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LKW-Durchfahrtsverbot: Das Verkehrszeichen 253

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

LKW-Bußgeldkatalog Durchfahrtsverbot

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­bot
Mit einem Kfz (über 3,5 t) einen Bereich befahren, dessen Durchfahrt verboten war100 €

Durchfahrtsverbot für LKW: Was bedeutet das eigentlich?

Bei Missachtung vom LKW-Durchfahrtsverbot droht eine Strafe.
Bei Missachtung vom LKW-Durchfahrtsverbot droht eine Strafe.

Dass nicht alle Straßen und Wege für ein Kraftfahrzeug zugänglich sind, ist allgemein hin bekannt. Das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“, roter Kreis auf weißem Hintergrund, ist es ebenso. Auch ein LKW-Durchfahrtsverbot wird durch dieses Verkehrsschild angezeigt.

Das betreffende Zeichen gehört nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den Verkehrsverbotszeichen. Diese untersagen den Verkehr generell oder teilweise für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern. Dennoch ist vielen Autofahrern oft nicht bewusst, dass die Missachtung dieses Verkehrsschildes ein Bußgeld zu Folge hat.  Besonders das Nichtbeachten von einem angezeigten LKW-Durchfahrtsverbot zieht Strafen nach sich.

Doch was genau bedeutet das Verkehrszeichen 253 „LKW-Durchfahrtsverbot“ und mit welchen Bußgeldern muss hier gerechnet werden? Gibt es Ausnahmen, bei denen das Zeichen missachtet werden darf? Was sagt der Bußgeldkatalog wenn ein LKW das Durchfahrtsverbot missachtet? Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.

FAQ: LKW-Durchfahrtsverbot

Wann besteht ein Lkw-Durchfahrtsverbot?

Ein Durchfahrtsverbot für Lkw wird durch das Verkehrszeichen 253 angeordnet.

Wozu dient das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen?

Auf diesem wegen lassen sich Verkehrsströme lenken, um auf bestimmten Strecken eine Verkehrsberuhigung oder auch um die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte zu erreichen.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot für Lkw?

Wer das Durchfahrtsverbot für Lkw missachtet, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

Im Video: Verkehrszeichen 250 erklärt

Video zum Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten"
Verkehrszeichen 250 “Durchfahrt verboten”: Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Video.

Das Verkehrszeichen „LKW-Durchfahrtsverbot“

Wird ein Durchfahrtsverbot angeordnet, bedeutet dies eine eingeschränkte Befahrbarkeit von öffentlichen Straßen. Für ein LKW-Durchfahrtsverbot erhält das Schild einen Zusatz. Auf dem weißen Hintergrund wird nun ein schwarzer LKW dargestellt.

Allgemein wird dieses Verkehrszeichen als LKW-Verbot bezeichnet. Doch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bezieht sich das Durchfahrtsverbot hier nicht ausschließlich auf die Zulassung des Fahrzeugs als LKW.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist definiert, dass dies ein:

„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

ist. Diese Definition beschränkt das Verbot nicht auf die LKW-Zulassung. Dies bedeutet, dass auch andere Fahrzeuge und Gespanne, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, diese Straßen nicht befahren dürfen. Für Pkw und Busse gilt es hingegen explizit nicht.

Seit 2006 können Zusatzschilder das Zeichen 253 ergänzen. Dies sind zum einen das Schild „Durchgangsverkehr“ und zum anderen der Zusatz „12 t“. Das bedeutet, die Straße ist für den Durchgangsverkehr oder für alle Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t freigegeben. Auch der Zusatz „Lieferverkehr frei“ schränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot ein und gestattet das Befahren der Straße aus einem bestimmten Grund. Liegt dieser Grund nicht vor, darf die Straße nicht befahren werden.

Oft wird das Durchfahrtsverbot dann ausgesprochen, wenn Verkehrsströme gelenkt und bestimmte Stadt- oder Ortsbereiche beruhigt werden sollen. Auch die Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie kann ein LKW-Durchfahrtsverbot zur Folge haben.

LKW-Durchfahrtsverbot: Ein Bußgeld betrifft hier nur den Fahrer.
LKW-Durchfahrtsverbot: Ein Bußgeld betrifft hier nur den Fahrer.

Rechtlich gesehen wurden die Voraussetzungen für den Erlass eines solchen Verbots 2005 angepasst. Laut § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO dürfen nun zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen sowie aus Gründen der Sicherheit Beschränkungen und Verbote angeordnet werden. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung ist hier oft ein wichtiger Anhaltspunkt in Bezug auf ein LKW-Durchfahrtsverbot.

LKW-Durchfahrtsverbot: Wird es missachtet, droht eine Strafe

Aufgrund der Definition für das Verkehrszeichen 253 sollten nicht nur LKW-Fahrer auf dieses achten, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, die mit einem Fahrzeug oder einem Fahrzeuggespann von über 3,5 t Gesamtgewicht unterwegs sind (ausgenommen Pkw und Busse).

Ein LKW- Durchfahrtsverbot wird oft dort ausgesprochen, wo es vermehrt zu einem Durchgangsverkehr aufgrund der Umfahrung von Mautstrecken kommt. Daher sollten sich Fahrer von Fahrzeugen, die dieses Verbot betrifft, vor Fahrtantritt über die aktuelle Situation informieren und mögliche Ausweichstrecken einplanen.

Wird das Durchfahrtsverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Im Bußgeldkatalog sind ein LKW-Durchfahrtsverbot und dessen Missachtung mit 100 Euro belegt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fallen in aller Regel nicht an.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

60 Kommentare

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  1. Jan H
    Am 13. November 2022 um 17:01

    Ich fuhr auf der A43 bei Herne mit meinen 40 t ,dort sind 2 Spuren ab 3,5 t gesperrt und die dritte ist wohl für LKW zugänglich,davor Stau,ich links vorbei und wollte wieder rüber auf meine Spur,ging aber nicht mehr,da dort Betonleitplanken aufgestellt wurden,ich fuhr also vorsichtig weiter und vor der Brücke leitete mich dann ein Mitarbeiter von dort ,durch eine Leitplankenöffnung auf meine Spur zurück,jetzt bekam ich einen Anhörungsbogen.Es ist zu lesen 100 Euro,andere schreiben 75 Euro und wieder andere schreiben 75 Euro und einen Punkt,selbst ihr hier schreibt dem einen 100 Euro,bei dem anderen 75 Euro und bei einem weiteren 75 Euro und einen Punkt,Was erwartet mich denn nun konkret?

  2. Fred Feuerstein
    Am 8. Oktober 2021 um 20:20

    Ich bin als LKW Fahrer ( 12 To. ) im Nahverkehr / Auslieferungsverkehr beschäftigt.
    Viele Kunden sind Privatkunden in Wohngebieten oder an / in engen Strassenverhältnissen.

    Oftmals gibt es hier für LKW Beschränkungen und Verbote verschiedenster Art.

    Da sich diese Verbote und Beschränkungen immer mehr häufen, im Gegenzug die Auslieferungen dank Online Portalen immer mehr zunehmen, häufen sich auch die Strafen für uns Fahrer…

    Bestes Beispiel dafür ist inzwischen eine kleine Ortschaft, welche seit kurzem nicht mehr mit Fahrzeugen ab 3,5 to. befahren werden darf…
    Anwohner notieren sich hier die Kennzeichen der LKW und melden es der Polizei.
    Dann bekommen wir Fahrer aufgrund der Anwohnermeldung die Bussgeldbescheide, obwohl keine Polizei vor Ort war.
    Ist das rechtlich zulässig ?

  3. S Egon
    Am 17. August 2021 um 17:30

    Ich bin heute in Wiesbaden von der Äppelalle Richtung A 66 gefahren mit Navi da ich mich nicht auskenne .
    Auf der Zufahrt stand ein Schild lkw 3,5 to verboten da ich dieses erst zu spät erkannte und schon andere Verkehrsteilnehmer hinter mir waren fuhr ich auf die 66, nach ca 1km dann Vollsperung vor der Salzbachtalbrücke
    Baustelle bei der Mann wieder um 180grad zurück fahren muss.
    In der Baustelle ein Blitzer nicht weit weg 2 Polizisten im Auto die frech lachten als ich von dem Blitzer geblitzt wurde
    Ich fahre ein 20 Tonner Lkw
    Was erwartet mich und kann ich dagegen Einspruch erheben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2021 um 9:46

      Hallo Egon S.,

      wir dürfen grundsätzlich keine Rechtsberatung geben. Im Bußgeldkatalog sind ein LKW-Durchfahrtsverbot und dessen Missachtung mit 100 Euro belegt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fallen in aller Regel nicht an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Wahid
    Am 22. April 2021 um 15:16

    Guten Tag, meine Frage,als Bürger habe ich Recht das Bild oder Aufnahme von Behörden fragen mir zu schicken?253 mehr als 7,5 to.

  5. Wolfgang
    Am 5. Mai 2020 um 21:25

    Ich finde es immer wieder frustrierend, wenn ich als Fahrer Kunden erklären muss, dass ich sie nicht anfahren kann, um ihnen ihre im Internet bestellte Waren zu bringen oder um eine Lieferung abzuholen, weil in ihrer Straße keine LKW fahren dürfen.

    Leider kümmert das weder die Versender, noch die Disponenten in den Speditionen, und es bleibt wie immer am Fahrer hängen, dann die Ware zum Kunden zu bringen bzw abzuholen. :(

  6. Hans
    Am 1. Mai 2020 um 14:39

    Wenn Mann mit einem Lkw 40 t in eine Straße fährt die für lkw gesperrt ist hinein fährt vz 253, bekommt man denn einen Punkt und das Bußgeld oder nur das Bußgeld und keinen Punkt

  7. Christian
    Am 15. April 2020 um 21:19

    Hallo
    Ich bin mit meinen Lkw über eine Strasse Gefahren die für LKW über 3,5 to gesperrt war.
    Jetzt habe ich post von der Bußgeld stelle bekommen und die wollen von mir 150€ plus 25,00€ gebühren haben. aber laut dem Bussgeld Katalog sind es nur 75€ plus 25,00€ Gebühr was kann ich da gegen tun

  8. Max
    Am 25. März 2020 um 15:15

    Guten Tag,

    mein Vater musste zum Container-Depot und den hats auch erwischt.
    Er durchfur die Strasse mit seinem 40 Tonner ”Durchfahrt verboten mit Zusatz Schild Anlieger Frei”. Er hätte sonst knapp 40 km umfahren müssen um das Depot zu erreichen und so waren es knapp 2 km.

    Gilt dies auch als Verbot, oder darf er durch, weil er ja zum ”Kunden’ muss ?

    Vielen Dank im Voraus !

    Mit Freundlichen Grüßen.

  9. Markus
    Am 4. September 2019 um 16:33

    Danke für die Antwort

  10. Markus
    Am 28. August 2019 um 17:13

    Was ist jetzt in der Definition richtig?? PKW/Kraftomnibus sind von den 3,5 t ausgenommen oder doch nicht….. Wohnmobil ist doch auch ein PKW oder etwa nicht?
    Würde mich über eine Antwort freuen. Jedenfalls ist der Text Widersprüchlich.

    Nach der Straßenverkehrsordnung ist definiert, dass dies ein:

    „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

    ist.

    Diese Definition beschränkt das Verbot nicht auf die LKW-Zulassung. Dies bedeutet, dass auch PKW oder Wohnmobile, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, diese Straßen nicht befahren dürfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2019 um 17:53

      Hallo Markus,

      von dem Verbot ausgenommen sind nach dieser Definition Fahrzeuge, die als Pkw zugelassen wurden oder Busse, auch wenn diese über 3,5 t zGG liegen. Wohnmobile sind als solche keine Pkw, sofern sie nicht über eine Pkw-Zulassung verfügen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. G. Ralf
    Am 23. Mai 2019 um 16:02

    Hallo ich wurde heute angeschrieben das ich eine 3,5 t strasse durchfahren habe zeuge sowieso Beweismittel foto mit Handy gemacht von einem Mitarbeiter Ordnungsamt ist das zulässig Lg Ralf

  12. Olaf
    Am 24. April 2019 um 15:31

    Sry meinte natürlich von 22-6 uhr gesperrt

  13. Olaf
    Am 24. April 2019 um 15:29

    Hallo bin morgens mit mein LKW 12t mit Anhänger um 5uhr auf der B9 Richtung Speyer mit 90 geblitzt worden so wie man mir aber gesagt hat ist diese wohl von 6 – 22uhr für LKW über 12t gesperrt bin mir aber nicht sicher was würde mich in diesen Fall erwarten?

  14. Stephan
    Am 10. April 2019 um 17:11

    Frage,
    Die Zufahrt eines Firmengelände liegt auf einer Straße, die mit einem LKW Verbotschild und zusätzlich mit Lieferverkehr frei beschildert ist. Es handelt sich nicht um eine Sackgasse, somit kann ich die Einfahrt des Firmengelände auf zwei Wegen erreichen. Beide Seiten sind mit dem gleichen Schildern versehen. Aus welcher Richtung muß ich das Firmengelände anfahren um keine Strafe zu bekommen.

  15. Angelika
    Am 21. März 2019 um 13:08

    Hallo. Mich würde interessieren, in wie weit das Duchtfahrtverbot für Wohnmobile über 3,5 t gilt.
    Ich denke, dass sie genauso dazu gehören, wie ein LKW oder werden sie als Kraftomnibus gewertet?
    Auch wie es sich mit dem Überholverbotschild für LKW über 3,5 t verhält, wäre gut zu wissen.

  16. Stefan
    Am 24. Januar 2019 um 14:53

    Hallo,
    ich habe das gleiche Problem, wie Nicole.
    Wollte noch einmal nachragen, wie die Chancen stehen? Wir denken aktuell über eine Sammelklage nach. 560€ zu zahlen und 2 Monate Fahrverbot als Berufskraftfahrer, finde ich schwierig da ich deshalb evtl meinen Job verliere.
    Vielen Dank.
    Lg Stefan

  17. Nicole
    Am 12. September 2018 um 7:51

    Hallo, mein Vater ist auf eine Autobahnauffahrt gefahren mit Firmen LKW wo erst auf der Bahn ausgeschildert war nicht über 7,5t. Leider gab es vorher keine Beschilderung und musste dann bis zur nächsten Abfahrt da rauf denn wenden ging ja leider nicht. Er fuhr ein 12t. Er hat jetzt ein schreiben bekommen soll 560€ zahlen und 2 Monate Fahrverbot. Das ist doch nicht richtig oder? Vielleicht kann mir jemand ein Hinweis geben.

  18. Torsten
    Am 4. August 2018 um 8:06

    Wie hoch ist das Bußgelld , wenn man eine Brücke mit einem 12 tonner Lkw überfährt ,die aber mit Durchfahrtsverbot ab 7,5 t gesperrt war.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:14

      Hallo Torsten,

      das Bußgeld entspricht in der Regel dem des Durchfahrtverbots.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Pepeto
    Am 22. Juni 2018 um 18:08

    Ich bin ausversehen mit 40 Tonnen lkw beim Einen zugelassenen 3.5 tonnen straßen gefahren , was könnte mich erwarten ? Es war voll ausversehen ich bemerkte es erst als.ich drin war, untern der 3.5 tonnen Schild stante noch einen schild wo drauf stande Straßen könnten beschädigt werden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:14

      Hallo Pepeto,

      haben Sie ein Durchfahrtsverbot missachtet, droht in der Regel ein Bußgeld von 75 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Manfred
    Am 18. Mai 2018 um 12:11

    Hallo,ich habe da mal eine kurze Frage,mein Chef hat heute einen Anhöhrungsbogen bekommen wobei er mich als Fahrer natürlich angeben muss da ich ja gefahren bin.
    Verstoß gegen das Durchfahrtverbot: 40 Tonner Durchfahrt verboten ab 7,5 Tonnen mit Zusatz Schild Anlieger Frei, kannte mich in der Gegend nicht aus und wurde dabei Geblitzt.
    Frage: muss ich jetzt auch 75 Euro zahlen oder kann ich mich auf das Schild Anlieger Frei berufen denn meine Ladestelle lag direkt nach der Sperrzone.
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 14:22

      Hallo Manfred,

      in diesem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann die Situation am besten einschätzen und weiß wie in diesem Fall vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Marcus
    Am 5. März 2018 um 11:58

    Unsere Fahrer hatten letzte Woche ihre Modulschulung

    dort wurde unseren Fahrern vermittelt das bei einem Verstoß gegen das Verkehrszeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse ein Bußgeld in höhe von 500 € und 2 Monate fahrverbot verhängt wird.
    Ich finde aber hierzu nichts im Netz.

    Danke für die Unterstützung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 7:50

      Hallo Marcus,

      ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot drohen in folgendem Fall: “Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen/265 *) angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war” (Tatbestandsnummer 141742).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. ALEX
    Am 8. Februar 2018 um 19:47

    Unser Mitarbeiter befuhr die A59 bei Leverkusen verbotswidrig mit einem Fahrzeug über 3,5t und wurde durch eine Schrankenanlage gestoppt. Jetzt drohen ihm eine Strafe von €500 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

    Wollte zu dem Kollegen noch eine Ergänzungsfrage stellen, da Ich den Kollegen weiter oben eher als ein Opfer als Täter sehe und vielen der Kollege wie ihm auch keine Absicht unterstellen kann, es seitdem Ich bin Mitarbeiter der Stadt Leverkusen bzw. Köln und das, dass Problem an den Straßeneinrichtungen liegt.
    Das ist die Beobachtung die aus Studien und sich aus Medien Veröffentlichungen ergeben. Wie kann es sein das im Jahr 2017, innerhalb von 6 Monaten immer noch 190.000 Lkw da durch fahren.

    Welche Möglichkeiten gibt es sich dagegen als Betroffener zu wehren, wenn täglich bzw. durchschnittlich 100 Lkw sich immer noch genau an dieser Stelle verirren:
    Kann man die Beschilderung was die Verkehrseinrichtung betrifft, auch in frage stellen und dagegen Rechtlich vorgehen?
    Diese frage beschäftigt mich sehr weil Ich als Familienvater und Fernfahrer vom Führerschein abhängig bin und es gibt bestimmt Verstöße die man in dieser höhe auch so behandeln und bewerten kann, aber hier wurde irrationell im Bundestag, von verrückten Politikers etwas entschieden, von dem sie überhaupt keine Ahnung haben, denn sonst sollen Sie selber mal LKW fahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 8:55

      Hallo Alex,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Fragen zum möglichen Vorgehen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Attila
    Am 22. Dezember 2017 um 6:14

    Unser Mitarbeiter befuhr die A59 bei Leverkusen verbotswidrig mit einem Fahrzeug über 3,5t und wurde durch eine Schrankenanlage gestoppt. Jetzt drohen ihm eine Strafe von €500 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Ist dies korrekt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:29

      Hallo Attila,

      gegen Ende 2017 hat das NRW-Landeskabinett eine Erhöhung der Bußgelder in solchen Fällen beschlossen. In Ihrem Fall scheinen Bußgeld und Nebenfolgen korrekt zu sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Andreas K.
    Am 25. November 2017 um 10:31

    Hallo,
    Ich benutzte eine Straße mit einem LKW 40t die durch das Zeichen 253 (3,5t) gesperrt war. Habe jetzt einen Anhörungsbogen bekommen. Beläuft sich das Bußgeld auf 75 Euro oder 75 Euro und 1 Punkt? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:17

      Hallo Andreas,

      benutzten Sie mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Verkehrsbereich, obwohl dieserfür Sie durch das Zeichen 253 gesperrt war, ist mit einem Bußgeld von 75 Euro zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Thilo F.
    Am 21. November 2017 um 18:22

    Hallo,

    bin leider auch in Hagen mit meinem 40T in die gesperrte Strasse eingefahren, trotz LKW Navi und ich kannte den Kunden in Hagen nicht!
    Heute kam die Anhörung und ich weiss, selber Schuld!
    Nun meine Frage: 75 Euro, aber keinen Punkt, oder???

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:17

      Hallo Thilo,

      benutzten Sie mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Verkehrsbereich, obwohl dieserfür Sie durch das Zeichen 253 gesperrt war, ist mit einem Bußgeld von 75 Euro zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Alex
    Am 16. November 2017 um 8:08

    Hallo bussgeldkatalog.org,
    wir haben heute den folgenden Bussgeldbescheid bekommen.
    Welche Strafe wird auf den Fahrer zukommen?
    Für eine kurze Info, wäre ich dankbar.
    Ich denke, es wird mehr als 75 Euro, da ja auch eine Fahrspur gesperrt wurde.

    Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zul. Gesamtmasse vorsätzlich den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen “3,5t” gesperrt war. Der Verkehrsbereich betrifft die Schrankenanlage im Zufahrtsbereich zur Rheinbrücke. Durch das Befahren des für Sie verbotenen Verkehrsbereiches lösten Sie zudem eine Sperrung Ihres Fahrstreifens aus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:11

      Hallo Alex,

      seit Ende 2017 wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig, außerdem ist mit einem zweimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Dies hat das NRW-Landeskabinett beschlossen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Andre
    Am 19. Oktober 2017 um 17:55

    Hallo,
    Ich bin heute mit meinen 7.5 t in Hagen in einer Straße abgebogen wo lkw verbot war. Dummerweise stand da auch noch ein Blitzer. Leider hatte ich es übersehen. Weil direkt nach ca 300 Meter mein Kunde zum entladen war, könnte ich auch nicht mehr wenden. Was erwartet mich jetzt?? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:54

      Hallo Andre,

      für das Befahren einer Straße mit Lkw-Verbot kommen in der Regel 75 € Bußgeld auf Sie zu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Freddy
    Am 8. Oktober 2017 um 8:57

    Ich benutztemit dem Lkw 40 t eine Autobahnspur die mit dem Verkehrszeichen 253 gesperrt war,

  29. Jan
    Am 1. Oktober 2017 um 17:40

    Hallo,

    ich bin vor einigerzeit mit meiner Zugmaschine (zulässiges Gesamtgewicht 44.000to.) versehendlich in einen LKW-Verbot ab 3,5to. mit Anlieger frei reingefahren.
    Durch die hohe Verkehrsdichte übersah ich das erste Schild. Als ich dann in die Strasse abgebogen bin, sah ich dann das 2. Schild und konnte nicht mehr wenden. Dummerweise stand in dieser Strasse ein Blitzer, der das Gewicht kontrolliert.
    Erwartet mich jetzt “nur”die 75€?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:15

      Hallo Jan,

      im Regelfall sollte dies zutreffend sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Ralf
    Am 18. August 2017 um 18:28

    Hallo.
    Heute bin ich dummerweise mit meinem 36 zig tonner durch eine Straße gefahren,
    die mit mobilen Schildern auf Baustellenfüssen an der Zufahrt bestückt waren.VZ 253 Zusatz Anlieger frei.
    Auf halber Durchfahrt schaute einAnwohner aus einem Fenster hinaus,und filmte mich dabei.
    Ist das Rechtens?
    Wird das Anerkannt?
    Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:23

      Hallo Ralf,

      das wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist uns eine Beurteilung des Sachverhaltes nicht möglich. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, falls Sie einen Bescheid diesbezüglich bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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