Kfz-Zulassung: Auto ummelden, an- & abmelden

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldtabelle Kfz-Zulassung, -Ummeldung und -Abmeldung

VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Das nicht zugelassene Fahrzeug stand an einer Stelle, wodurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wurde60 €1Hier prüfen **
Das Fahrzeug wurde gefahren, obwohl es nicht zugelassen war70 €1Hier prüfen **
Die meldepflichtige Änderung wurde nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt15 €eher nicht
Keine unverzügliche Beantragung auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens trotz Standortwechsels 15 €eher nicht
Das Fahrzeug nahm trotz Betriebsverbot am Straßenverkehr teil40 €eher nicht
Keine unverzügliche Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufgrund eines Wechsels des Fahrzeughalters40 €eher nicht
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde beim Fahren des Fahrzeugs vergessen10 €eher nicht
Der Fahrer des Fahrzeugs händigte auf Verlangen einer zuständigen Person nicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus10 €eher nicht
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, obwohl es keine erforderliche EG-Typgenehmigung bzw. Einzelgenehmigung besitzt70 €1Hier prüfen **
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne vorgeschriebenes Kennzeichen in Betrieb gesetzt40 €eher nicht
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb gesetzt40 €eher nicht
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, ohne die erforderlichen Bescheinigungen mitzuführen10 €eher nicht
Der Fahrer des zulassungsfreien Fahrzeugs händigte auf Verlangen einer zuständigen Person nicht die erforderlichen Bescheinigungen aus 10 €eher nicht

FAQ: Kfz-Zulassung

Was wird für die Kfz-Zulassung benötigt?

Um ein Auto anzumelden, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, die eVB-Nummer, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, den ausgefüllten Zulassungsantrag sowie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.

Muss ich mein Auto bei einem Umzug ummelden?

Ja. Selbst wenn Sie innerhalb des gleichen Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie zumindest die Adresse in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen. Ziehen Sie in einen neuen Zulassungsbezirk, ist eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnorts erforderlich. Ihr Kennzeichen müssen Sie bei einem Umzug übrigens nicht mehr wechseln.

Was droht mir, wenn mein Kfz nicht die erforderliche Zulassung hat?

In diesem Fall können Ihnen ein Bußgeld von 60 bis 70 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.

Kann ich ein neues Auto online anmelden?

Ja. Zum 1 September 2023 wurde in Deutschland im Rahmen von i-Kfz die digitale Fahrzeugzulassung eingeführt. Sie dürfen nach der erfolgreichen Anmeldung umgehend am Straßenverkehr teilnehmen.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Sie müssen Ihr Auto anmelden, ummelden oder abmelden? So geht’s!

Beim Auto ummelden und der Kfz-Zulassung benötigen Fahrzeughalter die gleichen Dokumente
Beim Auto ummelden und der Kfz-Zulassung benötigen Fahrzeughalter die gleichen Dokumente

Die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs kann zu einem haarsträubenden Unterfangen anwachsen, wenn beispielsweise die falschen Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Dann darf sich der Halter des Fahrzeugs gleich einen neuen Termin bei der Behörde geben lassen, um die richtigen nachzureichen. Damit beim nächsten Besuch der Zulassungsbehörde alles bestens verläuft, gibt es hier alle wichtigen Informationen zur Kfz-Anmeldung, -Abmeldung und -Ummeldung in aller Kürze.

Das Auto anmelden: Kosten, benötigte Unterlagen und Co.

Wer sich ein neues Auto zulegt, muss in der Regel auch das Kfz anmelden. Dabei lohnt sich die Vorbereitung vor dem Gang zur Zulassungsstelle. Außerdem darf auch der Geldbeutel nicht fehlen, denn die Kfz-Zulassung verursacht Kosten. Für eine Kfz-Ummeldung braucht der Fahrzeughalter in der Regel die gleichen Dokumente, weshalb in den folgenden Abschnitten nicht mehr zwischen Auto anmelden und Auto ummelden unterschieden wird.

Was braucht man zum Auto anmelden und zum Auto ummelden?

Kfz-Zulassung: Unterlagen, die Sie bei einem Neufahrzeug brauchen sowie zur Autoummeldung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (ehemals Fahrzeugschein) und Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Bescheinigung der Meldung

Bei einem gebrauchten Kfz wird noch zusätzlich eine AU- und HU-Bescheinigung gebraucht. Als Gebrauchtwagen zählt ein Fahrzeug, sobald es schon einmal zugelassen wurde.

Diese Unterlagen werden unter Umständen noch zusätzlich zur An- und Ummeldung des Kfz gefordert:

Insti­tution/ Person/ Beson­derer Um­standUnter­lagen
Firmen
  • Auszug aus dem Handels­register
  • Original der Gewerbe­anmeldung oder beglaubigte Kopie
  • Personal­dokumente einer berech­tigten Person
Vereine/ Ver­bände
  • Vereins­register-Auszug im Ori­ginal oder beglau­bigte Kopie
  • Personal­dokumente einer berech­tigten Person
Minder­jährige Fahrzeug­halter
  • Einwilligung der Erziehungs­berechtigten
  • Personal­ausweis der Erziehungs­berechtigten
Neufahr­zeug aus dem Aus­land
  • Übereinstim­mungsbe­scheinigung (auch COC-Papier)
Vertreter des Fahrzeug­halters
  • schriftliche Voll­macht der zu vertre­tenden Person
  • Einzugsermäch­tigung für Kfz-Steuer in zwei­maliger Aus­führung
  • Personal­ausweis oder Reisepass der zu vertre­tenden Person
  • Personal­ausweis oder Reise­pass der Ver­tretung

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) muss nicht immer bei einem Neuwagen vorliegen. In der Regel händigen Autohändler oder -hersteller diese Bescheinigung beim Kauf des Neuwagens aus. Ab und zu kann es jedoch vorkommen, dass diese nicht übergeben werden kann. Ein möglicher Grund dafür kann eine Finanzierung des Pkw sein.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird dann direkt nach dem Kauf zur Bank geschickt, die die Autofinanzierung ermöglicht. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter bei der Bank anrufen, damit das Dokument zur Zulassungsbehörde geschickt wird. Dort liegt es dann zwei Wochen bereit, um das Kfz anmelden zu können.

Bei einer Kfz-Ummeldung beträgt die Wartezeit auch etwa zwei Wochen. Außerdem kann es vorkommen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 von der Zulassungsbehörde ausgestellt wird. In dem Fall sollten Fahrzeughalter den Kaufvertrag und die Rechnung beim Auto anmelden mitbringen.

Beim Auto anmelden sollte eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorliegen. Außerdem darf der Fahrzeughalter keine offenen Steuerrückstände vorweisen. Sollten offene Positionen noch nicht beglichen worden sein, kann das Auto erst dann angemeldet werden, wenn diese bezahlt worden sind.

Die eVB-Nummer (kurz für Elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt die Doppelkarte. Sie beweist den Versicherungsschutz des Autos. Die siebenstellige Nummer wird in der Regel nach dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung an den Versicherten geschickt.

Zulassung für Autos aus dem EU-Ausland

Bei einer Kfz-Zulassung benötigen Sie viele Unterlagen
Bei einer Kfz-Zulassung benötigen Sie viele Unterlagen

Wird ein Auto im Ausland innerhalb der EU gekauft, müssen noch weitere Dokumente zur Kfz-Zulassung mitgenommen werden. Je nachdem, ob die Zulassungsbescheinigung bereits erstellt wurde oder nicht, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden.

Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt, reicht diese in Verbindung mit den COC-Papieren, der Datenbestätigung, einem Vollgutachten sowie eine Bescheinigung über eine Abgasuntersuchung für Fahrzeuge, die AU-pflichtig sind. Letzteres ist lediglich für die Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen wichtig.

Die COC-Papiere, oder auch Übereinstimmungsbescheinigung, zeigen der Zulassungsbehörde, ob das Auto nach EU-Richtlinien und EU-Normen hergestellt wurde bzw. in der EU erlaubt ist. In Ausnahmefällen reicht auch ein Gutachten aus, um ein Auto zulassen zu können. Bei einem Gebrauchtwagen muss vorher ein Kfz-Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Besitzt der Neuwagen aus dem Ausland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2, müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • außerhalb der EU: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • innerhalb der EU und bei Neuwagen: Einfuhrumsatzsteuererklärung
  • ggf. ausländische Fahrzeugpapiere oder der Kaufvertrag oder die Importbescheinigung
  • COC-Papiere bzw. ein Gutachten
  • nur für AU-pflichtige Fahrzeuge und nur bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über Abgasuntersuchung

Außerdem ist es wichtig, sich noch einmal vorher bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu informieren, um bei der Kfz-Zulassung alle Unterlagen dabei zu haben.

Kfz-Zulassung: Vollmacht nicht vergessen!

Sollte ein Vertreter das Kfz anmelden, muss u.a. die Vollmacht für die Kfz-Anmeldung mitgenommen werden. Die unterschiedlichen Kfz-Zulassungsbehörden stellen entsprechende Dokumente auf den Webseiten zum Download bereit. Bei einer Vollmacht für die Kfz-Zulassung darf die Einverständniserklärung nicht vergessen werden. Natürlich gilt auch hier das gleiche wie bei einer Vollmacht für eine Kfz-Ummeldung.

Das wird die Kfz-Anmeldung kosten

Die Kosten beim Auto anmelden können variieren. Jedoch sind mindestens 25 Euro fällig. Weitere Kosten bei der Kfz-Zulassung fallen durch neue Kennzeichen an. Hier kann noch einmal mit 20 bis 30 Euro gerechnet werden. Bei einer Ummeldung ist dies in etwa gleich.

Viele Kfz-Zulassungsbehörden bieten Termine über ihre Webseiten an, um ein Auto anmelden oder das Auto ummelden zu können. Hier lohnt sich also ein Klick auf den entsprechenden Online-Plattformen der Behörden.

Auto ummelden bei Umzug

Wer umzieht und dies nicht rechtzeitig der Zulassungsbehörde mitteilt, kann mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen. Ab Januar 2015 kann das Kennzeichen bei einem Umzug mitgenommen werden. Dabei spart der Fahrzeugbesitzer zwar die Kosten der Ummeldung, jedoch kommt noch ein Betrag dazu, falls er ein Wunschkennzeichen reservieren will. Außerdem wird der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle nach einem Umzug auch nicht gespart. Dies soll sich jedoch in den nächsten Jahren ändern. Dies lesen Sie weiter unten im Text.

Kfz abmelden – aber wie?

Das Auto abmelden können Sie in jeder Zulassungsstelle.
Das Auto abmelden können Sie in jeder Zulassungsstelle.

Die Abmeldung des Kfz können Sie in jeder Zulassungsbehörde durchführen. Eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung ist nicht erforderlich.

Auto abmelden: Unterlagen, die Sie mitbringen müssen

Bei einer Kfz-Abmeldung sind der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich sowie der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2, damit die Kfz-Zulassungsbehörde eine Stilllegung durchführen kann.

Außerdem müssen die Nummernschilder des alten Kfz mitgebacht werden. Sollten Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden wollen, brauchen die Zulassungsbehörden einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung.

Auto abmelden: Kosten, die bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen entstehen

Auch bei der Abmeldung sind wie beim Auto anmelden oder Auto ummelden die Preise von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Jedoch sollten Sie mit etwa 5 bis 25 Euro rechnen.

Kfz-Zulassung online ab Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto online abmelden sowie Ihr Kfz online anmelden. Neben diesem Gesetz gibt es im Verkehrsrecht noch weitere Änderungen, welche 2015 in Kraft treten. Das neue System nennt sich i-Kfz und soll die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglichen. Als ersten Schritt können Autobesitzer ihr Kfz online abmelden.

An alle Fahrzeuge, die ab Januar 2015 angemeldet werden, vergibt die Kfz-Zulassungsbehörde zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 einen verdeckten Sicherheitscode, mit dem das Auto abmelden online möglich wird. Mittels des neuen Personalausweises kann die Kfz-Abmeldung dann auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes durchgeführt werden. Als weiterer Schritt ist geplant, dass Fahrzeughalter das Auto online anmelden und bald auch eine Ummeldung online können.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (110 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Das könnte Sie auch interessieren: