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Kraftfahrstraße: Definition, erlaubte Geschwindigkeit und mehr

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog auf der Kraftfahrstraße – die häufigsten Verstöße

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Kraftfahrstraße außerorts (Pkw)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Kraftfahrstraße innerorts (Pkw)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Kraftfahrstraße außerorts (Lkw, Pkw mit Anhänger)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 bis 15 km/h50 €eher nicht
... 16 bis 20 km/h140 €1Hier prüfen **
... 21 bis 25 km/h150 €1Hier prüfen **
... 26 bis 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 bis 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 bis 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 bis 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
... über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Kraftfahrstraße innerorts (Lkw, Pkw mit Anhänger)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Abstandsverstoß auf der Kraftfahrstraße

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Kraftfahrstraße

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Rücksichts­loses Wenden, Rückwärts­fahren, Fahren entgegen der Fahrt­richtungvari­iert3Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der FahrerlaubnisFreiheits­ strafe bis zu 5 Jahren, Ent­zug der Fahr­er­laub­nis
Rückwärts & entge­gen der Fahrt­richtung fahren in Ein- oder Ausfahrt75 €1
...mit Gefähr­dung90 €1
...mit Verur­sachung eines Unfalls110 €1
Wenden in Ein- oder Aus­fahrt75 €1
...mit Gefähr­dung90 €1
...mit Verur­sachung eines Un­falls110 €1
Wenden auf Neben­straße oder Seiten­streifen130 €1
...mit Gefähr­dung160 €1
...mit Verur­sachung eines Un­falls195 €1
Wenden auf der durch­gehenden Fahr­bahn200 €21 Monat1 M
...mit Gefähr­dung240 €21 Monat1 M
...mit Verur­sachung eines Un­falls290 €21 Monat1 M
Wenden im Tunnel60 €1

Halten und Parken auf der Kraftfahrstraße

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Unzuläs­siges Halten auf der Kraft­fahrstraße bzw. Auto­bahn30 €
... mit Behinderung35 €
Unzuläs­siges Parken auf der Kraft­fahrstraße bzw. Auto­bahn70 €1
... mit Gefährdung85 €1
... mit Unfall105 €1

Weitere Verstöße auf der Kraftfahrstraße

Be­schrei­bungBuß­geldPunk­te
Seiten­strei­fen zum schnel­leren Vor­wärts­kom­men be­nut­zen75 €1
Nicht mög­lichst weit rechts fah­ren, ob­wohl dies mög­lich gewe­sen wäre, mit Ge­fähr­dung80 €1
Auto­bahn / Kraft­fahr­stra­ße mit Fahr­zeug befah­ren, des­sen Höchst­ge­schwin­digkeit 60 km/h oder we­niger be­trägt20 €
Auto­bahn / Kraft­fahr­tstra­ße mit Fahr­zeug befah­ren, des­sen zuläs­sige Höhe zusam­men mit der La­dung über­schrit­ten ist (Ge­samt­höhe nicht mehr als 4,20 m)20 €
Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße mit ei­nem Fahr­zeug benutzt, des­sen Höhe zu­sam­men mit der La­dung mehr als 4,20 m be­trägt70 €1
Ein- oder Aus­fahren an unzu­lässi­gen Stel­len25 €
...mit Gefähr­dung an­derer Ver­kehrs­teilneh­mer75 €1
...mit Ver­ur­sach­ung ei­nes Un­falls90 €1
Beim Ein­fah­ren Vor­fahrt auf der durch­gehen­den Fahr­bahn nicht be­ach­ten75 €1
...mit Gefähr­dung an­derer Ver­kehrs­teilneh­mer90 €1
...mit Ver­ur­sach­ung ei­nes Un­falls110 €1
Als Fuß­änger Auto­bahn betre­ten oder Kraft­fahr­straße an da­für nicht vorge­sehener Stel­le be­tre­ten10 €

Was bedeutet „Kraftfahrstraße”?

Was gilt auf der Kraftfahrstraße? Wie schnell darf man hier fahren?
Was gilt auf der Kraftfahrstraße? Wie schnell darf man hier fahren?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet verschiedene Arten von Straßen, für die jeweils spezielle Verkehrsregeln gelten, wie z. B. Einbahnstraßen, Außerorts-Straßen und natürlich die Autobahn. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder auch der Begriff „Kraftfahrstraßen” auf. Aber was genau ist eine Kraftfahrstraße eigentlich? Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine Straße, die das schnelle Vorankommen ermöglichen soll, weshalb umgangssprachlich auch oft von „Schnellstraßen” die Rede ist.

Kraftfahrstraßen können sehr verschieden aussehen: Meistens besitzen sie mehrere Spuren pro Fahrtrichtung, die baulich von den Gegenfahrbahnen abgetrennt sind, sodass die Kraftfahrstraße optisch stark einer Autobahn ähnelt. Es gibt aber auch einspurige Kraftfahrstraßen, die sich auf den ersten Blick kaum von einer normalen Landstraße unterscheiden. Wie Sie eine Kraftfahrstraße zweifelsfrei erkennen, was sie von einer Autobahn unterscheidet und welche Geschwindigkeitsbegrenzungen laut StVO auf der Kraftfahrstraße gelten, klärt dieser Ratgeber.

FAQ: Kraftfahrstraße

Was sind Kraftfahrstraßen?

Kraftfahrstraßen sind spezielle Autostraßen in Deutschland, die baulich oft mit einer Autobahn vergleichbar sind und sich sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften befinden können. Ihr Anfang und ihr Ende werden durch die Verkehrszeichen 331.1 bzw. 331.2 markiert.

Was gilt auf Kraftfahrstraßen bezüglich der Geschwindigkeit?

Welche Geschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen für Pkw, Lkw und andere Kraftfahrzeuge gilt, hängt von der baulichen Beschaffenheit der Straße und ihrer Lage ab. Ausführliche Informationen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kraftfahrstraße finden Sie an dieser Stelle.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen auf der Kraftfahrstraße?

Eine Übersicht über die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auf Kraftfahrstraßen begangen werden, samt Sanktionen finden Sie hier.

Kraftfahrstraße oder Autobahn? So erkennen Sie den Unterschied

Sie erkennen den Anfang einer Kraftfahrstraße am Schild 331.1. Das Zeichen 331.2 markiert deren Ende.
Sie erkennen den Anfang einer Kraftfahrstraße am Schild 331.1. Das Zeichen 331.2 markiert deren Ende.

Eigentlich ist es gar nicht so schwer, eine Kraftfahrstraße zu identifizieren, denn sowohl deren Anfang als auch deren Ende sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet: die Zeichen 331.1 bzw. 331.2.

Beide sind quadratisch und zeigen ein weißes Pkw-Symbol auf blauem Grund. Das Zeichen 331.2, welches das Ende der Kraftfahrstraße markiert, weist außerdem einen diagonal verlaufenden, roten Streifen auf.

Was ist aber, wenn Sie sich bereits mitten auf der Straße befinden und nicht darauf geachtet haben, welches Zeichen an deren Beginn auftauchte? Auch dann können Sie anhand von Schildern bestimmen, ob es sich dabei um eine Autobahn oder eine Kraftfahrstraße handelt. Achten Sie einfach auf die Ausfahrtsschilder: Sind diese blau mit weißer Schrift, befinden Sie sich auf einer Autobahn. Gelbe Schilder mit schwarzer Schrift bedeuten hingegen, dass Sie auf einer Kraftfahrstraße unterwegs sind.

Ein weiterer markanter Unterschied: Anders als eine Autobahn kann eine Kraftfahrstraße Kreuzungen und Linksabbiegerspuren aufweisen. Meistens sind hier Ampeln vorhanden, die die Vorfahrt zwischen den verschiedenen Fahrtrichtungen regeln. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Fußgänger die Kraftfahrstraße an diesen Kreuzungen überqueren dürfen – was auf der Autobahn niemals vorkommt.

Die Regeln auf der Kraftfahrstraße

Nachdem wir geklärt haben, wie Sie die Kraftfahrstraße anhand von Zeichen und anderer Besonderheiten erkennen, wollen wir nun erläutern, wie Sie sich als Kfz-Führer auf einer solchen zu verhalten haben. Ein Blick in die StVO zeigt, dass Kraftfahrstraßen und Autobahnen häufig gemeinsam erwähnt werden, denn tatsächlich gibt es viele Regeln, die auf beiden Straßenarten gleichermaßen gelten. Dies betrifft zum Beispiel folgende Vorschriften:

  • Die Kraftfahrstraße darf nur mit Kraftfahrzeugen bzw. Anhängern befahren werden, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit mehr 60 km/h erreichen können.
  • Pannenbuchten auf der Kraftfahrstraße dürfen nur im Notfall bzw. bei einer Panne benutzt werden.
  • Es ist verboten, auf der Fahrbahn, in der Ein- oder Ausfahrt, auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen der Kraftfahrstraße zu wenden, rückwärts zu fahren oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.

Verstoßen Sie gegen die Vorschriften, fallen auf der Kraftfahrstraße außerdem in der Regel die gleichen Bußgelder an wie auf der Autobahn.

Es gibt aber auch Unterschiede bezüglich der Vorschriften. So gilt insbesondere auf der Kraftfahrstraße eine andere Höchstgeschwindigkeit. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Erlaubte Geschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße

Wie schnell darf man auf einer Kraftfahrstraße fahren?
Wie schnell darf man auf einer Kraftfahrstraße fahren?

Die Frage nach der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße zu beantworten, ist etwas kompliziert, da hier die Beschaffenheit der Straße und ihre Lage eine entscheidende Rolle spielen.

Sind die Fahrbahnen für eine Richtung baulich voneinander getrennt und befindet sich die Kraftfahrstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Pkw mit Anhänger, Lkw mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger: 80 km/h
  • Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger: 80 km/h
  • Kraftomnibusse mit Anhänger (kein Gepäckanhänger): 60 km/h
  • Krafträder mit Anhänger: 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger: 60 km/h
  • Zugmaschinen mit zwei Anhängern: 60 km/h
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz: 60 km/h
  • Kraftomnibusse ohne Anhänger mit entsprechender Genehmigung: 100 km/h
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (außer Pkw): 80 km/h
  • Pkw ohne Anhänger: kein Tempolimit
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t ohne Anhänger: kein Tempolimit

Somit gilt für Sie als Auto- oder Motorradfahrer auf der Kraftfahrstraße kein generelles Tempolimit, sofern diese sich außerorts befindet und baulich einer Autobahn ähnelt. Befinden sich allerdings entsprechende Verkehrszeichen an der Kraftfahrstraße, die eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung festlegen, ist diese anstelle der generellen Beschränkungen einzuhalten.

Innerorts gilt auf Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Innerorts gilt auf Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Welche Geschwindigkeit gilt aber auf Kraftfahrstraßen, die nicht die genannten Bedingungen einhalten? Für Straßen, die sich innerorts befinden, ist die Antwort einfach: Hier gilt für alle Kraftfahrzeuge die übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern eben an der Kraftfahrstraße kein Verkehrszeichen mit einer anderen Geschwindigkeitsvorgabe auftaucht.

Auf Kraftfahrstraßen, die zwar außerorts liegen, aber eben keine bauliche Trennung zwischen den verschiedenen Fahrtrichtungen aufweisen, müssen Sie die gleichen Höchstgeschwindigkeiten einhalten wie auf „normalen” Außerorts-Straßen:

  • Pkw ohne Anhänger: 100 km/h
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t ohne Anhänger: 100 km/h
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und max. 7,5 t (außer Pkw): 80 km/h
  • Pkw mit Anhänger: 80 km/h
  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
  • Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger: 80 km/h
  • Kfz (außer Pkw, Lkw und Wohnmobile) mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t mit Anhänger: 60 km/h
  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t: 60 km/h
  • Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz: 60 km/h

Übrigens: Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße. Zwar dürfen Sie diese nur mit Fahrzeugen befahren, die wenigstens 60 km/h erreichen können, das bedeutet aber nicht, dass Sie auch so schnell fahren müssen. Sie dürfen allerdings auch nicht unnötig langsam fahren und dadurch den Verkehrsfluss behindern.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bußgeldrechner: Verstöße auf der Kraftfahrstraße

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