Beamtenbeleidigung: Fällt die Strafe wirklich höher aus?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn die Zunge gegenüber Beamten etwas zu locker sitzt

Beamtenbeleidigung: "Bulle" zu einem Polizisten zu sagen, hat Konsequenzen.
Beamtenbeleidigung: “Bulle” zu einem Polizisten zu sagen, hat Konsequenzen.

Der Job eines Polizeibeamten ist wahrlich nicht immer einfach. Während manche Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle noch einsichtig sind und ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr bereuen, werden andere wiederum aggressiv und werfen mit Beleidigungen um sich, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.

In diesem Zusammenhang ist oft die Rede von der sogenannten Beamtenbeleidigung. Wer sich vor einem Beamten im Ton vergreift und diesen sogar beleidigt, muss mit einer höheren Strafe rechnen, als wenn er sich gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer so verhalten hätte – Generationen von Autofahrern vertreten diese Ansicht.

Doch ist dem wirklich so? Handelt es sich bei der Beamtenbeleidigung überhaupt um einen gesonderten Straftatbestand? In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, ob es so etwas wie Beamtenbeleidigung gibt, welche Strafe in Deutschland dafür fällig wird und welche Formen der Beleidigung unterschieden werden müssen. Zusätzlich führen wir einige Beispiele auf, die zumindest im Volksmund als Beamtenbeleidigung aufgefasst werden.

FAQ: Beamtenbeleidigung

Gibt es den Tatbestand „Beamtenbeleidigung” überhaupt?

In Deutschland stellt die Beamtenbeleidigung keinen gesonderten Straftatbestand dar. Es spielt daher in Bezug auf die Strafe keine Rolle, ob die Beleidigung gegen einen Polizisten oder einen Zivilisten gerichtet war.

Was können Beleidigungen oder Beschimpfungen kosten?

Je nachdem, wie schwer die Beleidigung oder Beschimpfung war, können die Geldstrafen variieren. Zeigen Sie beispielsweise einem Polizeibeamten den Mittelfinger, können bis zu 4.000 Euro fällig werden. Bezeichnen Sie ihn als “Mädchen”, sind 200 Euro möglich. Die letztendliche Entscheidung über die Höhe der Geldstrafe trifft jedoch stets ein Gericht. In dieser Tabelle haben wir Ihnen einige Beleidigungen inklusive der darauf folgenden Strafen aufgelistet, die in der Vergangenheit vor Gericht verhängt worden sind.

Sind bei einer Beleidigung auch Haftstrafen möglich?

Der Tatbestand der Beleidigung ist in § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Demzufolge liegt das Strafmaß bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wurde die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen (z. B. durch Anspucken oder Anrempeln), kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.

Gibt es die Beamtenbeleidigung nun oder nicht?

Das Wichtigste vorneweg: Der Tatbestand der Beamtenbeleidigung existiert laut Gesetz nicht. Umgangssprachlich soll zwar mit diesem Begriff ausgedrückt werden, dass sich die Beleidigung an einen Beamten und nicht an einen anderen Autofahrer richtet, geahndet wird dieses Verhalten allerdings vollkommen identisch. Zum besseren Verständnis wird der umgangssprachliche Begriff der Beamtenbeleidigung in diesem Ratgeber jedoch weiterhin verwendet.

Es macht demzufolge in Bezug auf die Strafe keinen Unterschied, ob Sie einen Busfahrer, Ihren Chef, einen Polizisten oder einen anderen Fahrer beleidigen – die gesetzlichen Vorschriften sind die gleichen. Festgehalten ist der Straftatbestand der Beleidigung in § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB). Eine Beamtenbeleidigung gemäß StGB gibt es demnach in Deutschland auch nicht.

Eine Besonderheit besteht jedoch bei der Beleidigung von Amtsträgern (diese müssen jedoch nicht zwingend verbeamtet sein): Generell kann eine Beleidigung nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die beleidigte Person einen Strafantrag stellt. Handelt es sich bei dieser Person jedoch um einen Amtsträger, so kann in diesem Fall laut § 194 Absatz 3 StGB auch der Dienstvorgesetzte einen Antrag auf Strafverfolgung stellen.

Welche Strafe ist bei Beamtenbeleidigung möglich?

Ein Bußgeldkatalog für Beamtenbeleidigung existiert nicht.
Ein Bußgeldkatalog für Beamtenbeleidigung existiert nicht.

Im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Missachten der Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr existiert für die Beamtenbeleidigung kein Bußgeldkatalog, in dem die jeweiligen Beleidigungen mit den dazugehörigen Strafen festgehalten sind. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen drei Formen der Beleidigung, bei denen sich entsprechend auch das Strafmaß ändert:

Beleidigung nach § 185 StGB

Es ist gesetzlich zwar nicht definiert, wann von einer Beleidigung auszugehen ist, die Rechtsprechung sieht diesen Tatbestand jedoch als erfüllt an, wenn die Ehre einer anderen Person angegriffen oder missachtet wird. Bei der Beamtenbeleidigung wäre dies beispielsweise der Fall, wenn Schimpfwörter oder abwertende Gesten im Spiel sind. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann bei einer verbalen Beleidigung eines Polizeibeamten drohen.

Kommt es jedoch außerdem zu einer tätlichen Auseinandersetzung, etwa, wenn Sie diesen anrempeln oder ihn sogar anspucken, steigt die Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre. Auch bei dieser Art der Beamtenbeleidigung kann eine Geldstrafe fällig werden.

Üble Nachrede nach § 186 StGB

Diese Art der Beleidigung gilt als erfüllt, wenn jemand eine Tatsache behauptet, welche die betroffene Person in irgendeiner Art herabwürdigt. Ist diese Tatsache jedoch falsch bzw. nicht nachweislich wahr, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden. Behaupten Sie beispielsweise über einen Polizeibeamten, er sei bestechlich und tätigen diese Aussage obendrein vor seinem Vorgesetzten, kann dies als Beamtenbeleidigung im Sinne von übler Nachrede angesehen werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, ob es sich dabei um die Wahrheit handelt.

Verleumdung nach § 187 StGB

Mit einer Strafe für Beamtenbeleidigung im Sinne einer Verleumdung müssen Betroffene dann rechnen, wenn sie beispielsweise Tatsachen über einen Polizeibeamten behaupten, die ihn herabwürdigen, obwohl ihnen klar ist, dass es sich dabei um eine Lüge handelt. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist hier möglich.

Wird die Behauptung einer unwahren Tatsache jedoch in aller Öffentlichkeit getätigt oder sogar durch das Verbreiten von Schriften untermalt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe auf den Betroffenen zukommen. Bei allen drei Beleidigungsdelikten muss jedoch die Voraussetzung gegeben sein, dass überprüft werden kann, ob es sich um eine wahre oder eine falsche Behauptung handelt.

Übrigens: Eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung droht nicht, wenn Sie sich lediglich unhöflich bzw. abwertend über die polizeilichen Maßnahmen auslassen, nicht jedoch die Beamten der Polizei selbst damit angreifen. In den meisten Fällen ist es zudem so, dass eine Beamtenbeleidigung eher ein Bußgeld nach sich zieht und keine Freiheitsstrafe. Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass diese Möglichkeit trotzdem besteht.
Bei welcher Beamtenbeleidigung droht welche Strafe? Unsere Liste verrät es Ihnen.
Bei welcher Beamtenbeleidigung droht welche Strafe? Unsere Liste verrät es Ihnen.

Beamtenbeleidigung: Welche Kosten sind möglich?

Doch was kostet eine Beamtenbeleidigung nun? Einen Katalog, in dem die jeweiligen Strafen nachgeschlagen werden können, gibt es, wie bereits erwähnt, nicht. Daher haben wir verschiedene Gerichtsurteile als Anhaltspunkt für die folgende Liste genommen, in denen es unter anderem um die Beleidigung von Polizeibeamten ging.

Sie stellt daher nur eine grobe Orientierung dar. Das Bußgeld bei einer Beamtenbeleidigung kann je nach den individuellen Umständen des Falls abweichen und richtet sich zudem nach den finanziellen Verhältnissen der betroffenen Person.

Vergessen Sie jedoch nicht: Die Kosten für eine Beamtenbeleidigung unterscheiden sich nicht von denen, die bei der Beleidigung anderer Personen auf Sie zukommen können:

BeschreibungStrafe
Allgemeiner Strafrahmen für Beleidigung im Straßenverkehr nach § 185 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
bisher bereits verhängte Geldstrafen für einzelne Beleidigung (basierend auf Urteilen)
Die Zunge herausstrecken150 €*
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten)200 €*
"Bekloppter"250 €*
"Dumme Kuh"300 €*
"Leck mich doch!"300 €*
"Du blödes Schwein"475 €*
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!"500 €*
"Was willst du, du Vogel?!"500 €*
"Asozialer"550 €*
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!"600 €*
Einen Polizisten duzen600 €*
"Du Holzkopf!"750 €*
Einen Vogel zeigen750 €*
"Bei dir piept's wohl!"750 €*
Scheibenwischer-Geste1000 €*
Stinkefinger zeigen4000 €*
"Du Wichser"1000 €*
"Idiot"1500 €*
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!"1600 €*
"Schlampe"1900 €*
"Fieses Miststück"2500 €*
"Alte Sau"2500 €*
* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich unter anderem auch nach dem Verdienst des Betroffenen.

* Diese Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können nach individuellem Fall abweichen und richten sich nach dem Verdienst des Täters.

Es gilt demnach als Beamtenbeleidigung, „Leck mich“ zu einem Polizisten zu sagen. Die gleiche Strafe von ungefähr 300 Euro droht jedoch, wenn Sie diesen Kraftausdruck an eine andere Person richten. Um einiges teurer wird es, wenn Sie einem Polizisten im Zuge der Beamtenbeleidigung den Mittelfinger zeigen: 4.000 Euro können in diesem Fall fällig werden. Bei einer Beamtenbeleidigung kann das Strafmaß demnach variieren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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31 Kommentare

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  1. fanta
    Am 28. Juni 2024 um 21:17

    ich habe in Unserem Klassenchat (ohne Lehrer) meinen Direktor als Hurensohn bezeichnet und da es ein Kind gepetzt hat will der Direktor anzeige erstatten. Was wird auf mich hinzukommen?

  2. Al-Ali
    Am 2. Januar 2024 um 23:22

    Hallo, vor etwa zwei Wochen war ich sehr betrunken. Ich hatte einen vollen Liter Wodka mit 40 % Alkohol getrunken. Ich ging in die Bar und kaufte viel Bier. Am nächsten Tag wachte ich auf und befand mich im Gefängnis. Dann ließen sie es Ich habe mich rausgeschmissen. Nach einer Woche erhielt ich einen Brief, in dem es hieß: „Missachtung der Polizeianweisungen“ und auf meinem anderen Brief: „Beleidigung der Polizei mit Worten, und ich schwöre. Ich kann mich an nichts erinnern, was an diesem Tag passiert ist. Ich will.“ zu wissen, was das bringen wird. Ich mache mir große Sorgen. Danke

  3. Henning P
    Am 30. September 2023 um 14:04

    Und was, wenn Polizisten in Sachständen Leute ohne Grund herabsetzen?

  4. Erwin K
    Am 9. November 2022 um 13:41

    Habe gelesen, dass man 600 € zahlen muss, wenn man einen Beamten duzt. Ich hatte mehrere Beamte/innen angezeigt, die mich geduzt hatten, wonach keine Staatsanwaltschaft etwas dagegen unternahm. Sogar nach meiner Strafanzeige gegen einen Richter, der mich als “schizopren” schwer beleidigte geschah nichts, immer nach dem Prinzip eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der Paragraf wegen der Beamtenbeleidigung wurde seit weit über 30 Jahren gelöscht, nachdem man feststellte, dass dieser gegen den im Grundgestz verankerten Gleichheitsgrundsatz vertößt. Dazu möchte ich anmerken, dass nach § 193 StGB Äußerungen zur Wahrnehmung der berechtigten Interssen straffrei sind, aber die Richter enstcheiden ob es sich um einen solchen Fall oder eine Straftat nach § 185 StPG handelt und in der Regel wieder das Krähenprinzip angewendet wird.

  5. Mkse
    Am 19. August 2022 um 13:59

    Darf man sagen ( Ihr Polizisten seid Dreck ) ?

  6. Tatjana
    Am 11. Juli 2022 um 19:35

    Hi, ich hatte Sylvester Nacht Streit mit meinem Ehemann, und zu Polizei Station gegangen um eine Hilfe zu bitten.
    Es hat sehr lange gedauert und ich wollte endlich schlafen gehen. Dann kamen zwei Zivilisten( habe ich nicht gewusst) und war eine Auseinandersetzung, wo ich beleidigt habe. Jetzt habe ich Strafe Einspruch gemacht, habe ich da Chancen das zu mildern?
    Grüße

  7. Mat3ze
    Am 25. Januar 2022 um 15:51

    Dass es im Gesetzbuch den Paragraphen der Beamtenbeleidigung nicht gibt, mag den Tatsachen entsprechen, dass jedoch das Strafmass für Polizisten und “Normalbürger” gleich sein sollen halte ich für ein Gerücht.
    Als mein Kollege, kurz nachdem er entlassen wurde, vom Chef als: “Faules, fettes Assoschwein” bezeichnet wurde, musste letzter nur 100,- Euro Strafe Zahlen.
    Ich möchte bezweifeln, dass ein Richter so bei einem Polizeibeamten geurteilt hätte.

  8. ingrid
    Am 23. September 2021 um 17:39

    hallo

    passt auf mich hat ein Polizist angeschrien und so segiert bis ich weggefahren bin und zu ihm gesagt habe ” leck mich doch ” ich musste auf die Wache es gab eine Anzeige und ohne Verhandlung hab ich gestern vom Bezirksgericht einen Strafbefehl von 750 Euro bekommen und das obwohl ich Mindestpensionist bin mit einer Rente von 950 Euro. Davon muss ich in Österreich wo ich lebe Miete bezahlen etc. Könnt ihr Euch das vorstellen sowas gibt es wohl nur in Deutschland. Der Polizist hat mich angeschrien, für Blöd hingestellt nun der hat wohl Narrenfreiheit. Aber ich werde vor Gericht ziehen weil der letzte Dreck bin ich auch nicht.

  9. Klaus R
    Am 23. September 2021 um 4:12

    Bei Beleidigungen von Nicht-Amtsträgern stellt die Staatsanwaltschaft häufig das Strafverfahren “mangels öffentlichem Interesse” ein – auch wenn Ausdrücke wie “Drecksfotze” und “Schlampe” gefallen sind.
    Obige Aufstellung von Geldtrafen wäre aussagekräftiger wenn nicht die Endsummen, sondern die Anzahl der Tagessätze angegeben wären. Geldstrafen werden immer in Anzahl Tagessätze ausgesprochen..

  10. Gregor R
    Am 14. April 2021 um 23:16

    Es gibt in Deutschland KEINEN Straftatbestand der Beamtenbeleidigung, welche strafrechtlich verfolgt wird. Ist ist vollkommen egal, ob die vermeintliche beleidigte Person beamtet ist oder nicht.

    • Mat3ze
      Am 25. Januar 2022 um 15:55

      Genau das hat es die Redaktion auch ausführlichst erklärt !

  11. Denny M
    Am 9. Dezember 2020 um 15:56

    Wie sieht es aus weil ich war mal Besoffen unterwegs und die Bullen haben mich an der ritter Strasse mal erwischt nur auf der Feldstrasse war ich zufuss und bin zu den Bullen hingegangen die haben mich gefragt und ich habe aus jux und dollerei einfach gesagt ja Klar ich fahre immer Besoffen an ihnen Vorbei weil meine zunge schneller war und ich habe auch nicht damit gerechnet das man für so ein spruch den Führerschein verlieren kann jetzt habe ich 12 Monate Fahr verbot und habe eine Geldstrafe bekommen in höhe von 6000 Euro is das Fear

  12. botscharow
    Am 14. November 2020 um 10:06

    Duzen gilt nicht als Beleidigung!!!

  13. Anonym
    Am 23. Juli 2020 um 17:22

    @H.A Diese Personen anzeigen? Hast du dir auch noch das Kfz Kennzeichen aufgeschrieben oder wie? Falls du deinen Kommentar ernstgemeint hast, ein kleiner Tipp von mir. Tu es nicht! ;)

  14. Leo
    Am 12. Juni 2020 um 17:41

    In welchem Urteil wurde über das “Duzen” entschieden? Habe Sie ein Aktenzeichen oder einen Verweis?
    Viele Grüße!

  15. H.A
    Am 20. März 2020 um 16:45

    Hallo Guten Tag,
    ich hätte mal eine Frage, Ich bin ein Justizvollzugsbeamter, nach Feierabend fahre ich nachhause und überhole sorgfältig ohne irgendwelche Behinderungen einen Pkw die mit 2 Jugendliche besetzt sind. Beim Überholen zeigt der Fahrer mir den Mittelfinger und sieht dabei meine Uniform und zuckt sofort seine Hand zurück. Seinen Mittelfinger habe ich deutlich gesehen. Kann ich als Beamter eine Anzeige erstatten? Oder was könnte ich nun tun? Da ich mich beleidigend gefühlt habe. Würde ich dagegen gerne was tun.

    Liebe Grüsse

    • CatKing
      Am 24. November 2021 um 14:02

      Was du dagegen tun kannst? Locker bleiben. Wie (entfernt von der Redaktion) muss man sein um wegen so etwas den Rechtsweg einzuschlagen. Wie gering kann das eigene Selbstwertgefühl sein… Sowas zu lesen wirkt fast wie real satire.

  16. Shamel
    Am 3. März 2020 um 20:17

    Hallo, ich hab eine Polizei beleidigt hab ihm du spaßt genannt er hat mich angegriffen dan habe ich mich sofort bei ihm entschuldiget. Und auch bei der Polizei Revier angerufen mich entschuldigt. Was Wirt auf mich zu kommen.

  17. ...
    Am 29. Februar 2020 um 22:22

    so ein komisches zeug hab ich noch nie gelesen hahah Die cops machen heutzutage keinen bzw nur geringe unterschiede zwischen “beleidigungen”, da werden doch keine 4000 euro für leck mich oder den mittelfinger verlangt, ich wurde mittlerweile auch 3-4 mal gemahnt und nur einmal musste ich 15 euro wegen “Beleidigung” zahlen. Alleerdings so ein schwachsinn hab ich noch nie gehört das der alt bekannte Mittelfinger mit 4000 euro geahndet wird… komplett lächerlich

  18. Tom
    Am 7. Februar 2020 um 0:51

    Gilt es bei folgendem Fall auch als Beleidigung:
    Polizist beantwortet mir die Frage : „ kann ich dass Bußgeld auch per Überweisung tätigen?“ nicht und geht Einfach weg.
    Darauf hin sage ich : „ das finde ich aber asozial.“
    Er kassiert meinen Ausweis erneut ein und kommt nach 5 Minuten wieder mit folgenden Worten : „ sie kriegen eine Anzeige wegen Beleidigung.“
    Auf ein Gespräch wollte er sich garnicht einlassen und fuhr weg.
    Gilt jetzt meine Aussage als Beleidigung ?
    LG

  19. noah
    Am 23. Januar 2020 um 15:19

    Es wird vorgeworfen,das ich die Polizeibeamten nach einer Kontrolle mit´´Hurensöhne´´tituliert habe.
    Anklageschrift : Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,
    -durch eine Handlung vier andere beleidigt zu haben,
    -strafbar als
    Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen gemäߧ§185,194 Abs.1,Abs.3,52StGB
    Frage : ´Was kann auf mich zukommen´?

  20. Daniella
    Am 28. November 2019 um 11:41

    Hallo Ihr Lieben,
    Hmmmm. Bin echt erstaunt über diesen Bußgeldkatalog.
    Entschuldigung, Ihr macht super Job 👍manchmal sehr anstrengend und vielen verschiedenen Situationen ausgesetzt.
    Ich komme aus dem Pflegebereich. Und bin auch vielen Situationen ausgesetzt. Klienten können grausam sein. Verbal sowie teils auch handgreiflich. Auf guat deutsch , mit ner Watschn wenn’s dem Klient überhaupt ist passt , weil er grad ne Krankheit hat o.ä. Jo mei ! Und was erst verbal los ist. Mein Gott wir könnten als Krankenschwestern wenn mer jeden Patienten anzeigen würden , Millionäre sein. Aber wir haben uns diesen Beruf nun mal ausgesucht. Nicht weil wir Geld mit z. Bsp :*dumme Kuh* verdienen wollen . Sondern weil wir den Patienten helfen wollen . Das er gesund Wird . Wer vielleicht jetzt ein bischen Emphatisch mitdenkt , versteht es was ich meine . Es gibt wirklich weit aus schlimmeres in Deutschland , als sich wegen ….. und …….. aufzuregen und gleich zur Anzeige zu bringen. Man muss einiges ertragen in diesem Beruf sowie auch in vielen anderen. Wir haben es uns so ausgesucht. Wünsch Euch allen weiterhin viel Kraft !
    Und etwas Gleichmut✌🏻✌🏻✌🏻

  21. Alex
    Am 18. Juli 2019 um 11:23

    Ist es strafbar einen Polizisten leise Pisser zu nennen ?

  22. Ole
    Am 3. April 2019 um 11:21

    Einen Polizisten zu duzen ist nicht verwerflich. Niemand hat Weltweit das Privilig mit “Sie” angesprochen zu werden. Diese Höflichkeitsform ist eine Gesellschaftsinterpretation. Durch Ehre und Respekt kann man sich das sicher verdienen. Eine Uniform allein reicht dafür aber nicht aus. Freundlichst Olaf, Magdeburg

  23. I.g
    Am 25. März 2019 um 21:21

    Ist der Satz ,,ihr seit echt die geilsten,,
    Zu Polizei zu sagen strafmündig??

  24. Markus K.
    Am 25. Oktober 2018 um 21:18

    Dieser Bußkatalog ist sehr gut, und gut sich zu merken, wenn mich ein anderer beleidigt kann ich ihn mit der Strafe drohen, und noch eine Frage ist “Bulle” eine Beleidigung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Oktober 2018 um 17:43

      Hallo Markus,

      „Bulle“ zu einem Polizisten zu sagen ist Beamtenbeleidigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Claus
        Am 6. Januar 2022 um 14:12

        Den Begriff ” Beamtenbeleidigung” gibt es im Strafrecht nicht. Diese Fälle werden unter dem § 185 (Beleidigung) StGB subsumiert.

      • maexle
        Am 10. November 2018 um 3:31

        @ bussgeldkatalog.org

        Leider nicht richtig.
        Der Ausdruck ” Bulle ” hat sich mittlererweile eingebürgert
        und wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt.

        Kleines Beispiel:

        Festnahme und man sagt ” Was wollt ihr Bullen denn von mir? ”
        Keine Beleidigung.
        Festnahme und man sagt ” Was willst du scheiß Bulle von mir? ”
        Beleidigung.

        Siehe Urteil (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04) Landgericht Regensburg

        • Live love law
          Am 2. Februar 2023 um 23:09

          @maexle

          Das stimmt so pauschal auch nicht. Vielmehr kommt es auf das Umfeld des Täters an, da eine Beleidigung gem. 185 StGB nur eine Beleidigung ist, wenn sie auch beleidigend gemeint ist.
          Wenn z.B jemand aus der linksautonomen Szene einen Polizisten als Bullen bezeichnet, fällt das nicht unter den 185 StGB da das Wort „Bulle“ im Umfeld des Täters die normale Bezeichnung für einen Polizisten ist.

  25. Louis
    Am 18. September 2018 um 15:55

    Ist das ein Scherzartikel?Realsatire? Oder ist das die ernsthafte Regelung?

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