M+S-Reifen mit geringeren Geschwindigkeitsindex aufgezogen, ohne eine entsprechende Plakette im Sichtfeld des Fahrers anzubringen
5 €
eher nicht
... mit Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gemäß Geschwindigkeitsindex
25 €
eher nicht
*weitere Maßnahmen: sofortige Stilllegung des Fahrzeuges, kostenpflichtige Vorführung bei einem Sachverständigen, Erlöschen des Versicherungsschutzes
Geschwindigkeit und Tragfähigkeit der Reifen
Die richtige Bereifung an einem Fahrzeug ist besonders wichtig für die Verkehrssicherheit. Oftmals möchten Kfz-Liebhaber ihren Wagen verschönern und neue Reifen aufziehen. Dabei sind jedoch neben anderen Werten auch der Geschwindigkeitsindex und der Tragfähigkeitsindex zu beachten. Beide beschreiben wichtige Eigenschaften der zukünftigen Pneus, die in brenzligen Situationen Leben retten können.
Werden beide Kennzahlen unterschätzt oder gar nicht beachtet, kann das im Zweifel zu hohen Bußgeldern führen. Schlimmstenfalls können die Polizei oder eine zuständige Behörde das Auto stilllegen lassen. Dies ist nicht nur kostenintensiv, sondern auch ärgerlich, wenn das Auto oder Motorrad regelmäßig genutzt wird. Welche Gefahren noch drohen können und was der Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex aussagen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex
Was besagt der Geschwindigkeitsindex?
Der Geschwindigkeitsindex gibt an, bis zu welcher Geschwindigkeit Reifen zugelassen sind. Die Angabe erfolgt dabei mithilfe von Buchstaben. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Wozu dient der Tragfähigkeitsindex?
Der Tragfähigkeitsindex besagt, wie groß die maximal zulässige Last für Reifen ist. Vermerkt ist dieser auf der Flanke der Reifen.
Welche Konsequenzen hat die Unterschreitung von Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeitsindex?
Entsprechend die Reifen nicht den gesetzlichen Vorschriften, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro. Über weitere Sanktionen informiert diese Tabelle.
Spezielle Informationen zum Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex:
Neben den beiden wichtigen Werten Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex geben Hersteller noch folgende Kennzahlen an:
Reifenbreite (in Millimeter): Die Ziffer ist abhängig von der Breite der jeweiligen Felge.
Höhen-Breiten-Verhältnis (in Prozent): Die Ziffer beschreibt das Verhältnis von der Höhe zur Breite des Reifenquerschnitts. Mit diesem Wert und der vorangegangenen Reifenbreite lässt sich also die Höhe des Reifenquerschnitts berechnen.
Felgendurchmesser: Wie es der Begriff bereits vermuten lässt, sagt dieser Wert aus, welchen Durchmesser die Felge misst. Sie wird in Zoll angegeben.
Reifenbauart: Die Bauart wird mit einem Buchstaben in der Herstellerangabe gekennzeichnet. Ein „R“ zeigt einen Radial-, ein „D“ (oder „-„) einen Diagonalreifen. „RF“ bedeutet, dass es sich hierbei um einen Reifen mit Notlaufeigenschaften handelt.
Diese vier Kennwerte gibt der Hersteller mindestens an bzw. druckt sie auf den bezüglichen Reifen. Der Geschwindigkeitsindex ist in der Reifenbezeichnung als letztes Zeichen vermerkt und wird zudem auf die Reifenflanke gedruckt, sodass sie schnell abgelesen werden kann.
Der Geschwindigkeitsindex von Reifen
Der Geschwindigkeitsindex, auch Reifenindex oder Speedindex genannt, gibt an, welche maximale Geschwindigkeit mit diesem Reifen gefahren werden darf. Der Hersteller ist verpflichtet, dies ausreichend zu testen und dann auf die Flanke zu drucken.
Die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeugs darf den Reifenindex nicht übersteigen. Aus diesem Grund gibt es Berechnungen, wie der Geschwindigkeitsindex des Pneus lauten muss.
Für die Anzeige des Speedindex werden Buchstaben verwandt. Je nach seiner Stellung im Alphabet steigt auch der Geschwindigkeitsindex. Sie werden auch Geschwindigkeitsklassen von Reifen genannt.
Welcher Wert zu Ihren Reifen passt, finden Sie in der Geschwindigkeitsindex-Tabelle:
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten des Reifens
Geschwindigkeitsindex
bis zu 5 km/h
A1
bis zu 10 km/h
A2
bis zu 15 km/h
A3
bis zu 20 km/h
A4
bis zu 25 km/h
A5
bis zu 30 km/h
A6
bis zu 35 km/h
A7
bis zu 40 km/h
A8
bis zu 50 km/h
B
bis zu 60 km/h
C
bis zu 65 km/h
D
bis zu 70 km/h
E
bis zu 80 km/h
F
bis zu 90 km/h
G
bis zu 100 km/h
J
bis zu 110 km/h
K
bis zu 120 km/h
L
bis zu 130 km/h
M
bis zu 140 km/h
N
bis zu 150 km/h
P
bis zu 160 km/h
Q
bis zu 170 km/h
R
bis zu 180 km/h
S
bis zu 190 km/h
T
bis zu 200 km/h
U
bis zu 210 km/h
H
über 210 km/h
VR
bis zu 240 km/h
V
über 240 km/h
ZR
bis zu 270 km/h
W
bis zu 300 km/h
Y
über 300 km/h
(Y)
Zeigt der Geschwindigkeitsindex (Y) auf dem Reifen an (letzter Punkt der Tabelle), bedeutet das, dass mit dieser Bereifung auch über 300 km/h gefahren werden darf.
Angegeben wird die Geschwindigkeitsklasse vom Reifen in Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein). Je nachdem, wann Ihr Schein ausgestellt wurde, findet sich der Geschwindigkeitsindex in unterschiedlichen Kästchen.
In der aktuellen Zulassungsbescheinigung ist die Reifenbezeichnung unter den Ziffern 15.1 und 15.2 zu sehen. Im alten Fahrzeugschein, der vor dem Jahr 2005 ausgegeben wurde, ist der Reifenindex unter den Ziffern 20 und 21 oder 22 und 23 vermerkt. In der CoC finden Sie die Indexziffer unter 32 und/oder 50.
Das CoC-Dokument (engl. Certification of Conformity) ist die EG-Konformitätserklärung, mit der der Hersteller eines Fahrzeuges, der sich außerhalb der EU befindet, bezeugt, dass das Fahrzeug den Richtlinien, die die Europäische Union auferlegt hat, entspricht. Sollten Sie so ein Kfz besitzen, finden Sie das CoC-Dokument in den Fahrzeugunterlagen oder können es beim zuständigen Händler anfordern.
Die Eintragung durch die Kfz-Zulassungsbehörde umfasst häufig nur einen Index, der sich auf die ab Werk montierten Reifen bezieht. Möchten Sie also Ihre Bereifung wechseln, müssen Sie sich nicht nach dieser Reifenbezeichnung richten. Es sind also Abweichungen erlaubt, die im nächsten Kapitel aufgeschlüsselt sind.
Welche Reifen mit welcher Geschwindigkeit darf ich montieren?
Je nachdem, wann das Fahrzeug zugelassen wurde, sind die Regelungen verschieden. Ist das Fahrzeug vor dem 1. Mai 2009 oder danach erstmals in den Verkehr gekommen, müssen Sie unterschiedliche Richtlinien beachten.
Vor dem 1. Mai 2009
Am 9. November 2004 entschied das – damals noch unter dem Namen bekannte – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungspolitik (BMVBW), dass in Einzelfällen vom Speedindex abgewichen werden darf. Die Grundlage hierfür bildet eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1992, welche Reifen von Kraftfahrzeugen behandelt (EU-Richtlinie 92/23/EWG).
Dies liegt darin begründet, da die Hersteller meist einen deutlich höheren Geschwindigkeitsindex angeben. Das Fahrzeug erreicht diese Höchstgeschwindigkeiten oftmals nicht. Aus diesem Grund darf von diesen von den Herstellern für die Reifen angegebenen Index-Ziffern abgewichen werden, sodass ein kleinerer Buchstabe ausreicht.
Wurde das Auto oder Motorrad vor dem 1. Mai 2009 erstmals zugelassen, ist eine Berechnung notwendig, die den Geschwindigkeitsindex der Reifen ausgibt. Dies ist jedoch nur dann zu tun, wenn Ihr Kfz folgende Merkmale aufweist:
Das Fahrzeug besitzt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder
das Fahrzeug besitzt eine nationale Einzelbetriebserlaubnis, sodass die Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 stattfand und
die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Kfz liegt über 150 km/h.
Sollte dies auf ein Kraftfahrzeug zutreffen, muss ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH des Autos addiert werden. Dies berechnet man folgendermaßen:
bbH des Kfz x 0,01 + 6,5 km/h = Sicherheitsaufschlag
Nimmt man als Beispiel nun ein Fahrzeug, welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h laut Fahrzeugpapieren aufweist, müssen Sie folgendes Rechnen:
180 km/h x 0,01 + 6,5 km/h = 8,3 km/h
Dies wird nun mit der Höchstgeschwindigkeit addiert, sodass Sie 188,3 km/h erhalten (8,3 km/h + 180 km/h). Dieses Fahrzeug benötigt also laut Geschwindigkeitsindex-Tabelle einen Reifen der Klasse T.
Nach dem 1. Mai 2009
Geht es jedoch um ein Fahrzeug, welches eine EG-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach Paragraph 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) besitzt und deshalb die Erstzulassung ab dem 1. Mai 2009 vollzogen wurde, wird keine Toleranz zum Geschwindigkeitsindex addiert.
Aus diesem Grund muss die vorangegangene Rechnung hier nicht vollzogen werden. Der für die Reifen notwendige Geschwindigkeitsindex richtet sich also nach der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.
Besonderheit: ZR- und VR-Reifen
Beide Reifenbezeichnungen sind bereits veraltet. Sie stehen noch in manchen Fahrzeugpapieren, aber werden fast nicht mehr hergestellt. Aus diesem Grund müssen Sie zu den normalen Geschwindigkeitsklassen greifen, die Sie in der Tabelle finden. Fragen Sie am besten einen Fachmann, welcher alternativer Speedindex für Sie der richtige ist.
Diese Pneus sind nicht mehr genormt, weshalb sie kaum noch angeboten werden. Wer jedoch noch diese Ziffern in der Zulassung findet, muss sich an einen Reifenhändlerwenden, der weiß, ob für Ihr Modell noch andere Reifen gängig sind.
Die wichtigsten Geschwindigkeitsklassen erklärt
Die für die Reifen erforderliche Höchstgeschwindigkeit richtet sich also nach Buchstaben des Alphabets. Doch welche Bezeichnung ist die richtige für Sie? Diese Liste soll den Reifenindex näher erläutern:
Geschwindigkeitsindex Q: Diese Art ist auf Kfz mit einer bauarbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 160 km/h ausgelegt.
Geschwindigkeitsindex R: Diese Ziffer ist lediglich für Kfz gedacht, die laut Fahrzeugschein eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h besitzen.
Geschwindigkeitsindex S: Die Tabelle für Reifenbezeichnungen entstand eigentlich aus dem Englischen. Der Buchstabe „S“ stand für Speed, sodass die Tabelle damals nach unten klassifiziert wurde, weil die Kfz zu dieser Zeit noch nicht so schnell fahren konnten.
Geschwindigkeitsindex T: Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 190 km/h besitzen, können ihre Reifen mit dem Speedindex T bestücken.
Geschwindigkeitsindex H (High Speed): Diese Reifen sind für Fahrzeuge gedacht, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h erreichen. Der Speedindex H hat eine Besonderheit. Alle Klassifizierungen nach ihm benötigen einen anderen Lastindex der Reifen, da die Reifenhersteller für solch schnelle Geschwindigkeiten keine volle Tragfähigkeit mehr garantieren. Was bei Reifen mit dem Index H sonst noch zu beachten ist, lesen Sie im Kapitel über den Tragfähigkeitsindex.
Geschwindigkeitsindex V: Dieser Buchstabe steht für Very High Speed und klassifiziert den Speedindex für Reifen, die nur an Autos montiert werden dürfen, die maximal 240 km/h fahren können.
Geschwindigkeitsindex W: Dieser Geschwindigkeitsindex beschreibt Reifen, die für Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 270 km/h gedacht sind. Sie ist die zweithöchste Klassifizierung.
Geschwindigkeitsindex Y: Hierbei handelt es sich aktuell um den höchsten Speedindex. Sie ist für Reifen ausgelegt, die bis zu 300 km/h mitmachen. Steht der Buchstabe in Klammern, können die Pneus auch dann benutzt werden, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 300 km/h liegt.
Geschwindigkeitsindex von Winterreifen
Bei Winterreifen gilt eine Sonderregelung in puncto Geschwindigkeitsindex, der folglich nicht für Sommerreifen gilt. Diese steht in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) unter Paragraph 36. Der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen darf nämlich unterschritten werden. Jedoch müssen dafür zwei Anforderungen seitens des Fahrers erfüllt werden:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der M+S-Reifen muss auf einem Aufkleber im Blickfeld des Fahrzeugführers im Fahrzeug angegeben sein.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der M+S-Reifen darf nicht überschritten werden.
Im Endeffekt bleibt die Tabelle der Geschwindigkeitsklassen für Winterreifen gleich. Sie ist konform mit allen üblichen Reifenarten.
Tipp: Passende Reifen für den Winter finden Sie im Winterreifen-Test. So stellen Sie sicher, dass Sie gut ausgerüstet in die kalte Jahreszeit starten.
Geschwindigkeitsindex von Motorreifen
Der Geschwindigkeitsindex von Motorradreifen ist identisch zu den Kennziffern für anderweitige Kraftfahrzeuge. Meist findet sich in den Fahrzeugpapieren des Kraftrades eine Angaben zu den Reifen.
Die Reifenhersteller geben jedoch oftmals Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) heraus, sodass auch andere Reifen montiert werden können.
Der Tragfähigkeitsindex für Reifen
Die Tragfähigkeit der Reifen, auch Lastindex genannt, zeigt, welche maximale zulässige Last ein Reifen aushält. Die Angabe zum Lastindex der Reifen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung sowie aufgedruckt auf der Reifenflanke. Die Zahl ist die vorletzte in der Reifenbezeichnung und ist ein Code, der mithilfe einer Umrechnungstabelle in kg angegeben werden kann.
Als Beispiel sei hier die Bezeichnung: 195/65 R 15 91H zu nennen. Die Ziffer „91“ bezeichnet den Lastindex, während der letzte Buchstabe den Geschwindigkeitsindex H definiert.
In den Fahrzeugpapieren ist der Tragfähigkeitsindex im Feld 8.1 bzw. 8.2 (vordere und hintere Achse) oder im Feld 22 zu sehen. In älteren Fahrzeugscheinen kann er auch unter Ziffer 16 und 33 vermerkt sein.
Seit 2004 ist eine Neuerung erlaubt. Hersteller gaben zu dieser Zeit einen höheren Tragfähigkeitsindex an, als eigentlich gebraucht wurde. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Fahrzeugschein oder die Zulassung checken.
Ist der Lastindex der Reifen höher als die halbe Achslast des Pkw, können Sie folgende Rechnung und Kennziffer nutzen: Hierfür muss die höchste Achslast des Fahrzeuges durch 2 geteilt werden. Je nachdem, welche Zahl das Ergebnis ist, kann der Tragfähigkeitsindex aus der Tabelle entnommen werden:
Last pro Reifen
Lastindex
77,5 kg
19
80 kg
20
82,5 kg
21
85 kg
22
87,5 kg
23
90 kg
24
92,5 kg
25
95 kg
26
97,5 kg
27
100 kg
28
103 kg
29
106 kg
30
109 kg
31
112 kg
32
115 kg
33
118 kg
34
121 kg
35
125 kg
36
128 kg
37
132 kg
38
136 kg
39
140 kg
40
145 kg
41
150 kg
42
155 kg
43
160 kg
44
165 kg
45
170 kg
46
175 kg
47
180 kg
48
185 kg
49
190 kg
50
195 kg
51
200 kg
52
206 kg
53
212 kg
54
218 kg
55
224 kg
56
230 kg
57
236 kg
58
243 kg
59
250 kg
60
257 kg
61
265 kg
62
272 kg
63
280 kg
64
290 kg
65
300 kg
66
307 kg
67
315 kg
68
325 kg
69
335 kg
70
345 kg
71
355 kg
72
365 kg
73
375 kg
74
387 kg
75
400 kg
76
412 kg
77
425 kg
78
437 kg
79
450 kg
80
462 kg
81
475 kg
82
487 kg
83
500 kg
84
515 kg
85
530 kg
86
545 kg
87
560 kg
88
580 kg
89
600 kg
90
615 kg
91
630 kg
92
650 kg
93
670 kg
94
690 kg
95
710 kg
96
730 kg
97
750 kg
98
775 kg
99
800 kg
100
825 kg
101
850 kg
102
875 kg
103
900 kg
104
925 kg
105
950 kg
106
975 kg
107
1000 kg
108
1030 kg
109
1060 kg
110
1090 kg
111
1120 kg
112
1150 kg
113
1180 kg
114
1215 kg
115
1250 kg
116
1285 kg
117
1320 kg
118
1360 kg
119
1400 kg
120
Besonderheit beim Lastindex: Geschwindigkeit über 210 km/h
Je schneller ein Fahrzeug ist, desto höher sind die Tragfähigkeitsabschläge. Der Reifendruck kann sich bei solchen Geschwindigkeiten ändern, weshalb dieser unbedingt nach Herstellerangaben einzustellen ist.
Der Luftdruck hat einen erheblichen Einfluss auf den Lastindex der Reifen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann gern Reifen kaufen, die einen höheren Lastindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Die Tragfähigkeit der Reifen hängt maßgeblich von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und dem Geschwindigkeitsindex der Reifen ab. Die nachfolgende Tabelle soll dies verdeutlichen.
bbH vom Kfz
Index H
Index V
Index W
Index Y & (Y)
210 km/h
100 %
100 %
100 %
100 %
220 km/h
97 %
100 %
100 %
230 km/h
94 %
100 %
100 %
240 km/h
91 %
100 %
100 %
250 km/h
95 %
100 %
260 km/h
90 %
100 %
270 km/h
85 %
100 %
280 km/h
95 %
290 km/h
90 %
300 km/h
85 %
Bei einer bestimmten Geschwindigkeit können manche Reifen also nur noch eine bestimmte Last tragen. So beträgt beispielsweise die Tragfähigkeit von einem Reifen mit dem Index W bei einer Geschwindigkeit von 260 km/h nur 90 Prozent, weshalb Sie überlegen sollten, auf Y umzusteigen.
Strafen bei Missachtung von Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex
Der Geschwindigkeitsindex und der Tragfähigkeitsindex sind zwei wichtige Kennzahlen für Reifen. Werden sie missachtet, kann es zu schweren Unfällen kommen. Wird besonders die Tragfähigkeit der Reifen unterschätzt, kann er platzen. Die Auswirkungen können verheerend sein.
Der deutsche Bußgeldkatalog sieht hierfür keine gesonderten Bußgelder vor. Jedoch fällt die Missachtung der Indexziffern unter den Tatbestand “Erlöschen der Betriebserlaubnis”. Haben Sie also keine Empfehlung des Herstellers oder eines zertifizierten Reifenhändlers oder sind die Pneus nicht im Fahrzeugschein vermerkt, kann ein Bußgeld von 50 bis hin zu 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
In besonders schweren Fällen kann die zuständige Zulassungsbehörde das Auto stilllegen und auf Kosten des Fahrzeugführers bei einem Gutachter vorzeigen lassen. Erst, wenn die Bereifung angemessen ist, kann es wieder zugelassen werden.
Im Video: Der Geschwindigkeitsindex zusammengefasst
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.