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Schlüsselzahlen im Führerschein: Was bedeuten Sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein richtig interpretieren

EU-weit gültige Schlüsselzahlen

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
01Sehhilfe und/oder Augenschutz,
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01Brille
01.02Kontaktlinsen
01.03Schutzbrille
02Hörhilfe/ Kommu­nikationshilfe
03Prothese/ Orthese der Gliedmaßen
05Fahrbeschrän­kung aus medizinischen Gründen:
05.01Nur bei Tageslicht
05.02In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/ innerhalb der Region …
05.03Ohne Beifahrer/Sozius
05.04Beschränkt auf eine höchst­zulässige Geschwin­digkeit von nicht mehr als … km/h
05.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrer­laubnis ist
05.06Ohne Anhänger
05.07Nicht gültig auf Autobahnen
05.08Kein Alkohol
10Angepasste Schaltung
15Angepasste Kupplung
20Angepasste Brems­mechanismen
25Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungs­mechanismen
35Angepasste Bedien­vorrichtungen
40Angepasste Lenkung
42Angepasste(r) Rückspiegel
43Angepasster Fahrersitz
44Anpassungen des Kraftrades:
44.01Bremsbetä­tigung vorn/ hinten mit einem Hebel
44.02(Angepasste) handbe­tätigte Bremse
44.03(Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
44.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06Angepasster Rückspiegel
44.07Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45Kraftrad nur mit Beiwagen
46Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
50Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugiden­tifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungs­staates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterschei­dungszeichen)
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motor­leistung von höchstens 11 kW (A1)*
73Nur für vierrädrige Kraft­fahrzeuge der Klasse B (B1)
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1)*
75Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamt­masse der Fahrzeug­kombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahr­zeugs nicht übersteigen (C1E)*
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern

a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und

b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungs­pedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedie­nenden Kupplungs­hebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahr­zeugs sowie beim Gang­wechsel bedient werden muss
79 (...)Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifi­kationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berech­tigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungs­freien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg)Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04Nur Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
80Nur für Inhaber einer Fahrer­laubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenom­mene Anpassungen verwendet werden
95Kraftfahrerin/ Kraftfahrer, die/ der Inhaberin/ Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]
96Fahrzeugkom­binationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
196Berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B zum Fahren von 125ccm-Motorrädern in Deutschland.
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?

Zunächst scheint ein Führerschein ein einfaches Dokument zu sein. Auf der Vorderseite prangt ein Foto der Person, welche bestimmte Fahrzeuge steuern darf mit einer Reihe von Angaben, die bereits von dem Personalausweis bekannt sein dürften. Und auf der Rückseite sehen Sie Symbole der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und neben den Klassen, welche Sie steuern dürfen, finden Sie das Datum, an dem Sie diejenige Fahrerlaubnis erworben haben.

Ganz rechts jedoch, in der Spalte unter der Nummer 12, finden Sie eventuell seltsame Nummern, welche zu den einzelnen Führerscheinklassen zu gehören scheinen, deren Sinn sich jedoch nicht ohne weiteres erschließt. Und Sie fragen sich nach der Bedeutung dieser Schlüsselnummer.

Auch im Fahrzeugschein finden sich Schlüsselzahlen, die auf den ersten Blick keinen Sinn machen. Deshalb klären wir Sie über die Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein im Folgenden auf!

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01

FAQ: Schlüsselzahlen beim Führerschein

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe von Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden. Dabei lassen sich Schlüsselzahlen unterscheiden, die nur in Deutschland oder in der gesamten EU Anwendung finden.

Was bedeuten die europäischen Schlüsselzahlen?

Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen, die in der gesamten EU gelten, finden Sie hier.

Welche deutschen Schlüsselzahlen gibt es?

Die Bedeutung der ausschließlich in Deutschland geltenden Schlüsselzahlen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Informationen zu speziellen Schlüsselnummern und Fahrerlaubnisklassen

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.

Viele Wege führen nach Rom - oder auch zum großen Motorradführerschein. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 ist einer dieser möglichen Wege. Hier lesen Sie, wie Sie diesen bekommen und welche Krafträder Sie nach der Erlangung dieser Fahrerlaubnis führen dürfen. » Weiterlesen...

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Wer seinen nächsten Sommerurlaub mit dem Wohnwagen plant, darf nicht vergessen, die Führerscheinklasse zu prüfen. Die Schlüsselzahl B96 ist die perfekte Fahrerlaubniserweiterung für alle Anhänger ab 750 kg. Mehr dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?

Auf einem Führerschein mit Kennzahlen steht mehr drauf, als Sie vielleicht dachten. So kann es sein, dass eine Schlüsselnummer den Führerschein auf konkrete Fahrzeuggrößen beschränkt. Wollen Personen mit körperlichen Einschränkungen mobil sein, dürfen Sie nur Fahrzeuge mit behindertengerechter Ausstattung fahren. Bei anderen Personen wiederum geben die auf dem Führerschein befindlichen Schlüsselnummern an, dass diese nicht auf der Autobahn oder nur bei Tageslicht fahren dürfen.

Mit den Codes in Spalte 12 passen also wesentlich mehr Informationen auf den Kartenführerschein als ohne Schlüsselzahlen. Beim EU-Führerschein ist jedoch zu beachten, dass manche Schlüsselzahlen in allen Staaten der Europäischen Union gelten, andere jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie finden zu sämtlichen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eine Aufschlüsselung in Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche in der obigen Liste auszugsweise wiedergegeben wird. In der Tabelle werden die EU-weiten Schlüsselzahlen (harmonisierte Schlüsselzahlen) erläutert. Nationale Schlüsselzahlen finden Sie in der Liste unten.

National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein

Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur in der Bundesrepublik gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf:

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
104Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahr­zeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugma­schinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombi­nationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahr­zeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
176Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses
177Beschränkungen, Nebenbe­stimmungen und Zusatzan­gaben nach mitzufüh­rendem Anhang zum Führerschein
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familien­angehörige befördert werden
180(weggefallen)
181Klasse T, nur gültig für Kraftfahr­zeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahr­zeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses von der Fahrer­laubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
183(weggefallen)
184Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbe­scheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und

2. nur, wenn die in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweize­rischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon­zentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs­gesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungs­gemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildung­sberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186Auflagen zu den Klassen D1 und D1E:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsaus­bildung abgeschlossen hat.
187Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und

3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsaus­bildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgese­tzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahr­zeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastro­phenschutzes.
190Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungs­zwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
192(weggefallen)
193Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personen­beförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linien­längen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqua­lifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.
194Klasse B berechtigt im Inland
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
195Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.
196Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.

Für welche Führerscheinklassen gelten die Schlüsselzahlen?

Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.
Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.

Die Rückseite des EU-Führerscheins ist so aufgebaut, dass für jede der einzelnen Führerscheinklassen unterschiedliche Schlüsselnummern angegeben werden können. Viele der Schlüsselnummern beziehen sich sowieso nur auf bestimmte Klassen, wie die B-Schlüsselnummer 96, welche es Fahrern der Klasse B gestattet, ein Gespann von mehr als 3.500 Kilogramm (aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm) zulässigem Gesamtgewicht durch den Verkehr zu steuern.

Gelten bestimmte Schlüsselzahlen auf dem Führerschein hingegen für alle Fahrerlaubnisklassen, sind diese in der untersten Zeile des Dokuments eingetragen.

Wofür steht eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Als Autofahrer sind für Sie nicht nur die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein relevant. Auch der Fahrzeugschein beinhaltet mehrere Schlüsselzahlen, deren Bedeutung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Genau wie die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein dienen diese Zahlen der besseren Vergleichbarkeit.

Sie finden an insgesamt drei Stellen eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Konkret handelt es sich dabei um folgende Nummern:

  • 2.1: Dies ist die Hersteller-Schlüsselnummer, welche das Unternehmen angibt, was das Fahrzeug einst produziert hat. Sie hat eine Länge von vier Ziffern.
  • 2.2: Diese Schlüsselnummer im Fahrzeugschein steht für den Typ (erste drei Stellen) sowie für die konkrete Variante und Version (letzte fünf Stellen) des jeweiligen Fahrzeuges.

Diese Schlüsselzahlen im Fahrzeugschein geben also an, um welches Fahrzeug es sich konkret handelt. Durch eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein lässt sich diese Information in komprimierter Form wiedergeben.

Beispiel für eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein

Wenn auf dem Fahrzeugschein folgende Nummer steht:

0603 ADM000144

Dann bedeutet die Hersteller-Nummer “0603”, dass es sich um ein Fahrzeug des Unternehmens Volkswagen handelt und die Typennummer “ADM” steht für den Golf V 2.0 TDI. “00014” beschreibt die konkrete Version des Fahrzeuges. Die letzte Ziffer in der Zeile (in diesem Fall die “4”) ist die Prüfziffer, welche zur Bestimmung des konkreten Fahrzeuges nicht relevant ist.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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149 Kommentare

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  1. Arno
    Am 2. Mai 2023 um 10:38

    Hallo zusammen,
    ich habe mal zwei Fragen.
    1. Was besagt die Schlüsselzahl 171,95(22.02.22) beim FS C1
    2. Was besagt die Schlüsselzahl 95(22.02.22) beim FS C1E

  2. Jonas B
    Am 8. September 2022 um 19:53

    Hallo,
    ich habe meinen Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 bestanden, welcher mich ja berechtigt Automatik- sowie Schaltfahrzeuge zu fahren.
    Nun erwerbe ich den Führerschein Klasse BE und hierzu frage ich mich, ob es entscheidend ist bzw. Auswirkungen gibt, wenn man die Prüfung mit einem Automatik- oder Schaltwagen antritt. Wird im Führerschein eine Einschränkung eingetragen, wenn ich den BE Führerschein auf Automatik absolviere oder spielt das Fahrzeug keine Rolle?

    Schöne Grüße
    Danke!

  3. Janik
    Am 7. September 2022 um 7:37

    Hallo,
    Ich hätte eine Frage.
    Ich habe in meinen Führerschein für Klasse D und DE und D1E die Schlüsselzahl 95 und auch 193.
    Ich jagte allerdings die große Berufskraftfahrerprüfung also Theorie und fahren bei der IHK.
    Da ich erst 21 bin heißt es anscheinend ich darf nur Linienverkehr fahren oder verstehe ich das falsch?
    Weil ich habe so zu wenig Arbeit und mit Ausflüge, Fußballfahrten und Reisen hätte ich Genügend um meine Stunden immer voll zu haben.
    Gibt es eine Lösung die Schlüsselzahl 193 wegzubekommen ?
    Würde mich über ne Aufklärung oder auch nen Tipp freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Janik

  4. Birgit
    Am 22. August 2022 um 21:56

    Hallo,
    Hier wird die Schlüsselzahl 78 aufgeführt. Heißt das, ich könnte theoretisch und praktisch meinen A-Führerschein auch auf einem Elektromotorrad machen anstatt auf einem “normalen” Motorrad, welches ja keinerlei Kupplungshebel besitzt, und dies würde dann so eingetragen/vermerkt werden von den Prüfern? Das wäre für mich höchst interessant, da ein anderes, “reguläres” Motorrad für mich nach der Fahrschule nicht in Frage käme. Warum gibt es noch keine Regelung in den Fahrschulen für das Motorradfahren wie beim Autofahren, was die Automatik und die Gangschaltung angeht? Vielen Dank für Ihre Antwort und Beste Grüße!

  5. Helena
    Am 1. April 2022 um 14:48

    Hallo,
    ich habe am 27.01.2015 meinen Führerschein in der UK gemacht und endlich nach langem Warten meinen Deutschen Führerschien erhalten. Nun habe ich bemerkt, dass unter Vermerk 10 ein neues Datum steht, nämlich das Datum der Ausstellung des Deutschen Führerscheins. Mein Führerschein wurde aber 2015 ausgestellt und nun hat mich eine Mietfirma abgelehnt, da ich “unter einem Jahr” meinen Führerschein “gemacht” habe.
    Meine Frage, ist das nicht inkorrekt? Sollte unter Vermerk 10 nicht das Datum meiner Führerscheinprüfung stehen statt des neuen Ausstelldatums? Sonst muss ich es ja irgendwie ständig rechtfertigen dass ich bereits seit längerem meinen Führerschein habe. Den originalen habe ich auch nicht mehr, da dieser eingeschickt wurde.
    Sollte ich mich bei der Behörde melden? Und wo meldet man sich dort am besten?
    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2022 um 12:28

      Hallo Helena,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde um ein weiteres Vorgehen abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Dieter J
    Am 1. Februar 2022 um 14:44

    Ich habe meinen Führerschein 1961 gemacht, dort gibt es u.a. die Beschränkung:
    Nur mit rechtsbedienbarer Blinklichtbetätigung.
    Kann mn mir sagen welche Schlüsselnummer das ist?

  7. Anita R
    Am 30. September 2021 um 13:06

    Guten Tag
    kann mir jemand erklären ,warum beim Führerschein bei 10 und 14(10) verschiedene Daten eingetragen sind .

    Lieben Dank und freundlichen Gruß
    Rehm

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Oktober 2021 um 12:24

      Hallo Anita R.,

      in Feld 14 kann eine Eintragung des Erteilungsdatums ergänzend zu Feld Nr. 10 erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan S
        Am 20. März 2022 um 11:33

        Habe die gleiche Frage, weshalb mich interessieren würde, welches Datum Anwendung findet, wenn sich dieses unterscheidet und man eine A2 Klassen-Erweiterung machen möchte ?

        Besten Dank!

  8. Özcan
    Am 10. Mai 2021 um 10:55

    Guten Tag,

    ich möchte mir eine Yamaha Tricity 300 mit 292ccm kaufen, den ich mit meinem Führerschein Klasse B(gemacht 2005) ja Fahren darf.
    Jetzt zu meiner Frage, meine Lebensparnterin hat den Klasse B ca. einen Monat nach dem 19.01.2013 gemacht. Darf sie jetzt, wenn sie die Schlüsselzahl 194 eintragen lässt den besagten Dreiradroller auch fahren oder nicht?

    Vielen Dank Herzliche Grüße
    Özcan

  9. viaene
    Am 23. Januar 2021 um 13:01

    Was bedeutet auf dem Führerschein die Buchstabe “F”?

  10. Ingo
    Am 13. August 2020 um 10:50

    Guten Tag,
    ich habe 1992 meinen Führerschein der Klassen 3 und 1a gemacht.
    zu dieser Zeit hätte ich eine neue Prüfung für die Klasse 1 machen müssen, um auch große Maschinen (Motorräder) fahren zu dürfen.
    Einige Zeit später wurde es dann geändert, man konnte diesen jetzt einfach ohne Prüfung umschreiben lassen. Bisher war ich nicht in der Situation dies nachholen zu müssen. Jetzt stehe ich vor dem Erwerb einer neuen Maschine, liegt Leistungsmäßig aber über den 1a.
    Kann ich diese jetzt mit dem alten 1a fahren oder in was muss ich diesen umschreiben lassen?
    Was darf ich jetzt eigentlich Aktuell alles fahren?
    vielen Dank und Freundlichen Gruß
    ingo

  11. Ingo
    Am 13. August 2020 um 10:49

    Guten Tag,
    ich habe 1992 meinen Führerschein der Klassen 3 und 1a gemacht.
    zu dieser Zeit hätte ich eine neue Prüfung für die Klasse 1 machen müssen, um auch große Maschinen (Motorräder) fahren zu dürfen.
    Einige Zeit später wurde es dann geändert, man konnte diesen jetzt einfach ohne Prüfung umschreiben lassen. Bisher war ich nicht in der Situation dies nachholen zu müssen. Jetzt stehe ich vor dem Erwerb einer neuen Maschine, liegt Leistungsmäßig aber über den 1a.
    Kann ich diese jetzt mit dem alten 1a fahren oder in was muss ich diesen umschreiben lassen?
    vielen Dank und Freundlichen Gruß
    ingo

  12. Rafik
    Am 23. Juni 2020 um 20:43

    Hallo zusammen
    Ich habe einer rumänische führerschein der Schlüssel 70 hat, ich fahre seit 13 Jahren und hab kein Unfall sowie kein probleme mit Polizei gehabt !
    Ich habe ein Wohnsitz in Rumänien und hier in Deutschland.
    Rumänien ist EU !
    Wurde mir gesagt ( führerscheinstelle) mein führerschein ist nicht gültig und muss die Prüfung machen !!!!!!
    können Sie mir bitte helfen??

  13. Johann
    Am 31. Mai 2020 um 8:44

    Hallo aus dem Frankenlande,
    ich habe mir einen neuen Führerschein machen lassen, im alten Schein hatte ich L 174/175 und T/S 181 mit Datum 1975 im neuen Führerschein ist nur noch L eingetragen. Auch waren noch im alten Schein die Klassen D1^D mit 79,51625 bis 7500 kg CE und D1E eingetragen mit Ablaufdatum 2005
    Diese sind im neuen nicht mehr eingetragen. Muss ich diese kompl Neu machen?
    MfG
    Johann

  14. Salman
    Am 4. Mai 2020 um 8:31

    Hallo zusammen,

    ich habe am 20.3.95 meinen Führerschein erworben. Ich bin 43 Jahre alt. Ich möchte mir gerne einen 125 Roller bzw. Motorrad kaufen und möchte wissen, ob ich dieses fahren darf? Ich habe auch die A1 und A2 mit Zusatz 79.03/79.04. als Einschränkung.

    Jedoch hörte ich das nun unter bestimmten Voraussetzungen ich dennoch ein 125ccm fahren könnte?

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Liebe Grüße
    Salman

  15. Gina
    Am 15. April 2020 um 13:24

    Hallo,
    ich habe einen neuen Führerschein beantragt da ich geheiratet habe. Nun steht bei BE erworben am 20.12.2005 noch der Zusatz 79.06. Was bedeutet das? Und bitte nicht den offiziellen Rechtstext reinschreiben. Ich verstehe es nämlich nicht. Was darf ich jetzt mit dem BE? Als Beispiel einen X5 und einen Pferdeanhänger mit Pferd ziehen?
    Vielen Dank

  16. Claudia
    Am 12. April 2020 um 14:54

    In meinem Führerschein ist die Klasse A in zwei Zeilen unterteilt, in Spalte 9 ist ein kleineres und ein grösseres Motorrad abgebildet. In Spalte 10 steht hinter dem kleineren Motorrad das Datum der Führerschenprüfung (1998).
    In der zeiten Zeile hinter dem größeren Motorrad steht ein Sternchen. Die Bedeutung des Sterns kann ich nicht finden.
    Die konkreteFrage lautet nun: Kann ich mit diesen Eintragungen ein Motorrad mit 50 PS fahren?
    Danke für die Rückmeldung.

  17. Dieter
    Am 8. März 2020 um 18:29

    Hi
    ich fahre mit meinem alten 3er FS eine Vespa 125ccm, darf ich damit auch die neuen 125er mit bis zu 15PS fahren.?

  18. Jessica
    Am 5. März 2020 um 19:00

    Hallo ich bin 87 geboren habe meinen Führerschein klasse B 2004 erworben ,habe jetzt einen neuen da ich meinen alten verloren habe.
    Hab jetzt die Schlüsselzahl 194 bekommen.
    Ich darf jetzt 3 Räder fahren bis 200 km/h grins aber keine Maschine mit 125 ccm ( Max 110 km/h)
    Kann man mir das mal erklären was das soll? Bzw wo die Logik dahinter ist?

    Mir wäre es lieber ich könnte die 125 ccm fahren.

    Mit freundlichen Grüßen

  19. Haseloff
    Am 28. Februar 2020 um 10:23

    Bis September 2018 war ich Busfahrer. Ich erneuerte nicht meine “Module”, daher ist mein Schein nicht mehr gültig.
    Frage: Darf ich trotzdem (ohne Module) “privat” einen Lkw bis 7,5 t oder mehr fahren? Es geht darum, daß ich eine gebrauchtes Fahrzeug kaufte, das ich mit einemTieflader (12 t) abhjolen möchte.

  20. Bastian S.
    Am 25. Februar 2020 um 19:35

    Ich habe auf meinem Führerschein in Zeile 12 die Schlüsselnummer 194 stehen.
    Jetzt würde ich gerne wissen was diese bedeutet.
    Im Internet gibt es hierzu leider viele irreführende Informationen.
    Führerschein erworben 2015

  21. Benjamin n.
    Am 14. Februar 2020 um 15:11

    Sehr geehrte Damen und Herren ich habe eine Frage wegen meines Führerschein, bin am 12.11.1980 geboren ,habe meinen Antrag zum Führerschein 1998 abgegeben ,meinen Führerschein 25.3.1999 bestanden ,also nach altem Recht ,jetzt meine Frage bei mir im Führerschein ist die Klasse C1E eingetragen was richtig ist aber bei der schlüsselnr fehlt die ce/79 womit ich bis 18,5t hängerzüge fahren dürfte.Laut tüv und ADAC wurde dieser Eintrag nicht gemacht stand mir aber zu ,da ich in das alte Recht noch gefallen bin und einen Antrag auf die ce/79 nicht stellen konnte da ich gleich denn Scheckkarten Schein bekommen habe.Ist es möglich diesen Eintrag noch nachzutragen oder noch zu beantragen wenn ja wo würde ich das machen habe auch schon auf der Kreisverwaltung Abt Führerschein nachgefragt aber bekomme ich keine richtige Antwort warum das nicht eingetragen ist Vielen Dank für ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Benjamin n.

  22. Manuela
    Am 11. September 2019 um 0:18

    Ich habe seit 2010 den Führerschein mit den Ziffern 03 und 78.
    Nun meine Fragen:
    -bei 03: muss ich die Prothese anhaben oder darf die auch auf dem Rücksitz liegen?
    -bei 78: darf ich auch Quad fahren? Oder ein Sprinter?

  23. Rüdiger
    Am 5. September 2019 um 17:04

    Habe meinen Scheckkarten-Führerschein bekommen
    AM A1 A2
    A 79.03 79.04
    Soll das heißen ich darf meine 125ger ab jetzt stehen lassen?
    Muss ich mir ein Dreirad besorgen?
    War soll das???
    GRUSS

  24. Matthias
    Am 24. August 2019 um 10:15

    Hallo,
    ist bei einer dreistelligen Schlüsselzahl die Fahrerlaubnis EU-weit nicht gültig?
    D.h. erlischt die Fahrerlaubnis im EU-Ausland automatisch
    oder
    gilt die Einschränkung im EU-Aussand nicht
    ??

  25. Johannes
    Am 20. August 2019 um 12:00

    Hallo.
    Mein rosa FS wurde ausgestellt 1986, obwohl ich die Fahrprüfung KL3 schon 1978 gemacht hatte. Grund dafür war das Umschreiben des BGS-Führerscheins in den zivilen 1986. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich berechtigt bin, A1 mit 125ccm zu fahren.
    Eine Bescheinigung des BGS über die absolvierte Prüfung 1978 liegt mir vor.
    Danke für eine Antwort! LG, Johannes

  26. Charlie
    Am 20. August 2019 um 10:22

    Hallo,
    Kann man denn mit 18 Jahren und der Schlüsselzahl 187 für den D Führerschein, auch den Bus für private Zwecke nutzen?

  27. Tobias T.
    Am 23. Juli 2019 um 7:40

    Hallo , ich bin am 3.3.1981 geboren und habe meinen Führerschein 1998 beantragt und am 4.3.1999 bekommen . Mein Fahrlehrer sagte mir damals das ich einer der letzten bin der noch nach den alten Führerschein macht und somit auch 7,5 Tonnen fahren darf und mit Anhänger über 750kg fahren darf . Laut meinem Ausweis steht BE nicht mit drin . Da ich ja noch die klasse 3 beantragt habe zu dem Zeitpunkt müsste ich sie dann auch bekommen da ja erst zum 30.6.1999 umgestellt wurde ?

    Mit freundlichen Grüßen

  28. Norbert K.
    Am 5. Juli 2019 um 11:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf ich mit gültiger Führerscheinklasse B auch die Führerscheinklasse L und die Führerscheinklasse T fahren. Oder muss zwingend für die Führerscheinklassen L und T eine gesonderte Erlaubnis vorliegen?
    Freundliche Grüße
    Norbert Kaltenborn

  29. Bernd S.
    Am 10. Juni 2019 um 19:03

    ich habe meine Augen lasern lassen und benötige keine Brille. Ich habe vor einigen Jahren meine Brieftasche mit den üblichen Unterlagen (Ausweis, Kreditkarte, Führerschein und Bestätigung der Laser-Klinik, dass ich keine Brille benötige) verloren. Ich habe nun, auf Grund eines Zeitungsartikels meinen Führerschein nunmehr genauer betrachtet und festgestellt, dass in Zeile 12 der Eintrag “01” steht. Was bedeutet das?

    Nach Zeile 12 bedeutet der Eintrag 01 im Bußgeldkatalog:
    Sehhilfe und/oder Augenschutz,
    wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert

    Laut ADAC gibt es keinen Schlüssel 01.
    Laut Fahrlehrerverband bedeutet 01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
    ebenso laut TÜV Süd.

    Muss ich eine ärztliche Bescheinigung mitführen,
    a) eines Augenarztes
    b) des Laser-Operateurs
    c) oder reicht die Laser-OP-Rechnung,
    d) oder benötige ich nichts?

  30. Klaus S.
    Am 8. Mai 2019 um 13:16

    Habe seit 1982 meinen Busschein der jetztmal wieder verlängert werden mußte. Aus Krankheitsgründen konnte ich für die 95ger Eintragung nur 3 Mudule absolvieren. Also – neuen Führeschein Ja, aber keine 95ger Eintragung. Reicht es aus, wenn ich die später ausgestellte Bescheinigung der 5 Module mitführe, oder muß ich nach 2 Monaten wieder einen neuen Führerschein beantragen?

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