Digitale Fahrzeugzulassung ab heute möglich!
Veröffentlichungsdatum: 1. September 2023
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Update vom 18.12.2023: Laut Medienberichten wird die digitale Fahrzeugzulassung in zwei Dritteln der Zulassungsstellen wieder gestoppt. Grund seien erhebliche Sicherheitsmängel. Wann und ob “i-Kfz” bei den betroffenen Zulassungsstellen wieder möglich sein wird, ist bis dato unklar.
Am heutigen Freitag, den 01.09.2023, tritt die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft und ermöglicht dadurch die Umsetzung von i-Kfz Stufe 4. Eine digitale Fahrzeugzulassung ist nunmehr möglich. Sie können einen Neuwagen nun 24/7 anmelden, haben keine Wartezeiten mehr und können nach der Registrierung des Wagens umgehend am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Diese Vorteile bietet die digitale Fahrzeugzulassung
Eine Digitalisierung von bürokratischen Prozessen soll vor allem Zeit sparen und die Mitarbeiter entlasten. Mussten Fahrzeughalter, die ein neues Kfz anmelden wollten, bis zum heutigen Tag lange Wartezeiten in Kauf nehmen, soll dies nun der Vergangenheit angehören.
Seit heute ist nämlich eine digitale Fahrzeugzulassung möglich. Das bedeutet, dass Sie das neue Kfz online anmelden können. Das bietet einen entscheidenden Vorteil: Sie können den Wagen nach dem Registrierungsprozess sofort nutzen und dürfen am Straßenverkehr teilnehmen.
Sie müssen also nicht mehr warten, bis Sie die Fahrzeugpapiere sowie die Plaketten in der Hand halten. Diese werden Ihnen nach der Anmeldung automatisch zugestellt. Im Rahmen der digitalen Fahrzeugzulassung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid, der es Ihnen erlaubt, bis zu zehn Tage ohne die Dokumente und Plaketten am Straßenverkehr teilzunehmen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr listet auf seiner Webseite vier Vorteile auf, welche die digitale Fahrzeugzulassung mit sich bringt:
- Behördengang 24/7 möglich
- Keine Wartezeiten
- Von überall nutzbar
- Sofort losfahren
Interessant: Zum September 2023 wird auch eine Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeführt. Damit können auch juristische Personen, die beim KBA registriert sind, digitale Fahrzeugzulassungen in großer Zahl abwickeln. Das soll zum Beispiel Händlern oder Flottenbetreibern die Arbeit deutlich erleichtern.
Digitale Fahrzeugzulassung: So funktioniert´s
Nachfolgend wollen wir Ihnen eine Anleitung an die Hand geben, mit deren Hilfe die digitale Fahrzeugzulassung für einen Neuwagen kein Problem darstellen sollte:
- Rufen Sie online das i-Kfz Portal Ihrer Zulassungsstelle auf.
- Weisen Sie Ihre Identität nach.
- Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II frei.
- Geben Sie alle wichtigen Daten ein.
- Im nächsten Schritt werden die eingegebenen Daten automatisiert validiert.
- Zahlen Sie die anfallenden Gebühren.
- Bestätigen Sie die Antragstellung (Der Antrag wird im Anschluss in Echtzeit geprüft).
- Sie erhalten Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis online und können diese herunterladen.
- Drucken Sie den Zulassungsbescheid nun aus und bringen Sie diesen gut sichtbar an Ihrem neuen Fahrzeug an.
- Alle Originaldokumente sowie die Plaketten werden Ihnen in den kommenden Tagen postalisch zugeschickt.
Mit der i-Kfz können juristische Personen, sowie Bürger folgende weitere Zulassungsvorgänge online durchführen:
- Abmeldung eines Kfz
- Wiederzulassung eines Kfz
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassungen für Kfz
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Gut zu wissen: Weitere Informationen über die digitale Fahrzeugzulassung erhalten Sie auch in unserem Ratgeber: “i-Kfz: Wie funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung?“.
Quellen und weiterführende Links
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (bmdv.bund.de)