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Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. April 2023

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber “Führerschein umschreiben“.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

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121 Kommentare

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  1. Thomas M. sagt:

    Mein SchwiegerVater erworben am 18.05.1979 (während seiner Wehrdienst zeit ) die Klasse 3. .Dies war im Wehrdienst Pass ( welcher auch vorliegt) so bis vermerkt (unterschrieben und Gestempelt ).Die Umschreibung dessen (zur grauen Pappe) erfolgte am 28. April 1980 statt. Jetzt zu meiner Frage: Welche Regelung trifft da jetzt ein? Darf er 125er fahren oder nicht….?

  2. Bernd sagt:

    Hallo, ich habe meinen Führerschein seit September 1988, ich habe ein Wohnmobil mit 5,5 t, benötige ich dennoch ärztliche Gutachten oder darf ich private, nicht gewerbliche Fahrzeuge auch weiterhin fahren. Werde im August 50.
    Mein Führerschein wurde Anfang 2003 auf Checkkartenformat umgestellt.
    Gruss Bernd

  3. Hans S. sagt:

    Guten Tag,

    ich habe meine Fahrerlaubnis Klasse 3 im März 1986 in Bayern erhalten. Ich ging immer davon aus, dass ich damit nur Motorräder bis 50 ccm fahren dürfe. Laut Ihrer Tabelle müsste ich aber auch die Klasse A1 besitzen und damit Motorräder bis 125 ccm fahren dürfen. Ist dem so?

    Danke für die Info
    Hans S.

  4. Wolle P. sagt:

    Führerschein erworben 01.06.67 in Niedersachsen. Ein Kleinbus zu lenken mit >9 Sitzplätzen ( VW Bulli) war normal. Bin ich heute noch dazu berechtigt ?

  5. andreas sagt:

    ich habe meinen führerschein 09.1980 gemacht PKW LKW und BUS darf ich nach den neuen Bestimmungen ein Leichtkraftrad bis 125ccm fahren

  6. Rudi K. sagt:

    Hallo und Guten Morgen für alle,
    Meine frage wehre:
    Ich habe ein von Alten- für neue Karten ungeschriebene Führerschein. Eintragungsdatum 01.12.88 A, BE, C1E, ML
    komme leider nicht zu recht mit der Vielfalt von Paragrafen; einer sagt max. inck. bis 12 To mit Anhänger , der andere sagt ich darf auch einer Kombination fahren wie folgt, :
    Darüber hinaus kann zusätzlich die Klasse CE 79 beantragt werden. Diese Klasse berechtigt
    zum Führen von Kfz bis 7,5 t sowie einachsigen Anhängern bis 11 t.
    Also wenn ich nach dem Tabelle gut verstanden habe, dann habe ich der CE 79
    Für ein weiterhelfenden Rat wehre ich sehr dankbar.
    Lg an Alle Rudi

  7. Rudi K. sagt:

    Sorry, natürlich die frage wehre was darf ich fahren . Habe ein Mercedes Atego 7,5 T

  8. Wolfgang sagt:

    Hallo ich habe einen Führerschein Klasse 3 ausgestellt 1976. Muss ich ab dem 50. Lebensjahr auch einen Eignungstest wie beim C1 Führerschein machen.

  9. Hape sagt:

    Hallo,

    ich bin Baujahr 1970 und habe im Juni 1988 den Führerschein nach Klasse 3 gemacht. Wollte mir jetzt einen Roller zulegen. Möglichst 125ccm. Gibt es einen Weg, dass ich es fahren kann ohne neue Lehrstunden sondern evtl. nur durch Umschreibung auf B. Habe also noch den rosa Lappen.

    Danke.

    VG

  10. Uwe B. sagt:

    Ich habe einen *alten” Führerschein der Klasse 3 in der BRD in Jahr 1984 gemacht und bin dann 2006 in die Schweiz umgesiedelt. Dort erhielt ich dann im Austausch zu meinem grauen deutschen Führerschein einen Schweizer Palstikkarten-Führerschein, in welchem nur A1, BM, BE eingetragen wurde. (Anscheinend gem. schweizer Richtlinien ohne C1). Nun möchte in ein Wohnmobil kaufen und von 3.5t auf 4.0t auflasten. Dazu benötige ich aber den C1 Führerschein, welchen ich in meinem alten BRD-Führerschein Klasse 3 ja somit noch automatisch mit drin hatte, bevor ich in die Schweiz umgezogen bin.

    Und nun meine konkrete Frage:
    Wenn ich aus der Schweiz nun wieder nach Deutschland umsiedeln würde, bekäme ich dann in meinen neuen, dann deutschen Führerschein automatisch auch wieder C1 (gem. damaliger Klasse 3) eingetragen oder übernimmt man hier nur die aktuellen Berechtigungen A1, B, BE aus dem jetzigen schweizer Führerschein? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  11. Alexander sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    meinen Führerschein Kl.3 habe ich 1995 in der BRD erworben. Nun haben die LKW Klassen C, C1E und CE Befristungen in der Gültigkeit nach deren Ablauf eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wenn ich nun Privat- oder Beruflich ein Fahrzeug LKW bis 7,5t oder Gespann bis 12t bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 7,5t hat fahren möchte / muss – darf ich das oder muss ich zuerst einen Checkup nachweisen? Bisher habe ich meinen Rosa-Lappen noch nicht umschreiben lassen.

    Was darf ich, was nicht – mit / ohne Umschreibung?

  12. Stephan sagt:

    Hallo, ich bin vor 13 Jahren in die Schweiz ausgewandert und musste meinen Führerschein dementsprechend umtauschen. Ich habe meinen Führerschein im Oktober 1988 gemacht. Nun möchte ich wieder zurück nach Deutschland und würde gerne wissen ob ein Besitzstand meines alten Führerscheins gültig ist. Soll heissen ob ich wieder LKW fahren kann mit 7.5 Tonnen . Danke für die Antwort

  13. Manfred sagt:

    Hallo, habe meinen Führerschein im November 83 bekommen. Bis 12 to durfte ich fahren, aber nur bis 23.09.2015. Was kann/muss ich tun, um auch wieder 12 Tonnen fahren zu dürfen? Danke!

  14. Stefandeed sagt:

    Hallo zusammen!
    Ich habe einen Führerschein Klasse drei von 1982.Kann ich damit eine 125er Vespa fahren,oder muß ich nochmal zur Fahrschule?
    Beste Grüße an alle.

  15. Willi sagt:

    Behält der Führerschein der alten Kl. 3, erteilt 1967,seine Gültigkeit, auch wenn er mal kurz entzogen wurde?

  16. Bobby sagt:

    Hallo, welche Motorrad kann ich mit Führerschein Klasse B (A1 ist dabei) von 09.07.1979 fahren?

    Mfg,

    Bobby

  17. Raymond sagt:

    Hallo zusammen. Ich lese mich jetzt schon Ewigkeiten von Seite durch, jedoch nicht viel schlauer geworden. Zum Problem
    Ich habe meine Auto Führerschein am 30.04.98 in Luxemburg gemacht. Also logischerweise Klasse 3?
    Im August 2012 habe ich den alten rosa Lappen in Deutschland in den schicken neuen EU-Schein tauschen lassen. In Punkt neun steht B MSL und bei T/S steht die Schlüsselzahl 181.
    Das Problem, das ich nun habe, ist, was kann ich nun alles fahren?
    Wenn ich so lese, könnte ich ja auch einen kleinen LKW bis 7,5 T fahren!? Die Gedanke, die ich hab, gehen nämlich in Richtung Camper/Wohnmobil. Bei 3,5 ist man schnell begrenzt und man müsste eine C Schein, sprich LKW Schein machen.
    Ich hoffe, einer kann mir da mal Licht ins Dunkele bringen.
    Danke im Voraus.

  18. Ruth H. sagt:

    Hallo,
    ich habe 1993 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht. Darf ich damit einen Roller mit 125 ccm fahren?
    Danke für die Antwort

  19. Mirko sagt:

    ich habe meinen Klasse 3 Führerschein am 14. April 1994 bestanden und bin in der Zwischenzeit mehrere Jahre einen LKW mit 7,49t mit einem Tandemanhänger gefahren. Weigere mich seit Jahren meinen Führerschein in die Karte umschreiben zu lassen, da ich schwere Einschränkungen befürchte. Habe keine Fahrerkarte und keine Module und möchte zukünftig auch nicht unbedingt erneut einen LKW steuern.
    1.Frage:
    Was ist aber ,wenn ich meine derzeitige Arbeit aufgebe und wieder zurück auf den “Bock” steigen will? Ist das mit der Karte und Modulen dann noch möglich?
    2.Frage:
    Will mit meinem VW T5 (2200kg, Leergewicht) und einem Wohnanhänger ca. 2000kg in den Urlaub fahren, darf ich das? Denn der T5 würde noch einiges an Zuladung durch Gepäck und Passagiere zunehmen?
    Danke und LG. Mirko M.
    Was bedeutet “Auf Antrag T” ?

  20. Sven sagt:

    Hallo Stephan

    An dieser Antwort wäre ich auch sehr interessiert. Hast Du bereits nähere Informationen dazu bekommen? Irgendwie weiss da niemand Bescheid. Ich lebe weiterhin in der Schweiz, aber hätte trotzdem gerne wieder alle Klassen zurück.
    Hätte ich den Führerschein doch damals nicht so leichtfertig weggegeben (ich dachte, ich bin eh nach 1 Jahr zurück in Deutschland).

    lg, Sven

  21. Sven sagt:

    Hallo, ich lebe seit 10 Jahren in der Schweiz und habe damals den alten ausweis abgeben müssen. Damals hatte ich nur vor, 1 Jahr zu bleieben und habe daher akzeptiert, dass man die Klassen reduziert (mit dem Hinweis, dass ich ihn zurück bekäme, wenn ich wieder nach Deutschland gehe).
    Jetzt bin ich aber in der Schweiz zunächst sesshaft geworden. Gibt es eine Möglichkeit die alten Klassen wieder zu bekommen? Müsste ich dafür wieder nach Deutschland ziehen? Gibt es einen Trick, oder eine Grauzonenlösung?
    Ich würde nämlich ungern die Führerscheinkategorieren extra nochmal machen müssen.

    Vielen Dank für Hinweise.

    lg, Sven

  22. Joachim sagt:

    Hallo habe eine Frage Führerschein klasse 3 ausgestellt am 19.12.1970. Am 16.04.2005 habe ihn Umschreiben lassen auf einen Euro Führerscheinkarte. Hier sind eingetragen A1/B/C1/BE/C1E/M/L/ T/S
    Sind hier Einschränkungen wenn ich gewerbliche Fahrten mache.

  23. Tino S. sagt:

    Hallo ich habe meinen Führerschein klasse 3 im Dez. 1999 in Thüringen bekommen. Darf ich eine Zugmaschine mit einachsigen aufliegen fahren? Zugmaschine wiegt 6,5 Tonnen. Und gilt ein einachser aufliegen auch auch als Anhänger? Mfg. Tino

  24. Iskender sagt:

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein im April 1999 gemacht und mit dem Führerschein extra in 1998 schon begonnen, damit ich noch den quasi alten bekomme, womit ich über 3,5 Tonnen fahren darf. Das stand auch richtig im alten Führerschein..
    2012 hatte ich den Führerschein für ein paar Monate weg und als ich einen neuen ausgestellt bekommen habe, habe ich nur B, M, L und T/S 181 auf dem Schein!
    Laut Führerscheinstelle habe ich damals auch keine 7 Tonnen fahren dürfen.. das ist doch absolut Quatsch!
    Wie komme ich zu meinen richtigen Einträgen..?

  25. Jens sagt:

    Hallo, meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich im 08/1992 gemacht.
    Da ich nun den Job wechsel ist die Frage welchen Lieferwagen darf ich damit fahren, bis zu welcher Größe.
    Früher habe ich auch einen Anhänger mit ziehen können, darf ich das noch?
    Aber das wichtigste ist, darf ich einen 2 achsigen Wohnwagen ziehen und worauf muss ich achten. Als Alternative würden wir auch ein Wohnmobil kaufen wollen. Welche Beschränkungen gibt es hier zu, evtl soll dies 3 Achsen haben.
    Wie ist das mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu verstehen. Sorry, das ist alles so verwirrend.
    An wen kann man sich wenden, wer kann einem an seinem Wohnort vernünftig Auskunft geben?
    Danke

  26. Matt B. sagt:

    Zum Zwecke der Rückerlangung meines Führerscheines wollte ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren. Nach telefonischer Auskunft erhalte ich nicht mehr alle Erlaubniszusagen wie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fhrerscheines im Februar 1980, mein Geburtsjahr ist 1961. Auch muss ich eine Prüfung ablegen sowie einen Erste Hilfekurs absolvieren.
    Der Führerschein war 6 Monate eingezogen, die Strafe war gering und nun besteht seit Anfang Oktober die Möglichkeit, dass ich den Schein zurückerhalten kann. Dies wird mir jedoch durch das Straßenverkehrsamt in Herne verwehrt, da ich nicht bereit bin, eine neue Prüfung abzulegen, dies ist auch nicht im Urteil der Staatsanwaltschaft enthalten. Auch bin ich nicht bereit, auf die Möglichkeit zum Lenken eines kleinen Lkw zu verzichten.
    Mir wurde konkret gesagt, dass die alte Klasse 3, also die Erlaubnis bis zu 7,5 t Lkw, wegfällt bzw. ich hierfür eine Prüfung inklusive Erste Hilfe-Kurs machen muss. Können Sie mir hierzu nähere Angaben zusenden, was Pflicht und was Kür ist?

  27. Ronald. K sagt:

    Ich habe noch meinen Roseren Führerschein klasse B den ich 1994 gemacht habe. Wo ich bis 7.5 tonnen Fahren darf. Bleibt das mir erhalten oder nicht

  28. Jürgen B. sagt:

    Guten Tag,
    ich habe gerade meinen 50. Geburtstag hinter mir und möchte mir einen Trecker (40 Kmh) mit ca. 4.500 Kg und einen Anhänger incl. Zuladung von ca. 5.000 Kg kaufen, welches dann ein Gesamtgewicht von ca. 9-10 Tonnen und 3 Achsen macht. Da ich den Trecker privat auf schwarze Nummer anmelden muss, weiss ich nicht ob ich ihn überhaupt fahren darf. Ich habe einen Kartenführerschein, wo die Klasse C1E (79) einen Tag vor meinem 50. Geburtstag abgelaufen ist, beim C1 (171) steht kein Ablaufdatum auf der Karte. Ich habe zwar auch die Klassen L und T, diese sind aber nur Land- und Forstwirtschaft gültig, oder?
    Können Sie mir bitte weiterhelfen und mich aufklären?
    Danke und schöne Grüße Jürgen B.

  29. Jan sagt:

    Guten Abend,
    ich habe zwei Fragen – meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich 1992 in Sachsen erworben.
    1. Darf ich damit einen Traktor mit max. 40 km/h fahren? Natürlich nicht jeden, sondern nur einen leichten von max. 7,5 t. Wenn nein, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
    2. Darf ich an diesen (leichten) Traktor auch einen etwas schwereren Wohnwagen bzw. Bootstrailer anhängen und entsprechend ziehen? Das Gesamtgewicht bleibt immer unter 7,5t.
    Besten Dank für die Hilfe und Klarstellung
    Jan

  30. Axel F sagt:

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 3 seit 1988 in der DDR gemacht, darf ich ein Motorrad 125ccm ohne diese Fahrstunden zu absolvieren, führen?
    Mit besten Dank, Axel

  31. Thomas G sagt:

    Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse 3 Seit 1982. Leider habe ich diesen noch nicht umschreiben lassen. Nun meine Frage:
    darf ich hiermit noch die Klasse (NEU) A Motorrad fahren?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  32. anne sagt:

    ich habe einen BRD führerschein am 18.12.1980 gemacht. kann ich damit ein motorrad fahren?

  33. Caruso sagt:

    Hallo Ich habe meinen Führerschein klasse 3 ausgestellt am 03.06.80 Darf ich 125 ccm scooter fahren ?

  34. J. Binder sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf ich mit FS-Kl- 3 (alt) ein Zugfahrzeug (6,5 t) mit Anhänger (6,5 t) fahren?

  35. Kraus sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich bin als Deutsche nach Deutschland 1998 umgezogen. Mein erstes Führerschein (Auto und Motorrad) habe ich 1994 in kasachstan gemacht. In 1999 habe ich meinen Führerschein in Deutschland anerkannt (Prüfung Theorie und Praxis) bekommen. 2002 habe ich auch Motorrad bestätigt.

    Was zählt als Datum bis Grenze 1999, erste Prüfung(1994) oder in Deutschland 1999?

    Danke im voraus und viele
    Johann

  36. Antonio B. sagt:

    Ich habe einen Führerschein für Motorrad und einen für PKW. Möchte den Pkw – Führerschein abgeben. Gilt dann mein Motorradführerschein (für große Maschinen, BMW usw.)dann noch?

  37. Antonio B sagt:

    Ich habe einen Führerschein für Motorrad und einen für PKW. Möchte den Pkw – Führerschein abgeben. Gilt dann mein Motorradführerschein (für große Maschinen, BMW usw.)dann noch?

  38. Fromm H. sagt:

    Hallo
    sicherlich ist meine Frage schon vielemals gestellt worden.
    Alte Führerscheinklassen und die A1.
    Verwirrung pur!
    Habe zwei Arbeitskollegen die haben nachweislich nie einen Motorradschein gemacht.
    Habe die Führerscheine der beiden selber angeschaut.
    Der eine machte zu DDR Zeiten 1983 den LKW Schein, in seinem vor zwei Jahren ausgestellten EU Schein kann er mit der Schlüsselzahl 79.05 also einen 125er Motorroller fahren.
    Der andere machte 1983 den Mopedschein und ´89 den PKW Schein, im umgetauschten EU Schein vor zwei Jahren, das gleiche wie bei dem Vorgänger.
    Meine Frage, kann die Führerscheinstelle Ausnahmen verhängen.
    Viele Grüße
    Holger

  39. M.P. sagt:

    Hallo Beraterteam
    Besitze den FS aus DDR-Zeiten
    Klasse 5 seit 1979 und Klasse 2 seit 1980.
    Kann ich z.B. damit einen 125ccm Roller fahren?
    Lese es so in der Tabelle, bin mir aber unsicher.
    Beste Grüße

  40. Pauli A sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren ,ich habe den Führerschein klasse 3 1978 erworben darf ich ein 125 ccm bis 11 kw A1 fahren

    Mit freundlichen Grüßen
    Pauli A

  41. Gerhard L sagt:

    Hallo,
    habe immer noch meinen alten grauen Führerschein aus dem Jahre 1976. Eingetragen sind hier die Klassen 1, 2, 3, 4 und 5.
    D.h. ich muss als Jahrgang 1958 meinen Führerschein nun umtauschen.
    Dass der 2er also die Klasse C und CE nicht mehr gilt ist klar.
    Allerdings der 3er, der ja auch die Klassen C1 und C1E beinhaltet ,müssten doch nach wie vor ohne Gesundheitsprüfung und unbefristet übernommen werden?
    Ist das so?
    Beste Grüße

  42. Ralf M sagt:

    Hallo Liebes Team.
    Ich habe mein Führerschein 1983 ausgestellt bekommen. 10.07 musste ich mir ein neuen holen.
    Seit 10.07 habe ich jetzt die kleine Plastik karte.
    Auf det steht ich darf da mit diese Klassen fahren.
    B, C1 mit der Nummer 171 da hinter, BE, C1E, CE ubter 11 steht 09.06.14 da hinter 79(C1E>12000kg,L kleinet 3) das Datum unter 11 bedeutet das ich darf ihn nicht mehr Fahren????, M, L mit den Nummern 174 und 175,T/S mit der Nummer 181. Meine xrage darf ich sonst noch was Fahren.
    Mit freundlichen Grüßen Ralf M

  43. Michael sagt:

    Hallo,
    ich habe meine Fahrerlaubnis 1987 bestanden (Klasse 3). Nachdem ich den “grauen Lappen” 2008 eingetauscht habe gegen das Scheckkartenformat sind folgende Klassen angegeben: A1, B, BE, M, L, T/S
    Kann es sein, dass nicht alle Fahrklassen korrekt angegeben sind? Müsste nicht die Klasse C1 auch angegeben werden? Ich meine wir durften füher bis 7,5 Tonnen ein Fahrzeug führen. Durch diese Seite ist mir jetzt der fehlende Eintrag aufgefallen. Zum Glück musste ich noch kein solches Fahrzeug bewegen, könnte aber in Kürze evtl. passieren…

  44. Beate Z sagt:

    Hallo ich bin 1962 geboren
    Darf ich mit mein 3er Führerschein eine 125er fahren?

  45. Armin D sagt:

    Hallo, die alte Klasse 3 wird doch nicht bis auf CE umgeschrieben, oder?!

  46. Romeo sagt:

    Hallo liebes bussgelkatalog-Team,

    ich war im Besitz der alten Fahrerlaubnis drei. Mit dem konnte ich Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen.
    1994 hatte ich einen Motorradunfall, bei diesem Unfall hatte ich Schädigungen des rechten Arms, den ich heute nicht mehr bewegen kann.
    Ich war damals etwas zu forsch und bin freiwillig zum TÜV um mich zu erkundigen, was ich in Zukunft berücksichtigen soll. Der damalige Tüv-Prüfer war etwas überfordert, meinte ich solle ihm mal meinen Führerschein da lassen, er würde dies mit seinem Kollegen besprechen.
    10 Tage später rief er mir an und ich konnte meinen Führerschein wieder abholen. Änderungen nach dieser Aktion: Motorrad entfall, kein Problem für mich, Anhänger entfall, wurde vor ca. 10 Jahren zum Problem für mich, nach Vorsprache beim Tüv, einer Fahrdemonstration mit dem Tüv-Prüfer war dieses Problem dann auch behoben, ich darf wieder Anhänger ziehen bis 3,5 Tonnen. Nun möchte ich mir ein Wohnmobil kaufen, da ist mit 3,5 Tonnen die Luft eng, auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle, meinte man, ich müsste den Führerschein neu machen. Dies ist ja wohl ein schlechter Witz. Es gibt zu Genüge Autofahrer die vor 40 Jahren ihren Führerschein gemacht haben, nie große Fahrzeuge bewegt haben und sich dann mit 60 ans Steuer eines 7,5 Tonnen Wohnmobil hängen und die Welt damit bereisen. Weshalb muss ich nun alles wieder neu machen? Welche Möglichkeiten habe ich da? Es wäre nett, wenn Sie mir hierzu eine Hilfestellung geben könnten.

    Beste Grüße
    Romeo

  47. Peter F. sagt:

    Hallo Zusammen
    Mein Führerschein wurde am 25.06.1991 ausgestellt jedoch noch mit dem rosa DDR Dokument, da das damalige Original BRD Dokument nicht verfügbar war. Nun mein Anliegen. Welche Bestimmungen galten zu der Zeit nach Deutschem Recht für das fahren mit Abschluss der Prüfung für ein normalen Autoführerschein? Anhänger bis 3,5t, LKW bis 7,5t Auto bis 3,5t. Danke und Gruß Peter

  48. jonathan g sagt:

    in welchem Gesetz kann ich das nachlesen?

  49. Lenny sagt:

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage zur Umstellung der alten Führerschein Klasse 3 zur “neuen” Führerscheinklasse B 1999:
    Mein damaliger Fahrlehrer sagte mir, dass entscheidend für die eingetragenen Fahrzeugklassen nicht das Datum der Ausstellung oder der Fahrprüfung sei sondern das Dartum der Anmeldung. Aus dem Grund hab ich mich noch im Dezember 1998 zur Fahrprüfung angemeldet. Bekommen habe ich direkt eine Scheckkarte und keinen rosa “Lappen” mehr und ich glaube auch mich zu erinnern, dass da damals mehr eingetragen war als bei Freunden, die direkt den Führerschein Klasse B gemacht haben.
    Nun habe ich nach vielen Jahren auf meinem neueren (hatte 2x eine neue Karte beanztragen müssen) nochmal nachgeschaut und da seh ich davon nichts mehr.

    Deshalb die Frage: Hat mich mein Fahrlehrer verarscht und ich täusche mich was die Eintragungen damals betrifft oder stimmt das mit der Anmeldung zur Fahrprüfung und es wurde ein Fehler beim erneuten Ausstellen gemacht (ggf genau aus diesem Grund)?

    Vielen Dank!

  50. Joachim C sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe 1963 im Saarland meinen Führerschein, Klasse3, abgelegt. Ich darf doch Motorräder bis 125 ccm und Lkw bis zu 7,5 t fahren oder etwa nicht?
    Nirgendwo konnte ich bis jetzt eine Antwort erhalten. Können Sie mir helfen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

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