Winterreifen-Geschwindigkeit: Welche Vorgaben gelten?
Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024
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FAQ: Geschwindigkeit bei Winterreifen
Für welche maximale Geschwindigkeit Winterreifen zugelassen sind, verrät der Geschwindigkeitsindex. Dieser wird als Buchstabe an letzter Stelle der Reifenkennzeichnung angegeben. Welcher zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen entspricht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Aufgrund der weicheren Gummimischung sind Winterreifen häufig nicht für extrem hohe Geschwindigkeiten geeignet, weshalb diese über einen geringeren Geschwindigkeitsindex verfügen. Wird der Grenzwert dauerhaft überschritten, kann dies zu Schäden führen, etwa indem sich die Lauffläche von der Karkasse (Unterbau des Reifens) löst.
Missachten Sie die für Ihre Winterreifen geltende Geschwindigkeitsbegrenzung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Eine Übersicht der möglichen Sanktionen finden Sie hier.
Grundsätzlich ist es nicht sinnvoll, Winterreifen im Sommer zu verwenden, denn die Gummimischung ist für hohe Temperaturen nicht ausgelegt. Bei Wärme kommt es daher zu einer deutlichen Verlängerung des Bremswegs, das Fahrverhalten verschlechtert sich und somit steigt das Unfallrisiko. Lässt sich eine Fahrt nicht vermeiden, sollten Sie besonders vorsichtig und sehr hohe Geschwindigkeiten vermeiden.
Bußgeldkatalog: Tempoverstöße mit Winterreifen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Fahrzeug mit Winterreifen geführt, obwohl der Aufkleber zur Höchstgeschwindigkeit fehlte | 5 € | eher nicht | ||
… mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | 25 € | eher nicht | ||
Betriebserlaubnis durch Unterschreitung des Geschwindigkeitsindexes erloschen | 50 € * | eher nicht | ||
… mit Gefährdung der Verkehrssicherheit | 90 € * | 1 | Hier prüfen ** | |
* führt zudem u.a. zur Stilllegung des Kfz und dem Erlöschen des Versicherungsschutzes |
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Inhaltsverzeichnis:
Winterreifen: Welche maximale Geschwindigkeit ist mit ihnen erlaubt?
Um bei Schnee, Glätte und Matsch sicher an Ziel zu gelangen, schreibt der Gesetzgeber die Verwendung von geeigneten Winterreifen vor. Für ein Höchstmaß an Sicherheit ist es dabei wichtig, dass die Bereifung auch zum jeweiligen Fahrzeug passt. Dabei es neben dem Gewicht des Fahrzeugs und der Felgengröße auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz zu beachten.
Aus diesem Grund spielt beim Kauf neuer Reifen der Geschwindigkeitsindex eine wichtige Rolle, denn dieser gibt an, für welches Höchstgeschwindigkeiten die Bereifung zugelassen ist. Bei Sommer- und Ganzjahresreifen sollte der Reifenindex mindestens der im Fahrzeugschein eingetragenen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entsprechen.
Bei Winterreifen kann die Geschwindigkeit bzw. der Geschwindigkeitsindex aber auch niedriger ausfallen. Ein Umstand, der vor allem bei PS-starken Fahrzeugen von Bedeutung ist, denn aktuell sind meist selbst die Top-Modelle bei den Winterreifen auf eine Geschwindigkeit bis 270 km/h beschränkt. Aufgrund der weichen Gummimischung gilt es daher, unbedingt die Vorgaben des Geschwindigkeitsindexes zu beachten.
Doch welche Geschwindigkeit ist mit meinen Winterreifen möglich? Ein Blick auf die Flanke des Reifens gibt Aufschluss, denn dort befindet sich die Reifenkennzeichnung. Der letzte Buchstabe der Zeichenfolge entspricht dabei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Eine Übersicht zur durch den Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit liefert nachfolgende Tabelle:
Geschwindigkeitsindex | Max. Geschwindigkeit |
---|---|
Q | bis zu 160 km/h |
R | bis zu 170 km/h |
S | bis zu 180 km/h |
T | bis zu 190 km/h |
U | bis zu 200 km/h |
H | bis zu 210 km/h |
V | bis zu 240 km/h |
W | bis zu 270 km/h |
Achtung! Nicht nur die Vorgaben zum Geschwindigkeitsindex können zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Winterreifen führen. Denn grundsätzlich gilt es bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen das Tempo anzupassen.
Winterreifen: Ist ein Aufkleber zur maximalen Geschwindigkeit Pflicht?
Wie zuvor bereits ausgeführt, sind Winterreifen für sehr hohe Geschwindigkeiten häufig nicht zugelassen. Montieren Sie daher an ein leistungsstarkes Fahrzeug Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex niedriger ausfällt als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz, muss ein Aufkleber über die Geschwindigkeit der Winterreifen informieren. So heißt es unter § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Der für die Winterreifen vorgeschriebene Geschwindigkeitsaufkleber muss im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Alternativ dazu können Sie auch ein Schild verwenden oder sich durch eine Anzeige im Fahrzeug vor dem erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen warnen lassen. Einen entsprechenden Aufkleber erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Reifenhändler.
Wichtig! Reduziert sich durch die Winterreifen die zulässige Geschwindigkeit, müssen Sie sich an die Angabe auf dem Sticker bzw. die Vorgabe zum Geschwindigkeitsindex halten. Missachten mit Winterreifen dieses individuelle Tempolimit, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden.
Hallo,
da sich die StVZO über die Gestaltung des Aufklebers in Schweigen hüllt gehe ich davon aus, das ein selbstgemachter DYMO-Aufkleber z.B. “Winterreifen: max. 190 km/h” die Anforderung genauso erfüllt wie all die angebotenen Aufkleber. Wer keinen DYMO-Drucker hat kann sich auch einen kleinen Zettel schreiben oder malen und in das Gesichtsfeld kleben und nach dem Wechsel auf Sommerreifen wieder abziehen. Sollte ein Jurist anderer Meinung sein, bitte ich um Mitteilung.
Kommt gut durch den Winter!
Guten Tag,
Mein Ganzjahresreifen hat den Index T (190km/h),
Mein Fahrzeug hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h.
Die Frage ist jetzt, kann ich auf den Aufkleber verzichten, wenn ich im Bordcomputer eine Geschwindigkeitswarnung bei ca 180km/h einstelle?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick B
Hallo,
bei meinem PKW ist die Vorgabe, für beide Achsen, 255/50 R19 103 W.
Ich möchte mir neue Winterreifen kaufen.
Es zeigt sich, dass Reifen mit “W” sehr teuer sind, wie auch die Auswahl ist sehr gering.
Darf ich Winterreifen mit dem Index “V”, der überwiegende Angebotsanteil hat eben “V”, benutzen?
Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich
Erwin S