Segway: Verkehrsregeln, Vorschriften und Führerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie funktioniert ein Segway?

Ein Segway kann eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.
Ein Segway kann eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Wie funktioniert dieses Segway-Fahren eigentlich? Haben Sie sich diese Frage auch schon einmal gestellt, wenn Sie eine dieser Gruppen gesehen haben, die Sehenswürdigkeiten auf dem Elektro-Roller besichtigen? Segway fahren zu lernen, ist nicht schwierig. Auch wenn Sie anfangs möglicherweise etwas Respekt vor der ungewohnten Steuerung haben, funktioniert diese doch recht intuitiv.

Das erste, was Ihnen auffallen wird, wenn Sie sich zum ersten Mal auf so einen E-Roller stellen, ist, dass Sie nicht umkippen. Wie kann das aber sein, wo das Gefährt doch eigentlich nur aus zwei Rollen, einem Trittbrett und einer Lenkstange besteht? Ermöglicht wird das durch eine elektronische Antriebsregelung, die dafür sorgt, dass der Segway stets das Gleichgewicht behält. Das Fahren, Bremsen und Lenken geschieht lediglich über Gewichtsverlagerungen des Fahrers. Aber ab wann darf man Segway fahren und wie schnell fährt so ein Segway-Roller überhaupt? Hier erfahren Sie es.

FAQ: Segway

Welche Regeln gelten für Segways?

Auf dem Segway gelten die gleichen Verkehrsregeln wie auf dem E-Scooter: Gehwege sind tabu, Radwege oder notfalls die Straße sind zu benutzen. Radfahrer müssen die Möglichkeit zum Überholen haben. Abbiegen muss per Handzeichen angezeigt werden.

Benötige ich einen Führerschein für den Segway?

Nein, für die allermeisten Segway-Modelle ist kein Führerschein notwendig. Es gibt aber Ausnahmen.

Was muss ich für einen eigenen Segway beachten?

Ein Segway muss nicht nur eine entsprechende Straßenzulassung haben, sondern auch versichert sein.

Segway: Schwierige Zulassung

Auf einer Segwaytour können Sie die Stadt aus einer ganz neuen Perspektive erkunden.
Auf einer Segwaytour können Sie die Stadt aus einer ganz neuen Perspektive erkunden.

Wollen Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen fahren, braucht Ihr Fahrzeug eine Kfz-Zulassung. Aber wie sieht das eigentlich beim Segway aus? Schließlich handelt es sich hierbei auch um ein motorisiertes Gefährt! Tatsächlich musste der Segway ein längere Zeit andauerndes Zulassungsverfahren durchstehen. Seit dem 25. Juli 2009 ist es schließlich in ganz Deutschland möglich, Segway zu fahren. Einen Führerschein benötigen Sie dafür aktuell nur unter Umständen.

Was die Zulassung für den Segway-Roller zunächst erschwerte, war, dass er mit so vielen Neuerungen einherging. So gab es plötzlich ein zweirädriges, motorisiertes Fahrzeug, das aber nicht einspurig war. Noch dazu musste man auf ihm stehen – einen Sitz gibt es nicht. Die Art der Lenkung und das Fehlen einer mechanischen Bremse taten ein Übriges.

Bevor dem Segway im Jahr 2009 die deutschlandweite Zulassung erteilt wurde, konnten in Hamburg bereits zuvor Genehmigungen ausgestellt werden, die sich allerdings nur auf die Durchführung von Stadtrundfahrten bezogen. Eine solche Segway-Stadtführung konnten Sie dort bereits ab Juni 2006 machen. Ab April 2007 war privates Segwayfahren im Saarland möglich.

Der Halter, auf den der Segway zugelassen ist, muss diesen durch eine Haftpflichtversicherung versichern lassen. Wollen Sie einen Segway leihen und fahren, sind Sie dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Das erkennen Sie leicht am Kennzeichen.

Segwaytour ohne Führerschein – geht das?

Segway fahren: Ab wieviel Jahren das möglich ist, ändert sich bald. Unter der eKFV wird das Mindestalter 14 sein.
Segway fahren: Ab wieviel Jahren das möglich ist, ändert sich bald. Unter der eKFV wird das Mindestalter 14 sein.

Ob Sie einen Führerschein vorweisen müssen, wenn Sie einen Segway mieten wollen, ist nicht immer einheitlich. Zunächst einmal kommt es darauf an, ob Sie mit dem Segway eine bauartbedingte maximale Geschwindigkeit von 6 km/h überschreiten können oder nicht. Erreicht das Transportmittel höchstens diese Geschwindigkeit, ist aktuell kein Führerschein nötig.

In der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr, kurz auch Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), wird die eigens für den Segway geschaffene Fahrzeugklasse beschrieben. Hieraus ergibt sich, dass er eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten darf. Die MobHV wurde im Juni 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) abgelöst. Hierdurch ergeben sich einige Änderungen.

Bisher war einen Segway zu fahren ab einem Alter von 15 Jahren möglich. Künftig wird das Mindestalter auf 14 Jahre herabgesetzt. Auch mussten Sie nach bisheriger Rechtsprechung mindestens einen AM-Führerschein vorweisen können, um einen Segway ausleihen bzw. fahren zu dürfen. Mit der eKFV wird diese Notwendigkeit entfallen. Sie brauchen also künftig weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Verhalten im Straßenverkehr mit dem Segway

Auch wenn Sie einen Segway für Betriebsausflüge mieten, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten.
Auch wenn Sie einen Segway für Betriebsausflüge mieten, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten.

Wollen Sie mit einem Segway fahren, sind Tipps vom Verleih nicht das einzige, was Sie beachten müssen. Vielmehr sollten Sie sich bereits zuvor mit den Regeln, die für Segway-Fahrer gelten, auseinandersetzen. Auch wenn Sie auf einem derartigen Elektro-Roller am Straßenverkehr teilnehmen, gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf der Straße dürfen Sie allerdings nur dann fahren, wenn es keine Radfahrstreifen bzw. Radwege gibt. Andernfalls sind diese zu benutzen. Auf dem Gehweg dürfen Sie mit dem Segway nicht fahren.

Aber auch auf dem Radweg sind Sie nicht völlig frei von Regeln: Radfahrer müssen die Möglichkeit zum Überholen haben, weswegen mehrere Segway-Fahrer nur hintereinander, nicht aber nebeneinander, fahren dürfen. Dabei gilt das Rechtsfahrgebot. Wollen Sie abbiegen, müssen Sie dies – ebenso wie ein Fahrradfahrer – mit einem Handzeichen deutlich machen. Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sind mit dem Segway tabu. Dass Sie sich auch auf Autobahnen nicht damit bewegen dürfen, ist selbstverständlich.

Der Segway ist nicht nur ein Fortbewegungsmittel für Touristen

Nicht nur Touristen können Segway fahren: Bei der Polizei schließt das Gefährt die Lücke zwischen Fuß- und Autostreifen.
Nicht nur Touristen können Segway fahren: Bei der Polizei schließt das Gefährt die Lücke zwischen Fuß- und Autostreifen.

Vermutlich denken Sie sofort an Touristengruppen, die eine Tour von Sehenswürdigkeit zu Sehenswürdigkeit machen, wenn Sie an den Segway denken. Der eigentliche Zweck des Elektro-Rollers sollte es allerdings sein, den innerstädtischen Nahverkehr zu entlasten. Nicht zuletzt wegen seiner hohen Anschaffungskosten hat sich dieses Konzept allerdings nicht durchgesetzt.

Dennoch gibt es weit mehr Einsatzmöglichkeiten für dieses Transportmittel, als nur die Stadt damit zu erkunden. Segways können Sie mieten, wenn Sie einmal eine andere Art Betriebsausflug machen wollen. Anbieter, die Firmenevents organisieren, bieten nicht nur einfache Touren, auf denen Sie neue Seiten Ihrer Stadt entdecken können, sondern auch Segway-Parcours oder Schatzsuchen mit GPS-Unterstützung an. Im Freizeitbereich hat sich außerdem die Sportart des Segwaypolos entwickelt.

In den letzten Jahren setzen auch Sicherheitsfirmen und Wachdienste sowie die Polizei und das Rote Kreuz in verschiedenem Ausmaß auf die Mobilität mit dem Segway. Das Fahren und Patrouillieren ist für Beamte nicht nur in Innenstädten und in Grünanlagen, sondern auch an Flughäfen mittlerweile ganz normal geworden.

Ein elektrischer Rollstuhl mit Segway-Technologie ist zwar nicht unbedingt kostengünstig zu erwerben, aber er hat deutliche Vorteile hinsichtlich der Mobilität gegenüber einem gängigen Modell. Kaufen können Sie so ein Modell gebraucht oder direkt bei Segway. Hier können auch umfangreiche Umbaumaßnahmen wie zusätzliche Sicherheitsstützen oder eine Anpassung der Rückenlehne vorgenommen werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (91 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

1 Kommentar

Neuen Kommentar verfassen

  1. Gerhard K
    Am 10. Juli 2021 um 9:44

    Hallo,

    sind die Einweisungsfahrten zur Seygwaynutzung ( also Übungen in der Vorbereitung ) auf öffentlicher Strasse erlaubt ?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar