Park- und Halteverbotszone einrichten: Wie geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wie können Sie eine Halteverbotszone beantragen?

Die Halteverbotszone gilt für einen festgelegten Bereich.
Die Halteverbotszone gilt für einen festgelegten Bereich.

Das Einrichten von Park- und Halteverbot gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der einzelnen Kommunen. Im Sinne der Verkehrslenkungen entscheiden diese neben den allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) darüber, ob ein Fahrzeug an einer bestimmten Stelle geparkt werden darf oder nicht.

Parkverbote bzw. Halteverbotszonen werden von den Gemeinden in der Regel auf Dauer festgelegt. Es gibt aber auch Situationen, in denen lediglich für ein paar Tage oder Stunden das Parken und Halten untersagt werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn abgestellte Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer im Weg wären. Mittels temporärer Halteverbotszone können daher festgelegte Bereiche für eine bestimmte Zeit mit einem Halteverbot belegt werden. Für diese Zonen gelten dann dieselben Regeln, wie für ein dauerhaftes Park- bzw. Halteverbot.

Im folgenden Ratgeber informieren wir darüber, wie Sie als Privatperson oder als Unternehmer eine temporäre Halteverbotszone einrichten lassen können. Wir gehen auf die verschiedenen Gründe für einen entsprechenden Antrag ein und teilen Ihnen mit, wie Sie sich verhalten müssen, wenn Ihr Halteverbot ignoriert wird.

FAQ: Halteverbotszone

Was ist eine eine Halteverbotszone?

Es handelt sich nicht nur einen bestimmten Bereich, in dem das Halteverbot gilt, sondern einen größeren Bereich (ähnlich einer 30er-Zone).

Wann ist das Parken in einer Halteverbotszone erlaubt?

Mit dem Zusatzzeichen Nr. 1053-30 ist das Parken auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Wie können Sie ein Halteverbot für den Umzug einrichten?

Um eine Halteverbotszone einrichten zu lassen, müssen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde, dem Bezirks- oder Bürgeramt einen entsprechenden Antrag stellen. Über möglich Gründe informieren wir hier.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Halten in der Halteverbotszone: Was kostet das?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €eher nicht
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €eher nicht
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... mit Gefähr­dung70 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung90 €eher nicht
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €eher nicht
... mit Behin­derung30 €eher nicht
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €eher nicht
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €eher nicht
nicht platz­sparendes Halten 10 €eher nicht
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €eher nicht

Was ist eine Halteverbotszone?

Für eine Parkverbotszone bekommen Sie aus verschiedenen Gründen eine Genehmigung.
Für eine Parkverbotszone bekommen Sie aus verschiedenen Gründen eine Genehmigung.

In der StVO wird unterschieden zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot. Letzteres ist vielen besser als Parkverbot bekannt. In einem solchen Bereich ist es untersagt, sein Fahrzeug dauerhaft abzustellen. Das kurzzeitige Halten von maximal drei Minuten ist allerdings erlaubt. Wer seinen Pkw länger stehen lässt, parkt gemäß § 12 Abs. 2 StVO, was in einem eingeschränkten Halteverbot allerdings untersagt ist.

Entsprechend können Bußgelder von den Ordnungsbehörden verhängt werden. Zulässig ist allerdings das Halten zum Zweck des Ein- und Aussteigens bzw. des Be- und Entladens. In solchen Fällen kann sogar die Grenze von drei Minuten überschritten werden.

Beim absoluten Halteverbot ist es dagegen komplett untersagt, das Fahrzeug auf der Fahrbahn zum Stillstand zu bringen, wenn dies nicht eine Folge der Verkehrsgegebenheiten ist. Dort, wo ein solches Verbot gilt, würde ein Halten den Verkehrsfluss stark behindern und ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Wenn im Folgenden von einer Halteverbotszone gesprochen wird, ist grundsätzlich ein Bereich gemeint, in dem das Parken untersagt wurde. Es handelt sich also um ein eingeschränktes Halteverbot. Eine solche Zone wird in der Regel durch das Verkehrszeichen 290.1 der StVO gekennzeichnet und gilt bis zur Aufhebung durch das Zeichen 290.2 StVO.

Beide Schilder sind rechteckig, haben einen weißen Hintergrund und die Aufschrift „Zone“ in schwarz. Außerdem ist das Zeichen für ein Parkverbot (Kreis in blau mit rotem Querstreifen und Rand) abgebildet. Bei Aufhebungszeichen allerdings in grau und durchgestrichen.

Zeichen 286 StVO: Keine echte Halteverbotszone

Ein eingeschränktes Halteverbot kann allerdings auch durch das Zeichen 286 StVO mit und ohne Pfeile ausgedrückt werden. Auch wenn ein Parkverbot für einen bestimmten Bereich erklärt wird, handelt es sich dabei um keine Halteverbotszone im eigentlichen Sinne. Die Begriffe werden allerdings häufig synonym verwendet.

Der Unterschied besteht darin, dass eine Zone nur durch ein Aufhebungszeichen beendet werden kann. Sie kann also auch auf Neben- bzw. Seitenstraßen gelten. Das klassische Halteverbot kann zwar auch durch Zeichen aufgehoben werden, es endet aber auch automatisch an jeder Straßenkreuzung.

Gründe für die Errichtung einer Halteverbotszone

Eine temporäre Halteverbotszone ist beim Umzug praktisch.
Eine temporäre Halteverbotszone ist beim Umzug praktisch.

Es kann verschiedene Anlässe dafür geben, dass eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Häufig ist dies der Fall, um den Kraftfahrern die Übersicht über die geltenden Verkehrsregeln zu erleichtern. Durch den Einsatz des echten Zeichens für die Halteverbotszone genügt das Aufstellen von wenigen Schildern. Häufig werden diese durch das Zusatzzeichen 1053-30 StVO „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ erweitert.

Durch Verkehrsschilder können auch noch weitere Ausnahmen innerhalb der Zone erklärt werden. Dies ist besonders im Sinne der Parkraumbewirtschaftung hilfreich. So gilt zwar grundsätzlich ein Parkverbot innerhalb der Halteverbotszone, aber bestimmte Flächen können für Behindertenparkplätze, Bewohnerparken, Parken mit Parkscheibe oder mit Parkscheinautomat freigegeben werden.

Während es hierbei um dauerhafte Zonen geht, können Privatpersonen und Unternehmen aber auch temporäre Halteverbote aus bestimmten Gründen beantragen. Notwendig ist dies immer, wenn unter normalen Umständen ein Vorhaben nicht realisiert werden könnte, weil die Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer im Weg sind. In solchen Fällen können die Betroffenen eine mobile bzw. temporäre Halteverbotszone beantragen.

Gängige Gründe für die Beantragung einer solchen Zone sind:

  • Umzüge
  • Baustellen
  • Filmdreharbeiten
  • Veranstaltungen
  • Lieferungen

Halteverbotszone für einen Umzug bestellen

Gerade beim Umzug ist eine Halteverbotszone häufig unverzichtbar. Nicht selten kann es in Gebieten mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten zu Problemen kommen, wenn es um die Suche nach einem geeigneten Stellplatz für den Umzugswagen geht. Besonders dann, wenn schwere Möbel zu transportieren sind, sollten die Laufwege möglichst kurz sein. Durch eine mobile Halteverbotszone kann häufig vor der Haustür ein Platz für den Umzugswagen freigehalten werden. Dies erleichtert das gesamte Vorhaben.

Stuhl und Schnur: Halteverbotszone ohne Genehmigung einrichten

Besonders bei Studenten ist das improvisierte Halteverbot mittels zwei Stühlen, einer Schnur plus Zettel mit markigem Hinweis auf einen bevorstehenden Umzug verbreitet. Solch kunstvolle Gebilde sind allerdings wirkungslos. Auch das Blockieren eines Parkplatzes durch einen Freund oder eine Freundin, welche alle anderen Verkehrsteilnehmer wegscheuchen soll, gilt grundsätzlich als illegal.

Entsprechend kann niemand durch solche Versuche am Parken gehindert werden. Es kann sogar passieren, dass dadurch belästigte bzw. behinderte Anwohner Anzeige erstatten. In der Folge kann dann auch ein Bußgeld vergeben werden, weil in den Straßenverkehr ohne Genehmigung eingegriffen wurde.

Grundsätzlich ist daher davon abzuraten, eine illegale Halteverbotszone zu errichten. Besser ist es, den offiziellen Weg zu gehen.

Halteverbotszone für Baustellen

Das Einrichten einer Haltverbotszone kann wegen einer Baustelle sinnvoll sein.
Das Einrichten einer Haltverbotszone kann wegen einer Baustelle sinnvoll sein.

Stehen beispielsweise Bauarbeiten an der Fassade an oder müssen große Container bzw. schwere Arbeitsmaschinen in der Nähe einer Baustelle Platz finden, ist es ebenfalls möglich, ein Halteverbot zu beantragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bauarbeiten zügig durchgeführt werden können, ohne dass die Pkw der Anwohner die Baustelle blockieren.

Halteverbotszone für Filmdreharbeiten

Besonders Großstädte wie Berlin und Hamburg bieten häufig eine aufregende Kulisse für Kino- und Fernsehfilme. Gerade Außendreharbeiten stellen die Filmschaffenden häufig vor Herausforderungen. Schwere Kameras sowie anderes großes Filmequipment müssen zum Drehort transportiert, das Catering irgendwo aufgebaut werden und die Crew sowie die Schauspieler unkompliziert anreisen können. Nicht selten ist es sogar notwendig Straßen zu sperren, da diese das Setting einer Szene darstellen.

Auch in solchen Situationen ist es möglich, eine Halteverbotszone einzurichten. Zunächst muss aber erstmal eine Dreherlaubnis vorliegen. Zudem kann je nach Kommune auch eine Genehmigung durch die Behörde zur Verkehrslenkung notwendig sein. Vor allem dann, wenn eine Absperrung des Verkehrsraums geplant ist. Dazu findet in der Regel eine formelle Anhörung bei der Polizei statt.

Halteverbotszone für Veranstaltungen bestellen

Festumzüge, Straßenfeiern oder Sportveranstaltungen – der öffentliche Raum bildet häufig die Kulisse für Großveranstaltungen. Die Behörden müssen nach einem Antrag grundsätzlich zwischen Interessen der Verkehrsteilnehmer, der Veranstalter und der Gäste abwägen. Dabei ist zudem die Machbarkeit der erforderlichen Verkehrsmaßnahmen wie die Errichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone zu überprüfen. Ähnlich den Dreharbeiten müssen die Verantwortlichen bei den entsprechenden Stellen eine Genehmigung einholen. In der Regel sind die Polizei und das Ordnungsamt die richtigen Ansprechpartner.

Halteverbotszone für Lieferungen

Müssen z. B. Baustoffe zu einer Baustelle, sperrige Waren oder eine größere Menge Heizöl geliefert werden, kann es ebenfalls bei entsprechend knappem Parkraum notwendig sein, eine Halteverbotszone einzurichten. Wie beim Umzug muss so ein mobiles Parkverbot beantragt werden, denn grundsätzlich ist das Parken in zweiter Reihe verboten und bei längeren Be- und Entladetätigkeiten entsteht eine große Behinderung für den Verkehr.

Wo müssen Sie die Halteverbotszone beantragen?

Sie können eine Halteverbotszone-beantragen.
Sie können eine Halteverbotszone-beantragen.

Generell gilt, dass Sie, sollten Sie eine temporäre Halteverbotszone benötigen, dafür eine Genehmigung einholen müssen. Ansprechpartner dafür sind häufig die Ordnungsämter. In größeren Städten kann dies auch in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden bzw. der Behörde, welche für die Verkehrslenkung zuständig ist, fallen. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung einiger Städte mit entsprechenden Ansprechpartnern.

Halteverbotszone in Berlin

In der Hauptstadt fällt die Antragsbearbeitung um ein Halteverbot in die Zuständigkeit der Bezirke. Diese sind verantwortlich für alle Belange des ruhenden Straßenverkehrs. Wenn Sie in Berlin eine Halteverbotszone beantragen, müssen Sie aber beachten, dass Sie zwar die Genehmigung erhalten, allerdings müssen Sie sich um die entsprechenden Verkehrszeichen und den korrekten Aufbau selbst bemühen. Halteverbotsschilder können oftmals aber bei Umzugsunternehmen oder anderen Dienstleistern zu einem moderaten Preis gemietet werden. Nicht selten können Sie sogar dort die Halteverbotszonen bestellen.

Halteverbotszone in Düsseldorf

In der Stadt Düsseldorf muss der Antrag auf eine Halteverbotszone ca. 14 Tage im Voraus gestellt werden. Das Amt für Verkehrsmanagement prüft anschließend die örtlichen Gegebenheiten und erteilt ungefähr eine Woche vor dem angestrebten Termin eine Genehmigung. Für die Organisation und das korrekte Aufstellen der Schilder ist der Antragsteller verantwortlich. Rechnen Sie mit einer Gebühr um die 30 Euro.

Halteverbotszone in Frankfurt am Main

Möchten Sie in Frankfurt eine Genehmigung für Halteverbotszone beantragen, sollten Sie dies bis spätestens zwei Wochen vor z. B. dem geplanten Umzugstermin erledigen. Sie müssen allerdings nicht zwingend persönlich zum Straßenverkehrsamt. Die Stadt am Main bietet die Möglichkeit, die Angelegenheit bequem von Zuhause per Fax oder E-Mail zu regeln. Frankfurt verleiht allerdings keine Halteverbotsschilder. Diese müssen Sie sich über entsprechende Verleihunternehmen oder Speditionen besorgen. Eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro wird veranschlagt.

Halteverbotszone in Hamburg

Auch in der Elbmetropole können Sie für Ihren Umzugstag eine Halteverbotszone einrichten. In Hamburg müssen Sie dazu zwei Wochen im Voraus einen Antrag beim zuständigen Polizeikommissariat stellen. Dies kann schriftlich, per Fax oder persönlich erfolgen. Die Gebühren liegen zwischen 20 und 125 Euro.

Halteverbotszone in Hannover

Wie können Sie eine Halteverbotszone in Berlin einrichten lassen?
Wie können Sie eine Halteverbotszone in Berlin einrichten lassen?

Zur Errichtung einer Halteverbotszone in Hannover müssen Sie einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen.

Möglich ist dies aber auch bei den Bürgerämtern. Zudem können bei der Landeshauptstadt die notwendigen Schilder gemietet werden. Der Aufbau erfolgt allerdings in Eigenregie.

Halteverbotszone in Kiel

In Kiel ist die Verkehrsabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes für die Genehmigung einer Halteverbotszone zuständig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird keine Gebühr für diesen Service erhoben. Somit fallen lediglich Kosten für die Miete der Halteverbotsschilder bei entsprechenden Firmen an.

Halteverbotszone in Köln

In der Rheinmetropole Köln kann das Amt für Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten eine Genehmigung für die Errichtung einer Halteverbotszone erteilen. Dazu muss mindestens 14 Tage vor einem Umzugstermin ein Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Schilder für die Verkehrsabsicherung müssen über eine Fachfirma besorgt werden. Bei einem Umzugstag liegen die Gebühren bei 36 Euro. Jeder weitere Tag schlägt mit 18 Euro zu Buche. Der Einsatz eines Außenaufzuges kostet 14 Euro an Gebühren. Ein Termin zur notwendigen Ortsbesichtigung kostet 48 Euro plus 6 Euro Fahrtkostenpauschale.

Halteverbotszone in Leipzig

Die Antragsstellung für eine Halteverbotszone in Leipzig erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde in der Abteilung Verkehrsmanagement. Um pünktlich die Zone einrichten zu können, benötigen Sie eine Vorlaufzeit von 14 Tagen. Die Schilder für das Parkverbot müssen vier Tage vor dem geplanten Termin aufgestellt werden.

Halteverbotszone in München

Die Stadt München bietet zur Errichtung einer Halteverbotszone ein Online-Tool auf ihrer Homepage an. Sie können es also im Internet bestellen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung direkt im Servicebüro. Für den Auf- und Abbau der Schilder sind die Antragsteller selbst verantwortlich.

Halteverbotszone durch Umzugsfirma oder anderen Dienstleister beantragen

Der Gang zu den einzelnen Behörden kann durchaus anstrengend sein. Mittlerweile tummeln sich im Internet verschiedene Firmen, bei denen Sie gegen eine Gebühr Halteverbote bestellen können. Die Unternehmen übernehmen sämtliche behördlichen Gänge und stellen die entsprechenden Schilder den Vorgaben folgend auf. Dadurch ist gewährleistet, dass zum Umzugstag das Parkverbot rechtswirksam ist.

Nutzen Sie eine Umzugsfirma? Fragen Sie bei dieser doch an, ob sie auch die Einrichtung einer Halteverbotszone als Service anbietet.

Genehmigung erteilt: Wie sind Schilder für die Halteverbotszone aufzustellen?

Grundsätzlich gilt, dass ohne Genehmigung keine Halteverbotsschilder aufgestellt werden dürfen. Wurde der Antrag von den Behörden bestätigt, müssen Sie vier Tage vor dem Umzugstermin die Schilder aufstellen. Das Halteverbot ist nämlich erst rechtskräftig, wenn es drei volle Tage im Voraus angekündigt wurde. Der Tag des Aufstellens zählt allerdings nicht in diese Frist.

Dadurch wird den parkenden Anwohnern eine ausreichende Zeit gegeben, den Platz zu räumen. Die Schilder müssen genau so aufgestellt werden, wie dies in der Genehmigung beschrieben wird. Die Behörde kann unter Umständen Einschränkungen machen, wenn beispielsweise Behindertenparkplätze von einer mobilen Halteverbotszone betroffen wären. Nach dem Umzug müssen die Schilder zeitnah entfernt werden.

Bedenken Sie, dass Sie möglicherweise zwei Halteverbotszonen bei einem Umzug benötigen. Eine vor der alten und eine vor der neuen Wohnung.

Anwohner parken trotzdem in der Parkverbotszone: Was ist zu tun?

Die Nachbarn parken in der Parkverbotszone? Rufen Sie das Ordnungsamt!
Die Nachbarn parken in der Parkverbotszone? Rufen Sie das Ordnungsamt!

Sollte sich trotz des ausgeschilderten Halteverbots ein Kraftfahrer dazu hinreißen lassen, in der temporären Halteverbotszone zu parken, können Sie in der Regel bei den Ordnungsbehörden anrufen.

Diese kümmern sich um den Fall und können das Fahrzeug ggf. abschleppen lassen. Die Kosten muss dann der Falschparker tragen.

Sie selbst sollten allerdings kein Abschleppunternehmen beauftragen. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann die Kosten für diese Dienstleistung übernehmen. Notieren Sie außerdem die Kennzeichen der Fahrzeuge, welche bereits beim Aufstellen der Schilder im entsprechenden Bereich gestanden haben.

Ausnahmegenehmigung für eine Halteverbotszone

Manchmal kann es notwendig sein, dass der Umzugswagen selbst im Halteverbot steht. In einem solchen Fall können Sie bei den Behörden einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Dann können Sie, ohne einen Strafzettel befürchten zu müssen, auch im Parkverbot stehen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

34 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Gottschalk
    Am 19. November 2024 um 0:34

    bei uns ist absolutes Halte-parkverbot. Es gibt nur eine Restbreite von 3,05 wenn ein Auto dort steht.Das Ordnungsamt meint ,wir sollen Strafanzeigen schreiben.Wir haben bereits über 100Strafanzeigen geschrieben.Die Leuten beleidigen und bedrohen uns . War beim Ordnungsamt ,diese gaben zu Antwort das sie nicht in jeder Straase ein Verbotsschild anbringen können.Aber ein Nachbar hat eine durchgezogene Linie bekommen,und wird gefragt bis wo er diese gerne hätte. Diese ganze Situation verstehe ich nicht.

    Mit freundlichen Grüssen
    Frau Gottschalk

  2. Ann-Kathrin G
    Am 31. März 2022 um 10:07

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Heute morgen wurde ich über eine Nachbarin informiert, dass ich im Halteverbot stehe. Das Ordnungsamt hat bereits einen Abschleppdienst organisiert. Am 28. März um 17uhr parkte ich das Auto in diesem Bereich. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch kein Halteverbot. Das Halteverbot ist lediglich für heute den 31. März gültig. Ich habe nun nachgelesen dass ein Halteverbot 3 volle Tage angekündigt werden muss. Dies war nicht gegeben und somit ist es doch rechtswidrig wenn ich eine Leerfahrt des Abschleppdienstes bezahlen muss, oder?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2022 um 10:13

      Hallo Ann-Kathrin G.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an das Ordnungsamt oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. KaSi
    Am 13. Dezember 2021 um 19:38

    Hallo,
    Bei mir vorm Haus wurden Parkverbotsschilder aufgestellt mit dem Datum 7.12 der nicht wahrgenommen wurde, jetzt stehen da Parkverbotsschilder mit dem Datum 14.12 die ein Tag vorher, also den 13.12 aufgestellt wurden. Ist das erlaubt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2022 um 10:42

      Hallo KaSi,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jörg
    Am 24. August 2021 um 10:24

    Hallo,

    in unserer Straße, die normalerweise beidseitig beparkbar ist, wurde auf einer Seite eine Baustelle eingerichtet. Dieser Bereich ist nicht mehr zu beparken. Auf der anderen Seite wurde eine Halteverbotszone eingerichtet mit Zusatzbeschriftung die wie folgt lautet

    01.08.2021 7:00 Uhr
    bis
    30.04.2022 18:00 Uhr

    Ich lese das Schild so, dass das Halten in dieser Zone in dem angegebenen Zeitraum nicht gestattet ist. Außnahme ist von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens. Ist das so korrekt? Eine Zeitangabe bei so einem Datumszeitraum würde ansonsten ja wenig Sinn machen. Außerdem ist das Wort “bis” zentriert und soll wohl für die Datums, als auch für die Zeitangabe gelten.

    Über eine kurze Info würde ich mich freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. September 2021 um 12:04

      Hallo Jörg,

      da wir die Situation so nicht beurteilen können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Olivia
    Am 8. April 2021 um 15:06

    Temporär Halteverbotsschild in NRW in einer Bausstelle müssen keine Frist bei sich angehängt haben? Mein Nachbarn macht an der Straße was er will. Wie kann man sowas prüfen ob es wirklich genehmigt ist? Danke!

  6. Anke
    Am 27. Oktober 2020 um 15:33

    Hallo,

    meine Tochter hat das Auto ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt und war dann ca 1 Woche beruflich außerorts unterwegs.
    In dieser Zeit wurde ein Halteverbot/ Baustelle eingerichtet. Das Auto wurde innerhalb dieser Woche abgeschleppt.
    Wie viele Tage im Voraus muss ein Parkverbot eingerichtet werden und in welchem Abstand muss der Standort des Autos überprüft werden..

  7. Theo
    Am 17. September 2020 um 19:20

    Bei uns in der Straße wird die Glasfaser ausgebaut, aufgrund dessen wurde ein temporäres Halteverbot eingerichtet die Schilder standen ab dem 17.09.20 zwischen 18 und 19 Uhr in unserer Straße. Auf den Schild steht jedoch: Parkverbot Mo-Sa. 6 bis 18.30 ab dem 17.09.20 und an unserem KFZ war ein Flyer mit der Aufschrift: “Wir bauen ihr Glasfasernetz […] möchten wir sie bitten ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Bereich ihrer Straße zu parken: Fr. 18.09.20” ist so etwas Rechts-konform? Ich persönlich finde es sehr respektlos Donnerstags Abend zwischen 18 und 19 Uhr die Schilder aufzustellen und zu erwarten das die Autos am nächsten Morgen entfernt wurden und, soweit es mir bekannt ist, handelt es sich hier nicht um ein Rechts-kräftiges Parkverbot.

  8. Heinz
    Am 8. Juli 2020 um 11:34

    Folgende Situation hat sich bei uns in der Strasses ergeben:
    Von rechts kommend ist ein Parken und vorläufiges Halteverbotsschild aufgestellt. Nach ca. 100m, vor einer Einfahrt, kommt das Parken-Schild für die Begrenzung der Parkfläche (P->). Nach der Einfahrt geht es mit der Parkfläche weiter (siehe Skizze).
    P-> (ca. 100m) (ca.100m) <-P<-X

    Meine Frage ist, ob nicht auch an den Parken-Schildern um die Einfahrt ein vorläufiges Halteverbotsschild angebracht werden müsste?

  9. Daniel
    Am 13. Mai 2020 um 16:25

    Hallo,
    was passiert wenn ich eine Halteverbotszone für einen Tag errichte, aber ohne Genehmigung?

  10. Philipp
    Am 6. November 2019 um 10:12

    Hallo,

    müssen die Halteverbotschilder in einer gewissen Art und Weise aufgestellt werden?
    Gilt es einen bestimmten Winkel oder ähnliches zu beachten? Oder muss ein gewisser Abstand zur Straße ei gehalten werden?

    Freundliche Grüße
    Philipp

  11. Frank
    Am 19. August 2019 um 9:35

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    Aufgrund einer Bausanierung einer Strasse ist eine andere Strasse als Umleitung für den Strassenverkehr benannt worden.
    Auf einem Abschnitt dieser Strasse immer Anwohner und blockieren somit die rechte Fahrspur für den Strassenverkehr.
    Da es auf der Gegenspur wegen der Umleitung ebenfalls zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt, ist ein Passieren
    dieser Engstelle erheblich eingeschränkt. Insbesondere für LKW s ist es fast unmöglich.
    Ich habe diese Sachlage der Strassenverkehrsbehörde mitgeteilt und fragte sie, warum sie keine Park/Halteverbote für die
    Zeit der Umleitung ausspricht. Die Behörde antwortete mir : Das Anordnen von Halteverboten stellt einen Eingriff in die Grundrechte des Bürgers dar und bedarf einer entsprechenden Abwägung der Interessen (Verhältnismäßigkeit) neben allen anderen rechtliche Voraussetzungen hierfür.”
    Trifft diese Aussage auch auf eine öffentliche Strasse, also keine Nebenstrasse zu ?
    Müssen nicht auch gewisse Strassenbreiten für den Verkehr zugänglich gemacht werden?

    MfG

  12. Dieter M.
    Am 4. Juli 2019 um 15:04

    Hallo, guten Tag,
    ich bin heute nach links abgebogen und in eine Sackgasse gefahren, um in einem Restaurant bestelltes Essen abzuholen. Gegenüber dem Restaurant habe ich wie viele andere Fahrzeuge auch geparkt. Es gab keine Behinderung, keine Kennzeichnung, also alles in Ordnung. Nach einigen Minuten musste ich sehen wie an allen Fahrzeugen vom Ordnungsamt Strafzettel verteilt wurden. Ich bin sofort raus und habe gefragt, was wir (Parker) hier verkehrt gemacht haben. Ich wurde auf eine Halteverbotszone aufmerksam gemacht. Später habe ich mir diese Ecke angesehen und konnte nachvollziehen was mir passiert war. Das Schild steht ca. 15m hinter der Straßeneinfahrt auf der linken Seite, rechts auf meiner Fahrseite steht kein entsprechendes Schild. Da während meines Vorgang des Einbiegens in diese Straße auf der Gegenfahrbahn ein Lieferfahrzeug stand, das nach rechts abbiegen wollte, konnte ich das Schild nicht sehen, da es durch eben dieses Fahrzeug verdeckt war. Ich fühle mich äußerst ungerecht mit 15€ bestraft. Nach meiner Ansicht hätte auch in meiner Fahrtrichtung ein entsprechendes Schild stehen müssen. Ist das Schild hier nicht völlig verkehrt aufgestellt???
    MfG

  13. Daniela
    Am 4. Juli 2019 um 9:33

    Hallo, auch ich habe da mal eine Frage ! Wir haben hier vor der Türe einen neuen Schilderwall, keiner weiß anscheinend was das soll und da ich keine Schilder der gleichen Art in dem Zusammenhang finde frage ich hier mal nach … wir haben einen parkstreifen vor der Türe der durch einen erhöhten Bordstein zusätzlich erkennbar ist ! Nun zu dem Schild !
    Oben ein parken Schild mit dem Pfeil nach links , darunter ein Parkverbot Schild mit dem Pfeil nach rechts , darunter dann ein Schild mit dem Vermerk eine dicke Linie und daneben eine dünne Linie auf der ein Auto durch gestrichen ist !? Ich dachte bisher das es heißt parken in zweiter Reihe bzw auf dem Bürgersteig verboten !? Aber leider hatte ich gestern ein knöllchen an meinem Auto !? Heute stellte ich fest das jeden Tag die Autos dort parken da wohl keiner genau weiß was diese Schilder an dieser Stelle bedeuten da es keinen bedeutenden Grund gibt, dort mitten zwischen einem Parkstreifen , für ca 3 Autos das parken zu verbieten ….

  14. Lydi
    Am 24. Mai 2019 um 11:08

    Hallo,

    ich hab da mal eine Frage. Vielleicht steht das auch schon oben und ich habe es einfach überlesen.
    unser Haus samt Einfahrt steht direkt an der Straße (kleine Seitenstraße) ohne Bürgersteig.
    Der Bürgersteig ist auf der Anderen Seite. Dort parken auch immer Autos. Dann passt nur noch ein Auto vorbei.
    Jetzt liegt unsere Einfahrt aber so, dass wenn gegenüber ein parkendes Auto steht, wir sehr schwer (Teilweise gar nicht) auf unseren Hof kommen. Meist fehlt nur ein Meter. Unsere Nachbarn kennen auch unser Problem und parken immer weit genug weg. Nur bei Besuchern wird es schwierig.
    Gibt es die Möglichkeit bei der Gemeinde ein dauerhaftes Parkverbot zu beantragen? Es geht wirklich nur um wenige Meter.

    Viele Grüße

  15. MoF
    Am 22. Januar 2019 um 23:29

    Wie verhält sich das mit einer HVZ private, in Eigentum stehende Parkplätze betreffend? Dürfen diese auch einfach so für Umzüge abgesperrt werden? Über die Köpfe der Eigentümer? Es ist Privatbesitz! Zumal die Privatplätze alle Verbotsschilder bzgl. Fremdparkens haben. Danke!

  16. Dimitrij
    Am 13. Januar 2019 um 8:21

    Guten tag

    Bei uns in der Straße (eine Sackgasse ) wurde seit einer Woche ein Halteverbot erlassen aber nur für das ende , dort sind auf der rechten Seite 6 Parkplätze die absolut falsch geplant sind .
    Seit Jahren ging alles gut und weil sich ein Mieter beschwert hat das er mit seinem 6 m Audi nicht raus kommt , haben wir dieses Parkverbot bekommen.
    Wir sind in dieser Straße 138 Familien.
    Und Parkplätze sind es einfach zu wenige, und das ist schon immer so gewesen.
    Es fallen durch dieses Parkverbot bis zu 6 Parkplätze weg.
    Was kann man machen ist dieses Parkverbot überhaupt rechtens ?

    Mit freundlichen Grüßen

  17. Jan
    Am 27. Oktober 2018 um 0:13

    ein Umzugs Halteverbot wurde incl. eines Behindertenstellplatz aufgestellt. Ist dies rechtens, das KfZ des Behinderten abschleppen zu lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:35

      Hallo Jan,

      Behindertenparkplätze können innerhalb der Halteverbotszone freigegeben werden, wenn Bedarf besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jan
    Am 17. September 2018 um 10:57

    Guten Tag,
    unser Auto stand heute Morgen in einer mit Schildern ausgwiesenen Parkverbotsfläche (Ab 17.9. vorrübergehend).
    Es klingelte an der Tür (9.45 Uhr) und das Ordnungsamt meldete sich und bat das Auto zu entfernen. Das Ordnungsamt wurde von einem Unternehmen gerufen, da der Stellplatz belegt war. Das Auto wurde sorfort durch meine Frau entfernt.
    Haben wir trotzdessen mit einem Bußgeld zu rechnen? Ist mit weiteren Folgen bezüglich des Unternehmens zu rechnen?

    Freundliche Grüße!

  19. Thorsten S.
    Am 3. September 2018 um 18:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bewohne eine einspurige,in beide Richtungen befahrbare Straße. Hier wurden nun Schilder für eine Halteverbotszone eingerichtet. Allerdings stehen diese Schilder nur auf einer Seite der Straße. Die Schilder sind zwar pro Mast beidseitig (Anfang und Aufhebung der Zone) angebracht, aber müssen dann nicht auf der anderen Fahrbahnseite ebenfalls Schilder mit Beginn und Ende aufgestellt werden, so wie bei dem normalen Halteverbotszeichen?

    Vielen Dank im Vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 11:22

      Hallo Thorsten S.,

      sofern das Halteverbot für beide Straßenseiten gilt, sollte dies auch im Regelfall separat ausgewiesen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ulrich N.
    Am 2. August 2018 um 19:47

    Vor meiner Haustür steht seit 9 Monaten ein mobiles Haltverbotsschild. Muss ich das so akzeptieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 10:13

      Hallo Ulrich,

      zunächst können Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen, warum das Halteverbot so lange besteht. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Christine
    Am 26. April 2018 um 11:40

    Hallo
    Meine Nachbarin auf der gegenüberliegende Seite hat vor unserem Haus bereits Halteverbot Schilder aufgestellt wo drauf steht 30.4 – 1.05

    Nun die Frage ist sowas rechtens sie sperrt 2 Tage ab. Im Amt heisst es wegen maibräuchen.
    Er ist aber kein maikönig siehe Heftchen der Gesellschaft

    Dann kam von Amt ja um den Baum aufzustellen aber müsste sowas dann nicht zeitlich begrenzt werden auf den schildern? Man brsucht doch keine 2 Tage um einen Baum zu stellen.

    In diesem Haus wohnen ich und meine Familie alle berufstätig wir haben 6 Autos und wo sollen wir parken? Zumal maifest wie es schon heisst da kommen viele fremd Anwohner noch parken was können wir tun

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:34

      Hallo Christine,

      leider können wir keine rechtliche Beratung geben. Sie können sich überlegen, ob Sie hinsichtlich Ihres Anliegens die Beratung eines Anwalts ein Betracht ziehen wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Horst
    Am 24. März 2018 um 8:24

    Guten Tag

    Ich gehe davon aus, dass auf einem temporären Halteverbotschild ein Zeitraum angegeben sein muss.
    Man sieht immer wieder schilder mit der Aufschrift “Ab 9.3.18” ist es richtig, dass in diesem Fall die Schilder ungültig sind, weil nicht erkennbar ist, wie lange das Verbot gilt? Leider findet man darüber wenig Info. Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:40

      Hallo Horst,

      gemäß eines Urteils des VGH Mannheim (Az.: 1 S 822/05) ist mobiles Halteverbotsschild auch dann gültig, wenn kein Endzeitpunkt angegeben wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Melanie
    Am 4. Dezember 2017 um 11:38

    Hallo,

    mein Ex-Nachbar (Ex-Mieter eines Mehrfamilienhauses, der zum 30.11.2017 das Mietverhältnis beendet hat – neue Mieter sind auch schon eingezogen und wohnen dort) hat einen Behindertenparkplatz direkt vor unserer Haustüre.

    Da der neue Mieter aber schon eingezogen ist und seinen Umzug auch vollendet hat, stand ich heute morgen auf dem Behindertenparkplatz um meinen 4-Satz Reifen in den Keller zu bringen.
    Da ich mit meinen 55 kg, 1,60 m Körperstatur keinen Parkplatz in der Nähe hatte und der Vermieter auch gesagt hat, dass der Ex-Mieter nicht mehr in unserem Haus wohnt, könne ich da halten.

    Der Ex-Mieter kam allerdings heute morgen an und hat mich bedroht und meinte, er hätte einen Abschleppdienst gerufen und er würde immer noch in der Wohnung wohnen (ich kann das aber nachweislich belegen, dass es nicht so ist).

    Hat der Ex-Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.11.2017 den Behindertenparkplatz nicht zu entfernen und sich fristgemäß an seiner neuen Anschrift umzumelden?

    Zumal er da mit 7 verschiedenen Autos von Bekannten und einer Harley Davidson stand… Da frage ich mich, wo das behindertengerecht ist :-D

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:05

      Hallo Melanie,

      anscheinend scheint es sich um einen Parkplatz auf Privatgrund zu handeln. In diesem Fall müsste vertraglich geklärt sein, wie lange der (Ex-)Mieter diesen noch benutzen darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Lena
    Am 4. September 2017 um 11:35

    Hallo. Eine Frage: ich parke mein Auto um 23 Uhr am Sonntag, 1.Februar vor dem Schild “mo-fr 9-18” 1 stunde mit parkscheibe und stelle die auf 9.
    Am 2.Februar habe ich einen Strafzettel. “Umzugsfahrzeug konnte nicht anfahren”. Einige Meter links und rechts vom “stationären” Schild (das ich gesehen habe) waren vorläufige Schilder aufgestellt ( die waren hinter den großen Autos nicht zu sehen).
    Auf dem “stationären” Schild war keine Info oder Kennzeichnung, dass es andere Schilder zu beachten sind. Da ich in der benachbarten Straße wohne und diese Plätze im Not benutze, kenne ich auch, dass ich ab 9 uhr nur eine stunde mit der parkscheibe stehen darf.
    Die Frage ist: müssten diese Schilder gekennzeichnet werden, um zu signalisieren, dass sie eigentlich nicht gelten?
    Steht es irgendwo schriftlich?
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:15

      Hallo Lena,

      Schilder derart zu kennzeichnen, wenn es sich um eine zeitlich kurze Aufhebung handelt – wie es bei Umzügen der Fall ist – ist weder vorgeschrieben noch üblich. Allerdings müssen die vorübergehenden Schilder drei volle Tage im Voraus angekündigt wurden sein. Wurde dies eingehalten, ist die Beschilderung rechtens, auch ohne dass die “alten” Schilder in irgendeiner Form gekennzeichnet sein müssen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar