Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Als Nachbarland von Deutschland überquert der ein oder andere mit dem Auto häufiger die Grenze zwischen den beiden Ländern. Ein deutscher Führerschein ist dabei in Österreich natürlich genauso gültig wie umgekehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer jedoch vor einer Fahrt durch Österreich den Bußgeldkatalog dieses Landes unter die Lupe nehmen, denn die Bußgelder für manche Vergehen sind dort weitaus höher als hierzulande.
Das betrifft z.B. die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann sich auf Bußgelder einstellen, die zum einen mehrere Tausend Euro hoch sind und zum anderen davon abhängen, an welchem Ort in Österreich man bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde. Eine einheitliche Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich existiert daher nicht.
Trotzdem können Sie sich vor einer Reise nach Österreich mit dem Auto über die dort gütigen Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht informieren und so Bußgelder vermeiden, z.B. in dem Sie die Winterreifenpflicht in Österreich beachten. Auch hierzu geben wir Ihnen in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” die notwendigen Tipps und Informationen. Auch als Fahrer eines Lastkraftwagens müssen Sie in der Alpenrepublik einige Regeln beachten, welche sich von den deutschen Gesetzen unterscheiden. So gibt es Lkw-Fahrverbote in Österreich nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern auch samstags und in der Nacht. Auch die Maut in Österreich muss beachtet werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldkatalog von Österreich
Was ist das Besondere am österreichischen Bußgeldkatalog?
Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Vielmehr legen die einzelnen Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest.
Können österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?
Aufgrund des sogenannten „biliteralen Abkommens“ können Bußgelder aus Österreich ab einem Betrag von 25 Euro in der Regel auch in Deutschland eingetrieben werden.
Spezifische Informationen zu Bußgeldern aus Österreich:
In Österreich unterwegs zu sein, bedeutet auch, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Die Promillegrenze gilt in Österreich auch für Urlauber. Wo diese festgelegt ist, für wen sie gilt und mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Wer als Führerscheinneuling nach Österreich reisen und dort fahren möchte, muss sich mit den geltenden Verkehrsregeln befassen. Wie lang beispielsweise die Probezeit ist und welche weiteren Vorschriften gelten, erfahren Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Eine Anonymverfügung wird in Österreich immer dann verhängt, wenn unklar ist, wer den Verstoß begangen hat. In der Regel muss dann der Halter haften. Doch gilt dies auch für deutsche Kfz-Halter, die eine Anonymverfügung aus Österreich erhalten? Hier erfahren Sie mehr dazu. » Weiterlesen...
Unsere österreichischen Nachbarn handhaben vieles anders, z. B. im Straßenverkehr. Ein Organmandat wird in der Regel für geringfügige Verwaltungsübertretungen verhängt (z. B. Flaschparken). Es kann direkt an Ort und Stelle erhoben oder - wie beim deutschen Knöllchen - durch einen Beleg an der Windschutzscheibe hinterlassen werden. » Weiterlesen...
Müssen Sie als Deutscher das jeweilige Bußgeld bezahlen, wenn Sie in Österreich geblitzt wurden? Lösen Blitzer in Österreich von vorne oder von hinten aus? Und in welcher Höhe bewegen sich die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Alpenrepublik? Hier erfahren Sie es! » Weiterlesen...
Pkw-Fahrer können in Österreich wie auch in Deutschland ein Fahrverbot erhalten, wenn Sie auffällig werden. Bedeutsamer ist der Begriff des Fahrverbots in Österreich jedoch für Lkw-Fahrer. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zu den möglichen Fahrverboten in Österreich. » Weiterlesen...
Häufig gibt es noch Unklarheiten bezüglich der Vignettenpflicht in unserem Nachbarland. In diesem Ratgeber fassen wir daher die wichtigsten Informationen zum österreichischen Mautsystem zusammen. Was kostet die Vignette? Wer muss sie kaufen und wie funktioniert die LKW-Maut von Österreich? » Weiterlesen...
Bei einem Bußgeldbescheid aus Österreich ist die Höhe vom Bußgeld nicht in einem einheitlichen Katalog geregelt. Stattdessen können die Behördensprengel selbst Beträge festlegen. Was es sonst noch beim Knöllchen aus Österreich zu beachten gilt? Hier mehr dazu! » Weiterlesen...
Für Lkw-Fahrer, welche Lasten quer durch Europa transportieren, ist Österreich ein wichtiges Transitland zwischen Nord und Süd. Doch einige Verkehrsregeln sind hier anders als beispielsweise in Deutschland. Doch an welchen Tagen und zu welchen Zeiten müssen Lkw hier stehen bleiben? Wir klären Sie auf! » Weiterlesen...
Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog
Beschreibung
Bußgeld
Geschwindigkeitsverstoß
30 bis 7500 €
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)
ab 300 €
Rotlichtverstoß
ab 70 €
Fehler beim Überholen
ab 40 €
Handy am Steuer
ab 100 €
Nicht angeschnallt
ab 50 €
Keine Warnweste mitgeführt
ab 14 €
Winterreifenpflicht missachtet
ab 60 €
Verstoß beim Parken
ab 20 €
(Stand 05/2023)
Die StVO in Österreich
Genauso wie in Deutschland existiert in Österreich eine StVO, in der grundlegende Bestimmungen für die korrekte Fahrweise auf öffentlichen Straßen sowie die Verkehrsvorschriften festgelegt sind. Diese unterscheidet sich von der deutschen StVO nicht wesentlich: Sowohl in der StVO Österreich als auch in ihrem deutschen Gegenstück wird von den Verkehrsteilnehmern “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme” verlangt.
Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich reisen, machen Sie also nicht viel falsch, wenn Sie die deutschen Vorschriften aus der StVO beherzigen. Doch sowohl was die Verkehrsregeln in Österreich, als auch das Sanktionssystem für Verkehrssünder anbelangt, verfügt Österreich über eigene Vorschriften und Vorgehensweisen, über die wir Sie im Folgenden in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” informieren möchten.
Ein einheitlicher österreichischer Bußgeldkatalog existiert nicht
Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.
Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.
Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”
Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.
In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.
Das Vormerksystem
Seit einigen Jahren gibt es in Österreich ein System, bei dem Autofahrer Vormerkungen für Verstöße gegen die StVO sammeln. Die Verkehrsregeln in Österreich sehen vor, dass 13 Vergehen festgelegt wurden, die eine Vormerkung zur Folge haben. Als PKW-Fahrer müssen Sie in Österreich beispielsweise bei folgenden Vergehen mit einer Vormerkung rechnen:
Übertretung der Promillegrenze Österreich (0,5 Promille)
Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt
Ladung nicht gesichert
Rote Ampel überfahren, mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
Generell Vergehen, die mit einer großen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergehen
Erhält ein Autofahrer zwei Vormerkungen, muss er bestimmte, auf den individuellen Fall abgestimmten Aufbauseminare besuchen, die ihm bei der Einübung einer sicheren Fahrpraxis helfen sollen. Nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wird die Vormerkung gelöscht. Wird nach dem Aufbauseminar allerdings im Zeitraum von 2 Jahren nach dem letzten Delikt noch eine Vormerkung vermerkt, so ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.
Doch auch ohne Punkte auf dem Konto kann laut den Verkehrsregeln in Österreich ein Verfahren zum Führerscheinentzug durch die Behörden eingeleitet werden. Dies ist beispielsweise bei Vergehen wie einer Trunkenheitsfahrt der Fall; wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss sofort seinen Führerschein abgeben, dauerhaft oder zumindest für mehrere Monate. Auch für Deutsche, die mit ihrem deutschen Führerschein auf österreichischen Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, gilt diese Regel.
Geschwindigkeit: In Österreich geblitzt
Sie wurden geblitzt in Österreich und fragen sich nun, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Für gewöhnlich gelten laut den Verkehrsregeln in Österreich für PKW-Fahrer folgende Limits:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Ausnahmen müssen Sie jedoch immer achten, denn die oben genannten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Beachten Sie z.B., dass auf verschiedenen Autobahnen in Österreich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens besondere Geschwindigkeitslimits gelten: Auf der A10, A12, A13 und A14 darf nachts die Geschwindigkeit von 110 km/h nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder drohen. Zwecks der Lärmvermeidung gilt auf diesen Autobahnen in der Nacht nicht die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Rasen in Österreich: Verlust des Autos droht
Eine Besonderheit, die das österreichische Verkehrsrecht seit März 2024 kennt, ist der Entzug des Fahrzeugs bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sind Sie innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell unterwegs, so kann die zuständige Verkehrsbehörde Ihr Autobeschlagnahmen und zwangsversteigern. Sind Sie bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes vorbestraft, droht die Zwangsversteigerung schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.
Für Miet- und Leasingfahrzeuge gelten wiederum andere Regeln: Betroffenen PKW dürfen maximal 14 Tage beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Zusätzlich erhalten Raser ein lebenslanges Fahrverbot für das entsprechende Fahrzeug.
Winterreifen in Österreich: Gesetzliche Profiltiefe von 4 mm ist Pflicht
In Österreich gilt, genauso wie in Deutschland auch, eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen an ihrem Kfz anbringen.
Falls die Fahrbahn mit einer durchgängigen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dürfen als Alternative zu den Winterreifen auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden, um die Pflicht zu erfüllen.
Gerade wenn Sie im nördlichen Teil von Deutschland leben, kann sich die Witterung in Österreich stark von der zu Hause unterscheiden. Ob ein Wechsel der Reifen vor einer Fahrt nach Österreich angebracht ist, sollten Sie dann anhand der Wettervorhersage klären.
Sie haben die Pflicht, selbstständig die Reifen zu wechseln, sobald dies notwendig ist – ein bestimmter Stichtag für den Reifenwechsel existiert auch in Österreich nicht.
Es besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich
Wenn Sie “M+S”-Reifen angebracht haben, dann müssen Sie sich in Österreich keine Sorgen über die Winterreifenpflicht machen: Auch dort sind Ihre M+S-Reifen zulässig. Doch selbst wenn die Profiltiefe in Deutschland noch ausreicht, kann in Österreich bereits ein Bußgeld drohen, dann hier sind im Gegensatz zu den 1,6 mm gesetzlicher Profiltiefe hierzulande für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht! Passende und robuste Räder finden Sie zum Beispiel in dem Winterreifen-Vergleich. Die Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht können in Österreich, wenn es zu einem Unfall kommt, bei bis zu 5000 Euro liegen. Kommt es nicht zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld etwa 60 Euro.
Parken in Österreich
Im Urlaub ist der Erhalt eines “Knöllchens” oder sogar das Abschleppen des Wagens aufgrund eines Parkverstoßes sicherlich besonders ärgerlich. Deswegen ist die Devise, bei der Auswahl eines Parkplatzes sehr sorgfältig vorzugehen. Achten Sie besonders darauf, nicht versehentlich im Parkverbot zu parken, denn hier werden die Fahrzeuge ohne weitere Bedenken abgeschleppt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges aus dem Parkverbot kostet um die 200 Euro und belastet die (Urlaubs)kasse somit ganz erheblich.
Die Promillegrenze in Österreich
In Österreich gilt, wie in mehreren anderen europäischen Ländern auch, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer (wie auch für LKW-Fahrer) liegt die Grenze bei 0,1 Promille.
Bereits die erste Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 0,5 – 0, 79 Promille kann ein Bußgeld von 300 – 3700 Euro nach sich ziehen. Eine Vormerkung – mit den deutschen Punkten zu vergleichen – gibt es ebenfalls bereits beim ersten Alkohol-Verstoß in Österreich. Schließlich beeinträchtigt jeder Alkoholverstoß die Sicherheit im Verkehr.
Fahrverbot und hohe Bußgelder
Ab einem Wert von 0,8 Promille ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten eine wahrscheinliche Konsequenz. Das Bußgeld wird hier mindestens 800 Euro betragen. Außerdem müssen Autofahrer in diesem Fall ein verkehrspsychologisches Training besuchen, welches mehrere hundert Euro kostet. Dies müssen übrigens auch Wiederholungstäter, die mit wiederholt beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze erwischt wurden in Kauf nehmen.
Wer als Autofahrer mehr als 1,2 Promille aufweist, für den steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich: Zwischen 1200 und 4400 Euro wird der Bußgeldbescheid in diesem Fall ausweisen. Zum Bußgeldbescheid kommt ein Fahrverbot von mindestens 4 Monaten und eine kostenpflichtige Nachschulung, in der die Autofahrer Tipps für das richtige Verhalten im Verkehr erhalten.
Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, wenn mit einem Wert von über 1,6 Promille Auto gefahren wurde. Bis auf 5900 Euro kann das Bußgeld in diesem Fall ansteigen! Dazu kommen die Kosten für eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, was mit um die 800 Euro einen größeren Posten darstellt. Das Fahrverbot in diesem Fall beträgt mindestens 6 Monate.
Führerscheinentzug in Österreich
Wenn Sie sich ein Bußgeld in Österreich eingehandelt haben, so kann Sie der Bußgeldbescheid bis nach Deutschland verfolgen. Aufgrund der fehlenden Sprachbarriere zwischen Österreich und Deutschland werden sogar Bagatelledelikte über die Ländergrenzen hinweg verfolgt. Zahlen Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht, so kann ein Vollstreckungsverfahren die Folge sein. Einen Strafzettel aus Österreich können Sie also nicht einfach ignorieren! Wer in Österreich geblitzt wurde, oder ein sonstiges Vergehen begangen hat, welches nicht sofort bestraft wurde, der kann auch noch Wochen später einen Bußgeldbescheid aus dem heimischen Briefkasten ziehen.
Gemäß eines EU-Abkommens kann bei einem Führerscheinentzug in Österreich Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet werden, die dann die Neuerteilung erst prüfen muss. Somit dürfen Sie – bis Sie Ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen – gar nicht mehr Auto fahren. Vermeiden lässt sich dies durch ein konsequentes Einhalten der Verkehrsvorschriften Österreich.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
befand mich gestern 17.12.2016 um 19.30 abends auf der A12 bei Woergl Richtung Innsbruck,wurde mit 130/km geblitzt,100 limit mit IG-L,mit wie viel Bussgeld muss ich rechnen??
MFG
Helmuth S.
Mir geht genau so…am 17.12.16 Bei Eltendorf(Bezirk Jennersdorf) bin angeblich beim erlaubte 50km/h 84km/h gefahren. 0,5 Toleranz wurde abgezogen und musste Lenkerauskunft per Email verschicken und jetzt warte was da bei 29km/h Überschreitung rauskommt. :(( Echt nicht mein Art,weiß auch nicht mehr…Also als beweis erwarte auch ein Foto. :(
in der Regel müssen Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h mit einem Bußgeld ab 30 Euro rechnen. Der genaue Betrag wird im Bescheid aufgeführt.
Bin als Deutscher in Österreich mit 0.89 mg/l bei Autofahren erwischt worden. Habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten. Mit was für Konsequenzen muß ich rechnen?
ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben droht dem Betroffenen eine Nachschulung.
Ich soll auf der B20 im Bereich der Stadt Mariazell/Stmk die Geschwindigkeit
um 9km/h überschritten haben laut Anonymverfügung. Zu dem Zeitpunkt war ich zu Besuch im 110km entfernten Knittelfeld
und war noch NIE in der Gegend um Mariazell, wußte bis heute nicht wo dieser Ort liegt!
Was soll ich tun!
eine Anonymverfügung wird verschickt, wenn kein Täter ermittelt werden kann. Die Anonymverfügung erhält der Halter des Fahrzeugs, der diese dann zur Bezahlung an den tatsächlichen Fahrer weiterleiten kann.
Gegen eine Anonymverfügung können Sie keinen Einspruch einlegen. Wenn Sie die Anonymverfügung nicht bezahlen, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren besteht die Möglichkeit zum Vorwurf Stellung zu nehmen bzw. Einspruch einzulegen.
Mir wird von der Landespolizeidirektion Tirol vorgeworfen, dass ich mit 81 km/h auf der BAB12 bei Vomp Richtung Inssbruck mit meinem Wohnwagengespann 26m hinter einem Sattel-Kfz herfuhr (§ 18 Abs. 4 StVO; Doch ein PKW mit Anhänger ist doch kein “Lastfahrzeug, Kraftwagenzug oder Omnibus”.) Das ganze wurde auf meinen Einspruch hin mit einem Video-Ausdruck dokumentiert.
Ich soll 120 € bezahlen oder ersatzweise 55 Stunden einsitzen.
Meine Frage: Wieso sind 26m Abstand für den Lenker eines PKW strafbar? 5/10 des halben Tachoabstandes sind 20,25m, bzw. die Hälfte der Fahrstrecke in 2 Sekunden ist 22,5m?
ein Wohnwagengespann mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse ist ein Kraftwagengespann. Gemäß § 18 der österreichischen StVO ist dabei ein Mindestabstand von 50 m zu wahren.
Ich wurde dort mit einem Wohnwagengespann mit einem Anhänger von genau 750 kg zulässige Gesamtmasse und einer Länge von 7,98 m geblitzt. Mein Einwand wurde bisher nicht akzeptiert, da es auf die Gesamtlänge ankomme. Meine Frage nach der entscheidenden Länge wurde dann mit dem Zitat aus zwei Rechtssprüchen beantwortet: 6,75 ist noch kurz genug; 9,2 m jedoch zu lang!
das hängt davon ab, um wie viel km/h Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten haben. Bußgelder in Österreich reichen von 30,-bis rund 2180,- Euro, je nach Verstoß.
ich habe am 16.08.2016 ein Einschreiben zur Lenkererhebung zu einem Vergehen vom 27.11.2015 erhalten. Da es sich um ein Mietfahrzeug mit mehreren Insassen handelte und das Fahrzeug nur von hinten Fotografiert wurde, antwortete ich am 28.08.2016, dass Aufgrund der Zeitspanne es nicht mehr möglich sei, festzustellen wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Nun habe ich am 10.09.2016 eine Strafverfügung über 50€ erhalten, in dem aber das Vergehen nicht beschrieben wird.
Welche Verjährungsfristen gelten in Österreich und ist die Strafverfügung nur die Strafe für die nicht mögliche Auskunft oder für das Vergehen selbst? Bei uns in D muss ein Bußgeldbescheid ja innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, da es sonst verjährt ist.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Österreich erst nach 3 Jahren. Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht am besten sagen. Eine Sanktion für die nicht genaue Auskunft ist aber nicht möglich. Es ist auch immer Ihr Recht, die Aussage zu verweigern.
bis 50 km/h zu viel auf österreichischen Autobahnen müssen Sie mit einer Strafe ab 72 Euro rechnen. Die genaue Höhe wird im Anonymstrafverfahren festgelegt.
Hallo bin auf der Autobahn bei erlaubten 130 km/h mit 175 km/h geblitzt worden Richtung Klagenfurt (A2/E66 Süd Autobahn) Grafenstein. Mit wie viel Bussgeld muss ich wohl rechnen?
Wenn ich mit dem italienischen Führerschein “B” mit einem 125er Motorrad (in Italien erlaubt) erwischt werde, wie hoch ist die Strafe? Oder darf man in Österreich mit dem Führerschein “B” auch mit einem 125ccm Motorrad fahren?
Hallo Peter,
generell ist es in Österreich erlaubt, ein 125 ccm-Motorrad mit dem B-Führerschein zu fahren. Dazu muss jedoch der Code 111 im Führerschein eingetragen sein.
zwischen Deutschland und Österreich existiert ein gegenseitiges Abkommen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das Verwarngeld auch bei Ihnen vollstreckt wird. Eine Zahlung ist in diesem Fall zu empfehlen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
ich habe wegen Falschparkens einen Strafzettel in Höhe von 25 EUR in Innsbruck an der Windschutzscheibe erhalten. Kann ich diesen einfach aussitzen oder verfolgt mich der lange östereichische Arm auch in Deutschland?
in der Regel werden erst Bußgelder ab 70 Euro hierzulande verfolgt. Allerdings kann dieser Betrag auf Grund der Bearbeitungsgebühren mitunter schnell erreicht werden.
die Lenkererhebnung ansich ist nicht verjährungsfähig. Sie ist eine Befragung ähnlich dem Zeugenfragebogen in Deutschland. Gemäß § § 31 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) beträgt die Verfolgungsverjährung ein Jahr, soweit keine Verfolgungshandlungen erfolgt sind. Demnach ist das Delikt nach österreichischem Recht noch nicht verjährt.
Habe Heute ein Schreiben aus Österreich bekommen zur Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe .
Dieses war das erste Schreiben.
Ich soll am 12.05.2016 bei Natters auf der A13 irgendetwas getan haben.
In dem Schreiben steht nichts für was ich beschuldigt werde.
Ich werde noch darauf hingewiesen das ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin auch wenn ich nicht der Meinung bin ,dieses Delikt nicht begangen zu haben.
Aber ich muß doch erst einmal wissen was ich gemacht haben soll.
Ihre Schilderungen sind leider zu vage, um Ihnen Auskünfte erteilen zu können. Für verbindliche Rechtsberatungen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
ich bitte um Eure Unterszützung. Ich bin in Österreich auf der Autobahn geblitzt worden, mit einen Firmenwagen. Jetzt ist die Aufforderung ergangen, ohne Nennung von Verkehrsvergehen, wie schnell …, und ohne Strafhöhe, den Fahrer zu bennen. Meine Frage: Kann man für ein Verkehrsvergehen, das man in Österreich begangen hat in Deutschland Punkte in Flensburg bekommen?
Vielen, lieben Dank für Eure Antwort!
für ein Verkehrsvergehen in Österreich können Ihnen keine Punkte in Flensburg erteilt werden. Die österreichischen Behörden können keine Eintragung im deutschen Register erwirken. Allerdings besteht eine Vollstreckungshilfe abkommen zwischen beiden Ländern, so dass hier auch bezüglich des Bußgeldes ein Vollstreckungsverfahren in Deutschland erfolgen kann.
wir waren letzte Woche in Wien mit dem Auto. Da wir die ganze Woche über mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs waren, kam am Ende des Urlaubs die unschöne Überraschung: 1 “Organstrafverfügung” (02.05.2016) über 36 Euro und 2 Zettel über eine “Anzeigeverständigung” (03.05.2016/06.05.2016). Wir wussten leider nicht, dass in unserem Bezirk eine sog. “Kurzparkzone” existiert, wo man lediglich 2h parken darf. Bei unserer Ankunft am Sonntag hatte natürlich auch kein anderes Fahrzeug irgendetwas wie einen Parkschein in der Windschutzscheibe kleben… Und auch sonst war dies nicht durch Schilder gekennzeichnet.
zur Überweisung der Organstrafverfügung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit. In diesem Fall müssten Sie die 36 Euro überweisen. Die Anzeigverständigung teilt Ihnen mit, dass Sie in Kürze vermutlich eine Anonymemnverfügung erhalten werden. Diese entspricht ungefähr einem Bußgeldbescheid wegen Parkvergehen in Deutschland. Die Summe müssen Sie dann innerhalb von vier Wochen begleichen.
Hallo,
Ich bin 2009 in Österreich zu schnell auf der Autobahn gewesen.
Ein Bußgeld ist mir in Deutschland zugestellt worden. Dieses habe ich unbeantwortet gelassen.
Frage
Mit was habe ich zu rechnen, Wenn ich jetzt wieder durch Österreich möchte und in eine Kontrolle gerade oder ist dies schon verjährt?
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Österreich erst nach drei Jahren. Sollten Sie bis dahin in Österreich angehalten werden, ist es weiterhin möglich, dass Sie die Strafe zahlen müssen.
Nach einer 80 km/h Strecke kam die Ortsgebietstafel mit “40 km/h außer Vorrangstraßen”. Ich wurde mit 88 km/h geblitzt. Strafausßmaß € 210,–.
Wenn ich 5 km/h abziehe und nur 50 km/h fahren durfte, habe ich 33 km/h überschritten. Ist die Strafe dann wirklich € 210,–. Ist das erste Mal.
Hat es Sinn Einspruch zu erheben? Danke im Voraus.
Hallo
Wurde auf der B20 Richtung ST.Pölten geblitzt.Höchstgeschwindigkeit war 50 km/h ich habe sie um 14 km/h überschritten nun soll ich 45,00€ bezahlen.Soll ich Einspruch einlegen! Ich habe das Gefühl wenn man ein deutsches Kennzeichen hat kostet es mehr, meine Tochter mußte für eine Geschwindigkeits Überschreitung von 20 km/h nur 20,00€ bezahlen,sie hat ein Österreichisches Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüssen Theresia
Hallo
Wurde mit dem LKW auf der Pyrnautobahn in Richtung Graz am Wartbergtunnel in der Nacht geblitzt.Hatte ca 86 drauf.Es war keine Geschwindigkeit angezeigt vorm Tunnel.Ist da 60 oder 80 auf der A 9?
Mit freundlichen Grüßen Joe
Normalerweise ist bei diesem Tunnel Tempo 100km/h.
Du könntest aber einen Wartungstag (Reinigung im Tunnel, Teilbaustelle odgl.) erwischt haben. Da wird das Tempo meist auf 70 oder 80 km/h gedrosselt.
mit wieviel ca. muss mann bei einer anzeige rechnen wegen falscher Kindersicherung – also ausreichend gesichert aber ohne Kindersitz! sowie Falsche ladesicherung im Pkw (4 Schachteln)
danke im Vorraus
da es sich um mehrere Delikte handelt, die vermutlich zeitgleich geahndet werden, kann da keine pauschale Aussage getroffen werden. Das kommt darauf an, wie da im Einzelfall gewichtet wird.
Hallo!
Ich habe aus Österreich eine AV erhalten. Ich soll auf der Autobahn bei erlaubten 80 mit über 110 gefahren sein. Strafe 110€.
An die Situation erinnere ich mich sehr genau. Kurz vor Linz wurde die Geschwindigkeit auf 80 heruntergeregelt, weil die Alpenpolizisten eine LKW-Kontrolle durchführten. Ich war auf der linken Spur (3-spurig), die Autobahn war voll, ich hatte mich auf ca. 90 ausrollen lassen, habe auch die Lichtschranke gesehen. Auf Höhe der Lichtschranke überholte mich rechts ein weißer Z4 auf der mittleren Spur und das Blitzlicht leuchtete auf. Ich dachte noch über den Z4-Fahrer: Tja, sowas passiert wenn man es nicht erwarten kann. Ich habe niemals damit gerechnet, dass ich jetzt das Bußgeld bekomme. Was kann ich tun?
Mir wurde nun nach über 8 Monaten eine Strafverfügung in Höhe von 300.- Euro wg. angeblich fehlender Mautplakette zugeschickt.
Gibt es in Österreich eigentlich keine Verjährungsfristen (bei uns 6 Monate) für so einen Vorgang?
seit der Verwaltungsreform 2013 gilt in Österreich eine Verjährungsfrist von einem Jahr statt 6 Monaten. Sollten Sie Einspruch einlegen oder den Sachverhalt auf Verjährung prüfen wollen, empfehlen wir Ihnen aber den Gang zum Anwalt.
Unsere Tochter und Schwiegersohn (beide russische Staatsbürger) sind im Sommer mit unserem Auto durch Ö nach Kroatien gefahren, ohne die Vignette ordnungsgemäß angebracht zu haben. Vor ein paar Tagen bekamen wir von ASFINAG Maut per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung (keine Anonymverfügung) über 120,-€. Ein zweites Einschreiben erreichte uns gestern, das wir noch nicht abgeholt haben. Wir vermuten ein ähnliches Schreiben. Diesmal wurden sie wahrscheinlich bei der Rückreise
elektronisch kontrolliert.
Müssen wir das zahlen?
Kann man doppelt bestraft werden?
Danke.
da Österreich ein EU-Mitglied ist, werden Bußgelder über 70 Euro in der Regel auch in Deutschland vollstreckt werden. Sofern zweimal dasselbe Vergehen vorliegt, muss es auch doppelt bezahlt werden.
Mein Freund bekam jetzt ein Einschreiben aus Gmunden, in dem stand, dass er in einer 30er Zone einen Kilometer zu schnell gefahren ist. Dafür soll er 90,-€ zahlen. Das kann ja wohl nur ein Irrtum sein!
Hallo ich wurde vor kurzen im ortsgebiebt mit 81 kmh geblitzt da wurde die Messtoleranz schon abgezogen. also ich war 31 kmh zu schnell. was kommt auf mich zu? wird mir der führerschein jetzt entzogen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
befand mich gestern 17.12.2016 um 19.30 abends auf der A12 bei Woergl Richtung Innsbruck,wurde mit 130/km geblitzt,100 limit mit IG-L,mit wie viel Bussgeld muss ich rechnen??
MFG
Helmuth S.
Hallo!
Mir geht genau so…am 17.12.16 Bei Eltendorf(Bezirk Jennersdorf) bin angeblich beim erlaubte 50km/h 84km/h gefahren. 0,5 Toleranz wurde abgezogen und musste Lenkerauskunft per Email verschicken und jetzt warte was da bei 29km/h Überschreitung rauskommt. :(( Echt nicht mein Art,weiß auch nicht mehr…Also als beweis erwarte auch ein Foto. :(
Hallo Helmuth S.,
in der Regel müssen Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h mit einem Bußgeld ab 30 Euro rechnen. Der genaue Betrag wird im Bescheid aufgeführt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin als Deutscher in Österreich mit 0.89 mg/l bei Autofahren erwischt worden. Habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten. Mit was für Konsequenzen muß ich rechnen?
Hallo Alex,
ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben droht dem Betroffenen eine Nachschulung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich soll auf der B20 im Bereich der Stadt Mariazell/Stmk die Geschwindigkeit
um 9km/h überschritten haben laut Anonymverfügung. Zu dem Zeitpunkt war ich zu Besuch im 110km entfernten Knittelfeld
und war noch NIE in der Gegend um Mariazell, wußte bis heute nicht wo dieser Ort liegt!
Was soll ich tun!
Hallo Rüdiger,
eine Anonymverfügung wird verschickt, wenn kein Täter ermittelt werden kann. Die Anonymverfügung erhält der Halter des Fahrzeugs, der diese dann zur Bezahlung an den tatsächlichen Fahrer weiterleiten kann.
Gegen eine Anonymverfügung können Sie keinen Einspruch einlegen. Wenn Sie die Anonymverfügung nicht bezahlen, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren besteht die Möglichkeit zum Vorwurf Stellung zu nehmen bzw. Einspruch einzulegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir wird von der Landespolizeidirektion Tirol vorgeworfen, dass ich mit 81 km/h auf der BAB12 bei Vomp Richtung Inssbruck mit meinem Wohnwagengespann 26m hinter einem Sattel-Kfz herfuhr (§ 18 Abs. 4 StVO; Doch ein PKW mit Anhänger ist doch kein “Lastfahrzeug, Kraftwagenzug oder Omnibus”.) Das ganze wurde auf meinen Einspruch hin mit einem Video-Ausdruck dokumentiert.
Ich soll 120 € bezahlen oder ersatzweise 55 Stunden einsitzen.
Meine Frage: Wieso sind 26m Abstand für den Lenker eines PKW strafbar? 5/10 des halben Tachoabstandes sind 20,25m, bzw. die Hälfte der Fahrstrecke in 2 Sekunden ist 22,5m?
Hallo Johann,
ein Wohnwagengespann mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse ist ein Kraftwagengespann. Gemäß § 18 der österreichischen StVO ist dabei ein Mindestabstand von 50 m zu wahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde dort mit einem Wohnwagengespann mit einem Anhänger von genau 750 kg zulässige Gesamtmasse und einer Länge von 7,98 m geblitzt. Mein Einwand wurde bisher nicht akzeptiert, da es auf die Gesamtlänge ankomme. Meine Frage nach der entscheidenden Länge wurde dann mit dem Zitat aus zwei Rechtssprüchen beantwortet: 6,75 ist noch kurz genug; 9,2 m jedoch zu lang!
Hallo ich wurde letzte Woche Richtung Vorarlberg auf der Autobahn 100limit ohne IG-L geblitz, mit wie viel soll ich rechnen:(
Hallo Victor,
das hängt davon ab, um wie viel km/h Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten haben. Bußgelder in Österreich reichen von 30,-bis rund 2180,- Euro, je nach Verstoß.
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Hallo zusammen,
ich habe am 16.08.2016 ein Einschreiben zur Lenkererhebung zu einem Vergehen vom 27.11.2015 erhalten. Da es sich um ein Mietfahrzeug mit mehreren Insassen handelte und das Fahrzeug nur von hinten Fotografiert wurde, antwortete ich am 28.08.2016, dass Aufgrund der Zeitspanne es nicht mehr möglich sei, festzustellen wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Nun habe ich am 10.09.2016 eine Strafverfügung über 50€ erhalten, in dem aber das Vergehen nicht beschrieben wird.
Welche Verjährungsfristen gelten in Österreich und ist die Strafverfügung nur die Strafe für die nicht mögliche Auskunft oder für das Vergehen selbst? Bei uns in D muss ein Bußgeldbescheid ja innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, da es sonst verjährt ist.
Vielen Dank und Grüße
Denis
Hallo Dennis,
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Österreich erst nach 3 Jahren. Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht am besten sagen. Eine Sanktion für die nicht genaue Auskunft ist aber nicht möglich. Es ist auch immer Ihr Recht, die Aussage zu verweigern.
Die Redaktin von bussgeldkatalog.org
Mit wie viel bussgeld muss ich rechnen wenn ich mit 175 km/h geblitz worden bin Autobahn A2 Richtung Klagenfurt 130 km/h waren erlaubt.
Grüße Klaus
Hallo Klaus,
bis 50 km/h zu viel auf österreichischen Autobahnen müssen Sie mit einer Strafe ab 72 Euro rechnen. Die genaue Höhe wird im Anonymstrafverfahren festgelegt.
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Hallo bin auf der Autobahn bei erlaubten 130 km/h mit 175 km/h geblitzt worden Richtung Klagenfurt (A2/E66 Süd Autobahn) Grafenstein. Mit wie viel Bussgeld muss ich wohl rechnen?
Mfg Klaus
Hallo Klaus , wurde der Bußgeldbescheid inzwischen zugestellt ? Wie hoch war die Strafe ?
Hallo Klaus,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 20 km/h zu viel müssen Sie in Österreich mit einem Bußgeld ab 30 Euro rechnen.
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Hallo!
Wenn ich mit dem italienischen Führerschein “B” mit einem 125er Motorrad (in Italien erlaubt) erwischt werde, wie hoch ist die Strafe? Oder darf man in Österreich mit dem Führerschein “B” auch mit einem 125ccm Motorrad fahren?
Hallo Peter,
generell ist es in Österreich erlaubt, ein 125 ccm-Motorrad mit dem B-Führerschein zu fahren. Dazu muss jedoch der Code 111 im Führerschein eingetragen sein.
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Hi,
hab einen Strafzettel gekriegt wegen falsch parken von 21 EUR . Wird das in Deutschland vollstreckt? Das Vergehen war in Österreich
Hallo Lothar,
zwischen Deutschland und Österreich existiert ein gegenseitiges Abkommen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das Verwarngeld auch bei Ihnen vollstreckt wird. Eine Zahlung ist in diesem Fall zu empfehlen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
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Hallo,
ich habe wegen Falschparkens einen Strafzettel in Höhe von 25 EUR in Innsbruck an der Windschutzscheibe erhalten. Kann ich diesen einfach aussitzen oder verfolgt mich der lange östereichische Arm auch in Deutschland?
VG
Ferhano
Hallo Ferhano,
in der Regel werden erst Bußgelder ab 70 Euro hierzulande verfolgt. Allerdings kann dieser Betrag auf Grund der Bearbeitungsgebühren mitunter schnell erreicht werden.
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Hallo,
ich habe gestern (19.07.2016) eine Lenkerbefragung aus Österreich bekommen.
Ich wurde am 20.12.2015 auf der Autobahn mit 40 km/h zu schnell geblitzt.
Meine Frage.
Ist das ganze nicht schon verjährt da über 6 Monate um sind. Davor habe Ich nie etwas bekommen.
Und was kann mir da blühen?
Vielen Dank für eine Info!
Wie hoch war den die Strafe ?
Hallo Tobias,
die Lenkererhebnung ansich ist nicht verjährungsfähig. Sie ist eine Befragung ähnlich dem Zeugenfragebogen in Deutschland. Gemäß § § 31 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) beträgt die Verfolgungsverjährung ein Jahr, soweit keine Verfolgungshandlungen erfolgt sind. Demnach ist das Delikt nach österreichischem Recht noch nicht verjährt.
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Hallo Bußgeldkatalog Team
Habe Heute ein Schreiben aus Österreich bekommen zur Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe .
Dieses war das erste Schreiben.
Ich soll am 12.05.2016 bei Natters auf der A13 irgendetwas getan haben.
In dem Schreiben steht nichts für was ich beschuldigt werde.
Ich werde noch darauf hingewiesen das ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin auch wenn ich nicht der Meinung bin ,dieses Delikt nicht begangen zu haben.
Aber ich muß doch erst einmal wissen was ich gemacht haben soll.
Mfg. Wolfgang
Hallo Wolfgang,
generell müsste dies in dem Schreiben vermerkt sein. Sie können sich allerdings auch bei der jeweilig angegebenen Behörde erkundigen.
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Dem Lenker wird zur Last gelegt: Sie haben den ersten Fahrstreifen der Autobahn benutzt obwohl mit Lichtzeichen rot gekreuzt und somit gesperrt war.
PS Das war wegen Vignettenkontrolle.
Mit welche Strafe ist hier zu rechnen….
Hallo Thomas,
Ihre Schilderungen sind leider zu vage, um Ihnen Auskünfte erteilen zu können. Für verbindliche Rechtsberatungen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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DANKE!
Liebes Bussgeldkatalog-Team,
ich bitte um Eure Unterszützung. Ich bin in Österreich auf der Autobahn geblitzt worden, mit einen Firmenwagen. Jetzt ist die Aufforderung ergangen, ohne Nennung von Verkehrsvergehen, wie schnell …, und ohne Strafhöhe, den Fahrer zu bennen. Meine Frage: Kann man für ein Verkehrsvergehen, das man in Österreich begangen hat in Deutschland Punkte in Flensburg bekommen?
Vielen, lieben Dank für Eure Antwort!
Hallo Michael,
für ein Verkehrsvergehen in Österreich können Ihnen keine Punkte in Flensburg erteilt werden. Die österreichischen Behörden können keine Eintragung im deutschen Register erwirken. Allerdings besteht eine Vollstreckungshilfe abkommen zwischen beiden Ländern, so dass hier auch bezüglich des Bußgeldes ein Vollstreckungsverfahren in Deutschland erfolgen kann.
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Hallo, wir sind mit dem Wohnwagen unterwegs. Wie schauts in Österreich mit der Überladung aus? Wie hoch ist die Strafe? Kann dazu nichts finden
Hallo Daniela,
in Österreich liegt der Tatbestand der Überladung bereits ab 2 % Überschreitung vor. Die entsprechenden Bußgelder reichen von 36 bis 2180 Euro.
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Hallo,
wir waren letzte Woche in Wien mit dem Auto. Da wir die ganze Woche über mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs waren, kam am Ende des Urlaubs die unschöne Überraschung: 1 “Organstrafverfügung” (02.05.2016) über 36 Euro und 2 Zettel über eine “Anzeigeverständigung” (03.05.2016/06.05.2016). Wir wussten leider nicht, dass in unserem Bezirk eine sog. “Kurzparkzone” existiert, wo man lediglich 2h parken darf. Bei unserer Ankunft am Sonntag hatte natürlich auch kein anderes Fahrzeug irgendetwas wie einen Parkschein in der Windschutzscheibe kleben… Und auch sonst war dies nicht durch Schilder gekennzeichnet.
Die Frage ist nun: Was erwartet uns da jetzt? :)
Vielen Dank,
Christian
Hallo Christian,
zur Überweisung der Organstrafverfügung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit. In diesem Fall müssten Sie die 36 Euro überweisen. Die Anzeigverständigung teilt Ihnen mit, dass Sie in Kürze vermutlich eine Anonymemnverfügung erhalten werden. Diese entspricht ungefähr einem Bußgeldbescheid wegen Parkvergehen in Deutschland. Die Summe müssen Sie dann innerhalb von vier Wochen begleichen.
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Hallo,
Ich bin 2009 in Österreich zu schnell auf der Autobahn gewesen.
Ein Bußgeld ist mir in Deutschland zugestellt worden. Dieses habe ich unbeantwortet gelassen.
Frage
Mit was habe ich zu rechnen, Wenn ich jetzt wieder durch Österreich möchte und in eine Kontrolle gerade oder ist dies schon verjährt?
Hallo Frank,
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Österreich erst nach drei Jahren. Sollten Sie bis dahin in Österreich angehalten werden, ist es weiterhin möglich, dass Sie die Strafe zahlen müssen.
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Nach einer 80 km/h Strecke kam die Ortsgebietstafel mit “40 km/h außer Vorrangstraßen”. Ich wurde mit 88 km/h geblitzt. Strafausßmaß € 210,–.
Wenn ich 5 km/h abziehe und nur 50 km/h fahren durfte, habe ich 33 km/h überschritten. Ist die Strafe dann wirklich € 210,–. Ist das erste Mal.
Hat es Sinn Einspruch zu erheben? Danke im Voraus.
Ach ja, das war in Vorarlberg.
Hallo Christine,
es kommt darauf an, wo Sie geblitzt worden sind. Wenn dort die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt war, kann der Wert durchaus korrekt sein.
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Hallo
Wurde auf der B20 Richtung ST.Pölten geblitzt.Höchstgeschwindigkeit war 50 km/h ich habe sie um 14 km/h überschritten nun soll ich 45,00€ bezahlen.Soll ich Einspruch einlegen! Ich habe das Gefühl wenn man ein deutsches Kennzeichen hat kostet es mehr, meine Tochter mußte für eine Geschwindigkeits Überschreitung von 20 km/h nur 20,00€ bezahlen,sie hat ein Österreichisches Kennzeichen.
Mit freundlichen Grüssen Theresia
Hallo Theresia,
leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Rechtsanwalt ermitteln.
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Hallo
Wurde mit dem LKW auf der Pyrnautobahn in Richtung Graz am Wartbergtunnel in der Nacht geblitzt.Hatte ca 86 drauf.Es war keine Geschwindigkeit angezeigt vorm Tunnel.Ist da 60 oder 80 auf der A 9?
Mit freundlichen Grüßen Joe
Hallo Joe,
wir haben leider keine Einsicht in die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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Hallo Joe.
Normalerweise ist bei diesem Tunnel Tempo 100km/h.
Du könntest aber einen Wartungstag (Reinigung im Tunnel, Teilbaustelle odgl.) erwischt haben. Da wird das Tempo meist auf 70 oder 80 km/h gedrosselt.
Lg Silvia
mit wieviel ca. muss mann bei einer anzeige rechnen wegen falscher Kindersicherung – also ausreichend gesichert aber ohne Kindersitz! sowie Falsche ladesicherung im Pkw (4 Schachteln)
danke im Vorraus
Hallo Petra,
da es sich um mehrere Delikte handelt, die vermutlich zeitgleich geahndet werden, kann da keine pauschale Aussage getroffen werden. Das kommt darauf an, wie da im Einzelfall gewichtet wird.
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Hallo!
Ich habe aus Österreich eine AV erhalten. Ich soll auf der Autobahn bei erlaubten 80 mit über 110 gefahren sein. Strafe 110€.
An die Situation erinnere ich mich sehr genau. Kurz vor Linz wurde die Geschwindigkeit auf 80 heruntergeregelt, weil die Alpenpolizisten eine LKW-Kontrolle durchführten. Ich war auf der linken Spur (3-spurig), die Autobahn war voll, ich hatte mich auf ca. 90 ausrollen lassen, habe auch die Lichtschranke gesehen. Auf Höhe der Lichtschranke überholte mich rechts ein weißer Z4 auf der mittleren Spur und das Blitzlicht leuchtete auf. Ich dachte noch über den Z4-Fahrer: Tja, sowas passiert wenn man es nicht erwarten kann. Ich habe niemals damit gerechnet, dass ich jetzt das Bußgeld bekomme. Was kann ich tun?
Hallo Reinhard,
das Bußgeld was Ihnen von den Behörden auferlegt wurde, sollte aufgrund des Geschwindigkeitsverstoßes bei den Behörden gezahlt werden.
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Mir wurde nun nach über 8 Monaten eine Strafverfügung in Höhe von 300.- Euro wg. angeblich fehlender Mautplakette zugeschickt.
Gibt es in Österreich eigentlich keine Verjährungsfristen (bei uns 6 Monate) für so einen Vorgang?
Hallo Rolf,
seit der Verwaltungsreform 2013 gilt in Österreich eine Verjährungsfrist von einem Jahr statt 6 Monaten. Sollten Sie Einspruch einlegen oder den Sachverhalt auf Verjährung prüfen wollen, empfehlen wir Ihnen aber den Gang zum Anwalt.
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Hallo, bitte wo ist Bussgeldkatalog fuer Kraftfahrer (lkw fahrer, AETR). Danke.
Hallo Katarina,
hier finden Sie unseren LKW-Bßugeldkatalog: https://www.bussgeldkatalog.org/lkw/
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Unsere Tochter und Schwiegersohn (beide russische Staatsbürger) sind im Sommer mit unserem Auto durch Ö nach Kroatien gefahren, ohne die Vignette ordnungsgemäß angebracht zu haben. Vor ein paar Tagen bekamen wir von ASFINAG Maut per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung (keine Anonymverfügung) über 120,-€. Ein zweites Einschreiben erreichte uns gestern, das wir noch nicht abgeholt haben. Wir vermuten ein ähnliches Schreiben. Diesmal wurden sie wahrscheinlich bei der Rückreise
elektronisch kontrolliert.
Müssen wir das zahlen?
Kann man doppelt bestraft werden?
Danke.
Hallo,
da Österreich ein EU-Mitglied ist, werden Bußgelder über 70 Euro in der Regel auch in Deutschland vollstreckt werden. Sofern zweimal dasselbe Vergehen vorliegt, muss es auch doppelt bezahlt werden.
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Mein Freund bekam jetzt ein Einschreiben aus Gmunden, in dem stand, dass er in einer 30er Zone einen Kilometer zu schnell gefahren ist. Dafür soll er 90,-€ zahlen. Das kann ja wohl nur ein Irrtum sein!
Hallo ich wurde vor kurzen im ortsgebiebt mit 81 kmh geblitzt da wurde die Messtoleranz schon abgezogen. also ich war 31 kmh zu schnell. was kommt auf mich zu? wird mir der führerschein jetzt entzogen?
lg Sabrina
Hallo Sabrina,
die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich sind nicht festgelegt sondern variieren.
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wieviel muss ich bei Überladung Wohnwagen/Auto bezahlen??
Hallo Katja,
das hängt von dem Grad der Überladung ab. Die Bußgelder variieren je nach Höhe der Überladung zwischen 36 Euro bis über 2000 Euro.
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