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Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber “Führerschein umschreiben“.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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132 Kommentare

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  1. Sven W.
    Am 8. Januar 2020 um 22:38

    Hallo
    bin gerade mit den neuen Klassen ein wenig überfordert ,bin im letzten Jahr im Oktober 50 geworden, hab noch den Rosa Papierführerschein.
    Was genau darf ich dann nicht mehr fahren nach Vollendung des 50 Lebensjahr.
    Schönen Abend

  2. Dirk
    Am 8. Januar 2020 um 14:57

    Ich habe eine Frage zur neuern Regelung vom A1 Führerschein!
    was ist mit “bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1KW/Kg nicht übersteigt” gemeint. Das habe ich nicht verstanden.

    kann ich damit einen Roller mit 7,9kw (also unter 11kw) und mit 124m³ (also unter 125m³) fahren. Der Roller wiegt 126kg leer.
    Wie ist das zu berechnen?
    Falls man mit dieser Erweiterung keine größeren Roller fahren darf, lohnt es sich für mich nicht. Danke für eine Antwort!

  3. carmine
    Am 15. November 2019 um 9:16

    Welche Motorräder darf ich mit meine 3 Führerschein 03 05 1982 fahren ? Danke

  4. Markus
    Am 15. November 2019 um 8:57

    Hallo ich hätte eine Frage,

    ich habe meinen PKW Führerschein 1983 in Polen bestanden.
    Dann haben wir diesen in 1991 in Deutschland übersetzen lassen.
    Besteht dann nicht die Möglichkeit die Klasse A1/A fahren zu dürfen, da ggf. ein Fehler in der Übersetzung aufgetreten ist?

    Vielen Dank für die Hilfe !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Dezember 2019 um 17:08

      Hallo Markus,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Alexandra
    Am 10. November 2019 um 1:17

    Hallo 7ch habe se7d 1991 denn füherschein klasse 3,jetzt habe ich gejört das ich damit auch eine 125 ziger fahren darf stimmt das?

  6. mornswife
    Am 26. Oktober 2019 um 9:24

    Hallo, ich habe da auch ein Anliegen:
    wir überlegen, unser WoMo von max. 3,5 t auf max. 4,0 t auflasten zu lassen. Mein Mann hat einen LKW-Führerschein, kein Problem also.
    Ich jedoch habe noch den alten rosa “Lappen” aus der DDR. Nicht, weil ich die DDR wiederhaben will, wohl aber, weil er ein origineller, historischer und dennoch bis 2022 gültiger Teil meines Lebens ist. Habe die Klasse B (bis 3,5 t). Der Führerschein wurde 1985 ausgestellt, ich bin 62 Jahre alt. Nun lese ich widersprüchliche Sachen: gilt nur bis 3,5 t (wie es drin steht) versus: gilt bis 7,5 t und kann automatisch auf c1 (bis 7.5 t) umgeschrieben werden – und dass das Teil des Einigungsvertrags gewesen sein. Was ist richtig?
    Über eine Antwort freue ich mich sehr!

  7. Armin
    Am 13. Oktober 2019 um 8:52

    Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im September 1986 gemacht, und möchte mir nun ein Motorrad/Roller kaufen.
    Was darf ich damit fahren, und auf was muss ich den Führerschein umschreiben lassen für möglichst viele Klassen erhalten?

  8. hartwig
    Am 25. September 2019 um 17:53

    ich habe den Eindruck bekommen dass hier keiner mehr weiß um was es wirklich geht
    Besteht hier eine klare Regelung oder muss ich meinen PC dabei haben um zu klären welcher Führerschein an welchem Tag für mich und meine Region gültig ist.

    Bürokratie auf hohem Niveau (ich wollte nicht schreiben zum k….)

  9. Peter
    Am 5. September 2019 um 16:34

    Leider konnte ich mit obigem Text nicht viel anfangen, da ich mich mit den Kürzeln der neuen Führerscheinklassen nicht auskenne. Diese werden da zwar den alten Fürerscheinklassen gegenübergestellt, aber ich weiß nun immer noch was ich mit welcher Klasse denn nun fahren darf.
    Ich besitze einen alten, grauen Führerschein, Klasse 3 seit 1.1973, Klasse 1 seit 8.1982.
    Darf ich nun nach einem Umtausch auf den neuen Führerschein noch Fahrzeuge mit max. 7,5T fahren oder nur noch bis 3,5T? Darf ich dann noch Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und Leistung fahren oder nicht?
    Je mehr ich im Internet nach Antworten suche desto mehr bin ich verwirrt.

    Für eine Antwort bedanke ich mich im Vorraus.

  10. Denis D
    Am 30. August 2019 um 17:17

    Ich habe ein paar offene Frage:
    Ich habe meinen Führerschein Klasse B im Juli 1999 bekommen. Hätte ich nicht normalerweise einen Führerschein Klasse 3 bekommen?
    Wann wurde die Klasse B eingeführt?

    Vielen Dank im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2019 um 16:53

      Hallo Denis D,
      die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche die EU-weite einheitliche Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Buchstaben beinhaltet, trat am 1. Januar 1999 in Kraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Evelyn
    Am 26. August 2019 um 1:55

    Habe meinen Führerschein Juni 1990, in Magdeburg, absolviert. Habe B, C1, BE, C1E, CE, M, L, T/S, meine Frage, muss ich für den A1 noch einen Führerschein in der Fahrschule absolvieren?

  12. Reiner
    Am 2. August 2019 um 9:11

    Was darf ich wirklich fahren?
    Ich besitze seit 1997 den Führerschein der Klasse 3. Sot so gut. 2018 habe ich den LKW Führerschein der Klasse C nachgemacht (ohne CE). Lt. Führerschein habe ich un die Klassen: AM; A1; A; B; C1, C; BE; C1E; CE; mit den Kennungen: 79.03; 79.04 (Bei Klasse A, 171 bei Klasse C1, 79.06 bei Klasse BE, 79(C1E>12000kg, L<3).
    was darf ich also mit einem Zugfahrzeug 7,5t ziehen. Beigebracht wurde in der Fhrschule das man mit C nur ein Anhänger von max. 750 kg ziehen darf. aber was zählt in meinem Fall? Ich gehe in allen Fällen von insgesamt 3 Achsen aus (inkl. Zugfahrzeug).
    Wer kann mir helfen, und wer hat noch Durchblick. Hab auch schon einige Polizisten gefragt, selbst die konnten es mir nicht sagen.

  13. Martin T.
    Am 20. Juli 2019 um 12:18

    Hallo, ich besitze seit 1996 den Führerschein Klasse 3, darf also auch LkWs bis 7.5t fahren. Gilt dies ausschließlich zur privaten Nutzung oder auch gewerblich, bspw. auf Fahrten für meinen Arbeitgeber?

  14. Bastian
    Am 19. Juli 2019 um 15:12

    Moin auch…

    Meine Frage bezieht sich auf das Fahren von 125ccm Motirrädern. Ich habe meinen Führerschein 1995 gemacht. Darf man damit jetzt ein 125ccm Motorrad fahren?
    Lg Bastian

  15. Dorfner.M
    Am 18. Juli 2019 um 12:44

    Habe den Führerschein seit 98 und hätte gerne gewusst ob ich mit dem Führerschein 80 klein Krafträder fahren darf ? Geb.1956

  16. regina b.
    Am 18. Juni 2019 um 11:32

    Darf ich mit einem alten Führerschein ausgestellt am 13.08.1980 auch einen anhänger mitziehenund was darf ich noch fahren ?
    Habe ihn in der BRD gemacht. Wäre dankbar für eine antwort.

  17. Daniel
    Am 17. Juni 2019 um 20:59

    Guten Tag, ich hatte in meinem ersten Führerschein Klasse 3 – musste ihn jedoch für 9 Monate abgeben. Eine neue Prüfung musste ich nicht ablegen! Nun habe ich keinen BE eingetragen. Ist das so richtig?

  18. Kiziltas
    Am 15. Juni 2019 um 11:43

    Hallo habe meinen Führerschein 1994 gemacht. Klasse 3 ,den rosa Schein. Meine Frage lautet: kann ich auch 12 T fahren?
    Danke im voraus für die Antwort!

    Grüße aus München

  19. Ilona G.
    Am 3. Juni 2019 um 13:27

    Hallo und guten Tag,
    Ich hab im Mai 1997 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht. Ich wüsste gerne ob ich heute immer noch 7,5 t fahren darf. P-Schein hab ich beantragt und kriege daher den neuen Führerschein. Deshalb weiß ich jetzt nicht genau ob ich den Klein-LKW der Firma noch fahren kann.
    Über eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Lieber Gruß

  20. Andre
    Am 25. Mai 2019 um 13:01

    Hallo, ich habe meinen Moped Führerschein 1980 in München gemacht (noch der graue Lappen) meinen Klasse 3 Führerschein 1983. Ich fahre seit fast 40 Jahren Moped und natürlich alles mögliche bis 7,5 Tonnen . Darf ich einen Motorroller mit 125ccm fahren ?
    lg

  21. Jens P.
    Am 22. Mai 2019 um 14:26

    Hallo,

    ich habe einen Führerschein der Klasse 3m seit dem 28.09.1991 und einen der Klasse M seit 26.04.1983.
    Darf ich damit ein Motorrad bis 125 ccm (Klasse A1) fahren?

    Mit den ganzen Tabellen komme ich nicht so richtig klar.

    Vielen Dank für die Bemühungen und die Rückantwort!

    Schöne Grüße
    Jens

  22. Hülya
    Am 20. Mai 2019 um 16:08

    Hallo ich habe den Führerschein seit 1986 ..darf ich Roller 125 fahren ?

  23. Ronald
    Am 8. Mai 2019 um 21:44

    Hallo,

    ich habe einen Führerschein der Klasse 3 ausgestellt am 04.01.1985, kann ich damit einen T- Führerschein und LKW Führerschein bis 12 T ausstellen lassen??

    Gruß
    R.

  24. Christian L.
    Am 4. Mai 2019 um 17:25

    Ich habe den rosa Führerschein der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 am 31.08.1990 erhalten.
    Im Sommer werde ich 50 Jahre und wollte daher fragen, ob ich bei einem Umtausch auf den neuen EU Führerschein auch weiterhin LKWs bis 7,5 t (C1, C1E) fahren kann und ob dies unbefristet gültig (also ohne ärztliches Gutachten alle 5 Jahre) ist?

    Danke und Grüße

  25. Hans-Guido
    Am 2. Mai 2019 um 0:51

    ich habe meinen alten 3er 1992 erworben und würde gerne mal wissen wwas die maximal zahl an tonnen sein darf dass ich mit hänger führen darf bei ner zugmaschine von 7,5t ( man sagte mir mal dass es 18,5t sein darf ) und nun wollte ich wissen wie sich das verhält wen ich mein führerschein umschreiben lassewas ich da maximal an tonnen ziehen draf und wie sie sich dass gesammtgewicht verteilt

    danke schonmal im vorraus

  26. Gunter
    Am 28. April 2019 um 12:24

    Habe noch den grauen Führerschein Klasse 3 , ausgestellt 1966 .
    Welche Zweiräder darf ich damit fahren ?

  27. Claudia
    Am 27. April 2019 um 14:58

    Guten Tag,

    habe meine Klasse 3 im März 1986 (Hessen) gemacht und wegen Namensänderung durch Heirat den EU-Führerschein ausgestellt bekommen. Jetzt hat man mir bei der hiesigen Führerscheinstelle die Auskunft gegeben, dass ich die Klasse T nur auf Autrag eingetragen bekomme, ich müsse zur Gesundheitsprüfung und Kosten von ca. 200 € (zweihundert!) einkalkulieren….was soll das denn jetzt??? – Darf ich denn noch mit dem EU-Führerschein Traktor fahren (bis 40 km/h) oder muss ich tatsächlich diese Kosten auf mich nehmen??
    Dass der neue EU-Führerschein eine Gültigkeit von 15 Jahren hat, habe ich auch erst verdauen müssen…

    Danke im Voraus für Ihre Info.
    Mit freundlichen Grüßen

  28. Ron
    Am 27. April 2019 um 9:46

    Hallo,
    Ich habe den rosa Führerschein, mit Klassen 1b, 3, 4, 5. Die Klasse 3 besitze ich seid 1996.
    Darf ich mit der Klasse 3 auch LKW bis 7,5 Tonnen Fahren?

    Danke für ihre Antwort.

  29. Waltraud
    Am 17. April 2019 um 15:27

    Hallo,

    ich habe meinen Führerschein Klasse 3 im Jahr 1983 gemacht. Nun habe ich meinen Großen Grauen verloren, ((Verlustmeldung) und muss mir einen neuen ausstellen lassen.
    Welche Führerscheinklassen beinhaltet die alte Kl. 3.
    Was darf ich fahren?

    LG
    Waltraud

  30. Thorsten
    Am 11. April 2019 um 13:04

    Moin,
    in der Tabelle scheint mir ein Fehler zu sein.
    Die Umwandlung von Klasse 3 ab 1980 beinhaltet demnach auch die neue Klasse A.
    Das würde ja bedeuten, dass ein Inhaber der alten Klasse 3 auch ALLE Motorräder fahren dürfte, das wage ich zu bezweifeln… ;-)
    Oder habe ich etwas falsch verstanden in der Tab.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 9:08

      Hallo Thorsten,

      es ist tatsächlich so: Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 ab 1980 können Sie die neue Klasse A fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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