Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber “Führerschein umschreiben“.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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133 Kommentare

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  1. Thorsten
    Am 11. April 2019 um 13:04

    Moin,
    in der Tabelle scheint mir ein Fehler zu sein.
    Die Umwandlung von Klasse 3 ab 1980 beinhaltet demnach auch die neue Klasse A.
    Das würde ja bedeuten, dass ein Inhaber der alten Klasse 3 auch ALLE Motorräder fahren dürfte, das wage ich zu bezweifeln… ;-)
    Oder habe ich etwas falsch verstanden in der Tab.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 9:08

      Hallo Thorsten,

      es ist tatsächlich so: Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 ab 1980 können Sie die neue Klasse A fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Josef
    Am 6. April 2019 um 11:34

    Hallo, habe seit 1984 die Klasse 3 und Klasse 1. Den Führerschein habe ich 2016 in die Scheckkarte umgetauscht und auf Antrag auch Klasse “T” – in diesem Feld ist *) eingetragen. Frage: Darf ich damit mit einem Traktor (schwarzes Kennzeichen) oder mit einem 7,5 to LKW einen Sportgeräteanhänger mit 8 to ges.Gew., 2 Achsen, gebremst, beschränkt auf 25km/h ziehen?
    Darf ich auch den leeren Anhänger (800 kg) mit Adapterkupplung mit dem PKW ziehen (PKW hat 3,5 to zul. Anhängelast)?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!

  3. Hannes
    Am 4. April 2019 um 21:58

    Hallo zusammen,

    ich bin dieses 60 Jahre alt geworden und habe den FS Klasse 3 und 4 im Jahr 1977 noch den grauen Führerschein ausgestellt bekommen und immer noch in Verwendung. Ich finde nichts darüber, ob es eine Alterbeschränkung gibt, meine mich aber erinnern zu können, dass man einen Test (ab 50?) machen muss, damit man einen 7,5 Tonner fahren darf.
    Viele Grüße
    Hannes

  4. hans
    Am 29. März 2019 um 3:24

    Hallo,
    stimmt die Tabelle oben!? Ich habe den 3er Führerschein 1986 in der BRD gemacht und könnte damit 125ccm Motorräder fahren also die Klasse A1!? Ich dachte immer es ginge nur max 50ccm.
    Vielen Dank für die Klärung

  5. Tilman
    Am 15. März 2019 um 21:47

    Ich habe 1977 in der DDR die Fahrerlaubnisklasse 5 ,LKW , auch mit Anhänger , erworben.
    Nach Austausch gegen Plastekarte und Untersuchung blieb C1 und C1E.
    Gestrichen sind C und CE.
    Warum darf ich keine Sattelzüge mit einem Zuggesamtgewicht von über 12t , z.B bis 18,5t bewegen, wie es wohl Umschreibungen der “alten” Kl3 erlauben?
    Warum darf ich nicht mehr Solo-LKW von mehr als 7,5t Gesamtgewicht bewegen?
    Zählen die Achsen im Fahrerlaubnisrecht mit einem Abstand von weniger als 1m als eine Achse?

  6. Christoph
    Am 5. März 2019 um 18:34

    Guten Tag

    Ich besitze einen Führerschein Klasse 3. Gemacht 1993.
    Ich bin im besitzt eine US Pickups der hier zugelassen ist als LKW offen mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,49t.
    Für diesen Pickup möchte ich mir einen besonderen Typ Anhänger zulegen. Einen sogenannten Gooseneck Trailer.
    Diese Anhänger werden auf der Ladefläche des Pickups befestigt ähnlich einer Trailer Kupplung eines Sattel Aufliegers.
    Gesamtgewicht des Anhängers 7,2t. Das Gespann hätte eine gesamt Länge von ca. 15m und ein Gesamtgewicht von ca. 11t.
    Ist die Kombination noch mit dem Altern 3er Führerschein erlaubt zu fahren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph

    • Franz V
      Am 1. November 2023 um 19:52

      Was bekommst du denn bei TÜV oder Dekra für deinen US Pickup mit dem Anhänger maximal an Anhängerlast eingetragen? Kannst bei der Gelegenheit ja gleich mit fragen welchen Führerschein das Gespann dann brauch.
      In dem Fall würde ich die Dokumente, die das zulassen, immer in Reichweite haben.

  7. Karin
    Am 21. Februar 2019 um 18:27

    Damit durftest Du noch NIE Motorräder bis 125ccm fahren.

    Das darfst/durftest Du nur mit einem Führerschein Klasse 3 der VOR dem 01.04.1980 ausgestellt wurde!
    In Deiner Klasse 3 von 1986 ist nur die Fahrerlaubnis der Klasse AM ist eingeschlossen.

    Damit darfst Du folgende nur Fahrzeuge fahren:
    Klasse AM = Kleinkrafträder mit:

    Hubraum von maximal 50 ccm und
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.
    Bei Kleinkrafträdern, die vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr kamen, ist eine bbH von maximal 50 km/h zulässig.

    Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr. 8 Fahrerlaubnisverordnung).

    Zur Klasse AM gehören außerdem:

    Dreirädrige Kleinkrafträder

    bei Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 ccm
    bei anderem Verbrennungsmotor: maximale Nutzleistung 4 kW
    bei Elektromotor maximale Nenndauerleistung 4 kW
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.
    Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von 45 km/h:

    bei Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 ccm
    bei anderem Verbrennungsmotor: maximale Nutzleistung 4 kW
    bei Elektromotor maximale Nenndauerleistung 4 kW
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h

  8. Björn
    Am 20. Februar 2019 um 18:37

    Guten Tag,

    ich habe meinen Führerschein der Klasse 3 in der BRD (im “Westen”) im Jahre 1982 im Alter von 18 Jahren erworben.

    Nun ist mir die Brieftasche (mit dem Führerschein darin) gestohlen worden. Ich muss deshalb also eine Neuausstellung beantragen. Mittlerweile bin ich 54 Jahre alt.

    Fragen:

    Darf ich künftig mit dem “Kartenführerschein” noch Roller bis 125 ccm fahren oder bis 50 ccm?

    Darf ich künftig mit dem “Kartenführerschein” noch LKW bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren?

    Darf ich künftig noch dreiachsige Züge (oder Züge aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und bestimmten zulassungsfreien Anhängern) mit über 12 t Gesamtgewicht oder Züge aus einem Zugfahrzeug über 3,5 t Gesamtgewicht und einem Anhänger,
    dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt, führen?

    Speziell zur letzten Frage bin ich erst jetzt auf ein Informationsblatt gestoßen, wonach ich vor dem 50. Lebensjahr einen Antrag hätte stellen müssen. Bedeutet das nun, dass ich Züge laut Frage 3 gar nicht mehr führen darf, weil ich es aus Unwissenheit vor Erreichen des 50. Lebensjahres versäumt habe, einen entsprechenden Antrag zu stellen?

    Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar, weil ich erhebliche Zweifel habe, ob die Mitarbeiter der hiesigen Führerscheinstelle über diese komplizierten Regelungen wirklich korrekt Bescheid wissen.

  9. Christian
    Am 18. Februar 2019 um 17:29

    Liebes Team,
    ich habe meinen Führerschein der Klasse 3 (graue Farbe) am 13.08.1980 gemacht.

    Welche ccm Moped oder Motorrad darf ich hiermit fahren?
    Liebe Grüße

    Chris

  10. katja
    Am 18. Februar 2019 um 17:11

    hatte den rosanen Führerschein (1991) mußte ihn dann vor paar Jahren für 7 Monate abgeben und bekam dann den neuen (plastikkarte) .. dort ist aber der Klein bus -C und C1 durchtgestrichen,, durfte ich aber fahren mit dem alten,nun nicht mehr??? was muß ich tun um fahrerlaubnis für Klein transporter zu bekommen?? Danke im voraus :-)

  11. Erdeniz
    Am 14. Februar 2019 um 21:51

    Hallo, ich habe mein Fùhrerschein 1995 gemacht, habe Klasse 3 später umgetauscht. Ich darf zwar 7,5 t fahren mit Anhänger gesamt 12 t, aber darf kein 12 t fahren 3 Achsen. also Klasse C. C1E habe ich. Da ist doch was falsch oder ? Mùsste doch auch C haben.

    Grüße

    Herr Kara

  12. Christina H.
    Am 13. Februar 2019 um 9:25

    Ich sehe, dass sehr viele Deutsche mit Wohnmobilen über 3,5 t unterwegs sind. Wahrscheinlich haben alle noch den alten Führerschein vor 1980 gemacht. Ich habe den Führerschein 1977 in der Schweiz gemacht (A, B, D1, BE, D1E). Wenn ich jetzt umziehen würde nach Deutschland, könnte ich dann auch schwerere Wohnmobile fahren?

  13. Katja
    Am 8. Februar 2019 um 18:16

    Hallo. Ich habe meinen Führerschein 1994 gemacht. Möchte mir einen SRA50 mit 50 ccm kaufen. Kann ich den fahren mit meinem Führerschein?

  14. Hüseyin
    Am 7. Februar 2019 um 18:20

    Hallo habe mein Führerschein 1996 gemacht ,fahre jetzt ein 7,5 tonner, kann ich ein 12 tonner fahren mit dem Führerschein?

    • Franz V
      Am 1. November 2023 um 20:12

      Welchen Führerschein?
      Falls Solofahrzeug mit mehr als 7,5 t brauchst du in der Regel, früher den alten Klasse 2 oder den neuen C.
      12 t sind meiner Erinnerung nach mit C1E auch möglich, also mit Anhänger, hinter einer Zugmaschine mit maximal 7,5 t?

  15. Henning
    Am 1. Februar 2019 um 17:27

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen :-)

    Ich habe meinen Führerschein Klasse 3 in 1986 erworben und aktuell einen Kartenführerschein.

    Ich habe ein Wohnmobil für 7.49t plus einen Anhänger mit 3 Tonnen und bin im vergangenen Jahr 50 geworden.
    Auf dem Kartenführerschein ist eine Befristung für die Klasse C1E bis zum 50 Lebensjahr eingetragen.

    1. Muss ich eine Gesundheitsprüfung ablegen um weiterhin mit 7.49t plus Anhänger zu fahren ?
    2. Hätte ich meinen alten “Rosa Lappen” behalten, dürfte ich ohne Gesundheitsprüfung weiter fahren ?

    Danke für eine Antwort :-)

  16. Horscht
    Am 1. Februar 2019 um 13:54

    Guten Tag an alle Interessierten, ich habe Führerschein Klasse 3 seit dem 13.09.1984 und bin jetzt 53 Jahre alt! Der Führerschein wurde vor 5 Jahren auf Scheckkartenführerschein umgestellt.
    Darf ich ein Wohnmobil mit 4,5 Tonnen zGG mit Bootsanhänger 1,8 Tonnen zGG fahren? Insbesondere jetzt wo ich über 50 bin?
    Grüße Horscht

  17. Bernd
    Am 29. Januar 2019 um 11:57

    Hallo,

    wenn man noch den alten grauen “Lappen” hat, in dem ja explizit steht, “erhält die Erlaubnis, ein Fahrzeug mit Verbrennungsmaschine der Klasse +++++ zu führen” eigentlich ein Elektroauto bewegen? Wenn der Umgeschrieben wird, hat man ja zbsp. Klasse B mit der man ein E-Auto fahren kann. Dort steht nichts mehr von Verbrennungsmotoren..

    Gruß

  18. Florian
    Am 21. Januar 2019 um 1:36

    Hallo ich habe meinen Klasse 3 am 10.11.1998 gemacht.
    Darin habe ich auch die C1E Schlüsselzahl79 befristet bis 2030. Bei C1 ist keine Befristung eingetragen. Wie verhält es sich wenn ich den Führerschein nun umschreiben lasse wie vom Gesetzgeber bis 2033 vorgesehen ist. Wenn ich den C1E verfallen lasse darf ich dann trotzdem den C1 fahren oder brauche ich da auch ein Ärztliches Attest und Sehtest? ich nutze den C1 nur im ehrenamt. (rettungsdienst und Feuerwehr)

  19. Walburga
    Am 19. Januar 2019 um 12:28

    Darf ich mit meinem Führerschein Klasse 3 von 1969 ein Oldtimer Motorrad mit 7PS und 200 ccm fahren?

  20. harry
    Am 14. Januar 2019 um 14:10

    @ Prof. Dr. Dummdödel

    dein Name bestätigt deine Aussage

  21. Bernd
    Am 12. Januar 2019 um 15:26

    Guten Tag,
    Ich habe aus der DDR übertragen den Führerschein auch C1 mit Datum (Spalte 10) 26.06.1979, in der Spalte 12 dann den Eintrag: 95.09.09.2014, 171
    Wie ist das zu interpretieren? Habe ich den Füherschein C1 für private Nutzung (Wohnmobil >3,5 t) unbefristet oder muss ich hier auch alle 5 Jahre mit ärztlichem Attest erneuern?
    Vielen Dank für die Hilfe

  22. Michael K.
    Am 11. Januar 2019 um 18:56

    Hallo , ich habe meinen Führerschein im Jahre 1994 in Bayern gemacht. Was für Motorräder/Mopeds darf ich damit fahren?
    Irgendjemand hat mir mal erzählt das ich damit Motorrad bis 125 ccm³ fahren darf.

  23. Christine
    Am 5. Januar 2019 um 15:40

    ich habe meinen Führerschein Klasse 3 1997 gemacht (also Rosa) und habe wegen einer Namensänderung jetzt einen neuen
    beantragt .ich war echt geschockt .
    ich durfte ein 50 er Zweirad fahren und jetzt nicht mehr bei mir stehen jetzt diese Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. nur Dreirad !!
    kann ich Wieder Spruch einlegen oder ist das jetzt einfach so.?
    ich darf Zugmaschinen und 7.5 tonner fahren ,aber keinen 50er Roller mehr !.?

    ich bin echt sauer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:23

      Hallo Christine,

      fragen Sie ggf. bei der Zulassungsstelle nach, ob ein Fehler vorliegt, ansonsten wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um eine Rechtsberatung zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Brunhilde
    Am 4. Januar 2019 um 21:32

    Ich habe den Führerschein Klasse 3 im jahr 1966 gemacht, welche Motorroller oder Motorräder darf ich
    damit fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Februar 2019 um 18:05

      Hallo Brunhilde,

      Sie dürfen folgende Klassen damit fahren: AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Knut
    Am 1. Januar 2019 um 19:06

    Hallo,

    ich habe meinen PKW-Führerschein 1983 gemacht und darf hiermit Fahzeuge bis 7,5 Tonnen fahren.

    1996 kam dann ein A-Führerschein (Motorrad) hinzu.

    Nun habe ich ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen gekauft und kann dieses ja so mit PKW-Führerschein fahren. Da ich aber aufgrund der Gewichte durch Zuladung auf 3,8 Tonnen auflasten möchte, benötige ich hier dann meine Fahrerlaubnis C1.

    Ich besitze die Fahrerlaubnis C1 ja ebenfalls seit 1983 und dies ist so auf meinem EU Fürerschein auch festgehalten.

    Muss ich (obwohl Führerschein seit 1983) nun mit 54 Jahren, alle 5 Jahre C1 verlängern, oder ist es aufgrund des alten Führerscheines unbefristet gültig?

    Dann würde ich mir die Ansicht gute Auflastung auf 3,8 Tonnen noch einmal überlegen.

    Viele Grüße

    • Manfred
      Am 27. Februar 2019 um 11:15

      Ich habe 1976 Führerschein Klasse 3 in Stuttgart erworben darf ich einen LKW bis 7,49t noch fahren Mfg Manfred

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:52

      Hallo Knut,

      der C1-Führerschein ist bei alten Führerscheinen in der Regel unbefristet gültig, lediglich auch alte CE-Führerscheine unterliegen der Befristung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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