Menü

Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2023

Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.
Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?

Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:

Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:

Bußgeld aus Australien

Austr‌alien

Bußgeld aus Belgien

Bel‌gien

Bußgeld aus Bosnien

Bosnien-Herze‌gowina

Bußgeld aus Bulgarien

Bulg‌arien

Bußgeld aus Dänemark

Dän‌emark

Ratgeber: Bußgeldkatalog Estland

Est‌land

In Finnland kann ein Bußgeld teuer werden.

Fin‌nland

Die Verkehrsregeln in Frankreich gelten auch für eine kleine Straße oder Gasse.

Fran‌kreich

Bußgeld aus Griechenland

Griech‌enland

England: Die Flagge von UK

Großbri‌tannien

Bußgeldkatalog Irland

‌Irl‌and

Bußgeldkatalog Island

Isl‌and

Die Verkehrsregeln in Italien sollen auch die Natur schützen und Immissionen einsparen.

Ital‌ien

 bußgelder=

Kroat‌ien

Bußgeld aus Lettland

Let‌tland

Bußgeld aus Liechtenstein

Liech‌tenstein

Bußgeld aus Litauen

Lita‌uen

Bußgeldkatalog Luxemburg

Lux‌emburg

Bußgeldkatalog Malta

Malt‌a

Bußgeld aus Montenegro

Monten‌egro

Ratgeber Bußgeldkatalog Niederlande

Niederl‌ande

Im Bußgeldkatalog von Nordmazedonien sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße bestimmt.

Nordmazedonien

Bußgeld aus Norwegen

Norw‌egen

Bußgeldkatalog für Österreich

Öste‌rreich

Der Bußgeldkatalog in Polen, klärt über all die Verkehrsrichtlinien auf.

Pol‌en

Sie müssen Autobahngebühren in Portugal zahlen.

Portug‌al

Bußgeld aus Rumänien

Rum‌änien

Bußgeld aus Russland

Rus‌sland

Die Flagge in Schweden vor der Stadt.

Sch‌weden

Bußgeldkatalog Schweiz

Schw‌eiz

Bußgeld aus Serbien

Se‌rbien

Im Bußgeldkatalog der Slowakei sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße definiert.

Slow‌akei

Bußgeld aus Slowenien

Slow‌enien

Die Flagge in Spanien

Sp‌anien

Tschechischer Bußgeldkatalog

Tsch‌echien

Flagge aus Ungarn.

Ung‌arn

Die Flagge der USA weht im Wind.

U‌SA

Bußgeld aus Zypern

Zyp‌ern

FAQ: Bußgelder aus dem Ausland

Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?

Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.

Wann können ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.

Was kann passieren, wenn ich ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahle?

Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.

EU-weite Datenabfrage möglich

Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte” (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.

Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.

Halterhaftung und Fahrerhaftung

Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?
Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?

In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.

Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.

Schnell bezahlen lohnt sich

Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:

  • In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
  • In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
  • Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
  • Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.

Bußgelder fallen auch im Ausland an

Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (90 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

216 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Christoph sagt:

    Hallo, Ich habe aus dänemark einen Bescheid bekommen der komplett auf Dänisch ist und ich nichts lesekn klann, was soll ich machen? Ich bin zu schnell gefahren, das stimmt aber für 18km/h zu schnell 400€ ist das gerechtfertigt?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christoph,

      in Dänemark gibt es weit höhere Bußgelder die aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten verordnet werden. Die Verordnung ist dabei strenger und dementsprechend gerechtfertigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Sepp sagt:

    Hallo,
    ich habe als Fahrzeughalter eine “Feststellung der Übertretung der Straßenverkehrsordnung” (gemeint ist wohl Bußgeldbescheid) für eine (geringe) Geschwindigkeitsüberschreitung (82 km statt wohl erlauber 70 km) von der “Comune di Venezia” jetzt mit Datum 9.9.16 per Einschreiben mit Rückschein erhalten. Die Überschreitung war vor fast 1 Jahr im Nov. 2015. Die Übersetzung in deutsch ist verhältnismäßig schlecht. Das Bußgeld unter Berücksichtigung der 30-%-Ermäßigung beträgt 45,30 €. Ich selbst war nicht der Fahrer und war zu diesem Zeitpunkt nicht in Italien. Gefahren ist vermutlich mein Sohn bzw. meine Schwiegertochter anläßlich eines Urlaubes im Nov 2015.

    Um evtl. späteren Einreiseschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, wollte ich den Betrag auf das angegebene Konto überweisen. Bei dem Überweisungsvorgang wurde die IBAN von meiner Bank als ungültig erkannt. Eine Rückfrage bei meiner Bank ergab, dass die IBAN für italienische Konten 27stellig sein muss, die auf dem angeblichen Bescheid war 33 Stellen lang.
    Ein Hinweis, dass über eine Internetseite die Zahlung auch mit Kreditkarte oder Mastercard möglich sei, habe ich auch versucht. Ich kann zwar die Internetseite aufrufen, eine Bezahlung ist für mich aber wegen der italienischen Sprache nicht möglich.
    Jetzt bin ich mir insb. wegen der nicht überweisungsfähigen IBAN gar nicht sicher, ob es nicht evtl. um eine “Betrugsmasche” handelt. Allerdings wäre dies ja für die Betrüger unsinnig, wenn sie Kosten für Einschreibebrief mit Rückschein haben, andererseits kein Geld überwiesen werden kann.

    Wegen dieser Schwierigkeiten neige ich dazu, innerhalb der 60-Tage-Frist “Einspruch” einzulegen, zumal der Bußgeldbescheid von der deutschen Justiz wohl nicht vollzogen wird, da nach deutschem Recht Halterhaftung nicht zulässig ist bei Geschwindigkeitsüberschreitung (anders in Italien). Allerdings ist die “Rechtsbehelfsbelehrung” im Bescheid auch etwas “hemdsärmlich” ( 2 Einspruchsmöglichkeiten, mal der Begriff Einspruch mal Berufung, nicht gleich erkennbare Anschrift, wohl nur in italienischer Sprache, nach meiner Recherche allerdings auch englisch zulässig).

    Haben Sie Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen bzw. eine Verhaltensempfehlung für mich.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sepp,

      diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Empfehlungen aussprechen, da es sich hierbei um eine Rechtsberatung handelt. Wenden Sie sich bezüglich diesen Anliegens bitte an einen Rechtsberater. Dieser kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Martin sagt:

    Hallo, ich wurde in Brasilien mit einem Mietwagen geblitzt und hab danach als ich in Deutschland zurück war eine
    Mail bekommen , meine Frage wäre wie soll ich darauf reagieren und welche Folgen könnten auf mich zukommen ?
    Gibt es irgend ein Abkommen mit Brasilien wegen Verkehrsdelikten ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Martin,

      was steht denn in der Mail? Sollten Sie in naher Zukunft wieder nach Brasilien reisen wollen, sollten Sie in jedem Fall das Bußgeld zahlen. Ein Abbkommen gibt es nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Petra sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,
    Ich habe heute im Büro eine Mahnung aus Italien in Höhe von 458,45 € für einen Strafzettel eines unserer Firmenwagen bekommen.
    Die verweisen auf einen Strafzettel vom 16.11.2012 wegen zu schnellem Fahren
    Der Strafzettel liegt uns nicht vor.
    Was muß ich tun?
    Muß ich was tun?
    Ist das nicht verjährt nach 4 Jahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Petra,

      Verjährungsfristen im EU-Ausland können mehrere Jahre betragen. Beraten Sie sich am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen die beste Strategie in diesem Fall empfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Claus sagt:

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,
    heute habe ich per Einschreiben einen Brief aus Frankreich bekommen, bei welchem es sich anscheinend um einen Strafzettel handelt (der Brief ist komplett in französisch verfasst). Das Verkehrsdelikt war im März 2016 (Osterurlaub), also vor fast 8 Monaten. Wenn ich das richtig gedeutet habe, soll ich 180,- EUR bezahlen, alternativ 144,- EUR innerhalb von 30 Stunden.
    Was soll ich tun? Ist der Strafzettel gültig, wenn er in französisch ankommt?
    Ich weiß auch gar nicht was ich da angestellt haben soll. Rechtsschutz habe ich leider nicht.
    Danke!!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Claus,

      Strafzettel aus dem Ausland müssen in der Regel übersetzt sein, damit sie von den deutschen Behörden vollstreckt werden können. Ein Verjährung tritt in Frankreich aber erst nach einem Jahr ein. Vollstreckt werden kann das Bußgeld in Frankreich nur zwei Jahre. Sollten Sie wieder nach Frankreich in diesem Zeitraum wollen, wäre das Bezahlen der Buße entsprechend angeraten. Im Zweifel sollten Sie aber einen Anwalt nach Rat fragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Hanna sagt:

    Hallo
    wir haben auf Gran Canaria ein Strafzettel fürs Falschparken erhalten. Wir haben uns einen Mietwagen geliehen und wissen deswegen nicht inwiefern das Bußgeld von 50 € verfolgt wird?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hanna,

      Bußgelder aus dem Ausland sollten nicht ignoriert werden, da sie auch in Deutschland verfolgt werden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Timo sagt:

    Ich habe einen Strafzettel aus der Schweiz bekommen mit Angabe eines schweizer und eines deutschem Kontos. Allerdings nur ein CHF Betrag – mit dem Hinweis, dass ich bei Bezahlung in Euro den Wechselkurs des Tages nehmen soll. Heißt das, ich rechne die Summe mit dem Tageskurs um und überweise dann auf das deutsche Konto? Irgendwie komisch… ich habe Angst, dass nacher der Betrag nicht richtig stimmt, da Überweisungen ja auch ein paar Tage dauern und der Kurs sich verändern kann.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Timo,
      Ihnen bleibt in diesem Fall wohl nichts anderes übrig, als den Kurs des Tages zu nehmen, an dem Sie die Überweisung tätigen. Schließlich liegt es nicht in Ihrer Macht, herauszufinden, wie hoch der Kurs zwei oder drei Tage später sein wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Peter sagt:

    Hallo, habe im Urlaub in Gent in Belgien irrtümlich auf einem Anwohnerparkplatz geparkt und dafür einen Strafzettel erhalten. Leider habe ich diesen verloren, sodass ich ihn nicht, wie ich vorhatte, direkt bezahlen konnte. Im Grunde bleibt mir jetzt nur übrig, auf ein Bußgeldschreiben der Stadtverwaltung Gent zu warten, oder? Ich denke, das Bussgeld ist aber deutlich unter 50,-EUR.
    Herzlichen Dank für eine kurze Einschätzung.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,
      da haben Sie Recht. Sie hätten noch die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde anzurufen, jedoch dürfte sich dies ohne Identifikationsnummer des Vorgangs als etwas schwierig gestalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Frank sagt:

    Hallo
    ich habe gestern (13.12.2016) einen Strafzettel aus Venlo erhalten. Wegen Parken ohne Gültigen Parkschein Betrag 58,80Euro. Mein Problem ist das das Vergehen vom 01.11.2014 ist. Was kann ich da machen???

    Gruß
    Frank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Frank,

      wir können leider nicht beurteilen, ob es sich um den Vorfall vom 01.11.2014 handelt. Sie könnten versuchen, mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tanja sagt:

    Guten Tag!
    Ich bin am 16.07.2016 in einer Ortschaft in Frankreich mit 58 km/h geblitzt worden. Heute am 20.12.2016 bekam ich den Bußgeldbescheid mit der Zahllungsaufforderung. Nach Abzug des Toleranzwertes bin ich 3 km/h zu schnell gefahren und muss jetzt 90€, 135€ bzw. 375€ zahlen, je nachdem wann ich überweise.
    Meine Frage: Ist nach so langer Zeit ein Bescheid noch rechtskräftig?

    Vielen Dank

  11. James sagt:

    Guten Tag,
    Ich würde im Sommer am 15.8.2016 in Frankreich geblitzt , habe heute am 20.12 2016 ein Bußgeldbescheid erhalten.
    Wie ist das mit Frist? Muss ich das noch zahlen oder gilt das als verfallen?
    Gruß james

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo James,

      die Verjährung von einem Strafzettel in Frankreich beträgt ein Jahr – bei Verkehrsstraftaten sogar drei Jahre. Demnach ist Ihr Bescheid noch in der Frist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Bd sagt:

    Hallo ich bin mit 3 Freunden am 01.01.2016 in Amsterdam im Auto kurz eigepennt dazu kommt wir haben pro Mann 170,- Euro Strafe erhalten wegen wild campen. Wir haben ein schreiben erhalten mit der Strafe dies war aber nur auf niederländisch keine deutsche Übersetzung oder sonstiges. Ich habe noch nicht bezahlt muss ich diese Strafe zahlen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bd,

      in der Regel sollten Bußgelder aus dem EU-Ausland bezahlt werden, denn es kann durchaus sein, das die niederländischen Behörden einen Antrag auf Vollstreckung in Deutschland stellen. Dann können diese Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden. Darüber hinaus kann es auch bei der Wiedereinreise in die Niederlande zu Problemen kommen, wenn Bußgelder offen sind.
      Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Hierfür sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der sich mit dem niederländischen Recht auskennt und Sie bezüglich der weiteren Schritte beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Denise sagt:

    Hallo,
    habe einen Bußgeldbescheid aus Frankreich erhalten – 3 Seiten bunt bedrucktes Papier mit Rücksendeumschlag – es geht um eine Geschwindigkeitüberschreitung.
    War zum angegebenen Tag des angeblichen Verstoßes definitiv nicht in Frankreich, das Fahrzeug definitiv ebenfalls nicht (ein Zahlendreher im Datum kann nicht sein, da ich die letzten Jahre nicht in Frankreich war, das Fahrzeug nie gestohlen war, etc… – ich vermute einen Betrugsversuch!
    Gibt es jemand, der ebensolche Post erhielt?

  14. Karin sagt:

    Hallo,
    wir waren im Juni 2013 in Florenz im Urlaub.
    Da haben wir wohl einen einen Straße befahren die man nicht fahren durfte…
    Uns ist nicht bekannt das wir einen Strafzettel bekommen haben!
    Jetzt haben wir im Januar 2017 eine Zahlungserinnerung bekommen über einen Betrag von 187,83 € bekommen.
    Ist diese Strafe den nicht verfallen ? Müssen wir diesen hohen Betrag bezahlen?
    Was können wir tun?

    • navi sagt:

      habe das selbe Problem wie hast du das geregelt ?

    • Christian G. sagt:

      Hallo,
      mir ist das Gleiche passiert.
      Oktober 2013, Florenz. Und jetzt im März 2017 kommt eine Zahlungserinnerung über 187,73.
      Für welche Alternative haben Sie sich entschieden?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karin,

      in Italien verjähren Strafzettel erst nach 5 Jahren. Außerdem beauftragen die italienischen Behörden oftmals Inkasso-Firmen, welche dann das Geld eintreiben. Sie können den Betrag zahlen oder einen Anwalt, der sich mit dem italienischen Recht auskennt, beauftragen. Beide Varianten sind teuer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ro sagt:

    Hallo,
    ich habe heute einen Bußgeldbescheid aus Brüssel bekommen, komplett auf Holländisch. Ich kann nur herauslsesen, dass ich eine rote Ampel überfahren haben soll. Foto ist keins beigefügt und ich kann mich nicht daran erinnern, über eine rote Ampel gefahren zu sein.
    Ich war zu diesem Zeitpunkt geschäftlich mit einem Mietwagen von Sixxt unterwegs.
    Soll ich den Bescheid auf Englisch oder Deutsch anfragen und zusätzlich ein Beweisfoto oder wie geht man hier am besten vor? Rechtsschutzversicherung habe ich keine.
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ro,

      in der Regel müssen Bußgeldbescheide aus dem Ausland auf deutsch übersetzt werden. Zudem muss der Bescheid ein Bußgeld von mindestens 70 Euro aufweisen. Ist dies nicht der Fall, kann das Bußgeld in Deutschland nicht vollstreckt werden. Bei erneuter Einreise besteht aber die Gefahr, dass vor Ort das Bußgeld verlangt wird. Der Verstoß verjährt in der Regeln nach einem Jahr. Wenn Sie diese Zeit nicht aussitzen wollen, sollten Sie das Bußgeld einfach zahlen. Empfehlenswert ist auch der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Seba M. sagt:

    Ich habe im Frühjahr 2016 einen Mietwagen in Bologna gemietet.
    Nach über einem Jahr kommt heute eine Mail mit einer Rechnung und der Kopie von drei Bußgeldbescheiden über ein Verkehrsverstoß (Einfahrt in die Innenstadt). Insgesamt 3x 95,63 plus Bearbeitungsgebühr. Den Bescheiden ist zu entnehmen das bei schneller Bezahlung nur etwa 70 Prozent des Bußgeldes zu bezahlen waren. Eventuell hat das die Mietwagenfirma gemacht?
    Der Betrag ist sofort von meiner KK abgezogen.
    Ich überlege die Bezahlung bei meiner Bank zu stornieren.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Seba,

      wenn Sie die Verstöße nicht begangen haben, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Rüdiger V. sagt:

    Ich bin im Oktober 2015 in der Schweiz auf der Autobahn, in einem Mietwagen den ich angemietet habe, geblitzt worden und soll nun eine Strafe von mehr als 500,00 € bezahlen. Auf dem Foto bin ich auch gemäß der deutschen Polizei, zu der ich als Beschuldigter einer Straftat verhört worden bin, nicht zu erkennen. nun findet eine Gerichtsverhandlung in der Schweiz statt.
    Da ich auf anraten meines Anwalts nicht zugegen sein werde habe ich hier nur die Frage: Was kann mir im schlimmsten Fall durch die deutschen Behörden drohen und darf ein nicht EU-Land in Deutschland vollstrecken?

    mit freundlichen Grüßen
    Rüdiger V.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Rüdiger,

      es können in Deutschland nur Bußgelder vollstreckt werden, die in einem EU-Land erhoben wurden. Dies regelt der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung – kurz RBGeld genannt. Ein Bußgeld aus der Schweiz kann dementsprechend nicht in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings kann es eingefordert werden, wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Isabell E sagt:

    Hallo,

    Wir haben letzte Woche einen Bußgeldbescheid 2de grad wegen Falschparkens in Belgien erhalten. Der Bescheid ist auf Niederländisch und angehängt ist ein Anhörungsbogen (auf Deutsch). Müssen wir hierauf antworten, wird noch ein Bescheid in deutscher Sprache folgen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Isabell E,
      Sie sind dazu verpflichtet zumindest die Angaben zur eigenen Person auf dem Anhörungsbogen auszufüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Fred B. sagt:

    Ich hab gerade einen Brief bekommen von die Landespolizeidirektion Salzburg, das Ich “das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet” habe, “indem das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten wurde”.
    Ja ich war in Salzburg an den tag, aber ich kann mich nicht Erinnern eine rote ampel übersehen zu haben, Kann ich Einspruch einlegen? falls ja, und ich unrecht habe, wie viel mehr werde mir der Spaß kosten? wie weis ich ob die video aufnahmen haben?

    Mit freundlichen grüßen
    Fred

    • Till sagt:

      Hallo Fred, Bussgeldkatalog,

      ich habe genau das gleiche Problem wie Du. Ich habe eine Anonymverfügung aus Salzburg erhalten und soll EUR 120 zahlen. Angeblich hätte ich in Salzburg “…das Rotlicht der Verkehslichtsignalanlage nicht beachtet, indem das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten wurde.” Es ist 10 Wochen her und ich bin sicherlich nicht über eine rote Ampel gefahren. Ob ich über eine Haltelinie gefahren bin, kann ich nicht mehr sagen. Ich habe die IBAN gegoogelt, die ist nirgendwo registriert. Mir kommt der Fall suspekt vor. Wie kann ich prüfen, ob es sich hier nicht um eine Scheinrechnung handelt?

      In dem Brief wird gesagt, dass ich, zZ keinen Einspruch gegen die Anonymverfügung einlegen kann und das gegen mich, wenn ich nicht bezahle automatisch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird, und dass die Geldstrafe im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens einen höheren Strafbetrag aufweisen wird. Im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens könne ich dann allerdings Einwände vorbringen.

      All dies scheint mir sehr dubios. Ist dies so üblich in Österreich?
      Fred, wie ist dein Vefahren ausgegangen?

      Danke und Gruß,
      Till

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fred,

      Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Thomas sagt:

    Habe am 4.5.17 einen Bußgeldbescheid aus Italien wegen falschen Parkens bekommen. Der Vorwurf trifft zu und ich werde das Bußgeld grundsätzlich bezahlen. Kann ich noch den von der Behörde angebotenen Rabatt nutzen? Im Schreiben steht “Wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Vergehens erfolgt, …”. Ist der “Zustellungstermin” der Zugang des Einschreibens (also der 4.5.17) bei mir oder zählt als Zustellung der Termin des Vergehens (das war der 17.7.16) an welchen ich das Knöllchen unter dem Scheibenwischer hatte?

    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas,

      Sie können bei der Behörde nachfragen, die das Schreiben verschickt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. F. Weber sagt:

    Moin ihr Lieben
    Vor zwei Sommern wurde ich in Australien angehalten da ich 8 km/h zu schnell war, den Polizisten ist dann aufgefallen das die Anmeldung für unser Auto abgelaufen ist. Wir hatten allerdings keine Ahnung da wir den Wagen nur geliehen hatten.
    Das ganze war in Queensland.
    Eine Woche später haben wir uns dann in Sydney informiert was wir machen sollen, die Polizisten meinten nur, wenn Sie innerhalb der 28 Tage ausreisen ist es völlig egal …

    Nun würde ich aber gerne in 1 Jahr zurück nach Australien, ist es dann auch noch egal ?

    Beste Grüße und vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo F.,

      dies kommt auf die Verjährung an. Wie lange diese in Ihrem Fall dauert, entzieht sich leider unserer Kenntnis. In Bußgeldsachen werden die Informationen in Australien jedoch in der Regel etwa fünf Jahre gespeichert. Reisen Sie wieder ein, kann das Bußgeld sofort von Ihnen verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Katharina sagt:

    Hallo, ich habe ein sogenanntes Informationsschreiben von einer Behörde ( Szabolcs-Szatmár-Bereg Megyei Rendör-fökapitànyság Közigazgatási Hatósági Szolgálat ) in Ungarn erhalten in dem ich zu schnell gefahren bin. Soll 45000 Forint bezahlen.
    Was soll ich tun?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Katharina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen an dieser Stelle an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Peter sagt:

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr in Brasilien einen Strafzettel wegen fahren ohne Lichts bekommen, dieser war nicht bar zu bezahlen, sondern sollte an den Autovermieter geschickt werden, und dieser meine Kreditkarte belasten. Von der Kreditkarte wurde nie Geld abgebucht. Im Herbist flieg ich wieder rüber, kann das bei der Einreise Troubles geben?

    LG
    Peter

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      unter Umständen könnten sich bei einer Einreise Probleme ergeben, wenn das Bußgeld nicht bezahlt wurde. Das säumige Bußgeld könnte dann eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Peter sagt:

    Hallo,
    ich bekam letzten Herbst in brsilien einen Strafzettel wegen Fahrens ohne Licht am Tag, dieser sollte den Vermiter übermittelt werden, und der dann das Bußgeld von meiner Kreditkarte abbuchen, was nie passierte. Im Herbst geht es wieder nach brasilien, hab ich bei der Einreise mit Troubles zu rechnen?

    Thx
    Peter

  25. Andreas W. sagt:

    Hallo Team vom Bußgeldkatalog, wenn ein Kanadier in Deutschland zu schnell fährt, Ordnungswidrigkeit, wird diese Ordnungswidrigkeit auch in Kanada dann vollzogen? Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Andreas W. sagt:

      Ich meine, wird diese Ordnungswidrigkeit nach Kanada geschickt und wenn ja besteht da ein Abkommen sowie innerhalb der EU das Strafen von Österreich in Deutschland auch zu bezahlen sind?

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Andreas,

        unseres Kenntnisstandes nach besteht kein Abkommen zwischen Deutschland und Kanada bezüglich der Vollstreckung von Bußgeldern.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Alma sagt:

    Hallo
    ich hätte eine Frage mich haben es angeblich in Österreich geblitz am 04.12.2016 jetzt kamm am 02.09.2017 ein Anhörung wer mit dem Auto underwegs war.
    Meine Frage ist wann ist die Verjährung aus Österreich?
    LG ALma

  27. Eva F. sagt:

    Hallo,

    wir waren vor ca. 1 Woche im Urlaub auf Mallorca.
    Dort wurden wir durch zu schnelles Fahren geblitzt und direkt von der spanischen Polizei angehalten.
    Diese teilte uns mit, dass wir entweder per EC-Karte oder Bar zahlen könnten ( 150 € )
    Wir entschlossen uns die Strafe per EC-Karte zu zahlen. Nach erster Eingabe des Pincodes teilte man uns mit
    dass die Transaktion nicht ausgeführt werden konnte und man bat uns einen erneuten Versuch durch zuführen.
    Dieser funktioniert leider auch nicht. Nach langem hin und her haben wir die Strafe dann doch Bar gezahlt und dafür auch einen Beleg erhalten.
    Nach der Rückkehr nach Deutschland haben wir gleich auf dem Bankkonto geschaut, ob der Betrag doch abgebucht wurde.
    Der Schreck sass tief, als man auf dem Kontobeleg sah, dass der Betrag € 150 2x abgebucht wurde.
    Jetzt wollen wir natürlich das zuviel gezahlte Geld wieder zurück holen.

    An wen müssen wir uns wenden um das Geld von der spanischen Polizei zurück zufordern?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eva,

      wenden Sie sich am besten direkt an die mallorquinische Polizei – sofern Sie den Strafzettel noch besitzen, finden Sie dort die Kontaktdaten der Diensstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Danny sagt:

    Hallo super das man hier vieles findet, und ihr zu jedem Kommentar antwortet danke dafür. Ich fahre gerade auf der Autobahn in Slowenien, und bin hier mit ca 158kmh auf der Autobahn gefahren und habe ein blitzer gesehen und weis nicht ob ich geblitzt wurde. Meine frage da ich in Deutschland schon 2x mit über 21kmh geblitzt worden bin, darf ich ja nicht mehr über 21kmh drüber sein nach Toleranz Abzug, wie ist das im Ausland wenn ich jetzt hier auch nach Toleranz Abzug bei 21-25kmh drüber bin bekomme ich dann einen weiteren Punkt in Deutschland? Und somit Fahrverbot? Oder lediglich ein Bußgeld?

    Mit freundlichen Grüßen und Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Danny,

      Verstöße, die Sie im Ausland begehen, haben in Deutschland in der Regel keine weiteren Auswirkungen, wie etwa Punkte. Natürlich müssen Sie aber mit einem Bußgeldbescheid aus Slowenien rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Johann sagt:

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    ich lese hier in den Kommentaren teilweise widersprüchliche Aussagen, mal setzt die Verjährung in Italien nach einem, zwei und mal nach fünf Jahren ein. Vielleicht habe ich was durcheinander gebracht…

    Folgender Fall: Ich habe wegen einer Geschwindigkeitserhöhung um 12 km/h ein Bußgeldbescheid aus Italien (Milano) über 42 EUR bekommen. Die Tat ist am 06.10.2015 passiert, also genau 2 Jahre her.

    Muss ich bezahlen oder ist die Strafe verjährt?

    Danke!
    Johann

  30. Daniela sagt:

    Hallo,

    wir sind diese Jahr mit dem Auto in die Türkei gereist. Nun habe ich gesehen das Ich wohl Maut hätte zahlen müssen, was ich aber nicht getan habe.
    Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,aber ich habe das bis zur Ausreise nicht gewusst,und mir hat auch niemand was gesagt.
    Da wir kommendes Jahr aber wieder in die Türkei wollen,mit dem PKW, möchte ich keinen Ärger riskieren,oder vielleicht an der Einreise gehindert zu werden o.ä.
    Kann ich das noch nachholen bevor ich richtig Ärger bekomme? Und wenn ja dann wo?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniela,

      haben Sie bislang keinen Bußgeldbescheid erhalten, sollte wohl kein Verstoß ihrerseits aufgefallen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Johannes sagt:

    Guten Tag,

    ich habe mit meinem italienischen Kennzeichen in Oesterreich eine Anonymverfuegung ueber 30 Euro erhalten.
    Da dies weniger als 70 Euro sind habe ich diese nicht bezahlt, jedoch habe ich 1 Monat danach eine Lenkererhebung bekommen.

    Was kann ich machen bzw was kann mir passieren?

    Vielen Dank und freundliche Gruesse!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Johannes,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie in Ihrem konkreten Fall beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. Harald sagt:

    Hallo,

    wir hatten in unserer WG für wenige Monate einen Austauschstudent aus Brasilien bei uns wohnen. Er ist mittlerweile wieder in Brasilien. In Österreich wurde er mit einem Mietwagen geblitzt. Jetzt bekommen wir Post von der Vermietung (trotz fehlenden Namen auf dem Briefkasten). Wir haben es an ihn weitergeleitet, er bezahlt nicht. Sollte ich die Mahnungen ignorieren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Harald,

      Sie können der Behörde mitteilen, dass der Betroffene nicht mehr bei Ihnen wohnt und ihr ggf. seine neue Adresse mitteilen, denn auch Bußgelder im Ausland müssen bezahlt werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  33. Lev sagt:

    Guten Tag,

    wie lang ist die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsverstoß in Belgien? 54 statt 50 km/h laut Brief

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lev,

      unseres Kenntnisstandes nach beträgt die Verfolgungsverjährung in Belgien ein Jahr. Die Vollstreckungsverjährung tritt nach einem Jahr (leichte Verstöße) bzw. fünf Jahren (schwere Verstöße) ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Roberto sagt:

    Hallo,
    am 09.10.2017 erhielt ich ein italienisches Strafzettel. Grund: Auf Busfahrspur am 13.02.2016 gefahren (also vor mehr als ein Jahr!). Auf den Strafzettel steht ein Feststellungsdatum vom 2017.02.07 (angeblich auf Beginn der Zustellfrist?).
    Sie schreiben bereits, dass dies nicht zulässig sei. Ist dies tatsächlich der Fall? Haben Sie hier bereits von einen ähnlichen Fall erfahren, bei dem letztendlich die Zahlung nicht geleistet werden musste?
    Ich habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, allerdings bekam ich jetzt trotzdem eine letze Zahlungsaufforderung – was tun?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Roberto,

      da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, ist es uns leider nicht möglich, eine Einschätzung zu Ihrem Fall abzugeben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Volker sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Strafzettel in Finnland über 45 Euro -Parken ohne Parkscheibe- bekommen. Der Zettel klemmte unter dem Scheibenwischer. Zwei Fragen dazu.:
    1. Bekomme ich, wie in Deutschland jetzt eine Zahlungsaufforderung?
    2. Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren in Finnland?
    Besten Dank Volker

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Volker,

      bei spezifischen Fragen zum Bußgeldverfahren in Finnland, insbesondere zu Gebühren, wenden Sie sich bitte an die dortigen Behörden, ggf. über die Botschaft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  36. Johann sagt:

    Hallo,

    Heute gestern kam Post per Einschreiben aus Italien. Zwei Verstöße wegen Einfahren in verkehrsberuhigte Zone.
    2 x 100€ bei Zahlung in 5 Tage
    2x 130€ bei Zahlung in 60 Tagen
    2x 200€ bei Zahlung nach 60 Tagen

    Meine Fragen:
    1.) sind 5werktage gemeint oder trotz Wochenende 5 Tage?
    2.) ich bin mit dem Auto meiner Mutter unterwegs gewesen. Sie hat das Einschreiben bekommen.
    Wenn ich nicht zahle und zukünftig mit dem Auto meiner Mutter nach Italien fahre, muß ich damit rechnen die Strafe zu zahlen, weil ich mit dem Auto unterwegs bin, oder muß nur meine Mutter befürchten, die Strafe zu zahlen wenn Sie nach Italien einreist?
    Die Italiener können ja nicht nachweisen, daß ich den Verstob begangen habe.
    3.) kann der Bescheid also ignoriert werden? Oder droht dann tatsächlich noch die Eintreibung in Deutschland – wie sind hier die Erfahrungen?
    4.) Einspruch: dieser kann nur in italienischer Sprache gestellt werden. Ist das rechtens?
    5.) wenn meine Mutter Einspruch einlegt, und sagt, Sie sei nicht gefahren. Muß sie dann automatisch mitteilen, wer gefahren ist?
    6,) wenn mitgeteilt werden muß, daß ich gefahren bin, und der Brief dann zu mir kommt, kann ich geltend machen, daß ich zu 100% schwerbehindert bin – oder geht das nur, wenn man das vorher beantragt hat und auch nur dann, wenn ein G oder aG als Merkzeichen im Ausweis steht? Wie stehen dann die Chancen nicht zahlen zu müssen.
    7.) wenn der Einspruch abgelehnt wird, welcher Betrag muß dann gezahlt werden: 100, 130 oder 200€ pro Bescheid?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Johann

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Johann,

      wir können zunächst nur einige grundsätzliche Dinge erklären: Grundsätzlich kann ein Bußgeldbescheid aus dem europäischen Ausland in Deutschland vollstreckt werden, wenn die Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten wird. Dass der Einspruch in der jeweiligen Landessprache zu erfolgen hat, ist normal. Eine Schwerbehinderung sollte keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen haben. Alle weiteren Fragen kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Martin sagt:

    Hallo,
    habe aus Brasilien von der Vermieterfirma per E-Mail einen Strafzettel bekommen wegen Befahrens einer Busspur. (Das Mail habe ich nur zufällig aus dem Spamfilter gefischt). Ich habe extra geschaut, an der Stelle gab es kein Verbotsschild, diese Straße zu befahren.
    Nun soll ich per Brief innerhalb drei Tagen (!) einen Fragebogen ausfüllen, eine Kopie meines Führerscheins sowie eine Kopie des Reisepasses samt Ein- und Austrittsstempeln einschicken.
    Ein Brief aus Deutschland wird es erfahrungsgemäß in drei Tagen nicht nach Brasilien schaffen.
    Ist es ratsam hier einfach mal abzuwarten? Ich plane nächstes Jahr wieder nach Brasilien zu reisen. Was kann dann schlimmstenfalls passieren?
    Danke im Voraus!

  38. Daniel sagt:

    Hallo,
    ich habe vor kurzem eine Lenkererhebung per Einschreiben aus Österreich bekommen, allerdings ohne Angabe eines Verkehrsdeliktes. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich zum gegebenen Zeitpunkt (Anfang Dezember 2017) gefahren bin und mitlerweile eine Sendungsinformation über ein (vermutlich) weiteres Einschreiben der österreichischen Landesbehörde erhalten. Lohnt es sich dieses Einschreiben, welches noch nicht bei der Post abgeholt wurde, zu ignorieren und ggf. auf eine Verjährung zu hoffen?

    Vielen Dank im Vorraus!
    Daniel

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      finanzielle Forderungen unterliegen einer sehr langen Verjährung. Wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  39. Adrian sagt:

    Ich habe folgende Frage:
    Ich habe am Mittwoch, den 06.06.2018 eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten über ein nicht bezahltes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in Italien am 25.08.2016. Als Vergehen ist angegeben: In Wohngebiet auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren. Diesen Bußgeldbescheid kann ich online, auf einem angegebenen Link der Mahnung, einsehen. Dieser Eigentliche Bescheid ist aber niemals bei mir angekommen, ich weiß von der ganzen Sache erst, als ich vergangenen Sonntag vom Urlaub zurück kam und diese Mahnung zu Augenschein bekomme. Was kann ich in dem Fall machen? Die Strafe Betrug sich auf 112,72€, die ich auch bezahlen würde, jetzt mit Verzugskosten und Mahngebühr soll ich nun 274,52€ bezahlen.. Können Sie mir helfen?
    Vielen Dank in Vorraus
    Adrian

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Adrian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  40. Christian sagt:

    Hallo,

    ich habe wegen Falschparken einen Bußgeldbescheid von 200€ bekommen in Granada, Spanien. Habe also online alles ausgefüllt und mir den Wisch schicken lassen. Wollte dann zu einer Bank und das regeln, dummerweise ist hier Samstags bzw. Sonntags alles zu und Montag ganz früh fliege ich nach Hause. Meine Frage ist nun ob och Ärger bei der Ausreise bekommen kann? Achja der Bescheid wurde von der Stadtverwaltung ausgestellt, nicht von der Polizei.

    Gruß, Christian

  41. Rina sagt:

    Hallo zusammen,
    als ich jetzt auf der griechischen Insel Rhodos nun wieder einen Mietwagen buchen wollte, habe ich 3 falsch-Parken-Tickets von der Autovermietung erhalten aus August 2015! 80 EUR zusammen. Das war Zufall, wie mir die Autovermietung mitteilte, denn jetzt grade haben sie von der Stadt Rhodos alle aufgelaufenden Bussgeldbescheide seit 2014 bekommen. Meine Frage: Ist das zulässig? Wann verjährt ein falsch-Parken-Ticket dort? Ich kann mich doch jetzt nicht mehr erinnern, wo ich 2015 evtl. falsch geparkt habe. Ausserdem habe ich damals keinen Strafzettel an der Windschutzscheibe oder so gehabt. Komisch
    Herzlichen Dank. Rina

  42. John sagt:

    Hallo,
    wann verjährt ein Parkknöllchen in Polen, wenn der Strafzettel nur an die Windschutzscheibe geheftet wurde und nicht zugesendet wurde?
    Besten Dank! John

  43. navi sagt:

    hallo zusammen, wir haben 10.07.2016 mit Mietwagen Urlaub in Italien gemacht , jetzt 2,5 Jahre später, also gesterm 24.11.2018 bekäme ich von eurotreuhand Inkasso ein Brief, im welchen die mich auf das vergehen hinweisen , und möchten 380 e haben weil ich damals ins verkehersbegrentzte Zone reingefahren bin, laut Brief “nivi credit” hat mich mehrmals eingeschrieben(hab leider inzwischen umgezogen) und habe nie ein Brief bekommen, also bis gestern, was jetzt muss man das zahlen, irgendwo habe ich gelesen das nur deutsche Behörde können Bußgeld eintreiben und nicht Inkasso ?? danke für die antwort

  44. Chris sagt:

    Hallo,

    wir wollen im August wieder nach England.
    Die Sorge: ich wurde eventuell von einer roten Ampel erwischt. Das war im Mai 2015. Ich habe aber bisher keinerlei Post bekommen. Falls ich damals geblitzt worden bin, wie sähe es da mit der Verjährung aus? Ich fahre ja unwissend wieder nach England.

    Danke

  45. Torben sagt:

    Guten Tag,
    ich habe gestern von meinem Firmenwagen-Leasinggeber ein Bußgeldprotokoll von der Italien. Behörde in Pisa zugeschickt bekommen, mit der Aufforderung, der Italien. Bußgeldzahlungsaufforderung zu folgen.
    Vorwurf ist die (versehentlich) unerlaubte Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone in der Innenstadt Ende Mai 2018.
    Neben meinem Firmenwagenkennzeichen ist als Adressat auf dem Bussgeldprotokoll nur die Leasingfirma (Fahrzeughalter) genannt. Die Vorlage eines Beweisfotos auf dem der Fahrer zu erkennen wäre, fehlt bislang. Ich selbst bin gar nicht namentlich genannt. Auf meine Anfrage hin hat die Leasingfirma zunächst einmal das angebliche Beweisfoto angefordert.
    Muss ich jetzt ggü. den ital. Behörden reagieren bzw. zahlen? Und läuft schon ab jetzt die Zahlungsfrist ab für den Rabatt bei kurzfristiger Bezahlung? Besten Dank!

  46. Michael sagt:

    Ein in Kanada wohnender, kanadischer Fahrer hat während eines kurzen Aufenthaltes in Deutschland im Mai 2014 in Freiburg im Breisgau mit einem Mietwagen einen Rotlichtverstoß (weniger als 1 Sekunde) begangen und hat nach Zusendung eines Anhörungsbogens im August 2014 einen Bußgeldbescheid über 90 EUR an seine kanadische Adresse (vermutlich per Einschreiben; Adressermittlung wohl über die Mietwagenfirma) erhalten, den er in der Folge nicht bezahlt hat. Es gab keine weiteren ihm bekannten Ermittlungsschritte. Er beabsichtigt, diesen Sommer über den Flughafen München erstmals wieder nach Deutschland und Europa einzureisen. Droht ihm bei der Grenzkontrolle eine Nachzahlung (+ evtl. Strafgebühren)?

  47. Reinhard sagt:

    Hallo miteinander.

    Ich wohne und arbeite in den USA, bin in D seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet.
    Letzte Woche habe ich ein Falschparkticket (von der Polizei Muenchen) in Hoehe von 35 Euro fuer mein Mietauto (von Enterprise) bekommen.

    Frage: Was ist die beste Vorgehensweise (ausser Bezahlen natuerlich…;-) ? Hat irgendjemand schon aehnliche Erfahrungen gemacht.

    Vielen lieben Dank fuer eure Antworten!

  48. Chris sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe letztes Jahr im August mein Auto an eine Bekannte verliehen und sie war einen Monat in Österreich unterwegs.
    Jetzt habe ich nach über einen Jahr zwei Strafzettel wegen falschparken bekommen. Gilt das als verjährt oder muss ich die Strafe bezahlen?
    LG

  49. Roswitha P sagt:

    Hallo,
    das Datum der übertretung auf dem Bußgeldbescheid stimmt für 100 % nicht.
    Bußgeldbescheid mit meinem Foto u. Kennzeichen stimmt schon.
    Wie muß ich mich verhalten?
    Bezahlen od. nicht reagieren?
    Schließlich ist es ein Fehler auf dem Bußgeldbescheid.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Roswitha P.,

      es kommt in der Regel auf die Umstände an. Wenn keine Verwechslungsgefahr besteht, führt ein falsches Datum nicht unbedingt zur Ungültigkeit. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn die Behörde auf Ihren Einspruch nicht reagiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  50. Hubert T sagt:

    War in England mit dem Wohnmobil. Bin, wegen dem Navi , kurz durch London durchgefahren. Hab nicht gewußt das mann sich registrieren muss. Hab jetzt nach 30 Tagen ein Bußgeld von € 1214.- bekommen .
    Meine Frage ist das nicht zu viel. Hab was gelesen von €260.- und muss ich bezahlen da jetzt England nicht mehr bei der EU ist.
    Danke für dir Antwort im voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hubert T.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für britisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.