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Beleidigung im Straßenverkehr: Droht eine Strafe?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Strafenkatalog: Was kostet eine Beleidigung im Straßenverkehr?

BeschreibungStrafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten)200 €*
"Bekloppter"250 €*
"Dumme Kuh"300 €*
"Leck mich doch!"300 €*
"Du blödes Schwein"475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!"500 €*
"Was willst du, du Vogel?!"500 €*
"Asozialer"550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!"600 €*
Einen Polizisten duzen600 €*
"Du Holzkopf!"750 €*
Einen Vogel zeigen750 €*
"Bei dir piept's wohl!"750 €*
Scheibenwischer-Geste1000 €*
Stinkefinger zeigen4000 €*
"Du Wichser"1000 €*
"Idiot"1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!"1600 €*
"Schlampe"1900 €*
"Fieses Miststück"2500 €*
"Alte Sau"2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.
Weiterführende Ratgeber zur Beleidigung:

FAQ: Beleidigung im Straßenverkehr

Wie wird eine Beleidigung im Straßenverkehr bestraft?

Für eine Beleidigung im Straßenverkehr, zum Beispiel das Zeigen eines Mittelfingers, wird üblicherweise eine Geldstrafe ausgesprochen. Der Strafrahmen für eine Beleidigung reicht jedoch gemäß § 185 StGB bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe.

Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Beleidigung ausfallen?

Unsere Tabelle fasst verschiedenen Urteile zusammen, bei denen eine Geldstrafe für bestimmte Formen der Beleidigung ausgesprochen wurde. Die Höhe dieser Geldstrafen richtet sich nach dem Einzelfall (insbesondere nach Tagessatz und Tagessatzhöhe).

Drohen neben einer Geldstrafe weitere Konsequenzen für Beleidigungen im Straßenverkehr?

Ja, Beleidigungen im Straßenverkehr können ein Fahrverbot nach sich ziehen und aggressives Verhalten kann grundsätzlich auch eine MPU rechtfertigen. Nicht zuletzt kann unter Umständen wegen einer beleidigenden Äußerung oder entsprechender Gesten – wie etwa das Vogelzeigen – auch Schmerzensgeld gefordert werden.

Sanktionen gegen den Wutausbruch am Steuer

Beleidigung im Straßenverkehr: Aggressionen können anders abgebaut werden.
Beleidigung im Straßenverkehr: Aggressionen können anders abgebaut werden.

Autofahrer sind zahlreichen Situationen ausgesetzt, die den Adrenalinpegel in die Höhe treiben. Sei es der morgendliche Berufsverkehr, bei dem man quälend lange für eine eigentlich kurze Strecke benötigt, der Stau auf der Autobahn oder das Verfahren in einer unbekannten Stadt.

Gerade wenn ein wichtiger Termin drängt, scheinen die Frustrationsmöglichkeiten bei einer Autofahrt grenzenlos zu sein. Und sie begünstigen ein angespanntes Verhalten des Fahrzeugfahrers.

Manch ein Autofahrer wird dann rücksichtslos bzw. aggressiv und beleidigt im schlimmsten Fall andere Verkehrsteilnehmer. Das ist natürlich kontraproduktiv und gefährdet die Verkehrssicherheit, da die Streithähne vom aktuellen Geschehen auf der Straße abgelenkt sind, während sie sich ihrer Auseinandersetzung hingeben. Auf diese Weise wird eine stressige Situation keinesfalls angenehmer und eskaliert im schlimmsten Fall noch weiter.

Im Folgenden möchten wir Sie über das Thema Beleidigung im Straßenverkehr informieren: Welche Beleidigung ist strafbar? Was ist eine Beleidigung genau und welche Arten von Beleidigung im Straßenverkehr gibt es? Welche Sanktionen fallen laut aktuellem Bußgeldkatalog bei Beleidigung an? Gibt es einen Bußgeldkatalog, in dem man nachlesen kann, was verschiedene Beleidigungen kosten (z. B. das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr)?

Ist Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat? Welche Aussagen trifft das Verkehrsrecht zum Thema Beleidigung im Straßenverkehr? Zudem möchten wir Ihnen einige Tipps geben, mit denen Sie entspannt bleiben, wenn Sie sich bei einer Autofahrt provoziert fühlen, um damit die Strafe für eine Beleidigung zu umgehen. Denn Beleidigungen im Straßenverkehr sind genauso unangebracht wie Beleidigungen am Arbeitsplatz; hier kann schließlich sogar eine Abmahnung wegen Beleidigung die Folge sein!

Welches Strafmaß ist für eine Beleidigung im Straßenverkehr vorgesehen?

Der allererste Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) spricht sich bereits deutlich gegen Beleidigungen im Straßenverkehr aus. Dort ist die Grundregel für korrektes Autofahren bereits formuliert:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” (§ 1, Absatz 1 StVO)

Allerdings handelt es sich bei einer Beleidigung im Straßenverkehr um eine Straftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird aus § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) ersichtlich. Sie können also strafrechtlich verfolgt werden, wenn Sie auf diese Weise Aufmerksamkeit erwecken! Mit einem Bußgeld ist es dann nicht getan.

Das StGB sieht für Beleidigung folgenden Strafrahmen vor:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 185 StGB).

Es ist eine Straftat, den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen.
Es ist eine Straftat, den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen.

Beleidigung ist eine Straftat

Es gibt jedoch bei Beleidigung keinen „Bußgeldkatalog“. Vor Gericht wird der Straftatbestand der Beleidigung individuell bewertet und mit einer entsprechenden Strafe belegt.

Beleidigung ist eine Straftat, allerdings ein sogenanntes Antragsdelikt. Nur wenn der Tatbestand der Beleidigung besteht und fristgemäß ein Strafantrag gestellt wird, also eine Anzeige wegen Beleidigung erhoben wird, beginnt das Verfahren.

Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen, da sonst die Verjährung der Beleidigung eintritt. Vor Gericht können nach der Strafanzeige wegen Beleidigung folgende Strafen drohen:

  • Zumeist Geldstrafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen, wobei dreißig Tagessätze einem Nettomonatsgehalt entsprechen.
  • Haftstrafen von bis zu einem Jahr – gerade als Wiederholungstäter müssen Sie sogar mit einer Haftstrafe rechnen! Bei Wiederholungstätern urteilen die Gerichte auch bei der Höhe der Geldstrafe sicher nicht zu Ihren Gunsten.
  • Als Nebenstrafe ist auch ein zeitweiliges Fahrverbot möglich. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist jedoch eher unwahrscheinlich.
  • Schmerzensgeld: Eine Beleidigung kann dazu führen, dass Sie dem Geschädigten noch ein saftiges Schmerzensgeld auszahlen müssen!

Keine „Bußgeldtabelle“ für Beleidigungen im Straßenverkehr, aber ein Strafenkatalog?

Was passiert, wenn man wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr angezeigt wird? In einem Gerichtsverfahren wird, sofern die Amtsanwaltschaft den Tatbestand verfolgt, über Ihre individuelle Strafe entschieden. Das Gericht kann dann in einer Hauptverhandlung den individuellen Strafrahmen festsetzen. Alternativ ist auch ein verkürztes Verfahren möglich: Der Richter entscheidet hier ohne Hauptverhandlung. Sie erhalten lediglich den Strafbefehl mit der festgesetzten Strafe. Zeigen Sie beispielsweise jemandem den „Stinkefinger“ im Straßenverkehr, so ist eine Geldstrafe von 4.000 Euro und mehr möglich, falls eine Anzeige gestellt wird. Ausschlaggebend dabei ist unter anderem, wie viele Tagessätze die Geldstrafe umfassen soll und wie viel Sie verdienen.

Zeigen Sie jemandem den Mittelfinger im Straßenverkehr, kann die Strafe aber auch anders ausfallen, da es bei Beleidigungen keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, sondern lediglich einen Strafrahmen. Auch Gesten wie einen Vogel zeigen, die Zunge herausstrecken, einen Kreis aus Daumen und Zeigefinger machen oder sonstige obszöne Gesten ziehen individuelle Strafen nach sich, oftmals mehrere hundert Euro.

Wird nach einer Beleidigung Anzeige im Straßenverkehr erstattet, etwa weil Sie einem anderen Fahrer den Vogel gezeigt haben, kann schon einmal eine Geldstrafe von 750 Euro auf Sie zukommen. Die “Scheibenwischer-Geste”, die durch wischende Handbewegungen vor dem eigenem Kopf dem Gegenüber geistige Beschränktheit unterstellen soll, kann Ihr Portemonnaie durchaus um 1.000 Euro und mehr erleichtern.

Bislang nicht strafrechtlich verfolgt wurden Gesten wie im Auto die Hand an die Stirn schlagen, die Augen verdecken oder den Kopf angewidert zur Seite drehen. Sie können die betroffene Person jedoch auch hier wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. Solange sie das Autofenster nicht öffnet und die Geste an niemanden richtet, könnte sie ohne Bußgeld davonkommen. Aber die feine Art ist das natürlich auch nicht.

Beamtenbeleidigung kann besonders teuer werden
Beamtenbeleidigung kann besonders teuer werden

Beleidigung von Polizisten und Beamten

Außer der Beleidigung von anderen Verkehrsteilnehmern gibt es zumindest im Volksmund außerdem den Sonderfall der Beleidung von Amtsträgern wie Polizisten, z. B. bei einer Verkehrskontrolle.

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen gesonderten Straftatbestand, sondern einen umgangssprachlichen Begriff. Die Strafe für entsprechende Beleidigungen richtet sich ebenfalls nach § 185 StGB.

Das Mittelfinger-Zeigen in Richtung eines Polizisten kann beispielsweise ebenso 4.000 Euro kosten. Die Beleidigung „Trottel in Uniform“ ist auch eine Beleidigung und wurde in der Vergangenheit schon mit 1.500 Euro Geldstrafe bestraft. Sogar das Duzen eines Polizisten kann als Beleidigung aufgefasst werden.

Ausführliche Infos hierzu finden Sie in unserem Ratgeber “Beamtenbeleidigung: Fällt die Strafe wirklich höher aus?

Statt einheitlichem Bußgeld: Strafe für Beleidigung individuell vom Gericht festgelegt

Immerhin gibt es seit der Neuregelung des Punktesystems nun keine Punkte mehr für Beleidigungen im Straßenverkehr, da diese die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden. Vor der Reform gab es bis zu 5 Punkte für eine Beleidigung im Straßenverkehr. Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis wurde bislang aufgrund von einer Beleidigung im Straßenverkehr nicht ausgesprochen. Es ist jedoch möglich, dass der Richter in Form einer sogenannten Nebenstrafe ein zeitweiliges Fahrverbot verhängt.

Doch selbst wenn Sie sich kein Fahrverbot einhandeln: Die Geldstrafen und die Möglichkeit, sogar angezeigt zu werden, sollten abschreckend genug sein. Denn anstatt einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten vorzufinden, landet dort meist eher eine Vorladung vors Gericht oder – in einem verkürzten Verfahren – gleich der Strafbefehl.

Tipps zum entspannten Autofahren

Nach einer Beleidigung bereuen einige Autofahrer ihr Verhalten.
Nach einer Beleidigung bereuen einige Autofahrer ihr Verhalten.

Wie bereits angesprochen, ist es in vielen alltäglichen Situationen für Autofahrer schwierig, die Contenance zu bewahren. Im Folgenden haben wir für Sie einige Tipps gesammelt, die Ihnen helfen können, mit stressigen Situationen im Straßenverkehr umzugehen, sodass Beleidigungen im Straßenverkehr vermieden werden können:

  • Atmen Sie erst einmal durch, bevor Sie das Fenster Ihres Autos runterkurbeln, um jemandem eine Beleidigung im Straßenverkehr auf den Weg zu geben. Der erste Impuls zu beleidigendem Verhalten ist sicher schnell verflogen, und Sie sehen dann klarer, und riskieren nicht mehr die Straftat Beleidigung.
  • Vermeiden Sie Stresssituationen, indem Sie genügend Zeit für den Weg einplanen, regelmäßige Fahrpausen einlegen und störende Faktoren minimieren. Beispielsweise indem Sie den zähfließenden Verkehr morgens umfahren. Jemanden als “Arschloch” zu bezeichnen, kommt Ihnen dann möglicherweise sogar übertrieben vor.
  • Bitten Sie Ihren Beifahrer, Sie in kritischen Situationen zu beruhigen! Bei einer Beleidigung sollte der Beifahrer den Fahrer auf seine unangemessene Wortwahl hinweisen.
  • Wollen Sie lieber 600 Euro für den nächsten Urlaub oder für die Beleidigung eines Verkehrsteilnehmers ausgeben? Falls Sie lieber in ein gemütliches Hotelzimmer investieren als in Verfahrenskosten und Bußgeld, dann könnte diese Entscheidung bereits ausreichen, um aggressives Verhalten im Straßenverkehr einzudämmen.
  • Fahren Sie nicht Auto, um den Stress abzubauen. Das können Sie beispielsweise bei sportlicher Betätigung tun, ohne jemandem zu schaden. Ein Bußgeldbescheid droht ohnehin bei aggressiver oder unkonzentrierter Fahrweise. Wenn die Nerven strapaziert sind, kommt es leichter zu Unfällen und Verstößen gegen das Verkehrsrecht, also versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Dann erfüllen Sie auch nicht den Straftatbestand der Beleidigung.
  • Falls Ihre Nerven beim Autofahren trotz aller Mühe permanent blank liegen, scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Form einer Aggressionsbewältigungstherapie in Anspruch zu nehmen. Hier lernen Sie, Wutgefühle während des Fahrens zu kompensieren und alltägliche Autofahrten werden so viel angenehmer für Sie. Eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr müssen Sie dann in der Regel nicht mehr fürchten.

Beleidigung im Straßenverkehr ist und bleibt eine Straftat. Ob Sie nun jemandem den Vogel zeigen, den Mittelfinger im Straßenverkehr ausstrecken oder sonstige abfällige Gesten machen, drohen Ihnen empfindliche Strafen. Versuchen Sie daher, entspannt am Steuer zu bleiben und sich nicht auf Beleidigungen einzulassen.

Da es keinen Bußgeldkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr gibt, können Sie nicht im Voraus wissen, wie hoch die Strafe ausfallen kann. Doch auch auf eine noch so geringfügige Beleidigung im Straßenverkehr folgt eine Strafe. Im Gegensatz zu anderen Ordnungswidrigkeiten, in der Sie mit einem Bußgeldrechner die Höhe der Bußgelder berechnen können, müssen Sie bei einer Beleidigung im Straßenverkehr das Urteil des Richters abwarten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

69 Kommentare

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  1. Officer D
    Am 14. Juni 2020 um 17:18

    Deutschland ist eindeutig kein freies Land, wenn unpopuläre Sprache und Meinungsäußerungen strafbar sind.

  2. Felix
    Am 11. Oktober 2019 um 8:55

    Kann ich schon Voraus Zahlen ?
    Zählt das auch für Zollbeamten ?
    Felix

  3. Mora
    Am 4. Juli 2019 um 19:10

    Eine hat heute stinkefinger gezeigt und sie hat mich ohne Blinker überholt, an der Kurve habe ich sie nochmal überholt und habe ich sie stinkefinger gezeigt aber sie hat Fotos gemacht und ich nicht, was wird passieren wenn sie die Polizei die Fotos zeigen?

  4. Steven
    Am 24. Mai 2019 um 15:52

    Hallo, ich habe zu einen Beamten “Meiner Meinung nach sind sie ein Arschloch” gesagt.
    Gehört das zur freien Meinungsäußerung oder nicht ? Und wie teuer ist wär das für jemanden der noch in der Ausbildung ist ?

    MfG
    Steven

  5. Karsten
    Am 20. Mai 2019 um 7:48

    Ich hatte heute eine Situation in der mir im Straßenvekehr der Mittelfinger gezeigt wurde.

    Gern würde ich die Person anzeigen.
    Nur habe ich Bedenken, dass, mangels Zeugen, Aussage gegen Aussage steht.
    Welche Mittel sind erlaubt, um solche Tatsachen zu bekräften? Es fahren immer mehr Leute mit Dashcams herum, aber dienen solche Aufnahmen als Beweis?
    Auch habe ich öfter gehört, dass das Fotografieren des “Täters” nicht erlaubt ist. Stimmt das?

    Ich danke für die Aufklärung…

    Viele Grüße

  6. Sonnenschein
    Am 26. April 2019 um 12:26

    … noch ergänzend;

    Wenn jemand zu mir sagt; “ich werde nur dann so ungehalten wenn du mich fickst!” Es gab aber kein Sex, also definitiv nicht wörtlich gemeint. Gilt das als Beleidigung? Und wie teuer kommt das. Und wenn er noch Schüler ist (19)?

  7. Sonnenschein
    Am 26. April 2019 um 12:20

    Hallo die Damen und Herren,

    ist es eine Beleidigung jemanden verrückt
    zu nennen? Oder wenn jemand sagt: “wie lange willst du deine Scheisse weiterverbreiten?” Und gilt im Verkehrsrecht nicht das gleiche Strafmaß wie im Privatleben?

    Vielen Dank für die Auskunft!

  8. Moe
    Am 14. Februar 2019 um 22:25

    Liebe Leser der Kommentare,
    ich muss leider zugeben dass ich mehr als nur traurig bin über das was ich hier teilweise lese. Natürlich möchte ich niemanden persönlich angreifen, trotzdem muss ich sagen das einige Kommentare hier einfach lächerlich und offensichtlich von Leuten geschrieben worden sind, welche kein Verständnis für anderer Leute Fehler aufweisen. Bsp.: Jemanden nach mehreren Jahren noch anzeigen zu wollen weil derjenige, in einer wahrscheinlich leicht überspitzten Situation, meinte man hätte “zu heiss gebadet”, nur um denjenigen noch bestmöglichen Falls noch ein reinwürgen zu können, zeigt meiner Meinung nach wie sehr unsere Gesellschaft auf Hass und Agression aufgebaut ist. Ich finde es amüsant und gleichzeitig traurig was alles versucht wird nur um anderen Leuten zu schaden hinzuzufügen.
    >Natürlich unterstütze ich keinerlei Beleidigungen, bin aber der Meinung das man es manchmal einfach sein lassen und leichte Beleidigungen einfach ignorieren sollte.
    Grüße Moe

  9. Pop
    Am 7. Januar 2019 um 14:57

    Hallo!
    Ich war auf einem AB voll sauer aber sagte keine Schimpfwörter oder Bedrohung gesagt. Ich bin keine deutsche und ich sagte dann “sie sind gestört” aber ohne den Begriff “psysisch” weil ich das nicht meinte sondern friedlos, unruhig. Kann das trotzdem strafbar sein,wenn ich es nicht meinte oder psysisch sagte?ich meinte es auf keinen Fall und kannte diese umgangssprachlich Form nicht :-( wenn ja,wie hoch ist die Strafe?

  10. Valentina
    Am 23. August 2018 um 7:15

    Ich hab folgende Situation, gestern mein lebenspartner mit ex Frau am Telefon geredet, lautschprecher , sie hat folgendes gesagt ” Deine schlampe Valentina ist eine prostituete, dreckige Schwein, soll dir Telefon Nummer geben” ich hab neben gestanden und deutlich alles gehört, kann so was telefonisches auch beschtraft werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 13:55

      Hallo Valentina,

      bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Liene
    Am 18. Mai 2018 um 11:19

    Ich wurde von meinem Untermieter nach fristgerechter Kündigung als Schlange und Assi und creep bezeichnet und zudem wurde mir vorgeworfen zu lügen, Ihm eine Straftat anhängen zu wollen und gedroht, das die zeit mit Ihm jetzt noch schlimmer wird als sie für ich eh schon ist.
    Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 12:17

      Hallo Liene,

      derartige Drohungen und/oder Verleumdung können zur Anzeige gebracht werden. Suchen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Beistand.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Shirin
    Am 12. April 2018 um 0:12

    Vor einiger Zeit, vielleicht 1-2 Jahre her, wurde zu mir unter mehreren Zeugen gesagt : du hast wohl zu heiss gebadet. Meine Frage dazu ist nun : Wann verjährt so eine Beleidigung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Mai 2018 um 15:44

      Hallo Shirin,

      eine Beleidigung ohne Tätlichkeit verjährt in der Regel nach 3 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Dirk
    Am 8. März 2018 um 13:38

    ..schön das es den Katalog gibt. Nur schade das Verfahren wegen Überlastung unseres Rechtsstaates eingestellt werden, auch wenn Zeugen und Videoaufzeichnungen vorliegen…

  14. viktor
    Am 18. November 2017 um 18:13

    Hallo. Mir wurde den Stinkefinger gezeigt…ich hab den zurück gezeigt..mich haben sie angezeigt, was kan ich tuen.. sie haben einen beweis ich nicht..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 12:24

      Hallo viktor,

      Sie können diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich beraten lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. regina
    Am 17. Mai 2017 um 9:49

    gestern gegen 15.00 Uhr war ich mit meine Tochter und meinem 11 Monaten alten Enkel beim einkaufen im Real Kempten , nach dem wir zur unseren Auto gekommen sind haben wir bemerkt das uns ein anderer PKW zugeparkt hat wir konnten das Baby nicht ins Auto rein Sätzen weil es nur ca 20 cm abstand war, ich bin wieder rein ins Real und habe denn Fahrer ausrufen lasen ( hätte ich besser nicht tun soll) der Eltere Herr ist sichtlich genervt rausgekommen und sehr unfreundlich gefragt “wo ist das Problem” daraufhin habe ich gesagt “ihr park Kunst ist das Problem” dann hat er losgelegt “du mit deinem Akzent geh dort zurück von wo du gekommen bist DRECKSHURE so wie du redest reden nur STRICH Weiber) – ( ich bin 58 Jahre alt seit 31 Jahren in Deutschland ,komme aus Oberschlesien, arbeite in sehr schönen aber hartem Job _ Alte und Kranken Pflegerin spreche sehr gut Deutsch aber meinen Akzent werde ich halt nicht los) was die meisten menschen nicht stört im Gegenteil sie finden es Scharmant, aber jetzt weiter, er hat dann sein Auto umgeparkt und ist wieder selen ruhig zurück ins Real gegangen, ich habe die Polizei angerufen und habe die auch gewartet, nach ca 15 min ist der Herr wieder gekommen und wollte weg fahren ich habe sehr ruhig gesagt ” wenn sie ein bisschen anstand haben dann warten sie bis die Polizei kommt, was dann folgte war der absoluter HAMMER mit einer Hand hat er sich die Nase zugehalten so wollte er mir signalisieren das ich STINKE und mit der zweite hat er eine Arzt Plakette auf die Ablage gelegt und gesagt ” geh mir aus dem Weg sonst zeige ich dich an wegen Unterlassnrehilfeleistung an, ich bin ein Arzt) und ist weg gefahren.
    Ich habe eine Strafanzeige gestellt und Anwalt eingeschaltet meine frage ist mit was für eine Strafe muss der Herr rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:41

      Hallo Regina,

      bei Beleidigung entscheidet immer der Einzelfall. Wir können daher keine Angabe dazu machen, wie hoch die Strafe ausfallen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Pepe S.
    Am 17. März 2017 um 21:52

    Guten Tag. Würde vom meiner Ex per Sprachnachricht als “Missgeburt” betitelt. Mit welchen Konsequenzen könnte sie rechnen? Das war nicht die erste Beleidigung auf diesem Niveau.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 11:10

      Hallo Pepe,

      Sie können Anzeige wegen Beleidigung stellen. Laut § 185 StGB kann hierfür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angesetzt werden. Wann es sich um eine Beleidigung handelt, wird jedoch im Einzelfall entschieden. Es muss sich um rechtswidrige Angriffe auf die Ehre eines Menschen oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen handeln. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sebastian
    Am 20. Oktober 2016 um 17:35

    Hallo an alle,

    ich finde die Auflistung der Bußgelder hinsichtlich diverser Ausdrücke leider komplett irreführend. Ich würde empfehlen, das so abzuändern, in dem ihr sowas wie”Höhe der Buße abhängig von Einkommen und Vorstrafen” reinschreibt anstelle dieser hier genannten Summen in Verbindung mit irgendwelchen Kraftausdrücken.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 10:07

      Hallo Sebastian,
      unter der Tabelle finden Sie die Anmerkung, dass es sich bei den Angaben zu Bußgeldern jeweils um Strafen aus diversen Gerichtsurteilen handelt, diese je nach individuellem Fall abweichen können und sich zudem nach dem Verdienst des Betroffenen richten. Eine mögliche Irreführung sehen wir an dieser Stelle nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Leila
    Am 18. September 2016 um 13:15

    Hallo. Zu jemandem sagen ,,Scheiß Ausländer” ist strafbar? Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. September 2016 um 8:51

      Hallo Leila,

      dieser Ausdruck kann durchaus als Beleidigung eingestuft werden. Da wir jedoch keine Rechtsberatung anbieten können, möchten wir Sie bitten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. MrNeum
    Am 16. Juni 2016 um 15:17

    Ich wurde wegen Beleidigung Privat angezeigt, (Situation Schule – Privat)
    Ich bin nicht 18 die Person die ich beleidigt hab ist auch nicht 18.
    Ich wurde jetzt angezeigt und möchte wissen was es für eine Strafe geben könnte – ich habe mich entschuldigt! und trotzdem wurde ich angezeigt, ich kann das nicht verstehen / bekomme ich jetzt Social Stunden oder muss mich nochmal ganz lieb entschuldigen?
    Was könnte auf mich zukommen?
    (Beleidigung: Hoe)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2016 um 8:49

      Hallo,

      unsere Seite bussgeldkatalog.org befasst sich mit Verkehrsrecht – in Ihrer Frage kann Ihnen sicherlich ein versierter Anwalt weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ni.Pa
    Am 6. Juni 2016 um 11:06

    Hallo

    ich habe eine Politesse beleidigt nachdem ich einen Strafzettel bekommen habe, mein Wortlaut war wie folgt, “ich wünsche Ihnen die Scheißerei am Wochenende”.
    Die Aussage war überzogen und aus dem Akkekt, rückgänging kann ich meine Aussage leider nicht machen.
    Wie hoch wird meine Strafe etwa ausfallen, da ich Azubi bin ist natürlich jeder Betrag empfindlich.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 12:28

      Hallo Ni.Pa,

      wie hoch die Strafe ausfällt, richtet sich nach den individuellen Umständen des Falles und dem Verdienst des Betroffenen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Frederik K.
    Am 6. Juni 2016 um 7:33

    Hallo mein Problem ist ich bin mit meiner Freundin in Duisburg Marxloh über ne Einkaufsstrasse grgangen auf der anderen Strassenseiter sah so einer aus wie ein kickboxer der heißt ACB. ich rufte seinen Nammen ACB”.Da hielt ein Mannschaftswagen und 5 Polizisten sprangen raus wollten mein Personalausweis . ich hätte ACAB gerufen,der Polizist duste mich ich ihn zurück.jetzt hab ich ein Schreiben bekommen wegen beleidigung,ich hab keine angaben gemacht was bekommt man so als Hart4 entfäger dafür ausserdem wa ich gut betrunken so ca . 10 Bier die haben aber kein alkeholtest gemacht mfg.F. kehr

  22. Sascha K.
    Am 14. März 2016 um 1:25

    Sehr Witzig.. Damit macht es sich der Gesetzgeber natürlich wieder mal sehr leicht, sowas direkt als “Beleidigung im Strassenverkehr” gegen einen auszulegen, wenn sich das “Opfer” über den “Täter” ärgert u. aufregt, weil dieser (viell. sogar noch eine der Standartsünden von Deutschlands Autofahrern) gebracht hat, statt Tips zu geben, wie man seinem Gegenüber seine Meinung bei biegen kann bzw. noch besser/ sinnvoller, den TÄTER wegen seiner Tat zu Bestrafen.. Jeweils ohne Blinker abbiegen-, aus dem Kreisverkehr raus fahren-, die Spur Wechseln o. beim Einparken statt zu Korrigieren, so arrogant, unfähig o. Faul stehen zu bleiben, wie man rein fuhr, somit eventl. zwei Parkplätze blockiert! Da kommen sicher noch einige Sünden mehr hinzu..
    Wie, bitte, soll (o. besser gesagt “darf”) man als Autofahrer seinem Gegenüber sagen o. zeigen, was man von dessen Aktion hält??? Mit den komischen Standarttips, von wegen “tief Durchatmen”, bis “10 Zählen” o. was es sonstnoch alles gibt, ist es nicht getan, darum bleibt das Problem trotzden noch bestehen! Es wird einem nur gesagt, was man NICHT darf, wofür das Opfer am Ende viell. sogar selber noch bestraft wird, aber es wird einem NICHT gesagt, wie man seinem Ärger wegen seinem Gegenüber Luft machen kann! Frei nach dem Motto: Du darfst dich nicht Aufregen, sondern hast die Klappe zu halten u. die Sünden des Anderen wort- u. reaktionslos hin zu nehmen! Nun ist der Begriff “Beleidigung” natürlich umfangreich, das sind z.B. die Sätze u. Worte, die hier schon in einer Liste stehen u. dem, was sie Kosten, aber wie bitte schön KANN (bzw. darf) man denn nun seinem Gegenüber zeigen o. sagen, was man von seiner Aktion hält??? Wäre schön, wenn der Gesetzgeber auch hierfür mal Tips geben würde! Wenn man zum x-ten Mal die Vorfahrt genommen bekommt, zum x-ten Mal unnötig Warten muss, weil so ein *** wieder mal ohne Blinker abbiegt-, die Spur Wechselt, wenn man den Letzten noch freien Parplatz nicht nutzen kann, weil so ein *** wieder zwei blockiert oder oder oder.. mal ehrlich.. So manches Gesetz passt überhaupt nicht mehr zu den Heutigen Verhältnissen..

  23. Turan
    Am 2. Februar 2016 um 13:51

    Hallo. Ichhab jemanden denn stinkerfinger gezeigt. Mit was kann ich rechnen. Polizei hat mich angerufen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 10:12

      Hallo Turan,

      sofern es zu einer Strafanzeige kommt, sind die Strafen nicht vorhersagbar. In der Regel liegt das Strafmaß um die 600 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Antonio.k
    Am 12. Dezember 2015 um 20:30

    Kann jemand angezeigt werden wenn er sagt [9.12. 16:50] ‪Du bringe mir 20 €
    [9.12. 16:50] ‪‬: Ok
    [9.12. 16:50] ‪Verstanden
    [9.12. 17:00] ‪: Ich brauche das geld
    [10.12. 07:38] ‪‬: Ich brauche dass Geld weil ich ja auch Sache bezahlen Mus kapiert
    [10.12. 18:04 Du bringe mir 20 €
    [11.12. 18:04] ‪Du bringe mir 20 €
    [11.12. 18:04]Du bringe mir 20 €

    Weil ich hab ihn mein handy gegeben und er hat gesagt gib mir 80 € weil ich nochmal mein Handy bekommen habe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:34

      Hallo Antonio,
      wir dürfen leider keine Rechtsberatung durchführen. Wenn Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Thomas M.
    Am 16. Juli 2015 um 18:12

    Viel zu wenig! Die Strafen sollten doppelt so hoch sein, damit die Irren auf der Straße mal ein wenig vernüftiger werden und sich wieder gesittet benehmen.
    Was im Straßenverkehr teilweis abgeht ist ja nicht mehr normal. Da spreche ich auch vorallem die jüngeren Verkehrsteilnehmer an. Scheint ja cool zu sein andere zu beleidigen, zu beschimpfen, zu nötigen und zu fahren wie der letzte Henker ohne Rücksicht. Lernt man das heute so in der Fahrschule? Ich beobachte das in den letzten Jahren immer stärker. Da muss dringend was passieren.

  26. Bashkim
    Am 6. Juni 2015 um 15:04

    Hallo, eben hatt uns ( ich mit 3 kummpels ) auf eine 30 zone straße ein forbeifahrender auto beleidigt und zwar : macht straße frei ihr affen , ich bin so aufgeregt ich weiss nicht wass soll ich tuen . Auto marke und kennzeichen habe ich gemerckt .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 10:19

      Hallo Bashkim,

      in diesem Fall können Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Beleidigung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Nathalie
    Am 22. April 2015 um 11:24

    ich fuhr heute Morgen im Auto, habe die ganze Zeit den Blinker an, wollte auf der Autobahn, die Ausfahrt nehmen und der Fahrer war die ganze Zeit mit
    seiner Frau am Quatschen, ich glaube sogar, dass sie sich gestritten haben, bin mir aber nicht sicher. Auf jeden Fall, lässt er mich nicht vorbeifahren. Habe fast die Ausfahrt verpasst, weil er mich nicht vorbeifahren wollte. Ich habe geuppt und ihm zu warnen, dass ich da bin. Seine Frau fing an mich im Auto mit Gesten anzumachen. Ich habe ihr den zweiten Finger ( nicht Mittelfinger) gezeigt, als pass auf Warnung. Sie hat Bilder mit Ihrem Handy von mir gemacht. Ich habe ganz nett gelächelt und posiert :-) dann habe ich mich neben dem Auto angehalten, als er seine Frau auf der Arbeit abgesetzt hat und wollte dem Fahrer sagen, dass er beim nächsten Mal aufpassen soll. Seine Frau hat mich angebrüllt, beleidigt mit “Du H***” und “F*** dich” und hat die ganze Zeit mit Ihrem Handy gefilmt, oder sie hat so gemacht, dass sie mich filmt…ich bin clever, habe nichts böses gesagt, nur Ihrem Mann gesagt, “Woaw, Ihre Frau ist aber nett…und dass er mir leid tun und an seiner Stelle würde ich mich für seine Frau schämen und bin weiter gefahren…ach ja, wir arbeiten in derselben Firma. Ich habe mich bei der Rezeption erkündigt, weiß wie sie heißt…ich bin gerade am Überlegen, ob ich sie gegen Beleidigung klagen soll…H*** und F*** dich ist schon hart oder ? Ich gehe davon aus, dass ich dann die Anzeige bei der Polizei melden soll oder ?Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2015 um 10:46

      Hallo Nathalie,

      Sie können natürlich bei der Polizei Anzeige wegen Beleidigung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sabi
    Am 9. April 2015 um 15:47

    Hallo,
    ich hatte letztens folgende Situation:
    Ich fuhr, mit drei weiteren Personen im Auto, Innerorts im Feierabendverkehr der sich zu einem leichten Stau entwickelte. An einer von rechts kreuzenden Straße stand ein Auto und wollte offensichtlich in die Vorfahrtstraße (auf der ich mich befand) einbiegen. Als es wieder vorran ging drängelte er sich vor mich rein, nahm mir dadurch die Vorfahrt und zwang mich apprubt zu Bremsen. Dabei sahen ich und meine Beifahrer das er am telefonieren war. Durch seine Aktion hab ich mich aufgeregt und im Auto rumgefuchtelt. Dann ist der Herr ausgestiegen und meinte das er mich Anzeigen wird weil ich ihm den Stinkefinger gezeigt haben soll.
    Wie kann ich mich im Falle einer Anzeige wheren?

    Vielen Dank im Vorraus :)

    • Alex
      Am 30. Dezember 2016 um 9:16

      Stell eine Gegenanzeigebei der Polizei unter Benennung aller Zeugen die im Fahrzeug gesessen haben. Insofern ihr im Mengenverhältnis überwiegt wird kaum ein Gericht die Anzeige weiterverfolgen. Anzeige wegen Behinderung im Straßenverkehr und Telefon am Steuer kann man ebenfalls bei der Polizei stellen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2015 um 9:13

      Hallo Sabi,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir dürfen Ihnen hier keine Rechtsauskunft anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Erich
    Am 24. März 2015 um 19:11

    Idiotie ist der veraltete Begriff für die schwerste Form der Intelligenzminderung. Er bezieht sich auf einen Intelligenzquotient unter 20, also ein med. Fachausdruck.
    Ist es dann eine Beleidigung wenn man sagt, Ich denke sie haben einen IQ von unter 20 ???????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2015 um 11:02

      Hallo Erich,

      da die Absicht zur Beleidigung eindeutig ist, könnte dafür eine Anzeige wegen einer Beleidigung gestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Marck
    Am 23. März 2015 um 21:13

    Ich habe etwas beobachtet und Bräuchte Hilfe zu meiner Vorgens Weise

    Situation :

    Ein Mercedes Fahrer dessen Kennzeichen ich mir Gemerkt habe
    Hat mir die Vorfahrt genommen und ist mit ca 200 KM/H Durch die Strasse gebrettert und hat Dabei auch ein Schild Gerammt .
    Doch es hat irgendwie niemand gesehen außer ich was schon Echt Fragwürdig ist . Ich würde diesen Fall gerne Melden aber ich weiß nicht wie ich Vorgehen soll !?!

    Ich Freue mich auf Antworten .

    Mit Freundlichen Grüßen (MFG) mxrc

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2015 um 11:17

      Hallo Marck,

      in diesem Fall stellt das Ordnungsamt oder die Polizei den richtigen Ansprechspartner dar. Dort können Sie eine Meldung erstatten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Beleidigung im Straßenverkehr: Droht eine Strafe?
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