Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber “Führerschein umschreiben“.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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133 Kommentare

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  1. Claudio M
    Am 5. Juli 2024 um 14:48

    Guten tag
    Ich habe mein Führerschein im jahr 2009 gemacht und möchte ein Camper mit 5,5 Tonnen mieten bin mir nicht sicher ob ich diesen fahren darf

  2. Orosz
    Am 30. Januar 2024 um 15:13

    Guten Tag, ich bin mir nicht sicher ob ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 mit C1E 08.01.1991 bei uns auf der Arbeit den großen John Deere Trecker (40km ) fahren darf. Ich bin 56 Jahre alt.
    Ab und zu fahre ich damit auch auf der Bundesstraße (Winterdienst )
    Danke in voraus.
    Tibor Orosz

  3. Lutz Fabian
    Am 22. Januar 2024 um 12:16

    Ich habe den Führerschein Klasse 3 von 1986.
    Ich bin Rentner und mache einen Minijob für ein Autohaus in Aachen Fahrdienste, um Kunden nach Hause zu bringen oder abzuholen.
    Als Dienstfahrzeug habe ich momentan einen Citan.
    Das Autohaus fragte mich nun, ob ich ebenfalls LKW (< 7,5 t) zur Überführung in die nächstgelegene Werkstatt fahren kann.
    Nun stellt sich die Frage, in wie weit ich LKW bis 7,5 t vom Autohaus zur nächsten Filiale (mit LKW Service) von einem Autohaus zum anderen bringen darf. Ist hierfür ein Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis nötig ? eEs handelt sich bei den Fahrten meiner Meinung nach nicht um einen gewerblichen Transport, sondern nur um Überführungen, das Gewerbe ist nicht der Transport, sondern die Reparatur bzw die Rückführung zum Kunden.

    Um eine verbindliche und rechtsichere Antwort wäre ich dankbar.

  4. Hanjo S
    Am 4. September 2023 um 9:12

    ich überlege einen Iveco Daily zu kaufen.
    Er hat im Moment 14 Sitze. Ca. 3Tonnen
    darf ich den mit dem Klasse 3 Führerschein fahren, wenn ich 5 Sitze rausschmeisse, so dass er ein 9 Sitzer ist?

  5. Loreto C
    Am 21. Juni 2023 um 15:41

    ich habe mein Führerschein Klasse 3 am 30.06.82 gemacht welche Klassen darf ich fahren.
    Merkwürdig finde ich obwohl ich Jahrzehnte auch 50cmm gefahren bin noch für eine 125cmm nach so langer Zeit nochmals die Fahrschule drücken muss obwohl die jenigen von 1980 keine

    • Juergen
      Am 19. Juli 2023 um 11:11

      Du darfst 125ccm fahren da die Klasse 3 bzw. B die Klasse A1 beinhaltet.
      Nur wenn du die A2 (Motorrad über 125ccm bis 48PS) machen willst brauchst du ein paar Fahrstunden mit Prüfung aber keine Theorie.
      So wars auch bei mir. —–

      • Rudi
        Am 12. Januar 2024 um 12:14

        Darf er nicht, da er den Führeschein nicht vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
        A1 ist bei ihm mit Schlüsselnummern beinhaltet. Er darf damit motorisierte Dreiräder fahren, aber keine 125 ccm Zweiräder!

  6. Joachim C
    Am 7. Mai 2023 um 17:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe 1963 im Saarland meinen Führerschein, Klasse3, abgelegt. Ich darf doch Motorräder bis 125 ccm und Lkw bis zu 7,5 t fahren oder etwa nicht?
    Nirgendwo konnte ich bis jetzt eine Antwort erhalten. Können Sie mir helfen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Franz V
      Am 1. November 2023 um 19:58

      Das Saarland wurde 1957 politisch und 1959 wirtschaftlich der Bundesrepublik angegliedert.
      Da sollte doch bis 1963 alles geregelt sein? Oder gibt es da langfristige Sonderabmachungen?

  7. Lenny
    Am 21. Mai 2022 um 7:05

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage zur Umstellung der alten Führerschein Klasse 3 zur “neuen” Führerscheinklasse B 1999:
    Mein damaliger Fahrlehrer sagte mir, dass entscheidend für die eingetragenen Fahrzeugklassen nicht das Datum der Ausstellung oder der Fahrprüfung sei sondern das Dartum der Anmeldung. Aus dem Grund hab ich mich noch im Dezember 1998 zur Fahrprüfung angemeldet. Bekommen habe ich direkt eine Scheckkarte und keinen rosa “Lappen” mehr und ich glaube auch mich zu erinnern, dass da damals mehr eingetragen war als bei Freunden, die direkt den Führerschein Klasse B gemacht haben.
    Nun habe ich nach vielen Jahren auf meinem neueren (hatte 2x eine neue Karte beanztragen müssen) nochmal nachgeschaut und da seh ich davon nichts mehr.

    Deshalb die Frage: Hat mich mein Fahrlehrer verarscht und ich täusche mich was die Eintragungen damals betrifft oder stimmt das mit der Anmeldung zur Fahrprüfung und es wurde ein Fehler beim erneuten Ausstellen gemacht (ggf genau aus diesem Grund)?

    Vielen Dank!

  8. jonathan g
    Am 21. Dezember 2021 um 19:37

    in welchem Gesetz kann ich das nachlesen?

  9. Peter F.
    Am 20. November 2021 um 11:00

    Hallo Zusammen
    Mein Führerschein wurde am 25.06.1991 ausgestellt jedoch noch mit dem rosa DDR Dokument, da das damalige Original BRD Dokument nicht verfügbar war. Nun mein Anliegen. Welche Bestimmungen galten zu der Zeit nach Deutschem Recht für das fahren mit Abschluss der Prüfung für ein normalen Autoführerschein? Anhänger bis 3,5t, LKW bis 7,5t Auto bis 3,5t. Danke und Gruß Peter

  10. Romeo
    Am 12. November 2021 um 12:42

    Hallo liebes bussgelkatalog-Team,

    ich war im Besitz der alten Fahrerlaubnis drei. Mit dem konnte ich Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen.
    1994 hatte ich einen Motorradunfall, bei diesem Unfall hatte ich Schädigungen des rechten Arms, den ich heute nicht mehr bewegen kann.
    Ich war damals etwas zu forsch und bin freiwillig zum TÜV um mich zu erkundigen, was ich in Zukunft berücksichtigen soll. Der damalige Tüv-Prüfer war etwas überfordert, meinte ich solle ihm mal meinen Führerschein da lassen, er würde dies mit seinem Kollegen besprechen.
    10 Tage später rief er mir an und ich konnte meinen Führerschein wieder abholen. Änderungen nach dieser Aktion: Motorrad entfall, kein Problem für mich, Anhänger entfall, wurde vor ca. 10 Jahren zum Problem für mich, nach Vorsprache beim Tüv, einer Fahrdemonstration mit dem Tüv-Prüfer war dieses Problem dann auch behoben, ich darf wieder Anhänger ziehen bis 3,5 Tonnen. Nun möchte ich mir ein Wohnmobil kaufen, da ist mit 3,5 Tonnen die Luft eng, auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle, meinte man, ich müsste den Führerschein neu machen. Dies ist ja wohl ein schlechter Witz. Es gibt zu Genüge Autofahrer die vor 40 Jahren ihren Führerschein gemacht haben, nie große Fahrzeuge bewegt haben und sich dann mit 60 ans Steuer eines 7,5 Tonnen Wohnmobil hängen und die Welt damit bereisen. Weshalb muss ich nun alles wieder neu machen? Welche Möglichkeiten habe ich da? Es wäre nett, wenn Sie mir hierzu eine Hilfestellung geben könnten.

    Beste Grüße
    Romeo

  11. Armin D
    Am 10. November 2021 um 9:52

    Hallo, die alte Klasse 3 wird doch nicht bis auf CE umgeschrieben, oder?!

    • Franz V
      Am 1. November 2023 um 19:06

      Bitte nachlesen ob, das so zutrifft.
      Begrenzungen, die aus den Fahrzeugpapieren hervorgehen sind einzuhalten!
      CE sehr eingeschränkt:

      Bei folgendem Text ist mit Zugmaschine ein LKW mit Anhänger gemeint.
      Mit dem alten 3 durfte man eine 7,5 t Zugmaschine mit einem einachsigen Anhänger, der max. das 1,4 Fache des Zugmaschinen-zulässigen-Geasamtgewichtes haben durfte bewegen. Das lässt ein maximales Zuggewicht von 18 t zu. Achsen mit weniger als 1m Abstand zählen hier als eine Achse. Ab Einführung des Führerschein E ist die Beschränkung der Klasse 3 auf 3 Achsen entfallen.

      Das wurde in den Fahrschulen zu Anfang der Klasse 3 Aera noch enger ausgelegt – das sollte eine spätere Auslegung sein?

      Aber ab 12 t zul. Zuggewicht brauchst du mit dem alten 3 einen Gesundheitscheck alle 5 Jahre, wenn du älter als 50 bist. Wenn du immer aktiv gefahren bis mit solchen Fahrzeugen, mit 12 bis 18 t, müsstest du schon längst eine Karte haben?

      Oben steht ja 1954 bis 1980 CE – ist da aber nur bis 18 t, wenn mein Text so zutrifft und mit Gesundheitscheck.

      Das sollte zur Zeit gültig sein – Änderungen werden in Berlin und Brüssel beraten.

  12. Beate Z
    Am 14. Oktober 2021 um 23:53

    Hallo ich bin 1962 geboren
    Darf ich mit mein 3er Führerschein eine 125er fahren?

  13. Michael
    Am 9. August 2021 um 0:32

    Hallo,
    ich habe meine Fahrerlaubnis 1987 bestanden (Klasse 3). Nachdem ich den “grauen Lappen” 2008 eingetauscht habe gegen das Scheckkartenformat sind folgende Klassen angegeben: A1, B, BE, M, L, T/S
    Kann es sein, dass nicht alle Fahrklassen korrekt angegeben sind? Müsste nicht die Klasse C1 auch angegeben werden? Ich meine wir durften füher bis 7,5 Tonnen ein Fahrzeug führen. Durch diese Seite ist mir jetzt der fehlende Eintrag aufgefallen. Zum Glück musste ich noch kein solches Fahrzeug bewegen, könnte aber in Kürze evtl. passieren…

  14. Ralf M
    Am 4. August 2021 um 13:11

    Hallo Liebes Team.
    Ich habe mein Führerschein 1983 ausgestellt bekommen. 10.07 musste ich mir ein neuen holen.
    Seit 10.07 habe ich jetzt die kleine Plastik karte.
    Auf det steht ich darf da mit diese Klassen fahren.
    B, C1 mit der Nummer 171 da hinter, BE, C1E, CE ubter 11 steht 09.06.14 da hinter 79(C1E>12000kg,L kleinet 3) das Datum unter 11 bedeutet das ich darf ihn nicht mehr Fahren????, M, L mit den Nummern 174 und 175,T/S mit der Nummer 181. Meine xrage darf ich sonst noch was Fahren.
    Mit freundlichen Grüßen Ralf M

  15. Gerhard L
    Am 21. Juli 2021 um 17:11

    Hallo,
    habe immer noch meinen alten grauen Führerschein aus dem Jahre 1976. Eingetragen sind hier die Klassen 1, 2, 3, 4 und 5.
    D.h. ich muss als Jahrgang 1958 meinen Führerschein nun umtauschen.
    Dass der 2er also die Klasse C und CE nicht mehr gilt ist klar.
    Allerdings der 3er, der ja auch die Klassen C1 und C1E beinhaltet ,müssten doch nach wie vor ohne Gesundheitsprüfung und unbefristet übernommen werden?
    Ist das so?
    Beste Grüße

  16. Pauli A
    Am 14. Juli 2021 um 11:15

    Sehr geehrte Damen und Herren ,ich habe den Führerschein klasse 3 1978 erworben darf ich ein 125 ccm bis 11 kw A1 fahren

    Mit freundlichen Grüßen
    Pauli A

  17. M.P.
    Am 14. Juli 2021 um 0:03

    Hallo Beraterteam
    Besitze den FS aus DDR-Zeiten
    Klasse 5 seit 1979 und Klasse 2 seit 1980.
    Kann ich z.B. damit einen 125ccm Roller fahren?
    Lese es so in der Tabelle, bin mir aber unsicher.
    Beste Grüße

  18. Fromm H.
    Am 4. Juli 2021 um 9:34

    Hallo
    sicherlich ist meine Frage schon vielemals gestellt worden.
    Alte Führerscheinklassen und die A1.
    Verwirrung pur!
    Habe zwei Arbeitskollegen die haben nachweislich nie einen Motorradschein gemacht.
    Habe die Führerscheine der beiden selber angeschaut.
    Der eine machte zu DDR Zeiten 1983 den LKW Schein, in seinem vor zwei Jahren ausgestellten EU Schein kann er mit der Schlüsselzahl 79.05 also einen 125er Motorroller fahren.
    Der andere machte 1983 den Mopedschein und ´89 den PKW Schein, im umgetauschten EU Schein vor zwei Jahren, das gleiche wie bei dem Vorgänger.
    Meine Frage, kann die Führerscheinstelle Ausnahmen verhängen.
    Viele Grüße
    Holger

  19. Antonio B
    Am 29. Juni 2021 um 20:31

    Ich habe einen Führerschein für Motorrad und einen für PKW. Möchte den Pkw – Führerschein abgeben. Gilt dann mein Motorradführerschein (für große Maschinen, BMW usw.)dann noch?

  20. Antonio B.
    Am 29. Juni 2021 um 20:28

    Ich habe einen Führerschein für Motorrad und einen für PKW. Möchte den Pkw – Führerschein abgeben. Gilt dann mein Motorradführerschein (für große Maschinen, BMW usw.)dann noch?

    • Michael S
      Am 1. Oktober 2023 um 1:01

      Hallo Antonio B.
      Sie sollten ihre Fahrerlaubnis auf jeden Fall behalten.
      Das ist ihr Eigentum und sie haben dafür bezahlt.
      Sie entscheiden doch für sich selbst, was sie fahren möchten.
      MFG M.Simmert

  21. Kraus
    Am 30. Mai 2021 um 23:33

    Hallo Zusammen,

    ich bin als Deutsche nach Deutschland 1998 umgezogen. Mein erstes Führerschein (Auto und Motorrad) habe ich 1994 in kasachstan gemacht. In 1999 habe ich meinen Führerschein in Deutschland anerkannt (Prüfung Theorie und Praxis) bekommen. 2002 habe ich auch Motorrad bestätigt.

    Was zählt als Datum bis Grenze 1999, erste Prüfung(1994) oder in Deutschland 1999?

    Danke im voraus und viele
    Johann

  22. J. Binder
    Am 16. April 2021 um 11:50

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf ich mit FS-Kl- 3 (alt) ein Zugfahrzeug (6,5 t) mit Anhänger (6,5 t) fahren?

  23. Caruso
    Am 14. April 2021 um 22:18

    Hallo Ich habe meinen Führerschein klasse 3 ausgestellt am 03.06.80 Darf ich 125 ccm scooter fahren ?

  24. anne
    Am 2. April 2021 um 13:59

    ich habe einen BRD führerschein am 18.12.1980 gemacht. kann ich damit ein motorrad fahren?

  25. Thomas G
    Am 26. März 2021 um 13:20

    Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse 3 Seit 1982. Leider habe ich diesen noch nicht umschreiben lassen. Nun meine Frage:
    darf ich hiermit noch die Klasse (NEU) A Motorrad fahren?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  26. Axel F
    Am 17. März 2021 um 20:20

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 3 seit 1988 in der DDR gemacht, darf ich ein Motorrad 125ccm ohne diese Fahrstunden zu absolvieren, führen?
    Mit besten Dank, Axel

  27. Jan
    Am 23. Februar 2021 um 23:27

    Guten Abend,
    ich habe zwei Fragen – meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich 1992 in Sachsen erworben.
    1. Darf ich damit einen Traktor mit max. 40 km/h fahren? Natürlich nicht jeden, sondern nur einen leichten von max. 7,5 t. Wenn nein, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
    2. Darf ich an diesen (leichten) Traktor auch einen etwas schwereren Wohnwagen bzw. Bootstrailer anhängen und entsprechend ziehen? Das Gesamtgewicht bleibt immer unter 7,5t.
    Besten Dank für die Hilfe und Klarstellung
    Jan

  28. Jürgen B.
    Am 15. November 2020 um 17:35

    Guten Tag,
    ich habe gerade meinen 50. Geburtstag hinter mir und möchte mir einen Trecker (40 Kmh) mit ca. 4.500 Kg und einen Anhänger incl. Zuladung von ca. 5.000 Kg kaufen, welches dann ein Gesamtgewicht von ca. 9-10 Tonnen und 3 Achsen macht. Da ich den Trecker privat auf schwarze Nummer anmelden muss, weiss ich nicht ob ich ihn überhaupt fahren darf. Ich habe einen Kartenführerschein, wo die Klasse C1E (79) einen Tag vor meinem 50. Geburtstag abgelaufen ist, beim C1 (171) steht kein Ablaufdatum auf der Karte. Ich habe zwar auch die Klassen L und T, diese sind aber nur Land- und Forstwirtschaft gültig, oder?
    Können Sie mir bitte weiterhelfen und mich aufklären?
    Danke und schöne Grüße Jürgen B.

  29. Ronald. K
    Am 11. November 2020 um 0:52

    Ich habe noch meinen Roseren Führerschein klasse B den ich 1994 gemacht habe. Wo ich bis 7.5 tonnen Fahren darf. Bleibt das mir erhalten oder nicht

  30. Matt B.
    Am 16. Oktober 2020 um 17:21

    Zum Zwecke der Rückerlangung meines Führerscheines wollte ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren. Nach telefonischer Auskunft erhalte ich nicht mehr alle Erlaubniszusagen wie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fhrerscheines im Februar 1980, mein Geburtsjahr ist 1961. Auch muss ich eine Prüfung ablegen sowie einen Erste Hilfekurs absolvieren.
    Der Führerschein war 6 Monate eingezogen, die Strafe war gering und nun besteht seit Anfang Oktober die Möglichkeit, dass ich den Schein zurückerhalten kann. Dies wird mir jedoch durch das Straßenverkehrsamt in Herne verwehrt, da ich nicht bereit bin, eine neue Prüfung abzulegen, dies ist auch nicht im Urteil der Staatsanwaltschaft enthalten. Auch bin ich nicht bereit, auf die Möglichkeit zum Lenken eines kleinen Lkw zu verzichten.
    Mir wurde konkret gesagt, dass die alte Klasse 3, also die Erlaubnis bis zu 7,5 t Lkw, wegfällt bzw. ich hierfür eine Prüfung inklusive Erste Hilfe-Kurs machen muss. Können Sie mir hierzu nähere Angaben zusenden, was Pflicht und was Kür ist?

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