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Infos zum Saisonkennzeichen inkl. Kosten & Versicherung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Das flexible Kennzeichen

Lohnt sich das Saisonkennzeichen?
Lohnt sich das Saisonkennzeichen?

Manche Autofahrer sind nicht das ganze Jahr auf ihr Fahrzeug angewiesen, beispielsweise wenn sie mehrere Fahrzeuge besitzen, die nicht alle gleichzeitig in Gebrauch sind. In diesem Fall bietet sich die Beantragung eines Saisonkennzeichens an. Das Auto ist nach der Montage von einem solchen Kennzeichen Jahr für Jahr für einen bestimmten Zulassungszeitraum, eine bestimmte Saison also, für den Straßenverkehr zugelassen.

So kann z.B. ein Oldtimer-Besitzer, der jährlich nur einige Fahrten mit einem kostbaren Auto durchführen möchte, durch ein Saisonkennzeichen mit geringem Aufwand ordentlich sparen. Denn natürlich fällt die Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung niedriger aus, wenn das Auto nur einige Monate im Jahr in Gebrauch ist. Zudem muss in den Monaten außerhalb des Zeitraums der Zulassung die Kfz-Steuer nicht bezahlt werden.

Aber aufgepasst: Außerhalb der zugelassenen Saison, die auf dem Saisonkennzeichnen vermerkt ist, gilt ein striktes Fahrverbot!

FAQ: Saisonkennzeichen

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen ist innerhalb eines Jahres nur für einen bestimmten Zulassungszeitraum gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Nummernschild vermerkt.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Saisonkennzeichen?

Mit einem Saisonkennzeichen können Sie bei der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung sparen. Allerdings dürfen Sie das Fahrzeug nicht außerhalb der Saison führen und einen Abstellplatz für diesen Zeitraum finden.

Was droht, wenn ich außerhalb der Saison mit Saisonkennzeichen fahre?

Wurde ein Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums in Betrieb genommen, droht ein Bußgeld von 50 Euro. Wurde es außerhalb des Zulassungszeitraums im öffentlichen Raum abgestellt, kostet das 40 Euro.

Saisonkennzeichen: Der Querbalken trennt die Monate des Beginns und des Endes der saisonalen Zulassung.
Saisonkennzeichen: Der Querbalken trennt die Monate des Beginns und des Endes der saisonalen Zulassung.

Saisonkennzeichen: Gültigkeit des Nummernschildes

Möchten Sie wissen, wann das Saisonkennzeichen seine Gültigkeit verliert, hilft es die übereinanderstehenden Zahlen hinter der Erkennungsnummer auf dem Saisonkennzeichen zu prüfen. An der Stelle trennt ein waagerechter Strich den ersten und letzten Monat des Gültigkeitszeitraums. Für Sie ist zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monatszeitraum der Zulassungszeitraum frei wählbar.

Beispiel: Steht auf Ihrem Schild 03 | 10, dann ist Ihr Saisonkennzeichen von Anfang März bis Ende Oktober gültig.

Mit dem Saisonkennzeichen bei der Versicherungsprämie sparen

Die Gültigkeit steht rechts auf dem Saisonkennzeichen.
Die Gültigkeit steht rechts auf dem Saisonkennzeichen.

Das Saisonkennzeichen gibt es seit 1997. Seine Zielsetzung ist, den Autofahrern einen flexiblen Einsatz ihrer Autos zu ermöglichen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die An- und Abmeldung klein zu halten – davon profitiert nicht nur der einzelne Autofahrer, sondern auch die Zulassungsbehörde, die den organisatorischen Aufwand von An- und Abmeldungen von Kfz verkleinern kann.

Sobald der Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens abgelaufen ist, dürfen Sie das entsprechende Auto nicht mehr fahren und es auch nicht mehr auf öffentlichen Straßen abstellen – ansonsten droht ein Bußgeldbescheid. Bevor Sie also ein Saisonkennzeichen beantragen, müssen Sie abklären, ob eine Garage oder ein privates Grundstück zum Abstellen des Autos außerhalb des Zulassungszeitraums verfügbar sind, oder ob diese gar kostenpflichtig angemietet werden müssten. Geht ein großer Teil der Einsparungen für die Kosten für den Abstellplatz der Fahrzeuge drauf, ist die finanzielle Ersparnis durch ein Saisonkennzeichen möglicherweise nicht wirklich lohnend – vor allem unter Berücksichtigung der “Fahrpause”, zu der sich Autofahrer mit einem Saisonkennzeichen verpflichten. Prüfen Sie deswegen zunächst, inwieweit Ihre Versicherung lukrative Rabatte für ein Saisonkennzeichen gewährt.

Das abgelaufene Saisonkennzeichen kann Bußgelder verursachen

Sollten Sie sich entscheiden, ein Saisonkennzeichen für Ihr Fahrzeug zu nutzen, so nehmen Sie damit in Kauf, Ihr Auto außerhalb des Zeitraums der Zulassung nicht zu verwenden und auf einem Privatgrundstück abzustellen. Missachten Sie diese Vorschriften, fallen neben dem Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters auch  Bußgelder gemäß der Bußgeldtabelle an:

VerstoßBußgeld
Außerhalb des Zulassungszeitraums das Fahrzeug in Betrieb genommen50 Euro
Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt40 Euro

Das Saisonkennzeichen lohnt sich dann, wenn das Auto in regelmäßigen Abständen benutzt werden soll, und dem Halter das Fahrverbot außerhalb der Saison keine Probleme bereiten wird.

Den Antrag für ein Saisonkennzeichen stellen

Es gibt mehrere Möglichkeiten zum Einreichen des Antrags auf das Saisonkennzeichen. Inzwischen bieten viele Zulassungsbehörden ein Online-Verfahren zur Antragstellung an, aber nicht immer kann das ganze Verfahren ohne einen persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle durchgeführt werden. Welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Einen Personalausweis sowie eine Versicherungsbestätigung von Ihrer Kfz-Versicherung benötigen Sie in jedem Fall. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie in der Regel nach einer formlosen Anfrage bei Ihrer Kfz-Versicherung. Zudem sollten Sie den Fahrzeugschein und die Bestätigung der letzten Hauptuntersuchung bei Bedarf vorzeigen können. Wenn ein Wunschkennzeichen ausgestellt werden soll – dies ist auch bei Saisonkennzeichen möglich – ist die Vorlage der Reservierungsbestätigung notwendig. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall notwendig sind, können Sie mit Anruf bei der Kfz-Zulassungsstelle bei den verantwortlichen Sachbearbeiter nachfragen.

Den Zeitraum der Zulassung festlegen

Der Zeitraum, für den das Saisonkennzeichen beantragt wird, muss…

Vor der Beantragung eines Saisonkennzeichens sollten Autofahrer prüfen, wie viel Sie sparen können
Vor der Beantragung eines Saisonkennzeichens sollten Autofahrer prüfen, wie viel Sie sparen können
  • mindestens zwei Monate lang sein,
  • aber darf höchstens elf Monate umfassen.
  • Der Zulassungszeitraum muss sich auf mehrere aufeinander folgende Monate beschränken- er darf nicht in mehrere Intervalle aufgeteilt werden.

Verlief die Antragsstellung erfolgreich, kann der Autofahrer die entsprechenden amtlichen Kennzeichen für sein Auto herstellen lassen und am Fahrzeug anbringen. Auf dem Saisonkennzeichen ist der Geltungszeitraum auf der rechten Seite des Kennzeichens vermerkt: Die Zahl oberhalb des Strichs gibt den ersten Monat des Zulassungszeitraums an. Die untere Zahl zeigt dagegen den letzten Monat, in dem das Saisonzeichen gültig ist. Steht also auf der rechten Seite des amtlichen Kennzeichens eine 5 über einer 10, bedeutet das: Der Zeitraum der Zulassung von diesem Fahrzeug liegt zwischen Mai und Oktober. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt die Zulassungsbehörde, für welchen Zeitraum das Saisonkennzeichen gilt.

Wollen Sie sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum festlegen, ist vielleicht das Wechselkennzeichen eine Alternative. Dabei teilen sich zwei Fahrzeuge des gleichen Typs ein Nummernschild, sodass nur jeweils eins davon genutzt werden kann.

Das Saisonzeichen verlängern

Bevor der Antrag zum Saisonzeichen eingereicht wird, sollten die Autofahrer die Länge des Saisonzeitraums im Vergleich zu den Einsparungen bei Versicherung und Steuer genau unter die Lupe nehmen und eine überlegte Entscheidung zum gewünschten Zulassungszeitraum treffen. Holen Sie sich genug Informationen zu Vor- und Nachteilen ein, bevor Sie sich für ein Saisonkennzeichen entscheiden! Falls Sie im Nachhinein das Saisonzeichen verlängern möchten, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Der generelle Zulassungszeitraum bleibt dagegen unbefristet bestehen, solange kein anderes Autokennzeichen an das Fahrzeug montiert wird.

Saisonkennzeichen & Versicherung

Ist außerhalb des Zulassungszeitraums der TÜV fällig, so muss dieser im ersten Monat durchgeführt werden, in dem das Auto erneut für den Verkehr zugelassen wurde. Bußgelder aufgrund einer versäumten HU fallen nur an, wenn innerhalb der Saison eine Überschreitung der jeweiligen Frist festgestellt wurde.

Keinesfalls darf das Auto in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist – auch nicht für eine kurze Fahrt! Ein Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen hat keinen Versicherungsschutz mehr. Das bedeutet, sofern es zu einem Unfall kommt, bezahlt die Kfz-Versicherung entstandene Schäden nicht. Der Halter des Autos haftet in diesem Fall mit seinem gesamten Vermögen. Da Fahren ohne Versicherung sogar eine Straftat darstellt, kann in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Falls eine Fahrt unumgänglich ist, beispielsweise da es verkauft werden soll, schafft ein spezielles Kennzeichen wie das Kurzzeitkennzeichen Abhilfe. Ihre Versicherung kann Ihnen die entsprechenden Informationen zur Beantragung von diesem Kennzeichen bereitstellen.

Saisonkennzeichen – welche Kosten fallen an?

Die Kosten für ein Saisonkennzeichen liegen bei etwa 30 Euro
Die Kosten für ein Saisonkennzeichen liegen bei etwa 30 Euro

Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrags zum Saisonkennzeichen sind deutschlandweit nicht einheitlich. Durchschnittlich wird aber ein Bearbeitungsentgelt von etwa 30 Euro fällig. Dazu kommen noch die Kosten für das neue Kennzeichen. Das Kennzeichen muss natürlich nur einmal gekauft werden und kann dann solange am Auto verbleiben, bis es beschädigt oder schlecht lesbar ist. Durch das Saisonkennzeichen können Autofahrer gegenüber einer einmaligen Abmeldung, die Jahr für Jahr wiederholt wird, einiges sparen: So kostet die Abmeldung von einem Fahrzeug in Berlin etwa 10 Euro und muss Jahr für Jahr wiederholt werden. Ein Saisonkennzeichen kostet dagegen in Berlin 30 Euro, und ist unbegrenzt gültig. Zudem spart sich der Autohalter zeitraubende Behördengänge zum Zulassungsamt.

Diesen Ersparnissen gegenüber zu stellen sind die Kosten für das Abstellen des Kfz in einer Garage oder einem privaten Parkplatz; wie bereits erwähnt, drohen Bußgelder, wenn das Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen geparkt wird.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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20 Kommentare

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  1. Sonja B
    Am 6. März 2022 um 13:40

    Wir sind 2x im Jahr für ca. 3 Monate im Ausland. Gibt es hier eine Möglichkeit 2 Saisonkennzeichen für ein Auto zu beantragen?

  2. Bernd L
    Am 19. Juni 2021 um 15:47

    Betr. Zählung der Zeit für die nächste Hauptuntersuchung: Wenn ich ein Saisonkennzeichen 4/10 habe, zählen dann nur 7 Monate für die HU ? Ist die Zeit 2 Jahre = 24 Monate kalendarisch abhängig oder zählen dann nur die tatsächlich angemeldeten Monate um 24 Monate zu erreichen ?
    Schöne Denksportaufgabe ? Für mich wäre es schon wichtig Klarheit zu erlangen.
    Schöne Grüße
    Bernd L

  3. Karl V
    Am 6. April 2021 um 19:35

    Bitte prüfen Sie Ihre Aussagen hinsichtlich des Straftatbestands Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
    Einschlägig sind hier die §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz. Die Strafbarkeit nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz setzt voraus, dass ein entsprechender Versicherungsvertrag nicht mehr besteht. Dieser besteht jedoch, er ruht nur. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Versicherung Rückgriff auf den Versicherungsnehmer nehmen kann (Obliegenheitsverletzung). Der entsprechende Versicherungsvertrag besteht noch – er ruht nur. Bei einem Unfall ist die Versicherung leistungspflichtig – sie kann jedoch Rückgriff beim Versicherungsnehmer nehmen. Dieser ist meines Wissens auf der Grundlage der AKB auf 5.000 Euro begrenzt.
    Ihre Auslegung würde eine verbotene Analogie bedeuten.

  4. Ian Patrick F
    Am 24. Januar 2021 um 19:20

    Hi,

    ich habe mein Auto bei meiner Oma in der Garage zum Überwintern eingelagert. Muss ich am 31. hinfahren, bis Mitternacht warten und darf erst am 1. um 0 Uhr nach Hause fahren oder gibt es da eine kleine Toleranz von ein paar Stunden für Überführung?

    Grüße

  5. Raphael
    Am 10. November 2020 um 10:37

    Hallo,

    was muss ich befürchten, wenn ich mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen / Saisonkennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme?
    Zum Einen steht ein Bußgeld von 50 EUR im Raume, zum Anderen das Führen des Kfz ohne Versicherungsschutz.

    MfG
    Raphael

  6. Edgar J.
    Am 29. August 2020 um 14:17

    Hallo zusammen, ist es richtig, daß Saisonkennzeichen jeweils 12 Stunden vor und 12 Stunden nach Gültigkeit benutzt werden können, also beispielsweise bei Saison 3- 10 ab dem 30. September 12:00 Uhr bis zum ersten April 12:00 Uhr um den Fahrzeugwechsel zu vereinfachen?
    Vielen Dank und viele Grüße Edgar

  7. Andrea
    Am 31. März 2020 um 12:23

    Hallo,

    wir haben ein Saisonkennzeichen 04-09. Die HU war im Juli fällig und wurde nicht bestanden. Die notwendigen Reparaturen wurden erst im Oktober abgeschlossen. Zählen die Wintermonate mit in die Bußgeldberechnung für die Überziehung der HU?
    Wir wissen bereits, dass bei Ablauf der HU außerhalb der Saison, im ersten Monat der neuen Saison eine Prüfung erforderlich ist!
    Haben wir nun 3 Monate oder 9 Monate überzogen?

    Viele Grüße Andrea

  8. Kiepert
    Am 3. April 2019 um 5:18

    Moin,guckt euch mal das Bild mit dem Kennzeichen an,seit wann steht denn das Jahr der Gültigkeit drauf?Beim mir steht einfach 4-10 April bis Oktober.MfG

  9. Katrin
    Am 18. November 2018 um 13:28

    Hallo … wir parken unser Kfz mit Saisonkennzeichen (momentan ausserhalb der Zulassungszeit) auf einem privatem (eigenen) Parkplatz der aber auch öffentlich zugänglich ist (ohne Absperrungen oder ähnlichem) , jetzt kam das Schreiben vom Ordnungsamt das Kfz zu entfernen da nicht zugelassen. Ist das rechtens? Wie ist die Definition von privaten Parkplätzen an öffentlichen Strassen oder öffentlichem Verkehrsraum und das parken von Kfz’s ausserhalb der Saison?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:16

      Hallo Katrin,

      auf privatem Grund und Boden sollten Sie Ihr Fahrzeug normalerweise so lange parken können, wie Sie wollen. Evtl. handelt es sich dabei um einen Fehler. Wenden Sie sich an das OA bzw. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Katharina
    Am 6. November 2018 um 9:56

    Unser Nachbar hat sein Auto mit Saisonkennzeichen, welches abgelaufen ist, vor unserer Tür auf öffentlichem Grund abgestellt. Da er ja keine Versicherung hat würde es mich interessieren was passiert, wenn jemand in sein geparktes Auto fährt und diese in unser Auto schiebt. Unser Auto steht direkt dahinter. Danke für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2018 um 17:00

      Hallo Katharina,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt bzw. das Ordnungsamt. In der Regel darf ein Auto ohne Zulassung/Versicherungsschutz nicht im öffentlichen Raum bewegt/geparkt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Markus B.
    Am 26. Oktober 2018 um 23:26

    Mein Winterauto ist mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Dieses gilt vom 1. November bis Ende März. Nun sollte der Wagen zum TÜV (abgelaufen 04/18) und ich bat meine Werkstatt, den Wagen heute (26. Oktober) mit Überführungsnummern abzuholen und in die Werkstatt zu bringen, um den TÜV zu machen. Wir trafen uns an der Garage (die nicht bei mir zuhause ist), starteten den Wagen und als der Juniorchef des Autohauses einsteigen und losfahren wollte, fiel mir auf, dass keine Überführungskennzeichen montiert sind. Ich sprach ihn darauf an und er meinte: “Ach, das geht auch so, die brauchen wir nicht!” Er schlug die Tür vor meiner Nase zu, rauschte mit meinem Daimler um die Ecke und fuhr mit MEINEM Wagen quer durch die Stadt ins Autohaus.

    Ich darf gar nicht daran denken, was auf mich zugekommen wäre, wenn es einen Unfall (auch nicht selbst verschuldet) gegeben hätte oder der Kerl mit meinem Fahrzeug in eine Kontrolle gekommen wäre (wobei ich mit 50,00 € Strafe mit einem blauen Auge davon gekommen wäre).

    Ich trage mich mit dem Gedanken, die Werkstatt anzuzeigen, denn ich hatte nicht einmal die Chance ihn aufzuhalten. Ich war, offen gestanden, entsetzt über das Verhalten dieses Mannes!

    Wie verhalte ich mich richtig?? Bekomme ich mit einer Anzeige dann auch Ärger?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:31

      Hallo Markus,

      wenden Sie sich in diesem speziellen Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Diese kann Sie umfassend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Christian
    Am 17. Juli 2018 um 19:16

    Hallo ,
    Meine Frau war heute bei der Zulassungsstelle und hat mein Quad mit Saisonkennzeichen angemeldet .
    Als ich zu Hause ankam musste ich feststellen das die Monatsangaben bzw der Zeitraum nicht auf dem Nummernschild geprägt wurden ist . Im fahrzeugschein steht der genaue Zeitraum aber drin 2-10 .
    Nun meine Frage dürfte ich damit trozdem fahren oder bin ich dazu verpflichtet das nachbessern bzw zu reklamieren ?
    MfG Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:11

      Hallo Christian,

      bitte fragen Sie direkt bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Claudia
    Am 3. Januar 2018 um 22:49

    Hallo,
    laut Ausssage meiner Kfz Zulassungsstelle muss ich meinen Wagen mit Saisonkennzeichen (03-10, aufgrund eines Umzuges, aus der Garage zum neuen Stellplatz fahren.
    Ist es korrekt, dass ich es erst abmelden muss, um ein Überführungskennzeichen zu erhalten?
    Anschließend wieder anmelden?
    Zusätzlich kommen noch 80€ von der Versicherung für die Zeit hinzu.
    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 11:43

      Hallo Claudia,

      Sie dürfen mit Ihrem Saisonkennzeichen nur in einem bestimmten Zulassungszeitraum fahren. Ja, dies sollte so korrekt sein – über Weiteres sollte man Sie auf der Zulassungsstelle informieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Hein B.
    Am 26. November 2016 um 9:02

    Fahrten zum Tuev wegen HU ausserhalb der Saison sind von der Kfz. Versicherung gedeckt und daher erlaubt. Erkundigt eich mal beim Verband der Kfz. Versicherer.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 14:10

      Hallo Hein,
      dem TÜV zufolge gilt: “Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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