Ja, wie beim PKW muss auch im LKW mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Darüber hinaus können berufsgenossenschaftlichen Vorschriften das Mitführen und Tragen einer Warnweste für Berufskraftfahrer explizit vorschreiben. Das Vorhandensein muss im Rahmen der Abfahrtskontrolle stets geprüft werden.
Müssen alle Insassen eine Warnweste tragen?
Ist dies durch die Berufsgenossenschaft vorschrieben, müssen alle Insassen im LKW, der gewerblich unterwegs ist, eine Warnweste tragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Drohen Bußgelder, wenn keine Warnweste vorhanden ist?
Führen Sie keine Warnweste im LKW mit, wird laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro fällig. Welche Sanktionen ein Verstoß gegen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften mit sich bringt, zeigt die Tabelle hier.
Inhaltsverzeichnis:
Im Video: Die Warnwestenpflicht
LKW-Fahrer ohne Warnweste riskieren Verwarn- oder Bußgelder
Dass eine Warnwestenpflicht auch für LKW-Fahrer gilt, sollte eigentlich allgemein bekannt sein. Die Pflicht mindestens eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen, gilt seit dem 01. Juli 2014 für alle Autofahrer. LKW sind daher davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil, für LKW-Fahrer gelten mitunter weitaus strengere Regelungen.
Wie viele Warnwesten in einem LKW vorhanden sein müssen und mit welchen Konsequenzen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Warnwestenpflicht im LKW zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Wie viele Warnwesten müssen im LKW mitfahren?
In Deutschland ist vorgeschrieben, dass mindestens eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein muss. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Insassen im Fahrzeug mitfahren. Die Weste muss bei einem Unfallbei der Sicherung der Unfallstelle getragen werden. Gesetzlich ist die Pflicht eine Weste mitzuführen in § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt:
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: […] 3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
Es muss also mindestens eine Warnweste im LKW bei jeder Fahrt mit dabei sein. Ist dies nicht der Fall, kann das ein Verwarngeld zur Folge haben. Für LKW-Fahrer, die gewerblich mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind, kann das zudem auch ein Bußgeld von den Berufsgenossenschaften (BG) bedeuten. Denn in Bezug auf die Warnwestenpflicht im LKW haben diese besondere Regelungen erlassen, die es ebenfalls zu beachten gilt.
Sonderregelungen bei Firmenfahrzeugen
Die Warnwestenpflicht im LKW geht bei gewerblichen Fahrten mit einem Firmenfahrzeug über die gesetzlichen Bestimmungen der StVZO hinaus. Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) ist das Mitführen und Tragen von Warnkleidung bei gewerblichen Transporten explizit vorgeschrieben. Zu dieser Kleidung gehören auch Warnwesten, die bei Unfällen, Pannen oder auch beim Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr zu tragen sind.
Ist das Fahrzeug dauerhaft mit einem Fahrer und Beifahrer besetzt, muss eine Warnweste für beide Personen vorhanden sein. Die ist in § 31 BGV D29 wie folgt definiert:
Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnkleidungen auszurüsten sind.
Die Warnkleidung muss sowohl bei Arbeiten als auch beim Abschleppen bzw. bei der Unfallsicherung vorhanden und angelegt werden.
Liegen die von der BG vorgeschriebenen Ausrüstungen nicht vor, kann das, wie bereits erwähnt, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und somit ein Bußgeld rechtfertigen. Die Warnwestenpflicht im LKW ist also nicht nur eine verkehrsrechtliche Vorschrift, sondern ist ebenso Teil der Arbeitssicherheit.
Sanktionen, wenn keine Warnweste im LKW vorhanden ist
In Deutschland ist nur das Mitführen einer Warnweste Pflicht. Ist keine Warnweste im LKW oder PKW vorhanden, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro vor.
Anders liegt der Fall in Bezug auf die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Das Nichtführen sowie Nichttragen einer vorgeschriebenen Warnweste kann ein Bußgeld ab 5 Euro bedeuten.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.