
A2-Führerschein: für alle, die schnelle Motorräder fahren wollen
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 10. Mai 2023
Führerscheinklasse A2: Die Weiterführung von A1

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und mobil sein möchte, kann zwischen der Auto-Führerscheinklasse B oder der Klasse A2 für Motorräder wählen. Um Geld zu sparen, lohnt sich auch die Absolvierung beider Führerscheinklassen parallel.
Eine Neuerung in puncto Motorradführerschein bildet der A2-Führerschein. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Bei auf diese Leistung gedrosselten Maschinen darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW betragen. Der Motorradführerschein A2 ist unter Umständen eine günstige Methode, um zukünftig unbegrenzte Motorräder fahren zu können. Das Mindestalter für A2 beträgt 18 Jahre. Wie Sie den A2-Schein erweitern und welche Kosten bei der Führerscheinklasse A2 auf Interessierte zukommen, finden Sie hier im Detail erklärt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A2-Führerschein
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.
Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Welche Kosten Sie für den Motorradführerschein der Klasse A2 etwa einplanen sollten, können Sie hier nachlesen.
A2-Führerschein: Welches Motorrad kann ich fahren?
Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:
- Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleitung nicht mehr als 70 kW betragen
- Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg
Ein Motorrad laut A2-Führerschein darf also lediglich maximal 48 PS vorweisen. Wer ein schnelleres Modell fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A. Seit Januar 2013 ist ein zusätzliches Merkmal in einer EU-Richtlinie definiert worden. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht 0,2 übersteigen.
Beispiel: Wer ein Motorrad mit einer Leermasse von 150 kg führt, muss auf die Leistung achten. Diese darf 30 kW nicht überschreiten.
Da die Motorleistung laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gesetzlich auf 35 kW beschränkt ist, darf also im Umkehrschluss die zulässige Leermasse des Kraftfahrzeugs 175 kg nicht unterschreiten.
Voraussetzungen für den Führerschein Klasse A2

Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten. Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist für den Direkteinstieg jedoch nicht erforderlich.
Der Sehtest
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden. Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Sollte diese vorliegen, muss der Sehtest nicht von einem Optiker durchgeführt werden.
Wer einen Sehtest machen lassen möchte, muss einen Personalausweis mitnehmen.
Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen. Trägt der Antragssteller bereits eine Brille und erreicht diesen Wert, wird dies auf der Optikerbescheinigung eingetragen.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können. (Anlage 6 FeV)
Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen. Außerdem wird auf dem Führerschein vermerkt, dass er beim Führen eines Fahrzeugs eine Sehhilfe tragen muss.
Der Erste-Hilfe-Kurs für den A2-Führerschein
Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Mit theoretischen Grundlagen und praktischen Übung soll so gewährleistet werden, dass der Fahrschüler Verletzte in Folge eines Unfalls versorgen kann.
Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt. Hiervon sind Personen laut § 19 FeV ausgeschlossen, die

- ein Zeugnis über eine bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung vorweisen können bzw. einen ähnlichen Nachweis über eine im Ausland erworbene Ausbildung,
- ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie beispielsweise Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r vorzeigen können,
- eine Bescheinigung über eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer vorlegen sowie
- einen Nachweis über eine Ausbildung im Sanitäts- oder Rettungsdienstbereich sowie eine Ausbildung als Rettungsschwimmer vorweisen können.
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Nachdem der Erste-Hilfe-Kurs sowie der Sehtest positiv absolviert wurden, können Sie sich eine Fahrschule aussuchen. Sobald die Entscheidung gefallen ist und die Fahrschule noch freie Kapazitäten für den Wunschtermin hat, können Sie sich anmelden.
Sobald auch dies abgehakt ist, kann die freie Zeit vor den Fahrschulkursen für den A1-Führerschein genutzt werden, um zur zuständigen Behörde, beispielsweise der Fahrerlaubnisbehörde, zu gehen und alle wichtigen Unterlagen abzugeben. Dies muss erledigt werden, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen. Aus diesem Grund nennt sich das auszufüllende Dokument “Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis”. Der Fahrschüler muss neben einem Dokument, welches seine Personendaten und Anschrift im Inland ausweist, auch den Namen der Fahrschule angeben. Außerdem gibt der baldige Besitzer vom Motorradführerschein A2 alle Bescheinigungen zum Sehtest und dem Erste-Hilfe-Kurs ab.
Neben diesen Dokumenten darf auch das Passbild nicht fehlen. Dieses muss nach den biometrischen Vorgaben fotografiert worden sein und ist dann auf dem zukünftigen EU-Führerschein zu sehen.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde kann auch gleich eine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragt werden, sofern sich der Fahrschüler neben der Führerscheinklasse A2 auch für eine weitere Klasse entscheidet und sich in dieser ausbilden lassen will.
A2-Führerschein: Der Aufstieg von A1 über A2 zu A
Aufgrund der Neuregelung der EU-Richtlinie vom Januar 2013 ist der Stufenführerschein für Motorradfahrer abgeschafft worden. Dieses System ermöglichte es, dass Besitzer vom Führerschein A1 auf A2 aufsteigen konnten, ohne eine zusätzliche Prüfung zu belegen. Dies ist seit 2013 neu geregelt und wird durch § 15 Absatz 3 der FeV folgendermaßen definiert:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
- die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
- die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist (Aufstieg). (§ 15 Absatz 3 FeV)
Das bedeutet, dass jeder, der einen A1-Führerschein besitzt, nach mindestens zwei Jahren lediglich eine praktische Prüfung ablegen muss, um die Führerscheinklasse A2 zu erreichen. Wer seinen Führerschein von A2 zu A erweitern möchte, kann genauso nach mindestens zwei Jahren eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Dabei steht es jedem Fahrer frei, Übungsstunden zu nehmen. Der Fahrlehrer entscheidet dies individuell nach den Fähigkeiten des Fahrschülers.

Aufstieg für alte Motorradklassen

Personen, die einen Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 erhielten, müssen auch nur noch eine praktische Prüfung ablegen, um ein 35 kW-Motorrad fahren zu können und die Führerscheinklasse A2 zu erwerben.
Dies gilt auch für alle, die einen alten Führerschein der Klasse 4 besitzen. Hier genügt lediglich die Praxisprüfung.
Der Einstieg zum Motorradführerschein A2
Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Wer einen A1-Führerschein mit 16 Jahren erlangt hat, benötigt lediglich eine praktische Prüfung nach mindestens zwei Jahren, um auf A2 zu erweitern.
Der Theorieunterricht und die Prüfung
Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad. Ist der A2-Führerschein lediglich eine Erweiterung, also wird diese Klasse parallel zu einer anderen absolviert, beträgt der Grundstoff der Theorie nur 6 Doppelstunden.
Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf. Ist der Motorradführerschein A2 lediglich eine Erweiterung wird die Prüfung auf 20 Fragen verkürzt, wobei maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden dürfen.
Der Praxisunterricht und die Prüfung
Die Anzahl der Übungsstunden legt der Fahrlehrer fest. Dieser macht die Stundenzahl von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Diese setzen sich zusammen aus:
- 5 x Überlandfahrten (Kraftfahrstraßen, Landstraßen),
- 4 x Autobahnfahrten sowie
- 3 x Nachtfahrten.
Wer nach zweijährigem Vorbesitz von A1 zu A2 erweitern möchte, benötigt keine praktische Ausbildung. Jedoch muss sich der Fahrlehrer vor der Praxisprüfung von den notwendigen Kenntnissen des Bewerbers überzeugen und kann so einige Übungsfahrten anordnen.
Die praktische Prüfung muss laut Anlage 7 der FeV folgende Grundaufgaben aufweisen:
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit,
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
- Ausweichen ohne Abbremsen,
- Ausweichen nach Abbremsen. (Anlage 7 FeV)
Alternativ muss der Fahrschüler einen Slalom oder langen Slalom fahren sowie mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus fahren, Stop and Go zeigen oder eine Kreisfahrt absolvieren. Wer von A1 auf A2 erweitert, muss diese alternativen Aufgaben nicht vorzeigen. Insgesamt 6 Grundaufgaben sind in der Prüfung zu absolvieren. Wer erweitert, muss lediglich 4 Aufgaben bewerkstelligen.
Die Prüfdauer beträgt 60 Minuten bei einem direkten Einstieg in die Führerscheinklasse A2. Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bei beiden Wegen 25 Minuten. Die Prüfungszeit verkürzt sich auch auf 40 Minuten, wenn der Fahrschüler bereits einen A2-Führerschein besitzt, jedoch eine Prüfung auf einem Kraftrad ohne Schaltgetriebe abgelegt hat und nun eine Prüfung auf einem Motorrad mit Schaltgetriebe durchführt.
Führerschein A2: Kosten, die Sie einkalkulieren sollten

Die Zeitschrift “Auto Motor und Sport” testete den neuen A2-Führerschein. Motorrad fahren wird damit leicht gemacht, war das Ergebnis. Um die Fahrprüfung zu bestehen, genügten laut Zeitschrift bereits sechs Doppelstunden Fahrpraxis in der Fahrschule. Damit ist der A2-Führerschein für ein 35 kW-Motorrad günstiger als die Klasse A. Sogar nur die Hälfte soll der A2-Führerschein kosten.
Natürlich müssen Kosten für den Führerschein A2 einberechnet werden, die noch vor der Fahrschule entstehen. Der Sehtest schlägt etwa mit 6 bis 7 Euro zu Buche, der Erste-Hilfe-Kurs mit etwa 15 bis 30 Euro und das Passbild gibt es für 5 bis 15 Euro.
Die Fahrschule erhebt meist eine Anmeldegebühr, welche etwa zwischen 60 und 200 Euro liegt. Die Übungsmaterialien kosten für den A2-Führerschein etwa 20 bis 30 Euro. Einige Fahrschulen sind jedoch schon auf digitale Übungen umgestiegen, sodass diese Kosten entfallen können. Eine Übungsfahrt in der Fahrschule beträgt etwa 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten sind jedoch teurer und belaufen sich auf 40 bis 60 Euro. Der Motorradführerschein A2 verursacht auch Kosten, die bei den Prüfungen anfallen. Diese können wie folgt aussehen:
- Theorieprüfung: ca. 20 – 80 Euro
- Praxisprüfung: ca. 80 – 180 Euro
- TÜV-Gebühr Theorieprüfung: ca. 40 – 50 Euro
- TÜV-Gebühr Praxisprüfung: ca. 100 – 120 Euro
Außerdem erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins, welche zwischen 30 und 50 Euro beträgt. Diese Gebühr ist nur dann zu entrichten, wenn es sich um die Erstausstellung des Führerscheins handelt.
Einordnung in die EU-Führerscheinklassen
Mit der Einführung 16 neuer Fahrerlaubnisklassen im Januar 2013 erlebten auch die Klassen für Motorräder einen Wandel. Insgesamt gibt es vier: AM, A1, A2 und A.
Die Führerscheinklasse AM entstand aus den ehemaligen Klassen S und M. Diese definiert folgende Fahrzeuge:
- Fahrräder mit Hilfsmotor mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Mokicks und Mopeds (auch mit Beiwagen) mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Kleinkrafträder mit drei Rädern mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Die Führerscheinklasse A1 kann bereits mit 16 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und einem Hubraum bis zu 125 ccm
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung von maximal 15 kW

Die Klasse A ist die “schwerste” Klasse für Motorräder und definiert folgende Typen:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) und einer Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung mit mehr als 15 kW
- Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von mehr als 15 kW
Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (Mindestalter: 16 Jahre) und A (Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre). Er bildet den “Zwischenschritt” zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW. Außerdem schließt der Motorradführerschein A2 die Klassen AM und A1 ein.
Der alte A2-Motorradführerschein
Bevor die neue Richtlinie in Deutschland wirksam wurde, hieß die heutige Klasse A2 Motorradklasse A beschränkt und A unbeschränkt.
A beschränkt
Wie der Name es schon verrät, definiert diese Klasse ausschließlich beschränkte Motorradmodelle. Das bedeutet, dass die Maschine in Motorkraft und Gewicht begrenzt ist. Das Verhältnis von Leistung und Leergewicht musste 0,16 kW/kg betragen. Die Leistung der Motorräder musste auf 25 kW begrenzt sein. Wer das 25. Lebensjahr vollendet hatte, durfte dann die Klasse A unbeschränkt fahren. Das Mindestalter für A beschränkt betrug 18 Jahre.
A unbeschränkt
Nach dem 25. Geburtstag durften alle Besitzer eines Führerscheins per Direkteinstieg A beschränkt mit unbeschränkten Krafträdern fahren. Sie brauchten auch keine praktische Prüfung, um diesen Führerschein zu erlangen. Dieses System nannte sich “Stufenführerschein“.
Laut einer neuen EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 erneuert werden. Dabei bedarf es lediglich eines neuen Passbilds und einer Verwaltungsgebühr. Alle neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre ausgewechselt werden. Wer noch einen alten Führerschein besitzt, auf dem A beschränkt vermerkt ist, bekommt bei einem Austausch die Führerscheinklasse A2 vermerkt. A unbeschränkt ist mit der neuen EU-Klasse A gleichzusetzen.
Beachten Sie hierbei unbedingt die unterschiedlichen Umtauschfristen. Diese können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:
Führerscheine, welche vor dem 1. Januar 1989 erworben wurden, sind mit anderen Führerscheinklassen ausgezeichnet: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Die Klasse 1a ist gleichbedeutend mit dem A2-Führerschein. Wer also seinen alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein tauscht, bekommt die Führerscheinklasse A2 vermerkt. Mit der alten Klasse 1b kann durch eine verkürzte praktische Prüfung der Führerschein A2 schneller erworben werden.
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Hallo,
ich bin über 24 Jahre und besitzte über 2 Jahre die Klasse A2.
Den Gesetztestext versteh ich so, dass wenn unter 24 Jahren die Klasse A erworben werden möchte, eine Praktische Prüfung abgelegt werden muss.
Wie ist es aber nach dem 24 Lebensjahr? – Muss immer noch eine Praktische Prüfung abgelegt werden obwohl man die Klasse A2 über 2 Jahre besitzt? Logischerweise würde hier der Direkteinstieg eintretten, da man ja sonst noch selbst mit 40 Jahren eine praktische Prüfung ablegen müsste, damit man den Aufstieg erhält.
Kann mir jemand diese Frage beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
Maik
Hallo Maik,
ein Alter von 24 Jahren ist lediglich vonnöten, wenn ein Direkteinstieg in die Klasse A erfolgen soll, die Klasse also normal in der Fahrschule – ohne Vorhandensein der Klasse A1 oder A2 – erworben werden soll. Seit Januar 2013 ist es nicht mehr möglich, von der Klasse A1 auf A2 bzw. A2 auf A aufzusteigen, ohne eine Prüfung abzulegen. Möchten Sie also nun von A2 auf A aufsteigen, bedarf es lediglich einer praktischen Prüfung, da Sie bereits zwei Jahre über die Klasse A2 verfügen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo.
Ich habe meinen A2 Führerschein vor dem 27.12.16 erworben. Besitze eine Maschine mit einer Grundleistung von 72kW die aber auf 35 kW gedrosselt ist. Darf ich die Maschine jetzt noch nach den neuen Richtlinien von Anfang 2017 in Deutschland fahren? Gibt es in Deutschland bestandsschutz für A2 Führerscheine die vor dem 27.12.16 gemacht wurden?
Hallo Nico,
laut Angaben des Industrieverbands Motorrad gilt der Bestandsschutz für A2-Führerscheine, die bis zum 27.12.2016 erteilt wurden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Bußgeldkatalog,
Ich bin gerade etwas schockiert. Ich habe mir letztes Jahr (2016) ein Motorrad mit 88kw gekauft und es in die Werkstatt gebracht damit es auf 35 kw gedrosselt werden kann und für eine Inspektion, was mich am Ende über 1200€ gekostet hat. Ich habe meinen Führerschein der Klasse a2 am 15.02 bestanden und fahre seit dem mit meinem Motorrad. Heute hab ich zufällig mitbekommen dass ich das Motorrad angeblich nicht fahren darf? Es kann doch nicht sein dass ich das Motorrad verkaufen muss, da es auf einmal ein neus gesetzt raus gekommen ist.
Wenn das stimmen sollte, kann man sowas wie ne Ausnahme Regelung beantragen, da das Motorrad ja letztes Jahr gekauft worden ist und dieses gesetzt nicht gab. Wenn ja, wo kann ich das beantragen.
LG Belend
Hallo Belend,
bei dieser Änderung bezüglich des A2-Führerscheins gilt der sogenannte Bestandsschutz. Personen, die die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben haben, dürfen künftig auch weiterhin Motorräder fahren, die vor der Drosselung mehr als 70kW hatten. Wer seinen Führerschein danach gemacht hat, profitiert allerdings nicht von dieser Ausnahmeregelung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Unsere Tochter hat vor anderthalb Jahren Ihre Prüfung a2 gemacht. Sie wird im März 24. Wenn Sie jetzt auf A wechseln möchte, muss Sie dann Praktische wie Theoretische Prüfung machen?? Da Sie den A2 Führerschein noch keine 2 Jahre besitzt.
Sie müßte dann also den Führerschein komplett neu machen. Ist das so richtig?
MfG Reinhard
Hallo Reinhard,
ja, das ist korrekt. Wenn sie das halbe Jahr nicht warten kann, muss der Führerschein komplett neu gemacht werden. Wenn sie wartet genügt die praktische Prüfung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe am 19.9.2012 mein Führerschein A beschränkt gemacht. Bei A ist ein leeres.Feld. Ich wollte die Drosselung jetzt endlich raus machen lassen. Es wurde bei der DEKRA nachgefragt und die meinten weil ich mein Führerschein nicht habe umschreiben lassen muss ich jetzt die Prüfung für A vorher machen. Stimmt das wirklich? Ich habe bisher nur gefunden dass ich nach 2 Jahren hätte offen fahren dürfen.
Hallo Miriam,
eigentlich wird aus dem Führerschein A beschränkt nach zwei Jahren automatisch A unbeschränkt. Wenn Sie Zweifel haben, dann fragen Sie doch einfach nochmal bei der Führerscheinstelle nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe seit etwa 2,5 Jahren meinen A1 Führerschein. Möchte nun die Prüfung für den Aufstieg zum A2 machen.
Wenn ich den A2 Führerschein dann besitze, falle ich dann mit in die Neuregelung ? Oder darf ich auch noch Motorräder über 96PS runterdrosseln ? Weil ich mache ja keinen Neueinstieg bei dem Motorradführerschein, sondern einen Aufstieg.
Vielen Dank,
MFG Philipp
Hallo Phillip,
die Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Seit dem 28. Dezember 2016 gilt in Deutschland folgende Regelung zur Drosselung: Mit Ihrer Fahrerlaubnis A2 dürfen Sie nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben. Der Bestandsschutz gilt hierbei nur für A2-Führerscheine, die zwischen 19. Januar 2013 und 27. Dezember 2016 erteilt wurden. Da Sie nicht darunter fallen, müssen Sie sich an die neue Regelung halten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich darf mit dem A2 Führerschein ja nur ein Motorrad mit einem Leistungsgewicht von 0,2kw pro kg fahren. Wie verhält es sich wenn mein Motorrad aber nun 0,207 kw/kg hat? Ist es dann schon nicht mehr zulässig, dass ich das Motorrad fahre?
Mfg Niklas
Hallo Niklas,
das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf 0,2 nicht übersteigen, was bei Ihnen strenggenommen der Fall wäre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
darf ich mit meinem A2 Führerschein auch alte Motorräder fahren die auf 48 PS gedrosselt sind, aber über 70kW besitzen?
Diese Motorräder haben die Drossel natürlich schon lange eingetragen und es gab zu diesem Zeitpunkt noch nicht diese Regelung mit den 70 KW.
Viele Grüße
Hallo Raphael,
wurde Ihr Führerschein bis einschließlich 27. Dezember 2016 erteilt, gilt der Bestandsschutz. In diesem Fall dürfen Sie auch Motorräder fahren, die vor der Drosselung mehr als 70 kW hatten. Wurde Ihr Führerschein nach diesem Datum erteilt, gilt jedoch die neue Regelung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe in der letzen Woche meine Aufsteigerprüfung zu Klasse A bestanden, den Führerschein aber noch nicht ausgehändigt bekommen, da die 2 Jahres Frist erst in 11 Tagen abgelaufen ist. Ich sehe da keinen Sinn in der Verzögerung der Herausgabe, da ich in 11 Tagen sicher nicht besser oder sicherer Motorrad fahre. Ist es nicht vielmehr so, dass der Führerschein nach bestandener Prüfung herauszugen ist?
Viele Grüße, Tim
Hallo Tim,
es ist gesetzlich vorgegeben, dass Sie erst mit Ablauf der Frist entsprechende Fahrzeuge führen dürfen. Auch wer beispielsweise den Führerschein der Klasse B macht, darf erst ab dem 18. Geburtstag Auto fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich besitze den A2 Führerschein seit 4.12.16 also noch der wo zu dem Bestandsschutz zählt (habe auch eine Maschine mit 113 ps auf 48 ps gedrosselt). Darf ich im Ausland damit fahren ? Bzw. auch in der Schweiz, weil die gehören ja nicht zur EU? Freue mich auf eine Antwort
LG
Hallo Sherin,
wenn Sie über einen gültigen Führerschein verfügen, dürfen Sie damit auch fahren, und zwar in der gesamten EU. Bei anderen Ländern müssten Sie sich jeweils informieren, ob ein internationaler Führerschein notwendig ist. In der Schweiz dürfen Sie ganz normal mit Ihrem EU-Führerschein fahren. Wenn Sie sich jedoch länger in der Schweiz aufhalten, müssten Sie diesen spätestens nach einem Jahr in eine dortige Fahrerlaubnis umtauschen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
hallo
ich habe eine frag und zwar habe ich mitte dieses Jahres den a2 Führerschein erworben, nun habe ich mir überlegt nächstes jahr einen sportauspuff(mit abe/e-nummer) zu montieren, da wollte ich fragen wie es sich verhält mit eventuellen Leistungssteigerungen. Müssen diese in den 48 PS liegen oder gibt es hierbei andere Reglungen ?
viele grüße Julian
Hallo Julian,
Sie dürfen mit Ihrem Führerschein nur solche Fahrzeuge fahren, die für ihn zulässig sind, in Ihrem Fall also Motorräder mit maximal 35 kW Motorleistung bis zu einem Verhältnis von 0,2 kW/kg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe meinen A2 seit dem 5.07.2016 gilt die Regelung für die maximale Kw Begrenzung von 70 auch für mich?
Hallo Bastuan,
ja, diese Regelung sollte auch für Sie gelten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo
was hier viele nicht bedenken ist, dass es stimmt mit denn 35 kw und den max 70 kw.
ABER!!!!!
Und jetzt das aber ich bin persönlich 21 und war deswegen bei der Polizei weil mir viele Händler gesagt haben das ich mir eine Yzf R1 rn12 nicht kaufen kann weil diese 176 ps hat.
jetzt allerdings bestätigte mir die Polizei (Motorrad experten der Polizei)
Das dieses totaler blödsin ist da wie oben steht das rechenen entscheident ist ( 0,2 KW pro Kg ) Spricht bei der YZF-R1 RN12
ein Gewicht von 190 kg (knapp) = Sprich man rechnet die 35 Kw durch 190 Kg =0,184 damit bin ich unter 0,2 KW pro Kilogramm.
Damit darf ich auch ein Motorrad führen (A2) was eine eigentliche PS leistung von 176 PS hat die Maschine dürfte nur nicht unter 175 KG wiegen da 35 KW durch 175 Kg =0,2 kw Pro Kilogramm sind darunter darf man nicht kommen Sprich um so schwerer Das Motorrad um so mehr ps kann dieses auch haben.
Ich hoffe ich konnte einigen hier die Angst nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Motorradfreak
Ich möchte den A2 machen um mir ein motorad kaufen zu können das 206 kg wiegt und vom ausgangszustand eine kw anzahl von 40.5 aufweist. So wäre die leistung/gewicht bei 0.27PS /kg. Also mit 40.5 kw und 0.27 ps/kg nicht zulässig zu fahren mit dem führerschein A2. Aber würde ich es auf 30 kw runterregeln würde die ps/ kg anzahl 0.19 ps/kg betragen also 40 ps (30kw bei 206 kg). Darf ich dann dieses motorrad fahren? Oder wird das verhältnis leistung kg mit der kw anzahl im ursprungszustand gerechnet werden auch nach der runterregelung(motorrad ist eine triumph street scrambler). Mfg s.
Hallo Pascal,
bitte wenden Sie sich an den TÜV oder die Zulassungsstelle. In jedem Fall müsste die Drosselung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hi
ist es schlimm wenn man ein Leistungsgewicht von 0,22 kW/kg statt 0,2 , wie eigendlich für den a2 gefordert?
Hallo Tim.s,
im Zweifelsfall dürfen Sie die Maschine dann nicht fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe den Autoführerschein schon 1979 gemacht und durfte bis jetzt 125ccm Motorräder fahren, jetzt hätte ich gerne ein paar PS mehr und habe mitbekommen das es die sogenannte Aufstiegsprüfung auf den A2 bis 48 PS gibt. Brauche die 48 PS nicht, habe jetzt gehört das ich in der Fahrschule jedoch genauso ne Maschine fahren muss?! Habe keine Angst vor der Leistung
,würde nur gerne mit der eigenen Maschine die Fahrstunden nehmen und da habe ich eher was im Auge das paar PS weniger hat. Wer hat jetzt Recht ? Die Fahrschule oder gibts auch ne Möglichkeit mit weniger PS zu üben und die Prüfung zu machen? Noch ein Hintergrund ist das ich ziemlich kurz geraten bin und auf den Fahrschulmotorrädern nicht wirklich glücklich bin.
Danke für Antworten
Gruß Vera
Servus
ich bin seit 20 Jahren im Besitz des A1 und seit 18 Jahren des B Führerscheines. Ich möchte mir ein 125ccm Kraftrad zulegen und wollte fragen ob ich diese trotzdem nur mit 11kw fahren darf oder da ich 36 Jahre bin, komplett offen, je nach Hersteller und Typ?
Hallo Herr Ziegler,
informieren Sie sich am besten bei der örtlichen Führerscheinbehörde, welche Entsprechungen in Ihrem konkreten Fall vorliegen. Allgemein über Entsprechungen der alten Klassen können Sie hier lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wovon hängt jetzt die Drosselung ab? Angenommen ich kaufe mir jetzt ein Motorrad mit über 100PS und lasse sie auf 48PS drosseln ist jedoch jetzt noch die Masse wichtig?
Ich habe meinen Führerschein A1 im Jahr 2003 gemacht. Gilt die Besitzstandsregelung für mich, oder muss ich eine Prüfung für A2 ablegen?
Ein bisschen “zum Heulen” sind die Regelungen ja schon. Da hat man in Deutschland brav
– die Fahrrad-Prüfung in der Schule absolviert,
– ist als Jugendlicher Mofa gefahren,
– dann weiter mit dem 1b (Kleinkraftrad/Enduro, Vespa-Roller, … später PKW),
– macht brav noch mal seinen Auftstiegsführerschein (A2),
ist mittlerweile fast 50 und stellt (mit erneuter 2-jähriger “Aufstiegsführerscheinsperre”) fest, dass in der bescheidenen Auswahl in Frage kommender (und dafür beworbener) “A2-Motorräder” mit schon von Haus aus reduzierter PS/KW-Klasse scheinbar ausgerechnet die wendigen Leichtgewichte, auf deren Markteintritt man schon so lange gewartet hat (z.B. Fantic Caballero 500 oder Husquarna Svartpilen 401, …) gerade wegen ihrer Leichtigkeit (und einfachen Fahrbarkeit) wohl mit dem A2-Führerschein gar nicht gefahren werden dürfen.
Na Bingo.
Ich plädiere für weitere Ausnahmeregelungen, z.B. für diejenigen, die
a) das 50. Lebensjahr erreicht haben,
b) auch mit dem “großen Fahrschulmotorrad” nicht die geringsten Probleme hatten,
c) Ihr Leben lang Erfahrungen mit Bikes gesammelt haben (mit und ohne Motor, auf Straße und Gelände)
d) und die absolut keine Lust haben, den “Zweiradführerschein” nach Ablauf einer Sperrfrist dann quasi noch einmal zum 5. Mal zu machen,
… damit sie schließlich auch (gewichtsunabhängig) noch vor der Rente mal in der “Mittelklasse” fahren dürfen. ;-(
Ist mir ein Rätsel, warum man die Aufstiegsführerscheine ab einem gewissen Alter nicht z.B. in einer Prüfung hintereinander weg machen darf, mit 2 verschiedenen Motorrädern – oder warum nicht wenigstens die “Leergewichtsbeschränkung” bei den ungedrosselten “A2-Motorrädern” explizit wegfällt. Analog zum alten A2-Führerschein hätte man auch einen Entfall der Leistungsbeschränkung (z.B. ab 50 Jahre) o.ä. beschließen können… Aber so?
Da hätte man entgegen der Empfehlung seiner Fahrschule vielleicht lieber doch gleich den Führerschein noch einmal “komplett neu und dafür gleich unbeschränkt” gemacht, um sich anschließend “ungestört” in der für mich persönlich wohl attraktivsten Motorradklasse, bei den wendigen Leichtgewichten zwischen ca. 500 und 800ccm umsehen zu können.
Bei der Auswahl eines City-Bikes (als Alternative zum Mountain-Bike) scheint mir persönlich die Gewichtsbeschränkung eher ein größeres Problem zu sein als die PS/KW-Beschränkung. So ist man offenbar dazu gezwungen, sich eines der Schwergewichte herunter zu drosseln, die nächste Prüfung abzuwarten und die Drossel wieder zu entfernen. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, eine attraktive Mittelklasse zu schaffen, z.B. bis 500, 700 oder auch 800ccm?
– Die 125er Klasse (A1) ist aus meiner Sicht sehr gut geregelt.
– Die A2-Klasse passt irgendwie nicht in den Markt, es mangelt an attraktiven und dafür geeigneten Motorrädern (wenn man nicht gerade ein Rollerfahrer ist).
– Die offene Klasse (A) würde für mich gefühlt eigentlich bei ca. 850 bis 1000ccm beginnen, bei den für mich persönlich nicht mehr unbedingt attaktiven “Schwergewichten”.
Insgesamt “sehr unglücklich”, die aktuelle Führerscheinregelung. Nach ausgiebiger Marktrecherche behalte ich persönlich nun wohl erst einmal meine kleine 125er “Übergangsmaschine”, mache nach Ablauf der Frist dann die zweite A-Aufstiegsprüfung und suche erneut nach einem spaßigen Maschinchen mit möglichst nicht mehr als 150Kg Leergewicht. Ich kann allerdings auch nicht ausschließen, dass ich auf meine alten Tage dann doch noch übermütig werde und – wenn schon denn schon – von der 125er auf die 1100er Ducati aufspringe. Auch dabei würde mir die aktuelle “A2-Sperre” eher keineswegs logisch erscheinen.
Ich habe den Führerschein A2. Mein Motorrad hat ab Werk 50 PS. Darf ich bei eingebauter Leistungsminderung auf 48 PS mit meinem Motorrad zum Tüv fahren um das Gutachten erstellen zu lassen? Das Motorad ist natürlich angemeldet.
Natürlich ist das verboten und Fahren ohne Fahrerlaubnis sogar wenn Du das Mopped zum TÜV schiebst. Letzteres würde ich lassen, denn dann wirst Du garantiert kontrolliert.
Dem TÜV ist das i.d.R. egal wie das Mopped da hin gekommen ist.
Laß Dich doch von ‘nem Freund zum TÜV fahren. Nach der Eintragung bei der Zulassungsstelle darfst Du dann fahren.
Hallo A2 gemacht 2018 wenn ich sie richtig verstehe dann darf eine Maschine maximal 240kg wiegen x 0,2kg = 48 PS = 35kw sie dürfte aber bis 95 = 70kw offene Leistung haben. Dann Frage ich sie. Welche Maschine hat 240kg und 70kw.Und warum sagt mein Händler ich dürfte die Yamaha XV950 gedrosselt auf 48 PS 251kg offene Leistung 52 PS ohne Probleme fahren. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. MfG.
Hallo Klaus M.,
fragen Sie am besten bei der Führerscheinstelle unter Vorlage Ihres Führerscheindokuments nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag. Ich bin nunmehr 54 Jahre jung und habe am 30.6.16 den A2gemacht. Nun steht in meinem Führerschein Vorne unter 9.
AM/A1/A2/A/B/C1/BE/C1E/L/T. Rückseite Hanschriftlich 14.(10) 30.06.16 unter unter 10. AM 21.07.81. A1 21.07.81. A2 *
A 24.07.85. selbe Spalte unter 12.
79.03, 79.04. Die anderen Spalten beziehen sich auf Auto, LKW etc. Nun die Frage. Darf ich nun offen ( uneingeschränkt) Motorrad fahren oder muss ich noch die A praktische Prüfung machen?
Aktuell fahre ich gedrosselt auf 48 PS. MFG Klaus.
Guten Tag,
Ich habe eine Frage undzwar besitze ich die Führerscheinklasse A1 seit einem Jahr und möchte jetzt gerne die Führerscheinklasse A2 erwerben, da ich bereits mein 18.Lebensjahr erreicht habe. Die Fahrschule sagt, dass ich nur nur die Grundfahrübungen und eine Praktische prüfung absolvieren muss. Jedoch steht im gesetzt das man die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzen muss, um danach nur eine Praktische prüfung hinterlegen zu können.
Muss ich jetzt nochmal eine Theoretische Prüfung absolvieren, da ich die Frührerscheinklasse B und A1 erst seit einem Jahr besitze oder stimmt das was die Fahrschule gesagt hat (ohne eine Theorie Prüfung)?
Mit freundlichen Grüßen Abdul
Ich möchte gern A2 machen & mir eine Suzuki GSX-R 600 (L1) holen. Diese ist gedrosselt auf 48PS aber offen hat sie 125PS darf ich sie fahren? Trotz der neuen Regelung.
Hallo,
ich habe meinen Führerschein A beschränkt am 10.08.2009 erhalten und bisher nicht erneuert.
Muss ich um in die Klasse A zu wechseln eine praktische Prüfung ablegen oder bin ich berechtigt meinen Führerschein lediglich umzuschreiben? (Stufenregelung).
Muss ich meinen Führerschein überhaupt erneuern um A zu fahren?
Vielen Dank,
Clemens
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Gesetzestext:
§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Dem Absatz ist zu entnehmen, dass man als Inhaber einer Berechtigung zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW , welche vor dem 27. Dezember 2016 ausgestellt wurde, die Erlaubnis besitzt, Motoräder von über 70 kW Ausgangsleistung zu führen. Ich besitze den Führerschein der Klasse A1 seit Mitte 2015, und diese berechtigt mich ja zum Führen von Krafträdern von bis zu 11 kW, somit also auch unter den beschriebenen 35 kW. Darf ich also aufgrund des Stufenaufstiegs auf A2 nun ebenfalls Motorräder von über 70 kW gedrosselt fahren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
Ich besitze seit Juli 2018 meinen A1 Schein.
Nun habe ich mich kurz informiert, bin mir aber nicht sicher:
Darf ich ein Motorrad fahren welches vor der 98ps Regelung auf 48ps gedrosselt wurde fahren?
Es handelt sich um eine 2005er Suzuki gsxr 600.
MfG Finn
Hallo,
Ich habe nun seit 2 Jahren meinen A1 Führerschein und möchte nun den A2 Führerschein machen doch meine Gemeinde hat ein „Gesetz“ rausgebracht welches besagt, dass ich die erste Hilfe Bescheinigung im original vorlegen muss. Meine Frage ist dies wirklich nötig, da ich diese Bescheinigung nicht mehr besitze wäre ich nun gezwungen einen neuen erste Hilfe Kurs zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Leonard W.
Hallo zusammen,
da meine Tochter nächstes Jahr den Führerschein A2 machen wird.
Habe ich folgende Frage. Darf Sie ein Harley Gespann fahren mit 35kw eingetragen. Es handelt sich um eine Softail 1992 FXSTs mit Watsonia Beiwagen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Gilt bei der Berechnung des Leistungsgewichts kw/kg, die am Hinterrad zu messende Max. Leistung oder die an der Kupplung zu messende Leistung?
Wo steht die Verpflichtung, die Hinterradleistung mit einem (wie hohen?) Faktor zu multiplizieren, um an die an der Kupplung zu messende Leistung zu erhalten um dann diesen Wert in der Formel des Leistungsgewichtes einzugeben?
Ist es strafbar, sich auf die in den Papieren eingetragenen Daten ohne Überprüfung zu verlassen?
Hallo, ich habe am 03.07.1078 den A1 erworben und fahre seit ca. 20 Jahren eine 125er Vespa mit 10kw. Nun habe ich mich für eine Erweiterung auf A2 entschieden. Mein Fahrschullehrer meint nun, ich müsste lediglich meinen alten A1-Führerschein an die FS-Stelle (mit Erw.-Antrag, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs) einsenden und bekomme dann die neue Klasse A2 eingetragen. Auch habe ich Antwort von der Führerscheinstelle erhalten die mir mitteilt, mein neuer Führerschein kann in ca. 2 Wochen abgeholt werden. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass ich die vereinfachte praktische Fahrprüfung absolvieren muss. Muss ich das etwa nicht?
Das heißt, wenn ich den A1 kurz vor meinem 17 Geburtstag gemacht hab, muss ich warten bis ich 19 bin um den A2 Führerschein zu bekommen, außer ich gebe nochmal Geld aus für Theorie und Praxis um ihn mit 18 zu erwerben?
Hi!
Ich mache demnächst meine A2 Erweiterungsprüfung, meinen Führerschein habe ich am 17.10.2018 gemacht, genauso wie ein Kumpel von mir.
Nun fragen wir uns wie viel früher darf man die Erweiterungsprüfung machen? Mein Fahrlehrer hat was von 3 Wochen vorher gesagt, meine Prüfung findet dementsprechend am 26.09 statt. Der Fahrlehrer von meinem Freund sagt allerdings man darf die Prüfung erst am dem Tag machen, wo der Führerscheinerhalt 2 Jahre zurückliegt. Dementsprechend ist sein Prüfungstermin der 17.10.2020.
Sehr wiedersprüchlich. Gibt es da eine genaue Regelung?
Eine Frage zum obigen Kommentar, dass man mit einer Fahrerlaubnis Klasse 4 (umgeschrieben wäre das M, L im Führerschein zwischen 1980-1988) nur mit einer Praxisprüfung den A2 machen kann: Bei mir ihm Führerschein Kl. B von 1983 bin ich sowohl M als auch L berechtigt. Heißt das, dass ich mit diesem Führerschein bei einer Fahrschule den A2 lediglich mit einer Praxisprüfung erwerben könnte? Und dass dann laut neuer Regelung dieser nach mindestens 2 Jahren zum normalen A-Führerschein erweitert werden kann? Ich würde mich sehr über eine Antwort darauf freuen, vielen Dank!
Hallo,
Ist es mit dem A2 Schein möglich die Yamaha FZ6 N zu fahren? Das Problem mit der Maschine ist, dass sie zwar mit 78 PS vom Hersteller kam, diese aber schon von Haus aus von 98 PS gedrosselt wurde. Ist es also möglich, da sie offiziell mit 78 PS veröffentlicht wurde oder weil mit der Maschine theoretisch 98 PS möglich sind nicht?
Hallo liebes bussgeldkatalog.org Team,
ich habe den A2 Führerschein und könnte das Motorrad meines Opas bekommen.
Er hat eine Suzuki (genaues Modell ist mir leider entfallen) welche auf 48PS gedrosselt ist und Werksseitig mit 98PS ausgestattet ist.
Gibt es dort irgendeine Möglichkeit, dass ich das Motorrad mit dem A2 fahren darf?
Mit freundlichen Grüßen
Erik
Hallo. Ich habe im November 2001 Geburtstag und am 10.12.2018 die Klasse A1 gemacht (Mit 17) mit der B zusammen. Jetzt werde ich diesen November 19 und habe bald die Klasse A1 zwei Jahre -> Das heißt ich muss keine Theorie usw. machen und kann direkt nach der bestandenen Prüfung A2 Motorräder fahren. Meine Frage ist, wann genau ich die praktische Prüfung machen darf? Ich kann mich erinnern, dass man bei den Führerscheinen die Prüfungen auch schon vor dem Erreichen des 16. Geburtstags (z.B. bei A1) machen kann. Klappt das in meinem Fall auch vor dem Erreichen der vollständigen 2 Jahre? Oder kann ich erst am/nach dem 20.12.2020 für A2 geprüft werden?
Freue mich über eine kompetente Antwort.
LG Bieter D
Bin gerade dabei den A1 und B Führerschein hintereinander zu absolvieren. Dank Verzögerungen durch Corona habe ich zwar die Therorieprüfungen bestanden und stehe nun aber kurz vor der A1 Praktischen Prüfung. Im Frühjahr nächsten Jahres werde ich 18 und überlege daher ob ich nicht gleich den Winter abwarte , dafür in der Zeit den B- Lappen absolvieren und dann mit 18 die A2 Praktische Prüfung ablege. Spricht da was dagegen oder muß ich jetzt sämtliche Fahrstunden mit eine A2 Maschine nochmal nachholen ?
Hallo.
Ich habe meinen PKW-(und LKW-)Führerschein vor 1980 gemacht und darf damit (Leicht-)Krafträder der Klasse A1 fahren.
Nun möchte/muss ich erweitern auf Klasse A2. Ich habe gelesen (AutoZeitung und auch im hiesigen Artikel), dass ich lediglich eine praktische Prüfung abzulegen hätte.
Nun scheint das aber die Fahrschulen nicht zu interessieren. Wenn ich fragte, bekam ich jedesmal Vorträge zu hören, welche Lehrgänge und Prüfungen ich besuchen und abzulegen hätte. Ich kann das irgendwie verstehen: Die wollen schließlich damit ihr Geld verdienen.
Um besser argumentieren zu können, wäre eine amtliche Quelle hilfreich. Die FeV äußert sich dahingehend nicht. Dort geht es lediglich um den Aufstieg von A1 – A2 – A
Kann mir jemand einen Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungstext geben? Irgendwo muss das ja stehen. Ich glaube nicht, dass die Autorinnen und Autoren verschiedener Publikationen sich das deckungsgleich ausdenken.
Vielen Dank für das Interesse und eventuell eine Antwort. :)
Guten Tag,
Eine Frage zur Klasse A2:
Ich besitze die Klasse A2 seit 2013, also mit 25 Jahren gemacht.
Jetzt bin ich 33, wie verhält sich das mit der Klasse A in meinem Fall.
Muss eine erneute Prüfung abgelegt werden oder reicht eine Umschreibung aus?
Mit freundlichen Grüßen
Swen
Guten Tag. Ich wollte fragen, ob man ein Fahrzeug für A2 führen darf welches 0.19 kw / Kg besitzt, aber eine offene Leistung von mehr als 70 KW hat. Gedrosselt natürlich auf 48ps
Hallo,
hoffentlich kann mir jemand helfen.
Ich habe meinen FS 1985 gemacht und verloren.
Habe jetzt neuen FS.
Unter dem Foto steht: AM A1 A B C1 BE C1E und L.
Ich würde gerne wissen, welche Motorräder ich fahren darf.
Ich würde gerne mit Scootern in Asien fahren.
Ich kenne mich gar nicht aus damit. Irgendwie haben manche 110ccm(?) und andere 125ccm.
Darf ich die fahren? Wäre dankbar, wenn ich das mal sicher wüßte!
Guten Tag.
Ich habe den Führerschein Klasse A2.
Nun habe ich mir ein Motorrad von Yamaha Diversion 600 im Internet gekauft.
Eingetragen ist eine Drosselung auf 37 KW / 7500
Die Maschine wiegt 202 KG.
Sie hat also 27 kg mehr als die 175kg geforderten bei 0,2 kW/kg.
Der Vorbesitzer sagte das wegen dem Gewicht die Drosselung auf 37 KW in Ordnung ist und es kein Problem gibt für mich.
Darf ich die fahren oder muss ich auf 35 KW drosseln lassen?
Danke für eine Antwort.
Hallo Holger J.,
leider können wir diese Frage pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich am besten an die Prüfstelle vom TÜV.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
die Motorradprüfung wurde ja soweit ich weiß ab 2021 um 10 Minuten also auf 70 Minuten verlängert.
Wurde die Aufstiegsprfung nach 2 Jahren Vorbesitz von A2 auch verlängert? Mein Fahrlerhrer meinte diese Dauert 70 Minuten, davon 60 reine Fahrzeit.
Ich mache meine Prüfung in Berlin bei der DEKRA falls das damit zu tun hat.
Hallo,
ich habe folgendes gelesen:
Wenn der A1 weniger als 2 Jahren vorhanden ist, kann man 6 Fahrstunden nehmen um dann eine ungekürzte Prüfung auf A2 machen. Stimmt das?
Viele Grüße
Rebecca
Hallo,
wenn ich meinen A1 Führerschein bereits seit 4 Jahren habe und jetzt den A2 Aufsteiger mache, muss ich dann erneut eine theoretische Prüfung ablegen oder ledigliche die praktische Fahrprüfung?
Mit freundlichen Grüßen
Noah
Guten Tag,
ich möchte den A2 machen.
Ich habe seite 1997 die Führerscheink Klasse B und vor kurzem auch Zusatz B196 erworben.
In meinem Führerschein steht schon der Hinweis das eine Sehhilfe benötigt wird. Muss ich nochmal einen Sehtest sowie Erste-Hilfe-Kurs durchführen?
Wieviele Pflichtstunden von Theorie und Praxis muss ich durchführen, da ich schon Klasse B & B196 habe?
Hallo, habe den B Führerschein, ausgestellt am 27.05.92 (musste ihn einmal abgeben :-). Überlege nun ob ich A2 oder direkt A machen soll. Muss ich für A2 eine Prüfung ablegen?
Vorab schon mal Danke und Grüße
Hallo
habe da eine frage zur Führerscheinerweiterung von A1 zum A2 . Besitze fast 2 Jahre den A1 und habe damals meine Prüfungsfahrt auf einer 125 Vespa gts absolviert. Nun habe ich eine eigene 300 Vespa Gts und würde gerne darauf meine Praktische Prüfung absolvieren. Diese hat ja mehr wie 250ccm. Darf ich darauf meine Praktische Prüfung ablegen?
Vielen lieben Dank M.B