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Beleidigung im Straßenverkehr: Droht eine Strafe?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 26. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Strafenkatalog: Was kostet eine Beleidigung im Straßenverkehr?

BeschreibungStrafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten)200 €*
"Bekloppter"250 €*
"Dumme Kuh"300 €*
"Leck mich doch!"300 €*
"Du blödes Schwein"475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!"500 €*
"Was willst du, du Vogel?!"500 €*
"Asozialer"550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!"600 €*
Einen Polizisten duzen600 €*
"Du Holzkopf!"750 €*
Einen Vogel zeigen750 €*
"Bei dir piept's wohl!"750 €*
Scheibenwischer-Geste1000 €*
Stinkefinger zeigen4000 €*
"Du Wichser"1000 €*
"Idiot"1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!"1600 €*
"Schlampe"1900 €*
"Fieses Miststück"2500 €*
"Alte Sau"2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.
Weiterführende Ratgeber zur Beleidigung:

FAQ: Beleidigung im Straßenverkehr

Wie wird eine Beleidigung im Straßenverkehr bestraft?

Für eine Beleidigung im Straßenverkehr, zum Beispiel das Zeigen eines Mittelfingers, wird üblicherweise eine Geldstrafe ausgesprochen. Der Strafrahmen für eine Beleidigung reicht jedoch gemäß § 185 StGB bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe.

Wie hoch kann die Geldstrafe für eine Beleidigung ausfallen?

Unsere Tabelle fasst verschiedenen Urteile zusammen, bei denen eine Geldstrafe für bestimmte Formen der Beleidigung ausgesprochen wurde. Die Höhe dieser Geldstrafen richtet sich nach dem Einzelfall (insbesondere nach Tagessatz und Tagessatzhöhe).

Drohen neben einer Geldstrafe weitere Konsequenzen für Beleidigungen im Straßenverkehr?

Ja, Beleidigungen im Straßenverkehr können ein Fahrverbot nach sich ziehen und aggressives Verhalten kann grundsätzlich auch eine MPU rechtfertigen. Nicht zuletzt kann unter Umständen wegen einer beleidigenden Äußerung oder entsprechender Gesten – wie etwa das Vogelzeigen – auch Schmerzensgeld gefordert werden.

Mehr im Video: Beleidigung im Straßenverkehr

Alles was Sie über Beleidigung im Straßenverkehr wissen sollten, erfahren Sie in unserem Video.
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Sanktionen gegen den Wutausbruch am Steuer

Beleidigung im Straßenverkehr: Aggressionen können anders abgebaut werden.
Beleidigung im Straßenverkehr: Aggressionen können anders abgebaut werden.

Autofahrer sind zahlreichen Situationen ausgesetzt, die den Adrenalinpegel in die Höhe treiben. Sei es der morgendliche Berufsverkehr, bei dem man quälend lange für eine eigentlich kurze Strecke benötigt, der Stau auf der Autobahn oder das Verfahren in einer unbekannten Stadt.

Gerade wenn ein wichtiger Termin drängt, scheinen die Frustrationsmöglichkeiten bei einer Autofahrt grenzenlos zu sein. Und sie begünstigen ein angespanntes Verhalten des Fahrzeugfahrers.

Manch ein Autofahrer wird dann rücksichtslos bzw. aggressiv und beleidigt im schlimmsten Fall andere Verkehrsteilnehmer. Das ist natürlich kontraproduktiv und gefährdet die Verkehrssicherheit, da die Streithähne vom aktuellen Geschehen auf der Straße abgelenkt sind, während sie sich ihrer Auseinandersetzung hingeben. Auf diese Weise wird eine stressige Situation keinesfalls angenehmer und eskaliert im schlimmsten Fall noch weiter.

Im Folgenden möchten wir Sie über das Thema Beleidigung im Straßenverkehr informieren: Welche Beleidigung ist strafbar? Was ist eine Beleidigung genau und welche Arten von Beleidigung im Straßenverkehr gibt es? Welche Sanktionen fallen laut aktuellem Bußgeldkatalog bei Beleidigung an? Gibt es einen Bußgeldkatalog, in dem man nachlesen kann, was verschiedene Beleidigungen kosten (z. B. das Mittelfinger-Zeigen im Straßenverkehr)?

Ist Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat? Welche Aussagen trifft das Verkehrsrecht zum Thema Beleidigung im Straßenverkehr? Zudem möchten wir Ihnen einige Tipps geben, mit denen Sie entspannt bleiben, wenn Sie sich bei einer Autofahrt provoziert fühlen, um damit die Strafe für eine Beleidigung zu umgehen. Denn Beleidigungen im Straßenverkehr sind genauso unangebracht wie Beleidigungen am Arbeitsplatz; hier kann schließlich sogar eine Abmahnung wegen Beleidigung die Folge sein!

Welches Strafmaß ist für eine Beleidigung im Straßenverkehr vorgesehen?

Der allererste Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) spricht sich bereits deutlich gegen Beleidigungen im Straßenverkehr aus. Dort ist die Grundregel für korrektes Autofahren bereits formuliert:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” (§ 1, Absatz 1 StVO)

Allerdings handelt es sich bei einer Beleidigung im Straßenverkehr um eine Straftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird aus § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) ersichtlich. Sie können also strafrechtlich verfolgt werden, wenn Sie auf diese Weise Aufmerksamkeit erwecken! Mit einem Bußgeld ist es dann nicht getan.

Das StGB sieht für Beleidigung folgenden Strafrahmen vor:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 185 StGB).

Es ist eine Straftat, den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen.
Es ist eine Straftat, den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen.

Beleidigung ist eine Straftat

Es gibt jedoch bei Beleidigung keinen „Bußgeldkatalog“. Vor Gericht wird der Straftatbestand der Beleidigung individuell bewertet und mit einer entsprechenden Strafe belegt.

Beleidigung ist eine Straftat, allerdings ein sogenanntes Antragsdelikt. Nur wenn der Tatbestand der Beleidigung besteht und fristgemäß ein Strafantrag gestellt wird, also eine Anzeige wegen Beleidigung erhoben wird, beginnt das Verfahren.

Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen, da sonst die Verjährung der Beleidigung eintritt. Vor Gericht können nach der Strafanzeige wegen Beleidigung folgende Strafen drohen:

  • Zumeist Geldstrafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen, wobei dreißig Tagessätze einem Nettomonatsgehalt entsprechen.
  • Haftstrafen von bis zu einem Jahr – gerade als Wiederholungstäter müssen Sie sogar mit einer Haftstrafe rechnen! Bei Wiederholungstätern urteilen die Gerichte auch bei der Höhe der Geldstrafe sicher nicht zu Ihren Gunsten.
  • Als Nebenstrafe ist auch ein zeitweiliges Fahrverbot möglich. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist jedoch eher unwahrscheinlich.
  • Schmerzensgeld: Eine Beleidigung kann dazu führen, dass Sie dem Geschädigten noch ein saftiges Schmerzensgeld auszahlen müssen!

Keine „Bußgeldtabelle“ für Beleidigungen im Straßenverkehr, aber ein Strafenkatalog?

Was passiert, wenn man wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr angezeigt wird? In einem Gerichtsverfahren wird, sofern die Amtsanwaltschaft den Tatbestand verfolgt, über Ihre individuelle Strafe entschieden. Das Gericht kann dann in einer Hauptverhandlung den individuellen Strafrahmen festsetzen. Alternativ ist auch ein verkürztes Verfahren möglich: Der Richter entscheidet hier ohne Hauptverhandlung. Sie erhalten lediglich den Strafbefehl mit der festgesetzten Strafe. Zeigen Sie beispielsweise jemandem den „Stinkefinger“ im Straßenverkehr, so ist eine Geldstrafe von 4.000 Euro und mehr möglich, falls eine Anzeige gestellt wird. Ausschlaggebend dabei ist unter anderem, wie viele Tagessätze die Geldstrafe umfassen soll und wie viel Sie verdienen.

Zeigen Sie jemandem den Mittelfinger im Straßenverkehr, kann die Strafe aber auch anders ausfallen, da es bei Beleidigungen keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, sondern lediglich einen Strafrahmen. Auch Gesten wie einen Vogel zeigen, die Zunge herausstrecken, einen Kreis aus Daumen und Zeigefinger machen oder sonstige obszöne Gesten ziehen individuelle Strafen nach sich, oftmals mehrere hundert Euro.

Wird nach einer Beleidigung Anzeige im Straßenverkehr erstattet, etwa weil Sie einem anderen Fahrer den Vogel gezeigt haben, kann schon einmal eine Geldstrafe von 750 Euro auf Sie zukommen. Die “Scheibenwischer-Geste”, die durch wischende Handbewegungen vor dem eigenem Kopf dem Gegenüber geistige Beschränktheit unterstellen soll, kann Ihr Portemonnaie durchaus um 1.000 Euro und mehr erleichtern.

Bislang nicht strafrechtlich verfolgt wurden Gesten wie im Auto die Hand an die Stirn schlagen, die Augen verdecken oder den Kopf angewidert zur Seite drehen. Sie können die betroffene Person jedoch auch hier wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr anzeigen. Solange sie das Autofenster nicht öffnet und die Geste an niemanden richtet, könnte sie ohne Bußgeld davonkommen. Aber die feine Art ist das natürlich auch nicht.

Beamtenbeleidigung kann besonders teuer werden
Beamtenbeleidigung kann besonders teuer werden

Beleidigung von Polizisten und Beamten

Außer der Beleidigung von anderen Verkehrsteilnehmern gibt es zumindest im Volksmund außerdem den Sonderfall der Beleidung von Amtsträgern wie Polizisten, z. B. bei einer Verkehrskontrolle.

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen gesonderten Straftatbestand, sondern einen umgangssprachlichen Begriff. Die Strafe für entsprechende Beleidigungen richtet sich ebenfalls nach § 185 StGB.

Das Mittelfinger-Zeigen in Richtung eines Polizisten kann beispielsweise ebenso 4.000 Euro kosten. Die Beleidigung „Trottel in Uniform“ ist auch eine Beleidigung und wurde in der Vergangenheit schon mit 1.500 Euro Geldstrafe bestraft. Sogar das Duzen eines Polizisten kann als Beleidigung aufgefasst werden.

Ausführliche Infos hierzu finden Sie in unserem Ratgeber “Beamtenbeleidigung: Fällt die Strafe wirklich höher aus?

Statt einheitlichem Bußgeld: Strafe für Beleidigung individuell vom Gericht festgelegt

Immerhin gibt es seit der Neuregelung des Punktesystems nun keine Punkte mehr für Beleidigungen im Straßenverkehr, da diese die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden. Vor der Reform gab es bis zu 5 Punkte für eine Beleidigung im Straßenverkehr. Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis wurde bislang aufgrund von einer Beleidigung im Straßenverkehr nicht ausgesprochen. Es ist jedoch möglich, dass der Richter in Form einer sogenannten Nebenstrafe ein zeitweiliges Fahrverbot verhängt.

Doch selbst wenn Sie sich kein Fahrverbot einhandeln: Die Geldstrafen und die Möglichkeit, sogar angezeigt zu werden, sollten abschreckend genug sein. Denn anstatt einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten vorzufinden, landet dort meist eher eine Vorladung vors Gericht oder – in einem verkürzten Verfahren – gleich der Strafbefehl.

Tipps zum entspannten Autofahren

Nach einer Beleidigung bereuen einige Autofahrer ihr Verhalten.
Nach einer Beleidigung bereuen einige Autofahrer ihr Verhalten.

Wie bereits angesprochen, ist es in vielen alltäglichen Situationen für Autofahrer schwierig, die Contenance zu bewahren. Im Folgenden haben wir für Sie einige Tipps gesammelt, die Ihnen helfen können, mit stressigen Situationen im Straßenverkehr umzugehen, sodass Beleidigungen im Straßenverkehr vermieden werden können:

  • Atmen Sie erst einmal durch, bevor Sie das Fenster Ihres Autos runterkurbeln, um jemandem eine Beleidigung im Straßenverkehr auf den Weg zu geben. Der erste Impuls zu beleidigendem Verhalten ist sicher schnell verflogen, und Sie sehen dann klarer, und riskieren nicht mehr die Straftat Beleidigung.
  • Vermeiden Sie Stresssituationen, indem Sie genügend Zeit für den Weg einplanen, regelmäßige Fahrpausen einlegen und störende Faktoren minimieren. Beispielsweise indem Sie den zähfließenden Verkehr morgens umfahren. Jemanden als “Arschloch” zu bezeichnen, kommt Ihnen dann möglicherweise sogar übertrieben vor.
  • Bitten Sie Ihren Beifahrer, Sie in kritischen Situationen zu beruhigen! Bei einer Beleidigung sollte der Beifahrer den Fahrer auf seine unangemessene Wortwahl hinweisen.
  • Wollen Sie lieber 600 Euro für den nächsten Urlaub oder für die Beleidigung eines Verkehrsteilnehmers ausgeben? Falls Sie lieber in ein gemütliches Hotelzimmer investieren als in Verfahrenskosten und Bußgeld, dann könnte diese Entscheidung bereits ausreichen, um aggressives Verhalten im Straßenverkehr einzudämmen.
  • Fahren Sie nicht Auto, um den Stress abzubauen. Das können Sie beispielsweise bei sportlicher Betätigung tun, ohne jemandem zu schaden. Ein Bußgeldbescheid droht ohnehin bei aggressiver oder unkonzentrierter Fahrweise. Wenn die Nerven strapaziert sind, kommt es leichter zu Unfällen und Verstößen gegen das Verkehrsrecht, also versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Dann erfüllen Sie auch nicht den Straftatbestand der Beleidigung.
  • Falls Ihre Nerven beim Autofahren trotz aller Mühe permanent blank liegen, scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Form einer Aggressionsbewältigungstherapie in Anspruch zu nehmen. Hier lernen Sie, Wutgefühle während des Fahrens zu kompensieren und alltägliche Autofahrten werden so viel angenehmer für Sie. Eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr müssen Sie dann in der Regel nicht mehr fürchten.

Beleidigung im Straßenverkehr ist und bleibt eine Straftat. Ob Sie nun jemandem den Vogel zeigen, den Mittelfinger im Straßenverkehr ausstrecken oder sonstige abfällige Gesten machen, drohen Ihnen empfindliche Strafen. Versuchen Sie daher, entspannt am Steuer zu bleiben und sich nicht auf Beleidigungen einzulassen.

Da es keinen Bußgeldkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr gibt, können Sie nicht im Voraus wissen, wie hoch die Strafe ausfallen kann. Doch auch auf eine noch so geringfügige Beleidigung im Straßenverkehr folgt eine Strafe. Im Gegensatz zu anderen Ordnungswidrigkeiten, in der Sie mit einem Bußgeldrechner die Höhe der Bußgelder berechnen können, müssen Sie bei einer Beleidigung im Straßenverkehr das Urteil des Richters abwarten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

70 Kommentare

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  1. Marck
    Am 23. März 2015 um 21:13

    Ich habe etwas beobachtet und Bräuchte Hilfe zu meiner Vorgens Weise

    Situation :

    Ein Mercedes Fahrer dessen Kennzeichen ich mir Gemerkt habe
    Hat mir die Vorfahrt genommen und ist mit ca 200 KM/H Durch die Strasse gebrettert und hat Dabei auch ein Schild Gerammt .
    Doch es hat irgendwie niemand gesehen außer ich was schon Echt Fragwürdig ist . Ich würde diesen Fall gerne Melden aber ich weiß nicht wie ich Vorgehen soll !?!

    Ich Freue mich auf Antworten .

    Mit Freundlichen Grüßen (MFG) mxrc

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2015 um 11:17

      Hallo Marck,

      in diesem Fall stellt das Ordnungsamt oder die Polizei den richtigen Ansprechspartner dar. Dort können Sie eine Meldung erstatten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Nick
    Am 22. März 2015 um 22:53

    Hallo! Bei mir hat einer PKW Fahrer am STOP Schield nicht angehalten Vorfahrt genommen dann hat Er Stinkefinger im Straßenverker gezeigt und hat mich im Endeffekt noch angezeigt Was für Chansen habe ich welche Verstöße gegen die StVO gegen den PKW Fahrer ausgesprochen werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:03

      Hallo Nick,

      der Vorfahrtsverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend mit Bußgeldern bestraft. Eine Anzeige aufgrund einer Beleidigung können Sie bei der Polizei stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Gronkh
    Am 12. März 2015 um 9:10

    ja gut wenn man den stinkefinger zeigt dann kommt aber ne ordenliches bußgelder

    UBS

  4. sophie
    Am 7. März 2015 um 23:40

    Hallo ich bin heute mit meiner Tante im Verkehr behindert worden sie fuhr ich saß hinter ihr . als das gegnerische Auto an uns in die entgegengesetzte Richtung vorbei fuhr schüttelte ich nur den Kopf , er hielt an, stieg aus und schrie mich durch geschlossene Tür an “zügeln du dummer wanst” .
    Meine Tante ließ daraufhin die Scheibe runter und sagte “also…geht’s noch,so nicht”
    Er darauf zu ihr:” du blöde heute zügel deine wänste”, ging wieder zu seinem Auto und schlug im vorbeigehen gegen meine Tür ( zum Glück kein Schaden aber geht ums Prinzip )

    Meine Frage wäre hier ob dies ausreicht um mit einer Anzeige Erfolg zu haben ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2015 um 11:48

      Hallo Sophie,

      hier besteht das Problem dass vor Gericht “Aussage gegen Aussage” stehen wird.
      Grundsätzlich können Sie aber Anzeige aufgrund von Beleidung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. tom
    Am 4. März 2015 um 12:33

    Hallo guten tag ich habe eine Anzeige bekommen, ich hätte den Scheibenwischer gezeigt.
    Ich habe kein Einkommen da ich Hausmann bin wie wird das Bussgeld berechnet ,oder was müsste ich zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2015 um 12:19

      Hallo Tom,

      in diesem Fall liegt keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat. Vor Gericht können Sie sich zu den Vorwürfen äußern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas
    Am 17. Februar 2015 um 12:32

    Hallo , ich habe folgende Probleme und zwar werde ich mit dem Tote bedroht und F*** deine Mutter usw.
    Meisten über meine Freundin über SMS macht der Jenige das. Was kann ich dagegen tun , weil es unterste Schublade ist. So etwas kann doch nicht ungestraft bleiben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:27

      Hallo Andreas,

      Sie können in diesem Fall Anzeige gegen die betreffende Person erstatten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder die Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Gerald
    Am 6. Dezember 2014 um 13:36

    was passiert wenn jemand hat mir anzeige gemacht, aber ich hab nichts gemacht? Situation war so, wir haben geredet und zum schluss hab ich gefragt ob er mir verarschen will. Er hat dann gesagt ich hab zu ihn “arschloch” gesagt und hat gleich anzeige bei dem polizei gemacht. Was kann ich jetzt tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Dezember 2014 um 10:28

      Hallo Gerald,

      falls die Anzeige nicht eingestellt wird und vor Gericht gebracht wird, können Sie oder Ihr Anwalt sich in der Gerichtsverhandlung gegen die Vorwürfe verteidigen. Dann entscheidet das Gericht über das Strafmaß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Kukurma
    Am 2. Oktober 2014 um 9:31

    ich möchte jemanden anzeigen, der mich beleidigt hat, wie gehe ich vor?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Oktober 2014 um 9:57

      Hallo,

      Anzeigen können Sie bei der Polizei stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Kritik
    Am 1. Oktober 2014 um 11:26

    Sagt ja viel über unsere Gesellschaft, wenn “Schlampe” billiger ist als “Alte Sau”….

    • hans
      Am 26. September 2016 um 23:12

      Bemerkenswert ist eigentlich, dass das 10-fache kostet wie ein Überholvorgang bei durchgezogener Linie mit Gefährdung. Schon ein bisschen unverhältnismäßig, oder nicht?

      • Everett T.
        Am 19. Juni 2018 um 16:06

        Sehe ich auch so – schon merkwürdig die Höhen der Bußgelder, vor allem im Vergleich zu wirklich handfesten Verkehrsverstößen.

    • Marzl
      Am 4. Februar 2016 um 13:26

      Haha…

    • Chris P
      Am 31. Juli 2015 um 16:38

      Es gibt keine festgelegten Bußgelder für Beleidigungen. Das wird im Ratgeber mehrmals erwähnt. Die Höhe der Strafen (Beleidigung ist eine Straftat und wird vor Gericht verhandelt, wenn eine Anzeige rechtzeitig eingegangen ist) stammen aus Gerichtsurteilen… Bei einer Strafe in Form von Tagessätzen richtet sich die Höhe der Strafe nach dem Netto-Einkommen.

      Rückschlüsse auf die “Gesellschaft” sind also nicht möglich.. nur auf die Wortwahl von Besser- und Schlechter-Verdienenden. Studie?? ;-)

      • bussgeldkatalog.org
        Am 3. August 2015 um 16:15

        Hallo Chris,

        vielen Dank für den Hinweis. Wir haben noch eine Anmerkung unter die Tabelle gefügt. Im Ratgeber steht bereits das, was Sie geschrieben haben.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

        • Daniel L.
          Am 22. Dezember 2017 um 13:51

          Es wäre gut, neben den Geldbeträgen die Anzahl Tagessätze zu stellen. Geldstrafen nach Tagessätzen lassen sich sonst nicht miteinander vergleichen. Die blosse Auflisting ist irreführend, z. B. das blosse Duzen mit €600 ist teurer als eine handfeste Beleidigung «Du dumme Kuh!» €300… Das versteht niemand.

  10. ZuZu Zanel
    Am 1. Oktober 2014 um 10:21

    Dann werden Sicher einige Autofahrer sich denken, ich zahle mal lieber 500 Euro für ein “Du blödes Schwein”…ABER hauptsache nicht noch mehr für eine schlimmere Beleidigung :-)

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