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Führerschein C1: mit über 3,5 Tonnen unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Der Führerschein der Klasse C1 ist nur noch begrenzt gültig

Der C1-Führerschein befähigt zum Fahren eines Lkw über 3,5t
Der C1-Führerschein befähigt zum Fahren eines Lkw über 3,5t

Wer mit einem Lkw fahren möchte, benötigt dafür eine entsprechende Berechtigung. Eine Option ist die Führerscheinklasse C1. Sie gilt als die Einsteigerklasse für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Hierbei wird jedoch ein ärztliches Gutachten benötigt, um die Klasse C1 erwerben zu können.

Am 19. Januar 2013 wurde die Führerscheinrichtlinie für alle Führerscheinklassen grundlegend geändert. Dabei wurde auch eine Befristung für die C-Klassen festgelegt. Die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist nur noch begrenzt gültig. Der Anhänger-Führerschein der Klasse C1 ist die Klasse C1E. Welche Voraussetzungen Sie für diese Klasse benötigen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Gültigkeit für die Fahrerlaubnis Klasse C1 besteht, lesen Sie in diesem Artikel.

FAQ: Führerscheinklasse C1

Was darf ich mit Klasse C1 fahren?

Die Klasse berechtigt zum Führen von leichteren Lkw, die mehr als 3.500 kg zGM und maximal 7.500 kg zGM auf die Waage bringen.

Welches Mindestalter ist für den Erwerb vom Führerschein C1 vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber hat das Mindestalter für diese Führerscheinklasse auf 18 Jahre festgelegt.

Welche Prüfungen müssen absolviert werden?

Für den Erwerb der Klasse ist eine Theorieprüfung abzulegen, bei der es einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten gilt. Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten und beinhaltet unter anderem die Abfahrtkontrolle sowie das Fahren innerorts und außerorts.

Führerschein C1: Was darf ich fahren?

Wer einen Lkw führen möchte, benötigt dafür eine der C-Führerscheinklassen: C, CE, C1 und C1E. Die Klasse C1-Fahrerlaubnis befähigt zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge, welche nicht durch die Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D definiert werden,
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg sowie
  • einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) und
  • einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.

Die Klasse C1E erlaubt es, den Lkw der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg (12.000 kg zusammen) zu fahren. Wer die Klasse C (offene Lkw-Klasse) besitzt, darf Lkw über 3,5 Tonnen führen (keine Obergrenze). Die Klasse CE ist eine Erweiterung der Klasse C und befähigt Inhaber, schwere Anhänger zu nutzen.

Ein wichtiger Unterschied der C-Klassen liegt im Mindestalter. Die Klasse C und CE können Sie nur erlangen, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Bei der Klasse C1 oder C1E liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Führerscheinklasse C1: Lkw über 3,5 Tonnen und ihre Voraussetzung zum Fahren

Die Eignungsprüfung für den Erwerb von C1 ist Pflicht
Die Eignungsprüfung für den Erwerb von C1 ist Pflicht

Die C1-Klasse ist mit diversen Auflagen und Voraussetzungen verbunden. Der wesentlichste Unterschied zum normalen Pkw-Führerschein ist die Eignungsprüfung.

Möchten Sie den Führerschein C1 erwerben oder verlängern, ist gem. Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Untersuchung erforderlich. Wichtig ist, dass keine Erkrankungen vorliegen, die der Fahreignung entgegenstehen. Diese Eignungsprüfung müssen auch Personen durchlaufen, welche folgende Klassen bzw. Führerscheine erwerben wollen: C, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerblichen Ausflugsfahrten oder Reisen sowie Krankenkraftwagen .

Die Eignungsprüfung für die C1-Fahrerlaubnis

Um den Führerschein C1 zu erlangen, muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Der Arzt muss eine Bescheinigung ausfüllen, in der er erklärt, dass der Bewerber über das nötige körperliche und geistige Leistungsvermögen für die Führerscheinklasse C1 verfügt. In der Regel reicht eine orientierte Untersuchung, sogenannte „Screening”, aus. Außerdem kann sich der Arzt mit anderen Fachärzten beraten, wenn er sich bei verschiedenen Daten nicht sicher ist. Dies ist jedoch nur in Zweifelsfällen machbar. Sollte der Arzt Bedenken gegen die Eignung zum Führen vom Führerschein für Lkw über 3,5t haben, kann er weitergehende Untersuchungen anordnen. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Vorgeschichte: Liegen Krankheiten oder Unfälle vor, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen?
  • Daten: Welche Werte betragen die Körpermaße, das Gewicht, der Puls, etc.?
  • Allgemeiner Gesundheitszustand: Gibt es derzeit Erkrankungen?
  • Körperbehinderungen: Besitzt der Fahrer die Fahrfähigkeit einschränkende Behinderungen?
  • Herz/Kreislauf: Gibt es Herz-/Kreislaufstörungen?
  • Blut: Gibt es Anzeichen für eine schwere Bluterkrankung?
  • Nieren: Liegt eine schwere Insuffizienz der Nieren vor?
  • Endokrine Störungen: Zeigt der Bewerber Anzeichen einer Zuckerkrankheit? Wird er mit Insulin behandelt?
  • Nervensystem: Gibt es hier Störungen?
  • Psychische Erkrankungen oder Sucht: Zeigt der Bewerber Anzeichen einer Geistes- oder Suchterkrankung? Nimmt er Alkohol, Drogen oder Arzneimittel zu sich?
  • Gehör: Ist das Hörvermögen schwer gestört?
  • Tagesschläfrigkeit: Hat der Bewerber eine Erkrankung mit erhöhter Schläfrigkeit, z.B. Schlafstörungen?

Diese Untersuchung ist so wichtig, da der Berufskraftfahrer immer einer erhöhten Sicherheitsgefährdung durch ein schwereres Kraftfahrzeug ausgesetzt ist. Erhält der Bewerber vom Führerschein C1 die Bescheinigung über seinen guten Gesundheitszustand, muss er diese bei der Beantragung der Führerscheinklasse C1 abgeben.

Die Untersuchung kann der Betriebsarzt aber auch eine deutsche Institution durchführen. Beispiele hierfür sind der TÜV oder die Dekra.

Die Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse C1 darf nicht älter als ein Jahr sein.

Das Sehvermögen für den Führerschein der Klasse C1

Die Fahrerin führt eine C1-Fahrerlaubnis für Lkw
Die Fahrerin führt eine C1-Fahrerlaubnis für Lkw

Bewerber für einen Führerschein C1 müssen auch eine Bescheinigung über eine gute Sehleistung einreichen. Die Anlage 6 der FeV definiert die Werte, die Kraftfahrer haben müssen, um einen Lkw über 3,5 Tonnen führen zu können.

Diese Sehtests können von einem Augenarzt oder einem gemäß Anlage 6 FeV berechtigten Arzt durchgeführt werden. Der Test darf nicht älter als 2 Jahre sein. Folgende Anforderungen müssen Sie laut FeV besitzen, um den Führerschein C1 erlangen zu können:

  • zentrale Tagesschärfe: auf jeden Auge 0,8 sowie beidäugig 1,0
  • Farbsehen: ausreichendes Kontrast- und Dämmerungssehen muss vorhanden sein
  • Gesichtsfeld: Halbkugelperimeter im Bereich zu beiden Seiten bis 70 Grad, unten und oben 30 Grad
  • Stereosehen: räumliches Sehen, also Tiefenwahrnehmung sowie räumliche Wirkung des Außenraums muss vorhanden sein

Wenn Sie eine Brille tragen, darf Ihre Dioptrien-Zahl höchstens +8,0 betragen. Sollte sie höher sein, müssen Sie Kontaktlinsen für das Führen der Klasse C1 und Klasse C1E benutzen.

Des Weiteren benötigen C1-Bewerber eine Ausbildung in Erster Hilfe. Diese ist auch für Interessenten der Klasse C1E wichtig.

Führerschein C1 in der Fahrschule erlernen

Um die Führerscheinklasse C1 zu erwerben, muss der Fahrschüler den Pkw-Führerschein Klasse B besitzen oder sich in der Ausbildung zu dieser befinden. Nach der erfolgreichen praktischen Pkw-Prüfung dürfen Bewerber die Ausbildung für den Führerschein C1 beginnen.

Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 18 Jahre. Es gilt jedoch die Ausnahmeregelung, dass auch jüngere Personen den Führerschein C1 erlangen können, wenn Sie sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Dann ist der Besitz der Klasse jedoch mit Auflagen verbunden. Der Auszubildende darf nur Fahrten im deutschen Inland tätigen sowie nur im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses fahren. Diese Auflagen entfallen natürlich, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht.

Ohne die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer dürfen Besitzer vom C1-Führerschein leichte Lkw nur privat nutzen. Wer diese jedoch gewerblich fahren möchte, muss diese Grundqualifikation besitzen.

C1-Führerschein: Kosten für den theoretischen Unterricht

Der Theorieunterricht für die Lkw-Führerscheinklasse C1 besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten. Der Zusatzstoff kann sich auf 2 Doppelstunden verkürzen, wenn Sie D1 oder D besitzen.

Die Prüfung besteht aus 30 Fragen. Maximal 10 Fehlerpunkte dürfen erworben werden. Beantwortet der Fahrschüler zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten falsch, kommt er zwar auf genau 10 Punkte, fällt jedoch auch durch.

Der Theorieteil ist in der Regel schon im Grundbetrag der Fahrschule enthalten. Die Theorie-Kosten vom Führerschein C1 sind von Region zu Region unterschiedlich und betragen etwa zwischen 250 und 500 Euro. Die Prüfung kostet etwa 25 Euro. Hierzu kommen noch Prüfgebühren von rund 21 Euro. Die Lehrmittel für den Unterricht schlagen mit rund 50 bis 80 Euro zu Buche.

Praxisunterricht für den Führerschein der Klasse C1 und seine Kosten

Die Anzahl der Fahrstunden ist anhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Der Fahrlehrer schätzt seine Leistung ein und berät dann, wie viele Fahrstunden genommen werden. Pflichtstunden sind jedoch folgende Sonderfahrten:

Der Führerschein C1 ist "kleine" Lkw
Der Führerschein C1 ist “kleine” Lkw

Die Sonderfahrten kosten etwa 50 bis 80 Euro. Fahrschüler bezahlen für die normalen Fahrstunden etwas weniger (rund 40 bis 70 Euro). Zusätzlich wird noch eine Unterweisung am Fahrzeug durchgeführt, welche etwa 30 Euro kostet.

Die praktische Prüfung dauert etwa 75 Minuten, wovon die reine Fahrtzeit 45 Minuten betragen muss. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen. Die Führerschein C1-Kosten für die Praxisprüfung betragen etwa 120 bis 140 Euro zuzüglich zirka 140 Euro Prüfgebühr.

Allgemeine Kosten für den Führerschein C1

Der Führerscheinantrag ist mit einer Gebühr verbunden, welche mit etwa 45 Euro zu Buche schlägt. Die Tauglichkeitsuntersuchung kostet rund 100 Euro, der Erste Hilfe-Kurs rund 30 Euro.

Gültigkeit vom Führerschein C1 und alten Führerscheinen

Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.

Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.

Nach dem Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C1 mehr gefahren werden.

Wer die alte Klasse 2 besitzt, darf auch nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, und CE fahren. Sie müssen Ihren Lkw-Führerschein höchstens mit dem 50. Lebensjahr umtauschen. Dann werden Ihnen die Klasse B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T gutgeschrieben. Jedoch werden die Klasse C und die Klasse CE nur für fünf Jahre befristet.

Umtausch in neuen EU-Führerschein

Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, sind Sie überdies dazu verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Würden jedoch sämtliche Führerscheininhaber bis zu diesem Stichtag mit dem Umtausch warten, wäre der Ansturm auf die Behörden sehr hoch. Daher gibt es gesonderte Umtauschfristen, um die Umschreibung der Führerscheine nach Ausstellungsdatum oder Geburtsjahr des Inhabers zu staffeln.

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Führerschein C1: Schlüsselzahl 171

Wer seinen alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauscht, kann unter Umständen begrenzte Klassen mit sogenannten Schlüsselzahlen erhalten. Diese schränken die Klassen ein, die Sie fahren dürfen. Wer also beispielsweise die alte Klasse 3 vor 1980 erworben hat, bekommt die Führerschein C1-Schlüsselzahl 171. Diese ist eine nationale Schlüsselzahl. Das bedeutet, dass es sie so nur in Deutschland gibt. Die Zahl 171 bedeutet, dass Sie mit der Klasse C1 auch Fahrzeuge der Klasse D führen dürfen, welche eine zulässige Gesamtmasse von maximal 7.500 kg besitzen. Sie dürfen diese Busse jedoch nur ohne Fahrgäste führen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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173 Kommentare

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  1. Martin Gee
    Am 27. Mai 2022 um 13:50

    Hallo,

    Mein Führerschein wurde am 14.07.1999 erstellt. Erteilungsdatum für die Klasse C1 und C1E war der 06.10.1998.
    Ich bin 41 Jahre alt.
    Kann ich LKW mit 7,5t und entsprechende Anhänger aktuell noch fahren oder brauche ich jetzt schon einen ärztlichen Attest?

    Vielen Dank im Voraus.
    MfG

  2. Max S
    Am 23. November 2021 um 20:32

    Hallo,
    ich bin Rentner , fahre aber Neben zu einen Fiat Ducati bis 3,5 to. ab und zu mit Anhänger
    Frage: brauche ich dafür eine Modul 95 Weiterbildung.

  3. Mattes
    Am 19. August 2021 um 22:40

    Hallo,
    Darf ich mit einem 7,5Tonner zulassungsfreihe mehrachsige Anhänger, 25km/h und Folgekennreichnung, ziehen, zu LoF- zwecken natürlich?
    FsKl: C1E, CE79
    Besten Dank!

  4. reinhard k
    Am 13. August 2021 um 11:13

    Darf ich mit Führerschein Klasse 3 ausgestellt 1971 Fahrzeuge bis 7,5tonne fahren

  5. Torsten R
    Am 26. Juli 2021 um 17:09

    Ich habe noch den alten FS Klasse, ausgestellt 10/1988, noch nicht umgetauscht. Darf ich damit ein Wohnmobil 3,5 T plus Anhänger incl Smart 1,5 T fahren? Wie sieht es bei Umtausch in den neuen EU-Führerschein aus? Welche Klassen sind es dann?

  6. Liftscout
    Am 13. Juli 2021 um 12:17

    Moin zusammen.
    Ich habe eine Frage zum C1 und Anhänger.
    1) Hat ein Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis C1E, darf er Fahrzeuge bis 7.5 t zGm führen und Anhänger bis 11.25 t zGm damit ziehen
    2) Hat ein Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis C1, darf er Fahrzeuge bis 7.5 t zGm führen und Anhänger bis 750 kg zGm damit ziehen
    3) Hat ein Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis BE, darf er Fahrzeuge bis 3.5 t zGm führen und Anhänger bis 3.5 t zGm damit ziehen
    Wie wirkt sich die Kombination aus C1 und BE auf die Fahrerlaubnis aus?
    Darf ein Fahrzeugführer mit C1 und BE (ohne C1E) Fahrzeuge > 3.5 t zGm bis 7.5 t zGm mit einem Anhänger bis 3.5 t zGm ziehen?

  7. Thomas S
    Am 7. Juli 2021 um 1:37

    Bitte um eine Antwort:
    Ich habe 1976 in der DDR den Führerschein PKW gemacht. Nach der Wiedervereinigung wurde die DDR-Fahrerlaubnis dann in den roten D Führerschein umgetauscht und ich bekam die Klasse 3.
    2012 oder 2013 wurde dieser Führerschein in den Scheckkarten Führerschein umgetauscht, wobei ich die Klassen B und C1 und C1E (neben AM und L) eingetragen bekam.
    Soweit alles richtig.
    2014 wurde mir wegen Erreichen des Punktemaximums (Geschwindigkeit, Abstand, Handy) für 6 Monate entzogen.
    Nach erfolgreicher MPU (1x, keine Wiederholung) erhielt ich einen neuen Führerschein im Scheckkarten-Format. Wie ich leider erst sehr viel später feststellte, sind hier nun nur noch die Klassen AM, B und L eingetragen. Ich war so happy, wieder Auto fahren zu können, dass mir die fehlende C1 und C1E nicht wirklich aufgefallen war. Jetzt brauche ich aber C1 für ein Expeditionswohnmobil, mit dem ich mit meiner Frau auf Off-Road-Weltreise gehen will.
    Fragen: Ist das Streichen der C1/C1E bei der Neuausstellung nach MPU korrekt, oder hat das die Behörde falsch gemacht?
    Kann ich eine Wiedereinsetzung in den alten Stand beantragen, der ja auf der alten Klasse 3 beruhen müßte?
    Kennt jemand dazu die Rechtssprechung oder vergleichbare Fälle?
    Oder komme ich nicht mehr darum herum, nochmal eine C1 Fahrschule und Prüfung zu absolvieren, um dann die Erweiterung des Führerscheins zu beantragen?
    Vielen Dank für Antworten, Tips und Hinweise im Voraus.

  8. Claus
    Am 22. Mai 2021 um 14:19

    Hallo,

    Mein Name ist Claus und ich habe meinen Führerschein Klasse 3 1987 gemacht. Ich besitze somit bereits den rosanen Schein dieser ist dich auch bereits ein EU Schein muss ich diesen auch umschreiben lassen?

    Viele Grüße
    Claus

  9. Jan P
    Am 14. Mai 2021 um 0:48

    Guten Tag,

    ich habe bezüglich der Führerscheine eine Frage. Wenn ich ein Feuerwehr LKW mit 10 Tonnen fahren möchte reicht da der C1E Führerschein oder brauch man schon den C Führerschein?

    Mfg
    Jan

  10. Nightcruiser
    Am 5. Mai 2021 um 13:32

    Hallo, aus dem o.g. entnehme ich, daß mir offensichtlich bei einer Verlängerung des P-Scheines der CE-Anteil meines 1986 erworbenen 3ers ohne Hinweis auf die Alterbegrenzung bzw. 5-jährige Attestpflicht rechthinterhältig emtfernt wurde. Normal würde es sich gehören, Antragsteller auf so etwas hinzuweisen.
    Hier nun meine Fragen: Da ich für den P-Schein ohnehin alle 5 Jahre untersucht werde – sollte das nicht auch hierfür genügen? Offenbar muß man ab 50 alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen (tolle Geldschneiderei!) – würde die genügen, um wieder den entsprecehnden Eintrag in den FS zu erhalten? Zuguterletzt: Die Eintragung und Ausstellugn eines neuen FS sollte dann doch wohl auf Kosten der Behörde (bei uns Ordnungsamt, FS-Stelle) gehen, die ja schließlich den stillschweigenden Wegfall verschuldet hat?
    Vielen Dank für etwas Licht im Dunkel. ;)

  11. Susanne
    Am 23. April 2021 um 11:33

    Hallo,
    ich habe den C1 und C1E von 1983 unbefristet.
    Wenn ich jetzt den C mache wird dieser befristet sein. Aber den C1 und den C1E behalte ich doch weiterhin unbefristet?
    Viele Grüße Susanne

  12. Falk F
    Am 19. April 2021 um 13:14

    Hallo,

    Ich habe meinen Fuehrerschein seit 1991. Ich habe bereits den EU Fuehrerschein. Seinerzeit habe ich den PKW Fuehrerschein gemacht und die Klassen wurden dann umgeschrieben.
    Demnach hatte ich C1, C1E und CE ebenfalls erworben. Allerdings ist nur fuer die Klasse CE eine Beschraenkung bis zu meinem 50. Geburtstag (24.05.19) eingetragen.

    In meinem Verstaendnis darf ich C1 und C1E noch fahren??

    Es geht hierbei ausdruecklich nicht um die gewerbliche Nutzung, sondern um das Fuehren eines Overlander-Umbaus fuer Fernreisen.

    Danke fuer die Klarifikation.

  13. Mahmood
    Am 1. April 2021 um 19:57

    Guten Abend. Gibt es eine Prüfung, aber die arabische Sprache? Wenn meine Sprache nicht gut Deutsch ist, möchte ich eine Bescheinigung über die Fahrklasse C1 oder C erhalten und gibt es eine IHK-Prüfung? Danke. Bitte antworten Sie

  14. Thomas
    Am 24. März 2021 um 15:45

    Hallo,
    habe den Führerschein der Klasse C1. Darf ich damit auch einen Traktor/landwirtschaftliches Gerät fahren?
    Vielen Dank!

  15. Daniel
    Am 30. Oktober 2020 um 1:34

    Ich blicke etwas bei den ganzen Klassen nicht durch. Ich habe Klasse B und möchte jetzt ein Auto mit Trailer führen, wo ich ein Auto auf den Anhänger habe. Welche Führerscheinklasse brauche ich demnach?

  16. Fabian
    Am 19. Oktober 2020 um 11:20

    Wie sieht es denn mit Zusätzlichen Klassen beim C1 aus die man zum Führerschein dazu bekomme ?
    Beim normalen C erhält man meiner Kenntnis nach ja sowohl BE wie auch T zum Führerschein dazu. Ist die auch beim C1 der Fall ?
    Danke im Voraus

  17. Pawel O
    Am 22. September 2020 um 19:50

    Hallo.

    Ich habe mein C Führerschein von 1993 im Jahr 2014 umgetauscht und verlängert, aber 2019 nicht verlängert. Darf ich jetzt kleine LKW
    mit 7,4 t privat fahren? Weil über C1 habe ich keine Verlängerung Frist Datum stehen.
    Danke.

  18. Verena
    Am 14. September 2020 um 23:22

    Guten Tag,

    Ich überlege mir ein Wohnmobil zu kaufen. Die Gewichzsgrenze wird bei der Ausstattung plus Zuladung schnell erreicht sein. Gibt es zwischen dem 3,5 t und 7,5 t Führerschein noch eine Abstufungsmöglichkeit?
    Ich möchte ja keinen LKW fahren.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

  19. Martin.D
    Am 12. September 2020 um 15:05

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein der Klasse b 1983 erworben und er wurde 2014 in einen Europaführerschein umgewandelt . Hinter C1 steht 1983 und in der rechten Spalte eine 171 . Ich bin im Öffentlichen Dienst beschäftigt und fahre einen 7,5 t. und sammel damit Altelektrogeräte ein damit sie dem Recycling zugeführt werden. Ist der unbefristet bis zum Ende des ablaufdatums des Führerscheins gültig ? Muß ich die Fahreruntersuchung ( Gutachten ) machen , oder nicht? Mfg. Martin D.

  20. Toni
    Am 20. August 2020 um 0:18

    Hallo,

    darf man mit der Führerscheinklasse C1 auch ein PKW bis 3,5 Tonnen + Anhänger bis 3,5 Tonnen fahren? Quasi BE? Schließlich ist man insgesamt unter 7.5 T.

    Besten Dank

  21. Klaus
    Am 31. Juli 2020 um 21:36

    Hallo, habe führerschein Klasse 3. möchte gerne einen gerne einen Wohnwagen mit Gesamtgewicht 7.5 tonnen fahren.
    Fragen
    Habe den Führerschein in Deutschland (1980) gemacht und nicht umgeschrieben auf C 1
    Muss ich eine Fahrprüfung nachmachen, oder genügt ein ärztliches ATest?
    bewege regelmässig anhänger ein Kleintransporter bis 3.5 tonnen Fahrpraxis vorhanden (zur Bemerkung)
    Besten Dank für ihre Antwort
    Freundliche Grüsse
    K.

  22. Georg
    Am 23. Juli 2020 um 12:56

    C1 wiedererlangen nach Führerschein Klasse 3 Verlust?

    Vorgeschichte:
    Führerschein Klasse 3 1996 erworben.
    In der Zwischenzeit habe ich den Führerschein verloren und nach der Wiedererlangung ist C1 dort nicht mehr gelistet, weil ich den Erste Hilfe Kurs nicht gemacht habe.

    Habe ich noch im Nachhinein die Möglichkeit auf eine Anpassung oder muss ich C1 (Für ein Wohnmobil über 3,5t) regulär machen?

  23. Uwe
    Am 16. Juli 2020 um 22:57

    Hier geht doch vieles durcheinander, auch bussgeldkatalog.org schreibt hier viele falsche Antworten.

    Also: Für alle, die die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor 1999 erworben haben, gilt unbefristet und auch nach einem Umtausch des Führerscheins
    in eine Plastikkarte: C1 und C1E gelten unbefristet weiter und es ist KEINE ärztliche/augenärztliche Untersuchung erforderlich. Auch nicht nach dem 50sten Lebensjahr.

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

    hier unter 9. nachlesen da steht es klipp und klar so drin.

    Wenn man die Fahrerlaubnis allerdings zwischenzeitlich verloren hat, zum Beispiel durch Alkoholfahrt, mag das anders sein.

  24. Herbert B.
    Am 16. Juli 2020 um 8:00

    Hallo liebes Team,
    ich habe meinen alten 3er 1979 erworben.
    In meinem umgetauschten EU-Führerschein steht nun unter C1 folgende Eintragung 95(19.09.19),171

    für eine gewerbliche Nutzung hatte ich im Jahr 2014 bei einer Fahrschule eine Verlängerung gemacht die ich aber heute nicht mehr brauche.
    Nun meine Frage – Gilt die Befristung unter C1 nur gewerblichen Fahrten und ist 171 davon nicht betroffen?
    Ich fahre privat mit einem Wohnmobil über 3,5 to des öfteren in Urlaub.

  25. Dierk
    Am 14. Juli 2020 um 8:48

    Frage, wie bekommt man als LKW Fahrer 7,5 t einen zusätzlichen Eintrag, bis 12 t als Solofahrzeug ?

  26. Martin S.
    Am 1. März 2020 um 14:43

    Ich freu mich über diese Entwicklung der Führerscheinklassen. Da wir jetzt einen kleinen LKW (Kipper7,5t) für den Hausbau gekauft haben, finde ich diese „neue“ Begrenzung auf 3,5t besonders cool. Man merkt richtig wie man als so kleiner Bürger vom Staat abgezockt wird. Was war denn am Menschen, welcher vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, besser wie bei den Menschen danach? Warum dürfen die bis 7,5 und die danach nur bis 3,5 t fahren? Hat sich da Anatomisch was geändert am Menschen? Oder waren die Steuereinnahmen zu gering? Oder konnte irgend ein Abgeordneter den Hals nicht voll genug bekommen? Oder waren die Führerscheinklassen zu einfach strukturiert? Seit geraumer Zeit werden selbst die PKW immer schwerer. Mal ganz abgesehen von den e-Autos. Ich finde dies schon fast eine Frechheit. Ein Freund von mir ist 2 Jahre älter, hat auch bloß den PKW Führerschein gemacht und darf bis 7,5t fahren. Ich wiederum müsste eigentlich c1e machen um zum einen unseren Atego und überhaupt mit meinem T5 und Wohnwagen in den Urlaub fahren zu dürfen. Und da die PKW immer schwerer werden, darf ich ja nicht einmal mit meinem Passat (ca1,7t max) und unserem Wohnanhänger in den Urlaub fahren. Das hat nichts mehr mit Gleichberechtigung zu tun!!! Blödes Deutsches Profitorientiertes System!!!

  27. Christian
    Am 18. Februar 2020 um 21:04

    Hallo!
    Ich bin 51 und habe 1987 den 3er gemacht.Die zuständige Führerscheinstelle hat mir mitgeteilt,dass ich weder C1 noch C1E verlängern muss,lediglich C1E79.
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Meinung dazu.
    Herzliche Grüße

  28. Sven W.
    Am 23. Oktober 2019 um 20:53

    Hallo,
    ich habe meinen ersten Führerschein 1989 gemacht… damals war das ja KL 3 inkl. bis 7.5 to
    2003 musste ich meinen FS komplett neu machen … in meinem heutigen steht aber nur B
    Ist das nicht so, dass man den alten 3 für immer behält also inkl. den heuten C1, C1E Schein bis 7.5 to?
    Kann ich den Eintrag nachtragen lassen oder muss ich den C1, C1E nachmachen?

    Gruß und Danke
    Sven

  29. Sven
    Am 21. Oktober 2019 um 19:52

    Ich habe einen alten Führerschein Klasse 3. Damit kann ich auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen fahren. Allerdings darf man dann keine Fahrgäste an Bord haben. Was ist dann mit einem Wohnmobil, welches schwerer als 3,5 Tonnen ist? Das darf ich dann gar nicht mehr bewegen?

  30. Ralph
    Am 5. August 2019 um 18:10

    Hallo,
    meinen Führerschein habe ich im Jahr 1980 gemacht, möchte demnächst einen 7,5 t Klein-LWK, sowie PKW mti geb. Anhänger über 750kg fahren. Der C1 und C1E war bei mir – nach Ihrer Beschreibung – bis zum Ende des 50. Lebensjahres gültig. Nun bin ich 57.

    C1 hat die Schlüsselnummer 171, dennoch ist die Erlaubnis verfallen, da der Führerschein nicht vor 1980 gemacht – korrekt?

    Welche Bescheinigung benötige ich für Fahrten mit Klein-LKW bis 7,5 t, sowie mit KfZ mit gebremsten Anhänger über 750kg, z.B. in Frankreich ?
    Reicht die ärztliche “Körperliche & Geistige”-Ärztliche Bescheinigung für die folgenden 5 Jahre, wenn ich diese mitführe, oder muß diese der KfZ-Zulassung vor Fahrt vorgelegt werden?
    Ist die Verlängerung der C1E verwirkt, wenn diese nicht innerhalb der Gültigkeit neu nachgewiesen wurde?

    Bestn Dank für Ihre baldige Klarstellung.

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