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Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren: So verhalten Sie sich richtig

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist ein Anhörungsbogen?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erhalten Sie einen Anhörungsbogen
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erhalten Sie einen Anhörungsbogen

Nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) erhält der Verkehrssünder noch vor der Zustellung des Bußgeldbescheids einen Anhörungsbogen. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße zählen u.a. zu solchen Verstößen im Straßenverkehr. Der Anhörungsbogen ist vor allem dafür da, dem Fahrer grundsätzlich die Gelegenheit zu geben, sich zu der Sache zu äußern.

Der Anhörungsbogen enthält alle wichtigen Informationen zum Tatbestand. Das können sein: Zeit und Ort des Verstoßes und um welchen Verstoß es sich handelt. Aber auch wie viel Sie zu schnell gefahren sind und wo die Polizei Sie geblitzt hat oder, wo beispielsweise der Unfall in dem Zusammenhang passiert ist. Weiterhin gibt der Anhörungsbogen bereits die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog an und es werden darin kurze Angaben zu den Zeugen gemacht, also den Polizeibeamten, die den Betroffenen „erwischt“ haben. Zumeist stehen hier aber nur die Nachnamen und Kürzel zum Schutz der Beamten.

In einigen Fällen sind auch Beweismittel auf den Anhörungsbogen aufgedruckt, das kann zum Beispiel das berühmte „Blitzerfoto“ sein.

FAQ: Anhörungsbogen

Welche Funktion hat der Anhörungsbogen?

Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht das vor dem Erlass des Bußgeldbescheids durch Zusendung des Anhörungsbogens. Außerdem dient er der Fahrerermittlung.

Wie sieht ein Anhörungsbogen aus?

Unser Muster verschafft Ihnen einen Überblick, wie der Anhörungsbogen, welcher von der Bußgeldstelle verschickt wird, üblicherweise aussieht.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Sie sind allenfalls verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich aber nicht äußern.

Darf ich angeben, dass jemand anders gefahren ist und den Verkehrsverstoß begangen hat?

Hüten Sie sich davor, falsche Angaben zu machen. Wer wider besseres Wissen so etwas behauptet, macht sich u. U. wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar.

Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt

Video zum Anhörungsbogen
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

Spezielle Informationen zum Anhörungsbogen

Muster für Anhörungsbogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung:

Adresse der Behörde
Straße
Telefon, FaxName des Kfz-Halters
Straße
PLZ

 

Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Sehr geehrte/r Herr/Frau XX

Ihnen wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Straße, Abschnitt als Führer/in des Pkw, Fabrikat XX, Kennzeichen XXXXXX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § XX StVO begangen zu haben:

Kennzahl und Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:

XXXXXXX Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um XX km/h

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): XX km/h
Verletzte Vorschriften:
§ XXX, Abs. XXX

Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen):
Messtoleranz von XX km/h wurde berücksichtigt
Archiv XXX
Geschwindigkeitsmessanlage XXXXXXXX

Beweismittel:
Foto

Zeugen:
XXXX und XXXX

Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: XX Euro
Punkte: X
Fahrverbot: XX Monat(e)

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Sie betragen im Regelfall: XX Euro.

Anhörungsbogen als Muster

Beispiel eines Anhörungsbogens zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Beispielhafte Vorlage

Wichtig ist, dass sich der Vorwurf im Anhörungsbogen gegen eine bestimmte Person richtet – das ist in der Regel immer der Halter des Autos, mit dem der Verstoß gegen das geltende Verkehrsrecht begangen wurde. Das resultiert aus der sogenannten Kennzeichenanzeige, da die Bußgeldbehörde anhand des amtlichen Kennzeichens am Auto zunächst nur den Halter des Kfz ausfindig machen kann. Weil der Halter nun dementsprechend als einziger Ansprechpartner gilt, erhält auch er den Anhörungsbogen.

Beispiel: Haben Sie am 15. Januar eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, ist diese verjährt, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 14. April bei Ihnen eingetroffen ist. Haben Sie allerdings am 20. Februar den Anhörungsbogen erhalten, beginnt die Verjährungsfrist von neuem und Ihr Verkehrsvergehen wäre erst am 19. Mai tatsächlich verjährt.
Denn: Da der Tag des Ablaufens der Frist dem Tag des Verstoßes maßgeblich vorausgeht, läuft die Frist also immer einen Tag vorher ab.

Sollten Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?

Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Die Angaben zur Person sind Pflicht!
Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Die Angaben zur Person sind Pflicht!

Die Frist in der Sie den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen müssen, beträgt in der Regel eine Woche. Der Betroffene ist verpflichtet, den Bogen mitsamt den Angaben zu seiner Person zurückzusenden (§ 111 OwiG). Nicht verpflichtet ist der Adressat dagegen, Angaben zur Sache zu machen. Da sich in diesem Fall niemand selbst bezichtigen muss, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten, dann sind weitere Sanktionen zu erwarten. Dabei kann eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches drohen oder die Vorladung des Halters zur Vernehmung/Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle.

Sollten nun nicht Sie als Halter der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sein, so können Sie auf dem Anhörungsbogen den tatsächlichen Täter benennen. Dazu sind Sie jedoch, im Gegensatz zur Angabe Ihrer eigenen Personalien, nicht verpflichtet.

Schon am Ort des Geschehens kann die Polizei eine Anhörung im Bußgeldverfahren vornehmen. Doch zum Schutze der Selbstbelastung haben Sie im Wesentlichen das Recht zu schweigen. Dies sollten Sie auch in Anspruch nehmen. Vor allem dann, wenn Sie planen, in der Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Aus Ihrem Schweigen dürfen die Behörden keine Schlüsse gezogen werden, die die Zuständigen Ihnen zur Last gelegt könnten.

Der Anhörungsbogen ist noch nicht die Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße. Dies erwartet Sie erst, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt in der Regel nach zwei bis vier Wochen, insgesamt hat die Behörde allerdings drei Monate dafür Zeit.

Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung

Die Frist für die Verjährung einer Ordnungswirdigkeit beträgt laut § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG drei Monate
Die Frist für die Verjährung einer Ordnungswirdigkeit beträgt laut § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG drei Monate

Die Frist für die Verjährung wird nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG durch die Versendung des Anhörungsbogens unterbrochen. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate ab dem Zeitpunkt der Tat. Innerhalb dieser Zeit muss also der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintreffen. Doch die Verjährungsfrist von drei Monaten beginnt nach der Versendung des Anhörungsbogens wieder von vorn.

Ausnahme: In diesem Fall unterbricht der Anhörungsbogen nicht die Verjährungsfrist:

Die Formulierung „Vorwurf“ spielt laut Rechtsprechung eine wichtige Rolle. Es sollte im Anhörungsbogen also geschrieben stehen: „…wird Ihnen vorgeworfen…“. Steht allerdings folgendes: „…wurde festgestellt, dass….“, so tritt bei letzterem keine Unterbrechung der Verjährung ein, da nur bei ersterem („…wird Ihnen vorgeworfen…“) auch ein persönlicher Vorwurf gegenüber des Empfängers ausgesprochen wird.

Die Verjährung kann außerdem nur einmal unterbrochen werden. Hat die Polizei Sie also bereits am Tatort angehört, so ist eine weitere Unterbrechung durch die Zusendung des Anhörungsbogens nicht mehr möglich.

Sind der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat und der Halter nicht identisch, so tritt die Unterbrechung der Verjährungsfrist nur für den im Anhörungsbogen namentlich Benannten in Kraft. Das ist in der Regel der Empfänger des Schreibens wie zugleich auch der Kfz-Halter. Für denjenigen, der also den Verstoß tatsächlich begangen hat, läuft die Frist weiter.

Anhörungsbogen nicht erhalten

Sollten Sie den Anhörungsbogen nicht erhalten haben, spielt das keine Rolle. Wenn die zuständige Behörde den Postausgang Ihres Anhörungsbogens nachweisen kann, dann gilt die Unterbrechung der Verjährung trotzdem als zulässig.

Es kann aber auch vorkommen, dass der Betroffene keinen Anhörungs- sondern einen Zeugenfragebogen bekommt. Dies geschieht, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat. Das kann auch im Nachhinein geschehen, wenn Sie im Anhörungsbogen bereits bekräftigt haben, dass nicht Sie der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind. Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde, zum Beispiel, wenn die Person auf dem Beweisfoto nicht mit dem Geschlecht des Fahrzeughalters übereinstimmt, selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind.

Handelt es sich bei dem Auto um einen Firmenwagen, so versendet die Bußgeldbehörde in der Regel ebenfalls oft nur einen Zeugenfragebogen. Dieser wird der jeweiligen GmbH als Halterin des Autos zugestellt. Ist dies der Fall, sollten Unternehmen darauf achten, den Zeugenfragebogen innerhalb der Firma nicht an den tatsächlichen Fahrer zum Ausfüllen weiterzureichen. Stattdessen sollte wirklich der Halter den Bogen ausfüllt sowie den tatsächlichen Verursacher angeben. Denn der Zeugenfragebogen ist seinem Namen nach, eben nur für den Zeugen gedacht. Erst, wenn der tatsächliche Fahrer von ihm benannt ist, eröffnet die Bußgeldbehörde auch gegen ihn das Ermittlungsverfahren.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren: So verhalten Sie sich richtig
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184 Kommentare

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  1. Greta
    Am 25. Juli 2023 um 15:28

    Guten Tag

    meine Mutter hat vorhin einen Brief “Anhörung im Bußgeldverfahren” erhalten.
    nach Abzug Toleranz 17 km/h zu schnell auf der Autobahn, wo 100km/h erlaubt waren.
    erstens:
    es steht nirgendwo die Höhe des Bußgeldes
    zweitens:
    meine Mutter ist die Halterin des PKW, ich bin allerdings gefahren.
    muss Mutter Angaben zu dem Fahrer am dort angegebenen Zeitpunkt machen?
    Könnten Probleme auf sie zukommen, wenn sie nur ihre Angaben als Halter ausfüllt?

    vielen lieben Dank

    mit freundlichen Grüßen

  2. Tina
    Am 29. August 2022 um 9:14

    Hallo, ich habe einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen, befinde mich z.Z. Aber in Reha, Vorwurf 16 km/h Innerorts zuviel abzüglich der Toleranzbetrag, ( 50 km/h zugelassen; 66km/h gefahren.
    Wieviel Bußgeld ich zahlen muss, ist in diesem Schreiben nicht hinterlegt, wo finde ich den Betrag? Oder wird er separat zugesandt?

  3. Michael
    Am 11. Juli 2022 um 6:14

    Hallo, ich wurde abzüglich der Toleranz mit 31km/h zu schnell ausserhalb der geschlossenen Ortschaften mit einem PoliScan Speed FM1 PS-958258-321944-441 geblitzt.
    Macht es Sinn ein den Verstoß nicht zu zugeben und Einspruch einzulegen? Kommen da auf einen Kosten zu. Wenn ja, ab wann? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

    Vielen Dank im Voraus.

  4. Gabler
    Am 7. März 2022 um 16:42

    Hallo habe einen Anhorungsbogen bekommen,weil ich um 12 kmh zu schnell gefahren bin und es wurde noch darunter geschrieben das ich mit ein Busgeld von 50 Euro zu rechnen habe.. Meine Frage: Ich fahre morgen in den Urlaub und kann jetzt nicht warten bis der Bußgeldbescheid kommt. Darf ich das Geld von dem Busgeld das ich zu erwarten habe das auf dem Anhorungsbogen steht jetzt schon uber weisen?

  5. Marcel
    Am 28. Februar 2022 um 11:17

    Hallo,

    Habe ein bescheid bekommen.
    Muss die tatsächliche überschrittene Geschwindigkeit drauf stehen?
    Bei mir wurde keine Toleranz abgezogen.
    Zu schnell 11 km/h
    Nach Abzug der Toleranz sind auch 11 km/h

    Hatte dort angerufen und sie meinte die Toleranz zieht der Blitzer schon ab. Ist das so überhaupt erlaubt. Es steht drin welcher Blitzer Typ. ESO Einheitssensor ES3.0

  6. Viktoria D
    Am 30. November 2021 um 17:38

    Guten Tag.
    Auf dem Zeugenfragebogen sind ein paar Streifen frei, heißt es, man muss sich äussern. Wenn ja, was genau soll man schreiben.
    Danke

  7. Theo
    Am 31. Oktober 2021 um 0:52

    Hallo,

    ich habe einen Rotlichtverstoss begangen, die Beweisfotos zeigen das es unter 1 Sek. war, trotzdem lautet der Busgeldbescheid auf 118 Euro + Gebühren ( 25 Euro + 3,50 Euro). Im Busgeldkatalog finde ich für diesen Verstoss immer nur 90 Euro, ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 12:45

      Hallo Theo,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an die Bußgeldbehörde oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Nina
    Am 15. September 2021 um 13:01

    Folgender Fall.
    Die Firma bekommt einen Zeugenfragebogen, mehr als zwei Monate nach einem Vorfall. Kurz vor Beendigung der 3-Monatigen Frist
    bekommt plötzlich die Tochter des Chefs einen Anhörungsbogen. Die 3-Monatsfrist für uns als Firma läuft in 1 Woche aus. Ist für uns als Firma der Fall
    in 1 Woche erledigt, also kommt da noch was? Die Tochter hat eine Woche Zeit um zu antworten, dann wären wir schon über der 3-Monats Frist. Oder
    ist unsere Verjährung ebenfalls unterbrochen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2021 um 12:29

      Hallo Nina,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. G.S
    Am 16. März 2021 um 17:16

    Hallo liebes Bussgeldteam!
    Was kann ich tun,wenn ich ein AnhörungsBogen von der Polizei kriege, weil ich ein „Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz“ als Fahrzeugführer eines E Bikes begangen habe?

  10. Annette
    Am 5. Juli 2020 um 8:22

    Hallo
    ich habe auf der Autobahn einen Polizeiwagen überholt, der schon vorher ständig um mich rum gefahren ist, vor mir, neben mir, hinter mir. Dann fuhr er vor mir – wo 100 km/h erlaubt war – und er drosselte runter auf 70km/h – im Überholverbot, das ich aber nicht gesehen habe, weil er mich irritiert hat. Habe ihn zum Schluss überholt, und zack, da hatten sie mich.
    Was kann ich tun? Wird man mir beim Anhörungsbogen glauben?

  11. Nancy
    Am 8. Juni 2020 um 13:35

    Eine Bitte:
    Sie schreiben “Sollten Sie den Anhörungsbogen nicht erhalten haben, spielt das keine Rolle. Wenn die zuständige Behörde den Postausgang Ihres Anhörungsbogens nachweisen kann, dann gilt die Unterbrechung der Verjährung trotzdem als zulässig.”
    Können Sie mir bitte den entsprechendne Paragraphen nennen.
    Danke sehr.

  12. Jasmin
    Am 26. Mai 2020 um 20:07

    Hallo,
    Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten bzgl einer Geschwindigkeitüberschreitung.

    Laut Katalog habe ich mit 60€ zu rechnen.

    In dem zugesendeten Brief ist keine Angabe der zu erwartenden Sanktion gedacht worden.

    Was heißt das genau ?

    Mit freundlichen Grüßen

  13. Fabian
    Am 7. April 2020 um 7:58

    Ich wurde am 21.01.20 mit dem Auto meines Vaters von einem Rotlichtblitzer geblitzt, am 30.01. erhilt mein Vater einen Anhörungsbogen am 20.02. erhilt ich einen Anhörungsbogen.

    Wann verjährt die Straftat nun für mich am 30.04 oder am 20.05?

  14. Frank
    Am 25. Dezember 2019 um 13:40

    Hallo,
    ich habe dreieinhalb Monate nach einer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 13 km/h den entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten. Ein vorausgehenden Anhörungsbogen habe ich nicht erhalten. Insofern wäre aus meiner Sicht der Bußgeldbescheid verjährt und ein Einspruch demzufolge sinnvoll. Wie sieht es mit der Nachweispflicht der Behörde aus, dass der Anhörungsbogen versendet wurde? Was muß im Falle einer Abgabe an die StA nach erfolgtem Einspruch die Behörde im Detail belegen ? Ich kann letztlich ja nicht beweisen , dass ich den Anhörungsbogen nicht erhalten habe. Für mich besteht die Gefahr, das mir mein Einspruch teuer zu stehen kommt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 16:13

      Hallo Frank,

      bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, wenn Sie eine Einschätzung bezüglich Ihrer Einspruchschancen wünschen. Eine Rechtsberatung dürfen wir an dieser Stelle nicht leisten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Lucas
    Am 6. September 2019 um 15:43

    Hallo ich wurde mit einem Firmenwagen geblitzt und mein Unternehmen hat mir eine Anhörung gegeben, das Bußgeld habe ich bezahlt und ich habe keine Ahnung wie ich mich jetzt weiter verhalten soll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:31

      Hallo Lucas,

      ist das Bußgeld bezahlt, gilt das Bußgeldverfahren in der Regel als abgeschlossen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Karsten
    Am 20. Juni 2019 um 11:51

    Hallo,
    muss einem Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung als Beweismittel zwingend das Blitzerfoto beigefügt sein oder reicht die Angabe „Poliscan… Film Nr…. Bild-Nr … / Zeuge: …. POK / PP… Adresse…“?
    In Ihrem Beitrag zu möglichen Formfehlern im Bußgeldbescheid heißt es nur ganz allgemein, dass „Beweismittel“ beigefügt sein müssen.
    (Falls das einen Unterschied macht: Dem vorausgegangenen Anhörungsbogen war ein Foto beigefügt, dieses war allerdings sehr unscharf – woraufhin ich den Bogen zunächst ohne Angaben zur Sache zurückgeschickt habe).
    MfG

  17. heike g.
    Am 14. Juni 2019 um 10:39

    Guten Morgen:-)

    Am 13.05.2018 wurde ich geblitzt, mit Datum vom 25.05.2018 bekam ich einen Anhörungsbogen,
    den ich postwendend unterschrieben zurückgeschickt habe. Seitdem habe ich bis heute nichts mehr gehört.
    Greift da auch eine Verjährungsfrist?

    Viele Grüsse!

  18. Mattes
    Am 2. Juni 2019 um 8:37

    Anhörung im Bußgeldverfahren

    Mir wird vorgeworfen, das ich bei einer Geschwindigkeit von 96km/h den erforderlichen Abstand von 48m nicht eingehalten habe. Mein Abstand betrug wohl 20m und damit 5/10 des halben Tachowertes.
    Beweismittel ist ein Foto von mir und meinem Kennzeichen ohne weitere Angaben auf dem Bild, als Zeuge ist ein Polizist genannt.

    Bei Angaben von mir kann es sein, das das Verfahren eingestellt wird. Ich kann mich absolut gar n icht mehr an den Sachverhalt erinnern, weiss aber zu 100% das dies ein reines Zufallprodukt ist, da ich gerade den Abstand gewillt bin einzuhalten.

    Soll ich mich ausführlich äussern oder nur Personenangaben machen.

  19. Marina
    Am 22. Mai 2019 um 7:47

    Hallo, ich habe gestern einen Anhörungsbogen wegen einer Abstandsmessung erhalten und diesen online ausgefüllt bzw. angegeben, dass ich die Person auf dem Bild bin und die Schuld auch zugegeben. Hätte ich besser keine Angaben machen sollen?

    Grüße Marina

  20. Mike
    Am 21. Mai 2019 um 15:26

    Hallo,
    ich habe eine Anhörung (Ordungswidrigkeit, 29 km/h zu schnell) bekommen. Das Auto ist auf meine Frau zugelassen, das Schreiben ist aber direkt an mich adressiert und ich werde angesprochen. Es wird nach dem Fahrer zum Tatzeitpunkt gefragt, auf dem Bild bin ich nur seitlich zu sehen. Muss ich als “Nicht-Halter” nun reagieren? Hat es Konsequenzen für den Halter (meine Frau) wenn ich nicht reagiere. Ich würde gerne “keine” Angaben machen und abwarten was der nächste Schritt ist.

    Vielen Dank
    Mike

  21. Anne
    Am 16. März 2019 um 14:08

    Muss ich im Anhörungsbogen also lediglich Punkt 1 ausfüllen. Und Punkt 2 bis 4 nicht.?

  22. Michael
    Am 27. Januar 2019 um 1:53

    Hallo,

    Ich bin auf einer Autobahn mit Beschränkung 100kmh mit 141kmh (nach Toleranzabzug) geblitzt worden. Ich habe tatsächlich weder eine 100kmh Begrenzung gesehen, noch glaube ich dass ich so schnell gefahren bin.

    Gibt es Chancen mit einem Einspruch erfolgreich zu sein?

    Vielen Dank für eure Antwort.
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 17:54

      Hallo Michael,

      es kann viele Faktoren geben, die einen Einspruch erfolgreich machen können. Wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht, kann Ihnen aber am besten ein Anwalt sagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Stefan
    Am 25. Januar 2019 um 16:45

    Hallo,

    ich habe im Oktober eine schriftliche Verwarnung wegen eines angeblichen Parkverstosses erhalten.
    Auf dem Anhörungsbogen habe ich zur Sache Stellung genommen und zugegeben, dass ich selbst das Fahrzeug zur fraglichen Zeit benutzt hatte, im Feld “Angaben zur Person” aber lediglich vermerkt, dass die aus der Halterabfrage resultierenden und auf der Vorderseite der Verwarnung angedruckten Daten korrekt sind.
    Jetzt habe ich von der Bußgeldstelle einen Bescheid bekommen, dass das Verfahren eingestellt sei, ich jedoch die Kosten des Verfahrens tragen müsse, da es der Behörde nicht möglich gewesen sei, den Fahrer vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermitteln.

    Kann das rechtens sein?

    Gruß,
    Stefan

  24. ansaun
    Am 25. Januar 2019 um 12:40

    Guten Tag,
    ich habe am 09.11 eine Ordnungswidrigkeit begangen. Außerhalb 22 km/h zu schnell, nach Toleranzabzug.

    Post kam am 16.11.2018. Fahrer ist nicht gleich Halter.

    Nach Ihrer Erklärung hier auf der Seite, verjährt die Ordnungswidrigkeit nun zum 16.2.2019 richtig? Danach hat der Halter nichts mehr zu befürchten oder? Das Beweisfoto ist ohnehin sehr schlecht und unscharf.

    Sollte ich nun einfach hoffen und bis zum 16.2 nichts unternehmen?

    Vielen Dank für die Antwort und mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 17:40

      Hallo ansaun,

      die Verjährungsfrist kann auf mehrfache Weise unterbrochen werden. Bei einem sehr schlechten Beweisfoto kann sich unter Umständen ein Einspruch lohnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Martin
    Am 16. Januar 2019 um 19:47

    Hallo,
    Am 13.10.2018 wurde das Fahrzeug geblitzt. Zunächst wurde dem Halter ein Zeugenfragebogen zugestellt, da auf dem Foto ersichtlich war, dass es sich bei dem Halter nicht um den Fahrer handelte. Am 12.01.2019 (Samstag) wär die Angelegenheit verjährt. Nun wurde einem Angehörigen des Halters ein Anhörungsbogen zugestellt (“Ihnen wird zur Last gelegt…”). Im Brief steht als Datum der 07.01.2019, auf dem Poststempel steht der 10.01.2019 (Donnerstag). Zugestellt wurde der Brief erst nach dem Verjährungszeitpunkt. Zählt bei der Verlängerung der Verjährungsfrist nun der Poststempel oder das tatsächliche Zustellungsdatum?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 10:59

      Hallo Martin,
      in der Regel gilt das Ausstellungsdatum auf dem Schreiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. heindaddl
    Am 3. Dezember 2018 um 20:40

    Guten Abend,

    ich bin ( mir wird vorgeworfen ) am 02.09.18 auf einer AB in der Nähe von Köln eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben (habe ich auch) . Heute , am 03.12.18 war der anhörungsbogen in der Post . Die Daten beim Autovermieter wurden schon am 25.09. 18 angefragt. Wann sind die 3 Monate Verjährungsfrist abgelaufen, wenn das vergehen am 02.09. war ?

    Gruss

    Hein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:11

      Hallo heindaddl,

      es wäre Akteneinsicht nötig, um diese Frage zu beantworten. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Uli
    Am 29. November 2018 um 9:05

    Hallo,
    ich habe als Fahrer direkt den Anhörungsbogen erhalten. Ich bin nicht Halter des PKW und habe auch sonst eigentlich keine “offizielle” Verbindung dazu. Ist die Befragung zulässig bzw. was passiert, wenn ich nicht antworte? Kann die Behörde nur aufgrund des Fotos davon ausgehen/wissen, dass ich gefahren bin?

    Vielen Dank für eine Antwort
    Uli

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 17:11

      Hallo Uli,

      die Pflicht zu antworten besteht nicht. Ggf. wird die Behörde dann weitere Ermittlungen einleiten, also z. B. die Abgleichung mit dem Foto durch Polizeibeamte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Tina
    Am 22. November 2018 um 12:17

    Hallo, ich fahre einen Firmenwagen und habe wegen einer kleinen Geschwinsigkeitsübertretung einen Zeugenfragebogen erhalten. Vom Bild als ist klar, dass ich nicht selbst gefahren bin. Wenn ich jetzt das Verwarnungsgeld einfach überweise, brauche ich den Fragebogen nicht zurücksenden. Bleibt das dann als Ordnungswidrigkeit bei mir in der Akte oder wo auch immer oder geht das nirgendwo ein ? Wird das zentral erfasst ? und wenn ich direkt bezahle auch ? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:32

      Hallo Tina,

      wenn Sie nicht selbst gefahren sind, können Sie dies angeben und ggf. den tatsächlichen Fahrer benennen. In Deutschland gilt Fahrerhaftung. Wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten und bezahlen, akzeptieren Sie diesen. Je nach Höhe/Punkten wird dies dann normalerweise auch registriert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Andreas
    Am 5. November 2018 um 9:41

    Hallo zusammen, bin bei rot über eine Fußgängerampel. Die Polizei stand mit Fahrzeug in der Nähe und sind mit dann hinterher gefahren und haben mich angehalten. Er hat auf “Gefährdung” hingewiesen, da diese Ampel auch von Schulkindern genutzt wird. Die Schule ist aber 2 Straßen weiter und es waren keine Kinder auf der Straße. Ich bin auch nicht schnell gefahren. Habe ich irgendeine Chance aus dieser Nummer rauszukommen? Danke

  30. Altan
    Am 3. November 2018 um 7:38

    Ich habe anhörungs bogen erhalten ich bin der Fahrzeug Halter ich habe nur meine Name geschrieben und zürük Geschick heute be kommt meine Sohn von Polizei eine zeugen Einleitung was passiert jetzt mit mir

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