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Fahrzeugschein: Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Wie Sie den Fahrzeugschein richtig lesen und was bei Verlust zu tun ist

Jedes Auto erhält mit einer neuen Zulassung auch einen Fahrzeugschein mit Fahrzeugbrief, zusammen mit zwei Nummernschildern.
Jedes Auto erhält mit einer neuen Zulassung auch einen Fahrzeugschein mit Fahrzeugbrief, zusammen mit zwei Nummernschildern.

Ein Fahrzeug hat so viele verschiedene Eigenschaften, dass es manchmal schwer fällt, dabei den Überblick zu behalten. Oder können Sie etwa auswendig sagen, wie hoch die technisch zulässige, ungebremste Anhängelast Ihres Wagens oder sein Standgeräusch in Dezibel sind? Nein? Wie gut, dass jedes Kfz einen Fahrzeugschein hat, in dem Sie alle Informationen nachlesen können. Dieses Dokument dient außerdem dazu, nachzuweisen, dass ein bestimmtes Fahrzeug amtlich zugelassen ist und auf welche Person diese Zulassung läuft.

Ein neuer Fahrzeugschein, die sogenannte „Zulassungsbescheinigung Teil 1“, sieht etwas anders aus als die alte Version. Wenn Sie den alten Fahrzeugschein gewohnt sind, haben Sie vielleicht Probleme damit, den Kfz-Schein richtig zu lesen und zu verstehen. Wir weisen Ihnen den Weg durch das Gestrüpp der Kennziffern und geben Ihnen eine ausführliche Erklärung zum Fahrzeugschein mit allen technischen Angaben, die Sie darin finden!

Vielleicht fragen Sie sich auch, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Fahrzeugschein im Auto mitzuführen? Und was können Sie tun, wenn Ihnen dieser verloren gegangen ist? Auch auf diese Fragen finden Sie Antworten in unserem Ratgeber.

FAQ: Fahrzeugschein

Welche Informationen sind im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthalten?

Im Fahrzeugbrief finden Sie Angaben zum Kfz, dessen Halter und z. B. zur Hauptuntersuchung. Klicken Sie hier, um eine Erklärung der einzelnen Zeilen zu erhalten.

Ich habe den Fahrzeugschein verloren – was nun?

Wurde dieser gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden und sich anschließend um einen Ersatz bemühen.

Wie bekomme ich einen neuen Fahrzeugschein?

Sie können diesen bei der Zulassungsstelle oder Bezirks-/Bürgeramt beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Besteht für den Kfz-Schein eine Mitführpflicht?

Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen Sie im Original mitführen, wenn Sie mit dem entsprechenden Fahrzeug unterwegs sind. Ob Sie dieser Verpflichtung nachkommen, wird üblicherweise im Zuge der Verkehrskontrolle überprüft.

Spezifische Informationen zum Fahrzeugschein

Was ist der Fahrzeugschein überhaupt?

Zu jeder Kfz-Zulassung gehören zwei wichtige Dokumente, welche häufig miteinander verwechselt werden. Dies sind der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief. Die beiden Dokumente lassen sich wie folgt unterscheiden:

  • Der Fahrzeugschein beinhaltet eine ganze Reihe an Informationen über Ihr Fahrzeug, welche vom eingetragenen Halter über den genauen Fahrzeugtyp bis hin zu technischen Daten gehen. Er muss stets mitgeführt werden, wenn Sie das Fahrzeug durch den Straßenverkehr steuern. Seit Oktober 2005 heißt der Schein für ein Kfz offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil 1“.
  • Der Fahrzeugbrief beinhaltet im Wesentlichen dieselben Informationen wie der Fahrzeugschein, führt darüber hinaus jedoch die Zahl der früheren Fahrzeughalter sowie den Namen des letzten Halters auf. Im Gegensatz zum Fahrzeugschein muss er nicht – und sollte auch nicht – im Fahrzeug mitgeführt werden. Seit 2005 nennt sich der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil 2“.
Seit 2005 wird die europaweit einheitliche "Zulassungsbescheinigung Teil 1" ausgegeben.
Seit 2005 wird die europaweit einheitliche “Zulassungsbescheinigung Teil 1” ausgegeben.

Am 1. Oktober 2005 führte die Bundesrepublik Deutschland mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ein, welche als Nachfolger des Fahrzeugscheines und des Fahrzugbriefes gelten und deren Funktionen übernehmen. Damit zog Deutschland bei der EU-weiten Vereinheitlichung dieser Dokumente mit. Sie sind in der gesamten Europäischen Union mit einheitlichen Kennziffern gestaltet, wodurch es möglich wird, dass die Behörden verschiedener europäischer Länder die Dokumente von Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten ohne große Probleme lesen können.

Wenn Ihr Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein (und einen alten Fahrzeugbrief) besitzt, müssen Sie diese Papiere nicht gegen die neue Zulassungsbescheinigung austauschen. Beide Dokumente sind nach wie vor gültig. Erhält Ihr Fahrzeug jedoch sowieso neue Dokumente, werden automatisch die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Auch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird umgangssprachlich und sogar im Gesetz als „Fahrzeugschein“ bezeichnet, obwohl eigentlich nur die Version vor 2005 offiziell so hieß. Häufig wird auch die Bezeichnung Kfz-Schein verwendet.

Welche Informationen enthält die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Ein alter Fahrzeugschein war einfacher zu lesen, weil dort direkt neben den Angaben beschrieben wurde, welche Information in dem jeweiligen Feld steht. Im neuen Fahrzeugschein sind lediglich Nummern und Buchstaben neben den Feldern mit den Informationen zu finden, welche auf der Rückseite des Dokumentes erklärt werden. Dies macht das neue Dokument nicht gerade nutzerfreundlich.

Die Bezifferung der einzelnen Felder mit Nummern und Buchstaben dient dazu, die einzelnen Informationen europaweit einheitlich zu markieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch Behörden im europäischen Ausland die Zulassungsbescheinigung Teil 1 problemlos lesen können.
Zulassungsbescheinigung: Welche Erklärung gibt es für die einzelnen Kennziffern?
Zulassungsbescheinigung: Welche Erklärung gibt es für die einzelnen Kennziffern?

Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein sind außerdem neue Informationen hinzugekommen, welche früher noch nicht wichtig waren. Dies sind vor allem neu eingeführte Nummern auf Ebene der Europäischen Union, wie die EG-Klassifikationsnummer, das Datum der EU-weiten Typgenehmigung sowie die Schadstoffklasse (bspw. Euro 1), welche für die Typgenehmigung auf EU-Ebene relevant war. Auch der CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer lässt sich nun direkt aus dem Fahrzeugschein entnehmen. Beim alten Fahrzeugschein war für solche ökologisch relevanten Informationen noch kein Platz vorgesehen, weshalb sie einfach auf dem unteren Feld der Bescheinigung vermerkt wurden.

In dieser Tabelle finden Sie für jeden Punkt in der neuen Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 die entsprechende Erklärung, wobei die Reihenfolge der Anordnung im Fahrzeugschein von der linken zur rechten Seite und von oben nach unten folgt. Falls Sie noch den alten Fahrzugschein gewohnt sind, finden Sie in dieser Tabelle auch die entsprechenden Bezeichnungen des alten Fahrzeugscheines, wie er vor 2005 in Gebrauch war:

Be­zeich­nung in der Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil 1Be­zeich­nung im Fahr­zeug­schein (vor 2005)Er­klä­rung
ADas vorsteh­ende amtliche Kenn­zeichenAmtliches Kenn­zeichen des Fahrzeuges
C.1.1Name (ggf. auch Geburts­name), FirmaName der Person oder Name der Firma, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.2VornameVorname(n) der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist
C.1.3Straße und Haus-Nr., Postleitzahl, Wohn­ort/ FirmensitzAnschrift der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist, zum Zeit­punkt der Zulas­sung des Fahrzeuges
Näch­ste HUAnmel­dung zur nächsten HU imZeitraum, in dem die nächste Hauptun­tersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr)
I(Stem­pel unten auf Titelseite)Datum, an dem diese Fahrzeug­zulassung ausge­stellt wurde
C.4c-Information darüber, ob der Inhaber der Zulas­sung gleichzeitig Eige­ntümer des Fahrzeuges ist
B32. Tag der ersten Zu­lassungDatum der Erstzu­lassung des Fahrzeuges
2.1Schlüssel­nummer zu 2Hersteller-Schlüssel­nummer, welche für die Hersteller­firma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern)
2.2Schlüssel­nummer zu 3Typ-Schlüsselnum­mer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahr­zeuges steht (letzte 5 Stellen)
J-Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)
4Schlüssel­nummer zu 1 (erste 4 Ziffern)Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personen­kraftwagen geschlossen"
E4. Fahrzeug-Ident.-Nr.Fahrzeug-Identifizierungs­nummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifi­zieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt
3(Feld rechts neben Nr. 4)Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizie­rungsnummer
D.1-Marke des Fahrzeuges
D.23.Typ, Variante und Version des Fahr­zeuges
D.3-Handelsbezeich­nung(en) dieser Version
22.Kurzbezeich­nung des Herstellers
51. (oben)Bezeichnung von Fahrzeug­klasse und Art des Aufbaus
V.9-Für die EG-Typgeneh­migung maßgebliche Schadstoff­klasse (bspw. Euro3)
141. (unten)Bezeichnung der natio­nalen Emis­sionsklasse (bspw. D3)
P.35.Kraftstoffart oder Energie­quelle, mit der das Fahrzeug fährt
10(Feld rechts neben 5.)Code, der für die Kraftstoff­art oder Energie­quelle steht
14.1Schlüssel­nummer zu 1 (letzte 2 Ziffern)Code, der für die maßgeb­liche Schadstoff­klasse zur Typgeneh­migung oder für die nationale Emissions­klasse steht (2 Ziffern)
P.18. Hub­raum cm³Hubraum in Kubik­zentimetern (cm³)
2233. Bemer­kungenBemerkungen und Aus­nahmen
L18. Zahl der Ach­senAnzahl der Achsen
919. davon ange­triebene AchsenAnzahl der Antriebs­achsen
P.2/ P.47. Leistung kW bei min^(-1)Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenn­drehzahl in Um­drehungen pro Minute (U/min)
T6. Höchstge­schwindigkeit km/hHöchstge­schwindigkeit in Stunden­kilometern (km/h)
1813. Maße ü­ber alles mm LLänge in Milli­metern (mm)
1913. Maße über alles mm BBreite in Milli­metern (mm)
2013. Maße über alles mm HHöhe in Milli­metern (mm)
G14. Leerge­wicht kgMasse des in Betrieb befind­lichen Fahrzeuges in Kilo­gramm (kg), d.h. Fahrzeug­gewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leer­masse bezeichnet
1210. Raumin­halt des Tanks m³Rauminhalt des Tanks in Kubik­metern (m³)
13-maximal zulässige Stützlast eines An­hängers in Kilogramm (kg)
Q-Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilo­gramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig
V.7-CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)
F.115. Zul. Gesamt­gewicht kgtechnisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)
F.2-im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren
7.1 - 7.316. Zul. Achs­last in kg (v-m-h)technisch zulässige maximale Achslast je Achs­gruppe in Kilogramm (kg)
8.1 - 8.3-im Zulassungs­staat maximal zulässige Achslast
U.130. Stand­geräusch dB (A)Standgeräusch in Dezi­bel (dB)
U.2-Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Stand­geräusch bezieht
U.331. Fahrge­räusch dB (A)Fahrgeräusch in Dezibel (dB)
O.128. Anhänge­last kg bei Anhänger m. Bremsetechnisch maximal zulässige, gebremste An­hängelast in Kilogramm (kg)
O.229. bei Anhän­ger ohne Bremsetechnisch maximal zulässige, unge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg)
S.112. Sitzplätze ein­schl. Führerpl. u. Nots.Sitzplätze einschließ­lich Fahrersitz
S.211. Steh-/Liege­plätzeStehplätze
15.1 - 15.320.-23. Größenbe­zeichnung der BereifungBereifung für jede Achse
R-Farbe des Fahrzeuges
11-Code zur Farbe des Fahrzeuges
6-Datum der EG-Typge­nehmigung
17-Merkmal zur Betriebs­erlaubnis
16-Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil II
21-sonstige Vermerke

Fahrzeugschein-Erklärung: Wo stehen welche Informationen auf dem Fahrzeugschein?

Im Folgenden finden Sie für häufigsten Fragen eine Muster-Zulassungsbescheinigung mit Markierungen, an welcher Stelle, Sie welche Informationen finden.

Infos zur Bereifung

Angaben zur Bereifung des Fahrzeuges finden Sie unter den Punkten 15.1 bis 15.3. Bei diesem Muster stehen die Angaben unter 15.1 und 15.2. Achtung! Die angegebenen Reifengrößen müssen nicht zwingend mit den tatsächlich montierten Reifen übereinstimmen. Es können auch andere Reifengrößen montiert werden, die im CoC-Dokument aufgeführt sind.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Reifen
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Reifen (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zur EG-Typengenehmigung

Angaben zur EG-Typgenehimgung des Kfz finden Sie unter K. Sie beweist, dass das Kfz über eine Betriebserlaubnis verfügt. Achtung! Neu eingebaute Tuning-Teile werden nicht zwingend von der EG-Typgenehmigung des Kfz erfasst.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: EG-Typengenehmigung
Zulassungsbescheinigung Teil 1: EG-Typgenehmigung (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zum Gewicht

Angaben zum Gewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter G (Leergewicht des Fahrzeugs in kg) und F.1 (zulässiges Gesamtgewicht in kg) sowie F.2 (im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in kg). Das Fahrzeug der Muster-Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat demnach ein Leergewicht von 940 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.354 kg. Das wiederum bedeutet, dass 414 kg (inkl. Insassen) transportiert werden dürfen, ohne das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Gewicht
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Gewicht (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zu Stützlast und Achslast

Angaben zur Achslast und zur Stützlast finden Sie unter 13 (maximale Stützlast in kg), 7.1 & 7.2 (zulässige Achslast je Achsgruppe in kg), 8.1 & 8.2 (im Zulassungsstaat zulässige Achslast in kg). Das Fahrzeug der Muster-Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat demnach eine Stützlast von 60 kg und eine Achslast von 770 kg (vorne) und 640 kg (hinten).

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Stützlast & Achslast
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Stützlast & Achslast (für größere Ansicht bitte klicken)

Infos zur Fahrzeugidentifizierungsnummer

Die Fahrzeugidentifizierungsnummer entspricht der vorherigen Fahrgestellnummer. Durch die FIN lässt sich ein Kfz eindeutig identifizieren. Durch diese Seriennummer soll der Weiterverkauf gestohlener Kfz verhindert werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die FIN unter E.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Fahrzeugidentifizierungsnummer
Zulassungsbescheinigung Teil 1: Fahrzeugidentifizierungsnummer (für größere Ansicht bitte klicken)

Wann wird ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt?

Ein Fahrzeugschein – beziehungsweise eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 – wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:

  • Wenn Sie das Auto neu anmelden möchten, nachdem es eine Zeit lang abgemeldet war, oder ein Fahrzeug überhaupt neu zulassen, erhält es neue Dokumente.
  • Wenn Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben und diesen auf einen neuen Halter ummelden möchten.
  • Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen beantragen möchten, beispielsweise nachdem Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen sind. Allerdings können Sie seit 2015 auch ihr altes Autokennzeichen behalten, wenn Sie mit Ihrem Auto in einen neuen Zulassungsbezirk umziehen.

Die Kosten, welche ein neuer Fahrzeugschein verursacht, sind im Preis für die An- oder Ummeldung bereits inbegriffen. In allen Fällen müssen Sie den alten Fahrzeugschein zur Behörde mitbringen, wo dieser offiziell entwertet wird.

Sie müssen jedoch keine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, wenn Sie mit Ihrem Auto umgezogen sind, ohne dabei Ihr Kennzeichen zu ändern. In diesen Fällen klebt die Zulassungsbehörde einfach einen Aufkleber mit der neuen Adresse über die alte. In manchen Städten ist es möglich, dass Sie die Adressänderung direkt beim Bürgeramt vornehmen können und dafür nicht extra die Zulassungsstelle aufsuchen müssen.

Wenn ein Auto den Eigentümer wechselt, dann werden normalerweise auch der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief zusammen mit dem Fahrzeug an den neuen Eigentümer übergeben. Dieser darf entscheiden, ob das Auto auf ihn oder eine andere Person zugelassen werden soll.

Welcher Name steht im Fahrzeugschein?

Ein Kfz-Schein ist eine Erklärung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug auf einen bestimmten Halter zugelassen ist.
Ein Kfz-Schein ist eine Erklärung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug auf einen bestimmten Halter zugelassen ist.

Im Fahrzeugschein steht der Name derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die auch als Fahrzeughalter bezeichnet wird. Diese Person ist nicht zu verwechseln mit dem Eigentümer:

  • Der Eigentümer ist derjenige, der ein Fahrzeug gekauft hat und dessen Name im Kaufvertrag steht. Ihm gehört dieses Fahrzeug so lange, bis er es an eine andere Person verkauft oder verschenkt.
  • Der Halter eines Fahrzeuges hingegen ist die Person, über deren Name die Zulassung läuft und die für alle laufenden Kosten dieses Fahrzeuges aufkommt. Dies sind in erster Linie die Kfz-Steuer und die Beiträge für die Haftpflichtversicherung. Außerdem ist der Halter dazu verpflichtet, für die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen zu sorgen. Wenn ein Fahrzeug beispielsweise mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, dann wird der Anhörungsbogen ebenfalls an den Halter versendet.

In vielen Fällen sind Eigentümer und Halter eines Autos dieselbe Person. Manchmal gibt es jedoch eine Trennung der Funktionen als Eigentümer oder Halter. Es kann beispielsweise sein, dass der Vater einer Familie ein Fahrzeug gekauft hat und dessen rechtlicher Eigentümer ist.

Da allerdings sein Sohn das Fahrzeug vorrangig nutzt, soll dieser für die laufenden Kosten aufkommen und die Verantwortung dafür übernehmen, wer das Fahrzeug steuern darf. In diesem Fall kann der Vater, welcher das Fahrzeug besitzt, dafür sorgen, dass der Name des Sohnes in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen wird.

Welche Verpflichtungen haben Sie bezüglich des Fahrzeugscheines?

Sie sind als Autofahrer gesetzlich dazu verpflichtet, den Kraftfahrzeugschein bei Ihren Fahrten mitzuführen. Dies ist in § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) so vorgeschrieben:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einer polizeilichen Kontrolle müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorlegen, wenn dies die Polizei von Ihnen verlangt. Führen Sie diesen Schein bei einer Verkehrskontrolle nicht mit oder weigern Sie sich, diesen vorzuzeigen, ist dies laut § 48 Nr. 5 FZV eine Ordnungswidrigkeit, bei der Sie ein Verwarngeld von zehn Euro erwartet.

Diese Regel gilt selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Auto statt der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch einen alten Fahrzeugschein besitzen sollte.

Auch wenn der Fahrzeugschein noch so viele Informationen enthält: Angaben zu den verpflichtenden Abgasuntersuchungen stehen dort nicht drin. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in einem AU-Nachweis festgehalten, welchen Sie jedoch nicht im Fahrzeug mitführen müssen.

Genügt es, wenn Sie eine Kopie des Fahrzeugscheines mit sich führen?

Sie können beispielsweise die zulässige Anhängelast dem Fahrzeugschein entnehmen.
Sie können beispielsweise die zulässige Anhängelast dem Fahrzeugschein entnehmen.

Genauso wie beim Autoführerschein sind Sie auch beim Fahrzeugschein dazu verpflichtet, bei Ihren Fahrten stets das Originaldokument mitzunehmen. Eine Kopie wird von der Polizei nicht als Ersatz akzeptiert. Können Sie nur eine Kopie anstelle des Originals vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarngeld von 10 Euro.

Wenn Sie eine farbige Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ihrem Auto liegen haben, besteht sogar die Gefahr, dass Sie sich strafbar machen. Dies lässt sich nämlich als Versuch der Urkundenfälschung auslegen, welche laut § 267 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden kann. Sie sollten also lediglich schwarz-weiße Kopien von Ihren Dokumenten anfertigen, welche nicht den Anschein erwecken, ein Original zu sein.

Wo sollten Sie den Fahrzeugschein aufbewahren?

Früher wurde generell empfohlen, dass ein Autofahrer beim Verlassen des Fahrzeuges den Fahrzeugschein mitnehmen sollte. Zu dieser Zeit haben Diebstahlversicherungen nämlich oft Ihre Zahlung verweigert, wenn das Auto gestohlen wurde und der Fahrzeugschein dabei im Handschuhfach lag. Da sich ein Auto mit Fahrzeugschein wesentlich leichter verkaufen lässt, sahen die Versicherungen dieses Verhalten als grob fahrlässig an.

Allerdings entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil vom 7.7.2010 (5 U 153/09), dass es sich nicht um eine „grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Entwendung“ handelt, wenn der Fahrzeugschein im Auto aufbewahrt wird. Er sollte lediglich nicht von außen sichtbar sein und dadurch auf Autodiebe einladend wirken.

Was müssen Sie bei Verlust des Fahrzeugscheines tun?

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder dieser gestohlen wurde, so müssen Sie wie folgt vorgehen:

Bei Verlust von einem Fahrzeugschein ist eine Erklärung an Eides Statt notwendig, um ein neues Dokument zu erhalten.
Bei Verlust von einem Fahrzeugschein ist eine Erklärung an Eides Statt notwendig, um ein neues Dokument zu erhalten.
  • Zunächst ist es nötig, den Verlust dieses Dokumentes offiziell zu melden. Dies können Sie direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde tun, welche das verschwundene Dokument einst ausgestellt hat. Alternativ kann auch die Polizei eine Anzeige wegen Verlust oder Diebstahl aufnehmen. In manchen Kommunen ist es möglich, den Verlust auch beim Bürgeramt zu melden.
  • Die Behörde, bei der Sie den Verlust gemeldet haben, stellt Ihnen daraufhin eine Bestätigung für den Verlust des Fahrzeugscheines – oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – aus. Diese berechtigt Sie dazu, Ihr Fahrzeug eine Woche lang ohne das Dokument durch den Straßenverkehr zu steuern.
  • Damit Sie auch nach Ablauf dieser Woche noch mit Ihrem Fahrzeug fahren können, müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Dies können Sie in jedem Fall bei der Kfz-Zulassungsbehörde tun, in manchen Städten jedoch auch beim Bürgeramt.

Beachten Sie jedoch, dass Sie ein Ersatzdokument nur dann in Auftrag geben können, wenn das dazugehörige Fahrzeug zur Zeit offiziell angemeldet ist. Ist Ihr Auto derzeit nicht zugelassen, können Sie erst dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen, wenn Sie den Wagen wieder anmelden.

Gerade weil ein Fahrzeugschein verloren gehen oder gestohlen werden kann, sollten Sie den Fahrzeugbrief unbedingt an einem anderen, sicheren Ort aufbewahren – bevorzugt zu Hause oder sogar in einem Bankschließfach. So haben Sie wenigstens ein amtliches Dokument, auf dem alle wesentlichen Informationen über Ihr Fahrzeug enthalten sind und welches nachweist, wer sein offizieller Halter ist.

Wird Ihr Auto samt Fahrzeugschein gestohlen, können Sie mit dem Fahrzeugbrief Ihre Haltereigenschaft nachweisen. Ohne Fahrzeugbrief ist es außerdem schwerer für die Diebe, Ihr Auto zu verkaufen.

Welche Dokumente brauchen Sie, um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen?

Wenn Sie einen Fahrzeugschein neu beantragen, müssen Sie beim Gang zur Behörde folgende Dokumente mitbringen:

  • Nachweis der eigenen Identität (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 2 des Autos
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Besonders wichtig ist die eidesstattliche Erklärung bei Verlust von einem Fahrzeugschein. In dieser versichern Sie „an Eides Statt“, dass Ihnen das Dokument abhandengekommen ist und dass Sie es auch nicht bei einer anderen Person hinterlegt haben. Wenn sich herausstellt, dass Sie in dieser Erklärung zum Kfz-Schein-Verlust gelogen haben, machen Sie sich laut § 156 StGB strafbar.
  • Die formlose Verlusterklärung, mit der Sie den Verlust des Fahrzeugscheines einer Behörde gemeldet haben.
  • Eine Vollmacht sowie einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Fahrzeughalter selbst, sondern eine andere Person für Ihn zur Behörde geht.
Was kostet es, wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen müssen?
Was kostet es, wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen müssen?

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?

Wenn Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen müssen, setzen sich die Gebühren aus zwei Kostenpunkten zusammen:

  • Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 kostet 11,70 Euro, wenn das Fahrzeug bereits so eine neue Bescheinigung erhalten hat. Als Ersatz für den alten Fahrzeugschein hingegen ist es nötig, 15,10 Euro zu bezahlen.
  • Wenn Sie zusätzlich eine Versicherung an Eides Statt leisten müssen, um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu beantragen, werden für diese Versicherung zusätzlich 30,70 Euro fällig.

Was tun Sie, wenn der verloren geglaubte Fahrzeugschein wieder auftaucht?

Es kann sein, dass Ihr Fahrzeugschein nicht gestohlen wurde, sondern dass Sie ihn ganz einfach nur irgendwo verlegt haben. Was müssen Sie tun, wenn der alte Schein erst dann wieder auftaucht, wenn Sie für Ihr Fahrzeug bereits einen neuen beantragt haben? In diesem Fall schreibt § 11 Absatz 7 der FZV folgendes vor:

Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer sie unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.

Der nicht mehr gültige Schein wird daraufhin von der Zulassungsbehörde entwertet, sodass nur noch der neue Fahrzeugschein Ihres Kfz als gültiges Dokument existiert – Es darf nämlich für jedes Fahrzeug nur einen geben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Fahrzeugschein: Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
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15 Kommentare

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  1. Wilfried W
    Am 11. Juni 2023 um 0:44

    Folgendes: ich habe bei einem privaten Autobastler, ( er kauft Autos auf, macht sie wieder fertig und verkauft sie dann) einen gebrauchten, schon länger abgemeldeten Polo gekauft, KFZ- Brief und letzter TÜV Bericht hab ich von ihm erhalten, aber er hat den KFZ Schein nicht mehr Es existiert aber ein Kaufvertrag. Ich möchte nächste Woche mein Auto abmelden und den neuen dann gleich mit den vorhandenen Kennzeichen anmelden. Aber ohne KFZ Schein vom neuen geht das?

  2. Gerald D
    Am 16. Januar 2023 um 18:22

    Ich habe ein Elektrofahrzeug. Wo steht die Stärke der Batterie im Fahrzeugschein? Was da Punkt 22 ausgeführt ist, ist für mich nicht schlüssig. Mich interessiert die kW Stärke der Batterie. Das taucht nirgends auf. Daß die Batterieladung von der Stärke Ladesäule abhangt, ist selbst mir als Laien klar. Doch die Stärke der Batterie ist nirgends aufgeführt.

  3. Dirk W
    Am 30. Mai 2022 um 14:40

    Punkt C4c in der Zulassungsbescheinigung Teil II “Was heißt das?”

  4. Pagel H
    Am 26. Januar 2022 um 10:46

    Bitte senden Sie mir den Bußgeldkatalog und die Fahrzeugscheinerklärung zu.
    Vielen Dank

  5. Conni
    Am 28. Dezember 2021 um 11:43

    guten Tag ,
    meine versicherung möchte die Fahrgestellnr. wissen .
    Ich habe in der Zulassungsbescheinigung nichts gefunden.
    Wo steht das ?
    Es kann doch nicht möglich sein ,das ich die im Auto suchen muß?.
    Danke für eine Antwort Gru0

  6. Brigitte m
    Am 22. Oktober 2021 um 11:31

    Frage:
    Position 5
    Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze (?)
    Wohnmobil

    Hat dieser Eintrag Auswirkung beim Überholen von lkws?

  7. Christoph K.
    Am 2. September 2020 um 11:04

    Wieviel Bußgeld ist vorgesehen, wenn man in Österreich ohne Vignette fährt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ck

  8. Ute
    Am 27. Juni 2020 um 14:34

    Was wird mit dem Zulassungsschein ,wenn dort kein Platz mehr für den nächsten Stempel der Hauptuntersuchung ist? Bekommt man dann bei der nächsten HU dort einen neuen Schein oder muss man den neu beantragen und bei wem?

  9. Martin P.
    Am 4. Juni 2020 um 18:01

    Was bedeuten die Buchstaben hinter dem Stand/fahrgeräuch?
    Bei meiner harley:
    U1 = 98 P
    U3 = 87 E

    Bei meinem ammi:
    U1= 75 N

    Was bedeutet P, E und N?

    Wäre super wenn ihr mir da eine kleine Auskunft geben könntet.

    Gruß Martin

  10. Alexander
    Am 23. Dezember 2019 um 16:57

    Ich finde den beitrag toll

  11. Bine
    Am 6. November 2019 um 12:55

    Was ist mit den ganz alten grünen Scheinen, die für einen Pferdesportanhänger (nur zu Sportzwecken mit grünem Kennzeichen) ausgegeben wurden. Beim Verkauf habe ich das Problem, einen weissen KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung 1) vorweisen muss, ohne den der Käufer den Anhänger nicht ummelden kann. Eine eidesstattliche Erklärung, den Schein verloren zu haben, wäre rechtswidrig, da gelogen. Was nun?

  12. Ronny
    Am 29. September 2019 um 0:46

    Guten Abend,

    ich besitze ein US Fahrzeug.
    Im Fahrzeugschein bei Punkt 17 ist der Buchstabe E (Einzelabnahme) vorhanden.
    Nun möchte ich mir einen neuen Sportauspuff kaufen.
    Dieser besitzt eine E Nummer.
    Nun ist die Frage, muss ich die Eintragungsfreie Sportauspuffanlage trotzdem eintragen lassen?
    Wenn ja, was würde dies kosten?

    Gruß Ronny

  13. Martin
    Am 2. September 2019 um 13:02

    Fahrzeugscheinnummer 14 Deklarierung der Schadstoffklassen
    Entspricht Euro 6 WLTP: Euro 6 Temp oder Euro 6 C , oder beidem

  14. Charly
    Am 18. Mai 2019 um 22:48

    Vielen vielen Dank für die sachlich richtige Darstellung der einzelnen Positionen.
    Es war eine fleißige und sehr gute Erläuterung des Fahrzeugschein’s Teil 1.
    Endlich mal etwas vernünftiges, was jeder versteten kann.

    Endlich waren es mal Menschen die dieses Gewirr mal sachlich und verständlich in Bild und Schrift verständlich dargestellt haben.

    VIELEN DANK =:))

  15. Steuerzahler xyz
    Am 29. März 2019 um 11:03

    Super Dokument, was man nur am hin und her wenden ist und wo man immer zwischen dem Zahlen- und Buchstabenwirrwarr und der Legende sucht.
    Denn es wäre ja zu einfach wenn nach A B käme und nach 2 die 3, aber man kann auch alles ganz wirr durcheinanderwürfeln.
    Richtig kluge Köpfe da am werkeln, selbst die geschulten (?) Kollegen in den KfZ-Ämtern brauchen immer noch mal Nachhilfe von ihrem Boss, der sich dann wohl doch ganz gut auskennt.
    Es ist einfach nur lächerlich.

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