(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“
Dabei hält die StVO nicht nur fest, dass ein allgemeines Rechtsfahrgebot gilt, sondern nummeriert jene Umstände auf, unter welchen eine Missachtung des Gebots besonders schwerwiegend ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein anderes Auto Sie überholen möchte – dann benötigt es die linke Spur und Sie müssen zwingend rechts fahren.
Das Rechtsfahrgebot gilt im Übrigen auch bei Abbiegevorgängen. Biegen Sie beispielsweise in einem sehr engen Bogen nach links ab, liegt laut Bußgeldkatalog ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vor. Dasselbe gilt, wenn Sie in einem weit ausladenden Bogen nach rechts abbiegen.
Sie müssen hingegen logischerweise von dem Gebot abweichen, wenn Sie überholen möchten – dann müssen Sie die rechte Spur verlassen.
Wie hoch wird ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bestraft?
Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich auch auf der Autobahn.
Missachten Sie das Rechtsfahrgebot, kann neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg folgen. In der Regel wird jedoch kein Fahrverbot verhängt. Allerdings hängt die Höhe der Strafe auch von den Umständen Ihres Verstoßes ab.
Das Bußgeld, wurde das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten, variiert in der Regel zwischen 80 und 100 Euro – je nachdem, ob ein Unfallaufgrund des Verstoßes erfolgte.
Allerdings sieht die StVO bestimmte Ausnahmen von dem Rechtsfahrgebot vor.
Das Rechtsfahrgebot in der Stadt
Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts nicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen […] – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung […] den Fahrstreifen frei wählen.“ (§ 7 StVO)
Auf diesem Weg wird gewährleistet, dass der Verkehr in der Stadt am Laufen bleibt. Für Lkw gilt das Rechtsfahrgebot jedoch auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Pkw-Fahrer können sich jedoch aufgrund dieser Ausnahmeregelung gewissermaßen „durchschlängeln“ und so einen langanhaltenden Stau verhindern.
Das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn
Für das Befahren von Autobahnen gilt ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Diese ist in § 7 der StVO definiert:
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.“
Das Rechtsfahrgebot lässt Ausnahmen zu.
Dieser Passus ist ausdrücklich als Ausnahme von dem Rechtsfahrgebot gemäß obig zitierten Paragraphen zu verstehen.
Allerdings lässt die Formulierung „wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt“ einigen Interpretationsspielraum zu.
Grundsätzlich gilt jedoch auf Autobahnen: Nicht jede Lücke, welche sich auf der rechten Fahrspur öffnet, muss auch genutzt werden.
Ist der Verkehr derart gestaltet, dass Sie häufig überholen müssen, wenn Sie die rechte Fahrbahn nutzen, darf die mittlere Spur ausgiebiger befahren werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie durch Ihre Fahrweise keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
Schockt mich ein bisschen. Wenn ich 170 km/h auf der Autobahn fahre und mich rechts dann ein Auto überholt ( mit 200 km/h +) gefährdet mich das und ich soll dann zugleich dafür belangt werden. Das ist wieder so eine >typische Deutschland< Sache. Ich finde das traurig, dass Raser hier noch gefördert werden. :(
Schockt mich ein bisschen. Wenn ich 170 km/h auf der Autobahn fahre und mich rechts dann ein Auto überholt ( mit 200 km/h +) gefährdet mich das und ich soll dann zugleich dafür belangt werden. Das ist wieder so eine >typische Deutschland< Sache. Ich finde das traurig, dass Raser hier noch gefördert werden. :(