Strafzettel fürs Falschparken: Folgen, Kosten & Verjährung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Strafzettel droht bei Parken ohne gültigen Parkschein.
Ein Strafzettel droht bei Parken ohne gültigen Parkschein.

Strafzettel: Was Sie über das Knöllchen wissen sollten

Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht von Ordnungsamt, oder der Polizei ein Strafzettel. Die Höhe der Gebühren für ein Verwarn- oder Bußgeld nach einem Knöllchen können dabei stark variieren. Wer mit seinem Fahrzeug geltendes Verkehrsrecht, sowie die StVO missachtet, muss mit teils hohen Strafen rechnen.

In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Strafzettel nicht zu bezahlen und Einspruch einzulegen. Geht der Strafzettel verloren, muss meist auf den Bußgeldbescheid gewartet werden, der nach der Zahlungsfrist von einer Woche per Post zugestellt wird. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, sobald es länger als drei Minuten steht. Unwichtig ist dabei, ob der Fahrer sich noch darin befindet oder nicht.

Die anfallenden Verwarngelder für ein falsch geparktes Auto können sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für ein Knöllchen bei abgelaufener Parkuhr belaufen sich, je nach Dauer, auf 20 bis 40 Euro. Bekommt ein Autofahrer einen Strafzettel im absoluten Halteverbot, kostet dieser mindestens 25 Euro. Platziert ein Fahrer sein Auto ohne gültige Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz und bekommt einen Strafzettel, werden 55 Euro fällig.

FAQ: Strafzettel für Parkverstöße

Wie teuer kommt mich ein Strafzettel wegen Falschparkens zu stehen?

Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Verwarnungs- bzw. Bußgeld für einzelne Parkverstöße in Deutschland ausfallen kann.

Ich habe den Strafzettel verloren, was nun?

In diesem Fall wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.

Wie bezahle ich den Strafzettel?

Die Zahlungsinformationen können Sie dem Strafzettel entnehmen, den Sie wegen Falschparkens erhalten haben. In aller Regel erfolgt die Zahlung per Überweisung.

Strafen für Falschparken: Aktuelle Bußgelder für Parkverstöße

Die nachfolgende Bußgeldtabelle gibt einen Einblick, wie teuer ein Strafzettel fürs Falschparken werden kann.

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
... über 3 Stunden20 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €eher nicht
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €eher nicht
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... über 1 Stunde25 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €eher nicht
... mit Behin­derung40 €eher nicht
... über 1 Stunde 40 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... über 1 Stunde 55 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €eher nicht
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1Hier prüfen **
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 1 Stunde 70 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €eher nicht
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €eher nicht
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1Hier prüfen **
in zweiter Reihe geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung90 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung110 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1Hier prüfen **
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €eher nicht
... bis zu 1 Stun­de25 €eher nicht
... bis zu 2 Stun­den30 €eher nicht
... bis zu 3 Stun­den35 €eher nicht
... über 3 Stun­den40 €eher nicht
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... über 3 Stunden70 €eher nicht
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung85 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung105 €1Hier prüfen **
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 3 Stun­den70 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht

Bußgeldrechner zum Halten & Parken

Strafzettel verloren oder nicht bezahlt

Strafzettel drohen auch, wer unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz parkt
Strafzettel drohen auch, wer unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz parkt

Was passiert, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt?

In diesem Fall wird zunächst eine erneute Zahlungsaufforderung in Form eines Bußgeldbescheids per Post zugestellt. Hier bietet sich auch die Möglichkeit sich zu dem Vorgang zu äußern und darzulegen, warum man den Strafzettel nicht zahlen wird. Dieser Einspruch wird anschließend geprüft und es entfallen gegebenenfalls die Forderungen. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu weiteren Kosten durch eine Gerichtsverhandlung kommen.

Ist der Strafzettel verloren gegangen, ist es meist das Einfachste, auf den folgenden Bußgeldbescheid zu warten. Dieser wird per Post zugestellt, nachdem die Frist zum Bezahlen des Strafzettels verstrichen ist. Dieser erste Bußgeldbescheid bringt in der Regel eine Gebühr von 28,50 mit sich und stellt eine erneute Forderung auf Bezahlung der Strafe dar.

Im weiteren Verlauf können zudem zusätzliche Kosten durch Mahnungen anfallen, wenn die Kosten weiterhin nicht beglichen werden.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Haben Sie einen Strafzettel für falsches Parken erhalten, ist es möglich, schriftlich Einspruch einzulegen und seine Sichtweise des Vorgangs darzulegen. Hierfür ist es wichtig den Strafzettel vorerst nicht zu bezahlen, da dieser sonst nicht mehr anfechtbar ist.

Tipp: Ist die Rechtmäßigkeit des Knöllchens anzuzweifeln, können Fotos als zusätzliches Beweismittel beim Einspruch gegen ein mögliches Bußgeld von Vorteil sein.

Es sollte dabei jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass bei einer negativen Entscheidung gegen den Einspruch weitere Kosten anfallen. Daher ist es ratsam zu prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht.

Verjährung des Strafzettels

Da es sich beim Falschparken um eine Ordnungswidrigkeit handelt, erfolgt die Verjährung des Strafzettels in Deutschland in der Regel nach drei Monaten. Sollte der Zahlungsbescheid erst nach dieser Frist eintreffen, kann die zuständige Behörde eine Zahlung nicht mehr aktiv einfordern.

Strafzettel bezahlen

Ein Strafzettel kann per Überweisung mit Hilfe der darauf angegebenen Bankverbindung beglichen werden. Durch Angabe des Verwendungszwecks kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden und die Strafe ist somit bezahlt.

Ob eine Barzahlung möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden, da es hierbei keine einheitlichen Richtlinien gibt.

Strafzettel auf einem Privatparkplatz erhalten: Wie verhalte ich mich richtig?

Auch bei falschem Parken auf einem Privatparkplatz droht dem Fahrer ein Knöllchen. Viele Supermärkte haben beispielsweise eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung ihres Parkplatzes eingeführt, die meist zwischen ein und zwei Stunden beträgt und sich auf die Zeit des Einkaufes beschränken soll. Hierbei muss der Fahrer mittels einer Parkscheibe nachweisen, dass er diese vorgegebene Zeit nicht überschritten hat.

Ohne Parkscheibe droht ein Strafzettel.
Ohne Parkscheibe droht ein Strafzettel.

Viele Supermärkte haben mittlerweile private Unternehmen beauftragt, die Einhaltung dieser Parkzeit zu kontrollieren. Diese stellen nun für unzulässiges Parken auf einem Privatparkplatz ebenfalls Strafzettel aus, um Dauerparken zu verhindern. Diese Vorgehensweise steht dem Eigentümer zu, sodass auch hier ausgestellte Knöllchen rechtmäßig und zu begleichen sind.

Sollten Sie vergessen haben, die Parkscheibe entsprechend in der Windschutzscheibe zu platzieren und ein Ticket erhalten haben, ist es bei vielen Supermärkten jedoch möglich, dies kulant zu regeln. Mit Vorlage eines Kassenbons, der dem vorgegebenen Zeitraum entspricht, können Sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einer Zahlung entgehen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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55 Kommentare

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  1. Julian
    Am 29. Oktober 2024 um 19:12

    Ich habe in einer Parkraumbewirtschaftszone die Parkzeit überschritten. Bzw mehrere Tage dort gestanden. Ich hab dafür zwei Strafzettel an zwei unterschiedlichen Tagen erhalten. Ist dies rechtens? Oder muss ich nur einen bezahlen? Auf welchen Paragrafen kann ich mich stützen?

  2. B.Breddermann
    Am 15. Juli 2024 um 23:23

    Hallo. Hab ein Parkticket von der Uni für das parken auf dem Gelände. Habe heute ein Ticket bekommen über 20 € weil ich das Parkticket nicht hinter der Windschutzscheibe platziert hatte. So wie es aussieht, ist es nicht vom Ordnungsamt ausgestellt worden. Was kann ich tun? Danke

  3. Birus
    Am 2. Mai 2024 um 13:45

    Habe von Mobility Hub eine Vertragsstrafe von € 40,- erhalten.
    Ich konnte eine Überweisung nachweisen.
    Daraufhin hat man mir mitgeteilt, aufgrund einer falschen Kennzeichen Eingabe sei diese Misverständnis entstanden und ich soll €15,- für entstandenen bürokratischen Aufwand zahlen.
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Danke für Ihre Meinung
    H Birus

  4. Julie
    Am 14. April 2024 um 22:58

    Hallo, ist es erlaubt für falsches Parken jeden Tag ein Strafzettel zu bekommen (4 Tage stand der Wagen dort, da ich nicht wusste, bzw meines Erachtens nach nicht erkennen konnte, dass man dort nicht parken darf)?

  5. Marcel
    Am 28. März 2024 um 9:21

    Wieso können Fremdfirmen auf privaten Parkplätzen die Strafe für das Parken ohne Parkscheibe und/oder Überschreitung der Parkdauer selbst festlegen? Das ist doch willkür. Warum gibt es hier keine einheitlichen Regeln?

  6. Frohnert
    Am 4. März 2024 um 12:23

    Hallo Zusammen,
    ich habe einen Bußgeldbescheid schriftlich nach Hause erhalten. Zwei Beamte haben um 0:40 Uhr mein Pkw aufgenommen der angeblich auf dem Fußweg geparkt wurde. In dem Bußgeldbescheid wurde nur die Straße ohne eine Hausnummer bzw. Ortsangabe genannt. Es wurde auch kein Knöllchen oder dergleichen am Pkw angebracht. Wie soll ich dazu Stellung nehmen, da ich mir keiner Schuld bewusst bin, geschweige eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu kassieren.

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    Gruß Uwe

  7. Jonas M
    Am 20. Oktober 2023 um 18:12

    Ich habe per Post einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro erhalten, habe den dazugehörigen Strafzettel aber nie am Auto vorfinden können. Ich weiß, dass ein Strafzettel in der Zone aber normalerweise 25 Euro kostet. Ist das rechtens? Was kann ich tun?

  8. Koten
    Am 10. September 2023 um 14:42

    was kostet das Parken von einem
    Anhänger wenn auf einem blauen Schild mit abgebildeten PKW und Zusatzschild nur für PKW

    • Johann
      Am 6. Oktober 2023 um 15:30

      Wenn man vor den Schranken eines Flughafens auf der rechten Spur steht, was ja quasi sofort nach der Autobahn Abfahrt kommt, zu was zählt das dann ? Damals wurde das mit 35€ verwarngeld geahndet, heute wahrscheinlich mit 55€. Aber ist das nicht eine kraftfahrtstrasse und zählt als parken ? Wären ja dann 75€ & 1 Punkt ? Und wie will man nachweisen dass es nicht halten war ? Mir wird parken auf kraftfahrtstrassen vorgeworfen und ich soll Post bekommen. (Köln-Bonn Flughafen)
      Aber welcher Tatbestand ist denn jetzt erfüllt ?

  9. Beate A
    Am 19. August 2023 um 9:35

    Hallo !Habe beim Einkauf auf ein Privatparkplatz vergessen die Parkscheibe in die Scheibe zu legen und habe am ein Knöllchen Park Control erhalten, habe hin geschrieben da ich höhstens 15 Minuten Einkaufen war mit Kassenbon und keine Antwort bis heute noch nicht erhalten, habe ihn am 23´5 bekommen und bezahlt am 5.6 , jetzt wollen sie aber noch Halteranfragekosten haben und es ist jetzt schon ans Inskasso gegangen. Wie kann ich mich jetzt Verhalten. Ich finde es einfach eine freche Abzocke

  10. Karsten
    Am 20. Juni 2023 um 13:16

    Ich habe heute eine Verwarnung von 20 Eu für überschreiten der Parkzeit bekommen. Mein Parkschein ging bis 12:23h und der Strafzettel wurde 12:23h ausgestellt! Ist das rechtens?

  11. Antje P
    Am 26. Mai 2023 um 20:15

    Ich finde es “tricky”, wie ein Ordnungsamt in Berlin Knöllchen verteilt und somit der Stadtkasse Einnahmen sichern will…Ausgangssituation: Ich biege in eine Straße rechts ein, parke das Auto (voller Freude wegen einer freien Lücke) am rechten Straßenrand und habe nach 30 Min. ein Knöllchen in Höhe von 20 Euro an der Windschutzscheibe wegen fehlendem Parkscheins. Ich bin dann die gesamte rechte Straßenseite (von der Abbiegesituation angefangen) abgelaufen und habe weder einen Hinweis auf eine Parkgebührenpflicht, noch einen Parkscheinautomat gefunden! Beim Ablaufen auf der gegenüberliegenden Straßenseite habe ich äußerst versetzt einen kl. Parkscheinautomat entdeckt. Ich werde aus grundsätzlichen Erwägungen Einspruch erheben, da es m.E. nicht Pflicht eines Autofahrers sein kann, “Straßenzüge” ablaufen zu müssen, um eventuelle (!) Hinweise auf eine Gebührenpflicht zu “entdecken”!

  12. Henry
    Am 1. März 2023 um 14:11

    Habe vorgestern, für 15 Minuten bei “fairparken” geparkt:
    Ich war fälschlicher weise im Glauben, da ich einen gelben Parkauweis der Stadt Warnemünde habe, ein attest, das ich nicht weiter als 100 Meter gehen kann, ich 80 % Scherbehintert bin / Ausweis, ich eine Parkscheibe mit der Uhrzeit in Scheibe gelegt hatte, ich behintert bin Prostata Krebs Bestrahlung, ich nachweislich Atembescherde durch Lungenfibrose habe, den Einkaufsbon von Rewe, all diese Dokumente hatte ich dem Angestellten von “fairparken” angegeben
    und gezeigt, der meinte nur ich müsste mich direkt an “fairparken” wenden.
    Was würden Sie mir raten

  13. Natalia
    Am 14. Dezember 2022 um 21:38

    Guten Tag! Bitte sei nett. Heute haben Tattoos die Operation an den Augen ruiniert. Wenn Sie zu Hause angekommen sind, dann parken Sie auf den Behindertenplätzen, aber ich selbst bin ein Behinderter der 3. Gruppe. Dokumente von mir. Medizinische Dokumentation über die Operation tezh. Ale, es gab kein Zeichen -ungültig auf dem Auto. Sie schrieben ein Bußgeld von 55 Euro. Є eine Chance auf eine Geldstrafe und wo?

  14. Dieter
    Am 25. November 2022 um 20:57

    Hallo zusammen,
    hatten ein erweitertes Wochenende in Swinoujscie/Polen gemacht,auf dem Rückweg hatten wir noch zum Einkaufen im Park Handlow angehalten und sind in den Supermarkt “Biedronka” gegangen,als wir auf der Rückfahrt waren bemerkte ich ein Zettel am rechten Wischer,nun ja,es war ein Knöllchen.Zuhause angekommen hab ich mir das erst mal alles angesehen,alles auf Polnisch ?,sieht aus wie ein Kassenbong vom Einkauf,in dieses Einkaufzentrum(es giebt noch andere Läden dort) gehen kurz vor der ehemaliegen Grenze nach Deutschland,ca 200m,meiner Meinung nach mehr Deutsche einkaufen ,wie die Einheimischen,ich mag mich auch täuschen.Egal,der Strafzettel kostet mir 95,00 PLN (20,00 Euronen),leider kann ich trotz Übersetzer vom Handy nix erkennen wie,IBAN oder andere Kotoeinzahlungsmöglichkeiten.
    Hat jemand schonmal das gleiche Problem gehabt und könnte mir eventuell einen Tip geben.
    Würde mich freuen,wenn noch keiner Erfahrung mit diesem Parkplatz am Einkaufzentrum hatte,VORSICHT,Parkzettel lösen.
    Danke im Voraus fürne Antwort.

  15. Thomas
    Am 30. August 2022 um 20:45

    Was kostet es wenn man eine Hofeinfahrt zu Parkt.

  16. Simon B
    Am 24. August 2022 um 16:52

    Ich habe für 8 Tage während meines Urlaubs mein Fahrzeug auf einem Gehweg in einer Straße geparkt, wo das parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Nur nicht in dem kleinen Bereich wo ich stand. Das war mir beim Parken nicht aufgefallen. Nach meiner Rückkehr hatte ich 3 Knöllchen zu je 55€ unter der Windschutzscheibe. Diese habe ich bezahlt. Jetzt kamen nach über 4 Wochen per Post 2 weitere Bescheide á 55€ zu dem selben Vergehen. Muss ich die jetzt auch noch zahlen? Ich habe ja schon insgesamt 165€ bezahlt. Mein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, dass mir augrund der Länge des Verstoßes über mehrere Tage mir dieser hätte auffallen müssen. Aber ich war ja wie gesagt im Urlaub!

    Danke für Ihre Mithilfe

  17. Peter N
    Am 15. Juni 2022 um 13:36

    Ich habe eine Zahlungserinnerung nach Ablasuf der Zahlungsfrist bekommen. Allerdings wurde mir nie ein Bußgeldbescheid zugestellt. Was kann ich tun, um nicht den erhöhten Betrag zu bezahlen. Der Verstoß ist von mir anerkannt.

  18. Gellissen
    Am 5. Mai 2022 um 13:25

    Schade. Bei mir lag meines Erachtens ein Grenzfall vor und ich ärgere mich, dass dss nicht berücksichtigt wurde. In unserem Viertel gibt es einen allgemeinen Parkengpass. Wo ich ein Knöllchen bekommen habe, stehen andere oft echt dreist und es machen Gott sei Dank nicht allzu oft Politessen die Runde. Ich stand zu 2/3 vor einem absoluten Halteverbotsschild und zu 1/3 korrekt. Sehr oft parken andere genauso und ich habe noch nie ein 9rotokoll an der Windsch7tzscheibe gesehen. Ich finde, der Sinn der Schulder muss eine zentrale Rolle spielen. Warum gibt es dort das Haltrvrtbot? Zu Gunsten von Nachbarn mit einer Tiefgarageneinfahrt. Und falls jemand dort parkt, ist das Einfahren dennoch unproblematisch. Eine unnötige Bevorzugung sozusagen. Sind Ihnen Grenzfälle von Falschparken bekannt? Ich meine, wenn nicht ausreichend Anwohnerparkfläche vorhanden ist und jemand nur zu 2/3 außerhalb einer Parkzonr steht, soklte man das Fahrzeug nicht behandeln, als ob einer völlig im Parkverbot stand. Kennt jemand Respekt vor Parknot in Wohngebieten? Danke im Voraus für Hinweise.

  19. Maria
    Am 22. April 2022 um 17:50

    Ich war eine gute Woche verreist.In der Zeit stand das Auto neben einem andern parallel zum Bürgersteig. Endhöhe war die der daneben querab geparkten Autos. Niemand wurde behindert. Der erste, bürgersteignähere Parkplatz hat eine weisse Umrandung der zweite nicht.Hier stehen immer Autos.
    Dennoch “Parken in zweiter Reihe” heisst es auf der Verwanrung.
    Bzw auf zwei Verwarnungen.Die erste 14.4,die zweite 22.4.
    Ist es rechtens mehrere Verwarnungen für dasselbe Falschparken auszusprechen?

  20. Mahmoud
    Am 11. März 2022 um 16:41

    Hallo zusammen,

    ich habe bei einer Supermarkt, da Kundenparkplatz 30 min gilt, geparkt und habe sowohl Parkuhr eingestellt als auch eingekauft. Nach 10 min als ich zurück kam sah ich jemand geheim alle parkendes Autos mit Handy fotografiert. Ich dachte der hatte mein Auto nicht fotografiert, da ich sowohl Parkuhr eingestellt als auch eingekauft hatte, deswegen bin ich los gefahren. Nach zwei Monaten hab ich ein Bußgeld straff in höhe von 38€ bekommen. Was kann ich dagegen tun?( Ich hab natürlich kein Kassenbon aufbewahrt).
    Vielen Dank

  21. Can
    Am 6. Januar 2022 um 20:42

    Hallo zusammen,

    habe 55 € Bußgeld wegen falsch Parken im Bereich einer Mobilen Halteverbotsschilder bekommen.
    Die Mobilen Halteverbotsschilder wurden für ca. 2 Wochen aufgestellt und während der ganzen Zeit wurden keinerlei Baumaßnahmen oder sonstige Unternehmungen, die das Aufstellen der Mobilen Haltesschilder rechtfertigen, durchgeführt.

    Wie kann ich Vorgehen ????

    Mit freundlichen Grüsen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2022 um 10:31

      Hallo Can,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2022 um 10:31

      Hallo Can,

      leider dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Hans B
    Am 6. Dezember 2021 um 20:37

    Habe ich es übersehen? Ich habe kein Handy mit der Lesbarkeit eines QR-Codes ! Nur ein 10 Jahre altes voll funktionierendes für Tel und SMS.
    Wie geht es dann weiter??

  23. Christian Theodor N
    Am 15. Oktober 2021 um 17:50

    möchte am Maspernplatz am Sonntag und Montag und Dienstag Parken Sonntags ist frei Tagestarif ist 7 Euro
    kann ich 2 mal Tages Tarif drücken und im mein Auto legen dann habe ich ja für 2 Tage bezahlt oder ?
    viel Grüße
    Christian N

  24. Betti
    Am 4. Februar 2021 um 13:18

    Hallo, ich hatte gerade ein Gesprächstermin mit der Sozialarbeiterin der Schule meines Sohnes. Ich habe ca. 10 Minuten einen Parkplatz gesucht und keinen gefunden. Da die Schulen geschlossen sind, habe ich mich auf den Lehrerparkplatz gestellt. 10 freie Plätze, 3 parkende Autos. Jetzt hab ich den Hinweis an der Scheibe, Lehrerparkplatz, Strafzettel kommt. Die Schulen sind wegen Corona geschlossen. Also nahm ich ja wirklich niemandem einen Platz weg. Schön, ich kann jetzt den Steuerausfall den die Gemeine wegen Corona hat teilweise ausgleichen, das nenn ich mal bürgerfreundlich. Sorry, aber irgendwie sollte die Kirche noch im Dorf bleiben… LG Bettina

  25. Nicht lesbar knöllChen durch starke Regen
    Am 29. Januar 2021 um 14:45

    Ich bekomme ein Gelbefarbige knöllchen wegen Parkverbot, alles ist handgeschriebene , nicht zu sehen oder zu entziffern . Wie geht mann mit um ?

  26. Lisa S
    Am 15. Dezember 2020 um 18:23

    Hallo,
    ich habe halb in einer Freiparkzone und halb in einer 2 Stunden Parkdauerzone geparkt und soll nun 30 Euro bezahlen .
    Ist das rechtens?

  27. Jacek C
    Am 20. Oktober 2020 um 13:21

    Ich habe heute nur 1 Minute lang ohne Parkscheibe geparkt und habe mich erinnert, dass keine Parkscheibe eingestellt ist. Es gibt wohl, dass Ordnungsamtin hat es gesehen, dass ich erst geparkt habe. Vielmehr, Ich habe Sie noch bei meinem Auto getroffen und gesprochen daruber.

    Einerseits, Ordnungsamtin weiss genau, dass das Auto kurz steht, weil Motor noch heiss ist. Und anderseits sie hat mich gesehen wenn ich parke. Kann ich in diesem Fall das Verwarnungsgeld absagen? Es gibt in Deutschland keine 5 Minute in diesem Fall?!

  28. Traudl
    Am 3. Juni 2020 um 15:56

    Habe beim Postamt in der Zeit von 4 Minuten einen Einschreiben-Brief abgegeben und gleich ein Knöllchen bekommen. Die Kontrolleurin hat mich hineinlaufen sehen und gleich zugeschlagen. Ärgerlich sowas.

  29. Marco
    Am 2. Juni 2020 um 12:57

    Hallo zusammen,

    ich stand letztens 1 Minute auf einem Gehweg worauf mir eine Polizeibeamtin 70€ Strafe und 1 Punkt zugewiesen hat (Auf Gehweg mit Behin­derung).
    Meine Frage lautet: Ist dies Rechtskräftig obwohl die Polizistin ALLEINE war und ich vor Ort keinen Strafzettel erhalten habe? Sie meinte ich bekomme demnächst ein Schreiben per Post. Somit hab ich nichts schriftliches erhalten.
    Macht es hier Sinn Einspruch einzulegen?

    Mit besten Grüßen
    Marco

  30. gaia
    Am 10. Mai 2020 um 20:52

    Ich habe 3 Strafzettel in der Nähe von meiner Wohnung genommen.
    Wegen der Corona-Virus Situation, kann ich mich nicht ummelden, und daher, kein Bewohner Parkausweis bekommen. Ich lege hier meinen Mietvertrag an.
    Ich glaube, dass ich diese Strafen nicht bezahlen muss, weil es nicht meine Schuld ist, dass ich die erforderlichen Dokumente nicht bekommen kann.
    Der Bürgeramt antwortet meine Anrufe nicht und ich kann keinen Termin online buchen, um mich umzumelden. 

    Was kann ich machen?

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