Segway: Verkehrsregeln, Vorschriften und Führerschein
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie funktioniert ein Segway?
Wie funktioniert dieses Segway-Fahren eigentlich? Haben Sie sich diese Frage auch schon einmal gestellt, wenn Sie eine dieser Gruppen gesehen haben, die Sehenswürdigkeiten auf dem Elektro-Roller besichtigen? Segway fahren zu lernen, ist nicht schwierig. Auch wenn Sie anfangs möglicherweise etwas Respekt vor der ungewohnten Steuerung haben, funktioniert diese doch recht intuitiv.
Das erste, was Ihnen auffallen wird, wenn Sie sich zum ersten Mal auf so einen E-Roller stellen, ist, dass Sie nicht umkippen. Wie kann das aber sein, wo das Gefährt doch eigentlich nur aus zwei Rollen, einem Trittbrett und einer Lenkstange besteht? Ermöglicht wird das durch eine elektronische Antriebsregelung, die dafür sorgt, dass der Segway stets das Gleichgewicht behält. Das Fahren, Bremsen und Lenken geschieht lediglich über Gewichtsverlagerungen des Fahrers. Aber ab wann darf man Segway fahren und wie schnell fährt so ein Segway-Roller überhaupt? Hier erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Segway
Auf dem Segway gelten die gleichen Verkehrsregeln wie auf dem E-Scooter: Gehwege sind tabu, Radwege oder notfalls die Straße sind zu benutzen. Radfahrer müssen die Möglichkeit zum Überholen haben. Abbiegen muss per Handzeichen angezeigt werden.
Nein, für die allermeisten Segway-Modelle ist kein Führerschein notwendig. Es gibt aber Ausnahmen.
Ein Segway muss nicht nur eine entsprechende Straßenzulassung haben, sondern auch versichert sein.
Segway: Schwierige Zulassung
Wollen Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen fahren, braucht Ihr Fahrzeug eine Kfz-Zulassung. Aber wie sieht das eigentlich beim Segway aus? Schließlich handelt es sich hierbei auch um ein motorisiertes Gefährt! Tatsächlich musste der Segway ein längere Zeit andauerndes Zulassungsverfahren durchstehen. Seit dem 25. Juli 2009 ist es schließlich in ganz Deutschland möglich, Segway zu fahren. Einen Führerschein benötigen Sie dafür aktuell nur unter Umständen.
Was die Zulassung für den Segway-Roller zunächst erschwerte, war, dass er mit so vielen Neuerungen einherging. So gab es plötzlich ein zweirädriges, motorisiertes Fahrzeug, das aber nicht einspurig war. Noch dazu musste man auf ihm stehen – einen Sitz gibt es nicht. Die Art der Lenkung und das Fehlen einer mechanischen Bremse taten ein Übriges.
Bevor dem Segway im Jahr 2009 die deutschlandweite Zulassung erteilt wurde, konnten in Hamburg bereits zuvor Genehmigungen ausgestellt werden, die sich allerdings nur auf die Durchführung von Stadtrundfahrten bezogen. Eine solche Segway-Stadtführung konnten Sie dort bereits ab Juni 2006 machen. Ab April 2007 war privates Segwayfahren im Saarland möglich.
Segwaytour ohne Führerschein – geht das?
Ob Sie einen Führerschein vorweisen müssen, wenn Sie einen Segway mieten wollen, ist nicht immer einheitlich. Zunächst einmal kommt es darauf an, ob Sie mit dem Segway eine bauartbedingte maximale Geschwindigkeit von 6 km/h überschreiten können oder nicht. Erreicht das Transportmittel höchstens diese Geschwindigkeit, ist aktuell kein Führerschein nötig.
In der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr, kurz auch Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), wird die eigens für den Segway geschaffene Fahrzeugklasse beschrieben. Hieraus ergibt sich, dass er eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten darf. Die MobHV wurde im Juni 2019 durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) abgelöst. Hierdurch ergeben sich einige Änderungen.
Bisher war einen Segway zu fahren ab einem Alter von 15 Jahren möglich. Künftig wird das Mindestalter auf 14 Jahre herabgesetzt. Auch mussten Sie nach bisheriger Rechtsprechung mindestens einen AM-Führerschein vorweisen können, um einen Segway ausleihen bzw. fahren zu dürfen. Mit der eKFV wird diese Notwendigkeit entfallen. Sie brauchen also künftig weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Verhalten im Straßenverkehr mit dem Segway
Wollen Sie mit einem Segway fahren, sind Tipps vom Verleih nicht das einzige, was Sie beachten müssen. Vielmehr sollten Sie sich bereits zuvor mit den Regeln, die für Segway-Fahrer gelten, auseinandersetzen. Auch wenn Sie auf einem derartigen Elektro-Roller am Straßenverkehr teilnehmen, gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf der Straße dürfen Sie allerdings nur dann fahren, wenn es keine Radfahrstreifen bzw. Radwege gibt. Andernfalls sind diese zu benutzen. Auf dem Gehweg dürfen Sie mit dem Segway nicht fahren.
Aber auch auf dem Radweg sind Sie nicht völlig frei von Regeln: Radfahrer müssen die Möglichkeit zum Überholen haben, weswegen mehrere Segway-Fahrer nur hintereinander, nicht aber nebeneinander, fahren dürfen. Dabei gilt das Rechtsfahrgebot. Wollen Sie abbiegen, müssen Sie dies – ebenso wie ein Fahrradfahrer – mit einem Handzeichen deutlich machen. Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sind mit dem Segway tabu. Dass Sie sich auch auf Autobahnen nicht damit bewegen dürfen, ist selbstverständlich.
Der Segway ist nicht nur ein Fortbewegungsmittel für Touristen
Vermutlich denken Sie sofort an Touristengruppen, die eine Tour von Sehenswürdigkeit zu Sehenswürdigkeit machen, wenn Sie an den Segway denken. Der eigentliche Zweck des Elektro-Rollers sollte es allerdings sein, den innerstädtischen Nahverkehr zu entlasten. Nicht zuletzt wegen seiner hohen Anschaffungskosten hat sich dieses Konzept allerdings nicht durchgesetzt.
Dennoch gibt es weit mehr Einsatzmöglichkeiten für dieses Transportmittel, als nur die Stadt damit zu erkunden. Segways können Sie mieten, wenn Sie einmal eine andere Art Betriebsausflug machen wollen. Anbieter, die Firmenevents organisieren, bieten nicht nur einfache Touren, auf denen Sie neue Seiten Ihrer Stadt entdecken können, sondern auch Segway-Parcours oder Schatzsuchen mit GPS-Unterstützung an. Im Freizeitbereich hat sich außerdem die Sportart des Segwaypolos entwickelt.
In den letzten Jahren setzen auch Sicherheitsfirmen und Wachdienste sowie die Polizei und das Rote Kreuz in verschiedenem Ausmaß auf die Mobilität mit dem Segway. Das Fahren und Patrouillieren ist für Beamte nicht nur in Innenstädten und in Grünanlagen, sondern auch an Flughäfen mittlerweile ganz normal geworden.
Hallo,
sind die Einweisungsfahrten zur Seygwaynutzung ( also Übungen in der Vorbereitung ) auf öffentlicher Strasse erlaubt ?