LKW-Zulassung: Wie können Sie einen LKW zulassen?
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
LKW ist nicht immer gleich LKW
Unterschiedliche Fahrzeugtypen bedürfen mitunter auch unterschiedlicher Regelungen für die Nutzung im Straßenverkehr. Das betrifft auch die Zulassung für diesen. Dass die Voraussetzungen für die Zulassung als LKW anders aussehen, als die für einen PKW ist daher nicht verwunderlich. Doch wo ist bestimmt, wann ein Auto eine LKW-Zulassung erhält und wann nicht? Und warum bedeutet eine LKW-Zulassung in Deutschland bei Versicherung und Finanzamt mitunter etwas anders als bei der Zulassungsbehörde?
Was bedeutet es, einen LKW an- oder umzumelden? Worauf Fahrzeughalter achten sollten, wenn sie beispielsweise ihr Wohnmobil als LKW zulassen wollen, für einen Pick-Up eine LKW-Zulassung anstreben oder doch ein größeres Fahrzeug als LKW anmelden möchten, betrachtet der folgende Ratgeber. Darüber hinaus befasst er sich mit der gesetzlichen Voraussetzung für eine LKW-Zulassung.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: LKW-Zulassung
Erfüllt ein Fahrzeug die jeweiligen Voraussetzungen gemäß StVZO und FVZ, z. B. wenn es vorrangig zum Transport von Gütern verwendet wird, kann eine Eintragung als LKW für das Auto in den Fahrzeugpapieren erfolgen.
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist für die Besteuerung der alleinige ausschlaggebende Punkt. Seit wann nur die Einstufung als LKW wichtig ist, lesen Sie hier.
Nein, private Fahrten sind vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen, auch wenn eine LKW-Zulassung vorliegt.
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LKW-Zulassung: Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen Fahrzeuge erfüllen müssen, um in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden, bestimmen unter anderem die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Aber auch die Vorgaben der Richtlinie 96/53/EG von 1996, welche in nationales Recht umgesetzt wurden, definieren, welche Voraussetzungen bestimmte Fahrzeugtypen erfüllen müssen, um beispielsweise eine LKW-Zulassung zu erhalten.
Ein Fahrzeug, das vorrangig zum Transport von Gütern verwendet wird und deren Nutzfläche größer ist als der Fahrerraum, wird in der Regel als LKW bezeichnet. Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge meist auch ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t aufweisen. Anhand definierter Kriterien wird gesetzlich festgelegt, mit welchen Maßen und Gewichten Fahrzeuge als Lastkraftwagen anzusehen ist. Üblicherweise wird für ein Nutzfahrzeug eine LKW-Zulassung erteilt. Welche Maße diese haben dürfen, ist in § 32 StVZO dargelegt.
Welche Maße gelten bei einem LKW?
Die Zweckbestimmung, das Gewicht, die Anzahl der Achsen und auch die Abmessungen bestimmten, wann eine LKW-Zulassung überhaupt möglich ist. Es wird zwischen verschiedenen Arten von LKW unterschieden. So können beispielsweise auch Kleintransporter und Transporter mit einer LKW-Zulassung ausgestattet werden, wenn die hauptsächliche Nutzung zum Transport von Gütern oder Material dient. Das trifft auch zu, wenn für einen Pick-Up eine LKW-Zulassung erreicht werden soll. Des Weiteren werden Fahrzeuge als leichte LKW (bis 7,5 t), mittelschwere LKW (bis 12 t) und schwere LKW (bis 40 t) klassifiziert.
Folgende Maße dürfen Fahrzeuge, die eine LKW-Zulassung haben, gemäß StVZO aufweisen:
- Länge: 18,75 m (LKW mit Anhänger), 16,50 (Sattelzug)
- Breite: 2,55 m (2,60 bei Aufbauten)
- Höhe: 4,00 m
- Achslast: 10,00 t (Achse ohne Antrieb), 11,50 t (Antriebsachse)
Nutzfahrzeuge mit diesen Spezifikationen, die vorrangig nicht dem Personentransport dienen, werden in den Fahrzeugpapieren als LKW eingetragen. Üblicherweise spielt neben den genannten Maßen das Gesamtgewicht eine entscheidende Rolle, wenn es um die Klassifizierung als LKW geht. Darüber hinaus wird ein Kfz auch gemäß der Nutzfahrzeugabgasnorm deklariert. Diese Einteilung kann dann zur Eintragung einer LKW-Zulassung im Fahrzeugschein führen.
Ist ein Fahrzeug durch die Zulassungsbehörden als LKW eingetragen, können Halter eine solche LKW-Zulassung eher nicht rückgängig machen. Anders kann das beispielsweise aussehen, wenn es um die Einstufung bei der Versicherung geht. Hier sind unter anderem die Bauart, die Ausstattung und die Nutzung des Fahrzeugs wichtig. Mitunter lässt sich hier die Deklarierung ändern. Denn ob eine PKW- oder LKW-Zulassung vorliegt, kann in Bezug auf Versicherungsprämien durchaus von Bedeutung sein. Eine Zulassung als LKW kann die Kosten also durchaus im positiven Sinne beeinflussen.
LKW- oder PKW-Zulassung: Welchen Unterschied macht das?
Eine LKW-Zulassung kann Vorteile und Nachteile mit sich bringen. Wenn es um den Vorgang der Zulassung bei den Behörden an sich geht, gibt es keine Unterschiede zwischen den Fahrzeugarten. Egal ob eine LKW-Zulassung privat erfolgt, über eine Firma abläuft oder durch ein Autohaus organisiert wird, die Vorgangsweise bei den Zulassungsbehörden sind gleich. Wie bei einer PKW-Zulassung sind alle notwendigen Dokumente vorzulegen. Die Fahrzeugpapiere (Teil 1 und Teil 2) sowie der Personalausweis sind ebenso vorzulegen wie der Nachweis über eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenfalls wichtig ist für die LKW-Zulassung eine gültige TÜV-Bescheinigung.
Die Kosten für eine LKW-Zulassung unterscheiden sich ebenfalls nicht von denen einer PKW-Zulassung. Allerdings sind regionale Unterschiede möglich, da die Gebühren nicht einheitlich geregelt sind. Fahrzeughalter müssen sich also immer bei der zuständigen Zulassungsstelle über die anfallenden Kosten informieren.
Für die LKW-Zulassung muss kein Führerschein vorhanden sein. Dieser ist erst dann wichtig, wenn das Fahrzeug auch geführt wird. Hier spielt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs eine Rolle, die Zulassung ist dabei unerheblich. So kann in den Fahrzeugpapieren eine LKW-Zulassung eingetragen sein, doch wenn das Fahrzeug weniger als 3,5 t wiegt, reicht die Führerscheinklasse B aus (wie beispielsweise bei einigen Pick-Up-Modellen).
Als LKW zulassen: Vom PKW zum Nutzfahrzeug?
Wollen Halter zum Beispiel für ihren Pick-Up oder das Wohnmobil eine LKW-Zulassung erreichen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, daher benötigen die Umbauten eine Betriebserlaubnis und müssen in der Regel durch den TÜV abgenommen werden.
Was genau für die Umschreibung auf einen LKW vorhanden sein muss bzw. was nicht vorliegen darf, sollten Fahrzeughalter vorab mit der Prüforganisation abklären. Des Weiteren sollten sie sich darüber informieren, ob eine LKW-Zulassung tatsächlich die erhofften niedrigeren Versicherungsprämien mit sich bringt. Ein Nutzfahrzeug als LKW umschreiben zu lassen, bringt nicht in jedem Fall Vorteile.
Warum eine LKW-Zulassung beim Finanzamt auch Bedeutung hat
Ein Vorteil der LKW-Zulassung wird im Zusammenhang mit der Kfz-Steuer deutlich. Denn hier sind die Beträge für Nutzfahrzeuge üblicherweise deutlich geringer. Um mit einem LKW Steuern zu sparen, ist die Einstufung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle wichtig.
Versicherungstechnisch kann diese Zulassung jedoch wieder zum Nachteil werden, und zwar dann, wenn die Versicherungsprämien für LKW wesentlich höher ausfallen als für einen PKW.
Für die Kfz-Steuer ist die Eintragung als LKW in den Fahrzeugpapieren nach einer Änderung des Kfz-Steuergesetzes seit 23.10.2020 der wichtigste Punkt, denn das Finanz- bzw. das Hauptzollamt nehmen die Besteuerung nun abhängig von diesen Eintragungen vor. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nun also entscheidend dafür, wie das Fahrzeug besteuert wird.
Wird ein Fahrzeug trotz eingetragener LKW-Zulassung als PKW versteuert, sollten Halter den Bescheid prüfen lassen.
Fahrverbot: Gilt das für alle Kfz mit LKW-Zulassung?
Fahrzeughalter sollten sich bewusst sein, wenn sie ein Fahrzeug als LKW anmelden, dass sie gegebenenfalls andere Bestimmung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten müssen. Fahren sie ein Nutzfahrzeug, das schwerer als 3,5 t ist, gelten außerorts andere Geschwindigkeitsvorgaben als für einen PKW. So gilt auf Landstraßen ein Tempolimit von 80 km/h (Fahrzeuge zw. 3,5 t und 7,5 t) oder 60 km/h (Fahrzeuge ab 7,5 t).
Doch auch andere Vorschriften werden dann wichtig, wenn eine LKW-Zulassung vorliegt. Sonntags zu fahren, kann sich dann durchaus als Problem darstellen. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in Deutschland für LKW ab 7,5 t, wenn diese für den gewerblichen Güterverkehr verwendet werden. Private Fahrten sind in der Regel jedoch zulässig. Mit einer LKW-Zulassung gilt das Fahrverbot also nur, wenn gewerblich Güter befördert werden.
Ein weiteres Problem könnte bei der LKW-Zulassung in einer Umweltzone entstehen. In Deutschland sind Einfahrtbeschränkungen in der Regel anhand der Schadstoffklassen geregelt. In anderen Ländern kann es jedoch generelle Einfahrtverbote für Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung bzw. ab einem bestimmten Gesamtgewicht geben.
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Ich besitze einen Ford Transit LKW, eingetragen als LKW zum Transport von Fahrzeugen, auch als Pannenhilfsfahrzeug eingetragen, 4.2to zul. Gesamtgewicht. Ein Gerät mit Tachoscheibe ist noch vom Vorbesitzer verbaut.
Ich möchte dieses Fz. privat nutzen, zum Transport von Oldtimern von mir, evtl meiner Community.
Meine Fragen:
Ist eine private Zulassung möglich, was muß ich beachten, muß ich Maut zahlen, muß ich ein Mautgerät nachrüsten, muß ich mit Tachoscheibe fahren, oder muß ich ihn auf 3.49 to ablasten, kann ich mit Hänger fahren, gilt dann auch privat das Gesamtgewicht, Zugfahrzeug und Hänger zusammen aufgerechnet.
Wenn ich mit einem zugelassenen VW Vito (Variante, Typ) als Fahrzeugklasse einen LKW geschlossenen Kasten bis 3,5 t habe, darf ich dann auf einem Parkplatz für LKW parken?
Ich habe mir ein citön Berlingo gekauft Wo im Brief drinen steht Transporter mit Personen beförderung.Kann Mann das auto auch als PKW zulassen
und welche Vorraussetzung brauche ich da Für und wie bekomme ich das?
Hallo zusammen,
Ich habe mir einen Fahrzeug angeschafft der noch nicht zugelassen ist. Während dessen fahre ich schon einen Polo und möchte nach den Pfingsten meinen Peugot Kastenwagen LKW zulassen.
Meine Frage ist : da ich dies nur geschäftlich nutzen möchte , möchte ich erfahren ob es Sinn macht dieses eingetragene Begriff „lkw Kastenwagen“ im Fahrzeug Schein ändern zu lassen ,?
Wenn ja wo macht man dies ?
Und spare ich kosten dadurch ? Oder sollte ich wirklich es einfach eingetragen lassen ?
Mit viele Grüße
Derya
ich brauche mal euren Rat habe einen Transporter Peugeot Boxer als LKW Zugelassen mit Traileranhänger unterliegt man da dem Wochenende Fahrverbot ich befördere keine Güter damit nur Privatzwecke auch keine Autotransporte usw.
Nur Privat für meine Freizeitzwecke
Ich habe einen PKW der Alls LKW zugelassen war, wie kann ich in denn wieder als PKW um tragen?