i-Kfz: Wie funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 5. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: i-Kfz

Wie funktioniert i-Kfz?

Wollen Sie per i-Kfz eine Zulassung für einen Neuwagen beantragen, müssen Sie das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen und sich dort mit Ihrem elektronischen Personalausweis ausweisen. Danach müssen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen und die relevanten Daten eingeben. Wurde der Antrag geprüft, erhalten Sie alle wichtigen Unterlagen postalisch zugeschickt.

Was kann ich mit i-Kfz online alles machen?

Mit i-Kfz können Sie online Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen, eine Wiederzulassung beantragen, eine Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs vollziehen sowie einen Neuwagen zulassen.

Kann ich direkt nach der Online-Zulassung losfahren?

Ja. Seit dem 01.09.2023 ist eine digitale Fahrzeugzulassung in Deutschland möglich. Sie können Ihren Wagen online anmelden und dürfen danach umgehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Diese Möglichkeiten bietet i-Kfz für die Zulassung

Mit i-Kfz in wenigen Klicks zur Fahrzeugzulassung?
Mit i-Kfz in wenigen Klicks zur Fahrzeugzulassung?

Wer ein Fahrzeug an- oder ummelden will, kam lange Zeit nicht um den Gang zur Zulassungsstelle herum. Nicht selten wurden auch Dritte damit beauftragt. Doch auch vor den Zulassungsbehörden mach die Digitalisierung nicht Halt. Zum Jahr 2015 startete in Deutschland das Projekt „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (kurz: i-Kfz). Bisher sind drei Stufen des Projekts realisiert worden.

Sie können aktuell per i-Kfz:

  • Ein Fahrzeug abmelden bzw. außer Betrieb setzen
  • Eine Wiederzulassung für ein Kfz beantragen
  • Eine Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs vollziehen
  • Einen Neuwagen erstmalig für die Teilnahme am Straßenverkehr zulassen

Gut zu wissen: Die Funktionen, welche i-Kfz bietet, können Sie nur für Fahrzeuge nutzen, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Bei anderen Modellen ist dies leider nicht möglich, da die älteren Zulassungsbescheinigungen nicht über den benötigten Sicherheitscode verfügen.

So funktioniert die digitale Kfz-Zulassung

Um eine internetbasierte Fahrzeugzulassung zu beantragen, müssen Sie erst einmal das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle aufrufen, welche für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. Bei i-Kfz erfolgt die Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis. Dieser ist also eine Grundvoraussetzung, um die entsprechenden Funktionen nutzen zu können.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Fahrzeug im Internet außer Betrieb setzen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Portal auf und wiesen Sie Ihre Identität nach.
  • Geben Sie nun das Kennzeichen des Wagens ein.
  • Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II frei.
  • Ziehen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen ab.
  • Geben Sie die nun freigelegten Sicherheitscodes ein.
  • Bezahlen Sie die Gebühr über ein ePayment-System.
  • Bestätigen Sie Ihre Angaben, diese werden im Anschluss geprüft.
  • Im letzten Schritt können Sie die Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Wichtige Änderung bei i-Kfz ab September 2023

Bei i-Kfz können Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden.
Bei i-Kfz können Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden.

Zum 1. September 2023 soll in Deutschland eine Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft treten, welche die internetbasierte Fahrzeugzulassung noch weiter verbessert.

Dann soll es nämlich möglich sein, nach der digitalen Zulassung direkt am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein digitaler Zulassungsbescheid soll als Nachweis dienen, falls der Betroffene in eine Polizeikontrolle gerät. Kfz-Fahrer dürfen damit bis zu zehn Tage ohne Fahrzeugdokumente und Plakette fahren.

Zudem soll ab September auch die Möglichkeit bestehen, besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen per i-Kfz zu beantragen. In einer Pressemitteilung zur neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung äußerte sich Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, wie folgt dazu:

Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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1 Kommentar

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  1. T Cieszkowski
    Am 13. September 2024 um 20:52

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aus Zeitgründen und Aufenthalt im Ausland, wollte ich ein gebrauchtes Fahrzeug Bj2021 mit i-KFZ zulassen.
    Das Fahrzeug steht bei Mercedes Benz, hat jedoch KEINE Nummernschilder mehr. Ist es möglich das Fahrzeug trotzdem zuzulassen? Ich weiß dass es bei Neufahrzeug geht, aber es ist ein gebrauchter Jahreswagen und ich habe nur die benötigten Papiere für die Zulassung, ohne alte Kennzeichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Cieszkowski

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