Wofür gilt ein alter Führerschein der Klasse 4?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Führerscheinklassen erhalten Sie für Klasse-4-Schein

Die Führerscheinklasse 4 mag alt sein: Sie ist dennoch gültig.
Die Führerscheinklasse 4 mag alt sein: Sie ist dennoch gültig.

Der alte Führerschein der Klasse 4 ermöglicht es, kleinere Motorräder zu führen. Gerade für Neulinge im Straßenverkehr ist es oftmals ratsam, klein anzufangen. Doch der Erwerb dieser Führerscheinklasse ist seit einigen Jahren aufgrund verschiedener Reformen nicht mehr möglich.

Dies bedeutet nicht, dass Ihr alter 4er Führerschein heute nicht mehr gültig ist. Je nachdem, wann und wo Sie Ihren Führerschein erworben haben, erhalten Sie unterschiedliche Entsprechungen. In der DDR und der BRD wurden beispielsweise verschiedene Klassen aufgestellt.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Bestimmungen für die alte Fahrerlaubnisklasse gelten und welche Fahrzeuge Sie damit führen dürfen.

FAQ: Führerscheinklasse 4

Was darf ich mit dem 4er-Führerschein fahren?

Welche Fahrerlaubnisklassen der Führerschein der Klasse 4 entspricht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe der Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Nein, innerhalb der EU wurde ein einheitlicher Kartenführerschein eingeführt. Daher ist es notwendig, den Führerschein umschreiben zu lassen.

Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklasse 4: Tabelle

In folgender Tabelle erfahren Sie, welche aktuelle Fahrerlaubnisklassen Sie erhalten, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 umschreiben lassen:

Wo und wann erteilt?Entsprech­ungenSchlüssel­nummern
BRD - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
Saarland - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.10.1960AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
BRD - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980AM, A1, LL 174, 175
A1 79.05
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, LL 174, 175
BRD - nach dem 31.12.1989AM, LL 174, 175
DDR - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.05
A 79.03, 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
DDR - nach dem 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
L 174, 175
C1 171
BE 79.06
A1 79.03, 79.05
A 79.03, 79.04
CE 79 (C1E>12.000 kg, L>3)
Vorsicht: Wurde Ihr DDR-Führerschein vor 1957 ausgestellt, erhalten Sie lediglich die aktuellen Klassen AM, A1, A2, A, B und L – die Lkw-Klassen fallen hier also weg.

Alte Führerscheinklasse 4 umschreiben: Was hat es mit den Schlüsselzahlen auf sich?

Was dürfen Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse 4 fahren?
Was dürfen Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse 4 fahren?

Beim Umschreiben der Fahrerlaubnisklasse 4 erhalten Sie unter anderem den L-Führerschein. Ergänzt wird dieser mit den Schlüsselzahlen 174 und 175. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich landwirtschaftliche Zugmaschinen, welche bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren, und selbstfahrende Arbeitsmaschinen fahren dürfen, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorweisen.

Dank der Schlüsselzahlen sind zudem folgende Fahrzeuge für Inhaber der Führerscheinklasse 4 erlaubt:

  • Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm (ausgenommen sind hier Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger, bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 zwischen 1954 und 1980 in der BRD erhalten, dürfen Sie ebenfalls Fahrzeuge der Klasse A1 fahren, solange diese den Bestimmungen der Schlüsselzahl 79.05 genügen: Ihr Leistungsgewicht muss mindesten 0,1 betragen.

Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 4 in der DDR erworben, erhalten Sie zudem die Erlaubnis, Lkw bis 7,5 Tonnen samt dreiachsigem Anhänger bis maximal 1,2 Tonnen zu führen. Auch Busse unter 7,5 Tonnen sind mit der Klasse 4 der DDR erlaubt, wenn Sie darin keine Passagiere befördern.

Welche Quads und Traktoren dürfen mit dem Führerschein der Kl. 4 gefahren werden?

Haben Sie einen Führerschein der Klasse 4, können Sie grundsätzlich dann einen Traktor führen, wenn er zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird und bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren kann.

Wie sieht es aber bei Quads mit einem Führerschein der Klasse 4 aus? Alt ist in diesem Fall gut: Erhielten Sie Ihren „Lappen“ vor 1954, können Sie dank B-Führerschein Quads unbegrenzter Leistung fahren.

Anders sieht es bei jüngeren Scheinen aus: Ist kein Autoführerschein vorhanden, greift beim vierrädrigem Leichtfahrzeug lediglich die Klasse AM. Sie können dann mit dem 4er-Schein also Quads fahren, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum maximal 50 ccm ausmacht.

Die Klassen A, A1 und A2 spielen bei Quads keine Rolle, da sie sich lediglich auf Motorräder beziehen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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45 Kommentare

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  1. Wummel M
    Am 12. Mai 2023 um 9:10

    Guten Morgen,
    Bin Jahrgang 76 nd besitze meinen Führerschein schon seit über 30 Jahre. Den ersten Führerschein hab ich mit 16 , also Klasse 4 ( 50ccm max. 50 km/h AM) und die Klasse 3 ( BE/C1,C1E) mit 19 gemacht und nach Berufsausbildungmit 21 die Klasse 2 ( C/CE) .
    Vor einigen Jahren wurde beschlossen, das man mit der Klasse B auch die 125 ccm Maschinen gefahren werden darf und das man in der Fahrschule 5-6 Tehorie Std und noch die 5-6 Fahrstunden machen soll , macht mal ebend so um die 7 bia 8 hundert €
    absolvieren muss um dann den b 196 zu erlangen und diesen dann von der Führerscheinstelle ein tragen zu lassen mit dem schreiben von der Fahrschule!
    Jetzt zu meiner Frage: da ich 1992 die Klasse 4
    ( AM) gemacht hab und die Ausbildung für das Mope dieselbe selbe Ausbildung genossen habe wie für die Klasse A und A1, wieso kann man diese dann nicht einfach umändern lassen , da man ja die Ausbildung gemacht hat!
    Statt für die Tehorie und Fahrstunden Geld zu verschwenden!
    Fahre heute noch mit dem Moped, da dieser im Unterhalt günstig ist und bei schönem Wetter auch noch Spaß macht!
    Wieso hat die Regierung diese nicht mit berücksichtigt! Kann ja verstehen, wenn man über 30 Jahre nicht mehr gefahren ist, das man dann unbedingt ein Auffrischungkurs machen sollte, aber wenn man immer noch mir der 50 ziher unterwegs ist wie so kann dies nicht einfah übernommen werden auf die 125 ccm, bzw auf die B ,man hatte doch die Ausbildung gemacht gehabt!
    Würde mich über eine Antwort freuen
    Gr. Marko

  2. Andreas K
    Am 4. Mai 2023 um 23:39

    Ich habe 1979 meinen 4er Führerschein BRD gemacht und 1981 meinen Führerschein der Klasse 3 gemacht, der mir dann zu meinem Geburtstag im Januar 1982 ausgehändigt wurde. Leider wurde mir 1985 der Führerschein wegen Trunkenheit entzogen. Bei der Wiedererteilung habe ich nicht die gleichen Klassen wieder erhalten und dieses auch nicht kontrolliert, dass das Datum der Erteilung nun ein neues Datum 07/86 eingetragen wurde. Somit wurde meine alte Berechtigung auf heute Klasse A1 ohne Einschränkungen nicht mehr übertragen. Wie komme ich heute von der alten Berechtigung auf die neue Berechtigung der Klasse A1 ohne Einschränkung. Es gab meines Wissens ein Formular bei der Fahrerlaubnisbehörde um diesen Fehler durch geringen Aufwand bei der Fahrschule zu beheben. Oder gibt es mittlerweile neuere Erkenntnisse zu solchen Entzügen? MfG Andreas

    • H. Hennig
      Am 19. November 2023 um 7:36

      Das täte mich auch mal interessieren, da es bei mir einen ähnlich gelagerten Fall gibt.
      Nach meiner Auffassung, hat das eine, mit dem anderem nichts zu tun!
      Man hat die Ausbildung ja damit nicht verloren. Oder eben erlerntes oder Teil davon im Gedächtnis gelöscht.
      H. Hennig

  3. Konstantin C.
    Am 11. November 2022 um 16:16

    Mein 4er Führerschein BRD ist von 1968, damals durfte ich noch 50ccm Kleinkraftrad fahren egal wie schnell das Teil war, ist das heute auch noch so oder gilt da jetzt, wie man oft liest, eine Beschränkung auf 50km/h?

    • H.Hennig
      Am 19. November 2023 um 7:44

      Moin, soweit ich jetzt richtig liege, ist das tatsächlich so. Die Geschwindigkeitbegrenzung ist erfolgt.
      Aber wann das festgelegt wurde, weiß ich nicht.
      In den meisten Fällen heißt es dann, ” in der Bauart festgelegten Höstgeschwindigkeit von …. kmh nicht überschreitet.
      H.Hennig

  4. Uwe W
    Am 5. Dezember 2020 um 22:51

    Hallo, ich meinen Führerschein Klasse 4 am 27. März 1980 gemacht und den 3er 1982. Welche Motorräder dürfte ich damit fahren?

  5. Holger
    Am 2. September 2020 um 12:18

    Hallo, ich habe im August 1980 die Klasse 4 gemacht und im Mai 1982 die Klasse drei. jetzt habe ich mir eine 125er gekauft und bin nicht sicher ob ich diese überhaupt fahren darf.

  6. Lieder
    Am 10. Oktober 2019 um 19:26

    Oh ihr seid abselute spitze,nicht gerade sehr übersichtlich , aber noch eine gute 2 f.l.

  7. Julius
    Am 28. Mai 2019 um 14:33

    Kann man mit dem altem Klasse 4 erworbenem Führerschein von1952 Noch Motorrad bis 250ccm und bis wieviel PS Fahren Vielen Dank für die Auskunft

    • Lange
      Am 24. November 2024 um 18:37

      Ja, darf man. PS mäßig gibt es glaube ich keine Einschränkung. Ebenso dürfen mit diesem Führerschein Autos bis 700ccm gefahren werden.

  8. Bernd
    Am 25. April 2019 um 17:27

    Guten Tag ich besitze seit den 10.07.1992 den klasse 4 führerschein darf ich Heute 125ccm fahren?

  9. Peter M.
    Am 6. Februar 2019 um 22:01

    Hallo,

    “Klasse 3 (BRD, nach 31.12.89)” beinhaltete früher “Klasse 4 (BRD, nach 31.12.89)”. Warum bekomme ich bei der Umschreibung von dieser Klasse 4 die EU-Klassen “AM” und “L mit 174 und 175(!)”, bei der Umschreibung von Klasse 3 “verliere” ich jedoch die Schlüsselzahl L 175? Oder ist das ein Fehler auf dieser Seite?

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter M.

  10. Frank D.
    Am 26. Oktober 2018 um 14:23

    Hallo
    Habe meine Führerscheinklasse 4 seit 17.07. 1978 und mein Auoführschein Klasse 3 seit 1981.
    Ich hab seit 1995 den Rosa Führschein bekommen (vorher hatte ich noch den alten grünen) da stehen jetzt die Klassen 1 b, 3, 4, 5, drin.
    Jetzt wollte ich 2019 ein Elektrobike mit 11 kW kaufen (Gewicht 140 kg) max. 110 kmh, der Verkäufer meinte das passt, er meinte auch ich könnte mit nur 2 Praxisstunden die nächst höhere Klasse (A2) bis max. 38 kW machen, dann dürfte ich auch das stärkste Elektrobike mit 25 kW fahren.
    Stimmen die Aussagen so.

    MfG.

  11. Frank D.
    Am 26. Oktober 2018 um 0:45

    Hallo
    Ich habe meinen Führschein mit Klasse 4 seit 17.07.1978 und die Klasse 3 seit dem 15.07.80
    Nun meine Frage in meinem Führerschein alte Ausführung (Rosa) sind 4 Stempel und zwar bei 1b, 3, 4, 5, wollte mir jetzt einen Elektroroller 130 Kg. mit 11 kW Leistung und max. kurzzeitiger Höchstgeschwindigkeit von 110 Kmh zulegen.
    Darf ich den fahren, und was ist immer gemeint mit dieser Formel (vielmehr was man hier liest)
    Gewicht zur Leistung, wie soll das gerechnet werden, und ist das für mich auch ausschlaggebend.

    MfG.

  12. Michael
    Am 29. August 2018 um 11:47

    Hallo,

    Ich habe seit 07.09.1990 den Führerschein 4, in der DDR ausgestellt. Lt. eurer Tabelle wäre ich berechtigt Klasse A1 zufahren.
    Leider ist da die Führerscheinstelle anderer Meinung…was stimmt? Was habe ich für Möglichkeiten?

    grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:56

      Hallo Michael,

      bitte beachten Sie die Schlüsselzahlen, diese schränken die Fahrerlaubnis auf ausschließlich dreirädrige Fahrzeuge und Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
      ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. diane
    Am 21. August 2018 um 13:22

    Hallo
    ich habe einen rosa Führerschein, da steht Klasse 4 ab 08.05.1989 und Klasse 3 ab 17.06.1991.
    dieser wurde mir erteilt nach nachdem mein DDR Führerschein geklaut wurde.
    Also ich habe erst den Mopedführerschein erworben mit 15, dann mit 16 den Motorrad…
    auf dem Rosa-Führerschein stehen verwirrende Dinge..hier habe ich nur einen Stempel bei 3 und 4 (vier ist aber nur bis 50cm …gekennzeichnet) habe aber meinen Führerschein Klasse 4 seit 08.05.1989 als Stempel hintendrauf bestätigt. Das war ja dann noch DDR-Zeit.
    Frage welche Kennziffern bekomme ich jetzt beim Umschreiben…ist nun Motorrad oder kleines Motorrad dabei?..vielen Dank

  14. tom
    Am 22. Juli 2018 um 13:52

    hallo

    ich möchte roller mit 125 ccm fahren , habe roten lappen klasse 3 seit 7/1991 – geht das-muss ich umschreiben ?

    mfg tom

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:12

      Hallo Tom,

      die Klassen A (bis 50 ccm) und A1 (bis 125 ccm) werden durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 beschränkt. Die beiden Klassen gelten damit nur für dreirädrige Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg. Damit gilt nur die Klasse AM (bis 45 km/h) für Sie uneingeschränkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nicole G
    Am 11. Juli 2018 um 11:14

    Hallo, habe mein Führerschein in April 1992 umschreiben lassen (Auto und Motorradführerschein aus Südafrika – Nachweis über 2 Fahrstunden und Abgabe Internationale Führerschein inkl.) und bekam den rosa Lappen mit den Klassen 3, 4, 5 eingetragen. Ich fuhr in Südafrika bereits 6 Jahre lang ein Motorrad mit 80 ccm – erlaubt war bis 125 ccm. Da ich nur an meinem Autoführerschein interessiert war, habe ich mir nichts dabei gedacht.
    Ich habe kürzlich ein Motorrad der die Klasse A2 entspricht gekauft und wollte von der A1 auf die A2 aufstocken und nur die praktische Prüfung machen. Habe ich nun durch die neue Regelung die A1 oder nur die AM? Wenn Ja, Kann ich dieses noch nach all den Jahren ändern lassen?
    Wieso steht in der Tabelle in DDR ab 1980 entspricht Klasse 4 A1 aber in BRD nur AM? Mein Erlaubnis basiert auf die Umschreibung eines Ausländische Führerscheins (explizit auch auf der Seite 6 des Lappens so eingetragen). Kann ich beim Umtausch auf eine EU Scheckkartenformat das AM auf A1 ändern lassen? Wäre es möglich nur mit einer Fahrprüfung von AM auf A1 aufzustocken? Hierzu finde ich kein Information.
    Ich kann bereits Motorrad fahren, muss ich wirklich 12 Stunden Fahrschule absolvieren, ganz geschweige die Zeitaufwand und Kosten? Es ist alles so Konfus und jeder schreibt was anderes. Was gilt nun in meinem Fall? Beim Straßenverkehrsamt komme ich telefonisch nicht durch.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 8:50

      Hallo Nicole,
      eine umfassende Einschätzung können Sie in der Regel nur von der zuständigen Behörde erhalten. Wenden Sie sich daher an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Roswitha T.
    Am 26. Dezember 2017 um 16:06

    Hallo, mit 16 Jahren (1989) habe ich die Führerscheinklasse 4 erworben. Zwei Jahre später den 3er Führerschein.
    Das entspricht der heutigen Klasse B und AM. Damit ist das Fahren von zweirädrige Krafträder bis 45 kmh erlaubt. Mit der früheren Klasse 4 und 3 waren Zweiräder bis 50 kmh erlaubt. Können Sie sagen was für mich gilt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 12:17

      Hallo Roswitha,

      laut Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schließt der alte Führerschein der Klasse 3 auch die Klassen A1 und A ein, jedoch mit einschränkenden Schlüsselzahlen. Fragen Sie im Zweifel bei der Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Franz K.
    Am 7. September 2017 um 15:28

    Frage:

    Ich habe den Führerschein Klasse 4 am 01.09.1953 erhalten. Darf ich damit ein Auto, welches 100 km/ fährt fahren?
    Das e.Go Life elektrisch angetriebenen Kfz erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:54

      Hallo Franz,

      Ihr Führerschein entspricht unter anderem der Führerscheinklasse B, da Sie ihn vor 1954 absolviert haben. Mit der Führerscheinklasse B können Sie das von Ihnen beschriebene Auto fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Danny
    Am 28. August 2017 um 9:24

    Hallo, habe meinen Führerschein 1994
    erworben. Habe die Führerscheinklassen 3,4, und 5 . Darf ich eine Simson S51 fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 9:12

      Hallo Danny,

      da die Klassen A und A1 durch Schlüsselzahlen auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt sind, gilt für Sie bei Zweirädern ausschließlich Klasse AM. Mit dieser dürfen Sie zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Georg
    Am 20. August 2017 um 21:56

    Hallo,
    meine Lebensgefährtin hat Ihren spanischen Führerschein B1 seit 1997 für PKW, beinhaltete damals auch Ciclomotor, 50 ccm u. bis 50 km/h.
    Seit 2006 ist B1 in Spanien auch nur noch zb Roller bis 45 km/h
    Umgeschrieben wurde Er 2007 auf B, M u. L.
    Seit 2013 ist ja aus M , AM geworden.
    Da heißt es das Sie zb. Roller nur bis 50ccm und 45 km/h fahren darf.
    Nun haben wir einen Kwang Yang Motor Roller von 1998 der mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angegeben ist.
    Was ist nun mit den 5 km/h (50 km/h) die laut Spanischem Schein erlaubt waren.
    Vieleicht beim umschreiben etwas untergegangen?
    Könnte mir vorstellen das es bei einer Polizeikontrolle probleme gibt.
    Vieleicht hat ja jemand einen Rat.
    Danke…
    mfG Georg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:24

      Hallo Georg,

      laut den in Deutschland geltenden Regeln darf Ihre Lebensgefährtin mit der Klasse AM einen Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwidigkeit von 45 km/h führen. Inwiefern die spanische Regelung auch hier angewendet werden kann, ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Gunnar
    Am 16. Juli 2017 um 11:50

    Moin Moin,
    Ich habe meinen alten Führerschein, der klasse 4 1984 Während einen Umzuges verloren, möchte aber gerne wieder ein Kleinkraft rad fahren, was muss ich tun? man sagte mir ,Zum rathaus gehen , Pass bild abgeben ,35 ,-euro zahlen , dann stellt das verkehrsamt , nach Überprüfung mir einen Neuen aus. ist das Richtig?
    Mfg
    ——
    Gunnar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:45

      Hallo Gunnar,

      haben Sie Ihren Führerschein verloren, benötigen Sie zunächst eine eidesstattliche Erklärung – etwa von einem Notar oder der Fahrerlaubnisbehörde – mit der Sie versichern, dass Sie das Dokument tatsächlich verloren haben. Wurde der alte Führerschein bei einer anderen Behörde ausgestellt, als die, bei der Sie den neuen beantragen, so benötigen Sie in der Regel außerdem eine Karteikartenabschrift von der ursprünglichen Behörde. Diese Dokumente müssen Sie dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Dort sollten Sie sich im Vorhinein noch einmal über das richtige Vorgehen informieren. Unter Umständen sind je nach Kommune noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Bernd
    Am 18. Juni 2017 um 22:38

    Hallo, Sie haben da eine tolle Seite. Ich habe aber auch eine “knifflige Frage”. Ich bin 53 Jahre jung und habe noch den rosaroten Führerschein (leider bisher nicht umgeschrieben).
    Ich besitze folgende Führerscheinklassen: vier (seit 26.03.1980), drei (seit 06.04.1982) und zwei (seit 06.06.1989).
    Nun meine Anfrage, ist das Umschreiben des Führerscheines noch möglich, wenn ja wo und welche Unterlagen werden gebraucht? Falls ein Umschreiben nicht mehr möglich sein sollte, was darf ich mit meinem Führerschein bis 2033 noch fahren?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 9:43

      Hallo Bernd,

      Sie können eine Umschreibung durchführen lassen. Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Führerscheinstelle. Sie müssen dort Ihre alten Führerscheine, ein biotmetrisches Passbild sowie gültige Ausweisdokumente vorlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. s.
    Am 29. Mai 2017 um 12:52

    Frage: Führerschein DDR 1981 gemacht für Krad bis 50ccm³ ,mein Mann möchte diese jetzt umschreiben lassen.Weiss jemand welche Führerscheinklassen er jetzt damit erhalten würde? Neue Fahrerlaubniss wurde schon 1993 neu ertelt?

  23. Willy
    Am 26. Mai 2017 um 10:46

    Hallo und einen schönen Tag : meine frage , ich bin dabei meinen Führerschein Klasse 3 u 4 umschreiben zulassen , weil ich im urlaub mit dem alten Lappen mittlerweile kein Fahrzeug mehr anmieten kann . Erworben wurde dieser am 15.12.1980 , Ich bin früher und bis dato unter anderem ein KKR gefahren 50ccm und eineHöchstgeschwindigkeit von 85 km/h BJ 1974 , das amt will mir einfach nicht die schlüsselzahl 79.05 eintragen ! Was Kann ich oder soll ich machen um die Eintragung zu erhalten . Laut Amt hätte ich meine Hercules nie Fahren dürfen .
    Ich bin auch Hin und Wieder kontroliert worden , immer OHNE Beanstandung .
    Mit freundlichem Gruß aus Köln

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:37

      Hallo Willi,

      Führerscheine der Klasse 3 und 4, die zwischen dem 1.4.1980 und dem 31.12.1988 erworben wurden, beinhalten nach der Umschreibung die Schlüsselklasse 79.05 nicht. Wenn Sie diese Schlüsselzahl erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich bei einer Fahrschule nach konkreten Möglichkeiten zu erkunden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Susanne
    Am 13. Mai 2017 um 14:33

    Ich habe seit 1985 den Führerschein 4, in der DDR ausgestellt. Seit 1993 besitze ich den Autoführerschein. Ich möchte jetzt den Führerschein A 1 erwerben. Würde da eine Praktische Prüfung ausreichen? Oder muss ich die praktische und theoretische Ausbildung absolvieren?
    Viele Grüße und danke
    Susanne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:14

      Hallo Susanne,

      wenn Sie den Führerschein der Klasse 4 (erteilt in der DDR, nach dem 1.04.1980) umschreiben lassen, erhalten Sie in der Regel unter anderem die Fahrerlaubnisklasse A1. Allerdings gelten üblicherweise die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.05. Über Schlüsselzahlen können Sie sich hier informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Norbert
    Am 12. April 2017 um 21:24

    Ich habe 1978 meinen Klasse 4 und Ende 1980 Klasse 3 gemacht.
    Jetzt meine Frage:
    Muss ich jetzt noch den Theorieteil zum neuen A Schein machen oder reicht einen einige paktische Stunden auf einem Motorrad und dann die praktische Prüfung?
    Danke und Gruß,
    Norbert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 10:40

      Hallo Norbert,

      Sie besitzen aktuell die Klasse A1. Um den A-Schein zu erwerben, müssen Sie sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jürgen F.
    Am 10. Februar 2017 um 22:37

    Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis der Klasse 4 seit 27.11.1973 –das ist der Eintrag auf Seite 6 (Weitere amtliche Eintragungen) des deutschen Führerscheins auf der Seite 3 ist die Faherlaubnisklasse 3 eingetragen am 30. 8 .91 und desweiteren auf Seite 4 die Fahrerlaubnisklassen 4 und 5 und nun zu meiner Frage darf ich zum Beispiel einen 125ccm-Roller fahren was laut der DDR-Klasse 4 und dem aktuellen Bußgeldkatalog wohl geht . Da ich mittlerweile so viele unterschiedliche Ansichten gehört habe würde ich mich freuen wenn Sie mich da nun genau aufklären könnten welche Fahrzeuge ich noch im öffendlichen bewegen darf . mfG. Jürgen F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:54

      Hallo Jürgen,

      unseres Wissenstandes nach sollte dies erlaubt sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. wolfgang
    Am 1. November 2016 um 11:44

    Sehr geehrte Damen und Herren,habe 1976 einen Führerschein der Klasse-4 absolviert,diesen leider verloren.Seit 1977 lebe ich auf der Insel Langeoog und dort wird nur mit E-Karre gefahren und dieses mit Klasse 4,meine Frage wo bekomme ich einen neuen Führerschein der Klasse 4 wieder.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:22

      Hallo Wolfgang,

      am besten fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 4 besessen haben, sollte es ihr möglich sein, diesen wieder auszustellen bzw. ihnen eine Entsprechung nach neuem System auszuhändigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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