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Führerschein A mit der Schlüsselzahl 80: Schnell zum großen A-Schein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der A-Schein mit SZ 80 hat einige Vorteile

Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.

Einige Jugendliche können es nicht erwarten, aufs Moped zu steigen. Sie wollen so schnell es geht auch die großen Krafträder fahren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den „großen“ Motorradführerschein zu bekommen: per Direkteinstieg, stufenweise oder mit Hilfe eines kleinen Zwischenschritts. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 kann diese Fahrerlaubnis „für Zwischendurch“ darstellen.

Im folgenden Beitrag lesen Sie, was die Vorteile dieser Fahrerlaubnis sind, welche Krafträder Sie wann mit diesem Führerschein fahren dürfen und wie Fahrschule inklusive Prüfungen im Groben aussehen.

FAQ: A-Schein mit SZ 80

Für wen bietet sich der A-Führerschein mit SZ 80 an?

Diese Fahrerlaubnisklasse bietet sich für jene Personen an, die nicht im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis A2 sind und einmal den „großen“ Motorradführerschein erlangen wollen. Ab 21 Jahren macht der A-Schein mit SZ 80 prinzipiell Sinn.

Was darf ich mit dem Schein fahren?

Sind Sie noch unter 24 Jahre alt, dürfen Sie A2-Motorräder fahren. Danach dürfen Sie auch die der Klasse A führen.

Wie sieht die Prüfung für den A-Schein mit SZ 80 aus?

Es handelt sich um die gleiche Prüfung wie für den A-Führerschein. Wer bereits einen Führerschein aus dem Stufenmodell besitzt, spart einige Theorie- und Praxisstunden.

Wie bekomme ich den A-Schein SZ 80?

Normalerweise ist der Direkteinstieg in die Fahrerlaubnis der Klasse A erst ab einem Alter von 24 Jahren möglich. Das Stufenmodell erlaubt es jüngeren Fahrern mit einigen Jahren Fahrerfahrung aber auch, bereits früher große und schwere Krafträder zu führen. Das ist frühestens ab 20 Jahren möglich, wenn die Klassen A2 und A1 vorher erworben wurden. Dafür sind jeweils separate Prüfungen abzulegen.

Durch die Führerscheinklasse A mit SZ 80 können Sie einige Kosten einsparen.
Durch die Führerscheinklasse A mit SZ 80 können Sie einige Kosten einsparen.

Der Führerschein A mit der Schlüsselzahl 80 stellt eine Möglichkeit dar, nach nur einer Prüfung Motorräder der Klasse A2 zu führen und nach dem 24. Geburtstag auch die der Klasse A zu fahren  – und das, ohne noch einmal eine Fahrschule aufsuchen zu müssen.

Sie absolvieren in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legen die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl Sie das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht haben. Das empfiehlt sich allerdings nur dann, wenn Sie

  • das 21. Lebensjahr bereits erreicht haben
  • bis zum 24. Geburtstag aber noch einige Jahre vergehen müssen
  • Sie noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 sind, jedoch in Erwägung ziehen, diese zu erlangen

Würden Sie nach dem 21. Lebensjahr noch den A2-Schein machen ohne die Schlüsselzahl 80, müssten Sie eine weitere Prüfung ablegen, um den A-Schein zu bekommen. Außerdem müssten zwischen den beiden Fahrerlaubnisklassen zwei Jahre liegen, in denen Sie Fahrerfahrung sammeln. Dies entfällt beim Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80. Erhalten Sie diesen bspw. mit 23 Jahren, dürfen Sie bereits ein Jahr später Klasse A-Motorräder fahren.

Die Anzahl der Theoriemodule und Praxisstunden in der Fahrschule reduziert sich für den A-Schein mit SZ 80, wenn Sie bereits die Klasse A1 besitzen.

Was dürfen Sie mit der Führerscheinklasse A SZ 80 fahren?

Motorrad-Führerschein: Die Schlüsselzahl 80 berechtigt Sie ab dem 24. Geburtstag zum Führen der großen Krafträder.
Motorrad-Führerschein: Die Schlüsselzahl 80 berechtigt Sie ab dem 24. Geburtstag zum Führen der großen Krafträder.

Haben Sie den Führerschein Klasse A mit SZ 80 erworben, dürfen Sie zunächst Krafträder der Klasse A2 führen, bis Sie das 24. Lebensjahr erreichen. Das bedeutet, Sie sind berechtigt:

  • Motorräder bis zu 35 kW Motorleistung zu führen (gedrosselt bis zu 70 kW).
  • Das Leistungs-Gewicht-Verhältnis muss 0,2 kW/kg entsprechen.

Nach Ihrem 24. Geburtstag dürfen Sie dann ,ohne eine weitere Prüfung abzulegen, Motorräder der Klasse A fahren. Diese Fahrerlaubnisklasse schließt A1, A2 und AM mit ein. Erlangen Sie hingegen die Klasse A2 auf normalem Wege ohne die Schlüsselzahl 80, müssen Sie zwei Jahre warten, bis Sie nach dem Stufenmodell die nächst höhere Fahrerlaubnis erlangen dürfen. Außerdem ist eine erneute Prüfung abzulegen. Diese entfällt beim Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80.

Im Video zusammengefasst: Der Motorradführerschein

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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24 Kommentare

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  1. Anonym
    Am 25. März 2024 um 21:29

    Guten Tag,

    Wenn ich einen A1 Führerschein schon länger als zwei Jahre besitze, habe ich Vorteile wenn ich den A80 Führerschein machen möchte ( habe den A1 mit 17 bekommen und bin momentan 22)

    Muss ich weniger Sonderfahrten machen ? Und wieviele ?

    Muss ich eine Theorieprüfung machen ?

    Muss ich an theroiestunden teilnehmen ?

    Bei einer Erweiterung von a1 auf a2 würde dies ja entfallen

  2. Sebastian
    Am 13. März 2024 um 20:24

    Wie sieht es mit Fahrten in Ausland also EU-Land oder noch weiter aus gibt es da irgendwelche Einschränkungen

  3. Mousa
    Am 20. Februar 2024 um 15:51

    Moin, habe die Klasse A2 mit 19 angefangen und dann alle Theorie und Praxisstunden durchgenommen, dabei habe ich mir sehr viel Zeit aufgeschoben wegen Corona und Studium. Die A2 Prüfung hatte ich leider am Jahresende vergeigt. Da ich dann jetzt aber schon 22 bin gibt es die Möglichkeit auf A SZ80 zu wechseln. Einziges Problem wäre dann ja dass ich keine Erfahrung auf A Bikes sondern nur auf A2 Bikes gesammelt hatte und das würde bedeuten das ich die Praxis wiederholen müsste, was sehr teuer ist. Da ich das nicht möchte stellt sich mir die Frage ob die Praxisstunden von A2 auch für den A SZ80 Führerschein einberechnet werden können? Die Prüfung wird dann natürlich aufm A Bike gemacht.

  4. Sara G
    Am 18. Februar 2024 um 18:58

    Muss man wenn man im Vorbesitz der Klasse A1 ist nochmal eine Theorieprüfung ablegen?

  5. Marius
    Am 18. Januar 2024 um 14:34

    Hallo, ich habe den Führerschein A mit SZ 80 im Juni 2023 bestanden (dort bin ich im Alter von 23 Jahren gewesen) nun werde ich am 19.01 diesen Jahres 24 Jahre alt. Heißt das dem Artikel zu entnehmen, dass ich ab dem 19.01 diesen Jahres (2024) alle Motorräder fahren darf obwohl ich den Führerschein nicht mal 1 Jahr besitze?
    falls dies stimmt, muss ich hierfür nochmal zur Führerscheinstelle gehen und meinen Führerschein anpassen lassen?

    Danke im Voraus

    • SA
      Am 20. Februar 2024 um 10:44

      Das ist richtig. Man benötigt keine Prüfung, da die Führerscheinklasse bereits vollständig erworben wurde, aber mit SZ 80 mit zeitlicher Beschränkung.
      Diese entfällt automatisch Kraft 24. Geburtstages und verliert damit ihren Regelungsinhalt.
      Die SZ 80 kann auf Wunsch durch Neuausstellung des Führerscheins entfernt werden. Sie kann aber weiterhin im Dokument stehen bleiben.

    • Paul
      Am 17. Februar 2024 um 11:00

      Der Aufstieg bei A SZ 80 erfolgt am 24. Geburtstag, unabhängig davon wie lange du ihn schon hast (maximal 3 Jahre). Eine Umschreibung oder Änderung ist nicht notwendig.

  6. Sascha
    Am 8. Oktober 2023 um 6:41

    Ich habe mit 16 a1 gemacht und im Jahr 2017 auf a2 aufgestockt. Jetzt bin ich 34 Jahre alt… Was bedeutet das nun für mich?
    Ich habe ja länger als 2 Jahre den a2 und bin weit über 24 Jahre hinaus. Darf ich nun auch offene Motorräder fahren?

    • Chrissy
      Am 2. April 2024 um 21:29

      Hi,
      Nein,du darfst nicht die Motorräder der Klasse A fahren.
      Da du von A1 auf A2 aufgestockt hast ,fehlt dir der im Artikel benannte A SZ80.
      geht mir leider auch so.
      Du musst also von A2 auf A aufstocken.
      hättest du den A mit der Schlüsselzahl 80 gemacht,dann dürftest du…

  7. Jan
    Am 5. September 2023 um 9:55

    Muss die Praxisprüfung auf einem A (offenen) Motorrad absolviert werden?

    “Sie absolvieren in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legen die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl Sie das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht haben. “

  8. Theo
    Am 9. Juli 2023 um 23:32

    Hallo, habe mit 16 den A1 erworben bin nun 18. Macht nun die klassische Aufstiegsprüfung mit A2 und dann mit 20 A-Führerschein oder bis 21 warten und SZ 80 mehr Sinn?
    Grüße

  9. Alexander H
    Am 13. Mai 2023 um 17:38

    Servus miteinander,
    ich bin 22 Jahre (werde 14.12.23 23 Jahre) und würdet gerne den A Führerschein machen. Habe jedoch keine vorherige Führerscheinklasse bzgl. Motorrad. Gibt es da sowas wie ein Schlupfloch was es mir möglich macht „A2-Maschinen“ zu fahren und mit 24 dann komplett offen fahren zu dürfen? Zwei Führerscheine zu machen kommt natürlich nicht in Frage für diesen „kurzen“ Zeitraum. Danke schonmal für euer Feedback!

    • Jerome
      Am 24. Februar 2024 um 20:47

      Gedulde dich doch einfach noch 1 Jahr, mit 24 Jahren darfst du die A klasse machen ohne Vorbesitzer anderer Motorradklassen, sobald du den A Klasse Führerschein hast darfst du alles andere auch fahren(A1,A2,A,AM)

  10. Ansgar
    Am 10. Mai 2023 um 13:41

    Danke für den Beitrag.

    Eine Bekannte von mir hat mit 21 Jahren genau diesen Führerschein Klasse A SZ80 erworben und darf somit entsprechende Krafträder fahren.
    In meinem Bundesland NRW war diese Klasse meiner ansonsten sehr angenehmen und guten Fahrschule nicht geläufig.
    Bei Anfrage der Fahrschule beim Straßenverkehrsamt des zuständigen Kreises Steinfurt wurde mitgeteilt, dass mir der Erwerb dieser Führerscheinklasse verweigert werden soll.
    Vorgeblich soll diese Führerscheinklasse ausschließlich für Trikes gedacht sein.
    Der Rat meiner Fahrschule war mich deswegen selbständig beim Straßenverkehrsamt zu beschweren.
    Wo finde ich entsprechende Unterlagen, die ich dem SVA meiner Beschwerde beilegen kann?
    Es kann ja wohl schlechterdings nicht sein, dass hier das Landesrecht das Bundesrecht bricht, oder?
    Vor allem wenn das Recht offensichtlich in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird.

    Bin gespannt auf Antworten ;-)

    Bin sehr gespannt auf Antworten.

    • Paul
      Am 19. Mai 2023 um 22:37

      Ich mache zur Zeit ganz in der Nähe (Kreis Coesfeld) den Führerschein A SZ 80. Mein Fahrlehrer erzählte mir auch, dass diese Klasse sehr wenigen Fahrlehrern wie Prüfern bekannt ist. Dennoch hatte ich noch eine weitere Fahrschülerin mit SZ 80 in dem Kurs. Die SZ 80 könnte theoretisch auch abgelehnt werden, so der Fahrlehrer. Was bei uns aber nicht der Fall war. Als es bei mir zur theoretischen Prüfung ging, hatte der TÜV allerdings vergessen die Schlüsselzahl einzutragen. Somit hieß es dann Mindestalter nicht erreicht und in 1,5 Monaten nochmal antreten. Das hab ich dann auch gemacht und mit 0 Fehlern bestanden. Am Dienstag ist praktische Prüfung.

  11. Alex
    Am 26. August 2022 um 13:14

    Kann ich bei dem Führerschein irgendwas verkürzen,
    Habe seid 05.2018 mein Auto Führerschein

  12. Robin
    Am 10. September 2020 um 18:17

    Mit 21 hat man dann zwar eine etwas längere Wartezeit für A offen als wenn man A2 mit Aufstieg macht, dafür spart man sich die ganzen kosten mit Fahrstunden, Tüv etc. für den Aufstieg…

  13. Mustermann
    Am 4. September 2020 um 17:11

    An die zwei Kommentare bzw. Fragen zu “A80”:

    Ich habe heute bzgl. meines Führerscheins was gesucht und bin darüber hinaus unter anderem mal wieder hierauf gestoßen.
    Da der Artikel zuletzt am 21. Mai aktualisiert wurde, nehme ich an, dass es diese Regelung wohl noch gibt.
    Ich bin schon fast 30 und hatte vor einigen Jahren genau den gleichen Weg gewählt – mit Erfolg ;)
    Leider findet man nur schwer bis gar nichts konkretes darüber, aber es stimmt. Solang das gesetzlich noch nicht “verboten” wurde, funktioniert das genau so. Wichtig ist eben die Anmeldung an der Führerscheinstelle – oder wo das war – für A mit Zusatzzahl 80.
    Damals sagte man mir, es sei “noch” ein “Schlupfloch”.. Ich dachte, man hätte es mittlerweile geändert.

    Eine weitere gute Informationsseite wäre in dieser Hinsicht, die Seite von den “gelben Engeln”.
    Will man sichergehen, hilft bestimmt auch freundlich und persönlich auf einer Polizeiwache (nicht unbedingt in einer größeren Stadt, wo “mehr” zu tun ist) zu fragen oder ne andere Behörde mit Beteiligung in diesem Zuständigkeitsbereich anzurufen.
    Lieber einmal zu viel Fragen, als mit “Fahren ohne Fahrerlaubnis” erwischt zu werden.

    Ist schon eine schöne Sache direkt mit 24, ohne eine zusätzliche Prüfung, offen fahren zu dürfen.
    Man sollte aber auch verantwortungsbewusst damit umgehen!!!

    Viel Erfolg & Spaß dabei!

  14. Maik
    Am 11. Juni 2020 um 8:43

    Es erschließt sich mir gerade nicht, warum diese Schlüsselzahl erst ab 21 Jahren “prinzipiell Sinn machen” sollte. A2 kann ich doch schon mit 18 erwerben und hätte dann nur eine längere Wartezeit bis zum 24. Geburtstag. Wo ist mein Denkfehler?

    • Jan
      Am 11. März 2022 um 20:00

      Ganz einfach so hab ich das verstanden:
      Wenn du mit 18 A2 normal machst kannst mit 20 A offen nachlegen deswegen macht A SZ 80 keinen Sinn.
      Wenn du aber bereits 22 bist und da A Sz 80 machst brauchst du wenn du 24 wirst keine Prüfung mehr machen (kosten gespart)

      • Winfried J
        Am 21. Dezember 2022 um 11:13

        Aber Jan, richtig lesen! Wenn du mit 18 den A2-Schein machst wartest du bis 24 um offen zu fahren! Wenn du aber 21 bist, dann hast du den Vorteil eine bis 70kw gedrosselte A2-Maschine fahren zu dürfen und kannst ohne Prüfung ab 24 offen fahren! Das Stufenmodell ist zwar korrekt mit 2 Jahren bis auf die Ausnahme, wenn du den A2 mit 18, 19, 20 oder 21 machst! A darfst du erst fahren ab 24!

  15. Samuel
    Am 10. Juni 2020 um 14:28

    Hallo,

    Ich bin 23 Jahre alt und habe im Februar Geburtstag.
    Ich möchte jedoch schon dieses Jahr Motorrad fahren und deshalb den “A SZ 80” machen.
    Kann die Fahrschule oder die Führerscheinstelle beim beantragen, diesen Führerschein ablehnen? Vielleicht, weil sie dieses Modell nicht kennen?

    Wenn ja, wie kann man dagegen vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Samuel

  16. Henry
    Am 26. Mai 2020 um 16:49

    Hallo zusammen,
    mich betrifft genau diese Regelung (mit 23 Führerschein Klasse A mit SZ 80 gemacht, nun 24 geworden) und mich interessiert daher ob ich nun einfach offen fahren darf. Wenn ich den Artikel richtig verstehe darf ich das. Jedoch finde ich nirgends eine ähnliche Meinung darüber. Auch diverse Fahrschulen und andere versuche etwas in Erfahrung zu bringen scheiterten. Daher wäre gut zu Wissen, woher diese Informationen stammen, damit z.B ich selbst mir ein Bild von der Gesetzeslage machen kann. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Vielen Dank schonmal.

    • Max
      Am 3. August 2023 um 10:46

      Das kommt aus der “RICHTLINIE 2012/36/EU DER KOMMISSION”
      In Anlage 9 der FeV steht allerdings “Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben” – dadurch dass du die schon hast und sonst keine Einschränkungen zur SZ80 in der FeV stehen würde ich das so einschätzen dass du jetzt offen fahren darfst.

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