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Führerschein C1: mit über 3,5 Tonnen unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Der Führerschein der Klasse C1 ist nur noch begrenzt gültig

Der C1-Führerschein befähigt zum Fahren eines Lkw über 3,5t
Der C1-Führerschein befähigt zum Fahren eines Lkw über 3,5t

Wer mit einem Lkw fahren möchte, benötigt dafür eine entsprechende Berechtigung. Eine Option ist die Führerscheinklasse C1. Sie gilt als die Einsteigerklasse für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Hierbei wird jedoch ein ärztliches Gutachten benötigt, um die Klasse C1 erwerben zu können.

Am 19. Januar 2013 wurde die Führerscheinrichtlinie für alle Führerscheinklassen grundlegend geändert. Dabei wurde auch eine Befristung für die C-Klassen festgelegt. Die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist nur noch begrenzt gültig. Der Anhänger-Führerschein der Klasse C1 ist die Klasse C1E. Welche Voraussetzungen Sie für diese Klasse benötigen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Gültigkeit für die Fahrerlaubnis Klasse C1 besteht, lesen Sie in diesem Artikel.

FAQ: Führerscheinklasse C1

Was darf ich mit Klasse C1 fahren?

Die Klasse berechtigt zum Führen von leichteren Lkw, die mehr als 3.500 kg zGM und maximal 7.500 kg zGM auf die Waage bringen.

Welches Mindestalter ist für den Erwerb vom Führerschein C1 vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber hat das Mindestalter für diese Führerscheinklasse auf 18 Jahre festgelegt.

Welche Prüfungen müssen absolviert werden?

Für den Erwerb der Klasse ist eine Theorieprüfung abzulegen, bei der es einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten gilt. Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten und beinhaltet unter anderem die Abfahrtkontrolle sowie das Fahren innerorts und außerorts.

Führerschein C1: Was darf ich fahren?

Wer einen Lkw führen möchte, benötigt dafür eine der C-Führerscheinklassen: C, CE, C1 und C1E. Die Klasse C1-Fahrerlaubnis befähigt zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge, welche nicht durch die Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D definiert werden,
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg sowie
  • einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) und
  • einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.

Die Klasse C1E erlaubt es, den Lkw der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg (12.000 kg zusammen) zu fahren. Wer die Klasse C (offene Lkw-Klasse) besitzt, darf Lkw über 3,5 Tonnen führen (keine Obergrenze). Die Klasse CE ist eine Erweiterung der Klasse C und befähigt Inhaber, schwere Anhänger zu nutzen.

Ein wichtiger Unterschied der C-Klassen liegt im Mindestalter. Die Klasse C und CE können Sie nur erlangen, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Bei der Klasse C1 oder C1E liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Führerscheinklasse C1: Lkw über 3,5 Tonnen und ihre Voraussetzung zum Fahren

Die Eignungsprüfung für den Erwerb von C1 ist Pflicht
Die Eignungsprüfung für den Erwerb von C1 ist Pflicht

Die C1-Klasse ist mit diversen Auflagen und Voraussetzungen verbunden. Der wesentlichste Unterschied zum normalen Pkw-Führerschein ist die Eignungsprüfung.

Möchten Sie den Führerschein C1 erwerben oder verlängern, ist gem. Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Untersuchung erforderlich. Wichtig ist, dass keine Erkrankungen vorliegen, die der Fahreignung entgegenstehen. Diese Eignungsprüfung müssen auch Personen durchlaufen, welche folgende Klassen bzw. Führerscheine erwerben wollen: C, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerblichen Ausflugsfahrten oder Reisen sowie Krankenkraftwagen .

Die Eignungsprüfung für die C1-Fahrerlaubnis

Um den Führerschein C1 zu erlangen, muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden.

Der Arzt muss eine Bescheinigung ausfüllen, in der er erklärt, dass der Bewerber über das nötige körperliche und geistige Leistungsvermögen für die Führerscheinklasse C1 verfügt. In der Regel reicht eine orientierte Untersuchung, sogenannte „Screening”, aus. Außerdem kann sich der Arzt mit anderen Fachärzten beraten, wenn er sich bei verschiedenen Daten nicht sicher ist. Dies ist jedoch nur in Zweifelsfällen machbar. Sollte der Arzt Bedenken gegen die Eignung zum Führen vom Führerschein für Lkw über 3,5t haben, kann er weitergehende Untersuchungen anordnen. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Vorgeschichte: Liegen Krankheiten oder Unfälle vor, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen?
  • Daten: Welche Werte betragen die Körpermaße, das Gewicht, der Puls, etc.?
  • Allgemeiner Gesundheitszustand: Gibt es derzeit Erkrankungen?
  • Körperbehinderungen: Besitzt der Fahrer die Fahrfähigkeit einschränkende Behinderungen?
  • Herz/Kreislauf: Gibt es Herz-/Kreislaufstörungen?
  • Blut: Gibt es Anzeichen für eine schwere Bluterkrankung?
  • Nieren: Liegt eine schwere Insuffizienz der Nieren vor?
  • Endokrine Störungen: Zeigt der Bewerber Anzeichen einer Zuckerkrankheit? Wird er mit Insulin behandelt?
  • Nervensystem: Gibt es hier Störungen?
  • Psychische Erkrankungen oder Sucht: Zeigt der Bewerber Anzeichen einer Geistes- oder Suchterkrankung? Nimmt er Alkohol, Drogen oder Arzneimittel zu sich?
  • Gehör: Ist das Hörvermögen schwer gestört?
  • Tagesschläfrigkeit: Hat der Bewerber eine Erkrankung mit erhöhter Schläfrigkeit, z.B. Schlafstörungen?

Diese Untersuchung ist so wichtig, da der Berufskraftfahrer immer einer erhöhten Sicherheitsgefährdung durch ein schwereres Kraftfahrzeug ausgesetzt ist. Erhält der Bewerber vom Führerschein C1 die Bescheinigung über seinen guten Gesundheitszustand, muss er diese bei der Beantragung der Führerscheinklasse C1 abgeben.

Die Untersuchung kann der Betriebsarzt aber auch eine deutsche Institution durchführen. Beispiele hierfür sind der TÜV oder die Dekra.

Die Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse C1 darf nicht älter als ein Jahr sein.

Das Sehvermögen für den Führerschein der Klasse C1

Die Fahrerin führt eine C1-Fahrerlaubnis für Lkw
Die Fahrerin führt eine C1-Fahrerlaubnis für Lkw

Bewerber für einen Führerschein C1 müssen auch eine Bescheinigung über eine gute Sehleistung einreichen. Die Anlage 6 der FeV definiert die Werte, die Kraftfahrer haben müssen, um einen Lkw über 3,5 Tonnen führen zu können.

Diese Sehtests können von einem Augenarzt oder einem gemäß Anlage 6 FeV berechtigten Arzt durchgeführt werden. Der Test darf nicht älter als 2 Jahre sein. Folgende Anforderungen müssen Sie laut FeV besitzen, um den Führerschein C1 erlangen zu können:

  • zentrale Tagesschärfe: auf jeden Auge 0,8 sowie beidäugig 1,0
  • Farbsehen: ausreichendes Kontrast- und Dämmerungssehen muss vorhanden sein
  • Gesichtsfeld: Halbkugelperimeter im Bereich zu beiden Seiten bis 70 Grad, unten und oben 30 Grad
  • Stereosehen: räumliches Sehen, also Tiefenwahrnehmung sowie räumliche Wirkung des Außenraums muss vorhanden sein

Wenn Sie eine Brille tragen, darf Ihre Dioptrien-Zahl höchstens +8,0 betragen. Sollte sie höher sein, müssen Sie Kontaktlinsen für das Führen der Klasse C1 und Klasse C1E benutzen.

Des Weiteren benötigen C1-Bewerber eine Ausbildung in Erster Hilfe. Diese ist auch für Interessenten der Klasse C1E wichtig.

Führerschein C1 in der Fahrschule erlernen

Um die Führerscheinklasse C1 zu erwerben, muss der Fahrschüler den Pkw-Führerschein Klasse B besitzen oder sich in der Ausbildung zu dieser befinden. Nach der erfolgreichen praktischen Pkw-Prüfung dürfen Bewerber die Ausbildung für den Führerschein C1 beginnen.

Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 18 Jahre. Es gilt jedoch die Ausnahmeregelung, dass auch jüngere Personen den Führerschein C1 erlangen können, wenn Sie sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Dann ist der Besitz der Klasse jedoch mit Auflagen verbunden. Der Auszubildende darf nur Fahrten im deutschen Inland tätigen sowie nur im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses fahren. Diese Auflagen entfallen natürlich, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht.

Ohne die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer dürfen Besitzer vom C1-Führerschein leichte Lkw nur privat nutzen. Wer diese jedoch gewerblich fahren möchte, muss diese Grundqualifikation besitzen.

C1-Führerschein: Kosten für den theoretischen Unterricht

Der Theorieunterricht für die Lkw-Führerscheinklasse C1 besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten. Der Zusatzstoff kann sich auf 2 Doppelstunden verkürzen, wenn Sie D1 oder D besitzen.

Die Prüfung besteht aus 30 Fragen. Maximal 10 Fehlerpunkte dürfen erworben werden. Beantwortet der Fahrschüler zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten falsch, kommt er zwar auf genau 10 Punkte, fällt jedoch auch durch.

Der Theorieteil ist in der Regel schon im Grundbetrag der Fahrschule enthalten. Die Theorie-Kosten vom Führerschein C1 sind von Region zu Region unterschiedlich und betragen etwa zwischen 250 und 500 Euro. Die Prüfung kostet etwa 25 Euro. Hierzu kommen noch Prüfgebühren von rund 21 Euro. Die Lehrmittel für den Unterricht schlagen mit rund 50 bis 80 Euro zu Buche.

Praxisunterricht für den Führerschein der Klasse C1 und seine Kosten

Die Anzahl der Fahrstunden ist anhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Der Fahrlehrer schätzt seine Leistung ein und berät dann, wie viele Fahrstunden genommen werden. Pflichtstunden sind jedoch folgende Sonderfahrten:

Der Führerschein C1 ist "kleine" Lkw
Der Führerschein C1 ist “kleine” Lkw

Die Sonderfahrten kosten etwa 50 bis 80 Euro. Fahrschüler bezahlen für die normalen Fahrstunden etwas weniger (rund 40 bis 70 Euro). Zusätzlich wird noch eine Unterweisung am Fahrzeug durchgeführt, welche etwa 30 Euro kostet.

Die praktische Prüfung dauert etwa 75 Minuten, wovon die reine Fahrtzeit 45 Minuten betragen muss. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen. Die Führerschein C1-Kosten für die Praxisprüfung betragen etwa 120 bis 140 Euro zuzüglich zirka 140 Euro Prüfgebühr.

Allgemeine Kosten für den Führerschein C1

Der Führerscheinantrag ist mit einer Gebühr verbunden, welche mit etwa 45 Euro zu Buche schlägt. Die Tauglichkeitsuntersuchung kostet rund 100 Euro, der Erste Hilfe-Kurs rund 30 Euro.

Gültigkeit vom Führerschein C1 und alten Führerscheinen

Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.

Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.

Nach dem Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C1 mehr gefahren werden.

Wer die alte Klasse 2 besitzt, darf auch nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, und CE fahren. Sie müssen Ihren Lkw-Führerschein höchstens mit dem 50. Lebensjahr umtauschen. Dann werden Ihnen die Klasse B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T gutgeschrieben. Jedoch werden die Klasse C und die Klasse CE nur für fünf Jahre befristet.

Umtausch in neuen EU-Führerschein

Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, sind Sie überdies dazu verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Würden jedoch sämtliche Führerscheininhaber bis zu diesem Stichtag mit dem Umtausch warten, wäre der Ansturm auf die Behörden sehr hoch. Daher gibt es gesonderte Umtauschfristen, um die Umschreibung der Führerscheine nach Ausstellungsdatum oder Geburtsjahr des Inhabers zu staffeln.

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Führerschein C1: Schlüsselzahl 171

Wer seinen alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauscht, kann unter Umständen begrenzte Klassen mit sogenannten Schlüsselzahlen erhalten. Diese schränken die Klassen ein, die Sie fahren dürfen. Wer also beispielsweise die alte Klasse 3 vor 1980 erworben hat, bekommt die Führerschein C1-Schlüsselzahl 171. Diese ist eine nationale Schlüsselzahl. Das bedeutet, dass es sie so nur in Deutschland gibt. Die Zahl 171 bedeutet, dass Sie mit der Klasse C1 auch Fahrzeuge der Klasse D führen dürfen, welche eine zulässige Gesamtmasse von maximal 7.500 kg besitzen. Sie dürfen diese Busse jedoch nur ohne Fahrgäste führen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein C1: mit über 3,5 Tonnen unterwegs
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173 Kommentare

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  1. Klaus F
    Am 19. Juli 2019 um 15:36

    Ich habe den ehemaligen Führerschein 3 (bis 7,5 Tonnen) am 6.3.75 erhalten. Jetzt C1E, umgestellt auf Scheckkarte am 19.11.01. Darf ich nun noch einen 7,5-Tonnen-LKW fahren oder kommt da die Eingrenzung nach 5 Jahren zum tragen?

  2. Patrick G
    Am 14. Juli 2019 um 10:04

    Welche Alkoholbestimmungen gelten bei der Klasse C1? Auch 0,1 wie bei C oder doch 0,5?

  3. Bernd S.
    Am 27. März 2019 um 13:02

    Soooooo, habe das mal mit der Polizei geklärt.
    Es ist egal wann und ob ein Führerschein umgetauscht wurde.
    Es liegt Besitzstand vor. Bei der Umstellung einer bis zum 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 werden die
    Klassen C1 und C1E nicht befristet.
    Es kommt nur darauf an, dass der Führerschein bis 12/98 erteilt wurde.

  4. Bernd S.
    Am 25. März 2019 um 22:32

    Hallo und guten Tag, habe hier fleißig mitgelesen. Die Antworten sind teilweise verwirrend; ich meine aber, dass ich den “Knackpunkt” erkannt habe.
    Ich habe 1973 den Führerschein der Klasse 1 + 3 gemacht und bin 59 Jahre alt.
    Meinen Führerschein habe ich 2010 gegen einen EU-Führerschein umgetauscht (Scheckkarte).
    Weiter unternommen habe ich nichts (Arzt / Verlängerungantrag ..).

    Sehe ich es richtig, dass ich weiterhin einen LKW bis 7,5 To. fahren dürfte, wenn ich den Führerschein n i c h t umgetauscht hätte?
    Da ich aber umgetauscht habe, habe ich nun keinen Führerschein der Klasse 3 mehr, sondern “dummerweise” einen
    EU-Führerschein …. für den natürlich die EU-Richtlinien gelten …. die wiederum besagen, dass mein (nun) C1 mit
    dem 50. Lj. ausgelaufen ist.

  5. margaux
    Am 3. März 2019 um 2:46

    Ich habe 1988 den Führerschein der Klasse 3 erworben.
    In den 90er Jahren habe ich den Führerschein neu beantragen müssen (alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei 0,69 ‰ – ich musste keine neue Prüfung ablegen oder einen Test o.ä. absolvieren).
    Auf diesem neuen Führerschein ist eine Befristung für die Klasse C1 bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen.
    Eine solche Befristung gab es bei meiner ursprünglich erlangten Klasse 3 nicht.
    Kann ich verlangen, dass der alte “Klasse 3-Zustand” wiederhergestellt wird und die Befristung insofern dauerhaft aufgehoben wird?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

  6. Matthias S
    Am 2. Februar 2019 um 0:50

    Hallo…
    ich habe vergessen an meinen 50. Geburtstag meinen C1 Führerschein (der aus meinen alten 3er resultierte) verlängern zu lassen. Das war 2009. Kann ich, vorausgesetzt ich habe die medizinische Untersuchung bestanden, auch nach so langer Zeit den C1 Führerschein verlängern lassen? Oder muss ich wieder Fahrstunden und eine neue Prüfung machen.
    Über eine Antwort freu ich mich. Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Matthias S

  7. Tom
    Am 11. Januar 2019 um 10:21

    Hallo, ich habe den Führerschein A, B, BE, C1, C1E, M, L seit 1998.

    Möchte nun den C und CE machen. Für gewerbliches Fahren brauche ich die Schlüsselnummer 95.
    Wie ist es mit der Grundqualifikation ? Gilt Besitzstand, weil ich den C1 vor 2009 gemacht habe, also muss ich nur die 5 Module machen ?
    Grüße
    Tom

  8. F. George
    Am 12. Dezember 2018 um 17:57

    Hallo..
    Hätte ne Frage…. Hab mitte Ende 90 Jahren mein alten F-Schein verlören hab… Dürfte 7,5 t fahren, hab auch in Sped gearbeitet. Dann 2002 hab neu gemacht ohne 7,5 t Kategorie…. Gibt es Möglichkeit ihn wieder zu bekommen, oder muss ich neu machen?

  9. Timo H.
    Am 24. November 2018 um 1:16

    Hallo zusammen
    mein Jahrgang 1980
    hätte da eine Frage zu meinem Führerschein habe seit über 10 Jahre keinen Führerschein. Aktuell warte ich auf mein MPU Ergebnis ab. Ich gehe davon aus das ich bestanden habe. Früher hatte ich Führerschein Auto mit Motorrad inbegriffen den Lkw. Da ich vor 06.1999 Auto und Motorrad Prüfung abgelegt habe.Wie sieht es jetzt aus nach meiner Neuerteilung. Auto und Motorrad müßte ich ohne eine Befähigunsprüfung theoretische und praktische Prüfung laut Führerscheinstelle erteilt bekommen. Bei meinem Lkw müsste ich eine neue Befähigungsprüfung ablegen. Was beinhaltet dann mein Führerschein wenn ich den C1 anstrebe also bis 7,5 Tonnen ohne Anhänger wenn ich da richtig liege. Alle zusammen C1e CE bin ich da richtig informiert. Möchte bitte nur wissen ob ich für den Lkw eine neue Prüfung laut Führerscheinstelle ablegen müsste und was für Klassen ich Fahren dürfte, müsste dann C1 sein wo alles beinhaltet wenn das stimmt.
    Vielen Dank im voraus für die Info
    Mfg Timo H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 12:22

      Hallo Timo H.,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Peter C.
    Am 25. Oktober 2018 um 14:59

    Guten Tag,
    mein Führerschein Klasse 3 (vom 25.04.68) wurde am 19.02.02 in einen EU-Führerschein
    im Scheckkartenformat umgetauscht.
    Die Klasse C1 zeigt darauf die Ziffer 171 in Spalte 12. Darf ich jetzt ein Fahrzeug mit bis
    zu 7500 kg Gesamtgewicht PRIVAT fahren oder brauche ich eine Zusatzgenehmigung ?
    Die Spalte 11 ist durchgehend ohne Eintrag (ohne Ziffer oder Datum).
    Freundliche Grüße von
    Peter C. [Name von der Redaktion editiert]

  11. Oliver
    Am 24. Oktober 2018 um 18:54

    Hallo allerseits,

    bin BJ’63, habe entsprechend 1979 Kl.4, dann ’81 – 1+3 dazugemacht und 1985 beim Bund BCE on top. Das habe ich mir dann auch gleich eintragen lassen in den grauen aus Gewebe. Daraufhin habe ich mir auch Taschengeld mit Laster-fahren in allen notwendigen Größenklassen im Nahverkehr. Bin dann bis 2012 noch mit dem grauen gefahren bis ich im September ’12 einen immensen Motorradunfall hatte. Hier ging ich polizeilich straffrei aus, nahm aber eine rechtsseitige Teillähmung mit(re.Arm 100% und re. Bein zu 50%.
    A) ich kann wieder laufen und meinen V70 mit Anhänger normal bewegen JEDOCH mit einem Knopf am Lenkrad und Automatik B) für den Knopf habe ich die Fahrschule besuchen müssen, um Sondereinbauten vornehmen zu dürfen. Dies muss in den FS eingetragen werden, den ich hierzu abgab. Das in dem ‘neuen’ keine Klasse 1 und 2 mehr stehen war mir klar. Motorrad Fahren mit einem Arm haut nicht hin. Alles fertig ich bekam meinen grauen entwertet zurück und eine Karte die diesen ersetzt. Hiernach darf ich gerade noch ein Gespann bis 3,5to fahren. WO ist meine Erlaubnis mit den fehlenden vier Tonnen bis 7,5to geblieben? Wie kriege ich die nachgetragen? Mein WoMobil wiegt einiges mehr als 3,5to. (unter 7,5)
    Danke für Hilfe mit verwertbaren Fakten. Gerne auch positiv.
    Gruß Oliver

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:02

      Hallo Oliver,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Roger
    Am 20. Oktober 2018 um 21:06

    Hallo
    Habe meinen alten 3er Führerschein 1998 für 12 Monate wegen Alkohol abgeben müssen.
    Nach 12 Monaten aber wieder bekommen ohne irgendwelche Tets oder Neu-Beantragung.
    Zu dieser Zeit kamen die neuen EU-Kartenscheine raus und den hab ich dann bekommen und der alte rote wurde einfach entsorgt / ausgetauscht.
    Das Problem ist, mit meinem alten konnte ich damals bis 7,49 t fahren und jetzt hab ich nur B & BE.
    Mir ist das die Jahre eigentlich nicht aufgefallen als mich mein Kollege vor paar Tagen mal ansprach ob ich nen 7,5 Tonner fahren darf. Ich meinte normal schon aber als wir dann mal meinen Schein begutachteten hat er gemeint ich brauch den C1 und den hätten die mir damals bei Wiedererteilung mit eintragen müssen da ich ja den alten 3er hatte.
    Nun, meine Frage ob dies so stimmt denn wenn das so ist, werde ich mich schnellsmöglich darum kümmern und das nachtragen lassen denn die können nicht einfach was wegstreichen obwohl man es vorher durfte ?!
    Danke für eine Antwort

  13. Dieter
    Am 3. Oktober 2018 um 15:11

    Hallo,

    ich bin 51 Jahre alt und hab 1985 -C1 und 1988 C Führerschein erhalten. Frage 1. Darf ich einen umgebauten Bus 3 Achser 12to Zulassung als Wohnmobil fahren? Frage 2: Oldtimer Lkw-Zug ohne Ladung nur für fahrten zu Oldtimertreffen? ( Nicht gewerblich)

  14. Andreas
    Am 11. September 2018 um 17:32

    Hallo,
    habe meinen Führerschein ,Kl.3 seit 1996 leider abgeben müssen.Nun stehe ich kurz vor der MPU.
    darf ich nach dem erlangen meiner Fahrererlaubnis wieder LKW bis 7,5t privat fahren oder benötige ich zusätzlich eine Grundqualifikation ?
    Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:44

      Hallo Andreas,

      klären Sie das am besten mit der Führerscheinbehörde, welche Klassen neu erteilt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Daniel
    Am 10. September 2018 um 23:26

    Moje,

    Ich habe die Klasse BE, damit darf ich bis 3,5t zugmaschine und 3,5t anhänger fahren, richtig? Macht zusammen 7,0t! Darf ich auch dann einen 7,0t Lkw fahren und wenn Nein, warum nicht? Ob ich mit Auto und Hänger rumgurke (7,0t) oder mit Lkw ohne Hänger macht doch keinen sinnvollen Unterschied?!

    Mfg

  16. Heinz
    Am 4. September 2018 um 23:50

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,
    Wenn ich den Führerschein der Klasse 3 vor 1990 gemacht habe und ihn jetzt in Kartenform besitze, darf ich dann jetzt eine Sattelzugmaschine von 7,5 Tonnen und einen Auflieger mit einem Sattelzug Gesamtgewicht von 11800 Kg im gewerblichen Bereich ohne die Module ( Berufskraftfahrer ) führen oder muss ich die Module alle 5 Jahre nachweisen ?
    Ich sage schon mal Danke im Voraus für Ihre Mühe .
    LG Heinz

  17. Maik
    Am 2. September 2018 um 21:40

    Hallo, ich habe 1996 den Führerschein Klasse 3 gemacht. 2008 wurde meine Fahrerlaubnis entzogen. Diese habe ich nach Antrag auf Wiedererteilung und bestandener MPU auch als EU Führerschein 2010 erhalten, jedoch wurden meine Führerscheinklassen C1 und C1E bis 2016 befristet. Und ich bin 1978 geboren. Theoretisch müssten die Klassen C1 und C1E doch unbefristet sein, oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:10

      Hallo Maik,

      im Regelfall ja. Erkundigen Sie sich am Besten noch einmal bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Hoffmann
    Am 11. August 2018 um 23:18

    Hallo habe meinen Führerschein 1994 gemacht wo noch bis 7,5t drin stand,habe dann leider meinen fs für 10 mon.abgeben müssen 2003 habe dann 2004 den fs als chipkarte wiederbekommen wobei dann die 7,5 t nicht mehr drin waren!!nun möchte ich mir ein Wohnmobil anschaffen über3,5 t hab ich eine Möglichkeit die bis 7,5t wiederzubekommen weil ich den fs vor 1999 gemacht habe????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 12:50

      Hallo Hoffmann,

      wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Matthias
    Am 14. März 2018 um 0:18

    Hallo,
    Ich habe bei der Bundeswehr den Führerschein C1 erworben darf ich jetzt einen Pkw mit einem Anhänger von 1,7 Tonnen bewegen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:28

      Hallo Matthias,

      mit dem C1-Führerschein darf das Zugfahrzeug bis zu 7,5 Tonnen wiegen, zudem darf auch ein Anhänger gezogen werden – sofern die max. Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeugs eingehalten wird. Dieser Anhänger darf jedoch maximal 750 kg wiegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Olaf
    Am 9. Februar 2018 um 10:26

    Hallo,

    ich bin im Besitz einen Führerscheins Klasse C1 mit der Kennziffer 171.
    Darf ich damit Wohnmobile (mit Insassen) mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Europa fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:51

      Hallo Olaf,

      mit einen Führerschein C1 dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t gefahren werden, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Micha S.
    Am 2. Februar 2018 um 19:02

    Kann ich 17.1/2 Jahre den Führerschein der Klassen B, C1, C1E und A2 gemeinsam machen? Praxis und Theorie? Habe den Führerschein Klasse AM mit 15 absolviert Sachsen Anhalt Modellprojekt. Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 17:13

      Hallo Micha,

      fragen Sie bitte in einer Fahrschule nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Mike
    Am 5. Januar 2018 um 23:44

    Zwei Fragen bezüglich des Eignungstests für die C(E) Führerscheine:

    Ist es ein Problem wenn man an Asthma erkrankt ist? Wenn ich die FeV-Anlage richtig verstanden habe wird diese Erkrankung ja sogar in der selben Kategorie wie grippaler Infekt geführt und ist daher unbedeutend…

    Als Zusatzinfo: Seit Jahren keine Medikamente, nie einen Anfall gehabt, keine Probleme bei Belastung aller Art…

    Zweite Frage:
    Die zentrale Tagessehschärfe von 80 bzw. 100 Prozent kann auch mit Brille erreicht werden, richtig?
    Kann man also mit -0.5 auf beiden Augen + Brille diese Werte erreichen und gibt es Maximalwerte?

    MfG,
    Mike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 10:29

      Hallo Mike,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Führerscheinstelle bzw. einen zuständigen Arzt. Sofern Sie Ihre Sehstärke mit einer Brille korrigieren können, sollte in der Regel kein Problem bestsehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Patrik H.
    Am 22. November 2017 um 20:36

    Eine Frage ich bin 19 und die Firma will mir den Führerschein c1 bezahlen also würde ich gewerblich fahren aber ich muss dafür nicht 21 Jahre sein oder ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:40

      Hallo Patrik H.,

      nein, denn das Mindestalter für den Führerschein C1 beträgt 18 Jahre.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Jörn
    Am 18. November 2017 um 13:41

    Hallo Bußgeldkatalogteam,

    wenn ich die Klasse c1 bzw. C1e machen möchte um sie gewerblich im Garten-/Landschaftsbau zu nutzen, um z.B. einen Minibagger, Sand, Steine etc. auf die Baustelle zu bringen oder Boden, Hackschnitzel etc. abzufrahren, habe ich gelesen das für diese Tätigkeiten eine Sonderregelung in Bezug auf die Berufskraftfahrergrundqualifikation existiert und diese auch bei Neuerwerb der Klassen nicht erforderlich ist. Stimmt das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:47

      Hallo Jörn,

      eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Thomas
    Am 14. November 2017 um 0:11

    Hallo,

    mir schwebt schon seid längerem einige Fragen und Gedanken durch den Kopf. Ich hoffe hier neue Erkenntnisse zu erhalten.

    Ich bin im Besitz des FS Kl. B/BE erworben vor dem 19.01.2013! Und darf somit Fahrzeuge der Kl. B (3500kg) + Anhänger BE (3500 Kg) = 7000Kg fahren.

    Auch darf ich die Minisattelzug Kl.BE durch Zugfahrzeug (3500 Kg) + Anhänger/Auflieger (8500 KG) = 12000kg fahren.
    Auch Clixstar-Systeme (wie in Holland sehr verbreitet) Zugfahrzeug (3500 Kg) + Anhänger/Auflieger (sieht aus wie ein Wechselbrückensystem) darf ich mit einem Gewicht von 6500 Kg = 10000 Kg fahren.

    Macht es da nicht Sinn um den “alten” BE gemacht vor dem 19.01.2013 (ab diesem Datum gelten andere Gewichts varianten) in einen FS der Kl. C1 ode gar C1E umzuwandeln. Da ich beruflich als Kraftfahrer unterwegs bin würde mir das doch sehr entgegen kommen. Da auch die Firma nun auf mittlere LKW ausweicht (ab 7490 KG bis 12000 Kg).

    Gibt es vielleicht eine Möglichkeit? Oder gar eine Gesetzeslücke?

    Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank und lieben Gruß
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 12:15

      Hallo Thomas,

      der Führerschein Klasse BE berechtigt Sie zum Führen von Anhängern bis zu 3.500 kg und bestimmten Minisattelzügen, das ist korrekt. In der Regel ist es jedoch nicht möglich, den Führerschein einfach so umzuwandeln. Wenn Sie einen C-Führerschein möchten, dann müssen Sie auch entsprechende Prüfungen ablegen. Weitere Details können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  26. Robert B.
    Am 7. November 2017 um 19:16

    hallo,
    ich bin 51 j. alt und habe ca. 1984 den führerschein klasse 3 gemacht. darf ich mir für privat einen klein-lkw bis 7,5 tonnen leihen um von hamburg nach münchen eine maschine zu transportieren?
    mfg robert b.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:37

      Hallo Robert,

      Sie dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7500 kg führen(Klasse C1) – allerdings nur, bis Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Danach ist eine Verlängerung nötig, bei der Sie unter anderem ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. TOM
    Am 13. August 2017 um 11:27

    was für deppen haben sich derartige regelungen ausgedacht ??? in einem gesetzestext unterschiedliche
    maßeinheiten zu verwenden, darauf können nur juristen kommen. man sollte sich schon auf eine maßeinheit
    besinnen … 12000 kg entsprechen im übrigen 12 tonnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 10:37

      Hallo Tom,

      wie Sie dem Gesetzestext der FeV entnehmen können, wird dort lediglich die Einheit Kilogramm verwendet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Ulrike B.
    Am 31. Juli 2017 um 10:07

    Hallo
    Wir möchten uns ein Wohnmobil kaufen. Jetzt ist meine Frage wenn meine Tochter den fahren möchte reicht da ihr BE Führerschein oder muss sie einen C Führerschein haben?
    Das Wohnmobil wir über 3,5 to Gewicht liegen
    Gruß Ulrike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:51

      Hallo Ulrike,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg geführt werden. Der Führerschein der Klasse BE erlaubt es dem Fahrer, ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg zu ziehen. Für ein Kraftfahrzeug, welches mehr als 3,5 t wiegt, benötigt Ihre Tochter den Führerschein der Klasse C1 (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Friedrich K.
    Am 10. Juli 2017 um 9:21

    Habe seit Juli 1967 Fahrerlaubnis der kl.3 seit November 1970 klasse 2.
    Klasse C und CE abgelaufen 10.15.
    C1 vermerk 171
    C vermerk 172
    L vermerk 174,175
    Darf ich mit C1/C1E noch gewerblich fahren?
    Und was ist mit M L T/S kann ich die noch nutzen
    Vielen Dank .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 8:29

      Hallo Friedrich,

      wer die alte Klasse 2 besitzt, darf auch nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, und CE fahren. Sie müssen Ihren Führerschein spätestens mit dem 50. Lebensjahr umtauschen. Dann werden Ihnen die Klasse B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T gutgeschrieben. Jedoch werden die Klasse C und die Klasse CE nur für fünf Jahre befristet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Hans U.
    Am 27. Juni 2017 um 20:29

    Hallo, ich möche mein Wohnmobil mit 5,5 t (auch im europäischen Ausland) fahren.
    Ich bin Jahrgang 1951 und habe 1969 den “alten Dreier” gemacht ..

    Unter C1 finden sich in Spalte 12: 95.10.09.14,171
    Unter BE finden sich in Spalte 12: 79.06
    Unter C1E finden sich in Spalte 12: 95.10.09.14

    Gilt hier “Besitzstandswahrung” oder muss ich alle 5 Jahre mit einer Gesundheitsprüfung verlängern lassen?

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 11:00

      Hallo Hans,

      die Führerscheine an sich müssen nicht verlängert werden. Lediglich, wenn Sie die Schlüsselzahl 95 (notwendig für den beruflichen Kraftverkehr) nicht verlieren möchten, ist eine regelmäßige Verlängerung notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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