LKW: Sonn-und Feiertagsfahrverbot in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 15. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

LKW-Bußgeldkatalog Feiertags- und Sonntagsfahrverbot

BeschreibungBußgeldPunkte
mit einem LKW (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger) verbotswidrig an einem Sonn- oder Feiertag gefahren120 €
angeordnet oder zugelassen, dass mit einem LKW (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger) verbotswidrig an einem Sonn- oder Feiertag gefahren wurde570 €

FAQ: LKW-Sonntagsfahrverbot

Gibt es ein Sonntagsfahrverbot für LKW in Deutschland?

Ja. Gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t am Sonntag und an bestimmten Feiertagen nicht fahren. Das gilt für Fahrzeuge, die für den gewerblichen Güterverkehr genutzt werden. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 570 Euro geahndet. Die Tabelle bietet einen Überblick, wann das der Fall sein kann.

Wer darf sonntags fahren?

Ausnahmen vom LKW-Sonn- und Feiertagsfahrverbot werden ebenfalls in § 30 StVO definiert. So dürfen LKW, die verderbliche Waren befördern, in der Regel fahren. Welche weiteren Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.

Wann endet sonntags das LKW-Fahrverbot?

Das LKW-Sonntagsfahrverbot ist zwischen 00.00 und 22.00 Uhr zu beachten. Das Verbot gilt auf allen Straßen in Deutschland. Zudem sind auch Fahrer von Fahrzeugen unter 7,5 t, die eine LKW-Zulassung besitzen und mit Anhänger fahren, vom Fahrverbot betroffen.

LKW-Fahrverbot: Bestimmungen zum Feiertags- und Sonntagsfahrverbot aus dem Bußgeldkatalog

Für LKW gilt das Sonntagsfahrverbot
Für LKW gilt das Sonntagsfahrverbot

Die StVO regelt in § 30 das sogenannte Feiertags- und Sonntagsfahrverbot. Dieses LKW-Fahrverbot soll dem Umweltschutz dienen und gleichwohl die Lärmbelästigung in Wohnbereichen an traditionellen Ruhe- und Feiertagen minimieren.

Das Fahrverbot für LKW ist auch unter dem Namen Wochenendfahrverbot bekannt. Darüber hinaus gibt es auch das Ferienreisefahrverbot, welches einem Verstopfen der Straßen während der Hauptreisezeiten in den Ferien vorbeugen soll.

Diese Regelungen in der StVO gelten ausschließlich für LKW. Welche Lastkraftwagen aber genau vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen sind, wann es gilt und wie die Bußgeldtabelle für etwaige Verstöße aussieht, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Für wen gilt das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot?

Wie bereits erwähnt, gelten diese Regelungen ausschließlich für Lastkraftwagen. Aber auch nur für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhängern. Das LKW-Fahrverbot gilt jedoch auch für PKW, die aus steuerrechtlichen Gründen als LKW zugelassen sind, wenn diese einen Anhänger mitführen.

Wann gilt das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot?

Anhand der Bezeichnung ist erkennbar, dass das LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt. Und zwar in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland.

An dieser Stelle müssen jedoch die uneinheitlichen Feiertagsregelungen in den einzelnen Bundesländern berücksichtigt werden. Dabei gelten immer die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem gefahren werden soll.

Das Feiertagsfahrverbot gilt laut StVO an folgenden Feiertagen:

  • Neujahr (in ganz Deutschland)
  • Karfreitag (in ganz Deutschland)
  • Ostermontag (in ganz Deutschland)
  • 1. Mai (in ganz Deutschland)
  • Christi Himmelfahrt (in ganz Deutschland)
  • Pfingstmontag (in ganz Deutschland)
  • Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Tag der deutschen Einheit (in ganz Deutschland)
  • Reformationstag (nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • Allerheiligen (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • 1. und 2. Weihnachtstag (in ganz Deutschland)

Ausnahmegenehmigung für das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot

Doch längst nicht alle LKW, Nutzfahrzeuge oder Transporter unterliegen dem Feiertags- und Sonntagsfahrverbot. Wie aus der StVO hervorgeht, gilt für folgende Nutz- und Lastkraftwagen eine Ausnahmegenehmigung:

  • LKWs zur Beförderung verderblicher Ware inklusive einer Beiladung von max. 10 Prozent anderer Waren bei Lieferung von
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse,
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • und die im Zusammenhang mit diesen Fahrten stehenden Leerfahrten,
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die von Behörden im Verteidigungsfall oder bei einem inneren Notstand nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden,
  • der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 Kilometer,
  • der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometer gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).

Ferner gelten auch für Fahrzeuge der Feuerwehr, Landes- und Bundespolizei, Straßenverwaltung und Straßendienste, Bundeswehr und NATO-Truppen sowie des Katastrophenschutz keine Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen.

Ferienreisefahrverbot

Neben dem Sonntagsfahrverbot gibt es auch das Ferienreisefahrverbot
Neben dem Sonntagsfahrverbot gibt es auch das Ferienreisefahrverbot

Das Ferienreisefahrverbot, das in Deutschland durch die Ferienreiseverordnung geregelt wird, gilt ebenfalls für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW. Demnach ist es diesen LKW untersagt, vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen zu fahren.

Feiertags- und Sonntagsfahrverbot: Bußgeldkatalog für Verstoß

Bei einem Verstoß gegen das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot gibt es auf jeden Fall einen Bußgeldbescheid, jedoch keinen Punkt in Flensburg. Die StVO zieht dabei aber nicht ausschließlich nur die LKW-Fahrer in die Verantwortung, sondern zugleich auch die Fahrzeughalter. Wie die Bußgeldtabelle verdeutlicht, müssen die Halter mit härteren Strafen beim Zuwiderhandeln gegen das Verbot rechnen, da diese die Fahrer oftmals zum Fahren zwingen.

Im Folgenden finden Sie einen Ausschnitt aus dem Bußgeldkatalog, mit den dort verankerten Bußgeldern für Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot:

  • Verbotswidriges Fahren an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem LKW mit Anhänger: 120 Euro Bußgeld
  • Anordnen oder zulassen, dass verbotswidrig an einem Sonn– oder Feiertag mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit einem LKW mit Anhänger gefahren wurde: 570 Euro Bußgeld

Im Video zusammengefasst: Das Sonntagsfahrverbot für LKW

Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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