
Strafzettel aus Österreich: Vom Ordnungsmandat zur Verwaltungsstrafe
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Verschiedene Bußgelder für dieselben Verstöße

Ein Strafzettel aus Österreich kann hohe Geldbeträge einfordern.
Im Unterschied zu Deutschland orientiert sich ein Knöllchen aus Österreich ab einer gewissen Bußgeldhöhe jedoch nicht an einem einheitlichen Bußgeldkatalog.
Beträgt ein Bußgeld in Österreich für deutsche Urlauber mehr als 90 Euro, greifen Kataloge, die je nach Behördensprengel (also je nach der Behörde, die für die jeweilige Gemeinde zuständig ist) um bis zu 50 Prozent in ihren Summen variieren.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie ein Strafzettel aus Österreich funktioniert und welche Sanktionsformen er enthalten kann.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldbescheid aus Österreich: Welche Sanktionsarten existieren?
Im Urlaub pflegt so manch ein Autofahrer einen etwas genügsameren Umgang mit den Verkehrsregeln im Ausland als bei sich zu Hause. Mangelndes Wissen oder auch eine entspannungsbedingte Gelassenheit führen dann mitunter dazu, dass Bußgelder bei einer Reise in Italien, Frankreich oder eben auch Österreich in Kauf genommen werden müssen.
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Während in Deutschland vergleichsweise geringe Beträge zu zahlen sind, können die teilweise hohen Summen auf einem Strafzettel aus Österreich die Urlaubslust schnell in Reisefrust verwandeln.
Hierbei existieren im österreichischen Recht verschiedene Möglichkeiten beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung zu ahnden.
Geringe Verstöße: Organmandat und Anonymstrafverfügung
Für sogenannte Organstrafverfügungen, die auch als Organmandat bezeichnet werden, gibt es Kataloge, die bundesweit nahezu einheitlich sind. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG).

Ein Strafzettel aus Österreich kann als Organmandat ausgestaltet sein.
In § 49a VStG ist die Anonymstrafverfügung geregelt, die ebenfalls Grundlage für einen Strafzettel aus Österreich sein kann. Bei dieser Variante wird darauf verzichtet, einen unbekannten Täter zu ermitteln.
Dafür erhält der Zulassungsbesitzer die Anonymverfügung, deren Strafobergrenze bei 365 Euro liegt.
Hier kann nicht auf einen einheitlichen Katalog zurückgegriffen werden. Stattdessen werden die von den einzelnen Behördensprengeln separat aufgestellten Bestimmungen genutzt, die mitunter Unterschiede von bis zu 50 Prozent aufweisen.
Schwere Verstöße: Verwaltungsstrafe und Vormerkung
Schwerwiegende Verstöße, wie die Missachtung des vorgeschriebenen Abstandes oder Gefährdung von Fußgängern, werden in einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet.
Auf dieser Grundlage führt ein Strafzettel aus Österreich zu deutlich höheren Bußgeldern, die im Strafregister eingetragen werden.
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Bei folgenden mittelschweren amtlich festgelegten Verstößen erfolgt durch den Strafzettel aus Österreich eine Vormerkung:
Vormerkungsverstoß | Betrag auf dem Strafzettel aus Österreich |
---|---|
Gefährdung von Fußgängern, die Schutzweg vorschriftsmäßig benutzt haben | 72 bis 2180 Euro |
zu geringer Sicherheitsabstand | 72 bis 2180 Euro |
Missachtung der Vorfahrt durch Überfahren des Rotlichts oder des Stoppschildes | 72 bis 2180 Euro |
Befahren einer durch rotes Licht und/oder Schranken gekennzeichneten Eisenbahnkreuzung | 21 bis 726 Euro |
Benutzung des Pannenstreifens und Behinderung eines Einsatzfahrzeugs oder eines Fahrzeuges des Straßendienstes | 72 bis 2180 Euro |
Verstoß gegen die Tunnelverordnung und/oder die Bestimmungen zum Gefahrguttransport | 21 bis 726 Euro |
Missachtung der Ladungssicherung | bis zu 5.000 Euro |
Inbetriebnahme eines Fahrzeuges mit schweren technischen Mängeln | bis zu 5.000 Euro |
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8 Kommentare
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Hallo,
könnten Sie mir bitte den Busgeldkatalog per PDF zusenden?
danke
Hallo Thomas,
auf https://www.bussgeldkatalog.org/pdf/ können Sie das Dokument herunterladen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
meine Frage ist einfach zu beantworten: Wann verjährt eine Strafverfügung wegen Geschwindkeitsüberschreitung (21km/h zu schnell – 80,-) in Österreich? Der Bescheid wurde 7 Monate nach der Tat zugestellt.
Gruß, TomCat
Ich habe eine Strafverfügung wegen Übertetung der Höchstgeschwindigkeit von 50km/h um 9km/h bekommen
und soll EUR 30 bezahlen.Ich habe kein Foto erhalten.
Danke
Guten Tag, ich habe eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe nach 5 Monaten erhalten. Den Tatbestand kenne ich nicht. Muss ich den Lenker bekannt geben? Was kann/muss ich tun? Wie lang ist die Verjährungzeit?
Danke Thomas J.
Hallo Thomas,
wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann auf Ihre Fragen eingehen und weiß, was in solch einem Fall zu tun ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie lange ist die Verjährungsfrist bei Bußgeldbescheiden aus Österreich. Wenn das Foto vom 10.08.2018 stammt und die Lenkerauskunft erst am 16.11.2018 in Deutschland eingeht, muss das dann noch bezahlt werden, oder ist das verjährt?
Hallo Tanja A.,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Die Verjährung ist recht komplex und fallabhängig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org