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Bußgeldkatalog in Österreich: Welche Sanktionen sind möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wie sehen die Verkehrsregeln in Österreich aus?

Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?
Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?

Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Als Nachbarland von Deutschland überquert der ein oder andere mit dem Auto häufiger die Grenze zwischen den beiden Ländern. Ein deutscher Führerschein ist dabei in Österreich natürlich genauso gültig wie umgekehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer jedoch vor einer Fahrt durch Österreich den Bußgeldkatalog dieses Landes unter die Lupe nehmen, denn die Bußgelder für manche Vergehen sind dort weitaus höher als hierzulande.

Das betrifft z.B. die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann sich auf Bußgelder einstellen, die zum einen mehrere Tausend Euro hoch sind und zum anderen davon abhängen, an welchem Ort in Österreich man bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde. Eine einheitliche Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich existiert daher nicht.

Trotzdem können Sie sich vor einer Reise nach Österreich mit dem Auto über die dort gütigen Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht informieren und so Bußgelder vermeiden, z.B. in dem Sie die Winterreifenpflicht in Österreich beachten. Auch hierzu geben wir Ihnen in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” die notwendigen Tipps und Informationen. Auch als Fahrer eines Lastkraftwagens müssen Sie in der Alpenrepublik einige Regeln beachten, welche sich von den deutschen Gesetzen unterscheiden. So gibt es Lkw-Fahrverbote in Österreich nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern auch samstags und in der Nacht. Auch die Maut in Österreich muss beachtet werden.

FAQ: Bußgeldkatalog von Österreich

Was ist das Besondere am österreichischen Bußgeldkatalog?

Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Vielmehr legen die einzelnen Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest.

Welche Promillegrenze gilt in Österreich?

In Österreich findet eine Promillegrenze von 0,5 Promille Anwendung. Für österreichische Fahranfänger und Lkw-Fahrer ist eine Grenze von 0,1 Promille maßgeblich.

Können österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Aufgrund des sogenannten „biliteralen Abkommens“ können Bußgelder aus Österreich ab einem Betrag von 25 Euro in der Regel auch in Deutschland eingetrieben werden.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern aus Österreich:

In Österreich herrscht für Lkw ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie allen Samstagen und nachts.

Für Lkw-Fahrer, welche Lasten quer durch Europa transportieren, ist Österreich ein wichtiges Transitland zwischen Nord und Süd. Doch einige Verkehrsregeln sind hier anders als beispielsweise in Deutschland. Doch an welchen Tagen und zu welchen Zeiten müssen Lkw hier stehen bleiben? Wir klären Sie auf! » Weiterlesen...

Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog

BeschreibungBußgeld
Geschwindigkeitsverstoß30 bis 7500 €
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)ab 300 €
Rotlichtverstoßab 70 €
Fehler beim Überholenab 40 €
Handy am Steuerab 100 €
Nicht angeschnalltab 50 €
Keine Warnweste mitgeführtab 14 €
Winterreifenpflicht missachtetab 60 €
Verstoß beim Parkenab 20 €

(Stand 05/2023)

Die StVO in Österreich

Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.
Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.

Genauso wie in Deutschland existiert in Österreich eine StVO, in der grundlegende Bestimmungen für die korrekte Fahrweise auf öffentlichen Straßen sowie die Verkehrsvorschriften festgelegt sind. Diese unterscheidet sich von der deutschen StVO nicht wesentlich: Sowohl in der StVO Österreich als auch in ihrem deutschen Gegenstück wird von den Verkehrsteilnehmern “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme” verlangt.

Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich reisen, machen Sie also nicht viel falsch, wenn Sie die deutschen Vorschriften aus der StVO beherzigen. Doch sowohl was die Verkehrsregeln in Österreich, als auch das Sanktionssystem für Verkehrssünder anbelangt, verfügt Österreich über eigene Vorschriften und Vorgehensweisen, über die wir Sie im Folgenden in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” informieren möchten.

Ein einheitlicher österreichischer Bußgeldkatalog existiert nicht

Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.

Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.

Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”

Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.

In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.

Das Vormerksystem

Wann droht ein Bußgeld in Österreich?
Wann droht ein Bußgeld in Österreich?

Seit einigen Jahren gibt es in Österreich ein System, bei dem Autofahrer Vormerkungen für Verstöße gegen die StVO sammeln. Die Verkehrsregeln in Österreich sehen vor, dass 13 Vergehen festgelegt wurden, die eine Vormerkung zur Folge haben. Als PKW-Fahrer müssen Sie in Österreich beispielsweise bei folgenden Vergehen mit einer Vormerkung rechnen:

  • Übertretung der Promillegrenze Österreich (0,5 Promille)
  • Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt
  • Ladung nicht gesichert
  • Rote Ampel überfahren, mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Generell Vergehen, die mit einer großen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergehen

Erhält ein Autofahrer zwei Vormerkungen, muss er bestimmte, auf den individuellen Fall abgestimmten Aufbauseminare besuchen, die ihm bei der Einübung einer sicheren Fahrpraxis helfen sollen. Nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wird die Vormerkung gelöscht. Wird nach dem Aufbauseminar allerdings im Zeitraum von 2 Jahren nach dem letzten Delikt noch eine Vormerkung vermerkt, so ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.

Doch auch ohne Punkte auf dem Konto kann laut den Verkehrsregeln in Österreich ein Verfahren zum Führerscheinentzug durch die Behörden eingeleitet werden. Dies ist beispielsweise bei Vergehen wie einer Trunkenheitsfahrt der Fall; wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss sofort seinen Führerschein abgeben, dauerhaft oder zumindest für mehrere Monate. Auch für Deutsche, die mit ihrem deutschen Führerschein auf österreichischen Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, gilt diese Regel.

Geschwindigkeit: In Österreich geblitzt

Sie wurden geblitzt in Österreich und fragen sich nun, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Für gewöhnlich gelten laut den Verkehrsregeln in Österreich für PKW-Fahrer folgende Limits:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h
  • Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Ausnahmen müssen Sie jedoch immer achten, denn die oben genannten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Beachten Sie z.B., dass auf verschiedenen Autobahnen in Österreich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens besondere Geschwindigkeitslimits gelten: Auf der A10, A12, A13 und A14 darf nachts die Geschwindigkeit von 110 km/h nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder drohen. Zwecks der Lärmvermeidung gilt auf diesen Autobahnen in der Nacht nicht die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Rasen in Österreich: Verlust des Autos droht

Eine Besonderheit, die das österreichische Verkehrsrecht seit März 2024 kennt, ist der Entzug des Fahrzeugs bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sind Sie innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell unterwegs, so kann die zuständige Verkehrsbehörde Ihr Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern. Sind Sie bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes vorbestraft, droht die Zwangsversteigerung schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.

Für Miet- und Leasingfahrzeuge gelten wiederum andere Regeln: Betroffenen PKW dürfen maximal 14 Tage beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Zusätzlich erhalten Raser ein lebenslanges Fahrverbot für das entsprechende Fahrzeug.

Winterreifen in Österreich: Gesetzliche Profiltiefe von 4 mm ist Pflicht

Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.
Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.

In Österreich gilt, genauso wie in Deutschland auch, eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen an ihrem Kfz anbringen.

Falls die Fahrbahn mit einer durchgängigen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dürfen als Alternative zu den Winterreifen auch  Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden, um die Pflicht zu erfüllen.

Gerade wenn Sie im nördlichen Teil von Deutschland leben, kann sich die Witterung in Österreich stark von der zu Hause unterscheiden. Ob ein Wechsel der Reifen vor einer Fahrt nach Österreich angebracht ist, sollten Sie dann anhand der Wettervorhersage klären.

Sie haben die Pflicht, selbstständig die Reifen zu wechseln, sobald dies notwendig ist – ein bestimmter Stichtag für den Reifenwechsel existiert auch in Österreich nicht.

Es besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich

Wenn Sie “M+S”-Reifen angebracht haben, dann müssen Sie sich in Österreich keine Sorgen über die Winterreifenpflicht machen: Auch dort sind Ihre M+S-Reifen zulässig. Doch selbst wenn die Profiltiefe in Deutschland noch ausreicht, kann in Österreich bereits ein Bußgeld drohen, dann hier sind im Gegensatz zu den 1,6 mm gesetzlicher Profiltiefe hierzulande für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht! Passende und robuste Räder finden Sie zum Beispiel in dem Winterreifen-Vergleich. Die Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht können in Österreich, wenn es zu einem Unfall kommt, bei bis zu 5000 Euro liegen. Kommt es nicht zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld etwa 60 Euro.

Parken in Österreich

Im Urlaub ist der Erhalt eines “Knöllchens” oder sogar das Abschleppen des Wagens aufgrund eines Parkverstoßes sicherlich besonders ärgerlich. Deswegen ist die Devise, bei der Auswahl eines Parkplatzes sehr sorgfältig vorzugehen. Achten Sie besonders darauf, nicht versehentlich im Parkverbot zu parken, denn hier werden die Fahrzeuge ohne weitere Bedenken abgeschleppt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges aus dem Parkverbot kostet um die 200 Euro und belastet die (Urlaubs)kasse somit ganz erheblich.

Die Promillegrenze in Österreich

In Österreich gilt, wie in mehreren anderen europäischen Ländern auch, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer (wie auch für LKW-Fahrer) liegt die Grenze bei 0,1 Promille.

Bereits die erste Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 0,5 – 0, 79 Promille kann ein Bußgeld von 300 – 3700 Euro nach sich ziehen. Eine Vormerkung – mit den deutschen Punkten zu vergleichen – gibt es ebenfalls bereits beim ersten Alkohol-Verstoß in Österreich. Schließlich beeinträchtigt jeder Alkoholverstoß die Sicherheit im Verkehr.

Fahrverbot und hohe Bußgelder

Ab einem Wert von 0,8 Promille ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten eine wahrscheinliche Konsequenz. Das Bußgeld wird hier mindestens 800 Euro betragen. Außerdem müssen Autofahrer in diesem Fall ein verkehrspsychologisches Training besuchen, welches mehrere hundert Euro kostet. Dies müssen übrigens auch Wiederholungstäter, die mit wiederholt beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze erwischt wurden in Kauf nehmen.

Wer als Autofahrer mehr als 1,2 Promille aufweist, für den steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich: Zwischen 1200 und 4400 Euro wird der Bußgeldbescheid in diesem Fall ausweisen. Zum Bußgeldbescheid kommt ein Fahrverbot von mindestens 4 Monaten und eine kostenpflichtige Nachschulung, in der die Autofahrer Tipps für das richtige Verhalten im Verkehr erhalten.

Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, wenn mit einem Wert von über 1,6 Promille Auto gefahren wurde. Bis auf 5900 Euro kann das Bußgeld in diesem Fall ansteigen! Dazu kommen die Kosten für eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, was mit um die 800 Euro einen größeren Posten darstellt. Das Fahrverbot in diesem Fall beträgt mindestens 6 Monate.

Führerscheinentzug in Österreich

Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.
Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.

Wenn Sie sich ein Bußgeld in Österreich eingehandelt haben, so kann Sie der Bußgeldbescheid bis nach Deutschland verfolgen. Aufgrund der fehlenden Sprachbarriere zwischen Österreich und Deutschland werden sogar Bagatelledelikte über die Ländergrenzen hinweg verfolgt. Zahlen Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht, so kann ein Vollstreckungsverfahren die Folge sein. Einen Strafzettel aus Österreich können Sie also nicht einfach ignorieren! Wer in Österreich geblitzt wurde, oder ein sonstiges Vergehen begangen hat, welches nicht sofort bestraft wurde, der kann auch noch Wochen später einen Bußgeldbescheid aus dem heimischen Briefkasten ziehen.

Gemäß eines EU-Abkommens kann bei einem Führerscheinentzug in Österreich Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet werden, die dann die Neuerteilung erst prüfen muss. Somit dürfen Sie – bis Sie Ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen – gar nicht mehr Auto fahren. Vermeiden lässt sich dies durch ein konsequentes Einhalten der Verkehrsvorschriften Österreich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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184 Kommentare

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  1. Eddy
    Am 3. August 2018 um 20:34

    Hallo wurde heute an der Grenze von Ungarn nach Österreich von den österreichischen Kollegen angehalten 2 Kinder an Bord ohne Kinder Sitz was kann mich erwarten? P.s Strafanzeige wurde erstattet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:05

      Hallo Eddy,

      bei einer Strafanzeige sind die Folgen von der Verhandlung abhängig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Petra
    Am 23. Juli 2018 um 23:41

    Guten Abend,
    bei unserem letzten Österreichurlaub in einem Hotel mitten in der Innenstadt haben wir zum Entladen unserer Kinder und von unserem Gepäck im absoluten Halteverbot gehalten, da wirklich weit und breit keine Parkmöglichkeit war. Die Dauer war ca. 15 Minuten. Es war aber immer jemand am Auto. Wir haben die Kinder und das Gepäck ausgeladen und an der Rezeption nachgefragt, wo wir parken dürfen. Wir haben gesehen, dass hinter uns ein besetztes Polizeiauto stand, dachten aber, dass sie es dulden, dass wir dort entladen und ansonsten etwas sagen würden, dass wir fahren sollen. Jedoch haben sie nichts gesagt, stattdessen kam nun 3 Monate später ein Schreiben, dass ich 80 € oder alternativ 16 h Freiheitsstrafe leisten müsste. Ist dies in Österreich so üblich, dass man nicht vorgewarnt wird, keinen Strafzettel vor Ort bekommt und sind 80 € für das “Vergehen” üblich?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:03

      Hallo Petra,

      wenn Sie eine Verkehrsregel brechen, kann dafür auch ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Eine mündliche oder schriftliche Verwarnpflicht seitens der Polizei existiert unseres Wissens nach auch in Österreich nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Siegfried
    Am 11. Juli 2018 um 22:21

    Hallo,ich habe ein Verkehrsschild mit zulässigen gesamtgewicht 7,5 t nicht beachtet, musste sofort eine Sicherheitsleistung von 220€ zahlen, da ich ein zulässiges gesamtgewicht von 10,5 t hätte,aber das Gewicht bei ca.7,5t lag laut Paragraph 52 Ziffer 7a. Jetzt wurde ich angeschrieben ich soll einen Österreichischen Zustellungsbevollmächtigen angeben sonst verfällt die Sicherheitsleistung, Bezirk Ruette, könnte sich das lohnen? Bin in Griechenland gemeldet, habe keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:20

      Hallo Siegfried,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. aline
    Am 27. Februar 2018 um 21:12

    Guten Tag,
    ich bin heute von Bregenz nach Immenstadt im Allgäu gefahren. Nun habe ich das Problem, dass ich in “Hälin” kurz vor “Langen bei Bregenz” geblitzt wurden bin. Da ein Schild mit “60km/h 5,5km lang” vor dem Ort stand, weiß ich nicht genau ob das für “Hälin” auch gilt. Aufjedenfall bin ich ca. 85km/h gefahren. Daher meine frage was passiert, wenn doch die 40km/h gelten. Zudem bin ich noch in der Probezeit.. Mit was kann ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 13:46

      Hallo Aline,

      Sie müssten in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sarah
    Am 26. Februar 2018 um 16:23

    Hallo zusammen,

    mir wird vorgeworfen am 22.11.2017 trotz Rotlicht nicht an der Haltelinie angehalten zu haben. Nun habe ich am 22.02.2018 aus Österreich ein Schreiben mit dem Betreff Lenkererhebung erhalten.
    Ich bin sicher nicht mit dem Auto gefahren, kann aber auch nicht sicher sagen ob mein Partner oder mein Schwiegervater mit dem Auto unterwegs waren, das ist einfach zu lange her.

    Rotlicht überfahren in Vorarlberg, Wohnort aktuell Deutschland, Wohnort zum Zeitpunkt der Tat Schweiz.

    Die Bilder haben wir telefonisch angefragt und erhalten. Hierauf ist auch nicht ersichtlich, wer der beiden das war.

    Meine Fragen:
    Wie ist das weitere Vorgehen? Muss ich das Ganze jetzt auf mich nehmen?
    Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
    Mit welchen Kosten ist in etwa zu rechnen?
    Ist es normal, dass ich erst eine Lenkererhebung bekomme und sie mir nicht einfach die Busse zustellen?

    Vielen Dank für eure Einschätzung.
    Liebe Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:49

      Hallo Sarah,

      da in Deutschland die Fahrerhaftung gilt, müssen Halter in der Regel keine Bußen auf sich nehmen. Inwieweit die Rechtslage den verschiedenen Wohnorten Rechnung trägt und für eine Einschätzung des konkreten Falls, kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Mellie
    Am 24. Januar 2018 um 21:58

    Hallo,

    Ich habe einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland, bin aber Österreicherin und habe einen österreichischen Führerschein.

    Frage: Wenn ich hier in D bei rot über eine Ampel fahre und geblitzt werde (unter 3 Sekunden), werde ich dann nach dem deutschen Recht geahndet oder nach dem österreichischen?
    Habe ich hier auch ein Punktekonto und bekomme da einen Punkt, oder gilt das Vormerksystem und ich muss mit einer Eintragung rechnen?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 13:35

      Hallo Mellie,

      in Deutschland gilt das deutsche Recht, somit werden Sie nach den hiesigen Regelungen sanktioniert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Rene N.
    Am 11. Januar 2018 um 20:01

    Ich habe eine Strafverfügung aus Österreich erhalten wegen eines Blitzers auf der Autobahn. Ich war 19 km/h zu schnell.
    Dafür soll ich 60€ bezahlen. Da das Foto ausgewertet wurde hat man gesehen das ich das Telefon am Ohr hatte. Jetzt soll ich im selben Bescheid noch mal 60€ bezahlen. In Deutschland muss sich ja die Behörde für ein Delikt entscheiden. In Österreich soll ich für beide Taten auf einen Foto 120€ bezahlen. Ist das rechtens oder dürfen sie auch nur eine Tat bestrafen?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 13:52

      Hallo Rene N.,

      auch im deutschen Recht gibt es Tatmehrheit: https://www.bussgeldkatalog.org/tatmehrheit/.
      Ich gehe davon aus, dass auch in Österreich Tatmehrheit gegeben sein kann. Für eine Beurteilung des Bescheids wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Toni C.
    Am 7. November 2017 um 10:27

    Habe in diesen Tagen eine “Lenkererhebung” von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch erhalten. Man wirft mir vor, auf der Autobahn den erforderlichen Abstand nicht eingehalten zu haben. Zudem soll ich ein anderes Fahrzeug zum gleichen Zeitpunkt rechts statt links überholt haben.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:55

      Hallo Toni,

      in Österreich existiert kein einheitlicher Bußgeldkatalog nach deutschem Vorbild. Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Aus diesem Grund sind pauschale Angaben nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nicole S.
    Am 6. November 2017 um 17:25

    Ich habe eine Anonymverfügung wegen “sie haben als Lenker eines KFZ den Straßenzug trotz des deutlich sichtbar aufgestellten Verbotzeichens “Fahrverbot für alle KFZ’e ausgenommen KFZ über 3,5t höchstzulässigem Gleichgewicht befahren, obwohl Sie nicht unter diese Ausnahme gefallen sind” erhalten.

    Ist das möglich, daß es auf Österreichs Autobahnen Fahrbahnen gibt, die nicht von Auto’s befahren werden dürfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:42

      Hallo Nicole,

      kann es sein, dass Sie an einer Mautstelle die äußerste rechte Abfertigungsspur befahren haben? Diese ist ausschließlich für Lkw und Busse reserviert. Es droht ein Bußgeld von 50 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hans
    Am 27. August 2017 um 13:15

    Ich bin in Österreich auf einer Landstraße möglicherweise mehr als 150 km/h gefahren, in welcher Höhe droht eine Geldbuße und droht ebenfalls für Deutschland ein Führerscheinentzug?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 12:14

      Hallo Hans,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können gibt es in Österreich, anders als in Deutschland, keinen festen Bußgeldkatalog. Aus diesem Grund lässt sich keine pauschale Angabe machen. Ein in Österreich verhängtes Fahrverbot ist nur in Österreich gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Michael
    Am 26. August 2017 um 10:16

    Hallo, wurde heute (26.08.2017) in Österreich mit einer festen Blitz Anlage geblitzt erlaubt waren 130 km/h geschätzte Überschreitung 25-30 km/h mit dem Firmenwagen. Was erwartet mich? Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 11:13

      Hallo Michael,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es in Österreich in vielen Fällen keine einheitlichen Bußgelder, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Jeder Behördensprengel legt die Höhe der Sanktionen selbst fest. Aus diesem Grund ist eine pauschale Angabe nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Torsten R.
    Am 25. August 2017 um 10:42

    Hallo, ich war im Novembr 2016 mit einem Mietwagen in Österreich. Dort habe ich ein Knöllchen wegen falsch Parken erhalten. Am 17.08.2017 bekomme ich nun aus Tirol eine “Strafverfügung” über 30,00 € oder alternativ 13 STD. Knast. Ehrlich, kein Quatsch!!!!!!
    Folgende Fragen:
    1. gibt es eine Verkährungsfrist?
    2. wieso bekomme ich wegen eines Knöllchens eine Strafverfügung und keine Anonymverfügung?
    Vielen Dank für eine Info

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 10:27

      Hallo Torsten,

      tatsächlich ist es in der Regel so, dass in Österreich bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten eine Anonymverfügung angeordnet wird. Warum bei Ihnen eine Strafverfügung angeordnet wurde, könne´n wir leider aus der Ferne nicht beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hinsichtlich dieser Frage kompetent beraten. In Österreich gilt des Weiteren eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Georg W.
    Am 13. August 2017 um 9:00

    Guten Tag,
    Gestern (12.08.17) wurde ich auf dem Weg von Italien nach Wien in Österreich mit einer mobilen Radarkontrolle mit 135 km/h erwischt und heraus gewunken, erlaubt waren 100 km/h.
    Ich erhielt zwei Busgelder. Einen im Wert von 35 € (Paragraph 18) und noch einen im Wert von 35 € (Paragraph 52). Einer ist klar für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Aber ich verstehe den Grund für den anderen nicht welcher sich mit dem Abstand von Lenker zum Vorderfahrzeug befasst, da ich ja raus gewunken wurde.
    Meinen Sie das ist gerechtfertigt oder ist es mir möglich da nochmal genauer nach zu fragen und eventuell um 35 € entlastet zu werden ?
    Herzliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 9:48

      Hallo Georg,

      § 18 der österreichischen StVO befasst sich mit dem Hintereinanderfahren und damit auch mit dem Abstand. § 52 befasst sich mit den Vorschriftszeichen und damit auch mit der Höchstgeschwindigkeit. Inwiefern ein Bußgeld gerechtfertigt ist, können wir nicht bewerten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in diesem Zusammenhang beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sen
    Am 12. August 2017 um 21:16

    Hallo,
    bin Gestern Nacht in Österreich auf der Autobahn geblitzt worden mit meiner Einsicht ca. 10-15 km/h zu schnell wie angegeben.
    Was kann mich das kosten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 9:21

      Hallo Sen,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Dort legt jeder Behördensprengel die Höhe der Bußgelder selbst fest. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Angaben machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Tam
    Am 8. August 2017 um 15:26

    Hallo,
    meine Frage ist, mit welcher Strafe man rechnen kann wenn man in Österreich auf der Autobahn in einer 80er Zone 130 km/h gefahren ist? (Probezeit!)
    Und wie lang kann es max. dauern, bis die Strafe ankommt?
    Danke! Lg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:46

      Hallo Tam,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Dementsprechend lässt sich die genaue Höhe des Bußgeldes nicht ohne Weiteres festlegen. Wie lange es dauert, bis der Bescheid bei Ihnen ankommt, lässt sich leider auch nicht pauschal beantworten, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Darga
    Am 12. Juni 2017 um 13:24

    bin in Reute mit dem Motorrad vor der Kurve mit 98km/h gelasert und angehalten worden.Erlaubt waren es ausserhalb der ortschaft 50km/h.Bin in Deutschland wohnhaft.Mit wieviel Busgeld muss ich rechnen??und muss ich mit Punkte in Flensburg in Deutschland rechnen oder nur Busgeld gür Österreich zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:29

      Hallo Darga,

      das Bußgeld kann 150 bis 300 Euro betragen. Im deutschen Fahreignungsregister werden Punkte aus Verstößen im Ausland nicht gespeichert. Es kann aber ein Vermerk im österreichischen Führerscheinregister erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Matthias
    Am 31. Mai 2017 um 15:37

    Hallo, an bussgeldkatalog TEAM.
    bitte helfen Sie mir. ich war Landesstraße B4 nächst Strkm. 042,373 unterwegs Fahrrichtung Wien / Radar Freiland / geblitzt. Habe bekommen strafe per Post 280,00 € nach Slowakei.. bei Tempo 70 bin gefahren 44km/h schneller. Ich bin sehr angefresen, weil 44 kmh über und solche Strafe.Ich möchte verweisen / beziehen / um das Strafe verniedriegen. Weil Ich glaube das sehr strenge Strafe ist. Im Freiland,. Bitte was für paragrafen oder was soll Ich zurück zum Amt Schreiben.Bitte um Hilfe oder das AMT um 50% minimum Straffe verniedrigt.
    Habe nicht gesehen dies 70 kmh tempo limit und das 44 kmh über so wiel zu zahlen ???? wahnsinn das in SK so viel Ich verdiene im Monat. Danke für Hilfe. Matthias aus Bratislava SK.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:26

      Hallo Matthias,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsauskunft erteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hierbei allerdings weiterhelfen und Ihnen sagen, wie Sie am besten vorzugehen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alex
    Am 30. Mai 2017 um 20:17

    Hallo, bin auf der A10 Fahrtrichtung Salzburg nach d m Oswaldibergtunnel bei einer LKW Kontollstelle geblitzt worden. Es wurde gerade kontrolliert und er waren 60 erlaubt. Ich bin laut Tachi mit knapp 100 geblitzt (Frontblitzer) worden. Droht da ein Fahrberbot?

    Danke

    • Anton
      Am 4. Juni 2022 um 23:33

      Hallo,ich wurde 2019 geblitzt habe einmal ne straffe bekommen von 75€ und danach nochmal ein Brief ,seit dem höre ich nix mehr aus Österreich ,will aber dieses Jahr dort hin ,kann ich ohne bedenken fahren? Sind drei Jahre her?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:35

      Hallo Alex,

      in Österreich führen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h zu schnell innerorts und 50 km/h zu schnell außerorts zu einem Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Florian
    Am 27. Mai 2017 um 18:39

    Hallo,
    als wir in der Kolonne aus Österreich abreisten fuhren wir auf der Autobahn. Später erschien ein Schild: Kontrolle 1500m.
    Nach 1,5km dann das Schild Kontrolle mit der Richtungsweisung auf einen Parkplatz. Wir fühlten uns nicht direkt angesprochen und fuhren weiter. Zu spät sahen wir dann, dass beide Fahrbahnen digital mit einem roten X über der Fahrbahn gesperrt waren. Kurz danach wurden wir dann alle geblitzt. Meine Frage wäre nun, was für eine Art Strafe auf uns zukommt. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:44

      Hallo Florian,

      das können wir Ihnen leider nicht sagen. Am besten warten Sie auf das Schreiben der Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jessica
        Am 31. Januar 2023 um 19:42

        hallo.. ich würde heute von der Polizei angehalten mein Kind (4jahre) hatt sich kurz davor ausgeschanallt weil ihm was runtergeflogen ist und er es hollen wollte und konnte nicht sofort anhalten und kam schon in die Verkehrskontrolle. sie sagten sie müssen mich anzeigen und könnten mir sonst keine Auskunft geben… ich lass im Internet bis zur 5000€.. ich habe mir sonst nie was zur Schulden kommen lassen außer 1/2strafzettel in 10 Jahren… kann ich wirklich mit so viel Rechnen? ich bin fix und fertig deswegen und erkläre auch meinen Kind wie gefährlich das sein kann und er es nicht mehr tun darf aber denk er ist dis nicht bewusst…

  20. Sarah
    Am 19. April 2017 um 23:45

    Hallo,

    ich wurde in Österreich innerorts direkt zweimal hintereinander geblitzt, mit einem Abstand von 3 Minuten. Der erste Blitzer war ein Standblitzer, wobei ich gar nicht gemerkt hatte, dass ich geblitzt wurde. Direkt danach (gleicher Ort) wurde ich von der Polizei geblitzt und habe direkt bezahlt. Jetzt habe ich von dem ersten Blitzer eine Strafverfügung bekommen. Muss ich wirklich für bride Blitzer bezahlen oder zählt das nicht als ein Tatverstoß?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 9:39

      Hallo Sarah,

      in Deutschland kann dies als Tateinheit gewertet werden, wenn ein zeitlich-räumlicher Zusammenhang zwischen beiden Geschwindigkeitsverstößen besteht. Ob dieses Prinzip auch in Österreich Anwendung findet, entzieht sich leider unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. R. H.
    Am 9. April 2017 um 19:57

    Hallo, bin am 01.04.17 inNauders angehalten worden ,Ca 40 Meter unterhalb vom feststehenden Blitzer von 2 Beamten ( oder war es ein Aprilscherz) soll 65,5 Stundenkm. Gefahren sein , habe 2 mal nachgehakt sie sollen mir zeigen auf der Kamera dass ich das war, keine Reaktion habe fälschlicherweise die 35 Euro bezahlt, meine Frage ist es noch jemand so ergangen, habe durch den Ort den Tempomat auf Ca. 55km Gestellt

  22. Claudia
    Am 30. März 2017 um 12:13

    Hallo,

    wie lange ist die Verjährungsfrist nach einen rechtskräftiges Urteil durch das Landesverwaltungsgericht Tirol, da ich zur Fahrerfeststellung keine Angaben machen konnte. Ich habe etwas von 3 Jahren gelesen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:21

      Hallo Claudia,

      ist ein Urteil rechtskräftig, so kann keine Verjährung mehr einsetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Daniel
    Am 9. März 2017 um 21:42

    Hallo liebes Team,

    ich wurde vor kurzem auf der Autobahn von der Polizei angehalten da ich in der 100er Zone (nur bei Regen) zu schnell unterwegs war. Der Polizist sprach 35€ Strafe aus, die ich direkt bar bezahlt habe und einen Beleg dafür bekam.
    Heute kam eine Anonymverfügung über 110€ per Post. Da ich schon bezahlt habe, muss ich diese nun nicht bezahlen, sehe ich das richtig?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 11:17

      Hallo Daniel,

      die Verfügung sollten Sie nicht einfach ignorieren. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie in Ihrem Fall beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Mario
    Am 16. Februar 2017 um 19:21

    Hallo!! Ich hab eine Frage,ich wurde 15.08.16 im Osterreich hab erst heute ubeer halbes jahr spater die straffe bekommen? Muss ich die bezahlen oder ist die verjahrung sechs monate? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:01

      Hallo Mario,

      durch das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Deutschland beginnt die Frist für die Verjährung oftmals erst mit Übertragung des Mandats an die deutschen Behörden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwiefern von einer eingetretenen Verjährung ausgegangen werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Mario
    Am 16. Februar 2017 um 14:08

    Hallo,

    Ich hab eine frage wir wurden am 15.08.16 in Oesterreich geblitzt und haben heute erst das Bußgeld schreiben bekommen ein halbes jahr spaeter.
    Die frage ist wie lang ist das gueltig und ob man das ueberhaupt noch bezahlen muss?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 9:31

      Hallo Mario,

      die Verjährungsfristen für einen Bußgeldbescheid sind in Österreich in der Regel länger als in Deutschland. Eine Ordnungswidrigkeit kann zwischen sechs Monate und einem Jahr nach der Tat noch verfolgt werden. Sie sollten das Bußgeld zahlen, um keine Mahngebühr zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jasmin.K
    Am 8. Februar 2017 um 1:05

    Hallo, :)

    Ich hab eine frage ich bin heute in Graz geblitzt worden..
    Auf eine Schnellstraße/ortsgebiet
    jedenfalls 60km waren erlaubt! Es war eine 2 spurige Straße & der neben mir ist sowas von Schlangenlinien gefahren so das ich ihn versucht habe mit huben aufmerksam zu machen hat aber nicht’s geholfen draufhin bin ich dann schneller vorbei gefahren der Raderkasten hat mich mit 96km erwischt:( mit was muss ich jetzt rechnen? Strafverfahren? Anonymverfahren? Führerscheinentzug?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 12:11

      Hallo Jasmin,

      Sie müssen mit einem Bußgeld ab 72 Euro rechnen. Vermutlich wird eine Anonymverfügung ergehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Wolfgang G.
    Am 27. Januar 2017 um 23:56

    Hallo, wurde heute mit meinem Anhängergespann aufgehalten und stillgelegt weil mein Zugfahrzeug um 256kg zu wenig Anhängelast hat.
    Die Ladung auf dem Hänger und Sicherung passte zu 100%, lediglich mein Auto darf es nicht weiterziehen.
    Welche Geldstrafe erwartet uns in etwa ?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 11:22

      Hallo Wolfgang G.,

      in der Regel hängen die Bußgelder mit der Höhe der überschrittenen Anhängerlast zusammen. Liegt die Überschreitung zwischen 2 und 5 Prozent können bis zu 70 Euro drohen. Zwischen 5 und 10 Prozent können es bis zu 210 Euro sein. Die genaue Summe wird im Bußgeldbescheid angegeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Bernhard S.
    Am 26. Januar 2017 um 22:57

    Wie lange tarf eine Radar Strafen nachvollzogen werden von Zeitpunkt der Übertretung? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 14:28

      Hallo Bernhard,
      leider ist uns nicht klar, was Sie damit genau meinen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. ivan d.
    Am 11. Januar 2017 um 22:24

    Als ich meine blitzer strafe aus ostereich zu hand bekam war die zahlungsfrist um 2 wochen abgelaufen es handelt sich um annonymferfügung …was pasiert jetzt um wiviel erhöht sich die strafe..?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 10:11

      Hallo Ivan,

      zahlen Sie nur wenige Tage nach Ablauf der Frist, zeigen die Behörden in der Regel Kulanz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Susi
    Am 27. Dezember 2016 um 21:50

    Bin über eine spärline und dan ein Stück auf der Buslinie (Strass) gefahren! Mit was für eine Strafe Anzeige kann ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:51

      Hallo Susi,

      dem Überfahren von Sperrlinien bzw. Sperrflächen folgt bei einem Organstrafverfahren ein Bußgeld von 50 Euro, beim Anonymstrafverfahren 35 bis 80 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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