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Verkehrsregeln in Kroatien: Das ist wichtig!

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehr in Kroatien – diese Vorschriften gelten

Die Verkehrsregeln in Kroatien müssen beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Die Verkehrsregeln in Kroatien müssen beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Seit 1. Juli 2013 ist die Republik Kroatien Teil der Europäischen Union. Das Land östlich des Adriatischen Meeres ist für viele Deutsche ein beliebtes Urlaubsziel. Nicht nur das milde Klima, sondern auch historische Bauwerke, wie die Stadtmauer von Dubrovnik, locken jährlich eine Vielzahl der Touristen nach Kroatien.

Wer mit dem Auto von Deutschland nach Kroatien fährt, nutzt eine Strecke über München und Österreich. Das Autofahren in Kroatien ist ebenfalls durch eine Straßenverkehrsordnung geregelt. Dabei gilt es für Touristen mit einem Fahrzeug einiges zu beachten, beispielsweise eine ganzjährige Lichtpflicht.

Wie die Höchstgeschwindigkeit in Kroatien definiert ist, was Sie tun sollten, wenn Sie einen Strafzettel in Kroatien erhalten und wie hoch ein Bußgeld aus Kroatien ausfallen kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Verkehrsregeln in Kroatien

Gelten für Fahranfänger in Kroatien besondere Vorschriften?

Ja, die kroatischen Verkehrsregeln sehen unter anderem eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit für Fahrer unter 25 Jahren vor.

Wie hoch fallen Geldsanktionen in Kroatien aus?

Eine grobe Orientierung, wie hoch die Bußgelder ausfallen können, wenn Sie die Verkehrsregeln in Kroatien missachten, ermöglicht unsere Bußgeldtabelle, die Sie hier finden.

Muss ich Bußgelder aus Kroatien bezahlen?

Ja, denn durch ein EU-Abkommen ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen möglich.

Welche Geschwindigkeiten sind in Kroatien auf der Autobahn zulässig?

In Kroatien gilt auf allen Straßen ein allgemeines Tempolimit. Sind Sie mit einem PKW oder einem Wohnmobil mit unter 3,5 t Gesamtgewicht unterwegs, sind maximal 130 km/h erlaubt. Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 t dürfen höchstens 90 km/h fahren.

Ist die Nutzung der Autobahnen in Kroatien gebührenpflichtig?

Für die Nutzung der Autobahn muss in Kroatien eine Maut entrichtet werden. Fahrer ziehen an der Mautstelle ein Ticket, welches sie beim Verlassen der Autobahn bezahlen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Kroatien:

Auszug aus dem kroatischen Bußgeldkatalog

TatbestandBußgeld
Rote Ampel überfahrenab 265 Euro
Falsch geparktab 40 Euro
Anschnallpflicht missachtet65 Euro
Telefonieren am Steuer65 Euro
Verstoß gegen die Promillegrenzeab 395 Euro
Geschwindig­keitsüber­tretung von 20 km/hab 70 Euro
Geschwindig­keitsüber­tretung von mehr als 50 km/hbis 2.000 Euro

(Stand 03/2023)

Geschwindigkeitsbegrenzung in Kroatien

Autobahn: In Kroatien ist die Geschwindigkeit gesetzlich vorgeschrieben.
Autobahn: In Kroatien ist die Geschwindigkeit gesetzlich vorgeschrieben.

Wie auch in Deutschland, setzen die Verkehrsregeln in Kroatien die erlaubte Geschwindigkeit fest. Dabei bestehen natürlich Unterschiede zwischen innerorts und außerorts. Sogar das Alter spielt bei den Begrenzungen eine Rolle. Folgende Auflistung soll einen Überblick über die erlaubte Geschwindigkeit in Kroatien verschaffen:

  • 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 90 km/h auf Landstraßen
  • 110 km/h auf Schnellstraßen
  • 130 km/h auf der Autobahn

Diese Begrenzungen gelten, sofern keine andere Beschilderung gegeben ist. Eine Besonderheit bietet eine Altersgrenze.

So dürfen Fahrer unter 25 Jahren jeweils 10 km/h unter dem erlaubten Limit fahren. Innerorts gilt diese Regelung allerdings nicht, da sie den Verkehrsfluss behindern würde.

Pkw mit Anhänger und Wohnmobile dürfen auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 90 km/h.

Ist das Autobahnnetz in Kroatien gebührenpflichtig?

Das Autobahnnetz wird in Kroatien immer weiter ausgebaut. Für die Finanzierung des Ausbaus sowie für die Instandhaltung des bestehenden Netzes, werden für die Nutzung der Autobahn in Kroatien Mautgebühren erhoben. Auch für bestimmte Tunnel und Brücken fallen Gebühren an. Üblicherweise wird die Maut für die Strecke sowie anhand der Fahrzeugklasse berechnet. Eine Vignette gibt es in Kroatien nicht.

Beim Auffahren auf die Autobahn ziehen Fahrer an der Mautstation ein Ticket. Verlassen sie die Autobahn wieder, bezahlen sie dieses Ticket an der entsprechenden Station bei der Ausfahrt. Bezahlen können Fahrer entweder per Karte oder in bar.

Eine elektronische Zahlung ist per Transponder ebenfalls möglich. Dies lohnt sich dann, wenn Fahrer regelmäßig und oft auf kroatischen Autobahnen unterwegs sind. Der Transponder wird aufgeladen und die Gebühr dann per Signal automatisch abgebucht.

Alkoholgrenze in Kroatien

In Kroatien gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Fahrer über 25 Jahren.
In Kroatien gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Fahrer über 25 Jahren.

Die Straßenverkehrsordnung in Kroatien legt eine Promillegrenze für Kfz-Fahrer fest. Diese liegt bei 0,5. Für Fahranfänger gilt wie auch in Deutschland eine Promillegrenze von 0,0.

Berufskraftfahrer und Führer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen.

Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ertappt und Ihr Blutalkoholwert liegt bei 0,5 oder höher, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dessen Höhe richtet sich nach dem festgestellten Blutwert. Mindestens werden 395 Euro fällig.

Ab einem Wert von 1,5 Promille ist zudem eine Haftstrafe denkbar. Des Weiteren riskieren Sie bei einer Alkoholfahrt ein mehrmonatiges Fahrverbot. Wiederholen Sie dieses Vergehen innerhalb von 24 Monaten, droht Ihnen ein zweijähriges Fahrverbot und eine Gefängnisstrafe von 60 Tagen.

Ein Punktesystem für Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Kroatien besteht außerdem. Nur handelt es sich hier nicht um „Punkte in Flensburg“, sondern um sogenannte „Strafpunkte“. Bei einer Ansammlung dieser kann es ebenfalls zu einem mehrmonatigen Fahrverbot kommen.

Folgende Regeln für den Verkehr in Kroatien sollten außerdem beachtet werden:

  • Schulbusse und Linienbusse dürfen nicht passiert werden, wenn Fahrgäste Ein- oder Aussteigen.
  • Parkzonen sind farbig gekennzeichnet. Beachten Sie ein Parkverbot nicht, wird das Kfz abgeschleppt oder mit einer Radklemme versehen.
  • Es besteht eine ganzjährige Lichtpflicht für Motorräder. Bei anderen Fahrzeugen muss das Abblendlicht zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März eingeschaltet sein.
  • Telefonieren am Steuer ist verboten. Eine Freisprechanlage zu nutzen ist hingegen erlaubt.
  • Es ist eine Maut in Kroatien für die Nutzung der Autobahnen zu entrichten.
  • Es besteht eine Gurtpflicht.
  • Nehmen Sie Kinder unter 2 Jahren auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung mit, muss der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden. Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr besteht die Pflicht für einen Kindersitz bzw. ein Sitzkissen. Sie dürfen nur auf dem Rücksitz mitreisen. Ab dem 13. Lebensjahr darf das Kind auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
  • Verlassen Sie bei einem Unfall oder einer Panne das Kfz, besteht für alle Insassen eine Warnwestenpflicht.
  • Auf einigen Straßen besteht zwischen dem 15. November und dem 15. April eine Winterreifenpflicht. Gilt diese Bestimmung nicht, sind Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gefordert.
  • Das Kfz-Kennzeichen muss in Kroatien durch einen Aufkleber auf das Herkunftsland hinweisen, sofern kein entsprechendes Länderkennzeichen vorhanden ist.

Strafzettel aus Kroatien bezahlen – so müssen Sie vorgehen

Ein Bußgeld aus Kroatien kann auch in Deutschland eingefordert werden.
Ein Bußgeld aus Kroatien kann auch in Deutschland eingefordert werden.

Haben Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen und zum Beispiel einen Strafzettel für Falschparken in Kroatien erhalten, sollten Sie diesen bezahlen. Es gibt ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU – ab einem Bußgeld von 70 Euro wird dieses auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Durch eine europaweite Datenbank können die Behörden in Kroatien auch auf die Daten des Fahrzeughalters in Deutschland zugreifen. Diese Daten können allerdings nur bei schwerwiegenden Delikten, wie Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen, abgerufen werden.

Bei Verstößen, die nur ein Bußgeld in Kroatien nach sich ziehen, kann die Ermittlung des Fahrzeughalters daher deutlich länger dauern. Daher wird der Bußgeldbescheid in der Regel zugestellt, wenn der Halter ermittelt ist. Das kann in einigen Fällen bis zu zwei Jahren nach der Urlaubsreise dauern.

Halten Sie einen Bußgeldbescheid für unberechtigt, können Sie Einspruch einlegen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie sich mit dieser in Verbindung setzen, um Ihre Optionen zu überprüfen.

Die „HAK“ aus Kroatien ist ein Automobilclub. Auf dessen Internetseite können Sie sich, in deutscher Sprache, über die aktuelle Verkehrslage, Staus und Baustellen informieren. Ein weiterer Service ist eine Verkehrsprognose für den folgenden Tag.

Mögliche Sanktionen laut Bußgeldkatalog in Kroatien

Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln in Kroatien werden Sie laut Bußgeldkatalog bestraft. Dabei kann es sich um eine Geldbuße, sogenannte Strafpunkte und ein Fahrverbot handeln. Die Höhe hängt vom jeweiligen Delikt ab. Die Verkehrstrafen in Kroatien sind dabei folgendermaßen eingeteilt:

  • Alkohol am Steuer: ab 395 Euro (je nach Höhe des Blutalkoholwerts)
  • Handy am Steuer: 65 Euro
  • Gurt nicht angelegt: 65 Euro
  • Falsch parken: ab 40 Euro + eventuelle Abschleppkosten
  • Rotlichtverstoß: ab 265 Euro
In Kroatien gilt, wie in Deutschland auch, die Rechts-Vor-Links-Regelung, sofern keine anderen Verkehrszeichen etwas anderes vorgeben.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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51 Kommentare

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  1. Jaina
    Am 24. Mai 2023 um 19:57

    Hallo,
    Wir fahren in zwei Tagen in den Urlaub nach Kroatien und ich habe meinen FS verloren. (Verloren inkl. Geldbörse, kein Entzug) Leider bekomme ich den Express FS nicht mehr rechtzeitig. Was kostet es mich, wenn ich in Kroatien von der Polizei angehalten werde?

    Lg

  2. Krissi R.
    Am 21. Dezember 2022 um 17:12

    Hallo, darf man in Kroatien innerhalb der Ortschaft überholen?
    Vielen Dank

  3. Alex
    Am 1. Mai 2022 um 20:59

    Darf in Kroatien mit einrm E-Scooter (500W / 20kmh) gefahren werden und wenn ja, gibt es bestimmte Regeln dafür?

    Danke für die Info.
    LG

    • René
      Am 14. August 2023 um 18:39

      In Kroatien darf mit Scootern die bis zu 25 kmh zugelassen sind gefahren werden. In der Nacht muss Licht und Warnweste getragen werden. Es besteht nun seit neustem auch eine Helmpflicht, ansonsten ist es ähnlich wie in Deutschland.

      MFG

  4. Hans
    Am 16. März 2022 um 18:35

    Hallo, gibt es Regelungen wie in Deutschland, wie laut ein KFZ sein darf? Wenn man z. B. ein Auto mit Klappe hat. VG

  5. Enrico
    Am 10. August 2021 um 21:57

    Hallo, ich habe für Falschparken ein Ticket in Höhe von 250 Kuna erhalten, was ich auch bezahle. Allerdings verlangt die Bank 12,50 Euro für eine Überweisung in einer ausländischen Währung. Überweise ich umgerechnet 33,34 Euro (1 Kuna = 0,13 Euro) kostet mich die Überweisung nichts. Das sollte doch in Ordnung sein, selbst wenn ich großzügig auf 35 Euro aufrunde, um kleine Umrechnungsdifferenzen zu vermeiden, oder? Die dortige Bank, IBAN beginnt mit HR, schreibt den Betrag doch ohnehin mit tagaktuellem Kurs in Kuna gut. Im Voraus vielen Dank für ein Feedback. VG

  6. Fabian S.
    Am 9. August 2021 um 13:02

    Wie viel muss man denn zahlen wenn man seinen Führerschein vergessen hat? :)

  7. Stefan K
    Am 27. Juni 2021 um 13:37

    Guten Tag, wir sind Besitzer von E-Scooter und wollen in 2 Wochen nach Kroatien fahren. Ist der Betrieb von den E-Scooter dort erlaubt oder verboten. So genaue Infos bekommt man sehr schwer auf den Internetseiten. Besten Dank für hilfreiche Antworten.

  8. Herbert
    Am 26. Juni 2021 um 18:20

    Welche Strafe erwartet mich wenn ich in Kroatien mit einem deutschen B196 der eigentlich nur in Deutschland zählt trotzdem mit einem 125er Roller in Kroatien fahre. Quasi 125er fahren ohne Fahrerlaubnis.

  9. Armin
    Am 28. Mai 2021 um 10:30

    Darf ich mit einem 50er Roller, der in Deutschland zugelassen ist (mit jährlichem Versicherungskennzeichen) in Kroatien fahren ?

  10. Sabrina
    Am 4. Dezember 2020 um 14:42

    Hallo, 2019 haben wir im eingeschränkten Halteverbot geparkt. Eintreiber: epcplc aus London, Brief kam aus Schweden. Wir sollen 117€ bezahlen, hatten aber damals keinen Zettel an der Windschutzscheibe und keine Kralle am Reifen und es wurde auch nicht abgeschleppt. Ist das eine Betrugsmasche oder rechtsgültig und wir müssen zahlen?
    Lg

  11. thomas
    Am 22. Juli 2020 um 1:09

    Guten Tag
    Bin in Kroatien außerhalb geschlossener Ortschaft 40km/h zu schnell gefahren und wurde geblitzt, hab da aber nichts von mitbekommen, soll zwischen 3000 und 7000kuna Strafe zahlen, kann man da noch was machen?

  12. gerd m.
    Am 26. Februar 2020 um 19:15

    Ist auf Autobahnen in kroatien rechts überholen erlaubt ,oder wie in Deutschland verboten
    wurde auf einer leeren AB von einem LKW überholt, wodurch sich ein Unfall ereignete.
    ich fuhr mit Auto und Wohnwagen

  13. Marija
    Am 21. November 2018 um 2:39

    Wir hatten Besuch aus Kroatien. Unser 19jähriger Gast wurde mit unserem Auto geblitzt. 70 erlaubt 100 nach Toleranz gemessen. Welche Strafen drohen ihm in Kroatien da er auch den Führerschein auf Probe hat?

  14. Achim
    Am 14. Oktober 2018 um 10:35

    Hallo.
    Auf der Autobahn gilt Tempo 130, für Wohnmobile 90.
    Wir haben kein “klassisches” WoMo (Teil-/Vollintegriert, Alkoven) sondern einen Camper-Van (Ducato Kastenwagen) zählt das auch als “Wohnmobil” in Sinne der Verkehrsordnung, bzw. Tempo 90?
    Danke im Voraus

  15. Erna
    Am 21. Juni 2018 um 0:08

    Hallo.
    Wir haben leztes jahr eine strafe bekommen, die aber mit der Hand geschrieben war.
    Wie soll ich es bezahlen, wenn ich da kein wort verstehe und muss ich es überhaupt bezahlen?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:46

      Hallo Erna,
      da Kroatien Mitglied der EU ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Rico
    Am 1. Juni 2018 um 14:42

    Hallo zusammen ,

    ich habe eine Frage zur Nutzung von Elektro- Scooter‘n in Kroatien. Besteht wie in Deutschland für die kleinen Flitzer Versicherungspflicht / Helmpflicht, oder darf man mit jedem beliebigen E Scooter umherfahren? Leider konnte ich dazu nichts brauchbares finden, daher würde ich mich sehr über eure Hilfe freuen.

    Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:21

      Hallo Rico,

      hierzu liegen uns leider keine Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Matthias B.
    Am 25. Januar 2018 um 23:25

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem!
    Ich soll 2016 in Kroatien falsch geparkt haben und einen Strafzettel in Höhe von umgerechnet 14€ bekommen.
    Den habe ich nicht bezahlt.
    Ein halbes Jahr später kam ein mehrseitiges schreiben mit Vollstreckungsbescheid und allem drum und dran obwohl es nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung gab!
    Stattdessen sollte ich direkt über 300€ Zahlen!
    Heute kam ein weiteres Einschreiben, einseitig und handschriftlich meinen Namen auf den Umschlag geschrieben und das schreiben auf kroatisch!
    Laut Übersetzer steht dort drin dass das schreiben vom Amtsgericht Pula ist und ich mich innerhalb von 8 Tagen melden soll und einen Anwalt in Pula angagieren soll der die Unterlagen gegen mich entgegennehmen soll weil ich dort keinen Wohnsitz habe!
    Ich weiß nicht genau was ich machen soll…
    Vielleicht haben sie einen Rat?

    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias

    • Jürgen B.
      Am 12. Februar 2018 um 23:52

      Habe den selben Brief letzte Woche erhalten. Nur auf kroatisch. Werde den Brief ignorierten.

      • Thorsten B.
        Am 5. Oktober 2018 um 13:39

        Hallo Matthias, Dieter und Jürgen,

        mir geht es nun ähnlich, nach dem erfolgreichen Einspruch nun wieder ein Schreiben vom RA Kuzmanovic erhalten.
        Allerdings ohne Bankverbindung oder ähnliches.. Was habt ihr unternommen und was ist im letzten halben Jahr passiert?

        VG Thorsten

    • Dieter K.
      Am 12. Februar 2018 um 23:15

      Hallo Matthias, habe exakt das gleiche Problem.Ich soll 2015 in Losinj falsch geparkt haben. Kosten 14€.Nach einem 3/4 Jahr kam ein Vollsteckungsbescheiid von einem kroatischen Anwalt mit Kosten von über 300 € .Habe auf Anraten des ADAC Eindpruch eingelegt.Jetzt nach 2 1/2 Jahren kam das gleiche Schreiben komplett auf kroatisch von einem Gericht in Pula oder Porec.Ich weiß jetzt überhaupt nicht was zu tuen ist.Ich kann mich weder an eine Parkzettel am Auto noch an einen Parkverstoss erinnern.Was kann ich oder was soll ich jetzt machen. Kann mir jemand helfen? Mit freundlichen Grüßen Dieter

      • bussgeldkatalog.org
        Am 12. März 2018 um 14:59

        Hallo Dieter,

        wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der für Sie die Vorgänge prüfen und Sie über das weitere Vorgehen beraten kann.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

        • Boris
          Am 8. April 2022 um 22:24

          Guten Abend
          Wurde soeben von der kroatischen Polizei angehalten weil mein tüv überzogen ist war allerdings vor einer Woche beim TÜV Süd in Deutschland habe keinen TÜV bekommen 2 geringe Mängel die ich am 13 beheben lassen werde in der Werkstatt Garantiefall zu meinem Problem der Polizeibeamte meinte 5000 kuna würde es kosten stimmt dass denn so ich hab ihm den nachuntersuchungsbericht gezeigt und er sagte wir sind in kroatien nicht in deutschland da ich nicht so viel geld dabei hatte hatt er mich dann doch so weiterfahren lassen …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:42

      Hallo Matthias,

      es ist uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen – das bedeutet, wir können Ihnen nicht zu Schritten raten oder abraten dürfen.

      Grundsätzlich gilt innerhalb der EU Vollstreckungsgewalt der einzelnen Länder, insofern ist eine strafrechtliche Verfolgung durchaus legal. Wenden Sie sich diesbezüglich am Besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. m. patzer
    Am 16. November 2017 um 0:25

    Hallo …. Ich wurde in kroation wohl geblitzt ohne das ich es merkte ….
    Ich habe ein Brief bekommen …ohne Bild oder sonstiges ….. Ich soll 1000kn überweisen ….
    soll ich überweisen ? Wenn ja wohin ….verstehe die vorgehensweise nicht ?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 17:58

      Hallo m. patzer,

      Sie sollen die Strafe immer zahlen. Auf dem Schreiben müssten die Bankdaten stehen, andernfalls sollen Sie die zuständige Stelle kontaktieren und um Auskunft bitten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Michel G.
    Am 27. September 2017 um 20:13

    Hallo zusammen,

    können Sie mir sagen, womit ich rechnen muss, wenn ich in Kroatien kontrolliert werde und keinen Führerschein dabei habe, weil ich ihn zu Hause vergessen habe?

    Viele Grüße,

    M.G.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 8:49

      Hallo Michel,

      leider stehen uns hierzu keine verlässlichen Informationen zur Verfügung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Handan O.
    Am 25. September 2017 um 13:21

    Hallo,
    Habe heute mit der Post ein Bußgeldschreiben aus England erhalten. Wir hatten in Kroatien zwar einen Parkschein gelöst, aber wahrscheinlich die Parkzeit überschritten. Das war am 08. September 2015 und wie gesagt heute nach über zwei Jahren kommt Post. Wie lange ist die Verjährungsfrist? Außerdem ist die Gebühr unter 70 Euro.
    Mit freundlichen Grüßen
    Eine deutsche Touristin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:58

      Hallo Handan,

      unseres Kenntnisstandes nach verjähren Parkverstöße in Kroatien erst nach fünf Jahren. Der deutsche Staat kann Bußgelder aus dem Ausland erst ab einer Höhe von 70 Euro vollstrecken. Hierbei scheint es sich aber um ein ausländisches Inkassounternehmen zu handeln. Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. K.Neu
    Am 20. September 2017 um 15:38

    Wir haben vor zwei Jahren einen Strafzettel in Höhe von ca. 50€ wegen angeblichem Parken auf einen Behindertenparkplatz erhalten, den wir bisher nicht gezahlt haben . Zwei mal kam Post aus London , seit vier Wochen haben wir mittlerweile drei Schreiben von einem Inkasso Büro aus Deutschland erhalten. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 235,96 €. Im letzten Schreiben wurde nun Ratenzahlung für sechs Monate angeboten . Wie sollen wir uns verhalten? Angeblich wird innerhalb Deutschland erst ab 70€ vollstreckt?!
    Danke vorab .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:09

      Hallo K.,

      tatsächlich können in Deutschland nur Bußgelder vollstreckt werden, wenn diese die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen. Eventuell anfallende Verfahrenskosten gehören jedoch mit dazu. Wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. pina
    Am 10. September 2017 um 20:26

    hallo

    eine dringende frage wir wurden von zivil polizisten auf der autobahn angehalten die meinten wir sind 29km zu schnell gefahren zack 250kuna sprich 35euro busse!
    plus zu lange auf der rechte spur gefahren (man dürfe nur zum überholen rechts fahren und dann wieder 250kuna also gesammt 70euro abgezockt!
    stimmt das? dürfen die das?
    weil zu erst wollten die bullen 1000kuna also 150euro als ich druck machte und meinte mein vater ist anwalt warens dann 500kuna und nur als kuna währung oder mit karte kein euro!

    • Aefg
      Am 24. Juli 2018 um 13:10

      Hallo Pina,
      auch in Kroatien gilt Rechtsfahrgebot!
      Ist schon verwunderlich, dass erwachsene Menschen rechts und links nicht unterscheiden können…

      Das Problem der Dauerlinksfahrer gibt es auch in DE.
      Die paar Euro für das Dauerlinksfahren sind meiner Meinung noch viel zu wenig! Ich hätte ein Monatsgehalt aufgerufen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:19

      Hallo Pina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Heidrun J.-M.
    Am 4. September 2017 um 17:51

    Leider können zuständige Behörden keine Auskunft darüber geben, in welchen Ländern es verboten ist, außen am LKW einen Mitnahmestapler mitzuführen. Ist es vielleicht überall in Europa erlaubt, nur nicht am Brenner?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:57

      Hallo Heidrun,

      dazu liegen uns leider auch keine Informationen vor. Eventuell gelten streckenweise bestimmte Sonderregelungen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Jo
    Am 2. September 2017 um 1:07

    Hallo,
    Hatte gerade heute in Rovinj einen Strafzettel erhalten über 500 knt!!für angeblich falsches Parken in einer Wohn-/Nebenstraße! Ich sah nirgends ein Halteverbot-Schild, habe extra darauf geachtet! auch dort abgestellte einheimische Kfz waren vorhanden!
    Finde die Höhe schon echt unverschämt!

    • Marek
      Am 7. Dezember 2017 um 16:03

      Hi, Jo les mal oben drüber bei mir…. ging mir genau so :-)

  25. Marek
    Am 1. September 2017 um 18:38

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr in Kroatien an einem Straßenrand geparkt und an der Scheibe einen Strafzettel entdeckt. Allerdings erst nach 15 min Fahrt.
    Zudem bin ich die Strasse im Vorfeld 3x abgefahren und hab geschaut ob irgendwo ersichtlich ist ob hier ein Parkverbot herrscht. Ich war mir 100% sicher das ich da Parken darf.
    Das Ende war eine Strafe von 500KUNA rund 70€.

    Ich bin zurück gefahren und hab mir die Strasse abfotografiert und es war wirklich kein Parkverbotsschild da. Lediglich auf der gegenüberliegenden Seite.

    Ich habe es bisher nicht bezahlt und möchte abwarten ob irgendetwas aus Kroatien an Post kommt. Schließlich könnte mir der Wisch ja auch unterwegs verloren gegangen sein, z.B. beim Scheibenwischen oder durch den Wind.

    Mach ich da einen groben Fehler oder gehe ich richtig in der Annahme das es sich so verhält wie in D, dass erst mal Post kommt?

    Danke und Grüße Marek

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 14:42

      Hallo Marek,

      Sie können auch erst abwarten und schauen, ob ein gesondertes Schreiben an Ihre Anschrift in Deutschland versandt wird. In diesem Fall müssen Sie ggf. aber auch damit rechnen, dass sich im Einzelfall dadurch höhere Kosten ergeben können. Wir möchten hier mithin ausdrücklich keinerlei Empfehlung – weder für noch wider – abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Marek
        Am 7. Dezember 2017 um 15:59

        Hi, nun ist tatsächlich Post eingetroffen!
        So zu sagen ein Weihnachtsgeschenk von [Link entfernt] welches ich bis zum 23.12.17 bezahlen soll.
        Aus den 70€ /500KN sind jetzt 117,18€ geworden. Steht aber auch nicht dran wieso und warum sondern nur eine Forderung und von den 500KN steht gar nichts dran.

        Ich überlege da Einspruch einzulegen.

        Meine Frage: Wie ist das Parken am Straßenrand in Kroatien geregelt? Oder, wo kann ich sowas nachlesen?

        So eine Abzocke hab ich selten erlebt :-)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 2. Januar 2018 um 10:49

          Hallo Marek,

          in der Regel werden Parkplätze durch weiß gestrichelte Linien gekennzeichnet. Inwiefern sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Patrick K.
    Am 19. August 2017 um 15:41

    Man sollte auch wissen, dass an Straßen außer Orts nur ÜBER der weißen Linie neben der Straße geparkt werden darf. Berührt ein Rad die Linie oder Fahrbahn, wird das Auto bei Entdecken durch die Polizei oder vom Abschlepper mitgenommen. Kosten 500kn. Die 300kn Strafe für Falschparken fällt da dann aber nicht an!

  27. Teoma
    Am 13. August 2017 um 0:38

    Danke

  28. Sven
    Am 24. Juli 2017 um 15:50

    Hallo, ich werde vor meinem Kroatienurlaub noch 18 Jahre alt und darf damit in Deutschland ja mit meinem KFZ alleine fahren. Jetzt hatte ich auf einer Seite gelesen, dass ich in Kroatien als Fahranfänger nur KFZ’s bis 102 PS fahren darf. Gilt diese Regelung Immernoch oder darf ich, wie in DE, mit jedem KFZ in Kroatein fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:21

      Hallo Sven,

      grundsätzlich gelten in Kroatien in der Tat besondere Regelungen für Fahrer unter 25 Jahren. Diese müssen 10 km/h unter den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten bleiben und dürfen in der Tat nur Fahrzeuge führen, welche maximal 102 PS vorweisen. Allerdings gilt diese Regelung in der Regel nicht für ausländische Fahrer. Es empfiehlt sich jedoch, eventuellen Problemen bei Kontrollen entgegenzuwirken, indem Sie sich an die Vorschriften halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Franziska S.
    Am 21. Juli 2017 um 16:51

    Hallo,ab wieviel km\h zu schnell muss ich in Kroatien den Führerschein abgeben?Bsp auf der autobahn Das habe ich hier leider nicht gefunden. Und wie funktioniert das?Muss ich den Führerschein dann von Deutschland nach Kroatien schicken oder kann ich den in Deutschland abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:00

      Hallo Franziska,

      leider liegt uns keine Information darüber vor, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot droht. Grundsätzlich müssen Sie den Schein in diesem Fall jedoch in Kroatien abgeben bzw. dort auf dem Dokument vermerken lassen, dass Sie einem Fahrverbot unterliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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