Bußgeldkatalog in Österreich: Welche Sanktionen sind möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wie sehen die Verkehrsregeln in Österreich aus?

Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?
Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?

Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Als Nachbarland von Deutschland überquert der ein oder andere mit dem Auto häufiger die Grenze zwischen den beiden Ländern. Ein deutscher Führerschein ist dabei in Österreich natürlich genauso gültig wie umgekehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer jedoch vor einer Fahrt durch Österreich den Bußgeldkatalog dieses Landes unter die Lupe nehmen, denn die Bußgelder für manche Vergehen sind dort weitaus höher als hierzulande.

Das betrifft z.B. die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann sich auf Bußgelder einstellen, die zum einen mehrere Tausend Euro hoch sind und zum anderen davon abhängen, an welchem Ort in Österreich man bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde. Eine einheitliche Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich existiert daher nicht.

Trotzdem können Sie sich vor einer Reise nach Österreich mit dem Auto über die dort gütigen Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht informieren und so Bußgelder vermeiden, z.B. in dem Sie die Winterreifenpflicht in Österreich beachten. Auch hierzu geben wir Ihnen in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” die notwendigen Tipps und Informationen. Auch als Fahrer eines Lastkraftwagens müssen Sie in der Alpenrepublik einige Regeln beachten, welche sich von den deutschen Gesetzen unterscheiden. So gibt es Lkw-Fahrverbote in Österreich nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern auch samstags und in der Nacht. Auch die Maut in Österreich muss beachtet werden.

FAQ: Bußgeldkatalog von Österreich

Was ist das Besondere am österreichischen Bußgeldkatalog?

Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Vielmehr legen die einzelnen Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest.

Welche Promillegrenze gilt in Österreich?

In Österreich findet eine Promillegrenze von 0,5 Promille Anwendung. Für österreichische Fahranfänger und Lkw-Fahrer ist eine Grenze von 0,1 Promille maßgeblich.

Können österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Aufgrund des sogenannten „biliteralen Abkommens“ können Bußgelder aus Österreich ab einem Betrag von 25 Euro in der Regel auch in Deutschland eingetrieben werden.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern aus Österreich:

In Österreich herrscht für Lkw ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie allen Samstagen und nachts.

Für Lkw-Fahrer, welche Lasten quer durch Europa transportieren, ist Österreich ein wichtiges Transitland zwischen Nord und Süd. Doch einige Verkehrsregeln sind hier anders als beispielsweise in Deutschland. Doch an welchen Tagen und zu welchen Zeiten müssen Lkw hier stehen bleiben? Wir klären Sie auf! » Weiterlesen...

Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog

BeschreibungBußgeld
Geschwindigkeitsverstoß30 bis 7500 €
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)ab 300 €
Rotlichtverstoßab 70 €
Fehler beim Überholenab 40 €
Handy am Steuerab 100 €
Nicht angeschnalltab 50 €
Keine Warnweste mitgeführtab 14 €
Winterreifenpflicht missachtetab 60 €
Verstoß beim Parkenab 20 €

(Stand 05/2023)

Die StVO in Österreich

Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.
Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.

Genauso wie in Deutschland existiert in Österreich eine StVO, in der grundlegende Bestimmungen für die korrekte Fahrweise auf öffentlichen Straßen sowie die Verkehrsvorschriften festgelegt sind. Diese unterscheidet sich von der deutschen StVO nicht wesentlich: Sowohl in der StVO Österreich als auch in ihrem deutschen Gegenstück wird von den Verkehrsteilnehmern “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme” verlangt.

Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich reisen, machen Sie also nicht viel falsch, wenn Sie die deutschen Vorschriften aus der StVO beherzigen. Doch sowohl was die Verkehrsregeln in Österreich, als auch das Sanktionssystem für Verkehrssünder anbelangt, verfügt Österreich über eigene Vorschriften und Vorgehensweisen, über die wir Sie im Folgenden in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” informieren möchten.

Ein einheitlicher österreichischer Bußgeldkatalog existiert nicht

Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.

Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.

Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”

Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.

In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.

Das Vormerksystem

Wann droht ein Bußgeld in Österreich?
Wann droht ein Bußgeld in Österreich?

Seit einigen Jahren gibt es in Österreich ein System, bei dem Autofahrer Vormerkungen für Verstöße gegen die StVO sammeln. Die Verkehrsregeln in Österreich sehen vor, dass 13 Vergehen festgelegt wurden, die eine Vormerkung zur Folge haben. Als PKW-Fahrer müssen Sie in Österreich beispielsweise bei folgenden Vergehen mit einer Vormerkung rechnen:

  • Übertretung der Promillegrenze Österreich (0,5 Promille)
  • Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt
  • Ladung nicht gesichert
  • Rote Ampel überfahren, mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Generell Vergehen, die mit einer großen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergehen

Erhält ein Autofahrer zwei Vormerkungen, muss er bestimmte, auf den individuellen Fall abgestimmten Aufbauseminare besuchen, die ihm bei der Einübung einer sicheren Fahrpraxis helfen sollen. Nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wird die Vormerkung gelöscht. Wird nach dem Aufbauseminar allerdings im Zeitraum von 2 Jahren nach dem letzten Delikt noch eine Vormerkung vermerkt, so ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.

Doch auch ohne Punkte auf dem Konto kann laut den Verkehrsregeln in Österreich ein Verfahren zum Führerscheinentzug durch die Behörden eingeleitet werden. Dies ist beispielsweise bei Vergehen wie einer Trunkenheitsfahrt der Fall; wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss sofort seinen Führerschein abgeben, dauerhaft oder zumindest für mehrere Monate. Auch für Deutsche, die mit ihrem deutschen Führerschein auf österreichischen Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, gilt diese Regel.

Geschwindigkeit: In Österreich geblitzt

Sie wurden geblitzt in Österreich und fragen sich nun, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Für gewöhnlich gelten laut den Verkehrsregeln in Österreich für PKW-Fahrer folgende Limits:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h
  • Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Ausnahmen müssen Sie jedoch immer achten, denn die oben genannten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Beachten Sie z.B., dass auf verschiedenen Autobahnen in Österreich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens besondere Geschwindigkeitslimits gelten: Auf der A10, A12, A13 und A14 darf nachts die Geschwindigkeit von 110 km/h nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder drohen. Zwecks der Lärmvermeidung gilt auf diesen Autobahnen in der Nacht nicht die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Rasen in Österreich: Verlust des Autos droht

Eine Besonderheit, die das österreichische Verkehrsrecht seit März 2024 kennt, ist der Entzug des Fahrzeugs bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sind Sie innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell unterwegs, so kann die zuständige Verkehrsbehörde Ihr Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern. Sind Sie bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes vorbestraft, droht die Zwangsversteigerung schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.

Für Miet- und Leasingfahrzeuge gelten wiederum andere Regeln: Betroffenen PKW dürfen maximal 14 Tage beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Zusätzlich erhalten Raser ein lebenslanges Fahrverbot für das entsprechende Fahrzeug.

Winterreifen in Österreich: Gesetzliche Profiltiefe von 4 mm ist Pflicht

Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.
Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.

In Österreich gilt, genauso wie in Deutschland auch, eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen an ihrem Kfz anbringen.

Falls die Fahrbahn mit einer durchgängigen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dürfen als Alternative zu den Winterreifen auch  Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden, um die Pflicht zu erfüllen.

Gerade wenn Sie im nördlichen Teil von Deutschland leben, kann sich die Witterung in Österreich stark von der zu Hause unterscheiden. Ob ein Wechsel der Reifen vor einer Fahrt nach Österreich angebracht ist, sollten Sie dann anhand der Wettervorhersage klären.

Sie haben die Pflicht, selbstständig die Reifen zu wechseln, sobald dies notwendig ist – ein bestimmter Stichtag für den Reifenwechsel existiert auch in Österreich nicht.

Es besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich

Wenn Sie “M+S”-Reifen angebracht haben, dann müssen Sie sich in Österreich keine Sorgen über die Winterreifenpflicht machen: Auch dort sind Ihre M+S-Reifen zulässig. Doch selbst wenn die Profiltiefe in Deutschland noch ausreicht, kann in Österreich bereits ein Bußgeld drohen, dann hier sind im Gegensatz zu den 1,6 mm gesetzlicher Profiltiefe hierzulande für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht! Passende und robuste Räder finden Sie zum Beispiel in dem Winterreifen-Vergleich. Die Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht können in Österreich, wenn es zu einem Unfall kommt, bei bis zu 5000 Euro liegen. Kommt es nicht zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld etwa 60 Euro.

Parken in Österreich

Im Urlaub ist der Erhalt eines “Knöllchens” oder sogar das Abschleppen des Wagens aufgrund eines Parkverstoßes sicherlich besonders ärgerlich. Deswegen ist die Devise, bei der Auswahl eines Parkplatzes sehr sorgfältig vorzugehen. Achten Sie besonders darauf, nicht versehentlich im Parkverbot zu parken, denn hier werden die Fahrzeuge ohne weitere Bedenken abgeschleppt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges aus dem Parkverbot kostet um die 200 Euro und belastet die (Urlaubs)kasse somit ganz erheblich.

Die Promillegrenze in Österreich

In Österreich gilt, wie in mehreren anderen europäischen Ländern auch, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer (wie auch für LKW-Fahrer) liegt die Grenze bei 0,1 Promille.

Bereits die erste Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 0,5 – 0, 79 Promille kann ein Bußgeld von 300 – 3700 Euro nach sich ziehen. Eine Vormerkung – mit den deutschen Punkten zu vergleichen – gibt es ebenfalls bereits beim ersten Alkohol-Verstoß in Österreich. Schließlich beeinträchtigt jeder Alkoholverstoß die Sicherheit im Verkehr.

Fahrverbot und hohe Bußgelder

Ab einem Wert von 0,8 Promille ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten eine wahrscheinliche Konsequenz. Das Bußgeld wird hier mindestens 800 Euro betragen. Außerdem müssen Autofahrer in diesem Fall ein verkehrspsychologisches Training besuchen, welches mehrere hundert Euro kostet. Dies müssen übrigens auch Wiederholungstäter, die mit wiederholt beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze erwischt wurden in Kauf nehmen.

Wer als Autofahrer mehr als 1,2 Promille aufweist, für den steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich: Zwischen 1200 und 4400 Euro wird der Bußgeldbescheid in diesem Fall ausweisen. Zum Bußgeldbescheid kommt ein Fahrverbot von mindestens 4 Monaten und eine kostenpflichtige Nachschulung, in der die Autofahrer Tipps für das richtige Verhalten im Verkehr erhalten.

Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, wenn mit einem Wert von über 1,6 Promille Auto gefahren wurde. Bis auf 5900 Euro kann das Bußgeld in diesem Fall ansteigen! Dazu kommen die Kosten für eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, was mit um die 800 Euro einen größeren Posten darstellt. Das Fahrverbot in diesem Fall beträgt mindestens 6 Monate.

Führerscheinentzug in Österreich

Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.
Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.

Wenn Sie sich ein Bußgeld in Österreich eingehandelt haben, so kann Sie der Bußgeldbescheid bis nach Deutschland verfolgen. Aufgrund der fehlenden Sprachbarriere zwischen Österreich und Deutschland werden sogar Bagatelledelikte über die Ländergrenzen hinweg verfolgt. Zahlen Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht, so kann ein Vollstreckungsverfahren die Folge sein. Einen Strafzettel aus Österreich können Sie also nicht einfach ignorieren! Wer in Österreich geblitzt wurde, oder ein sonstiges Vergehen begangen hat, welches nicht sofort bestraft wurde, der kann auch noch Wochen später einen Bußgeldbescheid aus dem heimischen Briefkasten ziehen.

Gemäß eines EU-Abkommens kann bei einem Führerscheinentzug in Österreich Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet werden, die dann die Neuerteilung erst prüfen muss. Somit dürfen Sie – bis Sie Ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen – gar nicht mehr Auto fahren. Vermeiden lässt sich dies durch ein konsequentes Einhalten der Verkehrsvorschriften Österreich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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184 Kommentare

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  1. peter s
    Am 17. Juni 2023 um 13:12

    hallo
    mein beifahrersitz ist ausgebaut und ist jetzt ein hundebett. ist es in AT erlaubt den hund so mitzuführen?
    und welche strafen drohen wenn ich menschen im laderaum transportiere?
    mfg
    peter

  2. Rene
    Am 8. Juni 2023 um 16:27

    Sind rahmenlose Kennzeichen und ein kleiner Kratzer auf dem Pickerl (alles ist erkennbar) Delikte ?

  3. Eva
    Am 27. März 2022 um 22:36

    Hallo ich habe frage ich war auf autobahn geblickt da war zone 60 km ich habe 85km gefahren welche Strafe ich bekomme danke

  4. GrhardK.
    Am 27. Februar 2022 um 13:03

    Meine Gattin wurde vo 3 Wochen zu einer Fahrzeugkontrolle angehalten und fand leider das Pannendreieck in der Hektik nicht., das aber vorhanden war. Ich habe nun eine Strafe von 30,00 bekommen, ich sei verantwortlich das es in meinem PKW einen Pannendreieck mitzuführen sei. Muss ich zahlen? ÖG Gerhard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 13:14

      Hallo GrhardK.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenn Sie eine Verkehrsregel brechen, kann dafür auch ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Eine mündliche oder schriftliche Verwarnpflicht seitens der Polizei existiert unseres Wissens nach auch in Österreich nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Raycho
    Am 30. Januar 2022 um 11:41

    Wiena ilk defa uyuşturucu kulandim 3 gün uyumadım ve polis anladı ona 3 gün uyumasını söyledim hemen hastaneye gitik test yaptık amfetamin pozitif ehliyetimi drek el konuldu 1 aydır hiç bir bilgi alamıyorum Almanya da yaşıyorum cezası ne ajaba

  6. Reiner F
    Am 19. November 2021 um 3:43

    Hallo
    Wollte mal Fragen mich hat man in Feldkirch geblitzt ausserhalb geschlosser Ortschaft waren 60 erlaubt bin 82 gefahren was kostet mich das?
    MFG
    Reiner

    • peter s
      Am 13. Juni 2023 um 13:44

      hallo
      in meinem auto gibt es nur den fahrersitz, die beifahrerbank habe ich ausgebaut und durch ein hundebett ersetzt. ist es in AT erlaubt den hund vorne mitzuführen? und welche strafe würde drohen wenn ich mitfarerInnen hinten in der ladefläche mitführen würde?
      mfg
      peter

  7. GMC
    Am 29. Oktober 2021 um 9:54

    ich habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf die Schnellstraße ss1, wie schnell sollte ich gefahren haben, bei eine Strafe von 300 Euro?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2021 um 12:27

      Hallo GMC,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsauskunft erteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hierbei allerdings weiterhelfen und Ihnen sagen, wie Sie am besten vorzugehen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Saskia
    Am 21. September 2021 um 16:15

    Hallo,
    ich wurde in Österreich stillgelegt.
    Laut Aussagen der Polizei darf ich meine Abgasanlage nicht unter meinem Auto fahren, obwohl die Motorkennbuchstaben eindeutig in der ABE aufgeführt sind. Weiter war mein Auto bei einer Messung 15 dzb zu laut. Die Messung wurde an einer befahrenen Straße am Straßenrand zwischen Bäumen und Häusern durchgeführt? Ist dies rechtens? Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

  9. Ralph
    Am 31. August 2021 um 14:03

    Ab wann ist der neue Bussgeldkatatlog in Österreich gültig? Mit welcher Strafe muss man rechnen wenn die Geschwindigkeit um 56 km/h auf der Autobahn ( 130 km/h ) überschritten worden ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2021 um 11:56

      Hallo Ralph,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden sie sich daher bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Lisa
    Am 31. Juli 2021 um 10:50

    Hallo, mich würde noch interessieren ob die Umweltzone mit Kameras kontrolliert wird, wenn ich also ganz kurz rein und sofort wieder rausgefahren bin an der nächsten Gelegenheit, werde ich auf jeden Fall einen Bussgeld bekommen? Danke

  11. lisa
    Am 31. Juli 2021 um 10:48

    Hallo, ich bin auf der A7 in Linz gefahren und plötzlich war ich auf einem Abzweig der Umweltzone sagte. Ich könnte nicht rausfahren und bin also kurz rein und sofort wieder raus gefahren. Mit was für einer Strafe habe ich zu rechnen? Danke!

  12. Carlo
    Am 20. April 2021 um 12:03

    Wir sind die alte Brennerstraße gefahren kaum aus Innsbruck raus da sprang ein Gendarm auf die Straße und hielt uns an wir sind angeblich 10 km/h zu schnell gewesen kurz vorher hat uns noch ein Österreicher überholt der war garantiert zu schnell wurde nicht angehalten da sieht man mal das in Österreich mit zweierlei Maß gemessen wird so wird man als Tourist abkassiert.Österreich nein Danke.

  13. Slobodan s
    Am 17. Dezember 2020 um 11:12

    Bin heute 17.12.2020 Früh gegen 6:30 auf der Südosttangente Richtung S1 Von der Nachgefahrene Polizei angehalten wegen geschwindigkeitsüberschreitung laut Polizei sagten die mir Mündlich das ich in der 100 Zone mit 151km gefahren und zum Schluss haben die noch ein Foto von der vordere Kennzeichen gemacht und ein Alkoholtest der mit 0.00 Promile war. Ich war mit der Zeit etwas zu Spät in der Arbeit Post AG in hagenbrunn gefahren. Ich möchte wissen was auf mich zukommt. LG. Slobo

  14. max
    Am 7. September 2020 um 16:12

    Bitte sagen Sie mir, wenn ich ein zweites Mal an einer roten Ampel in Oberösterreich gefahren bin, wird ihnen dann mein Führerschein entzogen? und was für ein straf? danke.

  15. R. Bernhard
    Am 24. Mai 2020 um 17:41

    Bin am 29.10.2019 auf der autobahnähnlichen Strecke bei St. Michael/Lungau mit 122 km statt 100 km geblitzt worden. Wie gesagt war die Übertretung am 29.10.2019 und die Anonymverfügung habe ich am 22.5.2020 erhalten. Wie sind die Verjährungsfristen in Österreich?

  16. Engo
    Am 22. Mai 2020 um 17:28

    Guten Tag,
    ich habe eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe erhalten, wegen einer “Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr” aus Tirol. Was ist denn eine “Verwaltungsübertretung”? Es gibt keine Hinweise um welche Art Delikt es sich handelt…
    Hat dazu jemand eine Idee?
    Danke!

  17. B.
    Am 29. August 2019 um 11:19

    Servus,

    meine Frau muss heute Ihren Führerschein in Deutschland für einen Monat abgeben, weil Sie innerhalb von einem Jahr, zwei mal mit 31 kmh drüber, außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurde.

    Nächste Woche fahren wir nach Kroatien. Natürlich durch Österreich und Slowenien. Slowenien stellt ja kein Problem dar. Österreich meiner Meinung nach auch nicht, da Ihr für diese Vergehen in Österreich kein Fahrerlaubnis-Entzug gedroht hätte, oder??? Über Kroatien konnte ich aber leider gar nichts finden.

    Ich hoffe Ihr könnt uns helfen. Vielen Dank im Voraus.

    M.N.

  18. Nicci
    Am 26. August 2019 um 9:47

    Moin.
    Bin außerorts geblitzt worden – 100 kmh erlaubt – ca 130 kmh gefahren. (Aus Deutschland)
    Ich weiß – es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog.
    Aber gibt es vielleicht Erfahrungswerte oder Schätzungen, was da finanziell auf mich zukommt?
    Brauch’ auch bloß ne Info sein, ob zwei-drei oder eventuell vierstellig.
    Das wäre super, falls da Jemand helfen kann.
    MfG, Nicci

  19. Joachim
    Am 24. August 2019 um 11:49

    Seit längerem beschäftige ich mich mit dem Bußgeldkatalog Österreichs und werde einfach nicht schlau daraus. Anscheinend gibt es keinen bundesweit einheitlichen, so dass die Strafen variieren. In vielen Zeitschriften und im Internet kursiert folgende Angabe “Strafe bei Überladung bis 5.000 Euro”. Besteht die Möglichkeit, dass diese Zahl genauer erläutert wird? Ich weiß, dass es keine Toleranz gibt, aber existiert eine Staffelung zu diesen 5.000 Euro? Denn es heißt ja “bis zu”. Oder ist damit gemeint, dass in manchen Regionen bei Überschreitung des ZGG 5.000 Euro fällig sind, egal wie hoch die Überschreitung ist?

  20. Ope
    Am 6. August 2019 um 14:35

    Sorry 195€

  21. Ope
    Am 6. August 2019 um 14:34

    Hallo,
    ich habe von meinem Finanzamt einen Vollstreckungsbescheid über 1955 Erhalten wril ich angeblich amn13.12.2017 in Wien falsch geparkt hätte. Nie zuvor erhielt ich eine schriftliche Aufforderung, geschweige denn einen Strafzettel.
    Dasselbe heute: Die Asfinag schickte ein Rechnungsstorno über 120€ weil ich angeblich ohne Vignette gefahren sei. Was definitiv nicht stimmt. Jedoch habe ich diese vom Mai 2019 bereits wieder entfernt. Man hätte den Fall an die weiter behandelnde Strafbehörde weitergeleitet.
    Den Vollstreckungsbescheid habe natürlich sofort bezahlt ohne zu wissen wofür um weitere Konsequenzen abzuwehren. Das Finanzamt sagte sie hätten hierüber keine Unterlagen.
    Welche Möglichkeiten habe ich?

  22. Enis
    Am 14. Juni 2019 um 22:16

    Hallo, ich wohne in Deutschland und bin da auch angemeldet, bin vor paar Tagen nach Salzburg gefahren und bei einer Kreuzung (Haunspergstraße-Saint-Julien Straße), wo ich im Internet gelesen habe dass an dieser Kreuzung Rotlichtblitzer vorhanden sind, und an dieser Kreuzung habe ich durch die Kreuzung gefahren, bin mir aber nicht sicher ob ich durch rot gefahren bin. Welche Straffe kann ich erwarten wenn der Fall ist das ich durch rot gefahren bin? Danke im Vorraus.

  23. Anette
    Am 17. Mai 2019 um 23:29

    Hallo,

    ich habe mit meinem PkW an dem ein leichter Anhänger an einer Tankstelle getankt, an der es anscheinlich verboten war, mit einem Anhänger zu tanken und habe ein Bußgeld von 205 EUR bekommen. Ich kann die gesetzliche Grundlage dafür aber nicht finden. Als Erläuterung im Europäischen Zahlungsbefehl stand nur eine Referenz auf ein Anhängerfahrverbot. Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

  24. frank
    Am 3. Mai 2019 um 12:14

    hallo,
    ich bin am 6.1. in kärnten geblitzt worden – tempo…
    erst am 30.4 habe ich den brief der bezirkshauptmannschaft bekommen mit der aufforderung zahlen oder fahrzeuglenker nennen. haben die wirklich solange zeit? bei uns gilt doch 3.monatsfrist. darf dann das bußgeld in deutschland vollstreckt werden?
    danke
    frank

  25. Martin
    Am 4. März 2019 um 17:19

    Servus,
    wurde gestern mit dem Wohnmobil 3,5t aufgehalten und gewogen wobei eine Überladung von 150Kg ermittelt wurde.
    Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen ?

  26. Jasmin
    Am 8. Februar 2019 um 21:54

    Hallo ich war ende des Jahres in Wien unterwegs und bin glaube nachts über eine Rote Ampel gefahren es war sonst niemand an der Kreuzung also niemand wurde gefährdet. Mit was für einer Strafe muss ich rechnen??

  27. Rechtsbelehrung
    Am 2. Februar 2019 um 13:00

    Ich wurde vor etwa drei Monaten in Österreich geblitzt. Gestern versuchte mein Postbote, mir ein Übergabeeinschreiben der örtlich zuständigen österreichischen „Bezirkshauptmannschaft“ zuzustellen. Ich habe die Annahme des Schreibens abgelehnt. Kann ein etwaiges Bußgeld in Deutschland gegen mich vollstreckt werden?

  28. Bergamo
    Am 13. November 2018 um 12:03

    Guten Tag,

    bei meiner Fahrt durch Österreich wurde durch die Polizei eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch lasern festgestellt. Ich selbst habe davon nichts bemerkt.
    Ich hatte einen Wohnwagen am Zugfahrzeug. Nun habe ich ein Ticket für das Zugfahrzeug und noch eins für den Wohnwagen bekommen. Ist das rechtens? Der Wohnwagen stellt ja kein KFZ dar, sondern nur ein Fahrzeug das durch ein Zugfahrzeug gezogen wird.
    mit besten Grüßen
    Bergamo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:51

      Hallo Bergamo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Susi
    Am 16. Oktober 2018 um 12:02

    Hallo,
    ich habe eine Lenkererhebung aus Österreich erhalten. Soll angeben ob ich mein Fahrzeug im Landschaftsschutzgebiet Schafberg-Salzkammergut vor einer bestimmten Zeit am Waldrand abgestellt habe. Dort war wahrscheinlich Parkverbot was ich nicht wusste, da dort schon mehrere PKWs geparkt hatten. Wie hoch wäre meine Strafe?

  30. Roman
    Am 15. August 2018 um 9:45

    Hallo, ich wurde in Tirol auf der Autobahn irgendwo nach Innsbruck von einem festen Radar geblitzt. Tempolimit war 100 km/h. Aus meiner Sicht war ich zwischen 20 – 40 km/h zu schnell. Was erwartet mich für eine Strafe nach Tiroler Recht?

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