Parkraumbewirtschaftung: Sinnvoll oder Abzocke?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Stadtplanung mittels Parkraumbewirtschaftungszone

Die Parkraumbewirtschaftung kann im Sinne der Stadtplanung sinnvoll sein.
Die Parkraumbewirtschaftung kann im Sinne der Stadtplanung sinnvoll sein.

Parkraum ist insbesondere in urbanen Regionen sehr knapp. Dort besteht in der Regel eine größere Nachfrage nach Parkplätzen als vorhanden sind.

Dadurch steigt der Parkplatzsuchverkehr enorm an, was im Sinne von Umwelt- und Lärmschutz einige Nachteile bringt. Dies belastet Bewohner und Händler.

Den parkplatzsuchenden Kraftfahrer schlägt es obendrein aufs Gemüt, ewig im Kreis zu fahren, bis ein geeigneter Stellplatz gefunden wird.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie über das Thema „Parkraumbewirtschaftung“, klären, warum es für die Städte sowie für die Verkehrssicherheit sinnvoll sein kann, eine Parkzone einzurichten und beschreiben, wie die Gebührenerhebung in einer Parkraumbewirtschaftungszone gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen kann.


FAQ: Parkraumbewirtschaftung

Was ist mit Parkraumbewirtschaftung gemeint?

Damit ist die Organisation und Steuerung des verfügbaren Parkraums gemeint (z. B. gebührenpflichtige Parkplätze mit Parkschein), aber auch der Verkehr, der bei der Suche nach Parkplätzen entsteht.

Wie gestaltet sich die Parkraumbewirtschaftung kostenpflichtiger Parklätze?

Neben Parkscheinen und Parkuhren gibt es auch die Möglichkeit des Handyparkens (also Bezahlen per Handy).

Wer ist für die Parkraumbewirtschaftung zuständig?

Wo das Parken erlaubt und wo verboten ist bzw. ob Gebühren erhoben werden, obliegt der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde.

In der Parkzone kann die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben sein.
In der Parkzone kann die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben sein.

Ziele der Parkraumbewirtschaftung

Überall, wo das Parken nicht verboten wurde, da ist es erlaubt. Wer die Regelungen der StVO zum Parkverbot kennt, weiß, dass es eine Vielzahl von Vorschriften zum Halten und Parken gibt.

Allein dies macht es schon schwierig, eine geeignete Stelle für das eigene Fahrzeug zu finden. In Städten wird es zudem oft schnell teuer, denn Parkgebühren gehören zum Alltag.

Zur Kasse bitten allerdings nicht nur Parkhäuser und private Parkplätze. Der Parkautomat gehört in Städten mit Parkzonen wie Berlin, Aachen oder München zum Erscheinungsbild.

Kraftfahrern stößt das sauer auf, denn schnell wird der Vorwurf von „Abzocke“ laut. Und tatsächlich können Städte mittels Parkraumbewirtschaftung ein paar Euro einnehmen.

Im Sinne der Stadtplanung und -entwicklung ist sie aber von weit höherer Bedeutung. Parkplätze stehen im urbanen Raum stets in Konkurrenz zu anderen Flächen mit entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Überall wo ein Spielplatz, ein Fahrradweg oder ein Park ist, könnte auch ein Parkplatz sein. Dies würde aber eine Stadt wesentlich unattraktiver machen und die Lebensqualität verschlechtern, selbst dann, wenn das Parkplatzproblem gelöst wäre.

Insbesondere in sehr großen Städten mit sehr hohem Verkehrsaufkommen wie in Berlin sind Parkzonen daher unverzichtbar. Ziel ist es nämlich mittels Gebührenerhebung für das Parken, das Autofahren unattraktiver zu machen.

Wird für die Nutzung eines Parkplatzes Geld verlangt, bewegt dies nicht wenige Kraftfahrer dazu, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Dadurch nimmt der Verkehr insgesamt ab und die Zahl der Fahrzeuge auf Parkplatzsuche verringert sich. Weniger Lärm und Schmutz belasten entsprechend den Bereich, welcher im Sinne der Parkplatzbewirtschaftung umstrukturiert wurde.

Weitere Ziele der Parkraumbewirtschaftung

  • Parkraumangebot und Parkraumnachfrage so beeinflussen, dass ein ausgeglichenes Verhältnis entsteht (effizientes Parken)
  • Verringern von Lärm- und Abgasbelastung
  • Minderung der Anzahl von Dauerparkern (z. B. Beschäftigte)
  • Steigerung der Zufriedenheit von Anwohnern, Lieferanten, Kunden und Besuchern
  • Rückgang bei den Parkverstößen

Parkuhr, Parkscheinautomat und Parkscheibe

In manchen Städten gibt es am Parkscheinautomat eine "Brötchentaste".
In manchen Städten gibt es am Parkscheinautomat eine “Brötchentaste”.

Im urbanen Umfeld gibt es stets einen Mangel an Parkraum. Berlin, Hamburg, München und andere Großstädte können nicht unendlich viele Parkplätze zur Verfügung stellen, wodurch die Nachfrage gestillt werden könnte.

Wird eine Parkzone eingerichtet, steht in der Regel auch die weitere Verringerung des Angebots im Fokus. Ein Teil der verbleibenden Stellflächen werden zu Bewohner- oder Sonderparkplätzen (z. B. für Behinderte) umgebaut. Die übrigen werden im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung gebührenpflichtig oder in ihrer Nutzungsdauer zeitlich begrenzt.

Zur Erhebung der Gebühr können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Festgeschrieben ist dies im § 13 StVO. Die Überwachung der Parkzeit kann folglich mittels Parkscheinautomaten, Parkuhr oder Parkscheibe gewährleistet werden. Vorgesehen sind auch Taschenparkuhren sowie Mobiltelefone, mit denen die Parkgebühr entrichtet werden kann.

Wer keinen Parkschein löst oder die Gebühr auf anderem Weg bezahlt, wird von den Behörden als Falschparker angesehen und muss mit einem Strafzettel rechnen. In der Regel ist die Gebührenpflicht zeitlich begrenzt. Meist muss für die Parkplätze nur tagsüber gezahlt werden – nachts ist eine kostenfreie Nutzung möglich.

Zu beachten ist auch, dass gebührenpflichtige Parkplätze häufig eine Höchstparkzeitdauer aufweisen. Diese darf nicht überschritten werden, selbst wenn dafür bezahlt wurde. Dadurch soll das Langzeitparken unterbunden werden und einer höheren Zahl von Kraftfahrern ein Parken ermöglicht werden.

Mittlerweile gibt es Parkscheinautomaten, welche ein „Echtzeit-Parken“ ermöglichen. Auch das „Handy-Parken oder die Taschenparkuhr sind entsprechend nutzbar. Dadurch kann minutengenau abgerechnet und eine Überzahlung verhindert werden.

Ist immer ein Parkschein zu lösen?

Zum Aus- und Einsteigen sowie zum Be- und Entladen ist es nicht notwendig, einen Parkschein aus dem Automaten ausdrucken zu lassen. Wie beim klassischen Parkverbot müssen solche Aktionen aber zügig erfolgen.

In der Kurzparkzone darf der PKW nicht dauerhaft abgestellt werden.
In der Kurzparkzone darf der PKW nicht dauerhaft abgestellt werden.

„Brötchentaste“ und Kurzparkzone

Kurzzeitparken gilt als besonderer Service einer Stadt. Wird dieser angeboten, können Kraftfahrer kurze Wege erledigen, ohne dass diese dafür eine Gebühr bezahlen müssen. Damit kontrolliert werden kann, ob ein Fahrzeug tatsächlich nur kurz abgestellt wurde, müssen die Fahrzeugführer die Parkscheibe entsprechend platzieren.

Eine weitere Möglichkeit des Nachweises bieten einige Parkscheinautomaten. Mittels sogenannter „Brötchentaste“ kann ein gebührenfreier Parkschein ausgedruckt werden. Den Namen hat diese Funktion erhalten, weil sie sich perfekt eignet, um schnell beim Bäcker Brötchen zu holen.

Die Taste ist im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung nicht unumstritten. Immerhin mindert das kostenfreie Kurzzeitparken die Einnahmen.

Nicht wenige Städte erhöhen daher die Gebühren für die Parkplätze. Außerdem wird häufig argumentiert, dass das Ziel, den Parkplatzsuchverkehr zu verringern, dadurch verfehlt wird. Außerdem könne die „Brötchentaste“ missbräuchlich verwendet werden.

Blaue Parkzone

Blaue Zonen sind vor allem in Österreich und der Schweiz als Teil der Parkraumbewirtschaftung bekannt. Bei den Eidgenossen gibt die blaue Markierung an, dass zu bestimmten Zeiten eine Parkscheibe benutzt werden muss. Bei den Österreichern kennzeichnet eine blaue Parkzone Kurzparkplätze.

In Deutschland gibt es Gemeinden, in denen Parkmöglichkeiten statt mit Verkehrsschildern durch blaue Fahrbahnmarkierungen ausgewiesen werden. Ein Parken außerhalb dieser Fläche ist entsprechend unzulässig, da ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Sonderparkplätze (z. B. Taxi, Behinderten- oder Bewohnerparkplätze) sind extra gekennzeichnet.

Die blaue Parkzone gilt als umstritten, da die blaue Markierung nicht durch die StVO abgedeckt ist. Diese sieht lediglich eine weiße Fahrbahnmarkierung vor.

Wer die Höchstdauer überschreitet oder Parkgebühren nicht zahlt, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Wer die Höchstdauer überschreitet oder Parkgebühren nicht zahlt, muss mit einem Knöllchen rechnen.

Park + Ride: Wenn das Auto in der Peripherie bleibt

Zur Parkraumbewirtschaftung in München, Berlin und Co. gehört auch, Pendlern und Touristen die Möglichkeit zu geben, mit dem Fahrzeug anreisen zu können. Damit deren Fahrzeuge aber nicht die Innenstädte verstopfen, werden in Randgebieten Parkplätze ausgewiesen. Diese sind gut mit dem öffentlichen Nahverkehr vernetzt. In der Regel erhalten die Nutzer solcher P+R-Plätze (P+R) vergünstigte Bahn-Tickets. Zwar sind nicht alle P+R-Stellflächen kostenlos, aber in der Regel ist das Parken aber günstiger als im Innenstadtbereich.

P+R-Anlagen und Parkraumzonen in Berlin

Berlin hat seine Parkraumbewirtschaftung mit 44 P+R-Anlagen im Stadtbereich und über 116 Plätzen im Umland recht strategisch ausgerichtet, denn gerade innerhalb des S-Bahn-Rings ist der Parkraum von Berlin Mangelware. Durch die Anlagen wird täglich eine Vielzahl von Fahrten im Innenstadtbereich vermieden und der Verkehr insgesamt entlastet.

Obwohl in Berlin viele Parkraumzonen eingerichtet worden sind, beklagen Umweltverbände wie der BUND die oftmals nicht konsequent durchgezogene Parkraumbewirtschaftung. Häufig gibt es nämlich Nebenstraßen, in denen weiterhin kostenlos geparkt werden kann. Dadurch werde das eigentlich Ziel, die Verringerung des Parkplatzsuchverkehrs, nicht erreicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Dieters H
    Am 16. Januar 2024 um 15:27

    Im Wrangelkiez wurde die sog. Parkraumbewirtschaftung eingeführt, und nichts hat sich geändert. Es gibt nicht mehr freie Parkplätze, und nicht weniger Verkehr. Durch die bescheuerten Poller sind nur die Wege länger geworden, so dass ich jetzt 2km mehr fahren muss, um an bestimmte Orte zu gelangen.

    Es wird ja auch kein Parkraum bewirtschaftet iSv Pflege der Parkräume. Sondern es wird Geld auf dem Parkplatz geerntet vom dummen Parkvieh.

    Ist wieder nur ein Beispiel von doppelter und dreifacher Besteuerung. Über die Benzinsteuer ist die Autobenutzung eigentlich schon abgegolten, sogar doppelt wegen der Mehrwertsteuer, die auf die Mineralölsteuer (nicht aufs Benzin, sondern auf das schon besteuerte Benzin!) noch obendrauf geschlagen wird. Aber nein, wenn das Auto irgendwo steht, soll der Fahrer auch noch zusätzlich gemelkt werden.

    Einziger Zweck ist es, dem Bürger das böse Auto mies zu machen, wie es der Kommentarkollege auch schon richtig geschrieben hat.

  2. JP
    Am 14. September 2022 um 17:12

    Seit Sommer 2022 werden große Teile von Berlin Wedding um den Leopoldplatz und Amrumer Straße “parkraumbewirtschaftet”. Auch Straßenzüge, in denen fast kein Auto steht, sind mit den Automaten versehen. Die Parkplatzsuche ist die selbe wie vorher, die vorgebliche Entlastung findet nicht statt. Weder auf Seiten der Autofahrer bei der Suche, noch auf Seiten der Anwohner, die keine Entlastung in Bezug auf die Lärmbelastung erfahren. Die einzige Begründung, die damit übrig bleibt, ist, Geld zu machen und die Bürger dieser Stadt zu zwingen, auf das Auto zu verzichten. Was legitimiert den Staat bzw. die Stadt Berlin dazu? Wer in der flächenmäßig sehr großen Stadt einen anderen besucht, und dabei vielleicht etwas zu transportieren hat, muss hier nun für 3 Stunden Besuch 6€ zahlen. Und wehe, er ist nicht “pünktlich” zurück bei seinem Auto. Die Kollegen vom Ordnungsamt kreisen schon!
    Wenn die Maßnahme tatsächlich zu mehr freien Parkplätze pro Zeiteinheit geführt hätte, hätte man für die Gebühren, oder die Tatsache, dass man nur eine begrenzte Zeit dort stehen darf, einen Gegenwert erhalten. Den gibt es aber nicht! Man zahlt für Nichts!

  3. T. Z.
    Am 18. Februar 2022 um 12:14

    Die schöngeredeten Argumente FÜR die Parkraumbewirtschaftung sind sehr einseitig. Um glaubwürdig zu sein, muss man jedoch auch die NACHTEILE einer Parkraumbewirtschaftung nennen. leider ist das hier nicht der Fall, wie so oft in der Politik und auch in der Bürokratie. Letzendlich kommt der Hammer von “oben” und dann hat man noch die Wahl friß oder stirb. Allein schon das Wort “Parkraumbewirtschaftung” ist ein sehr bürokratischer Begriff, bei dem man sich sofort auf stocksteife Beamte in ihren Sesseln sitzend vorstellt, die tagelang um den passenden Begriff ringen. Dieser Begriff muss lang, umständlich und aus möglichst vielen Nomen zusammengesetzt sein. Um jedes Gegenargument auszuschließen, werden dann Richtlinien ausgearbeitet, die sich wie eine Schlinge um den (“Hals” nenne ich hier mal nicht) “gewöhnlichen” Bürger ziehen. Dieser “gewöhnlicher” Bürger wurde jedoch jahrzehnte zuvor von der Autolobby zum Fahren verführt und von der Politik im Stich gelassen, denn öffentlicher Nahverkehr wurde meist rückgebaut, weite Arbeitswege wurden zugemutet und Wohnraum unbezahlbar. Wie soll man nun mit einem Kind an der Hand (evtl. sogar mit Kinderwagen) und Einkaufstaschen hin und her pendeln, wenn man doch weite Wege überwinden muss, da der günstige Wohnraum meist abseits der Einkaufszentren liegt? Mit dem Bus? S-Bahn? U-Bahn? Die vielen Treppen müssen überwunden werden, Fahrstühle und Rolltreppen sind meist außer Funktion… dazu kommt noch der Weg von der Haltestelle zur Wohnung/ zum Haus. Regen und Kälte, Glatteis und Sturm, große Hitze usw. sind weitere Mühsale, die überwunden werden müssen. Ein eigenes Fahrzeug ist für diese Personen ein Segen. Laut dem Argument der Befürworter einer Parkraumbewirtschaftung soll den Bürgern gerade dieses Autofahren (und Parken) vermiest werden. Da es aber wie so oft nur um das Thema Geld geht, ist das Argument des gewünschten, begrenzten Fahrens vorgeschoben. Ansonsten würde man nicht Ordnungsgelder für falsches Parken erheben, sondern Alternativen zum Auto anbieten. Das ist jedoch ganz eindeutig nicht der Fall! Hier ist nur ein ganz kleines Beispiel, warum die Parkraumbewirtschaftung Abzocke ist.

  4. Berktold
    Am 17. Februar 2021 um 11:53

    Hallo, darf eine Gemeinde Parkscheinautomaten aufstellen, obwohl es dafür aus Sicht der Verkehrssituation keinerlei Gründe gibt, also z.B. zu wenig Parkplätze, Reduzierung des Autoverkehrs usw. Die Aussage des Stadtrates lautet: die Stadt muss Einnahmen erzielen, deshalb werden bestimmte städtische Flächen, auf denen bisher kostenfrei geparkt werden konnte, jetzt von Montag bis Sonntag 8-18 h bewirtschaftet.
    Es gibt auch keine Bewohnerausweise, weil die zuständige Straßenbehörde dafür ein Parkraumbewirtschaftungskonzept verlangt. Das es nicht gibt.
    Kann jemand weiterhelfen?

  5. Norbert S
    Am 24. Januar 2021 um 1:31

    Gibt es eine Höchstparkdauer in einer Parkraumbew. Zone für Anwohner mit gültiger Vignette ? Mein PKW ist angemeldet, versichert, hat TÜV usw.
    Habe den obigen Text und andere Gesetzestexte gelesen. Leider bin ich nicht daraus schlau geworden, wie es sich in der Zone einer Parkraumbewirtschaftung ALS ANWOHNER MIT ANWOHNERPARKAUSWEIS, EINER SOG. VIGNETTE in Bezug auf Dauerparken verhält. Nach einer heutigen Aufforderung eines Mitarbeiters vom Ordnungsamt muss ich meinen PKW alle 3 Tage “umsetzen”. Das wäre doch erstens Blödsinn – meinen P verlassen, um mir einen P zu suchen, zweitens eigentlich gegen das Gesetz, das nutzloses Spazierenfahren / Umherfahren ohne Ziel verbietet. Gibt es eine Höchstparkdauer in einer Parkraumbew. Zone für Anwohner mit gültiger Vignette ?

  6. Leon
    Am 18. Dezember 2020 um 18:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie wäre der Sachverhalt bei halten? Ich hole öfter meine Frau von der Arbeit jetzt in der Coronazeit ab. Das Büro ist in einer Parkraumbewirtschaftszone, muss ich ein Ticket lösen oder nicht. Ich bleibe die ganze Zeit im Auto und bin angeschnallt.
    Mit freundlichen Grüßen
    L.

  7. V.
    Am 1. Juli 2020 um 12:04

    Ich war auf einem Parkplatz mit Parkscheibe wollte nur eben schnell einen Brief zur Post bringen. Das dauerte keine Minute. Als ich rausgekommen bin stand da eine Frau vom Ordnungsamt ich erklärte ihr die Lage und sie sagte Pech gehabt.Ich habe den Beleg von der Post für 11:34 und einen Strafzettel für 11:34 muss ich nun tatsächlich die 20€ zahlen?

  8. Stefan
    Am 28. Februar 2020 um 11:50

    Sind kostenpflichtige Parkplätze gleichzeitig auch Versicherte Parkplätze? Oder gilt dies nur bei bewachten Parkplätzen?

  9. Andreas B.
    Am 14. Februar 2020 um 21:41

    Vielen Dank!

  10. Grützner
    Am 26. Januar 2020 um 17:57

    Hallo, gibt es eine Vorschrift zur Ausweisung der Gebühren bevor ich einen Parkplatz oder Parkhaus befahre?

  11. Dominik
    Am 29. August 2019 um 12:14

    Gut verfasst, allerdings fehlt mir der Verweis auf einzelne Fahrzeugklassen und Bewohnerparkausweise. Wieso kann man mit großen SUVs durch einen Bewohnerparkausweis kostengünstig in der Nähe zum Wohnort parken und in unserem Falle sogar beim nächsten Supermarkt parken, muss aber beim Twizy45 etwa die vollen Parkgebühren (von 3€/Stunde hier in Berlin) abdrücken. Können Sie mir den Sinn bitte erklären, inwiefern das unser Parkplatzproblem lösen soll?

  12. Grantz-Hild
    Am 15. Februar 2018 um 11:46

    Bitte um die Datei als PDF – danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2018 um 16:39

      Hallo Grantz-Hild,

      wir verschicken nichts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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