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Kfz mit Anhänger: Zulässige Anhängelast und Höchstgeschwindigkeit

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Außerorts Geschwindigkeit mit Anhänger überschritten

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Innerorts Geschwindigkeit mit Anhänger überschritten

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **


Allgemeiner Bußgeldkatalog Anhänger

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Das Fahr­zeug geführt, obwohl die Anhänger­kupplung nicht den Vor­schriften entsprach25 €
Die Inbetrieb­nahme des Fahr­zeugs ange­ordnet oder zugelassen, obwohl die Anhänger­kupplung nicht den Vor­schriften entsprach35 €
Das Fahrzeug geführt, ob­wohl durch die mangel­hafte Verbin­dung der Fahrzeug­kombination die Verkehrs­sicherheit beein­trächtigt wurde135 €1
...mit Gefährdung165 €1
...mit Unfall200 €1
Den Anhänger ohne Unterleg­keile geführt5 €
Anhänger ohne Zug­fahrzeug länger als zwei Wochen geparkt20 €
Termin zur Sicherheits­prüfung für Anhänger mit zulässiger Gesamt­masse von mehr als 10 t versäumt
...um bis zu zwei Monate15 €
...um zwei bis vier Monate25 €
...um vier bis acht Monate60 €
...um mehr als acht Monate75 €

FAQ: Anhänger

Gibt es Vorgaben zur erlaubten Geschwindigkeit mit einem Anhänger?

Ja. Mit einem Anhänger dürfen Sie innerorts höchstens 50 km/h und außerorts maximal 80 km/h fahren. Hat der Anhänger eine Zulassung für Tempo 100, dürfen Sie auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.

Welche Anhänger darf ich mit dem PKW-Führerschein fahren?

Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse B, dürfen Sie Anhänger fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg haben. Beträgt die Gesamtmasse aus Fahrzeug und Anhänger maximal 3,5 t darf der Anhänger auch schwerer als 750 kg sein. Mehr zum zulässigen Gesamtgewicht bei Anhängern lesen Sie hier. Welche Anhänger Sie mit anderen Führerscheinklassen fahren können, haben wir hier zusammengefasst.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen mit Anhängern?

Sind Sie mit einem Anhänger zu schnell unterwegs, drohen Ihnen Bußgelder zwischen 15 Euro und 680 Euro. In den Tabellen finden Sie einen Überblick, mit welchen Bußgeldern Sie wann rechnen müssen. Darüber hinaus drohen auch Sanktionen, wenn Fahrten mit dem Anhänger eine Gefährdung darstellen. Wie hoch diese ausfallen, entnehmen Sie der Tabelle hier.

Informationen zum Fahren mit Anhänger: Hier im Video

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Fahren mit einem Anhänger.
Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Fahren mit einem Anhänger.

Bußgelder bei Fahrzeugkombinationen mit Anhänger

Ein Anhänger schafft zusätzlichen Stauraum, wenn der Kofferraum nicht genügt
Ein Anhänger schafft zusätzlichen Stauraum, wenn der Kofferraum nicht genügt

Wenn der Platz im Kofferraum nicht ausreicht – z.B. bei einem Umzug oder einem Urlaub – kann mit einem Anhänger Abhilfe und wertvoller Stauraum geschafft werden.

Mit der entsprechenden an das Fahrzeug montierten Anhängerkupplung kann ein Anhänger angebracht werden, was gerade den Transport von sperrigen Gütern enorm erleichtert. Beim regulären PKW-Führerschein der Klasse B ist die Erlaubnis eingeschlossen, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu führen. Sollte das zulässige Gesamtgewicht über 750 kg liegen, kann die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg aufweisen. Wer schwerere Anhänger steuern möchte, benötigt die entsprechende Führerscheinklasse. Auch mit der Schlüsselzahl B96 in der Fahrerlaubnis oder mit einem LKW-Führerschein darf man Anhänger fahren.

Doch selbst wenn ein Fahrer einen solchen Führerschein erworben hat – das Fahren mit einem angekoppelten Anhänger bleibt für viele Verkehrsteilnehmer ein Sonderfall. Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Vorschriften aus dem Bußgeldkatalog Anhänger zusammengestellt.

Die zulässige Anhängelast bestimmen

Ein Anhänger darf gemäß seiner Bauweise nur bis zu seiner maximal zulässigen Anhängelast beladen werden, da sonst die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann – das Fahrzeug kommt in solch einem Fall ins Schlingern oder die Funktionsweise der Bremse ist eingeschränkt. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, liegt eine Überladung vor. Dann müssen Fahrer und Halter des Anhängers mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Bußgelder und Punkte sind zu erwarten – genaue Auskunft zur Höhe der erwartbaren Sanktionen laut StVO und Verkehrsrecht gibt Ihnen unser Bußgeldrechner.

Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination beachten

In den Zulassungspapieren finden Fahrzeughalter die entsprechenden Werte zur zulässigen Anhängelast. Hierbei ist zu beachten, dass für Anhänger als auch für das Zugfahrzeug bestimmte Gewichtsangaben maßgeblich sind, die nicht überschritten werden dürfen. Ein PKW darf keinen Anhänger ziehen, der schwerer als der PKW selbst oder schwerer als 3,5 t ist. Die zulässige Anhängelast PKW bemisst sich aus seiner Bauweise, in der Regel liegt sie bei 1000 – 1500 kg, kann aber auch deutlich geringer ausfallen – so ist die zulässige PKW-Anhängelast für einen Fiat Panda mit 400 kg eher knapp bemessen, während so mancher Geländewagen problemlos das Dreifache befördern kann.

Neben der Anhängelast ist auch die Stützlast zu beachten. Diese muss sich in einer gewissen in den Zulassungspapieren festgelegten Spanne befinden, da bei einer ungleichmäßigen Verteilung der Last die Fahrzeugkombination nicht sicher gesteuert werden kann. Die Stützlast bezeichnet jene Last, die auf die Kugelkopfkupplung am Auto drückt.

Unsere Infografik zur Anhänge- und Stützlast gibt Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, welche Ladung Sie mit Ihrem Auto ziehen dürfen:

Infografik zur Anhängelast von PKW
Infografik zur Anhängelast von PKW: Finden Sie heraus, wie schwer Ihr Anhänger sein darf! (zum Vergrößern klicken)

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in diesen Ratgebern:

Alle Infos zur Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erhalten Sie hier in diesem Video kompakt zusammengefasst:

Wann liegt eine Überladung beim Anhänger vor?
Wann liegt eine Überladung beim Anhänger vor?

Einen PKW mit Anhänger steuern

Ein Auto mit Anhänger fährt sich anders als ein Auto ohne. Wer deswegen zum ersten Mal einen Anhänger an sein Zugfahrzeug koppelt, sollte eine kurze Übungsfahrt einlegen und gerade das Rangieren üben, bevor es auf die Autobahn oder stark befahrene Straßen geht. So kann auch rechtzeitig geprüft werden, ob die Anhängerkupplung optimal montiert und justiert ist – wenn sie schleift, so sollten Sie hier noch einmal nachbessern, und auch prüfen, ob die Lastverteilung sowie insbesondere die Stützlast den Vorschriften des Anhängers entsprechen.

Ist die Anhängerkupplung nicht richtig montiert und schleift, müssen Sie diese nachjustieren
Ist die Anhängerkupplung nicht richtig montiert und schleift, müssen Sie diese nachjustieren

Unterlegkeile für den Anhänger gehören laut Bußgeldkatalog PKW mit Anhänger zur obligatorischen Ausrüstung für Zugkombinationen von Fahrzeugen. Unter die Reifen gekeilt verhindert dieses Zubehör ein Vorranrollen des geparkten Fahrzeugs, indem es seine Standfestigkeit erhöht.

In der StVO ist festgelegt, dass Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg zwei Unterlegkeile benötigen. Achten Sie beim Kauf der Unterlegkeile für den Anhänger darauf, dass diese durch die StVZO zertifiziert und somit laut Verkehrsrecht anerkannt sind. Wer als Fahrer einer entsprechenden Fahrzeugkombination keine Unterlegkeile dabei hat, muss ein Bußgeld von fünf Euro entrichten – dabei sind die Unterlegkeile für eine ähnliche Summe im Fachhandel zu erwerben.

Welchen Führerschein brauchen Sie, um Anhänger ziehen zu dürfen?

FührerscheinklasseKfzAnhänger
B-FührerscheinKfz bis 3,5 tAnhänger bis 0,75 t
oder
Anhänger über 0,75 t, wenn Gespann (Kfz + Anhänger) nicht schwerer als 3,5 t
B-Führerschein mit Schlüsselzahl B96Kfz und Anhänger, die zusammen zwischen 3,5 bis 4,25 t wiegen
BE-FührerscheinKfz bis 3,5 tAnhänger von 0,75 bis 3,5 t
C1-FührerscheinKfz von 3,5 bis 7,5 tAnhänger bis 0,75 t
C1E-FührerscheinKfz von 3,5 bis 7,5 tAnhänger über 0,75 t, Gespann darf max. 12 t wiegen
CE-FührerscheinKfz über 3,5 tAnhänger über 0,75 t
D1E-FührerscheinKfz bis 8 m Länge, das 8 bis 16 Personen befördern kannAnhänger über 0,75 t
DE-FührerscheinKfz, das mehr als 8 Personen befördern kannAnhänger über 0,75 t

Anhänger parken

Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen an einer öffentlichen Straße geparkt werden. Nach dieser Zwei-Wochen-Frist muss der Anhänger so bewegt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer eine reelle Chance auf seinen bisherigen Parkplatz hätten.

Eine kurze Fahrt mit dem Anhänger genügt jedoch nicht; hierzu gab es mehrmals gerichtliche Entscheidungen. Es wird empfohlen, den Anhänger auf einem Privatgrundstück zu parken, um ein Bußgeld von 20 Euro für das Dauerparken eines Anhängers zu vermeiden.

Geschwindigkeit mit Anhänger

Die Anhängelast zu diesem Pferdeanhänger steht in den Zulassungspapieren
Die Anhängelast zu diesem Pferdeanhänger steht in den Zulassungspapieren

Die Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger ist in Deutschland im Normalfall auf 80 km/h begrenzt, jedoch gibt es in der StVO eine Ausnahmeregelung hierzu. Diese erhöht die zulässige Anhänger-Geschwindigkeit auf 100 km/h.

Um diese Ausnahmeregelung zu nutzen, muss ein Fahrzeughalter bei der Fahrzeugzulassungsstelle eine sogenannte Tempo-100-Plakette für seinen Anhänger beantragen und diese auf dem Fahrzeug anbringen. Damit die Plakette gültig ist, muss der Fahrer sich an verschiedene Vorschriften zur Verkehrssicherheit halten; so dürfen beispielsweise die Reifen des Anhängers nicht älter als sechs Jahre sein.

Mit Anhänger zu schnell gefahren

Wie schnell mit Anhänger gefahren werden darf, das ist auch davon abhängig, ob eine Tempo-100-Plakette vorliegt. Natürlich sind dennoch die entsprechenden Verkehrszeichen, welche die Geschwindigkeit regulieren, maßgeblich! Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger gilt die Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW. Das bedeutet, dass bei einem PKW mit Anhänger die Geschwindigkeit ganz besonders gut kontrolliert werden muss, da sonst deutlich erhöhte Bußgelder zu erwarten sind. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ermitteln und miteinander vergleichen.

PKW-Anhänger anmelden

Ein Anhänger ohne Papiere gilt als unangemeldet und ist damit nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen. Auch ein Pferdeanhänger, ein Kipper oder ein Hochlader muss angemeldet und versichert werden. Jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein reguläres, ein grünes oder auch um ein Wechselkennzeichen handeln. Sie müssen ihn also bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle anmelden, wofür die Vorlage der Zulassungspapiere notwendig ist. Bei dieser Gelegenheit können Sie gegebenenfalls auch die Tempo-100-Plakette beantragen.

Anhänger-TÜV abgelaufen

Auch ein Anhänger muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung; wird die Frist versäumt, fallen Bußgelder gemäß der Bußgeldtabelle an. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 10 t müssen zusätzlich regelmäßig zu einer Sicherheitsprüfung; bei dieser wird kein ganzheitlicher Check-Up des Anhängers vorgenommen, sondern jene Bauteile werden geprüft, deren Fehlfunktion zu Unfällen führen können. Dies betrifft z.B. die Bremsen. Diese Sicherheitsprüfung muss bei Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t 30 Monate nach der Erstzulassung zum ersten Mal durchgeführt werden, danach immer sechs Monate nach der Hauptuntersuchung.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

47 Kommentare

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  1. Mario
    Am 1. November 2022 um 20:06

    Hallo
    Wie hoch ist die Strafe wenn ich einen abgemeldeten Wohnwagen ohne TÜV an mein Auto hänge und kontrolliert werde ?

    Gruß Foxi

  2. Charlie
    Am 8. Juni 2022 um 15:23

    Mich interessieren gerade, traurigerweise aus realem Anlass, mal die Geschwindigkeitsrekorde, die so erlebt wurden.

    Autobahn 1, mittelmäßig viel Verkehr, PKW mit Anhänger überholt mich (ich war auf 120km/h), daraufhin bin ich MIT ABSTAND! hinter den PKW mit Anhänger (aus Finnland, die haben dort übrigens ganz andere Strafen) habe dann kurzzeitig beschleunigt und wollte schauen, wie zügig der Finne unterwegs war…. bei 180 km/h habe ich kurz darauf abgebrochen und bin wieder runter auf 100-120km/h.

  3. Günni
    Am 15. Januar 2020 um 22:14

    Hallo,

    Wenn ich 1 Punkt bekommen habe wegen abstandsmessung und jetzt innerhalb von einem Jahr wegen Geschwindigkeit einen Punkt bekomme was hat das für Konsequenzen?

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 16:19

      Hallo Günni,

      bei einem Punktestand von 2 auf dem Fahreignungsregister sind in aller Regel keine besonderen Konsequenzen zu befürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jirka526
    Am 24. Mai 2019 um 8:53

    Ich fuhr die Autobahn mit einem Pkw anhänger auf der linken Spur. Das Fahrzeug hinter mir traf mich. Ich habe die Geschwindigkeit nicht überschritten, es gab einen Stau.Wer ist der Täter des Unfalls?

  5. Ano
    Am 1. Mai 2019 um 21:17

    Auf der Autobahn habe ich mit Anhänger in den inneren Fahrbahn “überholt” obwohl für LKW und Anhänger das nicht erlaubt war. Was ist die Straffe dafür?

  6. Florian
    Am 25. April 2019 um 11:11

    Hallo,

    was erwartet mich, wenn ich mit einem unangemeldeten Anhänger ohne Tüv und Versicherung erwischt werde?

    Höhe der Strafe etc.
    Vielen Dank.

  7. Dominic
    Am 24. April 2019 um 11:33

    Mich würde aufgrund des Unterrichtsstoffes in meiner Ausbildung interessieren wie die Regelung ist denn man beim lkw mit geöffneter selbsttätiger Anhängerkupplung fährt

  8. g.
    Am 9. April 2019 um 22:37

    Hallo, ich habe einen Pickup mit LKW Zulassung. Wenn ich an Sonn,- und Feiertagen mit meinen Pferdeanhänger privat unterwegs bin, ist das erlaubt? Oder ohne Anhänger an Sonn- und Feiertagen fahre? Wenn nicht erlaubt, was für ein Bußgeld fällt an?
    Vielen DAnk
    G.

  9. Paarworms1
    Am 3. April 2019 um 20:57

    Hallo ich habe eine Frage zum Anhänger Gespann. Ich habe mit diesen gespann auf einen eingezeichnet Parkplatz geparkt. Der Anhänger ragte ca 1 m über die einzeichnung hinaus. Als ich zum Fahrzeug zurück gekommen bin war ein Bußgeld von 10€ am zugfahrueig angebracht. Wenn es verboten ist die Markierungen zu überschreiten dann dürften auch keine USA Autos parken da sie oft länger sind. Auto mit Anhänger ist doch eine Einheit oder. Bitte um Aufklärung. Vielen Dank

  10. Sabine
    Am 29. März 2019 um 16:43

    Hallo,
    mein Auto hat eine Anhängerstützlast von 130 kg.Der Pferdeanhänger verlangt 150 kg.Gibt es da ein größeres Problem?
    Vielen Dank vorab für die Antwort.

  11. Sven
    Am 20. Dezember 2018 um 22:08

    Hallo, ich wurde in einer 70 iger Zone mit Hänger geblitzt. Nach Abzug bleiben 76 km/h. Nun bekam ich Post und soll 16 km/h zu schnell gewesen sein. Angeblich hätte ich nur 60 km/h fahren dürfen, so die Auskunft beim Amt. Also stehen nun 16 km/h auf dem Zettel. 70€ und 1 Punkt. Kann mir dies jemand bestätigen? Niemand konnte mir dies bestätigen. Nur Kopfschütteln!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 17:49

      Hallo Sven,

      werden Sie mit Anhänger außerorts geblitzt, hat das laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Karin
    Am 26. September 2018 um 8:59

    Hallo,
    eine Frage zum ziehen eines Anhängers mit Führerschein Klasse B
    der Anhänger mit Fahrzeug hat unter 3500Kg aber der anhänger hat eine Zwillingsbereifung. also 2 Achsig. oder gilt die Regel mit 1m Abstand zwischen den Rädern ?
    Danke für die Antwort

  13. Josef
    Am 4. Juni 2018 um 12:09

    Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen wenn man ohne Hänger fährt bzw. gibt es hierfür ein Busgeld ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:16

      Hallo Josef,

      sofern die Abnahme keine Pflicht gemäß den Fahrzeugpapieren/der Bauartgenehmigung ist, besteht dazu normalerweise keine Pflicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Dennis
    Am 27. August 2017 um 19:07

    hallo,
    Darf ich mit B96 Führerschein in folgende Situation fahren
    Zug Fahrzeug :
    Leergewicht in kg :1505 / Zul. Gesamtgewicht :2055 kg
    Zul. Anhängelast, gebremst 1800 kg
    Auto trailer :
    leergewicht 450/ Zul. Gesamtgewicht 1800 kg
    Und was auf dem Trailer ist “wäre ein Kleinwagen die 1200 kg leergewicht
    Wie ist dann die Rechnung : zgm Pkw 2055+ zgm Trailer 1800=3855 kg dann darf ich
    oder wie wird das genau gerechnet ?
    Mfg Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 12:34

      Hallo Dennis,

      mit dem Führerschein B96 dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jörn
    Am 23. August 2017 um 21:26

    Guten Tag,

    Ich würde gerne wissen, ob ich einen Anhänger mit 750 kg zGM ziehen darf, wenn mein Zugfahrzeug eine zGM von 2780 kg hat. Da wäre ich ja eigentlich bei einer zGM vom Zugfahrzeug und Anhänger von 3530 kg .( mehr als 3,5 t) Ich besitze den Führerschein Klasse B. Habe bisher nichts konkretes darüber gefunden. Ich habe nur immer gelesen, dass ich mit Klasse B einen Anhänger bis zGM von 750 kg ziehen darf und wenn der Anhänger über eine zGM von 750 kg kommt, darf die zGM von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten.

    Danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:01

      Hallo Jörn,

      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg mit einem Anhänger von nicht mehr als 750 kg ziehen. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination maximal 3.500 kg betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Xenor
    Am 25. Juli 2017 um 19:45

    Hi
    Was erwartet mich, wenn ich einen Anhänger ausleihe und fahre. Wo ich kein Fahrzeug-Schein
    (für den Anhänger) vorhanden ist.

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:08

      Hallo Xenor,

      führen Sie den Fahrzeugschein nicht mit, droht ein Bußgeld von 10 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Willy
    Am 16. Juni 2017 um 10:16

    Guten Tag,

    zählt für einen Anhänger die gleiche Starfe wie bei einem PKW wenn der Tüv abgelaufen ist ?

    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:33

      Hallo Willy,

      erhöhte Sanktionen gibt es nur für Fahrzeuge und Anhänger, die eine Sicherheitsprüfung benötigen. In der Regel müssen Sie also mit den gleichen Sanktionen wie für einen Pkw rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Dieter
    Am 9. Juni 2017 um 19:18

    Hallo,habe 3 Monate TÜV überzogen,mit was muß ich rechnen ,wenn damit angehalten werde? Gruß Dieter

  19. Sacha M.
    Am 8. April 2017 um 10:10

    Hallo ,
    meine Frau hat die Führerscheinklasse B gemacht 2009.
    Nun meine Frage…
    Wir haben ein Zugfahrzeug mit Leergewicht 1498KG , ZGG 2200 KG ,
    Masse im ´Fahrbereitem Zustand 1900 KG.
    Wohnanhänger ZGG 1800 , Masse im fahrbereitem Zustand 1500 KG.
    Darf Sie diese Kombination Fahren mit Klasse B ???
    Bitte dies Beachten:::

    Führerscheinklassen: neu und vereinfacht

    Die Anhängerregelung für die Führerscheinklasse B wurde vereinfacht. Nun darf jeder mit einer Fahrerlaubnis Klasse B einen Anhänger über einer Gesamtmasse von 750 kg fahren, wenn die Summe von Auto und Anhänger nicht größer als 3.500 kg ist. Die neue Schlüsselnummer „96“ kann zusätzlich erworben werden und die zulässige Masse des Anhängers auf 4.250 kg erhöhen. Damit entfällt die Bestimmung, dass die Masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Die Schlüsselnummer kann durch eine Fahrerschulung, auf welche keine Prüfung folgt, erlangt werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 11:08

      Hallo Sacha,

      die Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, dürfen mitgeführt werden. Es gilt hierbei jeweils die zulässige Gesamtmasse. Bei Ihrer Kombination ergibt sich ein Wert von 4.000 kg, weshalb das Gespann mit der Klasse B nicht geführt werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Moritz
    Am 5. März 2017 um 9:52

    Hallo bussgeldkatalog-team.

    Was könnte mich erwarten, wenn ich an ein S-Pedelec einen Kinderanhänger montiere. Ich finde, wenn ich eigenverantwortlich nur mit max. 20 km/h fahre ist das doch genauso sicher wie mit einem normalen Fahrrad bzw. einem Pedelec!

    1. Ich könnte mir vorstellen, dass ich den Anhängeradapter gar nicht erst anbringen kann (bauliche Veränderung).
    2. Da es sich rechtlich um ein Kleinkraftrad handelt gelten ja auch nicht die Bußgelder für Fahrräder, ich habe aber nichts gefunden, was diesen Fall beinhaltet.
    3. Werden die Strafen addiert oder nur die höchste Geldstrafe berücksichtigt?

    Vielen Dank
    Moritz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:07

      Hallo Moritz,

      es ist nicht erlaubt, mit einem S-Pedelec einen Kinderanhänger zu ziehen. Dafür wird in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Daniela
    Am 22. Juli 2016 um 13:04

    Hallo,
    in einem Artikel des ADAC habe ich gelesen, dass es in Deutschland Pflicht ist. einen gebremsten Anhänger mit einen zul. Gesamtgewicht von 750kg bis 3500 kg zusätzlich mit einem Abreisseil am Fahrzeug zu sichern.
    Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn ich das Abreisseil vergessen habe, bzw, wenn es nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, sondern nur mit einer Schlaufe über dem Kugelhals liegt?

    Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniela

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 10:08

      Hallo Daniela,

      werden Sie mit einem Bremsenmangel mit erheblicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erwischt, zieht das ein Bußgeld nach sich. Die nicht ordnungsgemäße Verwendung eines Abreißseils gehört auch zu dieser Kategorie.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Lukas
    Am 15. Juni 2016 um 19:06

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum führen eines ungebremsten Anhängers mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 750kg und der 100kmh erlaubnis. Im Fahzeugschein des Anhängers steht das man diesen Anhänger mit 100kmh ziehen darf wenn das Leergewicht des Zugfahrzeuges über 2500kg beträgt.
    Wenn ich jetzt mein Fahrzeug nehme welches ein Leergewicht von 1675 kg hat und das mal den Faktor 0,3(für ungbremste Anhänger) ergibt das einen Wert von 502,5kg. Das heißt also ich dürfte nur einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 502,5kg mit 100kmh ziehen wenn er sonst alle Vorraussetzungen hätte?
    Und noch eine Frage dazu wenn ich den Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg, 1675kg Leergewicht des Zugfahrzeuges und 100kmh fahren will und ich diesen Anhänger nur bis 502,5 kg belade, dürfte ich dann auch 100kmh fahren?

    Danke für die Anwort im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:38

      Hallo Lukas,

      in der Tat darf ihre Zugfahrzeug einen ungebremsten Anhänger nur dann mit 100 km/h ziehen, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers 502 Kilo nicht übersteigt. Zu Ihrer zweiten Frage: Es kommt beim Fahren mit Anhänger nicht auf das tatsächliche Gewicht, sondern auf das zulässige Gesamtgewicht an. Sie könnten oben genannte Kombination also nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Peter
    Am 7. April 2016 um 13:49

    Hallo,
    diese Antwort verwirrt mich etwas :-(

    Zum einen ist es keine Antwort auf die Frage:
    Gilt für die Grenze von 3500 KG (Klasse B) das
    tatsächliche Gewicht
    oder
    die KFZ-Schein Eintragungen zulässiges Gesamtgewicht?

    Außerdem widerspricht sich die Antwort mit der vorherigen Frage :-(
    ……….
    Darf ich mit einem Skoda Octavia zulässiges Gesamtgewicht 1880 KG
    einen kleinen Wohnwagen zulässiges Gesamtgewicht 900 KG <<<<<<
    ziehen, da die Summe 2780 KG kleiner 3500 KG ist ?!
    Antwort:Hallo Peter,
    ja, das ist korrekt.
    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    Können Sie das bitte aufklären?
    Danke
    Peter

    • Ladio
      Am 24. April 2016 um 11:05

      Hallo Peter,

      Dein Hänger Gewicht ist auf 750kg begrenzt wenn du nur Führerschein Klasse B besitzt. Dazu kommt das du keinen auflaufgebremsten Hänger oder Hänger mit 2 Achsen fahren darfst.
      Wobei letzteres bei einem 900kg Wohnhänger glaube ich irrelevant ist.

      Jedenfalls darfst du in keinem Fall, egal welches Auto, diesen Hänger mit der Klasse B fahren

      Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 8:43

      Hallo Peter,
      es gilt das zulässige Gesamtgewicht, welches in Ihrem Fahrzeugschein bzw. Ihrer Zulassungsbescheinigung vermerkt ist. In der Regel darf der Anhänger bei der Klasse B ein Gewicht von 750 kg nicht überschreiten. Ist dies jedoch der Fall, dann kann die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg aufweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Peter
    Am 7. April 2016 um 10:01

    Hallo,
    eine Frage noch zum Gewicht.
    Gilt für die Grenze von 3500 KG (Klasse B) das
    tatsächliche Gewicht
    oder
    die KFZ-Schein Eintragungen zulässiges Gesamtgewicht?

    Darf ich zum Beispiel ein Gespann fahren:
    KFZ Schein zulässiges Gesamtgewicht
    Zugfahrzeug 2500 KG Anhänger 2000 KG
    mit einem tatsächlichen Gewicht von
    Zugfahrzeug 1500 KG Hänger + Ladung 1000 KG

    Vielen Dank
    Peter

    ……….
    Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs. Das bedeutet, dass das Gewicht der Kombination aus einem Pkw und seinem Anhänger nur insgesamt 3.500 kg wiegen darf – nach der Zuladung von Gegenständen wie Möbeln, etc.
    ………..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 10:49

      Hallo Peter,

      bei der Klasse B gilt: Das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen (Fahrzeug und Ladung) sein und der Anhänger nicht schwerer als 750 kg (Anhänger und Ladung).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Peter
    Am 6. April 2016 um 14:47

    Hallo,
    wenn ich die Definition zum fahren mit Anhänger bei Klasse B richtig verstanden habe sollte ich z.B. mit der Führerscheinklasse B
    einen Skoda Oktavia zulässiges Gesamtgewicht 1880 KG
    und einen kleinen Wohnwagen zulässiges Gesamtgewicht 900 KG
    ziehen dürfen, da die Summe 2780 KG kleiner 3500 KG ist ?!
    Ist das richtig?
    Viele Grüße
    Peter

    ……………………
    Beim regulären PKW-Führerschein der Klasse B ist die Erlaubnis eingeschlossen, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu führen. Sollte das zulässige Gesamtgewicht über 750 kg liegen, kann die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg aufweisen.
    ……………………..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 8:45

      Hallo Peter,

      ja, das ist korrekt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Kuddel
    Am 1. März 2016 um 21:51

    Hallo an alle

    Darf ich am sonntag einen Transporter(3,5t) mit Anhänger(2,7t zzgg) fahren?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 12:50

      Hallo Kuddel,

      das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 Tonnen. Gemäß § 30 StVO sollten Sie fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Bastian
    Am 19. Februar 2016 um 14:15

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,
    was kann passieren, wenn ein leichter Anhänger ca. 400 kg an eine Anhängerkupplung gehängt wird, die eigentlich nur für Fahrradträger
    zugelassen ist? Anhängerkupplung macht einen stabilen und sicheren Eindruck.

    “Das Fahrzeug geführt, obwohl die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften entsprach” 25 €
    oder
    “Das Fahrzeug geführt, obwohl durch die mangelhafte Verbindung der Fahrzeugkombination die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde” 135 €, 1Punkt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 10:43

      Hallo Bastian,

      das lässt sich so nicht voraussehen. Vermutlich wird es aber eher auf den zweiten Tatbestand hinauslaufen. Es kommt darauf an, wie die Beamten die Situation bewerten und welche Gefahr tatsächlich besteht, wenn Sie eine Anhängekupplung verwenden, die für diese Last nicht ausgelegt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Achim
    Am 17. August 2015 um 11:02

    Hallo zusammen.
    Ich hab eine Frage bezüglich eines Fahrradträgers für die Anhängerkupplung.
    Auf diesem ist für zwei Fahrräder Platz.
    Darf ich den Zwischenraum (zwischen den 2 Fahrrädern) nutzen?
    Voraussetzung natürlich, dass das max. Zuladungsgewicht nicht überschritten ist.

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2015 um 11:30

      Hallo Achim,

      hier müssen Sie die Herstellerangaben prüfen. Erlaubt dieser den Zwischenraum zu nutzen bzw. ist der Träger hierfür laut EU-Richtlinien zugelassen, dürfen Sie dies tun.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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