppdienst betragen demnach 15 Euro pro Tag.

Wie hoch sind die Standkosten nach einem Unfall?

Standkosten für die Werkstatt fallen solange an, bis ein Gutachter den Schaden eingeschätzt hat.
Standkosten für die Werkstatt fallen solange an, bis ein Gutachter den Schaden eingeschätzt hat.

Wenn das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig bzw. schwer beschädigt wurde, wird es in den meisten Fällen in eine Werkstatt abgeschleppt.

Dort steht es zunächst, bis ein Gutachter der Versicherung seine Empfehlung ausspricht, ob der Wagen repariert oder verschrottet werden soll, beispielsweise weil ein Totalschaden vorliegt.

Bis der Gutachter allerdings aktiv wird, können einige Tage vergehen, in denen das Fahrzeug auf dem Hof oder in der Halle der Werkstatt verwahrt wird. Für diese Verwahrung entstehen Standkosten. Deren Höhe hängt davon ab, wie lange das Fahrzeug untergestellt wird und unter welchen Bedingungen.

Die Standkosten für Pkw werden pro Tag berechnet und belaufen sich auf sieben bis acht Euro beim Parken im Freien. Bei der Unterbringung in einer Halle werden Standkosten für die Werkstatt in Höhe von 10 bis 15 Euro täglich fällig.

Über den Autor

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Stephanie S.

Stephanie ist als Junior-Redakteurin seit Februar 2024 auf bussgeldkatalog.org tätig. Unsere Website unterstützt sie vor allem mit ihren Texten zum Thema Verkehrsrecht. Im Jahr 2017 machte die Jungredakteurin ihren Abschluss in Germanistik an der Uni Potsdam.

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