Auto ummelden beim Halterwechsel: Was ist zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wissenswertes zum Halterwechsel beim Auto

Auto ummelden: Wem ein Halterwechsel mitzuteilen ist, verrät dieser Ratgeber.
Auto ummelden: Wem ein Halterwechsel mitzuteilen ist, verrät dieser Ratgeber.

Damit ein Auto in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss dieses über eine Zulassung verfügen. Aus diesem Grund sind die Halter dazu verpflichtet, die Zulassungsstelle über einen Umzug oder den Wechsel des Besitzers zu informieren.

Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, ist es daher notwendig, dass Sie das Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen lassen. Die gleichen Regeln gelten zudem für Motorräder, Anhänger oder Wohnmobile.

Doch wo müssen Sie Ihr Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen lassen? Welche Unterlagen sind dafür notwendig? Ist eine Kennzeichenmitnahme bei einem Halterwechsel möglich? Können Sie bei einem Halterwechsel die Kfz-Versicherung behalten? Und gelten Besonderheiten bei einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrzeug ummelden mit Halterwechsel

Ist durch den Halterwechsel ein Versicherungswechsel möglich?

Ja, die Kfz-Versicherung wird automatisch beendet, wenn das Auto einen neuen Halter bekommt. Der künftige Halter muss vorab eine neue Versicherung abschließen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Halterwechsel?

Es sind einige Unterlagen zur Zulassungsstelle mitzubringen, unter anderem die Fahrzeugpapiere. Klicken Sie hier, um die Liste der benötigten Unterlagen zu sehen.

Was kostet es, das Auto ummelden zu lassen (mit Halterwechsel)?

Die Kosten variieren sehr stark je nach Region. Inklusive Verwaltungsgebühren, Reservierung eines Wunschkennzeichens und neuen Nummernschildern können bis zu 60 Euro anfallen.

Fahrzeug ummelden: Was beim Halterwechsel notwendig ist

Sie haben ein gebrauchtes Kfz erstanden, welches noch auf den ehemaligen Besitzer zugelassen ist? In diesem Fall müssen Sie das Auto zeitnah ummelden. Der Halterwechsel bei der zuständigen Zulassungsstelle führt dazu, dass der Besitzer auch zum Halter des Fahrzeugs wird und somit verschiedene Rechte am Fahrzeug bzw. für dessen Verwendung erhält.

Es ist also sehr wichtig, dass Sie Ihr Auto ummelden. Welche Unterlagen für den Halterwechsel bei einem Fahrzeug notwendig sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Personalausweis oder Reisepass inklusive letzter Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen zu lassen, müssen Sie ggf. auch die alten Kennzeichen des Fahrzeugs mitbringen. Denn erfolgt ein Kennzeichenwechsel werden diese entwertet. Allerdings kann unter Umständen auch auf neue Nummernschilder verzichtet werden. Diese Option besteht immer dann, wenn der Halterwechsel im selben Land- oder Stadtkreis erfolgt.

Wichtig! Damit Sie ein Kfz ummelden und einen Halterwechsel durchführen lassen können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen zum einen bei der bisherigen Zulassung keine offenen Auslagen oder Gebühren bestehen. Zum anderen ist eine Ummeldung nur möglich, wenn laut Finanzamt bei der Kfz-Steuer keine Rückstände vorliegen.

Nicht selten kommt es vor, dass Eltern zugunsten ihrer Kinder ein Auto ummelden. Ein solcher Besitzerwechsel innerhalb der Familie ist allerdings grundsätzlich an die gleichen Vorgaben gebunden. Es spielt demnach keine Rolle, ob das Kfz durch den Halterwechsel an den Ehepartner, das eigene Kind oder eine unbekannte Privatperson übergeht. Zudem ist es für die Zulassungsstelle irrelevant, ob es sich um einen Autokauf oder ein Geschenk handelt, denn einen Kaufvertrag will die Behörde nicht sehen.

Kfz-Halterwechsel: Darf das Kennzeichen behalten werden?

Was kostet es? Auto ummelden mit Halterwechsel schlägt in der Regel mit unter 100 Euro zu Buche.
Was kostet es? Auto ummelden mit Halterwechsel schlägt in der Regel mit unter 100 Euro zu Buche.

Nicht wenige Autofahrer hängen an ihrem Nummernschild bzw. der darauf dargestellten Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Daher wollen sie unter Umständen nach dem Verkauf des Autos ihr Kfz-Kennzeichen behalten. Bei einem Halterwechsel ist dies grundsätzlich möglich, allerdings gilt es, verschiedenes zu beachten.

Die einfachste Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Sie auch weiterhin mit Ihren geliebten Nummernschildern fahren können, ist der Verkauf eines bereits abgemeldeten Fahrzeugs. Denn bei der Abmeldung können Sie die Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reservieren oder direkt auf ein anderes Fahrzeug anmelden.

Alternativ dazu können Sie dem Käufer die Zulassungspapiere und Ihre Kennzeichen geben. Dieser geht dann zur Zulassungsstelle und lässt das Auto ummelden. Nach dem Halterwechsel kommt der Käufer zurück und erhält im Austausch für die Kennzeichen das Fahrzeug.

Fallen für die Ummeldung des Kfz und den Halterwechsel Kosten an?

Wer ein Auto ummelden und einen Halterwechsel durchführen lassen möchte, muss dafür die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen. Denn dort werden unter anderem Anpassungen an der Zulassungsbescheinigung vorgenommen.

Aufgrund dieser Tätigkeit fallen Ausgaben an, wenn Sie ein Auto ummelden und einen Halterwechsel vornehmen. Die Kosten dafür lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern, da die Gebühren je nach Landkreis variieren können. Aus diesem Grund dienen die nachfolgenden Angaben vor allem einer groben Orientierung:

  • Gebühren für den Halterwechsel: 20 bis 30 Euro
  • Kosten für neue Nummernschilder: 30 Euro
  • ggf. Ausgaben für das Wunschkennzeichen

Trotz uneinheitlicher Gebühren, sollten sich die Ausgaben für einen Halterwechsel in der Regel auf weniger als 100 Euro belaufen. Höhere Kosten können aber beispielswiese bei einem Oldtimer anfallen.

Müssen Sie die Kfz-Versicherung beim Halterwechsel informieren?

Kfz-Versicherung ummelden bei Besitzerwechsel: Diese Aufgabe übernimmt in der Regel die Zulassungsstelle.
Kfz-Versicherung ummelden bei Besitzerwechsel: Diese Aufgabe übernimmt in der Regel die Zulassungsstelle.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Kfz-Halterwechsel der Versicherung mitzuteilen. Denn durch die Ummeldung endet das bestehende Versicherungsverhältnis zwischen dem bisherigen Fahrzeughalter sowie der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Da in Deutschland zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtend ist, müssen Sie, wenn Sie ein Auto ummelden und den Halterwechsel vornehmen lassen wollen, einen bestehenden Versicherungsschutz nachweisen. Möglich ist dies mithilfe der eVB-Nummer, die Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung erhalten. Somit zieht der Halterwechsel meist einen Versicherungswechsel nach sich. Wobei es Ihnen natürlich freisteht, das gleiche Versicherungsunternehmen zu wählen wie der bisherige Besitzer des Fahrzeugs.

Ein Versicherungswechsel ist bei einem Halterwechsel also problemlos möglich, schließlich führt die Ummeldung automatisch zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Ein Sonderkündigungsrecht oder ähnliches müssen Sie daher nicht geltend machen, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihr Auto zu verkaufen und anschließend ein neues Fahrzeug erwerben.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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27 Kommentare

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  1. P
    Am 22. Oktober 2024 um 12:03

    Möchte ein Auto von jemanden Kaufen und Ummelden. Wohne aber in einer anderen Stadt. Kann ich trotzdem das Kennzeichen übernehmen oder muss ich ein neues Kennzeichen haben?

  2. Francz W
    Am 28. April 2024 um 13:09

    Guten Tag,

    Betreff: Kennzeichen übernehmen im Rheinpfalzkreis RP-

    Fahrzeug meiner Frau wird in 14 Tagen verkauft, die Kennzeichen von dem verkauften Fahrzeug möchte ich als Ehemann gerne übernehmen. Problem ist das neue Fahrzeug von mir ist erst ca. September lieferbar. Meine Frage, kann ich mir das Kennzeichen meiner Frau reservieren lassen?
    Danke für Ihre Bemühungen!

  3. Helmut R.
    Am 4. März 2024 um 13:36

    Hallo ,

    möchte einen PKW ummelden ( Halterwechsel ) von einer verstorbenen Person auf mich.

    Was benötige ich bei der Zulasssungsstelle ?

    Danke und Gruß,

    H. Rösch

  4. Ichiban
    Am 21. Oktober 2023 um 19:06

    ich möchte ein Auto mit alten Kennzeichen die schon dran sind übernehmen und in Köln kaufen. kann ich in Köln als Bochumer, also ebenfalls aus NRW einfach das Auto ummelden in einer Kölner Zulassungsstelle?

    oder muss ich tatsächlich bei dem Verkäufer Bitten und Betteln um das Auto mit Kennzeichen vom Vorbesitzer ohne vorherige Ummeldung auf mich erst einmal mitzunehmen um damit zu meiner Zulassungsstelle zu fahren?

  5. Ina H
    Am 27. Dezember 2021 um 8:36

    Hallo, ich hab eine Frage betreffs Auto ummelden auf Schwester, Kennzeichen mitnehmen, Versicherungswechsel.

    Ich bin Fahrzeughalter und alleiniger Fahrer des PKW, ich habe es auch gekauft und bezahlt. Versicherung läuft über meinen Ex, ist aber gekündigt zum 06.02.2022.
    Geplant war dass ich mein Auto ab 07.02.22 auf mich versichert wird, bei der gleichen Versicherung.Jetzt möchte ich mein Auto mit sofortiger Wirkung an meine schwester geben. Also Kündigung geht der aktuellen Versicherung schon eher. Sie wohnt im selben Bundesland (Sachsen) aber in einem anderen Landkreis. Kann sie mein Nummernschild mitnehmen bzw übernehmen?
    Sie muss allerdings die Versicherung selber machen, da mein Ex die Versicherung nicht für sie machen wird.

    Ist dies möglich? Also Auto ummelden, im fahrzeugbrief allerdings Namen ändern, Kennzeichen aber lassen?

  6. Mirco R
    Am 9. Oktober 2021 um 16:47

    Hallo,
    ich habe mir ein noch angemeldetes Fahrzeug mit einem E- Kennzeichen aus Vechta gekauft.
    Ich wohne in Ganderkesee, beide Orte gehören zu Niedersachsen, kann ich bei einer Ummeldung/ Halterwechsel die E- Kennzeichen behalten ?

    Gruß
    Mirco R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. November 2021 um 10:44

      Hallo Mirco R.,

      sofern Sie die Zulassungspapiere und die alten Kennzeichen zu der Zulassungsstelle mitführen, kann der Halterwechsel auch mit E-Kennzeichen durchgeführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Klaus-Dieter E P
    Am 7. Oktober 2021 um 12:20

    Frage in die Runde:
    Ich habe ein eigenes Fahrzeug.
    Jetzt möchte ich meinem Sohn ein Fahrzeug kaufen, dessen Eigentümer ich bleibe.
    Alleiniger Nutzer und Fahrer wird mein Sohn sein.
    Was muß ich bei der Zulassung beachten?

  8. DAVID
    Am 23. März 2021 um 23:38

    Hallo!

    Ich moechte mein Auto kennzeichnen behalten. Jedoch gleich nach der ummeldung muss mit den alte fahrzeug direkt zum haendler fahren. Darf ich das kennzeichnen mit neuen stempel noch auf mein altes Fahrzeug fuer die Stunde Benuetzen oder muss ich zwanghaft ein neuen nummer Schild fuer das neuen fahrzeug besorgen damit ich den alten mit den alten nummer Schild fahren darf?

    Danke und Grüße!

  9. Mell
    Am 31. Oktober 2020 um 9:30

    Das Fahrzeug und auch die Versicherung läuft auf meinem Namen,aber meine Tochter fährt das Auto.Nun möchte ich meine Tochter 18 Jahre als Versicherungsnehmer angeben (allerdings bei einer anderen Versicherung, so das sie mit Ihren Prozenten anfangen kann) muss ich dafür das Fahrzeug auch auf Ihren Namen anmelden/ummelden?

  10. Stefan S.
    Am 20. August 2020 um 14:00

    Guten Tag,

    ich habe am 6.8.2020 ein gebrauchtes Auto gekauft, leider ist mein frühster Termin zur Ummeldung erst am 19.9.2020 Wie verhält es sich mit der KFZ Steuer für den Verkäufer, muss der nun für mich bis zum 19.9. meine Steuer bezahlen, bzw wann bekommt er Seine voraus gezahlte Steuer zurück?

    Danke für eine Antwort, der Verkäufer nervt nämlich unglaublich. Leider ist in Berlin wegen der Covid Epedimie alles ziemlich verlangsamt in der Zulassungsbehörde.

  11. Nadine
    Am 14. August 2020 um 11:23

    Hallo! Meine Mutter ist Halter von meinem Fahrzeug. Ich bin Fahrer und zugleich Versicherungsnehmer und zahle zzgl. die Kreditrate des Autos. Welche Rechte habe ich?

    1. Darf ich das Auto mit Zustimmung des Halters verkaufen?
    2. Darf der Halter ohne meine Zustimmung das Auto verkaufen?
    3. Was muss ich bei einem Halterwechsel beachten?
    4. Muss ich die BMW Bank hierfür mit einbeziehen?
    5. Welche Kosten muss ich für einen Halterwechsel auf mich nehmen?
    6. Wie lange dauert die Ummeldung?

    Lg, Nadine

  12. Catherine
    Am 3. August 2020 um 18:56

    Hallo, ich werde ein (noch angemeldetes) Auto privat kaufen in einem Ort zwei Stunden entfernt von wo ich angemeldet bin. Mir ist klar, dass ich die Unterlagen samt Nummernschilder zur Kfz-Zulassungsstelle im Ort bringen muss, wo ich angemeldet bin, um die Ummeldung und Halterwechsel durchzuführen. Ich muss aber leider erstmal das Auto zur Werkstatt bringen, um den Zahnriemen wechseln zu lassen, bevor ich die längere Strecke nach Hause fahre. Anders ist für mich zu riskant. Wie kann ich hier am besten vorgehen? Soll ich das Auto erstmal auf einem privaten Gelände parken, die Nummernschildern mitnehmen und mit dem Zug nach meinem Ort fahren, um die Ummeldung und Halterwechsel durchzuführen? Dann mit den neuen Nummernschildern zurück kommen, drauf setzen und ab in die Werkstatt fahren? Der Verkäufer ist ein Bekannter von mir also ich möchte auch, dass die Eigentümsübergabe für uns beiden reibungslos erfolgt. Ich wäre sehr sehr dankbar für Ihren Tipps und Ideen. Vielen Dank und viele Grüsse.

  13. Piero C.
    Am 23. Juni 2020 um 12:25

    Hi Sr, Are there private agencies in Hamburg that help you change the vehicle ownership and make a new license plate?

  14. Lena
    Am 21. Juni 2020 um 15:19

    Hey,
    habe einen Käufer für mein Motorrad. Er wohnt weiter weg. Es ist noch angemeldet, möchte ihn aber eher ungern mit meinem angemeldeten Fahrzeug davon ziehen lassen. Eine vorherige Abmeldung ist für Ihn ber eher schlecht.
    Frage: Können wir gemeinsam zu meiner örtlichen Zulassungstelle gehen, mein Motorrad abmelden, und zeitgleich für Ihn (andere Region) wieder anmelden?
    So wären alle Probleme dahin.

    Besten Dank

  15. Margita T.
    Am 20. Juni 2020 um 11:56

    Ehepaar
    Der Halter (Ehemann ) und Versicherungsnehmer will das kfz auf seine Ehefrau umschreiben lassen. Ist das einfach problemlos möglich.
    Z.zt .ist die Ehefrau bereits Nutzer,da der Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst fahren darf.
    Danke für die Info

    Frau Margita T.

  16. Diana
    Am 19. Mai 2020 um 12:22

    Hallo ich kriege nächste Woche ein neues Auto und da wollte ich wissen was das kostet das Auto jetzt abzumelden und das neue anzumelden mit den gleichen Kennzeichen.

  17. Chris
    Am 27. April 2020 um 18:45

    Hallo, ich möchte ein neues Fahrzeug zulassen, die Kennzeichen vom alten Fzg. würde ich gerne mitnehmen. Jedoch ist das alte Fzg auf meine Frau zugelassen und das neue soll auf mich zugelassen werden. Ist dies moglich oder gibt es dabei Wartezeit oder sonst irgendwelchen Probleme?

    Vielen Dank

  18. Robert
    Am 17. April 2020 um 13:30

    Guten Tag,

    ich habe Auto von meinem Vater gekauft und auf mich umgemeldet, eine eVB-Nummer von neue Versicherung bei Zulassungsstelle gegeben und die Nummernschilder beibehalten. Mein Vater war der Fahrzeughalter ich Fahrzeugversicherer. Die neue Versicherung meldet mir vor Kurzen dass eine Mehrfachversicherung besteht und die neue Versicherung ihre deswegen storniert. Ich bekam von der alte Versicherung ein Aufhebungsmitteilung und jetzt eine neue Police, ich verstehe jetzt auf deutsch nur noch “Bahnhof”… Ich habe alte Versicherung nicht gekündigt nur mitgeteilt dass ich das Auto umgemeldet habe.

    1. Mein Vater war KFZ Halter und ich Versicherungsnehmer vor der Ummeldung
    2. Nach der Ummeldung bin ich KFZ Halter und Versicherer
    3. Alte Versicherung pocht weiter auf die Versicherung !
    Was muss ich tun oder was kann ich tun um die alte Versicherung nicht übernehmen ?

  19. Thomas
    Am 24. Februar 2020 um 0:15

    Wie ging das vonstattengegangen?
    Wollte die Zulassungsstelle das Bayrische Kennzeichen sehen um es umzusiegeln, oder wollten sie es gar nicht sehen?

  20. Phil
    Am 12. Januar 2020 um 0:55

    Klar geht das. Hab grad ein Fahrzeug in Bayern gekauft (ich komm aus Schleswig Holstein) und durfte das Kennzeichen behalten.

  21. Peter
    Am 8. Januar 2020 um 11:14

    Hallo,
    Frage: ich bin ein schwerbeschädigter (G) Ehemann der einen Halterwechsel innerhalb der Familie machen möchte.
    Meine Frau ist Halter und Versicherungsnehmer. Um eine Steuerersparnis zu bekommen, möchten wir gerne nur den Halter wechseln. Versicherungsnehmer soll meine Frau bleiben.
    Ist eine solche Konstellation möglich?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 14:25

      Hallo Peter,

      in der Regel ist eine abweichende Halterschaft möglich. Prüfen Sie ggf. die Versicherungspolice.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Eike
    Am 30. Dezember 2019 um 21:33

    Ich bin Halter (aus Rabattgründen), mein volljähriger Sohn ist alleiniger Fahrer und der Versicherungsnehmer, und er wohnt etwa 300km von mir entfernt.
    Jetzt haben wir vor, dass er auch Halter wird. Die Papiere habe ich ihm bereits übergeben.
    Wenn er jetzt ummeldet auf sich als neuen Halter,

    a) muss ich etwas unternehmen oder kann er das allein machen?
    b) muss bezüglich der Versicherung etwas geändert werden?
    c) kann er die Kennzeichen (mit meinem Standort) behalten?

    Im Voraus schon Danke an alle antworten!

  23. Seb
    Am 29. Dezember 2019 um 8:48

    Nein das geht nicht. Nur wenn es der gleiche Name ist. Sonst könnte sich ja jeder ein Kennzeichen seines Wunschortes kaufen und das Auto darauf anmelden.

  24. Fred
    Am 12. Dezember 2019 um 14:32

    Seit 1.10.19 ist das bundesweit möglich.

  25. G.
    Am 21. November 2019 um 18:42

    Guten Tag,
    Betreff: Halterwechsel
    möchte meinen PKW ( zugelassen in Hamburg ) ummelden auf den Namen meines Schwagers ( Wohnort Rostock ), möchte aber das Hamburger Kennzeichen behalten.
    Ist ein Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme möglich ?
    Vielen Dank

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