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Fahrzeugpapiere verloren: So erhalten Sie eine neue Zulassung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fahrzeugbrief und -schein verloren: Wie erhalte ich Ersatz?
Fahrzeugbrief und -schein verloren: Wie erhalte ich Ersatz?

Die Zulassung ist nicht auffindbar! Was ist jetzt zu tun?

Selbst der ordentlichste Mensch verlegt ab und an mal etwas. Wenn es sich dabei um wichtige Ausweisdokumente handelt, dann ist die Ratlosigkeit der Betroffenen oft groß.

Denn dann muss im Normalfall möglichst zügig Ersatz her – und das ist nicht nur mit Amtsgängen, sondern häufig auch mit Extrakosten und Stress verbunden.

Hat zum Beispiel ein Autofahrer beide Fahrzeugpapiere seines Wagens verloren, wissen viele erstmal nicht, wo Sie anfangen sollen – oder ob Sie überhaupt noch ein Kfz bedienen dürfen. Im Nachfolgenden erfahren Sie, wie Sie bei einem Verlust der Fahrzeugpapiere am besten vorgehen.

FAQ: Fahrzeugpapiere verloren

Was muss ich bei Verlust der Fahrzeugpapiere tun?

Melden Sie den Verlust zunächst bei der Polizei und beantragen Sie die Dokumente anschließend neu bei der Zulassungsstelle oder dem jeweiligen Bürgeramt.

Was kosten neue Fahrzeugpapiere?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kosten je rund 12 Euro. Allerdings gibt es weitere Kostenpunkte z. B. die eidesstattliche Versicherung. Insgesamt fallen Kosten von bis zu 150 Euro an.

Was passiert, wenn ich ohne Fahrzeugpapiere erwischt werde?

Der Fahrzeugbrief muss nicht im Kfz sein, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) allerdings schon. Wer diesen bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Wie haben Sie Ihren Kfz-Brief und -Schein verloren?

Es ist gewiss: Beide Dokumente der Zulassungsbescheinigung sind unwiederbringlich verschwunden. Wie Sie im Weiteren vorgehen müssen, hängt grundlegend davon ab, wie der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief verloren gegangen sind.

Sie haben die Zulassungspapiere verloren oder entwertet

Fall Nummer 1: Sie haben die Fahrzeugpapiere schlichtweg verloren bzw. verlegt. Denkbar wäre auch, dass die Dokumente versehentlich entwertet wurden – das ist zumeist dann der Fall, wenn die Papiere gelocht, beschnitten, stark ausgeblichen oder verschmutzt werden. Sind die Dokumente also der Waschmaschine oder einer umgekippten Tasse Kaffee zum Opfer gefallen und die Daten sind nicht mehr zu entziffern, muss häufig Ersatz besorgt werden.

Dieses Szenario ist insofern „vorteilhaft“, als dass Betroffene sich im Regelfall weiterhin ausweisen können – das ist essentiell für eine Neubeantragung. Liegen die entwerteten Dokumente noch vor, dann entsorgen Sie diese nicht einfach, sondern nehmen Sie diese bei einem Neuantrag sicherheitshalber mit. Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie die Autopapiere nicht verloren haben, sondern wenn diese entwendet wurden.

Haben Sie Ihren Kfz-Schein und -Brief durch Diebstahl verloren, sollten Sie umgehend Anzeige erstatten
Haben Sie Ihren Kfz-Schein und -Brief durch Diebstahl verloren, sollten Sie umgehend Anzeige erstatten

Ihre Autopapiere wurden gestohlen

Fall Nummer 2: Sie haben die Papiere von Ihrem Auto nicht verloren, sie wurden geklaut. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn beide Dokumente in der Brieftasche aufbewahrt werden. In solch einem Fall müssen sich Betroffene meistens erstmal um einen neuen Personalausweis oder Reisepass kümmern – denn für einen Neuantrag ist es in der Regel unabdinglich, dass Sie sich als Person ausweisen können.

Zudem sollte solch ein Diebstahl grundsätzlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden – und das so zeitnah wie möglich. Ihnen wird dann im Regelfall eine Meldung zu Ihrer Anzeige ausgestellt, welche Sie bei den zuständigen Behörden vorlegen müssen.

So gehen Sie bei der Neuanmeldung vor

Sind die Fahrzeugpapiere verloren gegangen, dann müssen diese neu beantragt werden. Sowohl der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) also auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) werden von einer zuständigen Zulassungsbehörde ausgehändigt. Welche Zulassungsstelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem konkreten Wohnort ab und kann recht unkompliziert online ermittelt werden.


In den meisten Fällen müssen Sie für eine Neubeantragung persönlich erscheinen. Haben Sie den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief verloren, dann werden hierfür im Normalfall auch zwei separate Termine nötig.

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 verloren haben und einen Ersatz beantragen, dann können die verlangten Dokumente und die allgemeine Handhabe von Ort zu Ort variieren. Setzen Sie sich deshalb schon im Vorfeld mit der für Sie zuständigen Behörde auseinander, damit beim konkreten Antrag auch alles reibungslos abläuft. In Berlin ist es z. B. nach einem Portemonnaie-Verlust möglich, sowohl Führerschein als auch Fahrzeugschein bei einem Bürgeramt zu beantragen.


Wer seine Fahrzeugpapiere verloren hat und Ersatz benötigt, der sollte folgende Dokumente -üblicherweise im Original – dabei haben:

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
  • für Firmenwagen: Nachweis über Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
  • entsprechende Antragsformulare, sollten vor Ort sein
  • ggf. Nachweis über Anzeige bei der Polizei bzw. Verlusterklärung
  • ggf. eidesstattliche Versicherung – diese müssen Sie meist nicht selbst aufsetzen
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Vollmachtgebers – beachten Sie hierzu, dass einige Zulassungsstellen ein persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters verlangen!

Wie lange dauert die Ausstellung der neuen Dokumente?

Haben Sie Ihren Fahrzeugschein und -brief verloren, unterscheidet sich die Dauer der Neuausstellung
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein und -brief verloren, unterscheidet sich die Dauer der Neuausstellung

Sind beide Fahrzeugpapiere verloren gegangen und müssen ersetzt werden, dann erhalten Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Normalfall umgehend oder recht zeitnah nach dem Neuantrag. Anders sieht es beim Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) aus. Denn bevor ein neuer Kfz-Brief ausgehändigt wird, muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verlust desselben aufbieten.

Aber was heißt das? Wenn ein Fahrzeugbrief verloren geht, wird nicht sofort ein neues Dokument gefertigt. Nach der Antragstellung informiert die Zulassungsbehörde zunächst das KBA. Diese veröffentlichen dann eine sogenannte Aufbietung, also eine Bekanntmachung des Verlustes. Diese erscheint dann im offiziellen, elektronischen Verkehrsblatt, die öffentlich zugänglich sind. Damit soll einem potentiellen Finder die Möglichkeit gegeben werden, den eventuell wiedergefundenen Fahrzeugbrief abzugeben.

Ein entsprechendes Ersatzdokument wird in der Regel erst dann ausgestellt, wenn die Aufbietungsfrist von vierzehn Tagen abgelaufen ist und niemand einen Fund gemeldet hat. Die Neuausstellung eines Fahrzeugbriefes nimmt dementsprechend mindestens drei Wochen in Anspruch. Haben Sie also beide Fahrzeugpapiere verloren, dann bestehen Unterschiede bei der Dauer einer Neuausstellung!

Autopapiere verloren: Welche Kosten fallen für neue Dokumente an?

Haben Sie Ihre Kfz-Papiere verloren, hängen die Kosten für die neuen Dokumente von der bearbeitenden Stelle und dem konkreten Aufwand ab. Sie bezahlen nämlich nicht nur die neuen Dokumente, sondern auch die Versicherung an Eides statt und den Versand.

  • Neuausstellung Fahrzeugschein: etwa zwölf Euro
  • Neuausstellung Fahrzeugbrief: etwa zwölf Euro
  • Eidesstattliche Versicherung: etwa dreißig Euro
  • Versand der neuen Dokumente: etwa zehn Euro
Haben Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren, dann schlägt dies mit etwa 100 bis 150 Euro zu Buche.

Was kostet es, wenn ich ohne Papiere unterwegs bin?

Haben Autofahrer nun beide Wagenpapiere verloren, stellt sich häufig die Frage, ob das betroffene Kfz überhaupt bewegt werden dürfte. Der Fahrzeugbrief soll normalerweise sowieso nicht im Wagen aufbewahrt werden, weshalb hier Bedenken unnötig sein dürften.

Anders sieht es beim Fahrzeugschein aus. Können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht auf Verlangen vorzeigen, fällt hierfür ein Verwarngeld von zehn Euro an. Dies kann im Falle eines Verlustes durch einen Nachweis der Diebstahlanzeige umgangen werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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27 Kommentare

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  1. Jakob
    Am 21. März 2024 um 20:51

    Habe ein Motorrad gekauft ohne Papiere. Was muss ich machen um neue zu bekommen.
    Einfach neue beantragen
    Oder muss man erst bei der Polizei fragen ob das Motorrad geklaut wurde und dann an mich verkauft.

  2. Jaroszlav
    Am 7. August 2023 um 21:42

    Hallo
    Das Auto ist nicht zugelassen
    Die letzte Registrierung ging auf mich, ich bin der letzte Besitzer
    Alle Dokumente sind verloren, es gibt nur Fotos von den Dokumenten, bitte sagen Sie mir, was ich tun soll
    Danke

  3. TC
    Am 27. Oktober 2022 um 12:35

    Hallo, ich habe ein Auto in Deutschland gekauft, ich habe Teil 1 & 2, und einen unterschriebenen Kaufvertrag. Der Fahrzeugbrief enthält Druckfehler, die das Lesen erschweren. die französische Verwaltung bittet mich um ein besser lesbares Dokument. Kann ich mit diesen Unterlagen eine einfache Kopie des Fahrzeugbriefes anfordern?

  4. Bernhard H
    Am 27. Juli 2021 um 21:22

    Hallo, mein Sohn hat vor drei Jahren ein Auto gekauft,hat es bis jetzt hergerichtet,war seither auch nicht zugelassen, jetzt haben wir ein Problem, wir haben die kompletten Unterlagen inklusive Kaufvertrag und TÜV Papiere verlegt,sind nicht mehr auffindbar, wie kann ich dass Auto trotzdem zu lassen? Was gibt es da für Möglichkeiten? Lg Bernd

    • ichdu
      Am 29. März 2022 um 23:33

      Nö.

  5. Sophie B
    Am 5. Dezember 2020 um 15:13

    Guten Tag, ich habe heute meinen Wagen an einen Händler verkauft der Wagen geht an den Export . Kaufvertrag habe ich auch . Der Händler hat den fahrzeugbrief erhalten , den fahrzeugschein müsste ich haben um ihn anzumelden , jetzt ist mir dummer Weise aufgefallen dass ich ihn verloren habe , was könnte ich jetzt tuhen? Die Kennzeichen liegen bei mir , der Brief ist beim Händler . Mit freundlichen Grüßen

  6. Tim J
    Am 7. Oktober 2020 um 16:24

    Moin, beim Fahrzeug wurden die Kennzeichen entwendet. Anzeige ist erstattet. Nun werden ja neue Kennzeichen benötigt, welche dann auch auf die Papiere eingetragen werden müssen. Nun ist der Fahrzeugbrief aber nicht mehr auffindbar. Muss ich nun so lange warten bis der neue Brief da ist? Das Fahrzeug wird ja dringend benötigt und neu Beantragung kann ja bis zu drei Wochen dauern. Danke schon mal für die Antworten.

  7. Daniel R
    Am 30. September 2020 um 2:00

    Ich habe ein Auto in Portugal. Ich habe es in Deutschland mit einer Rechnung gekauft, aber ich nicht schickte den Briefq,
    Bitte können sie mir Hilfen?
    Vielen Danken.
    Daniel von Portugal 🇵🇹

  8. B. L.
    Am 28. September 2020 um 17:57

    Hallo,
    ich habe einen PKW ohne Antriebsstrang, also ohne Motor und Auspuff, sowie Antriebswellen gekauft. Der Verkäufer aus den Niederlanden hat diesen Wagen von einem Schrottplatz gekauft und den Motor/Auspuff bei sein nem baugleichen Auto eingebaut. Es gibt zu dem PKW aber keine Unterlagen oder Papiere mehr. Ich habe mit dem Verkäufer einen Privatkauf Vertrag abgeschlossen und unterzeichnen lassen. Kann ich diese Karrosse nun mit einem neuen Motor ausstatten und erneut die Papiere bei einer Anmeldung bekommen?
    Schöne Grüße und im voraus vielen Dank für eine Antwort

  9. B.L.
    Am 28. September 2020 um 14:19

    Hallo,
    ich habe einen PKW ohne Antriebsstrang, also ohne Motor und Auspuff, sowie Antriebswellen gekauft. Der Verkäufer aus den Niederlanden hat diesen Wagen von einem Schrottplatz gekauft und den Motor/Auspuff bei sein nem baugleichen Auto eingebaut. Es gibt zu dem PKW aber keine Unterlagen oder Papiere mehr. Ich habe mit dem Verkäufer einen Privatkauf Vertrag abgeschlossen und unterzeichnen lassen. Kann ich diese Karrosse nun mit einem neuen Motor ausstatten und erneut die Papiere bei einer Anmeldung bekommen?
    Schöne Grüße und im voraus vielen Dank für eine Antwort

  10. Frank
    Am 5. Juli 2020 um 17:31

    Hallo,
    ich habe ein ehemalig in Holland zugelassenes und dort gestohlenes Auto, welches in Deutschland sichergestellt wurde und nunmehr aus der Fahndung ist, der holländischen Versicherung abgekauft. Gegen eine Summe x ging das Fahrzeug in mein Eigentum über. Leider wurden auch die kompletten holländischen Papiere gestohlen.
    Wie kann ich solch ein Fahrzeug denn in Deutschland zulassen? Ich habe das Auto, beide Schlüssel, einen Kaufvertrag mit der Versicherung, indem steht, dass der Wagen aus einer Schadensregulierung stammt und den Nachweis der Kaufsumme. Es fehlen Brief/Schein/EG-Übereinstimmungerklärung. Alle scheinen damit überfordert zu sein. Gibt es eine Lösung? Vielen Dank vorab! LG Frank

  11. Rüdiger
    Am 10. Juni 2020 um 22:57

    Es eilt sehr!!!

    Ich habe über Ebay Kleinanzeigen meinen alten PKW (abgemeldet und ohne TÜV) angeboten. Den Brief habe ich vor ca. 19 Jahren mal in Dänemark verloren.
    Jetzt hat ein Händler den Wagen gekauft. Er fordert mich auf einen neuen Brief zu besorgen. Bin ich nach Abschluss des Kuafvertrages (der steht) dazu überhaupt noch verpflichtet? Die Kfz-Zulassungsstelle hat die Abmeldung ohne Brief akzeptiert!

    Vielen Dabnk für SCHNELLE Antworten!

    Rüdiger

  12. Oflas
    Am 9. Juni 2020 um 19:11

    Ich habe mir ein Motorrad gekauft beim aufladen auf den Anhänger habe ich leider alle Papiere auf dem Anhänger vergessen und somit wie ich zuhause war sind die Papiere verloren gegangen. Was muss ich tuhen damit ich den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein neu bekomme. Der alte Besitzer sagt auch zurecht das er alles ausgehändigt hat. TUV Bericht konnte ich neu drucken lassen und eine Kopie vom Kaufvertrag habe ich auch!

  13. Constanze
    Am 21. April 2020 um 13:34

    Hallo, wir haben gestern ein stillgelegtes gebrauchtes Auto gekauft. Ich wollte es heute anmelden und habe in der Tram die komplette liegen gelassen. Mit Kaufvertrag, TÜV Bericht, Fahrzeugbrief und Fahrzeugeschein.
    War sofort bei der Polizei und die meinten, ich kann es trotzdem anmelden, da ja eh einer neuer Fahrzeugbrief ausgestellt wird.
    Meine Frage, stimmt das? Und wenn nicht, was muss ich jetzt tun?
    Vielen Dank

  14. Scharf A.
    Am 10. Februar 2020 um 18:36

    Hallo,
    ich habe eine Bodengruppe von einen Käfer aber keinen Brief dazu. Wie komme ich an ein Brief.
    Für einen Wiederaufbau brauche ich nur die Bodenplatte. Habe aber keinerlei Papiere dazu. Also
    nur die blanke Bodenplatte.
    Wer kann mir einen Rat geben ?
    mfg.

  15. Aaron
    Am 17. August 2019 um 18:25

    Guten Tag, ich habe die Papiere eines abgemeldeten und TÜV-Losen PKW verlegt welches ich gekauft habe.
    Jetzt ist meine Frage:
    Kann ich die Fahrzeugpapiere neu anfordern, wenn denn in den alten Papieren der vorherige Besitzer stand, oder muss ich kontakt zu dieser Person aufnehmen?
    Ich habe allerdings keine Nummer mehr davon oder dergleichen und sie wohnt weit weg.
    Ich habe ihn mal zum Tüv vorgeführt und bin durchgefallen, kann ich als Nachweis beim tüv eine neue Durchschrift anfordern, um zu beweisen, dass es mein Auto ist oder wie muss ich vorgehen?
    Da das Auto ja nicht bewegt wird zur Zeit (Reparaturbedingt), waren alle papiere (Teil 1, Teil 2, TüvBericht und Kaufvertrag) in einer Mappe… also ich habe KEINE PAPIERE.
    Danke für eine Antwort im Voraus.

    • Maximilian
      Am 25. Oktober 2021 um 15:03

      Moin Aaron bei mir ist das genau der gleiche Fall – wie hast du alle Papiere wiederbekommen ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2019 um 12:00

      Hallo Aaron,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zustädnige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Christian
    Am 29. Juni 2019 um 18:34

    Habe ein Fahrzeug seit 2 Jahren abgemeldet beim Schwiegervater stehen. Papiere sind alle verloren (alle Scheine ,tüv, Kaufvertrag etc. ) . Wie verhalten sich denn die Kosten bei neubeantragung . Bzw. kann ich das Fahrzeug ohne Kaufvertrag usw anmelden/Papiere neu beantragen . Mit freundlichen Grüßen

  17. Manuela M.
    Am 6. Mai 2019 um 11:36

    wir haben unser Auto verkauft, das ist 3 Wochen her.Es wurde noch nicht umgemeldet, der neue Besitzer hat alle Unterlagen verloren, fährt aber mit dem Auto rum
    und hat auch schon einen Strafzettel verursacht, der natürlich noch an unsere Adresse geht.
    Was können wir noch tun- der neue Besitzer erzählt uns ständig neue Geschichten, warum er das Auto nicht ummeldet.
    Sollen wir dies der Polizei melden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 11:07

      Hallo Manuela M.,

      Sie können dies der Polizei melden, idealerweise mit einem Beweis für den Verkauf wie bspw. den Verkaufsvertrag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Adriano Vigliaturo
    Am 15. April 2019 um 7:41

    Sehr Hilfreich.vielen Dank !!!!

  19. Joachim
    Am 5. April 2019 um 17:15

    Möchte ein Motorrad kaufen.Der Besitzer findet jedoch die Papiere also Brief und Schein nicht mehr…sind bei Umzug abhanden gekommen. Das letzte Kennzeichen ist bekannt.
    Ist es unbürokratisch möglich an neue Papiere zu kommen?
    Was muss ich mir außer dem Kaufvertrag noch vom Verkäufer geben, bzw bestätigen lassen?

  20. Svenja
    Am 15. März 2019 um 7:17

    Wir haben die Mappe mit allen Autopapieren (einschließlich der letzten HU) verlegt. Das Auto steht zum Verkauf (daher liegen auch ALLE Papiere gesammelt in der Mappe), aber ohne Papiere können wir es natürlich nicht verkaufen oder auch nur verschrotten. Der Wagen steht seit einer ganzen Weile nur noch, wird nicht mehr gefahren. Was ist zu tun?
    Freundliche Grüße
    S.

    • Ursula H-D
      Am 14. März 2022 um 12:56

      Ich habe Brief und Schein verlegt ( im Haus), wie bekomme ich neue ?
      Bitte alle Schritte gensu und kurz, danke.

  21. Joe W.
    Am 6. Dezember 2018 um 1:02

    Servus,
    Ich möchte mir in den nächsten Tagen einen LKW <12t kaufen welcher als Oldtimer zugelassen werden soll(ca 42 Jahre alt. Nur sind für diesen leider die Papiere nicht auffindbar und er besitzt weder HU noch SP oder das Oldtimer Gutachten. Der Verkäufer meinte zu mir ich könne mir mit dem Kaufvertrag einfach neue Dokumente ausstellen lassen. Ist dies Tatsächlich so einfach möglich oder muss ich mich erst Wochen lang mit den Behörden streiten? Welche schritte wären denn die nächsten wenn ich den Lastwagen dann in meinem Besitz habe?

    Grüße aus Stuttgart

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2019 um 17:26

      Hallo Joe,

      wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die Zulassungsbehörde zu wenden und dort nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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