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Bußgeldkatalog von 2019: Was galt damals und was gilt heute noch?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Amtlicher Bußgeldkatalog (alt) von 2019

Welcher Bußgeldkatalog gilt jetzt?

Seit dem 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Wurde der alte Bußgeldkatalog von 2019/Anfang 2020 komplett überarbeitet?

Nein. Auch nach Inkrafttreten der StVO-Novelle glich der neue Bußgeldkatalog großteils dem alten , da sich nur die Bußgelder für bestimmte Tatbestände änderten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstöße).

Welche Änderungen hat der Bußgeldkatalog im Jahr 2019 erfahren?

Im Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft, wodurch u. a. auch E-Scooter und Segways für den Straßenverkehr zugelassen wurden. Diese werden rechtlich in vielerlei Hinsicht wie Fahrräder behandelt, weshalb für sie oft auch die gleichen Bußgelder bei Verstößen gelten. Es kamen 2019 aber auch ein paar neue Tatbestände im Bußgeldkatalog speziell für Elektrokleinstfahrzeuge hinzu.

Aktueller Bußgeldrechner: Diese Bußgelder werden derzeit verhängt!

Bußgeldkatalog 2019: Alt, aber nicht veraltet

Der Bußgeldkatalog von 2019 wird derzeit immer noch angewandt.
Der Bußgeldkatalog von 2019 wurde auch 2020 noch angewandt.

Der bundesweit einheitliche Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde unter anderem am 28. April 2020 geändert. Diese Änderungen waren jedoch keine drei Monate in Kraft, ehe sie aufgrund eines Formfehlers und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit wieder außer Vollzug gesetzt wurden. Seitdem galt über ein Jahr lang wieder der alte Bußgeldkatalog, der schon 2019 bzw. vor dem 28. April 2020 Gültigkeit besaß.

Schon damals war jedoch abzusehen, dass auch dieser in naher Zukunft Änderungen erfahren würde. Auf diese einigten sich die Verkehrsminister schließlich im April 2021, es sollte aber noch mehr als ein halbes Jahr vergehen, bis die Änderungen auch umgesetzt wurden. Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog schließlich in Kraft und besitzt seitdem Gültigkeit.

Der Bußgeldkatalog von 2019 wurde dabei wohlgemerkt nicht komplett überarbeitet. Ein Großteil der Tatbestände blieb unverändert, lediglich für einige bestimmte Verkehrsverstöße änderten sich die Sanktionen.

Alter Bußgeldkatalog 2019: Überhöhte Geschwindigkeit

Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit: Die 2019 geltenden Bußgelder werden sich mit Inkrafttreten der StVO-Novelle erhöhen.
Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit: Die 2019 geltenden Bußgelder erhöhten sich mit Inkrafttreten der StVO-Novelle.

Zu den Verstößen, die von den jüngsten Bußgeldkatalog-Änderungen betroffen sind, gehören auch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Deren Sanktionen wurden schon im Rahmen der StVO-Novelle vom 28. April 2020 geändert. Besonders bemerkenswert war hier die verschärfte Fahrverbotsregelung: Diese sah vor, dass bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts bzw. ab 26 km/h außerorts ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Als die StVO-Novelle jedoch im Juli 2020 von allen Bundesländern außer Kraft gesetzt wurde, wurde auch diese neue Regelung wieder aufgehoben.

Seitdem sieht der Bußgeldkatalog (wie schon 2019 und in all den Jahren zuvor) ein Fahrverbot erst wieder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts vor. Ausnahmen bestehen für Wiederholungstäter: Wer sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h leistet, kann beim zweiten Mal ebenfalls ein Fahrverbot erhalten, selbst wenn er langsamer als 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) unterwegs ist.

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten StVO-Novelle vom 9. November 2021 verdoppelten sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil oder erhöhten sich zumindest erheblich. Die strengeren Fahrverbote werden jedoch nicht länger umgesetzt.

Bußgeldkatalog 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Pkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h15 €eher nicht
... 11 - 15 km/h25 €eher nicht
... 16 - 20 km/h35 €eher nicht
... 21 - 25 km/h80 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h100 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h280 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h480 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h680 €23 Monate3 MHier prüfen **
Seit 09.11.2021 gelten erhöhte Bußgelder. Hier können Sie die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße innerorts gemäß der StVO-Novelle nachlesen.
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit Pkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h10 €eher nicht
… 11 - 15 km/h20 €eher nicht
… 16 - 20 km/h30 €eher nicht
… 21 - 25 km/h70 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h80 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h120 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h240 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h440 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h600 €23 Monate3 MHier prüfen **
Seit 09.11.2021 gelten erhöhte Bußgelder. Hier können Sie die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerorts gemäß der StVO-Novelle nachlesen.
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit Lkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h20 €eher nicht
... 11 bis 15 km/h30 €eher nicht
... 16 bis 20 km/h80 €1Hier prüfen **
... 21 bis 25 km/h95 €1Hier prüfen **
... 26 bis 30 km/h140 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 31 bis 40 km/h200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 bis 50 km/h280 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 51 bis 60 km/h480 €23 Monate3 MHier prüfen **
... über 60 km/h680 €23 Monate3 MHier prüfen **
Seit 09.11.2021 gelten erhöhte Bußgelder. Die neuen Bußgelder finden Sie hier!

Bußgeldkatalog 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit Lkw

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h15 €eher nicht
... 11 bis 15 km/h25 €eher nicht
... 16 bis 20 km/h70 €1Hier prüfen **
... 21 bis 25 km/h80 €1Hier prüfen **
... 26 bis 30 km/h95 €1Hier prüfen **
... 31 bis 40 km/h160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 bis 50 km/h240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 bis 60 km/h440 €22 Monate2 MHier prüfen **
... über 60 km/h600 €23 Monate3 MHier prüfen **
Seit 09.11.2021 gelten erhöhte Bußgelder. Die neuen Bußgelder finden Sie hier!

Bußgeldkatalog 2019: Halt- und Parkverstöße

Auch in den Bereichen Halten und Parken werden seit Inkrafttreten der StVO-Novelle neue Bußgelder verhängt. Bis zum 8. November 2021 wurden diese Verstöße jedoch nach dem „Bußgeldkatalog 2019” sanktioniert. Dieser sah hier folgende Bußgelder und Punkte vor:

Halten:

Beschrei­bungBuß­geld
Halten an engen oder unüber­sichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleu­nigungs- oder Verzöge­rungs­streifen, im Bereich von Fußgänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxi­ständen, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen und soweit es durch Markie­rungen, Licht­zeichen und Verkehrs­schilder unter­sagt ist
10 €
...mit Behin­derung15 €
Halten vor oder in Feuerwehr­zufahrten10 €
Halten in zweiter Reihe15 €
...mit Behin­derung20 €
Nicht platz­sparend gehalten10 €
In einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt halten20 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen20 €
...mit Behin­derung30 €
Seit 09.11.2021 gelten erhöhte Bußgelder. Hier können Sie die neuen Bußgelder gemäß der StVO-Novelle nachlesen.

Parken:

BeschreibungBuß­geldPunk­te
An einem der folgen­­den Orte geparkt: Unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, scharfen Kurve, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 m vor/10 m nach Licht­­­zeichen, im Halte­­verbot15 €
... mit Behin­derung25 €
... über eine Stunde25 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung35 €
Auf Geh- oder Radweg geparkt20 €
... mit Behin­derung30 €
... über eine Stunde30 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung35 €
An engen Stel­­len so geparkt, dass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den60 €1
Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt35 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert65 €1
Auf Sperr­­flächen geparkt25 €
... mit Behin­derung25 €
... über 15 Minuten30 €
... über 15 Minuten mit Behin­­derung35 €
in zweiter Reihe geparkt20 €
Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung30 €
An einem der folgen­den Orte geparkt: 5 m vor einer Kreu­zung/Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Halte­­­stellen und Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen, über Schacht­­deckeln
10 €
...mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung30 €
Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten10 €
... bis zu 1 Stun­de15 €
... bis zu 2 Stun­den20 €
... bis zu 3 Stun­den25 €
... über 3 Stun­den30 €
Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt35 €
Nicht platz­s­­parend geparkt10 €
Park­­lücke einem Berech­­­tigten wegge­­nom­men10 €
Fuß­­gänge­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (PKW) geparkt30 €
... mit Behin­derung35 €
... über 3 Stunden35 €
Ab­­fahrts­­­weg eines anderen Kfz zuge­parkt20 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- oder Pannen­­bucht geparkt25 €
In einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt30 €
Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt20 €
Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt25 €
... mit Behin­derung35 €
Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
Seit 09.11.2021 gelten erhöhte Bußgelder. Hier können Sie die neuen Bußgelder gemäß der StVO-Novelle nachlesen.

Bußgeldkatalog 2019: Rote Ampel überfahren

Bei einem Rotlichtverstoß verhängte der Bußgeldkatalog im Jahr 2019 die gleichen Sanktionen wie in all den Jahren zuvor. Und bisher hat sich daran auch nichts geändert, denn auch die StVO-Novelle vom November 2021 sah keine Überarbeitung der Bußgelder für Rotlichtverstöße vor.

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei Rot über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei Rot über­fahren (Rotphase dauerte bereits mehr als 1 Sekunde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bildnachweise

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