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Kfz-Zulassung: Auto ummelden, an- & abmelden

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldtabelle Kfz-Zulassung, -Ummeldung und -Abmeldung

VerstoßBuß­geldPunk­te
Das nicht zugelassene Fahrzeug stand an einer Stelle, wodurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wurde60 €1
Das Fahrzeug wurde gefahren, obwohl es nicht zugelassen war70 €1
Die meldepflichtige Änderung wurde nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt15 €
Keine unverzügliche Beantragung auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens trotz Standortwechsels15 €
Das Fahrzeug nahm trotz Betriebsverbot am Straßenverkehr teil40 €
Keine unverzügliche Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde aufgrund eines Wechsels des Fahrzeughalters40 €
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde beim Fahren des Fahrzeugs vergessen10 €
Der Fahrer des Fahrzeugs händigte auf Verlangen einer zuständigen Person nicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus10 €
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, obwohl es keine erforderliche EG-Typgenehmigung bzw. Einzelgenehmigung besitzt70 €1
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne vorgeschriebenes Kennzeichen in Betrieb gesetzt40 €
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb gesetzt40 €
Das zulassungsfreie Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, ohne die erforderlichen Bescheinigungen mitzuführen10 €
Der Fahrer des zulassungsfreien Fahrzeugs händigte auf Verlangen einer zuständigen Person nicht die erforderlichen Bescheinigungen aus10 €

FAQ: Kfz-Zulassung

Was wird für die Kfz-Zulassung benötigt?

Um ein Auto anzumelden, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, die eVB-Nummer, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, den ausgefüllten Zulassungsantrag sowie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.

Muss ich mein Auto bei einem Umzug ummelden?

Ja. Selbst wenn Sie innerhalb des gleichen Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie zumindest die Adresse in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen. Ziehen Sie in einen neuen Zulassungsbezirk, ist eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnorts erforderlich. Ihr Kennzeichen müssen Sie bei einem Umzug übrigens nicht mehr wechseln.

Was droht mir, wenn mein Kfz nicht die erforderliche Zulassung hat?

In diesem Fall können Ihnen ein Bußgeld von 60 bis 70 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.

Kann ich ein neues Auto online anmelden?

Ja. Zum 1 September 2023 wurde in Deutschland im Rahmen von i-Kfz die digitale Fahrzeugzulassung eingeführt. Sie dürfen nach der erfolgreichen Anmeldung umgehend am Straßenverkehr teilnehmen.

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Sie müssen Ihr Auto anmelden, ummelden oder abmelden? So geht’s!

Beim Auto ummelden und der Kfz-Zulassung benötigen Fahrzeughalter die gleichen Dokumente
Beim Auto ummelden und der Kfz-Zulassung benötigen Fahrzeughalter die gleichen Dokumente

Die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs kann zu einem haarsträubenden Unterfangen anwachsen, wenn beispielsweise die falschen Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Dann darf sich der Halter des Fahrzeugs gleich einen neuen Termin bei der Behörde geben lassen, um die richtigen nachzureichen. Damit beim nächsten Besuch der Zulassungsbehörde alles bestens verläuft, gibt es hier alle wichtigen Informationen zur Kfz-Anmeldung, -Abmeldung und -Ummeldung in aller Kürze.

Das Auto anmelden: Kosten, benötigte Unterlagen und Co.

Wer sich ein neues Auto zulegt, muss in der Regel auch das Kfz anmelden. Dabei lohnt sich die Vorbereitung vor dem Gang zur Zulassungsstelle. Außerdem darf auch der Geldbeutel nicht fehlen, denn die Kfz-Zulassung verursacht Kosten. Für eine Kfz-Ummeldung braucht der Fahrzeughalter in der Regel die gleichen Dokumente, weshalb in den folgenden Abschnitten nicht mehr zwischen Auto anmelden und Auto ummelden unterschieden wird.

Was braucht man zum Auto anmelden und zum Auto ummelden?

Kfz-Zulassung: Unterlagen, die Sie bei einem Neufahrzeug brauchen sowie zur Autoummeldung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (ehemals Fahrzeugschein) und Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Bescheinigung der Meldung

Bei einem gebrauchten Kfz wird noch zusätzlich eine AU- und HU-Bescheinigung gebraucht. Als Gebrauchtwagen zählt ein Fahrzeug, sobald es schon einmal zugelassen wurde.

Diese Unterlagen werden unter Umständen noch zusätzlich zur An- und Ummeldung des Kfz gefordert:

Insti­tution/ Person/ Beson­derer Um­standUnter­lagen
Firmen
  • Auszug aus dem Handels­register
  • Original der Gewerbe­anmeldung oder beglaubigte Kopie
  • Personal­dokumente einer berech­tigten Person
Vereine/ Ver­bände
  • Vereins­register-Auszug im Ori­ginal oder beglau­bigte Kopie
  • Personal­dokumente einer berech­tigten Person
Minder­jährige Fahrzeug­halter
  • Einwilligung der Erziehungs­berechtigten
  • Personal­ausweis der Erziehungs­berechtigten
Neufahr­zeug aus dem Aus­land
  • Übereinstim­mungsbe­scheinigung (auch COC-Papier)
Vertreter des Fahrzeug­halters
  • schriftliche Voll­macht der zu vertre­tenden Person
  • Einzugsermäch­tigung für Kfz-Steuer in zwei­maliger Aus­führung
  • Personal­ausweis oder Reisepass der zu vertre­tenden Person
  • Personal­ausweis oder Reise­pass der Ver­tretung

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) muss nicht immer bei einem Neuwagen vorliegen. In der Regel händigen Autohändler oder -hersteller diese Bescheinigung beim Kauf des Neuwagens aus. Ab und zu kann es jedoch vorkommen, dass diese nicht übergeben werden kann. Ein möglicher Grund dafür kann eine Finanzierung des Pkw sein.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird dann direkt nach dem Kauf zur Bank geschickt, die die Autofinanzierung ermöglicht. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter bei der Bank anrufen, damit das Dokument zur Zulassungsbehörde geschickt wird. Dort liegt es dann zwei Wochen bereit, um das Kfz anmelden zu können.

Bei einer Kfz-Ummeldung beträgt die Wartezeit auch etwa zwei Wochen. Außerdem kann es vorkommen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 von der Zulassungsbehörde ausgestellt wird. In dem Fall sollten Fahrzeughalter den Kaufvertrag und die Rechnung beim Auto anmelden mitbringen.

Beim Auto anmelden sollte eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorliegen. Außerdem darf der Fahrzeughalter keine offenen Steuerrückstände vorweisen. Sollten offene Positionen noch nicht beglichen worden sein, kann das Auto erst dann angemeldet werden, wenn diese bezahlt worden sind.

Die eVB-Nummer (kurz für Elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt die Doppelkarte. Sie beweist den Versicherungsschutz des Autos. Die siebenstellige Nummer wird in der Regel nach dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung an den Versicherten geschickt.

Zulassung für Autos aus dem EU-Ausland

Bei einer Kfz-Zulassung benötigen Sie viele Unterlagen
Bei einer Kfz-Zulassung benötigen Sie viele Unterlagen

Wird ein Auto im Ausland innerhalb der EU gekauft, müssen noch weitere Dokumente zur Kfz-Zulassung mitgenommen werden. Je nachdem, ob die Zulassungsbescheinigung bereits erstellt wurde oder nicht, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden.

Wurde bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt, reicht diese in Verbindung mit den COC-Papieren, der Datenbestätigung, einem Vollgutachten sowie eine Bescheinigung über eine Abgasuntersuchung für Fahrzeuge, die AU-pflichtig sind. Letzteres ist lediglich für die Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen wichtig.

Die COC-Papiere, oder auch Übereinstimmungsbescheinigung, zeigen der Zulassungsbehörde, ob das Auto nach EU-Richtlinien und EU-Normen hergestellt wurde bzw. in der EU erlaubt ist. In Ausnahmefällen reicht auch ein Gutachten aus, um ein Auto zulassen zu können. Bei einem Gebrauchtwagen muss vorher ein Kfz-Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Besitzt der Neuwagen aus dem Ausland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2, müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • außerhalb der EU: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • innerhalb der EU und bei Neuwagen: Einfuhrumsatzsteuererklärung
  • ggf. ausländische Fahrzeugpapiere oder der Kaufvertrag oder die Importbescheinigung
  • COC-Papiere bzw. ein Gutachten
  • nur für AU-pflichtige Fahrzeuge und nur bei Gebrauchtwagen: Bescheinigung über Abgasuntersuchung

Außerdem ist es wichtig, sich noch einmal vorher bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu informieren, um bei der Kfz-Zulassung alle Unterlagen dabei zu haben.

Kfz-Zulassung: Vollmacht nicht vergessen!

Sollte ein Vertreter das Kfz anmelden, muss u.a. die Vollmacht für die Kfz-Anmeldung mitgenommen werden. Die unterschiedlichen Kfz-Zulassungsbehörden stellen entsprechende Dokumente auf den Webseiten zum Download bereit. Bei einer Vollmacht für die Kfz-Zulassung darf die Einverständniserklärung nicht vergessen werden. Natürlich gilt auch hier das gleiche wie bei einer Vollmacht für eine Kfz-Ummeldung.

Das wird die Kfz-Anmeldung kosten

Die Kosten beim Auto anmelden können variieren. Jedoch sind mindestens 25 Euro fällig. Weitere Kosten bei der Kfz-Zulassung fallen durch neue Kennzeichen an. Hier kann noch einmal mit 20 bis 30 Euro gerechnet werden. Bei einer Ummeldung ist dies in etwa gleich.

Viele Kfz-Zulassungsbehörden bieten Termine über ihre Webseiten an, um ein Auto anmelden oder das Auto ummelden zu können. Hier lohnt sich also ein Klick auf den entsprechenden Online-Plattformen der Behörden.

Auto ummelden bei Umzug

Wer umzieht und dies nicht rechtzeitig der Zulassungsbehörde mitteilt, kann mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen. Ab Januar 2015 kann das Kennzeichen bei einem Umzug mitgenommen werden. Dabei spart der Fahrzeugbesitzer zwar die Kosten der Ummeldung, jedoch kommt noch ein Betrag dazu, falls er ein Wunschkennzeichen reservieren will. Außerdem wird der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle nach einem Umzug auch nicht gespart. Dies soll sich jedoch in den nächsten Jahren ändern. Dies lesen Sie weiter unten im Text.

Kfz abmelden – aber wie?

Das Auto abmelden können Sie in jeder Zulassungsstelle.
Das Auto abmelden können Sie in jeder Zulassungsstelle.

Die Abmeldung des Kfz können Sie in jeder Zulassungsbehörde durchführen. Eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung ist nicht erforderlich.

Auto abmelden: Unterlagen, die Sie mitbringen müssen

Bei einer Kfz-Abmeldung sind der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich sowie der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2, damit die Kfz-Zulassungsbehörde eine Stilllegung durchführen kann.

Außerdem müssen die Nummernschilder des alten Kfz mitgebacht werden. Sollten Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden wollen, brauchen die Zulassungsbehörden einen Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung.

Auto abmelden: Kosten, die bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen entstehen

Auch bei der Abmeldung sind wie beim Auto anmelden oder Auto ummelden die Preise von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Jedoch sollten Sie mit etwa 5 bis 25 Euro rechnen.

Kfz-Zulassung online ab Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto online abmelden sowie Ihr Kfz online anmelden. Neben diesem Gesetz gibt es im Verkehrsrecht noch weitere Änderungen, welche 2015 in Kraft treten. Das neue System nennt sich i-Kfz und soll die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglichen. Als ersten Schritt können Autobesitzer ihr Kfz online abmelden.

An alle Fahrzeuge, die ab Januar 2015 angemeldet werden, vergibt die Kfz-Zulassungsbehörde zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 einen verdeckten Sicherheitscode, mit dem das Auto abmelden online möglich wird. Mittels des neuen Personalausweises kann die Kfz-Abmeldung dann auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes durchgeführt werden. Als weiterer Schritt ist geplant, dass Fahrzeughalter das Auto online anmelden und bald auch eine Ummeldung online können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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34 Kommentare

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  1. Yvonne
    Am 4. März 2021 um 15:32

    Hallo,
    bin auf den Fall gestoßen, dass ein Wohnanhänger (8 Monate ohne HU) auf einem Transportanhänger transportiert wurde. Nach der Kontrolle erging ein Bußgeld von 60 € und 1 Punkt weil der Wohnanhänger kein TÜV hat. Ist das gerechtfertigt?

  2. Karin
    Am 16. September 2020 um 14:01

    Guten Tag
    Ich bin Schweizer Staatsangehörige. Ich fuhr in der BRD mit einem Elektroroller herum und wurde angehalten (inkl. Beschlagnahmung des Elektrorollers). Der Vorwurf: Fahren ohne Kennzeichen, ohne Versicherungsschutz etc.
    Ich konnte eine CH-Konformitätserklärung nachreichen und auch nachweisen, dass ich beim Fahren mit dem Roller weltweit über meine Haftpflichtversicherung bis CHF 5 Mio. gedeckt bin. In der Schweiz kann ich mit dem Elektroroller ohne Kennzeichen auf der Strasse fahren.
    Der Roller ist offenbar in der BRD nicht zugelassen (eines der beiden Bremssysteme wird nicht als Bremssystem akzeptiert).
    Was erwartet mich?
    Danke für eine Einschätzung.

  3. Katrin D.
    Am 4. Mai 2020 um 16:55

    Hallo zusammen, ich bin vor Ca. 6 Jahren umgezogen und habe geheiratet und mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich die Änderungen noch nicht im Kfz Schein habe ändern lassen. Welche Höhe des Bußgeldes erwartet mich, wenn ich das jetzt ummelde?

  4. M.
    Am 6. November 2019 um 0:44

    Hallo ich wollte fragen wie viel kostet einen Anmeldung für pkw mit gleichem Kennzeichen.

  5. Yvonne
    Am 30. Mai 2019 um 10:26

    Hi, das würde mich auch interessieren, uns geht es ähnlich!

  6. Lilly
    Am 10. Mai 2019 um 10:11

    Hallo,
    ich bin vor etwa 2 Jahren zu Hause ausgezogen, habe mein Fahrzeug aber nie umgemeldet. Die Post kam weiter bei meinen Eltern an.
    Muss ich mit Bußgeld rechnen, wenn ich jetzt die Papiere ändere?

  7. Stefan
    Am 8. Mai 2019 um 21:14

    Hallo,
    ich bin 2015 umgezogen in eine andere Stadt. Jetzt habe ich mein Motorrad, da es seit dem aus Zeitgründen nur in der Garage stand nicht mehr bewegt und das ummelden versäumt, womit müsste ich in diesem Fall rechnen, wenn ich das jetzt nachhole?

  8. Steffi
    Am 3. Mai 2019 um 9:14

    Gute Tag,
    vor ca einer Woche habe ich von der Stadt Wesseling einen Brief bekommen, das mein nicht mehr angemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Raum abgestellt wurde.
    Da der zuständige Sachbearbeiter festgestellt hat, dass das Fahrzeug unverschlossen ist, wurde es abgeschleppt.
    Mit was für einem Bußgeld muss ich nun rechnen?
    Leider konnte die Dame am Telefon mir dazu nichts sagen.

    Zur Klarstellung: das Fahrzeug wurde nicht von mir dort abgestellt. Das Fahrzeug war Gegenstand eines Rechtsstreits und der Verkäufer, wo sich das Auto seit 2 Jahren befindet, hat es dort ohne mein Wissen abgestellt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 10:36

      Hallo Steffi,

      grundsätzlich kann das Bußgeld für ein abgemeldetes Fahrzeug, das im öffentlichen Raum abgestellt wurde, bis zu 500 Euro betragen, wenn dabei der Verkehr behindert wird. Hinzu kommen die Abschleppkosten. Ob dies in Ihrem Fall anders aussieht, können und dürfen wir aus der Ferne nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten. +

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Marek
    Am 10. April 2019 um 13:20

    Guten Tag.

    Ich habe nach Deutschland für 2 Jahre umgezogen. Mein Privatfahrzeug ist auf mich im Ausland gemeldet. Im Deutschland wird das Fzg. nur ein paar Monaten im Jahr benutzt, wenn meine Familie zu mir nach Deutschland kommt, weil ich ein Dienstfzg. habe. Ich möchte fragen, ob ich mein Privatfahrzeug in Deutschland unmelden muss, wenn das Fzg.nur temporär in Deutschland benutzt werden.

    Danke

  10. Peter
    Am 30. Januar 2019 um 18:05

    Hallo,
    ich habe bei einem deutschen Händler ein EU-Fahrzeug gekauft, der es auch für mich angemeldet hat. Nun steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eine Reifengröße von 185/65 R15. Die vom Händler montierten Allwetterreifen sind aber 195/55 R16. Muss ich das eintragen lassen?
    Eine Ubereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) habe ich auch nicht bekommen, muss ich die vom Händler einfordern?

  11. Thomas F.
    Am 11. September 2018 um 23:25

    Bei uns in der Nachbarschaft fährt ein Pkw mit Anhängekupplung ( aufgebauter Fahrradträger ) mit zwei unterschiedlichen Kennzeichen durch die Gegend. Es könnte ja sein, dass der Eigentümer zwei Pkw besitzt und dann den Träger mal da oder dort benutzt. Ist das erlaubt ? Was kostet das im Bußgeldkatalog ?Wäre es denn nicht ratsam, dass er sich ein neues Kennzeichen für ca. 10.- Eiro machen lässt.

  12. Fabian F
    Am 24. Mai 2018 um 19:24

    Hallo,
    ich habe geheiratet (Dezember 2017) und bisher die KFZ-Papiere nicht ändern lassen (Motorrad). Heute habe ich das Fahrzeug, weil es gestohlen wurde, abgemeldet. Es gab wegen der Heirat/Namensänderung, da ich nicht nachgefragt hatte, auch keine Schwierigkeiten, das KFZ abzumelden.

    Gibt es nachträglich irgendwelche Probleme dadurch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:51

      Hallo Fabian F.,

      im Regelfall sollte dies keine Probleme nach sich ziehen. Zur Sicherheit können Sie auch einfach noch einmal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. werner s.
    Am 26. März 2018 um 17:51

    Habe mein Kfz beim Neukauf eines Gebrauchtwagens am 11.3.2018 in Zahlung gegeben. Der Käufer hat sich vertraglich verpflichtet das Fahrzeug bis zum
    18.3.2018 um- bzw abzumelden.
    Nach Rückfragen bei der Kfz- Versicherung und beim Zollamt ist eine Ummeldung bis heute nicht erfolgt, die Zulassungsstelle konnte ich telefonisch
    nicht erreichen.
    Möglicherweise ist das Kfz bereits weiterverkauft. Der Händler meldet sich nicht.
    Was kann ich tun. berlin 26.2.2018 Danke im Voraus Gruß werner

  14. Steffi
    Am 12. Januar 2018 um 13:06

    Hallo,
    ich hab mich gerade einmal durch die Kommentare durchgelesen um zu gucken ob mein Problem mit dabei ist. Mein Problem existiert bereits mehrmals, allerdings wurden verschiedenste Aussagen getätigt. Einmal beträgt das Bußgeld nur 15€, dann 500€, bis zu 1000€ und sogar wenn es schlimm kommt bis zu 50000€ kommt drauf wie schlimm das Ausmaß ist was man gemacht hat . Deswegen frag ich jetzt einfach nochmal explizit nach. Dadurch, dass man nun sein Nummernschild nicht mehr ändern muss bei einem Umzug, haben mein Partner und ich es versäumt unser Auto umzumelden. Unser Umzug ist jetzt 1 ½ Jahre her. Polizeilich sind wir noch auf keinem Wege aufgefallen. Keine Blitzer, kein falsch parken. Was für eine Bußgeldstrafe könnte auf uns zukommen?

    LG Steffi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:31

      Hallo Steffi,

      bei einem Umzug muss das Auto umgemeldet werden. In der Regel werden 15 Euro Buße laut Katalog fällig, wenn dies verspätet geschieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ipek
    Am 26. September 2017 um 18:07

    Hallo,
    ich habe mein Fahrzeug gestern am 25.09.17 abgemeldet und es auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen, da es zum Abend des selben Tages eigentlich von einem Käufer abgeholt werden sollte.
    Leider ist dieser aber nicht gekommen und hat telefonisch mitgeteilt, dass er erst heute zum 26.09.17 spät abends kommen kann, da es beim Transportmittel irgendwelche Probleme gab.
    Nun habe ich gerade gesehen, dass ich einen roten Punkt von der Polizei aufgeklebt bekommen habe.
    Das Auto kommt auf jeden Fall spätestens morgen früh weg.
    Aber mit was für einem Bußgeld o.ä. muss ich jetzt rechnen.
    Danke im Voraus
    LG ipek

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 11:01

      Hallo Ipek,

      ein abgemeldetes Fahrzeug dürfen Sie nicht auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Warten Sie zu lange, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Kertin
    Am 17. Juli 2017 um 10:55

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    wie hoch ist das Bußgeld wenn man seinen privaten PKW seit 2 Jahren nicht umgemeldet hat?

    LG Kertin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:01

      Hallo Kertin,

      Sie sind dazu verpflichtet, ein Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Kommen Sie dem nicht nach und sind sogar mehrere Jahre vergangen, können die Behörden hohe Bußgelder fordern. In Hamburg wird etwa ein Ordnungsbußgeld von bis zu 500 Euro verlangt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Thorben
    Am 13. März 2017 um 19:40

    Hallo… ich bin seit 01.12.2014 bei meinen Eltern ausgezogen (diese wohnen noch da, Post würde also dort von mir ankommen wegen gleichen Nachnamen)… habe vorher in Kiel gewohnt, und nun im Kreis Rendsburg-Eckernförde…. möchte mich nun doch mal ummelden… das Kieler Kennzeichen darf ich ja behalten, was ich auch möchte. Nun meine Frage, bekomme ich ein Bußgeld, wenn ja in welcher Höhe würde mich das erwarten?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 13:10

      Hallo Thorben,

      grundsätzlich sind Sie verpflichtet sich umzumelden, wenn sich Ihr Wohnsitz ändert. Die Behörden können ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängen. In besonders schweren Fällen sogar bis zu 50.000 Euro. Ob es dazu kommt, hängt aber von Ihrem Sachbearbeiter ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. markolino
    Am 26. Februar 2017 um 10:52

    Hallo, ich bin mit einem Kleintraktor Höchstgeschwindigkeit 26 Kmh ca. 30m auf einer Öffentlichen Strasse gefahren. Der Traktor war nicht zugelassen da ich annahm das der Traktor wie eine Arbeitsmaschine zu betrachten ist (Radlader Bagger) und er über die Betriebshaftpflicht versichert ist.
    Welche Strafe erwartet mich jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:14

      Hallo markolino,

      es kann ein Bußgeld von 70 Euro verhängt werden, außerdem können Sie einen Punkt in Flensburg erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Inge
    Am 19. November 2016 um 15:16

    Hallo,
    Mein Freund hat ein holländischer Anhänger, nicht in Deutschland zugelassen, und hat den hinter sein deutsches Auto gehängt. Ist erwischt worden ….. jetzt bin ich mal neugierig was das kosten würde. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
    MFG,
    Inge

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 12:45

      Hallo Inge,

      hierbei besteht der Tatbestand “Fahren ohne Betriebserlaubnis”. In jedem Fall wird ein Bußgeld über 50 Euro fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. rudi
    Am 11. Oktober 2016 um 20:27

    Guten Abend,
    ich hatte letzten Samstag einen Auffahrunfall bei den ich nicht Schuld war,
    nach verständigen der Polizei die meine Papiere verlangte habe ich gemerkt das ich in meine Zulassung seit 2009 noch nicht Umgemeldet bin.Ich auch noch nie angehalten und Kontroliert so das ich es vielleicht schon eher bemerkt hätte. Nun möchte ich gern wissen mit was für einer Strafe man rechnen müßte?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 8:41

      Hallo rudi,

      wer eine meldepflichtige Änderung nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitteilt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 15,- Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Stefan
    Am 14. April 2016 um 22:50

    Guten Abend,

    wir haben unser Auto auf einer öffentlichen Straße stehen, ob wohl das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist. Allerdings ist es uns nicht möglich gewesen das Fahrzeug fristgerecht anzumelden auf Grund der misslichen Terminlage in den Berliner Zulassungsstellen (nächster freier Termin in 3 Wochen). Voraussichtlich erhalten wir morgen die Kennzeichen über einen Zulassungsdienstleister. HU, AU und Versicherung sind vorhanden. Dennoch haben wir von der Berlin Polizei einen gelben Aufkleber mit dem Vermerk des Bußgeldbestands (bis zu 10 TEUR) auf das Auto geklebt bekommen. Ich sehe die Schuld nicht bei mir, da ich von den Berliner Behörden keine Chance erhalten habe das Fahrzeug ordnungsmäßig anzumelden, da ausschließlich Terminkunden akzeptiert werden. Wie ist hier die Rechts- und vor allem Bußgeldlage?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 10:45

      Hallo Stefan,
      in der Regel hätten Sie sich sehr viel früher um einen Termin bemühen müssen, da die “missliche Terminlage” der Berliner Behörden allgemein bekannt ist. Wenn Sie weitere Informationen zu Rechts- und Bußgeldlage wünschen, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Katharina L.
    Am 29. Juli 2015 um 10:07

    Hallo,
    ich bräuchte eine Antwort.
    Ich möchte mein Auto abmelden, dabei ist mir aufgefallen, dass ich vergessen habe, meine Fahrzeugpapiere zu ändern. Denn ich habe 2013 geheiratet, dadurch hat sich mein Nachname geändert und meine Anschrift.
    Muss ich nun vorher die Sachen noch ändern oder ist das jetzt egal, weil ich das Fahrzeug ja eh abmelde. Und welche Strafe kann auf mich drauf zu kommen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 14:06

      Hallo Katharina,

      die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren ist Pflicht. Haben Sie die zuständige Zulassungsbehörde nicht über diese meldepflichtige Änderung informiert, kostet dies ein Bußgeld über 15 Euro. Sollten Sie das Fahrzeug ohne die Änderung abmelden, kann also dieses Bußgeld auf Sie zukommen. Je nach Zulassungsbehörde kann es auch vorkommen, dass diese verlangt, dass Sie diese Änderung vorher noch durchführen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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