Bußgeldkatalog in Österreich: Welche Sanktionen sind möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wie sehen die Verkehrsregeln in Österreich aus?

Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?
Unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Österreich von denen in Deutschland?

Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Als Nachbarland von Deutschland überquert der ein oder andere mit dem Auto häufiger die Grenze zwischen den beiden Ländern. Ein deutscher Führerschein ist dabei in Österreich natürlich genauso gültig wie umgekehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer jedoch vor einer Fahrt durch Österreich den Bußgeldkatalog dieses Landes unter die Lupe nehmen, denn die Bußgelder für manche Vergehen sind dort weitaus höher als hierzulande.

Das betrifft z.B. die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer in Österreich zu schnell gefahren ist, kann sich auf Bußgelder einstellen, die zum einen mehrere Tausend Euro hoch sind und zum anderen davon abhängen, an welchem Ort in Österreich man bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurde. Eine einheitliche Bußgeldtabelle zur Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich existiert daher nicht.

Trotzdem können Sie sich vor einer Reise nach Österreich mit dem Auto über die dort gütigen Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht informieren und so Bußgelder vermeiden, z.B. in dem Sie die Winterreifenpflicht in Österreich beachten. Auch hierzu geben wir Ihnen in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” die notwendigen Tipps und Informationen. Auch als Fahrer eines Lastkraftwagens müssen Sie in der Alpenrepublik einige Regeln beachten, welche sich von den deutschen Gesetzen unterscheiden. So gibt es Lkw-Fahrverbote in Österreich nicht nur an Sonn- und Feiertagen, sondern auch samstags und in der Nacht. Auch die Maut in Österreich muss beachtet werden.

FAQ: Bußgeldkatalog von Österreich

Was ist das Besondere am österreichischen Bußgeldkatalog?

Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Vielmehr legen die einzelnen Behördensprengel die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest.

Welche Promillegrenze gilt in Österreich?

In Österreich findet eine Promillegrenze von 0,5 Promille Anwendung. Für österreichische Fahranfänger und Lkw-Fahrer ist eine Grenze von 0,1 Promille maßgeblich.

Können österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Aufgrund des sogenannten „biliteralen Abkommens“ können Bußgelder aus Österreich ab einem Betrag von 25 Euro in der Regel auch in Deutschland eingetrieben werden.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern aus Österreich:

In Österreich herrscht für Lkw ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie allen Samstagen und nachts.

Für Lkw-Fahrer, welche Lasten quer durch Europa transportieren, ist Österreich ein wichtiges Transitland zwischen Nord und Süd. Doch einige Verkehrsregeln sind hier anders als beispielsweise in Deutschland. Doch an welchen Tagen und zu welchen Zeiten müssen Lkw hier stehen bleiben? Wir klären Sie auf! » Weiterlesen...

Auszug aus dem österreichischen Bußgeldkatalog

BeschreibungBußgeld
Geschwindigkeitsverstoß30 bis 7500 €
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille)ab 300 €
Rotlichtverstoßab 70 €
Fehler beim Überholenab 40 €
Handy am Steuerab 100 €
Nicht angeschnalltab 50 €
Keine Warnweste mitgeführtab 14 €
Winterreifenpflicht missachtetab 60 €
Verstoß beim Parkenab 20 €

(Stand 05/2023)

Die StVO in Österreich

Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.
Zu den Verkehrsvorschriften in Österreich zählt unter anderem die Anschnallpflicht.

Genauso wie in Deutschland existiert in Österreich eine StVO, in der grundlegende Bestimmungen für die korrekte Fahrweise auf öffentlichen Straßen sowie die Verkehrsvorschriften festgelegt sind. Diese unterscheidet sich von der deutschen StVO nicht wesentlich: Sowohl in der StVO Österreich als auch in ihrem deutschen Gegenstück wird von den Verkehrsteilnehmern “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme” verlangt.

Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich reisen, machen Sie also nicht viel falsch, wenn Sie die deutschen Vorschriften aus der StVO beherzigen. Doch sowohl was die Verkehrsregeln in Österreich, als auch das Sanktionssystem für Verkehrssünder anbelangt, verfügt Österreich über eigene Vorschriften und Vorgehensweisen, über die wir Sie im Folgenden in unserem “Bußgeldkatalog Österreich für Deutsche” informieren möchten.

Ein einheitlicher österreichischer Bußgeldkatalog existiert nicht

Es gibt in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, wie dies in Deutschland der Fall ist. Hierzulande sind im Bußgeldkatalog hunderte von Verstößen gegen das Verkehrsrecht, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellen, detailliert festgelegt und mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot belegt. Dies ist in Österreich anders.

Die einzelnen Behördensprengel legen dort die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen selbst fest. Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen dabei kein Organmandat nach sich, sondern eine Anonymverfügung. Es gibt jedoch auch einen Katalog für sogenannte Organstrafverfügungen. Das anfallende Bußgeld nennen die Österreicher in diesem Fall “Organmandat”. Die Organmandate sind in ganz Österreich etwa gleich. Organmandate werden von Polizisten (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) verhängt, während die zuständigen Bußgeld-Behörden die Anonymverfügungen verwalten.

Ob Anonymverfügung oder Organmandat: Beides bedeutet, dass ein Autofahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die Gesetze zur Sicherheit im Verkehr ein Bußgeld bezahlen muss. Bei einer Anonymverfügung übersteigt das Bußgeld nicht die Grenze von 365 €. Zudem wird die Strafe hier nicht in das Strafregister eingetragen und bleibt also “anonym.”

Anders sieht es bei einer Strafverfügung aus. Das Bußgeld ist hier wesentlich höher und ein Eintrag im Strafregister wird vorgenommen. Anders als bei einer Anonymverfügung oder bei einem Organmandat können Sie hier Einspruch erheben.

In der Bußgeldtabelle können Sie das Bußgeld für wesentliche Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem österreichischen Bußgeldkatalog sehen. Aufgrund der unterschiedlichen Bußgelder innerhalb von Österreich sind dies aber nur Durchschnittswerte, die lediglich einen Einblick in die Höhe der erwartbaren Sanktionen geben. Schwankungen von 50 Prozent sind hier jedoch nichts ungewöhnliches! Das macht die Entwicklung von einem Bußgeldrechner Österreich schwierig.

Das Vormerksystem

Wann droht ein Bußgeld in Österreich?
Wann droht ein Bußgeld in Österreich?

Seit einigen Jahren gibt es in Österreich ein System, bei dem Autofahrer Vormerkungen für Verstöße gegen die StVO sammeln. Die Verkehrsregeln in Österreich sehen vor, dass 13 Vergehen festgelegt wurden, die eine Vormerkung zur Folge haben. Als PKW-Fahrer müssen Sie in Österreich beispielsweise bei folgenden Vergehen mit einer Vormerkung rechnen:

  • Übertretung der Promillegrenze Österreich (0,5 Promille)
  • Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt
  • Ladung nicht gesichert
  • Rote Ampel überfahren, mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
  • Generell Vergehen, die mit einer großen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern einhergehen

Erhält ein Autofahrer zwei Vormerkungen, muss er bestimmte, auf den individuellen Fall abgestimmten Aufbauseminare besuchen, die ihm bei der Einübung einer sicheren Fahrpraxis helfen sollen. Nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wird die Vormerkung gelöscht. Wird nach dem Aufbauseminar allerdings im Zeitraum von 2 Jahren nach dem letzten Delikt noch eine Vormerkung vermerkt, so ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.

Doch auch ohne Punkte auf dem Konto kann laut den Verkehrsregeln in Österreich ein Verfahren zum Führerscheinentzug durch die Behörden eingeleitet werden. Dies ist beispielsweise bei Vergehen wie einer Trunkenheitsfahrt der Fall; wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss sofort seinen Führerschein abgeben, dauerhaft oder zumindest für mehrere Monate. Auch für Deutsche, die mit ihrem deutschen Führerschein auf österreichischen Straßen oder Autobahnen unterwegs sind, gilt diese Regel.

Geschwindigkeit: In Österreich geblitzt

Sie wurden geblitzt in Österreich und fragen sich nun, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Für gewöhnlich gelten laut den Verkehrsregeln in Österreich für PKW-Fahrer folgende Limits:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 100 km/h
  • Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Ausnahmen müssen Sie jedoch immer achten, denn die oben genannten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Beachten Sie z.B., dass auf verschiedenen Autobahnen in Österreich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens besondere Geschwindigkeitslimits gelten: Auf der A10, A12, A13 und A14 darf nachts die Geschwindigkeit von 110 km/h nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder drohen. Zwecks der Lärmvermeidung gilt auf diesen Autobahnen in der Nacht nicht die übliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Rasen in Österreich: Verlust des Autos droht

Eine Besonderheit, die das österreichische Verkehrsrecht seit März 2024 kennt, ist der Entzug des Fahrzeugs bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sind Sie innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h zu schnell unterwegs, so kann die zuständige Verkehrsbehörde Ihr Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern. Sind Sie bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes vorbestraft, droht die Zwangsversteigerung schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts.

Für Miet- und Leasingfahrzeuge gelten wiederum andere Regeln: Betroffenen PKW dürfen maximal 14 Tage beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Zusätzlich erhalten Raser ein lebenslanges Fahrverbot für das entsprechende Fahrzeug.

Winterreifen in Österreich: Gesetzliche Profiltiefe von 4 mm ist Pflicht

Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.
Winterreifenpflicht: In Österreich gilt diese vom 1. November bis zum 15. April.

In Österreich gilt, genauso wie in Deutschland auch, eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Winterreifen an ihrem Kfz anbringen.

Falls die Fahrbahn mit einer durchgängigen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dürfen als Alternative zu den Winterreifen auch  Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden, um die Pflicht zu erfüllen.

Gerade wenn Sie im nördlichen Teil von Deutschland leben, kann sich die Witterung in Österreich stark von der zu Hause unterscheiden. Ob ein Wechsel der Reifen vor einer Fahrt nach Österreich angebracht ist, sollten Sie dann anhand der Wettervorhersage klären.

Sie haben die Pflicht, selbstständig die Reifen zu wechseln, sobald dies notwendig ist – ein bestimmter Stichtag für den Reifenwechsel existiert auch in Österreich nicht.

Es besteht eine Winterreifenpflicht in Österreich

Wenn Sie “M+S”-Reifen angebracht haben, dann müssen Sie sich in Österreich keine Sorgen über die Winterreifenpflicht machen: Auch dort sind Ihre M+S-Reifen zulässig. Doch selbst wenn die Profiltiefe in Deutschland noch ausreicht, kann in Österreich bereits ein Bußgeld drohen, dann hier sind im Gegensatz zu den 1,6 mm gesetzlicher Profiltiefe hierzulande für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe Pflicht! Passende und robuste Räder finden Sie zum Beispiel in dem Winterreifen-Vergleich. Die Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht können in Österreich, wenn es zu einem Unfall kommt, bei bis zu 5000 Euro liegen. Kommt es nicht zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld etwa 60 Euro.

Parken in Österreich

Im Urlaub ist der Erhalt eines “Knöllchens” oder sogar das Abschleppen des Wagens aufgrund eines Parkverstoßes sicherlich besonders ärgerlich. Deswegen ist die Devise, bei der Auswahl eines Parkplatzes sehr sorgfältig vorzugehen. Achten Sie besonders darauf, nicht versehentlich im Parkverbot zu parken, denn hier werden die Fahrzeuge ohne weitere Bedenken abgeschleppt. Das Abschleppen eines Fahrzeuges aus dem Parkverbot kostet um die 200 Euro und belastet die (Urlaubs)kasse somit ganz erheblich.

Die Promillegrenze in Österreich

In Österreich gilt, wie in mehreren anderen europäischen Ländern auch, eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Probeführerschein-Besitzer (wie auch für LKW-Fahrer) liegt die Grenze bei 0,1 Promille.

Bereits die erste Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von 0,5 – 0, 79 Promille kann ein Bußgeld von 300 – 3700 Euro nach sich ziehen. Eine Vormerkung – mit den deutschen Punkten zu vergleichen – gibt es ebenfalls bereits beim ersten Alkohol-Verstoß in Österreich. Schließlich beeinträchtigt jeder Alkoholverstoß die Sicherheit im Verkehr.

Fahrverbot und hohe Bußgelder

Ab einem Wert von 0,8 Promille ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten eine wahrscheinliche Konsequenz. Das Bußgeld wird hier mindestens 800 Euro betragen. Außerdem müssen Autofahrer in diesem Fall ein verkehrspsychologisches Training besuchen, welches mehrere hundert Euro kostet. Dies müssen übrigens auch Wiederholungstäter, die mit wiederholt beim Überschreiten der 0,5 Promillegrenze erwischt wurden in Kauf nehmen.

Wer als Autofahrer mehr als 1,2 Promille aufweist, für den steigt das Bußgeld in den vierstelligen Bereich: Zwischen 1200 und 4400 Euro wird der Bußgeldbescheid in diesem Fall ausweisen. Zum Bußgeldbescheid kommt ein Fahrverbot von mindestens 4 Monaten und eine kostenpflichtige Nachschulung, in der die Autofahrer Tipps für das richtige Verhalten im Verkehr erhalten.

Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, wenn mit einem Wert von über 1,6 Promille Auto gefahren wurde. Bis auf 5900 Euro kann das Bußgeld in diesem Fall ansteigen! Dazu kommen die Kosten für eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, was mit um die 800 Euro einen größeren Posten darstellt. Das Fahrverbot in diesem Fall beträgt mindestens 6 Monate.

Führerscheinentzug in Österreich

Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.
Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille.

Wenn Sie sich ein Bußgeld in Österreich eingehandelt haben, so kann Sie der Bußgeldbescheid bis nach Deutschland verfolgen. Aufgrund der fehlenden Sprachbarriere zwischen Österreich und Deutschland werden sogar Bagatelledelikte über die Ländergrenzen hinweg verfolgt. Zahlen Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich nicht, so kann ein Vollstreckungsverfahren die Folge sein. Einen Strafzettel aus Österreich können Sie also nicht einfach ignorieren! Wer in Österreich geblitzt wurde, oder ein sonstiges Vergehen begangen hat, welches nicht sofort bestraft wurde, der kann auch noch Wochen später einen Bußgeldbescheid aus dem heimischen Briefkasten ziehen.

Gemäß eines EU-Abkommens kann bei einem Führerscheinentzug in Österreich Ihr Führerschein an die deutsche Führerscheinstelle gesendet werden, die dann die Neuerteilung erst prüfen muss. Somit dürfen Sie – bis Sie Ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen – gar nicht mehr Auto fahren. Vermeiden lässt sich dies durch ein konsequentes Einhalten der Verkehrsvorschriften Österreich.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (166 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

184 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Helmuth S.
    Am 18. Dezember 2016 um 16:09

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    befand mich gestern 17.12.2016 um 19.30 abends auf der A12 bei Woergl Richtung Innsbruck,wurde mit 130/km geblitzt,100 limit mit IG-L,mit wie viel Bussgeld muss ich rechnen??
    MFG
    Helmuth S.

    • Silvia
      Am 11. Januar 2017 um 18:37

      Hallo!

      Mir geht genau so…am 17.12.16 Bei Eltendorf(Bezirk Jennersdorf) bin angeblich beim erlaubte 50km/h 84km/h gefahren. 0,5 Toleranz wurde abgezogen und musste Lenkerauskunft per Email verschicken und jetzt warte was da bei 29km/h Überschreitung rauskommt. :(( Echt nicht mein Art,weiß auch nicht mehr…Also als beweis erwarte auch ein Foto. :(

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 9:31

      Hallo Helmuth S.,

      in der Regel müssen Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h mit einem Bußgeld ab 30 Euro rechnen. Der genaue Betrag wird im Bescheid aufgeführt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Alex
    Am 9. November 2016 um 9:59

    Bin als Deutscher in Österreich mit 0.89 mg/l bei Autofahren erwischt worden. Habe eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten. Mit was für Konsequenzen muß ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 12:06

      Hallo Alex,

      ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten. Daneben droht dem Betroffenen eine Nachschulung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Rüdiger
    Am 1. Oktober 2016 um 19:05

    Ich soll auf der B20 im Bereich der Stadt Mariazell/Stmk die Geschwindigkeit
    um 9km/h überschritten haben laut Anonymverfügung. Zu dem Zeitpunkt war ich zu Besuch im 110km entfernten Knittelfeld
    und war noch NIE in der Gegend um Mariazell, wußte bis heute nicht wo dieser Ort liegt!
    Was soll ich tun!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2016 um 10:36

      Hallo Rüdiger,

      eine Anonymverfügung wird verschickt, wenn kein Täter ermittelt werden kann. Die Anonymverfügung erhält der Halter des Fahrzeugs, der diese dann zur Bezahlung an den tatsächlichen Fahrer weiterleiten kann.

      Gegen eine Anonymverfügung können Sie keinen Einspruch einlegen. Wenn Sie die Anonymverfügung nicht bezahlen, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren besteht die Möglichkeit zum Vorwurf Stellung zu nehmen bzw. Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Johann
    Am 27. September 2016 um 14:48

    Mir wird von der Landespolizeidirektion Tirol vorgeworfen, dass ich mit 81 km/h auf der BAB12 bei Vomp Richtung Inssbruck mit meinem Wohnwagengespann 26m hinter einem Sattel-Kfz herfuhr (§ 18 Abs. 4 StVO; Doch ein PKW mit Anhänger ist doch kein “Lastfahrzeug, Kraftwagenzug oder Omnibus”.) Das ganze wurde auf meinen Einspruch hin mit einem Video-Ausdruck dokumentiert.

    Ich soll 120 € bezahlen oder ersatzweise 55 Stunden einsitzen.

    Meine Frage: Wieso sind 26m Abstand für den Lenker eines PKW strafbar? 5/10 des halben Tachoabstandes sind 20,25m, bzw. die Hälfte der Fahrstrecke in 2 Sekunden ist 22,5m?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 9:29

      Hallo Johann,

      ein Wohnwagengespann mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse ist ein Kraftwagengespann. Gemäß § 18 der österreichischen StVO ist dabei ein Mindestabstand von 50 m zu wahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hubertus
        Am 10. Dezember 2018 um 23:36

        Ich wurde dort mit einem Wohnwagengespann mit einem Anhänger von genau 750 kg zulässige Gesamtmasse und einer Länge von 7,98 m geblitzt. Mein Einwand wurde bisher nicht akzeptiert, da es auf die Gesamtlänge ankomme. Meine Frage nach der entscheidenden Länge wurde dann mit dem Zitat aus zwei Rechtssprüchen beantwortet: 6,75 ist noch kurz genug; 9,2 m jedoch zu lang!

  5. victor
    Am 21. September 2016 um 7:59

    Hallo ich wurde letzte Woche Richtung Vorarlberg auf der Autobahn 100limit ohne IG-L geblitz, mit wie viel soll ich rechnen:(

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2016 um 9:19

      Hallo Victor,

      das hängt davon ab, um wie viel km/h Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten haben. Bußgelder in Österreich reichen von 30,-bis rund 2180,- Euro, je nach Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Denis
    Am 10. September 2016 um 11:27

    Hallo zusammen,

    ich habe am 16.08.2016 ein Einschreiben zur Lenkererhebung zu einem Vergehen vom 27.11.2015 erhalten. Da es sich um ein Mietfahrzeug mit mehreren Insassen handelte und das Fahrzeug nur von hinten Fotografiert wurde, antwortete ich am 28.08.2016, dass Aufgrund der Zeitspanne es nicht mehr möglich sei, festzustellen wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Nun habe ich am 10.09.2016 eine Strafverfügung über 50€ erhalten, in dem aber das Vergehen nicht beschrieben wird.
    Welche Verjährungsfristen gelten in Österreich und ist die Strafverfügung nur die Strafe für die nicht mögliche Auskunft oder für das Vergehen selbst? Bei uns in D muss ein Bußgeldbescheid ja innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, da es sonst verjährt ist.

    Vielen Dank und Grüße
    Denis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 9:41

      Hallo Dennis,

      Ordnungswidrigkeiten verjähren in Österreich erst nach 3 Jahren. Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht am besten sagen. Eine Sanktion für die nicht genaue Auskunft ist aber nicht möglich. Es ist auch immer Ihr Recht, die Aussage zu verweigern.

      Die Redaktin von bussgeldkatalog.org

  7. Klaus
    Am 7. September 2016 um 18:02

    Mit wie viel bussgeld muss ich rechnen wenn ich mit 175 km/h geblitz worden bin Autobahn A2 Richtung Klagenfurt 130 km/h waren erlaubt.
    Grüße Klaus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 8:54

      Hallo Klaus,

      bis 50 km/h zu viel auf österreichischen Autobahnen müssen Sie mit einer Strafe ab 72 Euro rechnen. Die genaue Höhe wird im Anonymstrafverfahren festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Klaus
    Am 6. September 2016 um 23:09

    Hallo bin auf der Autobahn bei erlaubten 130 km/h mit 175 km/h geblitzt worden Richtung Klagenfurt (A2/E66 Süd Autobahn) Grafenstein. Mit wie viel Bussgeld muss ich wohl rechnen?

    Mfg Klaus

    • B. Markus
      Am 8. Mai 2017 um 9:25

      Hallo Klaus , wurde der Bußgeldbescheid inzwischen zugestellt ? Wie hoch war die Strafe ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 8:20

      Hallo Klaus,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 20 km/h zu viel müssen Sie in Österreich mit einem Bußgeld ab 30 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Peter
    Am 1. September 2016 um 16:26

    Hallo!

    Wenn ich mit dem italienischen Führerschein “B” mit einem 125er Motorrad (in Italien erlaubt) erwischt werde, wie hoch ist die Strafe? Oder darf man in Österreich mit dem Führerschein “B” auch mit einem 125ccm Motorrad fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:30

      Hallo Peter,
      generell ist es in Österreich erlaubt, ein 125 ccm-Motorrad mit dem B-Führerschein zu fahren. Dazu muss jedoch der Code 111 im Führerschein eingetragen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Lothar
    Am 19. August 2016 um 18:38

    Hi,
    hab einen Strafzettel gekriegt wegen falsch parken von 21 EUR . Wird das in Deutschland vollstreckt? Das Vergehen war in Österreich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 9:13

      Hallo Lothar,

      zwischen Deutschland und Österreich existiert ein gegenseitiges Abkommen. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass das Verwarngeld auch bei Ihnen vollstreckt wird. Eine Zahlung ist in diesem Fall zu empfehlen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ferhano
    Am 18. August 2016 um 17:06

    Hallo,

    ich habe wegen Falschparkens einen Strafzettel in Höhe von 25 EUR in Innsbruck an der Windschutzscheibe erhalten. Kann ich diesen einfach aussitzen oder verfolgt mich der lange östereichische Arm auch in Deutschland?

    VG

    Ferhano

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 10:07

      Hallo Ferhano,

      in der Regel werden erst Bußgelder ab 70 Euro hierzulande verfolgt. Allerdings kann dieser Betrag auf Grund der Bearbeitungsgebühren mitunter schnell erreicht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Tobias
    Am 20. Juli 2016 um 19:35

    Hallo,
    ich habe gestern (19.07.2016) eine Lenkerbefragung aus Österreich bekommen.

    Ich wurde am 20.12.2015 auf der Autobahn mit 40 km/h zu schnell geblitzt.

    Meine Frage.
    Ist das ganze nicht schon verjährt da über 6 Monate um sind. Davor habe Ich nie etwas bekommen.
    Und was kann mir da blühen?

    Vielen Dank für eine Info!

    • B. Markus
      Am 8. Mai 2017 um 9:22

      Wie hoch war den die Strafe ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juli 2016 um 9:16

      Hallo Tobias,

      die Lenkererhebnung ansich ist nicht verjährungsfähig. Sie ist eine Befragung ähnlich dem Zeugenfragebogen in Deutschland. Gemäß § § 31 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) beträgt die Verfolgungsverjährung ein Jahr, soweit keine Verfolgungshandlungen erfolgt sind. Demnach ist das Delikt nach österreichischem Recht noch nicht verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Wolfgang
    Am 13. Juli 2016 um 17:44

    Hallo Bußgeldkatalog Team

    Habe Heute ein Schreiben aus Österreich bekommen zur Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe .
    Dieses war das erste Schreiben.
    Ich soll am 12.05.2016 bei Natters auf der A13 irgendetwas getan haben.
    In dem Schreiben steht nichts für was ich beschuldigt werde.
    Ich werde noch darauf hingewiesen das ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin auch wenn ich nicht der Meinung bin ,dieses Delikt nicht begangen zu haben.

    Aber ich muß doch erst einmal wissen was ich gemacht haben soll.

    Mfg. Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 8:15

      Hallo Wolfgang,

      generell müsste dies in dem Schreiben vermerkt sein. Sie können sich allerdings auch bei der jeweilig angegebenen Behörde erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Thomas
    Am 12. Juli 2016 um 13:42

    Dem Lenker wird zur Last gelegt: Sie haben den ersten Fahrstreifen der Autobahn benutzt obwohl mit Lichtzeichen rot gekreuzt und somit gesperrt war.

    PS Das war wegen Vignettenkontrolle.

    Mit welche Strafe ist hier zu rechnen….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 9:55

      Hallo Thomas,

      Ihre Schilderungen sind leider zu vage, um Ihnen Auskünfte erteilen zu können. Für verbindliche Rechtsberatungen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Michael
    Am 21. Juni 2016 um 22:38

    DANKE!

  16. Michael
    Am 19. Juni 2016 um 20:11

    Liebes Bussgeldkatalog-Team,

    ich bitte um Eure Unterszützung. Ich bin in Österreich auf der Autobahn geblitzt worden, mit einen Firmenwagen. Jetzt ist die Aufforderung ergangen, ohne Nennung von Verkehrsvergehen, wie schnell …, und ohne Strafhöhe, den Fahrer zu bennen. Meine Frage: Kann man für ein Verkehrsvergehen, das man in Österreich begangen hat in Deutschland Punkte in Flensburg bekommen?
    Vielen, lieben Dank für Eure Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 8:32

      Hallo Michael,

      für ein Verkehrsvergehen in Österreich können Ihnen keine Punkte in Flensburg erteilt werden. Die österreichischen Behörden können keine Eintragung im deutschen Register erwirken. Allerdings besteht eine Vollstreckungshilfe abkommen zwischen beiden Ländern, so dass hier auch bezüglich des Bußgeldes ein Vollstreckungsverfahren in Deutschland erfolgen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Daniela
    Am 11. Mai 2016 um 7:04

    Hallo, wir sind mit dem Wohnwagen unterwegs. Wie schauts in Österreich mit der Überladung aus? Wie hoch ist die Strafe? Kann dazu nichts finden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 9:33

      Hallo Daniela,

      in Österreich liegt der Tatbestand der Überladung bereits ab 2 % Überschreitung vor. Die entsprechenden Bußgelder reichen von 36 bis 2180 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Christian
    Am 9. Mai 2016 um 15:41

    Hallo,

    wir waren letzte Woche in Wien mit dem Auto. Da wir die ganze Woche über mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs waren, kam am Ende des Urlaubs die unschöne Überraschung: 1 “Organstrafverfügung” (02.05.2016) über 36 Euro und 2 Zettel über eine “Anzeigeverständigung” (03.05.2016/06.05.2016). Wir wussten leider nicht, dass in unserem Bezirk eine sog. “Kurzparkzone” existiert, wo man lediglich 2h parken darf. Bei unserer Ankunft am Sonntag hatte natürlich auch kein anderes Fahrzeug irgendetwas wie einen Parkschein in der Windschutzscheibe kleben… Und auch sonst war dies nicht durch Schilder gekennzeichnet.

    Die Frage ist nun: Was erwartet uns da jetzt? :)

    Vielen Dank,

    Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 10:51

      Hallo Christian,

      zur Überweisung der Organstrafverfügung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit. In diesem Fall müssten Sie die 36 Euro überweisen. Die Anzeigverständigung teilt Ihnen mit, dass Sie in Kürze vermutlich eine Anonymemnverfügung erhalten werden. Diese entspricht ungefähr einem Bußgeldbescheid wegen Parkvergehen in Deutschland. Die Summe müssen Sie dann innerhalb von vier Wochen begleichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Frank
    Am 5. Mai 2016 um 13:11

    Hallo,
    Ich bin 2009 in Österreich zu schnell auf der Autobahn gewesen.
    Ein Bußgeld ist mir in Deutschland zugestellt worden. Dieses habe ich unbeantwortet gelassen.
    Frage
    Mit was habe ich zu rechnen, Wenn ich jetzt wieder durch Österreich möchte und in eine Kontrolle gerade oder ist dies schon verjährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 9:30

      Hallo Frank,

      Ordnungswidrigkeiten verjähren in Österreich erst nach drei Jahren. Sollten Sie bis dahin in Österreich angehalten werden, ist es weiterhin möglich, dass Sie die Strafe zahlen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Christine
    Am 27. April 2016 um 16:14

    Nach einer 80 km/h Strecke kam die Ortsgebietstafel mit “40 km/h außer Vorrangstraßen”. Ich wurde mit 88 km/h geblitzt. Strafausßmaß € 210,–.
    Wenn ich 5 km/h abziehe und nur 50 km/h fahren durfte, habe ich 33 km/h überschritten. Ist die Strafe dann wirklich € 210,–. Ist das erste Mal.
    Hat es Sinn Einspruch zu erheben? Danke im Voraus.

    Ach ja, das war in Vorarlberg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 10:30

      Hallo Christine,

      es kommt darauf an, wo Sie geblitzt worden sind. Wenn dort die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt war, kann der Wert durchaus korrekt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Theresia
    Am 13. April 2016 um 16:55

    Hallo
    Wurde auf der B20 Richtung ST.Pölten geblitzt.Höchstgeschwindigkeit war 50 km/h ich habe sie um 14 km/h überschritten nun soll ich 45,00€ bezahlen.Soll ich Einspruch einlegen! Ich habe das Gefühl wenn man ein deutsches Kennzeichen hat kostet es mehr, meine Tochter mußte für eine Geschwindigkeits Überschreitung von 20 km/h nur 20,00€ bezahlen,sie hat ein Österreichisches Kennzeichen.
    Mit freundlichen Grüssen Theresia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 8:39

      Hallo Theresia,

      leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Rechtsanwalt ermitteln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Joe
    Am 1. April 2016 um 17:53

    Hallo
    Wurde mit dem LKW auf der Pyrnautobahn in Richtung Graz am Wartbergtunnel in der Nacht geblitzt.Hatte ca 86 drauf.Es war keine Geschwindigkeit angezeigt vorm Tunnel.Ist da 60 oder 80 auf der A 9?
    Mit freundlichen Grüßen Joe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 9:21

      Hallo Joe,

      wir haben leider keine Einsicht in die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Silvia
        Am 10. Januar 2017 um 23:22

        Hallo Joe.

        Normalerweise ist bei diesem Tunnel Tempo 100km/h.
        Du könntest aber einen Wartungstag (Reinigung im Tunnel, Teilbaustelle odgl.) erwischt haben. Da wird das Tempo meist auf 70 oder 80 km/h gedrosselt.

        Lg Silvia

  23. petra
    Am 22. März 2016 um 21:58

    mit wieviel ca. muss mann bei einer anzeige rechnen wegen falscher Kindersicherung – also ausreichend gesichert aber ohne Kindersitz! sowie Falsche ladesicherung im Pkw (4 Schachteln)
    danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. März 2016 um 12:31

      Hallo Petra,

      da es sich um mehrere Delikte handelt, die vermutlich zeitgleich geahndet werden, kann da keine pauschale Aussage getroffen werden. Das kommt darauf an, wie da im Einzelfall gewichtet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Reinhard
    Am 15. März 2016 um 20:46

    Hallo!
    Ich habe aus Österreich eine AV erhalten. Ich soll auf der Autobahn bei erlaubten 80 mit über 110 gefahren sein. Strafe 110€.
    An die Situation erinnere ich mich sehr genau. Kurz vor Linz wurde die Geschwindigkeit auf 80 heruntergeregelt, weil die Alpenpolizisten eine LKW-Kontrolle durchführten. Ich war auf der linken Spur (3-spurig), die Autobahn war voll, ich hatte mich auf ca. 90 ausrollen lassen, habe auch die Lichtschranke gesehen. Auf Höhe der Lichtschranke überholte mich rechts ein weißer Z4 auf der mittleren Spur und das Blitzlicht leuchtete auf. Ich dachte noch über den Z4-Fahrer: Tja, sowas passiert wenn man es nicht erwarten kann. Ich habe niemals damit gerechnet, dass ich jetzt das Bußgeld bekomme. Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 10:31

      Hallo Reinhard,

      das Bußgeld was Ihnen von den Behörden auferlegt wurde, sollte aufgrund des Geschwindigkeitsverstoßes bei den Behörden gezahlt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. rolf
    Am 21. Dezember 2015 um 11:04

    Mir wurde nun nach über 8 Monaten eine Strafverfügung in Höhe von 300.- Euro wg. angeblich fehlender Mautplakette zugeschickt.
    Gibt es in Österreich eigentlich keine Verjährungsfristen (bei uns 6 Monate) für so einen Vorgang?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 11:28

      Hallo Rolf,

      seit der Verwaltungsreform 2013 gilt in Österreich eine Verjährungsfrist von einem Jahr statt 6 Monaten. Sollten Sie Einspruch einlegen oder den Sachverhalt auf Verjährung prüfen wollen, empfehlen wir Ihnen aber den Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Katarina
    Am 10. Dezember 2015 um 21:46

    Hallo, bitte wo ist Bussgeldkatalog fuer Kraftfahrer (lkw fahrer, AETR). Danke.

  27. brukom
    Am 30. November 2015 um 22:20

    Unsere Tochter und Schwiegersohn (beide russische Staatsbürger) sind im Sommer mit unserem Auto durch Ö nach Kroatien gefahren, ohne die Vignette ordnungsgemäß angebracht zu haben. Vor ein paar Tagen bekamen wir von ASFINAG Maut per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung (keine Anonymverfügung) über 120,-€. Ein zweites Einschreiben erreichte uns gestern, das wir noch nicht abgeholt haben. Wir vermuten ein ähnliches Schreiben. Diesmal wurden sie wahrscheinlich bei der Rückreise
    elektronisch kontrolliert.
    Müssen wir das zahlen?
    Kann man doppelt bestraft werden?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 11:37

      Hallo,

      da Österreich ein EU-Mitglied ist, werden Bußgelder über 70 Euro in der Regel auch in Deutschland vollstreckt werden. Sofern zweimal dasselbe Vergehen vorliegt, muss es auch doppelt bezahlt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Bärbel D.
    Am 22. Oktober 2015 um 23:35

    Mein Freund bekam jetzt ein Einschreiben aus Gmunden, in dem stand, dass er in einer 30er Zone einen Kilometer zu schnell gefahren ist. Dafür soll er 90,-€ zahlen. Das kann ja wohl nur ein Irrtum sein!

  29. Sabrina
    Am 21. Oktober 2015 um 21:13

    Hallo ich wurde vor kurzen im ortsgebiebt mit 81 kmh geblitzt da wurde die Messtoleranz schon abgezogen. also ich war 31 kmh zu schnell. was kommt auf mich zu? wird mir der führerschein jetzt entzogen?

    lg Sabrina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 9:57

      Hallo Sabrina,

      die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich sind nicht festgelegt sondern variieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. katja
    Am 3. Oktober 2015 um 18:43

    wieviel muss ich bei Überladung Wohnwagen/Auto bezahlen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 8:38

      Hallo Katja,

      das hängt von dem Grad der Überladung ab. Die Bußgelder variieren je nach Höhe der Überladung zwischen 36 Euro bis über 2000 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar