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Warnwestenpflicht in Deutschland: Wann gilt sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Bußgeldkatalog Warnwestenpflicht Deutschland

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Keine Warn­weste in Deutsch­land mit­geführt15 €

Wie ist die Warnwestenpflicht in Deutschland geregelt?

Mit einer Warnweste sind Sie besser sichtbar.
Mit einer Warnweste sind Sie besser sichtbar.

Seit Juli 2014 besteht auch in Deutschland für Autofahrer eine Warnwestenpflicht. Damit folgt man dem Vorbild vieler europäischer Nachbarstaaten, in denen das Mitführen von Warnwesten schon seit längerer Zeit vorgeschrieben ist.

Doch was sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen vor? Warum ist die Warnwestenpflicht sinnvoll? Welche Voraussetzungen muss eine Warnjacke erfüllen? Und wo ist die Sicherheitsweste im Auto am besten aufgehoben?

Antworten auf diese Fragen und weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Warnwestenpflicht liefert unserer Ratgeber.

FAQ: Warnwestenpflicht

Für wen gilt die Warnwestenpflicht?

Die Warnwestenpflicht in Deutschland gilt sowohl für Autofahrer als auch für Bus– und Lkw-Fahrer. Dabei ist zwar nur eine Weste vorgeschrieben, es ist aber empfehlenswert, ausreichend Westen für alle Insassen mitzuführen. Für das Motorrad gibt es im Übrigen keine Pflicht zum Mitführen einer Warnweste.

Welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen?

Welche Richtlinien eine Warnweste erfüllen muss, können Sie hier nachlesen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht?

Wenn Sie ohne Warnweste erwischt werden, müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zahlen.

Weiterführende Informationen zur Warnwestenpflicht:

Was besagt die Warnwestenpflicht in Deutschland?

Seit dem 1. Juli 2014 ist in der StVO auch die Warnwestenpflicht geregelt. War zuvor nur bei einem gewerblichen Nutzen des Fahrzeugs das Mitführen einer Warnweste vorgeschrieben, gilt die neue Regelung nun für alle in Deutschland zugelassene PKW. Aber die Warnwestenpflicht greift auch bei LKW und Bussen.

Ausgenommen von der Warnwestenpflicht sind dagegen Fahrzeuge wie Motorräder oder Roller, so dass Sie als Fahrer dieser Fahrzeuge während einer Fahrt eine Motorrad-Warnweste nicht parat haben müssen. Eine Pflicht zur Warnweste besteht hier nicht. Fahrzeugführer, die gegen die Warnwestenpflicht verstoßen, werden Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog machen und können sich auf ein Bußgeld einstellen.

Was droht bei Missachtung der Warnwestenpflicht?

Seit dem 1. Juli 2014 sind Fahrzeugführer (außer bei Motorrad und Roller) dazu verpflichtet, eine Warnweste mit sich zu führen. Unabhängig von der Anzahl der Insassen muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. Darüber hinaus existiert für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge schon seit längerer Zeit eine durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelte Mitführungspflicht und Tragepflicht.

Bei einem Verstoß gegen die Pflicht sieht der Bußgeldkatalog Warnwestenpflicht ein Bußgeld vor, wobei die Sanktionen aber eher im überschaubaren Rahmen sind. Punkte oder ein Fahrverbot sind nicht zu befürchten. Doch wie wird ein Verstoß laut Bußgeldtabelle geahndet? Wenn keine Warnweste mitgeführt wurde oder die Warnweste bei der Polizeikontrolle nicht vorgezeigt wurde, fällt eine Geldstrafe von 15 Euro an.

Wo die Warnweste im Auto platziert wird, ist jedoch jedem selbst überlassen, wobei die Weste aber im Sinne der eigenen Sicherheit immer griffbereit sein sollte und daher am besten im Handschuhfach, unter den Vordersitzen oder im Seitenfach einer Tür gelagert werden sollte. Der Kofferraum bietet sich hingegen weniger an.

Warnwestenpflicht: Strafen und Bußgelder im Ausland

Eine europaweit einheitliche Regelung zur Warnwestenpflicht bzw. Ahndung der Verstöße gibt es nicht und so werden von Land zu Land verschiedene Vorschriften gemacht und Bußgelder ausgesprochen. Anders als in Deutschland sind beispielsweise in Italien, Spanien oder der Slowakei für alle Autoinsassen Warnwesten vorgeschrieben. Zudem sind u.a. in Belgien, Bulgarien, Kroatien oder Frankreich auch beim Motorrad Warnwesten verpflichtend.

Natürlich gibt es auch die Bußgelder betreffend große Unterschiede. Wer sich nach einer Panne oder einem Unfall ohne Sicherheitsweste außerhalb des Autos aufhält, muss z.B. in Portugal mit einem Bußgeld zwischen 120 bis 600 Euro rechnen.

In Belgien können dagegen im extremen Fall sogar über 1000 Euro fällig werden. Wer ohne Warnweste in Österreich erwischt wird, kommt dagegen wie in Deutschland relativ glimpflich davon (Bußgeld 14 Euro). Daher sollte man sich am besten bei jeder Auslandsfahrt über die jeweiligen Bestimmungen gründlich informieren – das betrifft aber nicht nur die Warnwestenpflicht!

Wie viele Westen sind pro Auto vorgeschrieben?

Zum Schutz der Sicherheit sollten Sie vor der Fahrt prüfen, ob eine Warnweste im Auto vorhanden ist
Zum Schutz der Sicherheit sollten Sie vor der Fahrt prüfen, ob eine Warnweste im Auto vorhanden ist

Laut StVO und Bußgeldkatalog Warnwestenpflicht wird  in Deutschland pro PKW nur eine Weste gefordert bzw. vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt es sich im Sinne der eigenen Sicherheit, dass für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Auto mitgeführt wird. Die Warnschutzbekleidung benötigt so gut wie keinen Platz und ist zudem günstig in der Anschaffung. Daher gelten diese Ausreden nicht!

Denn sollte es aus welchen Gründen auch immer zu einer Panne oder einem Unfall kommen, ist es dringend ratsam, dass sich alle Insassen beim Verlassen des PKW optimal schützen können. Dazu trägt die Warnweste bei.

Welche Westen sind in Deutschland zugelassen?

Warnweste ist nicht gleich Warnweste und der Gesetzgeber schreibt vor, welche Richtlinien die Warnschutzjacke zu erfüllen hat. Hierbei ist zu beachten, dass für Warnwesten europaweit eine einheitliche Norm gilt.

Zugelassene Warnwesten sind durch das europäische Kontrollzeichen EN 471 (DIN EN 471) gekennzeichnet. Wenn Sie eine Warnweste kaufen, achten Sie auf das Kontrollzeichen, da nur Westen mit der DIN EN 471 Norm auch zugelassen sind. Doch wo lässt sich das überprüfen? Werfen Sie einen Blick auf das Wäscheschild in der Sicherheitsweste (Warnwesten sind bei 30 Grad waschbar), dort muss EN 471 stehen.

Was das weitere Aussehen und optische Erkennungsmerkmale einer Warnweste angeht, so sind die Farben gelb, orange und rot / rot-orange zulässig. Das Material der Sicherheitsweste muss fluoreszierendes sein, also einen Leuchteffekt durch Schwarzlicht oder Tageslicht erzielen.

Darüber hinaus muss die Warnschutzbekleidung für den Oberkörper über reflektierende Streifen verfügen. Diese müssen vollständig umlaufend sein und eine Mindestbreite von fünf Zentimetern haben. Durch die 360-Grad-Sichtbarkeit wird garantiert, dass der Träger der Warnjacke von allen Seiten wahrgenommen wird. Nach Vorgaben der ISO 20471:2013-09 muss die Weste außerdem über einen Klettverschluss verfügen.

Warnwesten: Vorgaben der DIN EN 471 im Überblick

  • Farben: gelb, orange, rot / rot-orange
  • vollständig umlaufende reflektierende Streifen mit Mindestbreite von 5 cm
  • Klettverschluss verpflichtend

Warum gibt es die Warnwestenpflicht?

Lange Zeit wurde in Deutschland – im Gegenteil zu vielen Nachbarstaaten – auf die Warnwestenpflicht verzichtet. Diese Sicherheitslücke wurde nun behoben und seit dem 1. Juli 2014 gilt auch hierzulande die Wanrwestenpflicht. Und das vollkommen zurecht.

Die Warnweste rettet womöglich Ihr Leben.
Die Warnweste rettet womöglich Ihr Leben.

Denn das Tragen einer Warnschutzjacke erhöht die eigene Sicherheit enorm. Zu verdanken ist es der Leuchtkraft des Stoffs, wodurch der Träger sichtbarer und fünfmal (!) früher wahrgenommen wird. Und wer bei einem Unfall oder einer Panne früh von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird, wird entsprechend auch schneller registriert.

So können sich die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die (Gefahren-) Situation einstellen und richtig reagieren. Das gilt besonders beim Reifenwechsel nach einer Panne, beim Aufstellen eines Warndreiecks oder beim Gang zur nächsten Notrufsäule. Wer in solchen Situationen – die tagtäglich unzählige auf deutschen Straßen passieren – keine Warnweste trägt, läuft ein deutlich höheres Risiko, übersehen zu werden.

Das gilt zwar besonders bei Dunkelheit während der Dämmerung oder bei Nacht, aber auch bei Helligkeit ist die deutliche und reflektierende Farbe der Warnweste in gelb oder orange absolut hilfreich. Wenn Sie beispielsweise dunkle Kleidung tragen und in einem Waldstück unterwegs sind, werden Sie auch am Tage erst spät – möglicherweise zu spät – erkannt.

Daher gilt: Wer den PKW aufgrund einer Panne oder eines Unfalls verlassen muss, sollte unabhängig von der Tageszeit eine Warnweste überziehen!

Wo sollte die Warnweste im Auto platziert werden?

Im Ernstfall muss die Warnweste schnell griffbereit sein. Empfohlene und sinnvolle Aufbewahrungsorte für die Sicherheitsweste im Auto sind

  • das Handschuhfach,
  • das Seitenfach einer Tür
  • oder unter einem der Vordersitze (Fahrer- und/oder Beifahrersitz).

Wichtig ist, dass Sie die Weste vom Sitz aus erreichen können. Daher ist es auch eher ungünstig, wenn die Warnweste im Kofferraum untergebracht wird. Denn wenn es auf einer Landstraße oder Autobahn zu einem Unfall oder Panne kommt, sollte die Warnschutzbekleidung immer vor dem Verlassen des Autos angelegt werden.

Liegt die Weste hingegen im Kofferraum, muss man erst aussteigen, um an diese zu gelangen. Dabei können Sie sich unter Umständen einer unnötigen Gefahr aussetzen, da man von anderen Verkehrsteilnehmer nicht so schnell und gut wahrgenommen wird. Auch wenn die Warnjacke vielleicht nur sehr selten benötigt wird, ist es immer ratsam zu wissen, wo sie liegt.

Neben dem Kofferraum ist es aber auch tabu, die Weste über einen Sitz zu hängen – auch wenn es seitens der StVO für die Lagerung der Warnweste im Auto keine Vorschriften gibt. Doch es ist zu bedenken, dass die Fasern der Weste einer fortwährenden Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind und dadurch die Fluoreszenz-Eigenschaften in kurzer Zeit nachlässt und verloren geht.

Zwar haben Warnwesten kein Haltbarkeitsdatum, aber durch das Ausbleichen der Signalfarbe verliert die Sicherheitsweste entsprechend auch ihre Schutzwirkung. Außerdem können über den Sitz gehängte Westen den in Sitzlehnen integrierten Airbag im Falle eines Verkehrsunfalls beeinträchtigen.

Tipp: Bewahren Sie die Warnweste griffbereit und sonnengeschützt im Handschuhfach, Seitenfach einer Tür oder unter einen der Vordersitze auf.

Was kostet eine Warnweste und wo kann man sie kaufen?

Eine Warnweste kostet nicht viel und ist in Baumärkten und Tankstellen zu erhalten
Eine Warnweste kostet nicht viel und ist in Baumärkten und Tankstellen zu erhalten

Die Preisspanne für Warnwesten ist erstaunlich groß, doch teuer ist so eine Sicherheitsweste keinesfalls. Die Anschaffungskosten liegen zwischen ca. 3 bis 15 Euro, wobei sich die Spanne durch die verschiedenen Schutzstufen der Warnweste erklären lässt. Für eine Sicherheitsweste der höheren Schutzstufe muss mehr Geld bezahlt werden.

Erhältlich ist die Warnschutzbekleidung im KFZ-Fachhandel oder auch direkt beim ADAC. Alternativ werden Warnwesten auch an Tankstellen oder verschiedenen Baumärkten angeboten, wobei die einfacheren Modelle unter 5 Euro kosten. Solange diese aber das europäische Kontrollzeichen DIN EN 471 haben, gibt es keine Bedenken. Bei der Farbe kann eventuell zwischen gelb, orange oder rot-orange gewählt werden.

Warnwesten kaufen: Worauf müssen Sie achten?

Wie bereits erwähnt, müssen Warnwesten gelb, orange, oder rot-orange sein und der ISO 20471:2013-09 Norm entsprechen. Zu beachten ist zudem, dass es verschiedene Schutzstufen gibt, wobei die Klasse 2 („Mittlere Schutzstufe“) von Experten empfohlen wird. Diese sind auffälliger, da sie mindestens einen halben Quadratmeter orange / rot-orange Farbe haben und rund 0,15 Quadratmeter reflektierende Streifen.

Falls Sie als Träger einer Sicherheitsweste noch besser von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden wollen, empfiehlt sich eine Warnweste, die zusätzlich zu den reflektierenden Querstreifen auch noch über vertikal verlaufende reflektierende Streifen verfügt, die an einen Hosenträger erinnern.

Warnweste Kinder: Nicht nur fürs Auto sinnvoll

Warnwesten für Kinder sind nicht nur im bzw. am Auto sinnvoll, sondern finden auch auf anderen Gebieten eine große Bedeutung und tragen zur Sicherheit des Nachwuchses bei. So können beispielsweise kleine Schulkinder solch eine Warnschutzjacke als Verkehrssicherheitsweste tragen. Sie helfen, Unfälle im Straßenverkehr mit Schulkindern zu verhindern. Aber auch wenn Kinder z.B. im Wald spielen, sind Sie durch das Tragen einer Warnweste für die Eltern immer besser sichtbar. So kann eine Warnweste auch außerhalb vom Fahrzeug nützlich sein.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

21 Kommentare

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  1. Primel
    Am 15. Juni 2020 um 14:35

    Müssen bei Rasentraktoren mit Kfz-Kennzeichen ein Sanikasten und Warnweste mitgeführt werden? Da bei diesen Fahrzeugen weinig bis kein Stauraum vorhanden ist, macht sich das etwas unpraktisch.

  2. alex
    Am 24. September 2017 um 19:10

    alles über 10-15€ ist reine Abzocke.
    EU macht’s möglich :(

  3. Henry
    Am 17. Februar 2017 um 10:19

    Hallo ihr,
    eine frage wegen der Warnwestenplicht. Muss nur 1 in das Auto oder pro Person?? Und darf man auch als Warnweste Ersatz eine Jacke haben mit Reflektoren??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:22

      Hallo Henry,

      pro Auto muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Die Anzahl der Personen spielt hierbei keine Rolle. Es dürfen nur spezielle Warnwesten verwendet werden. Zulässige Modelle sind durch das europäische Kontrollzeichen EN 471 (DIN EN 471) gekennzeichnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Tino
    Am 26. November 2015 um 15:45

    Liebe Redaktion von bussgeldkatalog.org,

    ich habe heute von einem Kollegen erfahren, dass zum 1.1.2016 eine neue Regelung zur Warnwestenpflicht in D in Kraft tritt. Folgende Veränderungen wurden u.a. genannt:

    – Zulassung nur noch von (neon-) gelben Warnwesten
    – mitzuführende Anzahl soll Angabe der in der Betriebszulassung höchstzulässige Anzahl zu befördernden Personen entsprechen (also i.d.R. 5 im PkW)
    – Strafen bei Nichteinhaltung sollen bis zu 600€ betragen

    Können Sie diese Änderung bestätigen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2015 um 10:03

      Hallo Tino,

      unsere Recherchen haben keine solche Änderung ausfindig machen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rainer
    Am 5. August 2015 um 21:51

    Habe mir gestern ein Auto gekauft und angemeldet am nächsten tag.
    Gleich erste Polizei Kontrolle und alles da auser warnweste 15€ Strafe.

    Hat man da ein Spielraum bis wann man die besorgen kann?

    Ich hatte noch keine Zeit mir ist es nicht aufgefallen , dass sie fehlt! Ich hätte es ja besorgt aber NEIN die haben kein Auge zugedrückt!

    Muss ich die strafe Zahlen oder hat man da einen Spielraum? Zwecks den tagen weil ich das Auto neu habe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. August 2015 um 11:21

      Hallo Rainer,

      in der Regel gibt es hier keinen Spielraum. Mit dem Kauf des Fahrzeugs verpflichten Sie sich auch, dass das Auto laut gesetzlicher Verordnungen fahrtüchtig ist und dass bestimmte Dinge, wie ein Verbandskasten etc. beiliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Celik
    Am 16. März 2015 um 20:35

    Hallo
    wie nah darf man am Vordermann Parken,bzw.am Hintermann ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:51

      Hallo,

      Sie müssen platzsparend parken, dürfen aber nicht so nah an den Vorder- oder Hintermann fahren, dass dieser beim Ausparken behindert ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. manfred
    Am 25. Februar 2015 um 19:04

    Muss für jeden Insassen eine Warnweste vorhanden sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 11:46

      Hallo Manfred,

      nein; es genügt eine Warnweste.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. hans
    Am 26. Januar 2015 um 13:18

    Hallo, ich mußte vorgestern 35 euro Bußgeld bezahlen. weil meine Warnweste im Kofferraum war. Ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2015 um 15:27

      Hallo Hans,

      wir haben keine entsprechende Eintragung im Bußgeldkatalog gefunden. Sollte die Warnweste nicht vorhanden sein, müssen Sie 15 Euro zahlen. Außerdem raten Experten, dass Sie auch vom Fahrersitz aus griffbereit sein sollte. Es wäre also ratsam, dies noch einmal von einem Anwalt prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • So ist das Leben
        Am 14. Oktober 2015 um 12:36

        Hallo Hans,

        die Warnweste muss im Auto so mitgeführt werden, sodass im Fall der Fälle man sich sofort ausrüsten kann ohne(!) das Auto verlassen zu müssen – sonst besteht ja schon die Gefährdung für Sie da sie “schlechter” sichtbar sind.

        Einfach die Weste in das Handschuhfach oder in die Seitenablage der Tür verstauen und schon sind Sie auf der sicheren Seite.

        Schöne Grüße

  9. Retep
    Am 14. Dezember 2014 um 15:33

    Ich habe nichts gegen Warnwesten im PKW. Aber warum muß man immer wen die Regierung was einführt das Volk bezahlen soll???Die westen müssten umsonst ausgegeben werden.!!

  10. TiVaLo
    Am 2. Oktober 2014 um 9:04

    Ich muss sagen, ich finde es gut dass nun eine Warnwestenpflichtbesteht! Die meisten haben doch eh schon eine Warnweste, schon alleine aufgrund der Pflicht im Ausland!

  11. Manuel
    Am 1. Oktober 2014 um 11:46

    An der tanke kosten diese warnwesten mir zu viel
    wo kann man die sonst kaufen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 12:32

      Hallo Manuel,

      z.B. online oder im Fachhandel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Globinka
    Am 1. Oktober 2014 um 10:43

    Seit wann gibt es in Deutschland eine Warnwestenpflicht? Der nette Polizist ließ uns nochmal davon kommen aber er meinte, wir sollten uns gleich eine zulegen. Habe nun mal rechercheirt und bin total baff

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 12:55

      Hallo,

      diese existiert erst seit Juli 2014, also nicht allzu lange.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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