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Rechtsfahrgebot gemäß StVO: Wann gilt es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Rechtsfahrgebot

BeschreibungStrafePunkteFahrverbotFVerbot
Mit Gefährdung anderer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen...
... bei Gegenverkehr80 €1
... beim Überholtwerden80 €1
... bei Unübersichtlichtkeit80 €1
... in einer Kurve80 €1
... an einer Kuppe80 €1
... beim zu engen Linksabbiegen80 €1
... beim zu weiten Rechtsabbiegen80 €1
... mit Unfallfolge100 €1

FAQ: Rechtsfahrgebot

Was besagt das Rechtsfahrgebot?

Laut § 2 Abs. 2 StVO sollen sich Fahrer grundsätzlich möglichst weit rechts halten, und zwar nicht nur beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr.

Wo gilt das Rechtsfahrgebot?

Das Rechtsfahrgebot gilt zunächst einmal überall – innerorts, außerorts, auf schmalen Straßen und auch auf der Autobahn. Alle Fahrzeuge haben sich daran zu halten.

Wann darf man vom Rechtsfahrgebot abweichen?

Normalerweise müssen alle Fahrer auf der Autobahn die rechte Spur nutzen, sofern sie nicht gerade überholen. Autofahrer dürfen aber bei einer hohen Verkehrsdichte auch die mittlere Spur nutzen.

Das Rechtsfahrgebot missachtet? Diese Bußgelder drohen

Was besagt die StVO zum Rechtsfahrgebot?
Was besagt die StVO zum Rechtsfahrgebot?

In Deutschland und auf dem europäischen Festland gilt das Rechtsfahrgebot: Fahrzeuge bewegen sich im Straßenverkehr zumeist auf der rechten Fahrbahn.

Wie tief dieses Verhalten bei Fahrern und Fußgängern verankert ist, zeigt ein Urlaub in einem Land, in welchem Linksverkehr auf den Straßen herrscht.

Doch wann gilt das Rechtsfahrgebot in Deutschland? Welche Regelungen sind hierzu genau in der StVO festgelegt?

Und müssen Autofahrer auch auf Autobahnen immer rechts fahren? In diesem Ratgeber dreht sich alles um das Rechtsfahrgebot!

Spezielle Informationen zum Rechtsfahren:

Keine Lust zu lesen? Das Rechtsfahrgebot im Video

Video zum Rechtsfahrgebot in Deutschland
Video: Die wichtigsten Infos zum Rechtsfahrgebot finden Sie hier.

Das Rechtsfahrgebot laut StVO

Die Bestimmungen zum Rechtsfahrgebot hält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im § 2 fest:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Dabei hält die StVO nicht nur fest, dass ein allgemeines Rechtsfahrgebot gilt, sondern nummeriert jene Umstände auf, unter welchen eine Missachtung des Gebots besonders schwerwiegend ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein anderes Auto Sie überholen möchte – dann benötigt es die linke Spur und Sie müssen zwingend rechts fahren.

Das Rechtsfahrgebot gilt im Übrigen auch bei Abbiegevorgängen. Biegen Sie beispielsweise in einem sehr engen Bogen nach links ab, liegt laut Bußgeldkatalog ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vor. Dasselbe gilt, wenn Sie in einem weit ausladenden Bogen nach rechts abbiegen.

Sie müssen hingegen logischerweise von dem Gebot abweichen, wenn Sie überholen möchten – dann müssen Sie die rechte Spur verlassen.

Wie hoch wird ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bestraft?

Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich auch auf der Autobahn.
Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich auch auf der Autobahn.

Missachten Sie das Rechtsfahrgebot, kann neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg folgen. In der Regel wird jedoch kein Fahrverbot verhängt. Allerdings hängt die Höhe der Strafe auch von den Umständen Ihres Verstoßes ab.

Das Bußgeld, wurde das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten, variiert in der Regel zwischen 80 und 100 Euro – je nachdem, ob ein Unfall aufgrund des Verstoßes erfolgte.

Allerdings sieht die StVO bestimmte Ausnahmen von dem Rechtsfahrgebot vor.

Das Rechtsfahrgebot in der Stadt

Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts nicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen […] – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung […] den Fahrstreifen frei wählen.“ (§ 7 StVO)

Auf diesem Weg wird gewährleistet, dass der Verkehr in der Stadt am Laufen bleibt. Für Lkw gilt das Rechtsfahrgebot jedoch auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Pkw-Fahrer können sich jedoch aufgrund dieser Ausnahmeregelung gewissermaßen „durchschlängeln“ und so einen langanhaltenden Stau verhindern.

Das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn

Für das Befahren von Autobahnen gilt ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Diese ist in § 7 der StVO definiert:

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.“

Das Rechtsfahrgebot lässt Ausnahmen zu.
Das Rechtsfahrgebot lässt Ausnahmen zu.

Dieser Passus ist ausdrücklich als Ausnahme von dem Rechtsfahrgebot gemäß obig zitierten Paragraphen zu verstehen.

Allerdings lässt die Formulierung „wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ einigen Interpretationsspielraum zu.

Grundsätzlich gilt jedoch auf Autobahnen: Nicht jede Lücke, welche sich auf der rechten Fahrspur öffnet, muss auch genutzt werden.

Ist der Verkehr derart gestaltet, dass Sie häufig überholen müssen, wenn Sie die rechte Fahrbahn nutzen, darf die mittlere Spur ausgiebiger befahren werden.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie durch Ihre Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

4 Kommentare

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  1. Erik
    Am 31. Juli 2022 um 9:02

    Ich finde das Verhalten von Andi nicht Richtig. Nicht nur Sie (Andi) bekommen da eine Strafe, auch das rechts überholen ist unter Strafe gestellt. Die Strafen für das nicht einhalten des Rechtsfahrgebotes und Rechts überholen finde ich Richtig. Wenn ich in die Heimat fahre (500km) werde ich ständig von den Fahrzeugen, die das Rechtsfahrgebot nicht einhalten behindert. Gern hätte ich auch mal recht überholt, aber bei meinem Glück habe ich dann ein Bußgelbbescheid im Briefkasten. Wenn sich alle an die Vorschriften halten würden, könnte man auf langen Strecken gleichmäßiger durchfahren, das spart Zeit, Kraftstoff und verringert den Verschleiß der Bremse!

  2. Charlie
    Am 10. Juni 2022 um 9:36

    In Anlehnung an den Kommentar von Andi:

    Welchem der aufgelisteten Tatbestande mache ich mich eigentlich schuldig, wenn ich auf einer Autobahn schlichtweg immer auf der Mittelspur fahre. Und ich rede jetzt nicht von einem 60 – 80 km/h Bummelanten. Wenn ich einfach nicht auf die rechte Spur rüber ziehe, weil ich in nem Kilometer oder zwei schon den nächsten sehe und keine Lust habe Slalom zu fahren.

    lG Charlie

    • Frank
      Am 22. Juni 2023 um 13:45

      Du verstößt gegen das RechtsfahrGEBOT!
      Ich kann es absolut nicht ab, von ganz rechts nach ganz links fahren zu müssen, weil da jmd in der Mitte rumfährt. “Slalom” gehört leider dann dazu – mache ich auch.
      Das Probrlem sind die 1-2 km und weil es so viele machen.
      In Dänemark z.B. wird zum Überholen immer kurz links links rausgezogen und danach sofort wieder zurück – sehr angenehmes fahren dort.

  3. Andi
    Am 2. Mai 2019 um 7:02

    Schockt mich ein bisschen. Wenn ich 170 km/h auf der Autobahn fahre und mich rechts dann ein Auto überholt ( mit 200 km/h +) gefährdet mich das und ich soll dann zugleich dafür belangt werden. Das ist wieder so eine >typische Deutschland< Sache. Ich finde das traurig, dass Raser hier noch gefördert werden. :(

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