Führerschein der Klasse 3 umschreiben: Diese Bestimmungen gelten

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse 3

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber “Führerschein umschreiben“.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?

Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?
Welchen aktuellen Führerschein für die alte Klasse 3?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Dies trifft besonders auf den alten Führerschein der Klasse 3 zu – ein ehemaliger Standardführerschein.

Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen. Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dürfen Inhaber von einem Führerschein der Klasse 3 ein Motorrad, Lkw oder Bus führen?

Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen. Stolpersteine der aktuellen Entsprechungen für die alte Klasse 3 werden ebenfalls dargelegt.

Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Faktoren:

  • Wann haben Sie die Fahrerlaubnis erworben?
  • Wo wurde der Klasse-3-Führerschein ausgestellt?

Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen. In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen für den Führerschein der Klasse 3:

Wo und wann er­teilt?Ent­spre­chun­genSchlüs­selnum­mern
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klas­se 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD - nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
DDR (Klas­se 3 für Trak­to­ren) - nach dem 31.03.1980AM, LL 174, L 175

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder. Nach diesem Datum galt der neue Führerschein der Klasse 3 für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.

Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.

Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.

Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:

  • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Motorräder und Trikes
Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren. Allerdings gilt dies nur, wenn keine Passagiere an Bord des Busses sind – diese dürfen Sie nämlich nicht befördern.

Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. Achten Sie bei Anhängern nämlich nicht auf die Bestimmungen Ihrer Führerscheinklasse, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Dank Schlüsselzahl 79.06 können Sie mit einem Klasse-3-Führerschein auch Anhänger ziehen, welche mehr als 3.500 Kilo auf die Waage bringen.

Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung. Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie Ihrem Zugfahrzeug mehr zumuten, als es leisten kann.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies geht auf die Schlüsselnummer A 79.04 zurück.

Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen

Unaufmerksame Betrachter obiger Tabelle können in eine teure Falle tappen: Nicht jede aktuell entsprechende Führerscheinklasse des 3er-Führerscheins gilt uneingeschränkt.

Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. In manchen Fällen erweitern Sie die Befugnisse des Führerscheininhabers, in anderen nehmen Sie jedoch deutliche Einschränkungen vor.

Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. An dieser Stelle ist besondere Vorsicht geboten, denn jene Schlüsselnummern bestimmen strenge Einschränkungen: Die entsprechenden Klassen gelten in diesem Fall nur für dreirädrige Kfz – also nicht für Motorräder.

Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten? Diese Strafen drohen

Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.
Achten Sie beim Führerschein Kl. 3 auf die Schlüsselnummern.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Dies gilt auch, wenn Sie die Bedeutung der jeweiligen Schlüsselnummern nicht kannten.

Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat. Das Straßenverkehrsgesetz hält hierzu fest:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist, […]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht[…] (§ 21 StVG)“

Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Bestimmungen Ihres Führerscheins genau auseinanderzusetzen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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133 Kommentare

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  1. Axel F
    Am 17. März 2021 um 20:20

    Hallo, ich habe den Führerschein Klasse 3 seit 1988 in der DDR gemacht, darf ich ein Motorrad 125ccm ohne diese Fahrstunden zu absolvieren, führen?
    Mit besten Dank, Axel

  2. Jan
    Am 23. Februar 2021 um 23:27

    Guten Abend,
    ich habe zwei Fragen – meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich 1992 in Sachsen erworben.
    1. Darf ich damit einen Traktor mit max. 40 km/h fahren? Natürlich nicht jeden, sondern nur einen leichten von max. 7,5 t. Wenn nein, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
    2. Darf ich an diesen (leichten) Traktor auch einen etwas schwereren Wohnwagen bzw. Bootstrailer anhängen und entsprechend ziehen? Das Gesamtgewicht bleibt immer unter 7,5t.
    Besten Dank für die Hilfe und Klarstellung
    Jan

  3. Jürgen B.
    Am 15. November 2020 um 17:35

    Guten Tag,
    ich habe gerade meinen 50. Geburtstag hinter mir und möchte mir einen Trecker (40 Kmh) mit ca. 4.500 Kg und einen Anhänger incl. Zuladung von ca. 5.000 Kg kaufen, welches dann ein Gesamtgewicht von ca. 9-10 Tonnen und 3 Achsen macht. Da ich den Trecker privat auf schwarze Nummer anmelden muss, weiss ich nicht ob ich ihn überhaupt fahren darf. Ich habe einen Kartenführerschein, wo die Klasse C1E (79) einen Tag vor meinem 50. Geburtstag abgelaufen ist, beim C1 (171) steht kein Ablaufdatum auf der Karte. Ich habe zwar auch die Klassen L und T, diese sind aber nur Land- und Forstwirtschaft gültig, oder?
    Können Sie mir bitte weiterhelfen und mich aufklären?
    Danke und schöne Grüße Jürgen B.

  4. Ronald. K
    Am 11. November 2020 um 0:52

    Ich habe noch meinen Roseren Führerschein klasse B den ich 1994 gemacht habe. Wo ich bis 7.5 tonnen Fahren darf. Bleibt das mir erhalten oder nicht

  5. Matt B.
    Am 16. Oktober 2020 um 17:21

    Zum Zwecke der Rückerlangung meines Führerscheines wollte ich einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren. Nach telefonischer Auskunft erhalte ich nicht mehr alle Erlaubniszusagen wie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fhrerscheines im Februar 1980, mein Geburtsjahr ist 1961. Auch muss ich eine Prüfung ablegen sowie einen Erste Hilfekurs absolvieren.
    Der Führerschein war 6 Monate eingezogen, die Strafe war gering und nun besteht seit Anfang Oktober die Möglichkeit, dass ich den Schein zurückerhalten kann. Dies wird mir jedoch durch das Straßenverkehrsamt in Herne verwehrt, da ich nicht bereit bin, eine neue Prüfung abzulegen, dies ist auch nicht im Urteil der Staatsanwaltschaft enthalten. Auch bin ich nicht bereit, auf die Möglichkeit zum Lenken eines kleinen Lkw zu verzichten.
    Mir wurde konkret gesagt, dass die alte Klasse 3, also die Erlaubnis bis zu 7,5 t Lkw, wegfällt bzw. ich hierfür eine Prüfung inklusive Erste Hilfe-Kurs machen muss. Können Sie mir hierzu nähere Angaben zusenden, was Pflicht und was Kür ist?

  6. Jens
    Am 8. Oktober 2020 um 16:54

    Hallo, meinen Führerschein der Klasse 3 habe ich im 08/1992 gemacht.
    Da ich nun den Job wechsel ist die Frage welchen Lieferwagen darf ich damit fahren, bis zu welcher Größe.
    Früher habe ich auch einen Anhänger mit ziehen können, darf ich das noch?
    Aber das wichtigste ist, darf ich einen 2 achsigen Wohnwagen ziehen und worauf muss ich achten. Als Alternative würden wir auch ein Wohnmobil kaufen wollen. Welche Beschränkungen gibt es hier zu, evtl soll dies 3 Achsen haben.
    Wie ist das mit dem zulässigen Gesamtgewicht zu verstehen. Sorry, das ist alles so verwirrend.
    An wen kann man sich wenden, wer kann einem an seinem Wohnort vernünftig Auskunft geben?
    Danke

  7. Iskender
    Am 29. September 2020 um 16:14

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein im April 1999 gemacht und mit dem Führerschein extra in 1998 schon begonnen, damit ich noch den quasi alten bekomme, womit ich über 3,5 Tonnen fahren darf. Das stand auch richtig im alten Führerschein..
    2012 hatte ich den Führerschein für ein paar Monate weg und als ich einen neuen ausgestellt bekommen habe, habe ich nur B, M, L und T/S 181 auf dem Schein!
    Laut Führerscheinstelle habe ich damals auch keine 7 Tonnen fahren dürfen.. das ist doch absolut Quatsch!
    Wie komme ich zu meinen richtigen Einträgen..?

  8. Tino S.
    Am 11. August 2020 um 22:57

    Hallo ich habe meinen Führerschein klasse 3 im Dez. 1999 in Thüringen bekommen. Darf ich eine Zugmaschine mit einachsigen aufliegen fahren? Zugmaschine wiegt 6,5 Tonnen. Und gilt ein einachser aufliegen auch auch als Anhänger? Mfg. Tino

  9. Joachim
    Am 21. Juli 2020 um 16:51

    Hallo habe eine Frage Führerschein klasse 3 ausgestellt am 19.12.1970. Am 16.04.2005 habe ihn Umschreiben lassen auf einen Euro Führerscheinkarte. Hier sind eingetragen A1/B/C1/BE/C1E/M/L/ T/S
    Sind hier Einschränkungen wenn ich gewerbliche Fahrten mache.

  10. Sven
    Am 10. Juli 2020 um 12:54

    Hallo, ich lebe seit 10 Jahren in der Schweiz und habe damals den alten ausweis abgeben müssen. Damals hatte ich nur vor, 1 Jahr zu bleieben und habe daher akzeptiert, dass man die Klassen reduziert (mit dem Hinweis, dass ich ihn zurück bekäme, wenn ich wieder nach Deutschland gehe).
    Jetzt bin ich aber in der Schweiz zunächst sesshaft geworden. Gibt es eine Möglichkeit die alten Klassen wieder zu bekommen? Müsste ich dafür wieder nach Deutschland ziehen? Gibt es einen Trick, oder eine Grauzonenlösung?
    Ich würde nämlich ungern die Führerscheinkategorieren extra nochmal machen müssen.

    Vielen Dank für Hinweise.

    lg, Sven

  11. Sven
    Am 10. Juli 2020 um 12:49

    Hallo Stephan

    An dieser Antwort wäre ich auch sehr interessiert. Hast Du bereits nähere Informationen dazu bekommen? Irgendwie weiss da niemand Bescheid. Ich lebe weiterhin in der Schweiz, aber hätte trotzdem gerne wieder alle Klassen zurück.
    Hätte ich den Führerschein doch damals nicht so leichtfertig weggegeben (ich dachte, ich bin eh nach 1 Jahr zurück in Deutschland).

    lg, Sven

  12. Mirko
    Am 5. Juli 2020 um 23:03

    ich habe meinen Klasse 3 Führerschein am 14. April 1994 bestanden und bin in der Zwischenzeit mehrere Jahre einen LKW mit 7,49t mit einem Tandemanhänger gefahren. Weigere mich seit Jahren meinen Führerschein in die Karte umschreiben zu lassen, da ich schwere Einschränkungen befürchte. Habe keine Fahrerkarte und keine Module und möchte zukünftig auch nicht unbedingt erneut einen LKW steuern.
    1.Frage:
    Was ist aber ,wenn ich meine derzeitige Arbeit aufgebe und wieder zurück auf den “Bock” steigen will? Ist das mit der Karte und Modulen dann noch möglich?
    2.Frage:
    Will mit meinem VW T5 (2200kg, Leergewicht) und einem Wohnanhänger ca. 2000kg in den Urlaub fahren, darf ich das? Denn der T5 würde noch einiges an Zuladung durch Gepäck und Passagiere zunehmen?
    Danke und LG. Mirko M.
    Was bedeutet “Auf Antrag T” ?

  13. Ruth H.
    Am 5. Juli 2020 um 10:29

    Hallo,
    ich habe 1993 meinen Führerschein Klasse 3 gemacht. Darf ich damit einen Roller mit 125 ccm fahren?
    Danke für die Antwort

    • Sigi
      Am 10. Juli 2022 um 0:17

      Nein, du musst den B196 dafür machen 😁
      Ist aber nicht schlimm

  14. Raymond
    Am 14. Juni 2020 um 9:29

    Hallo zusammen. Ich lese mich jetzt schon Ewigkeiten von Seite durch, jedoch nicht viel schlauer geworden. Zum Problem
    Ich habe meine Auto Führerschein am 30.04.98 in Luxemburg gemacht. Also logischerweise Klasse 3?
    Im August 2012 habe ich den alten rosa Lappen in Deutschland in den schicken neuen EU-Schein tauschen lassen. In Punkt neun steht B MSL und bei T/S steht die Schlüsselzahl 181.
    Das Problem, das ich nun habe, ist, was kann ich nun alles fahren?
    Wenn ich so lese, könnte ich ja auch einen kleinen LKW bis 7,5 T fahren!? Die Gedanke, die ich hab, gehen nämlich in Richtung Camper/Wohnmobil. Bei 3,5 ist man schnell begrenzt und man müsste eine C Schein, sprich LKW Schein machen.
    Ich hoffe, einer kann mir da mal Licht ins Dunkele bringen.
    Danke im Voraus.

  15. Bobby
    Am 25. Mai 2020 um 17:47

    Hallo, welche Motorrad kann ich mit Führerschein Klasse B (A1 ist dabei) von 09.07.1979 fahren?

    Mfg,

    Bobby

  16. Willi
    Am 24. Mai 2020 um 10:43

    Behält der Führerschein der alten Kl. 3, erteilt 1967,seine Gültigkeit, auch wenn er mal kurz entzogen wurde?

  17. Stefandeed
    Am 21. Mai 2020 um 14:33

    Hallo zusammen!
    Ich habe einen Führerschein Klasse drei von 1982.Kann ich damit eine 125er Vespa fahren,oder muß ich nochmal zur Fahrschule?
    Beste Grüße an alle.

  18. Manfred
    Am 13. Mai 2020 um 18:06

    Hallo, habe meinen Führerschein im November 83 bekommen. Bis 12 to durfte ich fahren, aber nur bis 23.09.2015. Was kann/muss ich tun, um auch wieder 12 Tonnen fahren zu dürfen? Danke!

  19. Stephan
    Am 1. Mai 2020 um 14:29

    Hallo, ich bin vor 13 Jahren in die Schweiz ausgewandert und musste meinen Führerschein dementsprechend umtauschen. Ich habe meinen Führerschein im Oktober 1988 gemacht. Nun möchte ich wieder zurück nach Deutschland und würde gerne wissen ob ein Besitzstand meines alten Führerscheins gültig ist. Soll heissen ob ich wieder LKW fahren kann mit 7.5 Tonnen . Danke für die Antwort

  20. Alexander
    Am 1. Mai 2020 um 10:08

    Hallo liebe Redaktion,

    meinen Führerschein Kl.3 habe ich 1995 in der BRD erworben. Nun haben die LKW Klassen C, C1E und CE Befristungen in der Gültigkeit nach deren Ablauf eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Wenn ich nun Privat- oder Beruflich ein Fahrzeug LKW bis 7,5t oder Gespann bis 12t bei dem die Zugmaschine nicht mehr als 7,5t hat fahren möchte / muss – darf ich das oder muss ich zuerst einen Checkup nachweisen? Bisher habe ich meinen Rosa-Lappen noch nicht umschreiben lassen.

    Was darf ich, was nicht – mit / ohne Umschreibung?

  21. Uwe B.
    Am 28. April 2020 um 10:11

    Ich habe einen *alten” Führerschein der Klasse 3 in der BRD in Jahr 1984 gemacht und bin dann 2006 in die Schweiz umgesiedelt. Dort erhielt ich dann im Austausch zu meinem grauen deutschen Führerschein einen Schweizer Palstikkarten-Führerschein, in welchem nur A1, BM, BE eingetragen wurde. (Anscheinend gem. schweizer Richtlinien ohne C1). Nun möchte in ein Wohnmobil kaufen und von 3.5t auf 4.0t auflasten. Dazu benötige ich aber den C1 Führerschein, welchen ich in meinem alten BRD-Führerschein Klasse 3 ja somit noch automatisch mit drin hatte, bevor ich in die Schweiz umgezogen bin.

    Und nun meine konkrete Frage:
    Wenn ich aus der Schweiz nun wieder nach Deutschland umsiedeln würde, bekäme ich dann in meinen neuen, dann deutschen Führerschein automatisch auch wieder C1 (gem. damaliger Klasse 3) eingetragen oder übernimmt man hier nur die aktuellen Berechtigungen A1, B, BE aus dem jetzigen schweizer Führerschein? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  22. Hape
    Am 26. April 2020 um 22:02

    Hallo,

    ich bin Baujahr 1970 und habe im Juni 1988 den Führerschein nach Klasse 3 gemacht. Wollte mir jetzt einen Roller zulegen. Möglichst 125ccm. Gibt es einen Weg, dass ich es fahren kann ohne neue Lehrstunden sondern evtl. nur durch Umschreibung auf B. Habe also noch den rosa Lappen.

    Danke.

    VG

  23. Wolfgang
    Am 22. April 2020 um 19:10

    Hallo ich habe einen Führerschein Klasse 3 ausgestellt 1976. Muss ich ab dem 50. Lebensjahr auch einen Eignungstest wie beim C1 Führerschein machen.

  24. Rudi K.
    Am 19. April 2020 um 8:08

    Sorry, natürlich die frage wehre was darf ich fahren . Habe ein Mercedes Atego 7,5 T

  25. Rudi K.
    Am 19. April 2020 um 8:04

    Hallo und Guten Morgen für alle,
    Meine frage wehre:
    Ich habe ein von Alten- für neue Karten ungeschriebene Führerschein. Eintragungsdatum 01.12.88 A, BE, C1E, ML
    komme leider nicht zu recht mit der Vielfalt von Paragrafen; einer sagt max. inck. bis 12 To mit Anhänger , der andere sagt ich darf auch einer Kombination fahren wie folgt, :
    Darüber hinaus kann zusätzlich die Klasse CE 79 beantragt werden. Diese Klasse berechtigt
    zum Führen von Kfz bis 7,5 t sowie einachsigen Anhängern bis 11 t.
    Also wenn ich nach dem Tabelle gut verstanden habe, dann habe ich der CE 79
    Für ein weiterhelfenden Rat wehre ich sehr dankbar.
    Lg an Alle Rudi

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